Versicherung

Elementarversicherung: So schützen Sie Haus und Hausrat vor Naturgewalten

Eine Elementarversicherung schützt Hausbesitzer und Mieter vor den Schäden durch extreme Naturgefahren wie Hochwasser, Erdbeben oder Schneedruck. Wir zeigen Ihnen, ob Sie einen Elementarschutz als Zusatzbaustein brauchen und was Sie beim Abschluss beachten sollten.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung

Was ist eine Elementarversicherung?

Eine Elementarversicherung kommt für die Kosten auf, die Ihnen durch Naturgefahren am Haus oder Hausrat entstehen. Sie ist keine Einzelpolice, sondern kann nur als Zusatzbaustein zu einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Als solcher deckt sie Elementarschäden ab, vor denen die anderen beiden Versicherungen Sie nicht schützen.

Elementarschäden, die schon in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen sind, sind Hagelschäden, Blitzschäden und Schäden durch Sturm. Der Zusatzschutz durch die Elementarversicherung sichert dann gegen die sogenannten erweiterten Elementarschäden ab.

Wovor schützt mich eine Elementarschadenversicherung?

Der Zusatzschutz gegen erweiterte Elementarschäden sichert Sie vor den finanziellen Folgen einer ganzen Reihe von Naturgefahren ab. Diese können existentielle Ausmaße annehmen, wie die Hochwasser-Katatstrophe im Sommer 2021 in Reinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen gezeigt hat: 

  • Schäden aus Überschwemmung, Hochwasser und Starkregen
  • Rückstauschäden aufgrund überlasteter Abflussrohre
  • Schäden aus Erdrutsch, Erdabsenkung und Erdbeben
  • Schneedruck- und Lawinenschäden
  • Schäden durch Vulkanausbruch

Welche Risiken deckt die Elementarschadenversicherung nicht ab?

Einige Schäden sind in der Elementarversicherung nicht eingeschlossen, auch wenn sie auf den ersten Blick zu den Naturgefahren zählen. Diese sind:

  • Erdsenkung oder Erdrutsch, die menschliche Ursachen haben (z.B. Bergbau, Erdbewegungen) 
  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch unterirdisch aufsteigendes Grundwasser
  • Schäden an Gartenhäusern oder nicht ständig bewohnten Ferienhäusern

Was Sie wissen müssen: Eine Elementarversicherung umfasst immer das ganze Leistungspaket. Das heißt: Sie können sich nicht gegen einzelne Risiken an Ihrem Wohnort wie Hochwasser absichern, sondern nur gegen alle. Daher können Sie das eher geringe Risiko eines Erdbebens oder eines Vulkanausbruches in Ihrer Gegend nicht abwählen. Hier greift das Solidarprinzip aller Versicherten!

Welche Leistungen übernimmt die Elementarversicherung im Schadensfall?

Die Elementarschadenversicherung kommt für die Kosten auf, die Ihnen durch Elementarschäden infolge von Naturgefahren entstehen. Dabei spielt zunächst eine Rolle, ob Sie den Zusatzschutz für das Einfamilienhaus oder für den darin enthaltenen Hausrat abschließen.

Elementarschäden am oder im Haus deckt ein Zusatzschutz zur Wohngebäudeversicherung ab. Elementarschäden an Einrichtungsgegenständen oder technischem Inventar deckt der Zusatzschutz zur Hausratversicherung ab.

In beiden Fällen übernimmt die Elementarschadenversicherung die Kosten für die Schadensfeststellung sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung des Hausrates bis zum Neubau des ganzen Hauses. Darüber hinaus sind die Entsorgungs- oder Abrisskosten abgedeckt und Hotelaufenthalte, falls Ihr Haus oder Ihre Wohnung vorübergehend unbewohnbar werden. Üblich ist auch der Ausgleich für den Fall einer dauerhaften Wertminderung durch die Elementarschäden.

