Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Absicherung vor den finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit

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So funktioniert der Berufs­unfähig­keits­versicherung Vergleich

1. Formular ausfüllen

Geben Sie Ihren Beruf sowie die gewünschte Renten­höhe und die Vertragslaufzeit an. Zusätzlich einige persönliche Daten.

2. Angebot erhalten

Nachdem Sie den Button „Angebot an­fordern“ gedrückt haben, wird Ihnen das beste Angebot per E-Mail zugeschickt.

3. Antrag ausfüllen

Sie können das Angebot durchlesen und sich in Ruhe entscheiden. Sind Sie überzeugt, schicken Sie den beigefügten Antrag ab.

Die Berechnung der Angebote erfolgt über unseren Partner optimal-absichern.de | Alle Angaben ohne Gewähr | © 2024 optimal-absichern.de

Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich: einfach Angebot anfordern

Nutzen Sie unseren Vergleich zur Berufs­unfähigkeits­versicherung, um eine günstige Berufs­unfähigkeits­versicherung (abgekürzt auch als „BU“ oder „BU Versicherung“ bezeichnet) zu finden.

Dafür sind im ersten Schritt nur wenige Angaben notwendig. Zum einen handelt es sich dabei um Informationen über Ihre Person (Alter, Geschlecht), zum anderen sind es Angaben zu Ihrem Beruf.

Außerdem können Sie die gewünschte Laufzeit der Versicherung und die Rentenhöhe auswählen.

Im zweiten Schritt erhalten Sie ein Angebot für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. Sollte Ihnen das Angebot zusagen, können Sie den mitgeschickten Antrag ausfüllen. Dazu sind weitere Angaben notwendig, wie z. B. zu Ihrem aktuellen Gesundheits­zustand, Vorerkrankungen und zu Ihren Hobbys.

All diese Informationen sind wichtig, damit der Anbieter der BU Ihr Risiko berufsunfähig zu werden abschätzen und dementsprechend einen konkreten Beitrag berechnen kann. Welche Punkte dabei welche Rolle spielen, lesen Sie im folgenden Text.

9 Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Auf was soll ich achten?

Damit Sie im Berufsunfähigkeits­versicherung Vergleich den passenden Tarif finden, haben wir für Sie einige Tipps zusammengestellt.

Tipp 1: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß

Die Gesundheitsfragen sind für den Anbieter der Versicherung wichtig, um Ihren Gesundheitszustand und damit das Risiko für eine Berufsunfähigkeit einschätzen zu können. Darum wird es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen nicht geben. Einige Versicherer bieten eine BU mit reduzierten Gesundheitsfragen, also mit nur sehr wenigen Fragen. Egal wie umfangreich der Fragenkatalog ist, den Sie ausfüllen, antworten Sie stets wahrheitsgemäß. Fehlerhafte Angaben können später dazu führen, dass Ihr Antrag auf eine BU-Rente abgelehnt wird.

Im Folgenden haben wir beispielhaft einige typische Gesundheitsfragen aufgeführt.

  • Haben in den letzten 5 Jahren Krankenhaus-, Rehabilitations-, Kuraufenthalte oder ambulante Operationen stattgefunden oder sind solche in den nächsten 12 Monaten beabsichtigt oder ärztlich empfohlen?
  • Sind Sie derzeit oder waren Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als 2 Wochen in Behandlung von Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten oder Angehörigen sonstiger Gesundheitsberufe (z.B. Krankengymnast, Heilpraktiker, Physiotherapeut)?
  • Bestehen derzeit oder bestanden in den letzten 5 Jahren Krankheiten, Behinderungen, medizinisch behandelte Beschwerden oder geistige bzw. körperliche Schäden als Folgen von Krankheiten oder Verletzungen

Wenn Sie bei der Beantwortung der Fragen unsicher sind oder Details früherer Behandlungen vergessen haben, fragen Sie Ihren Arzt und besprechen Sie diese Punkte mit ihm.

Tipp 2: Schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich ab

Je jünger Sie bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung sind, desto günstiger sind die Beiträge. Da junge Menschen in der Regel noch keine oder nur wenige Vorerkrankungen haben, können Sie sich preiswerter versichern. Außerdem werden Schüler und Studenten bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung in günstige Berufsgruppen eingeteilt. Eine Einteilung, die auch im späteren Berufsweg erhalten bleibt.

