Strompreise 12/2023: Das kostet Strom aktuell in Deutschland
Die Strompreise sind für Verbraucher immer noch hoch, obwohl sie am Einkaufsmarkt der Lieferanten gefallen sind. Wir zeigen Ihnen, was Strom aktuell kostet, warum es zu immer neuen Strompreissteigerungen kommt und wie Sie den Anbieterwettbewerb für Ihren Strompreisvergleich nutzen!
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Strom & Gas
Stand: 04.12.2023
Der aktuelle Strompreis liegt laut Verivox derzeit bei 28,10 Cent/kWh für Neukunden bei einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh (Stand: Dezember 2023). Damit zahlt ein Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr ca. 984 € an Stromkosten. Bei diesem Strompreis handelt es sich um einen Durchschnitts-Wert. Denn Strompreise unterscheiden sich sowohl regional als auch nach der Verbrauchsmenge und hängen auch stark vom gewählten Tarif ab. Die aktuellen Strompreise finden Sie in unserem Strompreisvergleich.
In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen, wie unterschiedlich die Stromkosten eines Beispielhaushalts in Berlin je nach Stromverbrauch und Tarif ausfallen können – berechnet jeweils im günstigsten Ökostrom-Tarif und dem günstigsten konventionellen Stromtarif mit Einrechnung von Boni des Anbieters. In der rechten Spalte sehen Sie einen Vergleich der jährlichen Stromkosten zwischen Öko- und konventionellen Strom.
Aktuelle Strompreise im November 2023 pro kWh für Haushalte in 10409 Berlin
Quelle: Stromvergleich auf Vergleich.de, Stand: 04.12.2023
Übrigens, wenn Sie nicht selbst die günstigsten Strompreise für Ihren Wohnort suchen wollen, hilft Ihnen dabei Wechselpilot*. Das Unternehmen filtert das Angebot nach Ihren Vorgaben und empfiehlt Ihnen den für Sie passenden Tarifvertrag. Und das in jedem Jahr aufs Neue.
Warum ist Strom so teuer?
Der Preisanstieg hängt mit einer Besonderheit der Strombörsen in Leipzig und in Paris zusammen. Dort wird Strom aus allen Teilen der Welt gehandelt. Ihr Stromanbieter kauft dort Strom ein.
Als Erstes wird der Strom der günstigsten Stromproduzenten versteigert, das sind in der Regel Solar- und Windkraftanlagen sowie Atom- und Braunkohlekraftwerke. Sind diese Mengen verkauft, wird der teurere Strom gehandelt. In vielen Fällen handelt es sich dabei um gasgetriebene Kraftwerke. Bei den zurzeit sehr hohen Gaspreisen, ist dieser Strom extrem teuer.
Bei der endgültigen Preisfestlegung wird an der Börse ein Verfahren angewendet, das sich „Merit Order“ nennt. Allen Stromproduzenten wird der höchste Preis bezahlt. Auch der zuvor günstig verkaufte Strom wird dadurch teurer. Das hat zur Folge, dass diese Stromhersteller enorme Gewinne einfahren, denn sie erhalten einen Verkaufspreis, der deutlich über dem eigentlichen Preis liegt. Für Stromkunden bedeutet das weiter steigende Preise.
Neben den hohen Gaspreisen kommen seit dem Jahreswechsel 2021/22 weitere Ursachen für teuren Strom hinzu:
eine weltweit starke Nachfrage
gestiegene Rohstoffpreise z. B. für Kohle
zeitweise Probleme bei Frankreichs Atomreaktoren, so dass Frankreich Strom in Deutschland kaufen musste, was die Nachfrage weiter erhöht hat
Lieferprobleme bei Kohlekraftwerken, weil wegen der niedrigen Pegelstände der Flüsse der Schiffsverkehr behindert ist
eingeschränkte Produktion bei Wasserkraftwerken in der Schweiz aufgrund der Dürre und Wassermangels
Die Bundesregierung hat eine Strompreisbremse beschlossen, die auch als Strompreisdeckel bezeichnet wird. Private Haushalte sowie Unternehmen werden wegen der stark gestiegenen Strompreise entlastet. Der Bund übernimmt mit dieser Maßnahme einen Anteil an den Kosten für Strom. Die Deckelung der Strompreise gilt seit Januar 2023, wird mit Rücksicht auf die Umsetzung bei den Versorgungsunternehmen aber erst seit März ausgezahlt. Die Finanzierung der Strombremse läuft über den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF).