Vergleich: Diese Kosten übernimmt die Elementarversicherung

Nachstehend erhalten Sie einen Überblick, welche Leistungen die Elementarversicherung in der jeweiligen Variante erbringt:

  • Elementarversicherung als Zusatz in der Wohngebäudeversicherung
    • Kosten der Schadensfeststellung am und im Haus
    • Kosten der Trockenlegung und Sanierung
    • Kosten für Reparaturen am und im Gebäude
    • Abriss- und Entsorgungskosten
    • Errichtung eines Neubaus zum aktuellen Bauwertpreis inklusive Architektenkosten
    • Kosten für eventuell notwendigen Hotelaufenthalt
    • Anspruch auf den Ausgleich einer eventuellen Wertminderung des Hauses
  • Elementarversicherung als Zusatz in der Hausratversicherung
    • Kosten der Schadensfeststellung am Hausrat
    • Kosten der Reparatur oder Neubeschaffung des beschädigten Inventars zum Wiederbeschaffungspreis, nicht zum damaligen Kaufpreis
    • Entstehende Aufräum- und Entsorgungskosten für zerstörten Hausrat
    • Kosten für eventuell notwendigen Hotelaufenthalt

Brauche ich eine Elementarversicherung?

Ob Sie eine Elementarversicherung brauchen, ist Abwägungssache. Die Wahrscheinlichkeit Opfer eines Elementarschadens zu werden, scheint zunächst nicht sehr hoch. Auf der anderen Seite sind die finanziellen Folgen von Elementarschäden immens und sie können Ihre Existenz bedrohen.

Geht das Einfamilienhaus im Hochwasser unter oder läuft der Keller nach Starkregen durch Rückstau voll, kommen schnell Kosten in fünf- bis sechsstelliger Höhe auf Sie zu. Die normale Haus- oder Hausratversicherung zahlt in diesen Fällen nicht!

Auch wer sein Haus in den großen Überschwemmungen der Jahre 2002, 2013 und 2021 verlor, wurde nur entschädigt, wenn er eine Elementarschadenversicherung hatte.

Wir empfehlen eine Elementarversicherung, wenn Sie ein Haus besitzen

Verbraucherschützer fordern schon lange, die Elementarversicherung zu einer Pflichtversicherung für Hausbesitzer zu machen. Noch ist der Schutz eine freiwillige Entscheidung. Aber auch wir empfehlen: Als Immobilienbesitzer sollten Sie den Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung miteinschließen. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie es finanziell verkraften würden, im Elementarschadensfall Ihren Hausrat komplett zu verlieren, raten wir Ihnen auch als Mieter zur Elementarschadenversicherung. In diesem Fall als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung. 

Die Kosten durch Elementarschäden nehmen zu

Denn zu beachten gilt: Extremwetterlagen mit Elementarschäden in Folge nehmen nach Einschätzung von Meteorologen durch den Klimawandel noch zu. Ebenso steigen seit Jahren die Schadenssummen durch Elementarschäden. So haben sich allein die Kosten von Starkregenschäden in den vergangenen Jahren verzehnfacht, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) mitteilt.

Dem gegenüber stehen in vielen Fällen monatliche Kosten für eine Elementarschadenversicherung ab 15 € pro Monat, die aber auch deutlich darüber liegen können. 

Sie brauchen eine Elementarschadenversicherung besonders, wenn Sie in einer Risikozone leben

Eine Elementarversicherung brauchen Sie vor allem, wenn Sie in einer ausgewiesenen Risikozone für Naturgefahren wohnen. Sowohl als Hausbesitzer als auch als Mieter, denn Hochwasser macht vor dem Hausrat nicht halt. Im Fall der Fälle springt zwar die Elementarversicherung Ihrer Hausverwaltung ein. Aber nur für Schäden am Mietshaus, nicht für Ihr zerstörtes Inventar. Dazu brauchen Sie eine Hausratversicherung mit Schutz vor Elementarschäden.

Wie hoch die Wahrscheinlichkeit für Naturgefahren an Ihrem Wohnort ist, bewerten die jeweiligen Landesregierungen der Bundesländer und das sogenannte „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“, kurz ZÜRS. Das Informationssystem des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) teilt das Bundesgebiet auf Basis der gesammelten Schäden in verschiedene Gefährdungsklassen ein:

Gefährdungsklassen für Elementarschäden nach ZÜRS

  • GK 4: statistisch ein Mal in 10 Jahren ein Hochwasser 
  • GK 3: statistisch ein Mal in 10 bis 50 Jahren ein Hochwasser
  • GK 2: statistisch ein Mal in 50 bis 200 Jahren ein Hochwasser
  • GK 1: statistisch seltener als ein Mal alle 200 Jahre ein Hochwasser

