Ab sofort gelten in den vom Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten folgende Kulanzregelungen beim Programm 261:
- Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antragstellung ist auch ohne Ablauf der Mindestnutzungsdauer für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.
- Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 100 % der geförderten Investitionskosten möglich. Dabei werden auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt.
KfW-Programm 261: Mit zinsgünstigen Krediten energieeffizient sanieren
Das KfW-Programm 261 unterstützt die komplette energieeffiziente Sanierung eines bestehenden Gebäudes und den Kauf eines sanierten Hauses. Die Förderbank KfW bietet im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse. Dieser Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Betrag.
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Leistungen des Programms 261.
Art und Höhe der Förderung im KfW-Programm 261
Art der Förderung | Höhe der Förderung |
---|---|
Kredit für Sanierung und Kauf | bis zu 150.000 € je Wohneinheit |
Tilgungszuschuss | zwischen 5 % und 45 % der Kreditsumme |
tilgungsfreie Jahre | 1–5 Jahre |
Laufzeit | 4–30 Jahre |
zusätzliche Förderung für Baubegleitung | Kredit bis 10.000 € und Zuschuss bis maximal 5.000 € je Wohneinheit |
Das KfW-Programm 261 wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen der Neuausrichtung der Förderpolitik der Bundesregierung immer wieder verändert und den klimapolitischen Zielen angepasst. So wurde der Neubau herausgenommen und in ein eigenes Programm (KfW 297) überführt. Einzelne Maßnahmen werden inzwischen separat gefördert, wie z. B. der Einbau einer neuen Heizung mit dem KfW-Programm 458.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
„Wir wollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärken und die Sanierungsrate im Gebäudebereich steigern.“
Was wird mit dem KfW-Programm 261 gefördert?
Das Programm KfW 261 fördert die vollständige energieeffiziente Sanierung eines alten Gebäudes und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Sie können den Förderkredit für alle Maßnahmen nutzen, die zum Effizienzhaus-Standard 85 oder besser führen. Dazu gehören z. B.
- eine verbesserte Dämmung der Außenhülle
- der Einbau neuer Fenster
- die Dämmung der Kellerdecke und des Daches
- die Installation von Sonnenschutz
Die Effizienzhaus-Stufen beschreiben den energetischen Standard für Wohnhäuser. Zum Beispiel liegt beim Effizienzhaus 85 der Energieverbrauch bei 85 % im Vergleich zu einem Referenzgebäude, dessen Werte im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegt wurden. Mit anderen Worten: der Energieverbrauch ist um 15 % niedriger als beim Referenzobjekt.
Was fördert KfW 261 noch?
- beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie die Maßnahmen, die zur energetischen Sanierung beigetragen haben (Nachweis dieser Maßnahmen im Kaufvertrag)
- die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung
- die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ bei besonders hoher Energieeffizienz
- die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Wie hoch ist die Förderung beim KfW-Wohngebäude-Programm 261?
Der Förderkredit beträgt bis zu 150.000 €, der Tilgungszuschuss kann bis zu 37.500 € ausmachen. Die konkrete Höhe des Förderkredites und des Tilgungszuschusses hängt im Einzelfall von den entstandenen Kosten und der erreichten Effizienzklasse des sanierten Gebäudes ab. Dabei gilt die Regel: Je energiesparender ein Gebäude ist, desto höher fallen Kredit und Zuschuss aus.
So hängen Kredithöhe und Energieeffizienz zusammen
Folgende Tabelle gibt einen Überblick über die mögliche Kredit- und Zuschusshöhe in Abhängigkeit von der Energieeffizienz des sanierten Gebäudes. Der in der Effizienzhaus-Klasse aufgeführte Bonus wird hinzugerechnet, wenn das jeweilige Gebäude zusätzlich zu den Anforderungen der jeweiligen Effizienzklasse weitere Anforderungen erfüllt. Das sind z. B. eine neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien oder die Vergabe des staatlichen „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, das u. a. für eine möglichst geringe Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen vergeben wird.