Das gleiche Verfahren wird für Gaspreise mit der Gaspreisbremse eingesetzt. Im Folgenden beschreiben wir die Einzelheiten der Strompreisbremse und zeigen, was Sie jetzt machen müssen.
Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Der Strompreis beträgt nach Inkrafttreten der Strompreisbremse im Januar 2023 für einen Basisverbrauch nicht mehr als 40 Ct/kWh. Dieser grundlegende Verbrauch wird bei 80 % des Vorjahresverbrauches festgelegt. Für die übrigen 20 % muss ein Verbraucher den aktuell von seinem Anbieter geforderten regulären Strompreis bezahlen. So soll der Anreiz zum Sparen beim Stromverbrauch für jeden Haushalt erhalten bleiben.
Wie wird die Strompreisbremse berechnet?
Der Stromanbieter berechnet das Kontingent von 80 % Ihres Verbrauches anhand des Verbrauches im Vorjahr. Das geschieht automatisch, Sie als Kunde müssen nichts unternehmen. Der bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelte Preis taucht dann in Ihrer Abrechnung auf. Liegt der reguläre Strompreis darüber, übernimmt der Staat diesen Anteil.
Die Bundesregierung hat mehrere Beispiele berechnet, um die Höhe der Entlastungen deutlich zu machen. Danach spart eine vierköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh pro Monat zwischen 50 und 80 €, je nach Höhe des Strompreises. Für einen Single-Haushalt mit einem Verbrauch von 2.000 kWh gehen die Berechnungen von einer Entlastung zwischen 20 und 35 € aus.
Eine Extraregelung gibt es für Unternehmen, die mehr als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen. In diesem Bereich liegt der Preisdeckel bei 13 Ct/kWh für 70 % des Verbrauches.
Strompreisbremse: Was muss ich tun?
Als Stromkunde müssen Sie nicht aktiv werden. Die Entlastungen werden von Ihrem Stromanbieter automatisch durchgeführt. Dieser berechnet den zu zahlenden Strompreis unter Berücksichtigung der Strompreisbremse. Sie können die nächsten Stromabrechnungen aufmerksam lesen, um zu überprüfen, ob der Preisdeckel eingehalten wurde.
Wie lange gilt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkunden seit Januar 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar erfolgte wegen komplizierter Berechnungs- und Umstellungsprozesse bei den Versorgungsunternehmen aber erst ab März 2023. Die Strompreisbremse sollte ursprünglich bis April 2024 gelten. Wegen der angespannten Haushaltslage läuft sie aber bereits zum Jahresende 2023 aus.
Wie unterscheiden sich Stromkosten nach Haushaltsgröße?
Ein Faktor, der die Höhe der Stromkosten bestimmt, ist die Anzahl der Personen im Haushalt. Vier Personen verbrauchen mehr Strom als eine Person. Doch es kommt auch auf die Wohnform an.
Wir zeigen Ihnen drei Beispielhaushalte vom Single-Haushalt bis zur Klein- und Zwei-Kind-Familie in verschiedenen Wohnformen in der Mitte von Deutschland (53111 Bonn).
Strom Preisvergleich nach Haushaltsgröße
Personen im Haushalt
Wohnform
Stromverbrauch
Strompreis / Jahr in einem günstigen Tarif
Single
Wohnung
1.500 kWh
450 €
Eltern + 1 Kind
Zweifamilienhaus
3.500 kWh
880 €
Eltern + 2 Kinder
Einfamilienhaus
4.250 kWh
1.073 €
Quelle: Stromvergleich auf Vergleich.de ohne Bonus-Einrechnung für 53111 Bonn, Stand: 04.12.2023
Strompreisvergleich: Wie unterscheiden sich Stromkosten nach Tarif?