Leben Sie in Gefährdungsklasse 1 bedeutet das, dass Überschwemmungen oder Hochwasser in Ihrem Gebiet selten bis nie vorkommen. Leben Sie in der Gefährdungsklasse 4 ist davon auszugehen, dass Ihr Wohnort alle 10 Jahre oder noch häufiger von Überschwemmung oder Hochwasser betroffen ist. Derzeit liegen 58.000 Adressen in der Hochrisikozone, die meisten in Bayern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

Aber auch wenn Sie derzeit in keinem ausgewiesenen Risikogebiet leben, sind Sie nicht vor Elementarschäden gefeit. Bei der „HUK-COBURG“ ereignen sich 80 % der Elementarschäden in Zonen der Gefährdungsklasse 1. Starkregen zum Beispiel fällt überall!

Wo haben sich die meisten Hausbesitzer für eine Elementarversicherung entschieden?

Mit einer Elementarversicherung schützen in Deutschland derzeit 47 % der Hausbesitzer ihre Immobilie. 2016 waren es erst 37 %, vor der Jahrhundertflut 2002 sogar noch nur 19 %. Der Anteil der Versicherten steigt. Und dennoch sind noch längst nicht alle Gebäude mit relevantem Risiko geschützt. Es herrschen vor allem regional starke Unterschiede.

Eine Elementarschadenversicherung haben heute knapp die Hälfte aller Hausbesitzer in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt – Bundesländer, in denen die Jahrhundertfluten die meisten Verwüstungen angerichtet haben. In Bremen, einem Bundesland, das bisher glimpflich davonkam, sind es dagegen nur 17 %. Nahezu Vollversicherung herrscht wiederum in Baden-Württemberg. Das hat einen historischen Hintergrund. Bis 1994 gab es hier eine Versicherungspflicht für Elementarschäden.

Was kostet eine Elementarversicherung?

Die Kosten einer Elementarversicherung hängen stark vom Einzelfall ab. Leider gibt es dafür keine Pauschalformel. Beiträge können mit monatlich 15 € beginnen und für Einfamilienhäuser in der Gefährdungsklasse 4 auf über 1.000 € steigen. Außerdem macht es einen Unterschied, ob Sie den Zusatzschutz in einer Hausrat- oder in der Gebäudeversicherung abschließen.

Welche Faktoren spielen für die Kosten einer Elementarversicherung eine Rolle?

Die Kosten einer Elementarversicherung richten sich nach mehreren Kriterien, die im Fall eines Versicherungsabschlusses in die Beitragsberechnung einfließen. Dazu zählen:

  • die Einordnung im Zonierungssytem: Je höher die Gefährdungsklasse, desto teurer wird der Versicherungsbeitrag. Fällt Ihr Wohnort gar in Gefährdungsklasse 4, könnte es sogar schwierig werden, überhaupt einen Versicherer zu finden.
  • die Bauartklasse des zu versichernden Hauses: Je nach Bauart Ihrer Immobilie können Naturgefahren größere oder kleinere Schäden daran verursachen, die wiederum zu höheren oder niedrigeren Folgekosten führen. Daher ist die Gebäudeklasse ein wichtiger Wert in der Beitragsermittlung.
  • viele Gebäude- und inventarbezogene Angaben: Hier geht es um die Details des Hauses wie Wohnflächengröße und Sanierungsstand beziehungsweise beim Hausrat um die konkrete Liste der zu versichernden Gegenstände.
  • der von Ihnen gewünschte Versicherungsumfang: Die Beitragshöhe hängt auch davon ab, welchen Versicherungsumfang Sie wünschen und wie hoch die Deckungssumme sein soll.

Häufige Fragen zu den Kosten einer Elementarversicherung

  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

    Elementarversicherungen gibt es mit oder ohne Selbstbehalt. Selbstbehalte mindern die Beitragshöhe. Sie betragen häufig 10 % der Schadenshöhe mit einer Mindestselbstbeteiligung von etwa 500 €. Auch die Maximalbeteiligung ist gedeckelt und liegt dann zum Beispiel bei 5.000 € pro Elementarschaden.

  • Sind die Kosten umlagefähig?

    Vermieter dürfen die Kosten der Elementarversicherung für das Mietshaus in den Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Das regelt die Betriebskostenverordnung vom 1. Januar 2004. Für Sie als Vermieter bedeutet das eine Entlastung. Für Sie als Mieter leider nicht.