Viele Versicherer bieten Kindern ab dem 15. Lebensjahr, teilweise bereits ab dem 10. Lebensjahr, eine BU. In diesen Fällen ist die Rentenhöhe meist auf 1.000 € begrenzt. Allerdings können Sie in späteren Jahren die Rente erhöhen. Der Vorteil für Versicherte: Oft ist dann keine weitere Gesundheits­prüfung notwendig.

Tipp 3: Die richtige Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist wichtig

Die monatliche BU-Rente sollte mindestes 50 % Ihres Nettoeinkommens betragen, besser sind 70–80 %. Die Mindestsumme sollte bei 1.000 € liegen. So lautet die Empfehlung von Verbraucherschützern zur Höhe der Rente. Folgende Tabelle zeigt die empfohlene Rentenhöhe bei einem Nettoeinkommen von 2.000 €.

BU-Rente bei einem Nettokeinkommen von 2.000 €

BU-Rente bei 50 % 1.000 €
BU-Rente bei 70 % 1.400 €
BU-Rente bei 80 % 1.600 €

Die Berufsunfähigkeitsrente ist als Ausgleich gedacht, wenn wegen einer Erkrankung Ihr Einkommen wegfällt. Deshalb hängt die konkrete Höhe von Ihrem Einkommen, Ihrem Lebens­standard und den regelmäßigen Ausgaben ab.

Tipp 4: Achten Sie auf den Ausschluss der abstrakten Verweisung

In Ihrem Versicherungs­vertrag sollte sich eine Formulierung befinden, nach der der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Diese besagt, dass die Versicherung die Zahlung der Rente verweigern darf, wenn Sie theoretisch in einem anderen, gleichwertigen Beruf arbeiten könnten. So könnte zum Beispiel ein Chirurg bei Berufs­unfähigkeit immer noch als ärztlicher Gutachter arbeiten und würde keine Rente erhalten. Mit einem Verzicht auf die abstrakte Verweisung wird diese Möglichkeit ausge­schlossen. Daneben gibt es noch eine konkrete Verweisung. Danach werden die Leistungen der BU nur verweigert, wenn der Berufsunfähige tatsächlich bereits einer anderen Tätigkeit nachkommt. Diese konkrete Verweisung ist Bestandteil aller Verträge.

Tipp 5: Die Versicherung sollte bis zum Rentenalter von 67 Jahren laufen

Der Vertrag zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt eine begrenzte Laufzeit, die Sie selbst festlegen können. Da Sie Ihre Arbeitskraft absichern wollen, ist eine Laufzeit der BU bis zum Renteneintritt empfehlenswert. Das passiert in vielen Fällen mit 67 Jahren. Bei einer kürzeren Laufzeit sparen Sie zwar Beiträge, sind dafür aber einige Jahre ohne Versicherungsschutz.

Tipp 6: Auf eine Nachversicherungsgarantie achten

Sie können die Höhe der Berufsunfähigkeits­rente im Laufe Ihres Lebens an veränderte Umstände anpassen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie zum Beispiel heiraten oder eine Familie gründen und Ihre Absicherung erhöhen wollen. Mit einer Nach­versicherungs­garantie ist das möglich, ohne dass erneut Gesundheits­fragen gestellt werden.

Tipp 7: Der Prognosezeitraum sollte möglichst kurz sein

Der Prognose­zeitraum gibt die Dauer der Berufs­unfähigkeit an, bis sie von der Versicherung anerkannt und die Rente ausgezahlt wird. In den meisten Fällen wird eine BU-Rente gezahlt, wenn die Berufs­unfähigkeit nach ärztlicher Meinung voraussichtlich mindestens 6 Monate andauert. Ihr Vertrag sollte keinen längeren Zeitraum enthalten.