Die Strompreise fallen je nach Tarif verschieden hoch aus. Unternehmen haben viele Jahre in der Grundversorgung deutlich höhere Preise verlangt als bei alternativen Anbietern. Das ist seit dem Beginn der Energiekrise 2021 nicht mehr unbedingt so. Je nach Ihrem Wohnort kann die Grundversorung günstiger sein als das beste Angebot anderer Anbieter. Ein Stromvergleich lohnt sich daher!
Der kWh-Preis für Strom sinkt in den verschiedenen Tarifen auch mit steigendem Verbrauch. Daher vergleichen wir in der folgenden Tabelle die durchschnittlichen Strompreise pro kWh gestaffelt nach Jahresverbrauch jeweils im Tarif der Grundversorgung und im Tarif beim günstigsten konventionellen Anbieter:
Aktuelle Strompreise in Deutschland nach Tarif und Jahresverbrauch
Stromverbrauch im Jahr
Stromkosten im Tarif der Grundversorgung
Stromkosten im Tarif des günstigsten Versorgers
1.500 kWh
744 € / Jahr
476 € / Jahr
2.500 kWh
1.158 € / Jahr
725 € / Jahr
4.000 kWh
1.779 € / Jahr
1.094 € / Jahr
Quelle: Stromvergleich auf Vergleich.de ohne Bonus-Einrechnung für 10409 Berlin, Stand: 04.12.2023
Strompreise im Öko-Tarif: Wie teuer ist der grüne Strom?
Die Strompreise von Ökostrom-Anbietern liegen mittlerweile nicht mehr zwingend höher als die vieler konventioneller Anbieter. Außerdem unterstützen Sie mit einem solchen Tarif aktiv die Energiewende. Denn Ökostrom ist Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Wind, Sonne oder Biomasse.
Mit unserem Strompreisvergleich können Sie unterschiedlichen Strompreise direkt vergleichen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, sich auch nur Ökostrom-Tarife mit Gütesiegel anzeigen zu lassen. Mit dem Gütesiegel ist gewährleistet, dass der jeweilige Anbieter ausschließlich regenerative Energiequellen nutzt und es sich nicht um einen Mix aus alten und neuen Energiequellen handelt.
Die Tabelle gibt Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Mehr- oder Minderkosten von Ökostrom-Anbietern im Vergleich mit dem Tarif der Grundversorgung. Ausgewählt haben wir den günstigsten Öko-Tarif mit Gütesiegel (ohne Bonus).
Ökostrom vs. konventioneller Strom im Preisvergleich
Stromverbrauch im Jahr
Stromkosten Grundversorgung
Günstigster Ökostromtarif mit Gütesiegel
1.500 kWh
744 € / Jahr
476 € / Jahr
2.500 kWh
1.158 € / Jahr
725 € / Jahr
4.000 kWh
1.779 € / Jahr
1.098 € / Jahr
Quelle: Ökostrom Vergleich auf Vergleich.de ohne Bonus-Einrechnung für 10409 Berlin, Stand: 04.12.2023
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Strompreise regional vergleichen: Was kostet Strom in meinem Bundesland?
Je nach Wohnort ist Ihr Strompreis höher oder niedriger. Der Hauptgrund dafür sind die regional unterschiedlich hohen Netz-Nutzungsentgelte. So zahlen Verbraucher im ländlichen Raum in der Regel mehr als Verbraucher in der Stadt.
Das liegt an unterschiedlich hohen Investitionen in den Netzausbau. Laut „Verivox“ trägt aber auch die Energiewende dazu bei. Wenn im Norden beispielsweise viel Windenergie erzeugt wird, muss der Netzbetreiber teure Stabilitätsmaßnahmen ergreifen. Diese fließen dort in den Strompreis.
Die Tabelle zeigt Ihnen am Beispiel eines Verbrauches von 3.500 kWh im Jahr, wie viel Strom wo kostet: Am teuersten ist der Strom demnach in Schleswig-Holstein und in Mecklenburg-Vorpommern. Am billigsten dagegen fahren die Kunden in Bremen.