  • Kann ich die Elementarschadenversicherung steuerlich geltend machen?

    Die Beiträge zur Elementarversicherung können Sie nicht von der Steuer absetzen. Das ist für Vermögensabsicherungen grundsätzlich nicht möglich. Sie können aber Ihren Selbstbehalt im Schadensfall als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn auch nicht in voller Höhe. Abgezogen wird ein zumutbarer Eigenanteil. Wie hoch der ist, hängt von der Höhe Ihres Einkommens und der Zahl eventueller Haushaltsmitglieder ab. Voraussetzung ist auch die lückenlose Dokumentation der Behebung der Elementarschäden durch Rechnungsbelege.

Wie finde ich die richtige Elementarschadenversicherung für mich?

Da die Elementarversicherung keine Einzelpolice ist, sondern immer nur als Zusatz zu oder in Kombination mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden kann, sollten Sie bei der Auswahl eines Versicherers immer gleich das Gesamtpaket betrachten: Wohngebäude- oder Hausratversicherung plus Elementarschutz.

In vielen Fällen lassen sich bei einem Anbieterwechsel gleich mehrere hundert Euro sparen, obwohl durch die zusätzliche Elementarversicherung die Leistung steigt!

Holen Sie sich Angebote für eine Elementarversicherung ein und machen Sie den Vergleich

Zunächst müssen Sie sich entschieden, ob Sie die Elementarversicherung in der Hausrat- oder in der Wohngebäudeversicherung abschließen möchten. Dann nutzen Sie für eine erste Marktübersicht am besten einen Online-Versicherungsvergleich.

Eine Elementarversicherung können Sie online nicht abschließen, sondern nur beantragen. Vom Anbieter bekommen Sie auf Anfrage ein Versicherungsangebot. Vergleichen Sie ruhig mehrere Angebote, und zwar

  1. auf die Beitragshöhe, denn Versicherer sind in der Preisgestaltung frei und unterscheiden sich beim Elementarschutz je nach Risikoeinschätzung oftmals erheblich. Und
  2. auf die Vertragsinhalte. Elementarversicherungen bieten zwar im Großen und Ganzen immer die gleichen Leistungen an. Diese unterscheiden sich aber manchmal in Details, die dann unter Umständen nicht zu Ihrem Versicherungsbedarf passen. Zum Beispiel ist bei manchen Elementarversicherungen eine Garage nur kostenlos im Schutz inbegriffen, wenn sie direkt ins Wohnhaus integriert ist und nicht separat im Vorgarten steht.
Diese Daten sollten Sie vor der Beitragsermittlung griffbereit haben

Haben Sie sich für einen Anbieter einer Elementarversicherung entschieden, wird er noch einmal viele Daten abfragen, um die Kosten genau ermitteln zu können. Bei den Angaben sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse an die Wahrheit halten, um nicht unterversichert zu sein oder im Extremfall sogar den Versicherungsschutz zu verlieren. Am Besten schreiben Sie die benötigten Angaben schon vorher zusammen:

  • Adresse
  • Baujahr des Hauses 
  • Wohnfläche in Quadratmeter 
  • Selbstnutzung oder Vermietung
  • Datum der letzten Kern- oder Teilsanierung von Dach, Heizung, Sanitär- und Abwasserrohren
  • Materialien von Dach und Hauswand zur Bestimmung der Bauart des Gebäudes
  • Liste eventueller Garagen und Nebengebäude
  • im Fall der Hausratsabsicherung: eine Liste des zu versichernden Inventars
  • Datum und Art eventueller Vorschäden

Wie geht es nach dem Abschluss der Elementarschadenversicherung weiter?

Nachdem Sie Ihre Elementarversicherung abgeschlossen haben, verlangen manche Anbieter noch eine Wartezeit bis zum Leistungsbeginn. Diese sollte 2-6 Monate aber nicht überschreiten. Anschließend greift der volle Versicherungsschutz.

Spezialfall: Gefährdungsklasse 3 oder 4 – was tun, wenn ich eine Elementarversicherung brauche, aber keine bekomme?

