Gewerbestrom Vergleich: Die besten Anbieter für Gewerbestrom

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Gewerbestrom vergleichen und sofort sparen

Kleinere Unternehmen, Selbstständige und Frei­berufler haben oft einen hö­heren Strom­be­darf als Privat­leute. Für sie gibt es als spe­ziel­len Strom­tarif Ge­werbe­strom, der sich ab einem Ver­brauch von 30.000 kWh lohnt. Auch hier gilt: Ver­gleichen Sie regel­mäßig die An­gebote, denn regel­mäßiges Wech­seln des Strom­anbieters zahlt sich auch für Ge­werbe­treibende aus. Wir er­klären die Besonder­heiten des Ge­werbe­strom Vergleichs.

Warum lohnt sich ein Gewerbestrom-Preis­vergleich?

Gewerbestrom wird immer teurer. Im Verlauf der Energiekrise sind 2022 die Preise auch in diesem Segment gestiegen. Eine leichte Erholung fand zum Jahresbeginn 2023 statt, die Preise sind wieder leicht gesunken. Trotzdem: Da die Kon­kurrenz unter den Strom­an­bietern weiterhin besteht, können Sie von einem Wech­sel zu einem güns­tigeren An­bieter profi­tieren und meh­rere hundert Euro sparen!

Wie viel kann ich mit einen Gewerbestrom Vergleich sparen?

Durch den liberalisierten Energiemarkt gibt es immer wieder neue An­gebote und er­heb­liche Ein­spar­möglich­keiten. Wer in München bisher in der Grund­ver­sorgung der Stadt­werke war, spart bei einem Jahres­ver­brauch von 20.000 kWh knapp 5.000 €. In Berlin spart 1.200 € im Jahr, wer bis­her bei Vatten­fall den Tarif Gewerbe Strom bezieht und nun wechselt. In Köln sind es ca. 4.000 € bei einem Wech­sel von Basis­tarif der Rhein Energie zu einem anderen Tarif.

Gewerbestrom berechnen: So bedienen Sie den Vergleich

Der Vergleich ist in wenigen Schritten erledigt:

  • Grunddaten eingeben: Sie tragen den jährlichen Ver­brauch und ihre Post­leitzahl ein sowie den der­zeiti­gen An­bieter und den dort lau­fenden Tarif.
  • Optionen anklicken: Sie können zwischen monat­licher und jähr­licher Preis­an­zeige wählen, die Ver­trags­lauf­zeit wählen, die Zeit für eine Preis­garan­tie fest­legen und ent­scheiden, ob Sie Öko- und Klima­tarife wollen.
  • Angebote eingrenzen: Ob Sie den Bonus ein­be­rech­net haben wollen, nur regio­nale An­bieter wünschen oder sich nach Kunden­emp­fehlungen richten wollen, können Sie eben­falls ent­schei­den. Ein weiteres Spezifi­kum ist, einen An­teil für die Neben­zeit festzulegen.
  • Gewerbestromtarife anzeigen lassen: Auf Grund­lage ihrer An­gaben bekommen Sie den Ver­gleich an­ge­zeigt. Sie können für nähere In­forma­tionen auf „Mehr zum Tarif“ klicken und bei Ge­fallen direkt abschließen.

Das bietet unser Gewerbestrom Vergleich

Unser Gewerbestrom Vergleich bietet Ihnen einen differen­zierten Über­blick über die besten An­ge­bote. Sie be­kommen die in Ihrer Region mög­lichen Vertrags­partner an­ge­zeigt und können unter­schied­liche Tarif­optionen aus­wählen. Zu den Op­tionen Ihres Gewerbe­strom­tarifs zählt etwa die Vertrags­lauf­zeit, die Kündi­gungs­frist, die Preis­garan­tie oder das Berück­sichtigen von Öko- und Klima­tarifen. Vom Ver­gleich gelangen Sie dann auch di­rekt zur Option, Ihren Strom­anbieter zu wech­seln – das geht ganz bequem online. Falls es Ihnen lieber ist, können Sie natür­lich auch klas­sisch per Post den Wechsel­auftrag vergeben.

Diese Angaben brauchen Sie für den Vergleich

Um unseren Gewerbestrom Vergleich zu bedienen, brauchen Sie zu­nächst nur zwei An­gaben. Die Post­leit­zahl und ihren ge­schätz­ten Strom­ver­brauch pro Jahr. Beim Strom­ver­brauch können Sie sich an ihrem bis­herigen Ver­brauch orien­tieren. Falls ein Aus­bau oder eine Ver­kleine­rung ihres Be­triebs ab­seh­bar ist, können Sie den künf­tig er­warte­ten Strom­ver­brauch als Grund­lage nehmen. Ein höherer Strom­ver­brauch führt in der Regel nicht zu einem pro­portio­nalen Preis­an­stieg, da die An­bieter einen monat­lichen Grund­preis ver­langen und darauf dann den tat­säch­lichen Ver­brauch berechnen.