Strompreise nach Bundesländern
Strompreis im Tarif des günstigsten Anbieters
Baden-Württemberg
27,98 Cent/kWh
Bayern
27,44 Cent/kWh
Berlin
28,40 Cent/kWh
Brandenburg
32,34 Cent/kWh
Bremen
26,12 Cent/kWh
Hamburg
31,60 Cent/kWh
Hessen
27,74 Cent/kWh
Mecklenburg-Vorpommern
33,23 Cent/kWh
Niedersachsen
27,70 Cent/kWh
Nordrhein-Westfalen
28,14 Cent/kWh
Rheinland-Pfalz
28,18 Cent/kWh
Saarland
29,16 Cent/kWh
Sachsen
28,62 Cent/kWh
Sachsen-Anhalt
28,77 Cent/kWh
Schleswig-Holstein
34,20 Cent/kWh
Thüringen
27,72 Cent/kWh
Quelle: Stromauskunft.de und Stromvergleich auf Vergleich.de, Stand 19.06.2023
Es handelt sich bei den in der Tabelle genannten Preisen um eine Momentaufnahme, die einen Vergleich zwischen den einzelnen Bundesländern ermöglicht. Aktuelle Preise können auf Grund der schnellen Entwicklung am Markt davon abweichen.
Warum sinken und steigen Strompreise?
Der Strompreis ist keine fixe Größe. Für die jährliche Preisberechnung verantwortlich sind Staat, Netzbetreiber und Stromanbieter, die ihrerseits Kosten haben, welche Schwankungen unterliegen. Diese Kosten treiben den Strompreis:
Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb (Versorger)
Kosten für Steuern, Abgaben und Umlagen (Staat)
Kosten für den Transport durch die Netze, Messung und Abrechnung (Netzbetreiber)
Entsprechend der Dynamik dieser Kosten ändert sich am Ende auch der Strompreis. Als zweiter Faktor tritt letztlich der Strommarkt hinzu: An der Leipziger Strombörse schwankt der Preis pro kWh entsprechend Angebot und Nachfrage. Im komplexen Zusammenspiel all dieser Faktoren steigt und fällt am Ende auch Ihr Strompreis.
Gibt es einen negativen Strompreis?
Ja, an den europäischen Strombörsen entstehen negative Strompreise, wenn es ein Überangebot an Strom gibt, z. B. wenn besonders viel Strom aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung steht und gleichzeitig wenig verbraucht wird. Das kommt an einigen Tagen im Jahr vor, etwa an Wochenenden. In diesem Fall sinkt der Beschaffungspreis für einige Stunden unter null.
Wer kann davon profitieren? Für die allermeisten Verbraucher sinkt dadurch der Strompreis nicht, weil sie langfristige Verträge zu Festpreisen mit ihrem Stromanbieter eingegangen sind. Nur bei einem dynamischen Stromtarif ändert sich der Preis je nach Tageszeit. Allerdings besteht bei diesen Tarifen die Gefahr, dass die Preise auch steigen können und Verbraucher dann mehr bezahlen müssen.
Stromkunden können die Zeiten geringer Preise aber nutzen, um große Stromverbraucher einzuschalten und so z. B. beim Laden ihres E-Autos zu sparen. Voraussetzung ist dafür der Einbau eines digitalen Strommessgerätes und das Nutzen einer speziellen App des Stromanbieters.
Wie haben sich die Stromkosten in den vergangenen Jahren entwickelt?
Seit der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 sind die Strompreise in Deutschland enorm gestiegen. Damals lag der Strompreis pro kWh bei umgerechnet 17,11 Cent. Aufgrund des Anbieterwettbewerbs fiel er bis zum Jahr 2000 auf 13,94 Cent und verteuerte sich dann drastisch, denn damals führte die Bundesregierung fünf verschiedene neue Umlagen zur Finanzierung der Energiewende ein. 2012 lag der durchschnittliche Preis pro kWh schon bei 24,93 Cent.
Die Kosten für Steuern und Umlagen sanken zuletzt zwar wieder. Dafür stiegen wie schon die Jahre davor die Kosten für Beschaffung und Vertrieb sowie die Entgelte zur Nutzung und den Ausbau des Stromnetzes. Mit dem Ukrainekrieg und der Gasknappheit sind die Stromkosten dann drastisch in die Höhe geschossen. Derzeit liegt der Preis laut Verivox bei 28,10 Cent pro kWh (Stand: Dezember 2023).