Wer das höchste Risiko für Elementarschäden trägt, wird leider oft nicht versichert. Wenn Sie in einer ZÜRS-Hochrisikozone leben, lehnen einige Anbieter Sie schlichtweg ab. Andere verteuern die Kosten oder die Selbstbehalte derart, dass fraglich wird, ob sich diese Versicherung für Sie überhaupt noch lohnt. Auch deshalb fordern Verbraucherschützer eine Pflicht zur Elementarversicherung für Hausbesitzer.

Manchmal ändert sich die Risikoeinschätzung auch zu Ihrem Vorteil. Im Vergleich von 2015 zu 2016 zum Beispiel wurde die Gefahreneinstufung im Hinblick auf Überschwemmungen für viele Gebäude nach unten korrigiert.

Unser Tipp: Stiftung Warentest empfiehlt in diesen Fällen den Tarif „Wohngebäude Spezial“ der „ERGO“ als Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz. Alle Häuser, die seit 5 Jahren keinen Vorschaden mehr hatten, werden dort ohne Einzelfallprüfung aufgenommen. Besitzern von Immobilien in den ehemaligen DDR-Gebieten rät die Verbraucherschutzzentrale Sachsen, auch auf die früheren Monopolversicherer zuzugehen. Erfahrungsgemäß ist man sich der Problematik und Verantwortung dort oft bewusster.

Tipps vor dem Abschluss: Darauf sollten Sie bei Ihrer Elementarversicherung unbedingt achten!

Auch wenn die meisten Elementarschadenversicherungen sich in ihren Leistungen gleichen, gibt es einige Unterschiede, bei denen Sie genau hinschauen müssen. Wir haben für Sie drei Tipps gesammelt, die Ihnen helfen können, von Anfang an den richtigen Anbieter zu wählen und später Ärger zu vermeiden, wenn es wirklich einmal zum Elementarschaden kommt.

  • Tipp 1: Achten Sie auf diese Tücken in den AGBs der Elementarversicherungen

    Die Versicherer von Elementarschäden formulieren nicht nur ihre Ausschlusskriterien selbst (zum Beispiel für Bewohner der Risikogebiete), sondern auch ihre Versicherungsbedingungen. Dabei liegt der Teufel oft im Detail von Formulierungen.

    • Manche Anbieter schließen zum Beispiel Starkregen nicht ausdrücklich mit in die versicherten Risiken ein. In dem Fall wären Sie etwa bei Rückstau in den Ableitungsrohren nur versichert, wenn er von ausufernden Gewässern verursacht wird, nicht aber, wenn Witterungsniederschläge die Ursache sind.
    • Wenn ein Versicherer „Überschwemmung“ als Zustand definiert, bei dem der „Grund und Boden“ überflutet sind, muss er nach einem Urteil des Landesgerichts Dortmund Wassermassen auf Flachdächern, Terrassen oder Balkonen nicht absichern. Das macht für Sie je nach baulicher Gegebenheit Ihres Hauses einen erheblichen Unterschied.
    • Ebenso schließen die meisten Elementarversicherungen Garagen und andere Nebengebäude kostenlos im Versicherungsschutz ein. Andere dagegen verlangen einen Aufpreis, wenn Ihre Garage nicht ins Einfamilienhaus integriert ist, sondern entfernter auf Ihrem Grundstück steht.
    • Genauso gibt es verschiedene Auffassungen darüber, ob ein Wochenendhaus versicherungsfähig ist, wenn nicht mindestens eine Person durchgehend darin wohnt. Kommen solche Details erst im Fall eines entsprechenden Elementarschadens ans Licht, wäre es zu spät.
  • Tipp 2: Prüfen Sie Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer

    Einige Elementarversicherungen verlangen von Ihnen bestimmte Schutzmaßnahmen, die Sie treffen müssen, um im Fall eines Elementarschadens leistungsberechtigt zu sein. Das kann die Forderung nach Rückstausicherungen für Ihre Ableitungsrohre sein, die Sie bei manchen Anbietern regelmäßig auf ihre Funktion kontrollieren müssen.

    In Kombination mit der Wohngebäudeversicherung bestehen einige Versicherer darauf, dass Sie Ihre Abwasserrohre selbst freihalten. In der Hausratversicherung ist die Forderung üblich, dass alle Sachen im Kellerbereich 15 cm über dem Boden gelagert werden. Manche Anbieter legen die Höhe sogar auf 50 cm fest.