Tipp 8: Eine dynamische Rentenhöhe schützt vor Verlusten

Vereinbaren Sie eine Dynamik in der Rentenhöhe, dann wird sie in regel­mäßigen Abstanden erhöht. Dadurch steigt Ihr Renten­anspruch und der durch die Inflation erzeugte Wertverlust wird ausgeglichen. Ein Beispiel: Sie haben eine BU-Rente von 1.000 € vereinbart. Bei einer jährlichen Inflation von 1,5 % hat der Betrag in 10 Jahren nur noch einen Wert von 850 €. Mit einer dynamischen Anpassung können Sie diese Wert­minderung ausgleichen.

Tipp 9: Finger weg von Kombiprodukten

Viele Versicherungs­unternehmen bieten Kombiprodukte, die eine BU in Verbindung mit einer Lebens- oder zusätzlichen Renten­versicherung enthalten. Diese Variante wird auch Berufs­unfähigkeits­zusatz­versicherung (BUZ) genannt. Kombiprodukte haben einen großen Nachteil: Möchten Sie später z.B. die Lebens­versicherung kündigen, geht auch Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung verloren, obwohl Sie jahrelang eingezahlt haben. Dieses Risiko besteht bei separaten Versicherungen nicht.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das ist sehr unterschiedlich und hängt von den individuellen Verhältnissen ab. Zum einen von den persönlichen Voraussetzungen und zum anderen von den gewünschten Vertragsbedingungen. Grundsätzlich gilt: Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung, also die Höhe der zu zahlenden Beiträge, berechnet der Versicherer anhand des Risikos, das er eingeht. Je höher die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie im Laufe Ihres Berufslebens einmal berufsunfähig werden, desto höher sind Ihre Beiträge. Zur Berechnung des Risikos werden mehrere Faktoren herangezogen.

  • Gesundheitszustand des Antragstellers: Dazu zählen die aktuelle gesundheitliche Verfassung und auch mögliche Vorerkrankungen. Sie werden z.B. nach Operationen in den vergangenen 5 Jahren gefragt, nach abgeschlossenen Therapien, nach Allergien und Behinderungen. Aufgrund eines schlechten Gesundheitszustandes kann Ihr Antrag auf eine BU auch abgelehnt werden. Oder Sie müssen mit Ausschlüssen von bestimmten Erkrankungen und mit erhöhten Beiträgen rechnen.
  • Alter bei Antragstellung: Je älter Sie sind, desto höher wird Ihr Risiko eingeschätzt, zu erkranken. Außerdem haben junge Menschen in den meisten Fällen weniger Vorerkrankungen und zahlen deswegen geringere Beiträge.
  • Beruf: Gehen Sie einem Beruf nach, der für Sie ein hohes Risiko darstellt, berufsunfähig zu werden, müssen Sie mehr bezahlen. Die Versicherer werten dafür ihre Erfahrungen mit bisherigen Schadensfällen aus. Folgende Tabelle nennt einige Beispiele für Berufe in den unterschiedlichen Risikogruppen. Diese Einteilung in Risikogruppen ist nicht einheitlich, sie kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.
  • Höhe der monatlichen Rente: Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente, die Sie erhalten, hängt von Ihrem bisherigen Einkommen ab und wird zwischen Ihnen und dem Versicherer individuell festgelegt. Je höher die garantierte BU-Rente ist, desto höher werden Ihre Beiträge angesetzt.
  • Versicherungsdauer: Sie erhalten die Berufsunfähigkeitsrente so lange, wie die Vertragslaufzeit der Versicherung festgelegt wurde. In vielen Fällen bis zum Eintritt des Rentenalters. Reduzieren Sie die Versicherungsdauer, sparen Sie bei den Beiträgen.
  • Hobbys des Antragstellers: Sollten Sie einem gefährlichen Hobby nachgehen, wie z.B. Fallschirmspringen oder Tauchen, wird das Ihren Versicherungsbeitrag in die Höhe treiben.

Überblick der Risikogruppen bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung

Risikogruppe Wahrscheinlichkeit für Berufsunfähigkeit Beispiele für Berufsgruppen
1 gering Programmierer, Steuerberater
2 normal Bürokaufleute, Heilpraktiker
3 erhöht Erzieher, Friseure, Lehrer
4 besonders hoch Altenpfleger, Elektriker, Dachdecker

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird als monatliche Rente ausgezahlt, wenn Sie für einen längeren Zeitraum nicht in der Lage sind, Ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Das muss durch ein ärztliches Attest belegt werden. Darin wird festgestellt, dass

  • Sie wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall nur noch zu weniger als 50 % in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben und
  • der Prognosezeitraum mindestens 6 Monate beträgt. Das bedeutet, dass die Berufs­unfähigkeit mindestens 6 Monate andauern wird.

