Kredit

Effektiver Jahreszins macht Kredite vergleichbar – Effektivzins vs. Sollzins

Der erste Anhaltspunkt für einen günstigen Kredit ist der effektive Jahreszins. Anders als beim Sollzins sind hier bereits die Gesamtkosten, die auf Sie zukommen, enthalten. Wir zeigen Ihnen, weshalb Sie  Kredite nur anhand des Effektivzinses vergleichen sollten.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 11.01.2024
Der Effektivzins, die entscheidende Größe beim Kredit!

Der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins

Der Sollzins, früher Nominalzins genannt, gibt an, wie viel Zinsen auf den reinen Nettodarlehensbetrag berechnet werden. Der effektive Jahreszins, auch Effektivzins genannt, gibt dagegen die tatsächlich anfallenden Kreditkosten pro Jahr an.

Gut zu wissen

Den Unterschied zwischen Soll­zins und Effek­tiv­zins können Sie sich wie folgt mer­ken: Der Soll­zins ist die Kalt­miete, der Effek­tiv­zins dagegen die Warm­miete in­klu­sive aller Nebenkosten.

Orientieren Sie sich auf der Suche nach dem passenden Kreditangebot immer nur am effektiven Zinssatz und nicht am niedrigeren Sollzins. Denn der Maßstab für einen günstigen Kredit ist der effektive Jahreszins, der in Prozent angegeben wird.

Warum ein Kredit Vergleich nicht über den Sollzins möglich ist

Die Grundlage für die Berechnung von Krediten bildet der Sollzins. Es handelt sich um den Zinssatz, zu dem Sie sich das Geld bei der Bank leihen. Die anfängliche Höhe des Sollzinses kann jede Bank individuell bestimmen, aber nicht willkürlich. Als Berechnungsgrundlage orientieren sich die Banken am EURIBOR-Zins oder dem LIBOR-Zins – unter bestimmten Bedingungen ermittelte Referenzzinssätze.

Die endgültige Höhe des Sollzinses ist aber von Faktoren wie der Darlehenshöhe, der Laufzeit, dem Verwendungszweck und der Bonität des Kreditnehmers abhängig. Ein objektiver Kredit Vergleich anhand des Sollzinses gestaltet sich aufgrund der spezifischen Faktoren, die den Sollzins bestimmen, schwierig und ist deshalb nicht zu empfehlen.

Preisbestimmende Faktoren beim effektiven Jahreszins

Für eine bessere Vergleichbarkeit von Kreditangeboten wurde im Jahr 2010 die Verbraucherkreditrichtlinie eingeführt. Diese verpflichtet jeden Kreditgeber zur Nennung des Effektivzinssatzes. Dieser gibt an, wie teuer der Kredit insgesamt wird. Die preisbestimmenden Faktoren, aus denen sich der effektive Zinssatz zusammensetzt, sind:

  • der Sollzins, also die Gebühren für die Kreditüberlassung,
  • das Disagio (der zur Zeit der Kreditvergabe bestehende Auszahlungskurs),
  • die Dauer der Zinsfestschreibung und
  • die Tilgungsrate.

Häufig werden auch noch Bearbeitungsgebühren für die Kreditvergabe aufgeführt. Diese sind aber seit Oktober 2014 unzulässig und müssen sich demnach immer auf 0 € belaufen.

Obwohl ein effektiver Jahreszins viel aussagekräftiger ist als der Sollzins, enthält er nicht alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit einem Kredit entstehen können. Weil zum Beispiel die Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung (Strafgebühren), Kontoführungsgebühren oder Beiträge für eine Restschuldversicherung nicht immer anfallen, können sie nicht in den effektiven Jahreszins miteinbezogen werden. Bei Immobilienkrediten würden zudem noch Schätzgebühren und Bereitstellungszinsen hinzukommen.

So vergleichen Sie Angebote richtig

Je niedriger der effektive Jahreszins ausfällt, desto günstiger ist der Kredit. Achten Sie beim Vergleich von Krediten darauf, dass die Konditionen der zu vergleichenden Angebote ähnlich sind. Vor allem die Kreditsumme, Laufzeit, Zinsfestschreibung und Tilgung sollten identisch sein, sonst kann der effektive Jahreszins nicht als Anhaltspunkt für den Vergleich genutzt werden.

Effektiven Jahreszins berechnen

Der effektive Jahreszins wird in der Regel mit der Uniform-Methode berechnet:

Berechnung effektiver Jahreszins

Für den Ratenkredit Vergleich ist die Uniform-Methode aber ungeeignet und sollte lediglich als grobe Schätzung herangezogen werden. Eine präzise Berechnung, an der Sie sich orientieren sollten, erhalten Sie dagegen von den Kreditinstituten selbst. Diese sind nach der Preisangabenverordnung (PAngV) zu einer repräsentativen Beispielrechnung verpflichtet. In dieser sind nach §16 PAngV die Gesamtkosten für einen Kredit als effektiver Jahreszins auszuweisen. Das bedeutet, überall wo mit einem Effektivzins geworben wird, ist die dazugehörige Beispielrechnung mit allen vorgeschriebenen Kostenfaktoren anzugeben.

Vergleich.de Tipp

In der repräsentativen Beispielrechnung nach §6 PAngV geben die Banken einen Durchschnittswert für den Effektivzinssatz an. Dieser spiegelt den effektiven Jahreszins wieder, den zwei Drittel der Kunden beim Kreditabschluss erhalten. Sogenannte Lockvogel-Angebote, die immer nur mit dem Bestzins werben, sind damit ausgeschlossen. Ein Kredit Vergleich ist so transparent und leicht durchführbar.

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