Höhe der Förderung nach KfW 261
Effizienzhaus-Klasse | Kredithöhe | Tilgungszuschuss in Prozent | Tilgungszuschuss Höhe |
---|---|---|---|
Effizienzhaus 85 | max. 120.000 € | max. 5 % | bis zu 6.000 € |
Effizienzhaus 85 plus Bonus | max. 150.000 € | max. 10 % | bis zu 15.000 € |
Effizienzhaus 70 | max. 120.000 € | max. 10 % | bis zu 12.000 € |
Effizienzhaus 70 plus Bonus | max. 150.000 € | max. 15 % | bis zu 22.500 € |
Effizienzhaus 55 | max. 120.000 € | max. 15 % | bis zu 18.000 € |
Effizienzhaus 55 plus Bonus | max. 150.000 € | max. 20 % | bis zu 30.000 € |
Effizienzhaus 40 | max. 120.000 € | max. 20 % | bis zu 24.000 € |
Effizienzhaus 40 plus Bonus | max. 150.000 € | max. 25 % | bis zu 37.500 € |
Quelle: KfW, Stand: 29.07.2024
Die Tabelle zeigt, dass innerhalb der Effizienzklassen sowohl die Höhe des Kredites als auch der Zuschuss steigen, wenn das sanierte Gebäude besonders energieeffizient gestaltet wird. In der am wenigsten energieeffizienten Klasse 85 liegt der maximale Kreditbetrag bei 120.000 €. Möglich ist ein Tilgungszuschuss von bis zu 5 %, also maximal 6.000 €. In der besten Energieeffizienzklasse steigt der Zuschuss bis auf mehr als das 6-fache, also auf maximal 37.500 €.
Die staatlichen Zuschüsse steigen um weitere 10 %, wenn das sanierte Gebäude hinsichtlich des aktuellen Sanierungszustandes zu den schlechtesten in Deutschland gehört. Um noch einmal 15 % erhöht sich der Tilgungszuschuss, wenn vorgefertigte Bauteile zur Anwendung kommen, sodass serielles Sanieren möglich wird.
Neben den Sanierungsmaßnahmen am Gebäude fördert die KfW auch die Baubegleitung durch einen Energieexperten und die Zertifizierung mit dem Nachhaltigkeitssiegel. Dafür erhalten Sie jeweils einen Kredit bis zu 10.000 € und einen Zuschuss von 50 %.
Wie sind beim KfW-Kredit 261 die Konditionen?
Die Höhe der Zinsen hängt von der gewünschten Laufzeit des Kredites und von der Form der Finanzierung ab. Möglich ist die Auswahl zwischen
- einem Annuitätendarlehen und
- einem endfälligen Darlehen.
Entscheiden Sie sich für ein Annuitätendarlehen, das Sie in regelmäßigen Raten zurückzahlen, schwanken die Zinsen zwischen 1,07 und 2,01 % Effektivzins, wie folgende Tabelle zeigt.
Laufzeit und Zinsen beim KfW-Programm 261
Laufzeit | tilgungsfreie Anlaufzeit | effektiver Jahreszins |
---|---|---|
4–10 Jahre | 1–2 Jahre | 1,07 % |
11–20 Jahre | 1–3 Jahre | 1,83 % |
21–30 Jahre | 1–5 Jahre | 2,01 % |
Quelle: KfW, Stand: 01.10.2024
Die Zinsbindung beträgt in allen Fällen 10 Jahre, während der der Zinssatz unverändert bleibt. Sie können auch die Form eines endfälligen Darlehens wählen, bei der Sie am Ende der Laufzeit den Kredit in einem Betrag zurückzahlen. In diesem Fall steigen die Zinsen und der effektive Jahreszins beträgt 2,10 % bei einer Laufzeit zwischen 4 und 10 Jahren.