Der Versicherer wird Ihren Fall konkret prüfen und eventuell noch einige Fragen zu Details klären wollen. Deshalb kann es einige Wochen dauern, bis über Ihren Antrag entschieden und die Berufs­unfähigkeits­rente ausgezahlt wird.

Berufsunfähigkeit nach Versicherungsvertragsgesetz, Kapitel 6, §172

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesund­­heitliche Beein­­träch­ti­gung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körper­verletzung oder mehr als alters­entsprechendem Kräfte­verfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Braucht man eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Aus der Sicht von Verbraucherschützern gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Kranken- und der Haft­pflicht­versicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Das liegt daran, dass jeder Berufstätige betroffen sein kann. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungs­wirtschaft liegt die Wahrscheinlichkeit bei 25 %, also jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens für einen längeren Zeitraum berufsunfähig.

Auch ein Blick auf die Ursachen zeigt, dass sich eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung lohnt. Denn nicht nur körperlich schwer arbeitende Menschen wie Metzger oder Bauarbeiter werden berufsunfähig, sondern auch Angestellte in einem Bürojob. Die häufigsten Ursachen für eine Berufs­unfähigkeit sind mit fast 35 % psychische Gründe wie Depressionen und Angststörungen. An zweiter Stelle liegen mit mehr als 20 % Erkrankungen des Skelett- oder Bewegungs­­apparates, z.B. Bandscheiben­vorfälle und Arthrose, gefolgt von Krebs­erkrankungen (rund 17 %).

Infografik: Ursachen für Berufsunfähigkeit

Ein weiterer Aspekt spielt eine Rolle. Das, was der Staat bei Berufsunfähigkeit zahlt, ist sehr gering. Alle, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, erhalten als staatliche Leistung keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sondern nur eine Erwerbsminderungsrente. Sie hat gegenüber einer privaten Berufsunfähigkeitsrente zwei Nachteile:

  • Die Erwerbsminderungsrente wird nur dann bezahlt, wenn Sie gar keinen Beruf länger als 6 Stunden täglich ausüben können. Es geht also nicht um die Ausübung Ihres jetzigen Berufes, sondern um jede mögliche Arbeit. Das bedeutet: Können Sie als Handwerker noch im Büro arbeiten, erhalten Sie keine Erwerbsminderungsrente.
  • Die Erwerbsminderungsrente ist niedrig. Die durchschnittliche Höhe lag im Jahr 2022 nach Angaben des Bundes­ministe­riums für Arbeit und Soziales bei 950 €. Zuletzt wurde sie im Juli 2024 leicht erhöht.

Berufsunfähigkeitsversicherung im Test

Das Analyse-Unter­nehmen Franke und Bornberg nimmt regel­mäßig Berufs­unfähigkeits­versicher­ungen unter die Lupe, zuletzt 2024. Insge­samt wurden dabei 123 Tarife von 55 Gesell­schaften analy­siert. Mit einem erfreu­lichen Ergebnis: 57 % der Tarife wurden mit der besten Bewer­tung „hervor­ragend“ benotet. Weitere 17 % haben die zweit­höchste Note "sehr gut" erreicht.

Testergebnis zur Berufsunfähigkeitsversicherung nach Benotung

Bewertung Anzahl der Tarife
hervorragend 70
sehr gut 21
gut 17
befriedigend 15

Stiftung Warentest hat zuletzt 2024 Berufsunfähigkeitsversicherungen getestet. Mit "sehr gut" wurden u. a. folgende Tarife bewertet:

  • DBV (Axa)
  • Europa
  • Hannoversche
  • HDI
  • LV 1871

Für den Test wurden Angebote für mehrere Modellkunden eingeholt und verglichen.