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die Strompreisentwicklung der vergangenen 20 Jahre bis heute.
Strompreisentwicklung in den vergangenen 20 Jahren
Jahr
Strompreis in kWh
2004
17,96 Cent/kWh
2006
19,46 Cent/kWh
2008
21,65 Cent/kWh
2010
23,69 Cent/kWh
2012
25,89 Cent/kWh
2014
29,14 Cent/kWh
2016
28,80 Cent/kWh
2018
29,42 Cent/kWh
2020
31,37 Cent/kWh
2021
32,16 Cent/kWh
2022
40,07 Cent/kWh
2023 (Dezember)
28,10 Cent/kWh
Quelle: BDEW und Verivox, Stand: Dezember 2023
Strompreisentwicklung: Wie entwickelt sich der Strompreis 2024?
Die Prognose lautet leider: Die Strompreise können 2024 wieder steigen.
Gründe für den erneuten Anstieg sind hauptsächlich der Ukrainekrieg und die Gasknappheit durch die stark zurückgegangene Liefermenge von Russland. Relevant für den Preis sind außerdem CO2-Abgaben für die Energiewende sowie Netzgebühren und Beschaffungskosten. Damit ist der Preis für den Stromeinkauf an der Leipziger Strombörse gemeint, den die Versorger selbst zahlen müssen. Dieser ist zwar in den ersten Monaten 2023 gesunken. Allerdings handelt es sich um langfristige Lieferverträge, die keine Auswirkungen auf die aktuellen Verbraucherpreise haben.
Wechsel des Anbieters kann sich lohnen
Die Strompreise werden in Zukunft vermutlich weiter steigen. In jedem Netzgebiet konkurrieren jedoch laut Bundesnetzagentur bis zu 112 Stromanbieter. Nutzen Sie den Wettbewerb mit Strompreisvergleichen und wechseln Sie jährlich den Anbieter. Mit unserem Stromvergleich können Sie den Strompreisanstieg mindern.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Strompreis besteht aus mehreren Bausteinen, die jeweils größeren oder kleineren Anteil an der Preisbildung haben. So machen nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Steuern, Umlagen und Abgaben heute ca. 27 % des Strompreises aus, Netzentgelte ca. 21 % und die eigentliche Stromerzeugung und -beschaffung ca. 52 %. Der Einfluss der Stromanbieter auf den Preis ist also relativ beschränkt.
Aus folgenden Komponenten setzt sich der Strompreis zusammen:
Stromsteuer: Sie besteuert seit 1999 den Energieverbrauch und wird auch Energiesteuer genannt.
Umsatz- oder Mehrwertsteuer: Strom wird in Deutschland mit 19 % Umsatzsteuer belegt.
Konzessionsabgabe: Kommunen erhalten regional unterschiedlich hohe Konzessionsabgaben dafür, dass ihre Straßen und Wege für den Betrieb von Stromleitungen benutzt werden dürfen.
KWKG-Umlage: Diese Umlage finanziert den Strom aus Kraft-Wärme-Koppelung (KWK), zum Beispiel aus Blockheizkraftwerken, die gleichzeitig Strom und Wärme produzieren.
§ 19 Umlage: Genauer heißt sie „§ 19 Abs. 2 StromNEV-Umlage“. Sie entlastet die Industrie bei den Netzentgelten.
Offshore-Netzumlage: Die vormalige „Offshore-Haftungsumlage“ finanziert die Kosten für die Netzanbindung von Offshore-Windparks.
Erzeugung/ Vertrieb: Das sind die Kosten, die den Versorgern entstehen, inklusive Stromproduktion, Services und Dienstleistungen.
Netzentgelte, Messung, Abrechnung: Diese Kosten entstehen für den Transport des Stromes durch die Netze, deren Ausbau und Unterhalt sowie Messungen und Abrechnungen durch die Netzbetreiber.