    Wie auch immer Ihre Pflichten aussehen, Sie müssen Sie penibel einhalten. Wenn das nicht geht, wählen Sie lieber eine andere Elementarversicherung, da Ihre gewählte Elementarschadenversicherung im Zweifelsfall sonst gar nicht oder weniger zahlt.

  • Tipp 3: Sparen Sie nicht an der Versicherungssumme!

    Auch bei der Elementarversicherung bestimmt die Höhe der Versicherungssumme die Beitragshöhe mit. Sie sparen aber am falschen Ende, wenn Sie den Wert Ihres Hauses oder Hausrats kleinrechnen. Denn im Schadensfall wird das die Differenz, die Sie selbst berappen müssen.

    Am Besten lassen Sie den Versicherer selber den Versicherungswert Ihres Hauses oder Inventars ermitteln. Dann sind Sie im Ernstfall mit Ihrer Elementarversicherung nicht unterversichert.

Elementarschäden: Was muss ich im Schadensfall tun?

Ist der Elementarschaden eingetreten, sollten Sie zuerst für Ihre Sicherheit und die anderer sorgen. Verständigen Sie dann so schnell wie möglich Ihre Versicherung und fragen Sie nach, was die nächsten Schritte sind. Konkret: Was Sie tun dürfen, um den Schaden zu beseitigen, ohne die Beweislage zu zerstören.

Denn einerseits gehört es zu Ihrer Pflicht, den Schaden einzudämmen und daran zu hindern, noch größer zu werden. Andererseits dürfen Sie den Versicherer nicht bei der Feststellung des Schadens behindern und sollten das auch in Ihrem Interesse vermeiden.

Wir haben für Sie eine Checkliste erarbeitet, die Ihnen im Fall eines Elementarschadens hilft, einen kühlen Kopf zu behalten.

Checkliste Elementarschaden - das ist im Schadensfall zu tun:

  • Bringen Sie als erstes sich und andere in Sicherheit und verständigen Sie gegebenenfalls die Feuerwehr!
  • Dämmen Sie akuten Gefahrenquellen ein!
  • Melden Sie den Schaden sobald es geht Ihrem Versicherer! Am Besten schriftlich oder telefonisch vor Zeugen. Besprechen Sie dann, welche Maßnahmen Sie als nächstes treffen sollen.
  • Fotografieren oder filmen Sie den gesamten Schaden unmittelbar nach dem Ereignis. Räumen Sie nur auf, was notwendig ist, werfen Sie aber keine Beweisstücke weg. Notreparaturen führen Sie am Besten in Anwesenheit von Zeugen durch.
  • Dokumentieren Sie alle Elementarschäden mit Datum, Wetterbericht und Schadenshergang sowie einer vollständigen Liste aller zerstörten oder beschädigten Teile an Haus und Hausrat. Haben Sie noch Rechnungen, so legen Sie diese dazu und schicken den Bericht an die Elementarversicherung.
  • Bis der Schadensregulierer Ihrer Elementarversicherung kommt, vergehen oft Wochen. Fragen Sie Ihre Versicherung nach der Möglichkeit von Abschlagszahlungen zum Beispiel für Trocknungsarbeiten, die Sie bis dahin schon einleiten.
  • Holen Sie Kostenvoranschläge für alle Maßnahmen ein. In unstrittigen Fällen muss die Elementarversicherung innerhalb einer Frist von 1 Monat nach der Schadensanzeige für die verlangten Kosten aufkommen.
Vergleich.de Tipp

Zwar gilt die Eifel als Gebiet mit einem gewissen Risiko, dennoch ist ein Vulkanausbruch in Deutschland eher unwahrscheinlich. Falls Sie in Urlaubsgebiete mit aktiven Vulkanen reisen, achten Sie auf eine „Außenversicherungsklausel“ in ihrem Versicherungsvertrag. Bei einem Ausbruch wäre damit Ihr Reisegepäck automatisch mit abgesichert.

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Welche Kosten beim Hausbau tatsächlich anfallen, hängt von vielen Faktoren ab. Wir zeigen Ihnen an konkreten Beispielen, welche Kosten im Detail beim Bau einer Immobilie anfallen.

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Werden die Darlehenszinsen der Baufinanzierung steigen oder fallen? Unser Zinschart sowie die Experten-Prognosen helfen Ihnen dabei, die Zinsentwicklung besser einzuschätzen. 

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