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Eine Berufsunfähigkeits­versicherung zahlt Ihnen einen finanziellen Ausgleich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Ihren derzeitigen Beruf ausüben können. Und wann ist man berufsunfähig? Sie müssen mindestens die Hälfte Ihrer Leistungs­fähigkeit verloren haben und können wesentliche Tätigkeiten nicht mehr ausführen. Dann erhalten Sie eine monatliche Berufs­unfähigkeitsrente, deren Höhe Sie zuvor vertraglich festgelegt haben. Damit können Sie die finanziellen Einbußen zumindest teilweise ausgleichen, die Sie erleiden, wenn Sie kein Einkommen mehr haben. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung wird teilweise auch als Arbeits­unfähigkeits­versicherung bezeichnet, was allerdings falsch ist, denn arbeits­unfähig ist man im Falle einer kurzfristigen Erkrankung.

  • Ja, das ist möglich. Sie können eine BU unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungs­frist kündigen. Diese Frist beträgt meistens 1 - 3 Monate zum Ende des Versicherungs­jahres, kann sich aber von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Zudem haben Sie bei Betrags­erhöhungen ohne eine Erhöhung der Versicherungs­leistung die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung.

    Von einer Kündigung ist aber abzuraten, denn Sie haben dann keinen Schutz bei Berufs­unfähigkeit. Wollen Sie bei einem anderen Anbieter eine BU abschließen, müssen Sie erneut die Gesundheits­fragen beantworten. Hat sich vom Abschluss der alten BU bis heute Ihre Gesundheit verschlechtert, müssen Sie höhere Beiträge zahlen.

    Eine Auszahlung der bis zur Kündigung angesammelten Versicherungs­summe ist nicht möglich. Nur bei Kombi­produkten von BU und Lebens­versicherung oder einer kapital­bildenden Renten­versicherung besteht ein Rückkaufswert und Sie erhalten Geld zurück. Allerdings mit hohen Verlusten.

  • Die Frage ist nicht eindeutig zu beantworten. Wenn Sie eine BU-Rente beziehen, in dieser Zeit eine Umschulung absolvieren und dann im neuen Beruf arbeiten, kann es sein, dass der Versicherer die Zahlung der BU-Rente einstellt. Es kommt dabei auf mehrere Punkte an: Wie hoch ist der neue Verdienst im Verhältnis zum alten? Wie viel Arbeitszeit wenden Sie für die neue Tätigkeit auf? Gibt es entsprechende Klauseln im BU-Vertrag? Ausschlaggebend sind die jeweiligen Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese müssen in jedem Einzelfall berücksichtigt werden.

  • Ja, das geht in einem kleinen Rahmen. Genau wie für Angestellte gilt für Selbstständige in der Regel die 50-%-Grenze. Sie werden als berufsunfähig eingestuft, wenn Sie wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall nur noch zu weniger als 50 % in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Das bedeutet, dass Sie in Ihrer alten oder einer neuen Tätigkeit hinzuverdienen dürfen, da ein Teil Ihrer Arbeitskraft noch vorhanden ist. Wie viel genau, klären Sie am besten mit Ihrer Versicherung.

  • Bei Beamten wird die Berufs­unfähigkeits­versicherung anders genannt, sie heißt Dienst­unfähigkeits­versicherung. Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn er von seinem Dienstherrn aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird. In diesem Fall erhalten Beamte vom Staat ein Ruhegehalt. Das gilt aber nur für Beamte auf Lebenszeit. Für Beamte auf Probe oder auf Widerruf kann deshalb eine zusätzliche private Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll sein.

  • Ja, die gibt es. In diesem Fall wird über das Unternehmen eine BU für die Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge angeboten. Vorteilhaft ist, dass in der Regel die Gesundheitsprüfung weniger umfangreich ausfällt, also deutlich weniger Gesundheitsfragen gestellt werden. Ein Nachteil ist, dass im Bezugsfall die Rente versteuert werden muss.

  • Ja, das geht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Vorsorge­aufwendungen, mit denen Sie für Ihre Zukunft vorsorgen. Dazu zählen z.B. auch eine private Kranken­versicherung und eine Risikolebens­versicherung. Diese Vorsorge­aufwendungen können Sie bis zu einer Höchst­grenze von 1.900 € für Angestellte und bis zu 2.800 € für Selbstständige steuerlich geltend machen.