EEG-Umlage wurde am 1. Juli 2022 auf 0 % abgesenkt
Die Bundesregierung hat die EEG-Umlage abgeschafft. Das geschah am 1. Juli 2022 und damit ein halbes Jahr früher, als es im Koalitionsvertrag vorgesehen war, um alle Haushalte wegen der stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Ein 4-Personen-Haushalt spart dadurch ungefähr 150–200 € im Jahr. Die EEG-Umlage war im Jahr 2000 eingeführt worden und diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren.
FAQ: Wichtige Fragen zum Strompreis 2023
Ihre wichtigsten Fragen zum Strompreis beantworten wir hier in Kurzform.
Wie berechnen sich die monatlichen Abschläge meines Stromanbieters?
Die Abschlagszahlungen orientieren sich jeweils am Stromverbrauch im alten Verbrauchsjahr. Sprich: Je nachdem wie hoch Ihr Verbrauch im Vorjahr war, fallen die Abschläge für das kommende Vertragsjahr niedriger oder höher aus. Gibt es noch keinen Vorjahresverbrauch, zum Beispiel, weil Sie Ihr neugebautes Haus erstmals beziehen, schätzt Ihr Versorger den Verbrauch. Zu viel oder zu wenige bezahlte Abschläge werden am Ende des Vertragsjahres verrechnet. Daher gibt es pro Jahr nur 11 Abschläge. Der „12. Abschlag“ ist die Jahresendrechnung.
Was ist ein Grundversorger?
Grundversorger sind meist die örtlichen Stadtwerke. Vor der Deregulierung des Marktes 1998 hatten sie das Monopol auf die Stromversorgung. Heute sind die Strompreise der Stadtwerke nicht mehr unbedingt höher als andere Tarife. Wer keinen Vertrag bei einem anderen Stromanbieter abschließt – zum Beispiel beim Einzug in ein neues Haus – fällt automatisch in die Grundversorgung.
Was ist der sogenannte Arbeitspreis bei Strom?
Der Arbeitspreis ist der reine Strompreis. Er bezeichnet die Kosten für den Verbrauch von 1 Kilowattstunde (kWh). Je nach Verbrauchsmenge fällt dieser Preis höher oder niedriger aus. Daneben gibt es noch den Grundpreis, den Ihr Anbieter pauschal für den Stromanschluss verlangt.
Was ist mit Discounter- oder Billigstrom gemeint?
Spricht man von Discounter- oder Billigstrom, sind sehr günstige Stromtarife gemeint, die den Fokus klar auf Niedrigstpreise setzen. Unter diesen Anbietern tummeln sich viele schwarze Schafe, deren verbraucherfeindliche Strategien regelmäßig die Gerichte beschäftigen. Darauf sollten Sie achten, wenn Sie den Stromanbieter wechseln.
Meine Stromrechnung ist plötzlich sehr hoch – warum?
Wenn Ihre Stromrechnung sprunghaft gestiegen ist, kommen mehrere Ursachen in Frage:
Sie haben einen höheren Verbrauch, eventuell durch neue oder defekte Geräte. Stromklau kommen Sie auf die Schliche, indem Sie alle Sicherungen ausschalten und beobachten, ob Ihr Zähler dennoch weiterläuft.
Es handelt sich um einen Abrechnungsfehler. Checken Sie alle Rechnungsdetails von der Zählernummer über die von Ihnen gemeldeten Zählerstände.
Ihr Anbieter hat die Preise erhöht. Dies darf er jedoch nur nach vorheriger Ankündigung! Dabei haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Strompreiserhöhung?
Ja, bei einer Preiserhöhung durch den Versorger haben Sie ein Sonderkündigungsrecht für Strom. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, über einen Strompreisvergleich zu ermitteln, ob Sie bei einem anderen Anbieter einen günstigeren Strompreis bekommen, und dann konsequent zu wechseln.
Gut zu wissen: Im Fall einer Strompreiserhöhung hat Ihr Anbieter die Pflicht, Sie auf die Möglichkeit der sofortigen Kündigung aufmerksam zu machen. Unterlässt er den Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht, gilt die Preiserhöhung als unwirksam!
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