Annuitätendarlehen: Bei einem Annuitätendarlehen zahlen Sie das Darlehen über einen festgelegten Zeitraum in gleichbleibenden Raten zurück. Sie haben damit Planbarkeit für die gesamte Laufzeit des Kredites. Diese Form ist sehr beliebt und wird in den meisten Fällen einer Baufinanzierung vereinbart.
Anschlussfinanzierung: Eine Anschlussfinanzierung wird nach Ablauf der Zinsbindung nötig. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie mit Ihrer Bank die Zinsen für die Baufinanzierung festgelegt, daher der Begriff Zinsbindung. In den meisten Fällen ist dann aber der Kredit noch nicht vollständig zurückgezahlt. Für die restliche Summe, die Restschuld, benötigen Sie daher eine neue Finanzierung. Das ist die Anschlussfinanzierung. Diese können Sie bei Ihrer alten Bank oder einem neuen Anbieter abschließen.
Beleihungswert: Der Beleihungswert gibt den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags in Höhe von 10 – 30 % an. Er wird von Banken vor der Kreditvergabe berechnet und stellt den langfristig erzielbaren Wert der Immobilie dar, sollte es zu einer Zwangsversteigerung oder einem Zwangsverkauf kommen. Der Beleihungswert ist also niedriger als der aktuelle Marktwert und die Grundlage für die maximale Höhe des Baudarlehens.
Beleihungsauslauf: Der Beleihungsauslauf ist im Gegensatz zum Beleihungswert keine konkrete Zahl, sondern ein Prozentwert. Er beschreibt, wie hoch das Verhältnis zwischen der benötigten Kreditsumme und dem Beleihungswert Ihrer Immobilie ist. Die dazugehörende Berechnung geht folgendermaßen: Das Fremdkapital, also die Kreditsumme, wird durch den Beleihungswert geteilt. Wenn ein Beleihungsauslauf von unter 60 % herauskommt, ist das gut, weil viele Banken bei einem höheren Beleihungsauslauf von einer Immobilienfinanzierung absehen.
Bereitstellungszinsen: Sie müssen Bereitstellungszinsen zahlen, wenn Sie von der Bank bereitgestellte Beträge nicht termingerecht abrufen. Das kann zum Beispiel passieren, wenn sich einzelne Bauphasen beim Hausbau verzögern. In diesem Fall müssen Sie mögliche Liefer- oder Handwerkerrechnungen erst später als geplant bezahlen. Dann wird Ihnen die betreffende Summe von der Bank auch nicht ausgezahlt. Die entgangenen Zinseinnahmen lassen sich Banken mit Bereitstellungszinsen in Höhe von 3 % pro Jahr ersetzen.
Effektivzins: Der Effektivzins oder effektive Jahreszins enthält zum einen die Kosten für die Ausleihe des Geldes und zum anderen weitere anfallende Kreditkosten wie Gebühren für die Kreditvermittlung und Kontoführungsgebühren bei der Bank. Er soll sämtliche bei der Kreditvergabe enthaltenen Kosten enthalten. Leider ist das nicht immer der Fall, denn einige Banken rechnen zum Beispiel die Kosten für Gutachter und Notare in den Effektivzins ein und andere nicht.
Eigenkapital: Mit Eigenkapital sind alle werthaltigen Leistungen gemeint, die Sie in die Baufinanzierung einbringen können. Dazu zählen Bargeld, Geld auf Sparkonten, Aktien, weitere Immobilien, ein Bausparvertrag, Wertgegenstände wie Goldmünzen und eigene fachgerechte Arbeitsleistung. Da Eigenkapital der Bank als Sicherheit für den Kredit dient, erhalten Sie bei einer hohen Eigenkapitalquote bessere Kreditkonditionen.
Repräsentatives Beispiel: Jedes Kreditangebot muss per Gesetz ein repräsentatives Beispiel enthalten. Das repräsentative Beispiel berechnet sich anhand der Konditionen, die für mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer gelten. Außerdem müssen Standardinformationen wie Effektivzins, Sollzins, Kreditlaufzeit und Kredithöhe angegeben sein. Damit soll für den Verbraucher eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet werden.
Restschuld: Für die erste Phase einer Baufinanzierung wird zwischen Kreditgeber und -nehmer eine Zinsbindung vereinbart. In dieser Zeit bleibt der Zinssatz unverändert. Läuft diese Phase aus, ist in den meisten Fällen ein noch zu zahlender Betrag übrig. Das ist die Restschuld. Zum Begleichen der Restschuld ist eine Anschlussfinanzierung notwendig.
Sollzins: Der Sollzins gibt an, wie viele Zinsen Sie der Bank für die Aufnahme einer Baufinanzierung zahlen müssen. Es ist die Gebühr für die Ausleihe des Geldes. Weitere Nebenkosten des Darlehens sind im Sollzins nicht enthalten. Deshalb ist der Sollzins meistens geringer als der Effektivzins, der Nebenkosten beinhaltet.
Tilgung:Tilgung ist das Wort für die Rückzahlung einer Kreditsumme. Die feste monatliche Rate, mit der Sie Ihre Baufinanzierung zurückzahlen, setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Aus der Tilgung und dem Zinsanteil.
Vorfälligkeit: Vorfälligkeit bedeutet, dass Sie Ihren Kredit vor dem vereinbarten Datum teilweise oder ganz zurückzahlen. Sie zahlen also früher als mit der Bank abgesprochen, zum Beispiel nach einer Erbschaft. In vielen Fällen darf die Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, weil Sie fest eingeplante Zinsgewinne verliert.
Zinsbindung: Für den Zeitraum der Zinsbindung bleiben die Zinsen Ihrer Baufinanzierung unverändert, egal ob das Zinsniveau steigt oder sinkt. Es sind Zinsbindungen zwischen 5 und 30 Jahren möglich.