Weitere Rahmenbedingungen des Programms KfW 261
Sie entscheiden, ob Sie den Kreditbetrag in einer Summe oder in Teilbeträgen erhalten. Für die Auszahlung besteht ein Zeitraum von 1 Jahr nach der Zusage. Rufen Sie Teile des Kredites nach spätestens 12 Monaten nicht ab, wird eine Bereitstellungsprovision fällig.
Sondertilgungen einzelner Teile des Kredites sind nicht möglich. Sie können allerdings den gesamten Kredit vorzeitig zurückzahlen, es wird dann aber von der KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.
Wer kann das KfW-Programm 261 beantragen?
Die Förderung nach dem KfW-Programm 261 kann jeder beantragen, der klimafreundlich saniert. Neben privaten Bauherren sind das auch
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Unternehmen
- freiberuflich Tätige
- alle juristischen Personen des Privatrechts, z. B. Wohnungsbaugenossenschaften
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. soziale Organisationen und Vereine
Außerdem sind Contractoren antragsberechtigt. Das sind Unternehmen, die im Auftrag des Immobilienbesitzers die Arbeiten durchführen. Diese Form der Zusammenarbeit ist im Energiesektor häufig.
Wie kann ich die KfW-Förderung 261 beantragen?
Sie beantragen die Förderkredite des KfW-Programms nicht direkt bei der KfW. Das macht für Sie in Absprache mit Ihnen eine durchleitende Bank. Dabei wird es sich in der Regel um Ihre Hausbank handeln, bei der Ihre Baufinanzierung läuft.
Der gesamte Vorgang der Antragstellung lässt sich in vier Schritte gliedern:
- Sie suchen einen Energieeffizienz-Experten, der mit Ihnen alle Maßnahmen durchspricht und eine Bestätigung ausstellt, mit der Sie das Erreichen der energetischen Ziele belegen.
- Sie sprechen mit Ihrer Bank über die geplanten Maßnahmen und klären den gesamten Finanzierungsbedarf. Ihre Bank beantragt den KfW-Kredit für Sie.
- Sie schließen den Kreditvertrag mit Ihrer Bank und beauftragen Handwerksunternehmen zur Durchführung der energetischen Sanierung, schließen Verträge mit Lieferanten oder unterschreiben den Immobilienkaufvertrag.
- Nach Beendigung der Arbeiten erhalten Sie vom Energie-Experten eine Bestätigung, dass die angestrebten Ziele erreicht wurden. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrer Bank ein, damit der Tilgungszuschuss der KfW gutgeschrieben werden kann.
Beachten Sie unbedingt die Fristen zur Antragstellung. Sie müssen den Förderantrag bei der KfW vor der Auftragserteilung an das ausführende Unternehmen oder der Unterzeichnung eines Kaufvertrages eingereicht haben.
Welche Unterlagen benötige ich für KfW 261?
Beim Gespräch mit der Bank, die Ihren Antrag an die KfW durchleitet, benötigen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die Ihnen Ihr Energie-Experte nach einer ausführlichen Beratung ausgestellt hat. Sind alle Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen, stellt Ihnen Ihr Energie-Experte eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) aus. Damit belegen Sie, dass die Maßnahmen zu mehr Energieeffizienz erfolgreich ausgeführt wurden. Die BnD legen Sie bei Ihrer Bank vor.
Fazit: KfW 261 als Hilfe bei energieeffizienter Sanierung
Das KfW-Programm 261 bietet Ihnen einen Förderkredit von bis zu 150.000 €, die Sie für die energieeffiziente Sanierung alter Gebäude nutzen können. Zusätzlich profitieren Sie von Tilgungszuschüssen, die den Kreditbetrag reduzieren. Wie viel Ihnen vom KfW-Kredit erlassen wird, hängt von der erreichten Energieeffizienz ab. Für Immobilienbesitzer ist das eine Möglichkeit der Finanzierung einer umfassenden Gebäudesanierung.
Damit ist das Förderprogramm KfW 261 ein wichtiger Baustein auf dem Weg der Bundesregierung zu weniger CO2-Emissionen im Gebäudesektor.