Worauf sollte ich beim Gewerbestrom Vergleich achten?

Suchen Sie sich vor dem Vergleich ihren jüngsten Jahres­ver­brauch raus. Erst dann kommen Sie zu rele­vanten Ergeb­nissen im An­gebot. Treffen Sie zudem eine Ent­schei­dung, wie lange Sie sich binden wollen – viele Unter­nehmen bieten 24 Monate als Vertrags­lauf­zeit. Im Unter­schied dazu hat die Preis­garan­tie oft kür­zere Lauf­zeiten. Wollen Sie also vor allem Kal­kula­tions­sicher­heit, sollten Sie einen An­bieter mit über­ein­stimmen­der Ver­trags­lauf­zeit und Preis­garan­tie wählen. Aller­dings kann eine kür­zere Preis­garan­tie auch eine Chance sein. Denn sollte ihr An­bieter vor Ab­lauf der Vertrags­lauf­zeit den Preis erhöhen, können Sie eine Sonder­kündi­gung aus­sprechen und den Gewerbe­strom kündi­gen. Die Kündi­gungs­frist des neuen An­bie­ters sollten Sie eben­falls beachten.

Viele Angebote sind vor allem durch einen Neu­kunden­bonus oder einen Sofort­bonus günstig. Dies senkt den Preis und ist im Ver­gleich mit ein­gerech­net. Ab dem 2. Vertrags­jahr ent­fallen aber die Boni bei der Berech­nung und der Gewerbe­strom­preis kann bei diesem An­bieter im Ver­gleich teurer sein als bei anderen. Trotz­dem kann das Angebot über die gesamte Lauf­zeit von 24 Monaten attrak­tiv sein. Sie müssen sich nur einen Wecker stellen: Wenn Sie nach den 24 Monaten den Gewerbe­strom zu kündi­gen vergessen, verlängert sich der teure Tarif ohne Prämie.

Was ist Gewerbestrom eigentlich genau?

Gewerbestrom ist ein spezieller Stromtarif, der sich an Gewerbe­treibende, Frei­beruf­ler, Selbst­ständige und Ver­eine rich­tet. Für Gewerbe­kunden zahlen Strom­an­bieter deut­lich weniger für Netz­ent­gelte, Steuern und Um­lagen und kön­nen dies mit nied­rigeren Prei­sen an die Kun­den weiter­geben. Der güns­ti­gere Preis kommt auch durch den hö­heren jähr­lichen Ver­brauch zu­stan­de – das macht Gewerbe­kunden attrak­tiver als Privatkunden.

Wie viel Sie genau für Ihren Ge­werbe­strom­tarif zahlen, hängt außer­dem mit Ihrem Wohn­ort und An­bieter zu­sammen. Übrigens: Sie können immer selbst ent­scheiden, ob Sie Gewerbe­strom beziehen möchten. Dieser Tarif ist nicht verpflichtend.

Ab wann bekommt man Gewerbestrom?

Gewerbestrom können Sie beziehen, wenn Sie ein Gewerbe be­trei­ben oder be­fugt sind, im Namen Ihres Unter­nehmens einen Strom­ver­trag ab­zu­schließen. Meist müssen Sie Ihre Gewerbe­an­meldung vor­legen. Auch für einige freie Berufe wie Notare gibt es Gew­erbe­strom. Da es aber keine gesetz­liche Ver­anke­rung gibt, ent­scheiden Strom­an­bieter selbst über die Be­ding­ungen, unter denen ein Kunde als Ge­werbe­kunde gilt. Grund­sätz­lich dürfen auch Vereine Gewerbe­strom­tarife ab­schließen. Das lohnt sich z. B. dann, wenn Ver­sorger Ver­eine von Bonus­zahlungen ausschließen.

Fallen Sie in die gewerbliche Kategorie, haben aber nur einen Ver­brauch im Bereich eines durch­schnitt­lichen Privat­kunden, lohnt sich Gewerbe­strom nicht immer. Privat­ver­braucher kommen meist mit 5.000 kWh im Jahr aus. Je deut­licher Sie über diesem Privat­verbraucher­tarif liegen, desto eher bekommen Sie ver­güns­tigte Preise.

Manche An­bieter setzen für ihr ver­güns­tigtes An­gebot eine Mindest­abnahme voraus. Dies können 10.000, 25.000 oder 50.000 kWh pro Jahr sein. Prüfen Sie, ob Sie diesen Be­darf auch tat­säch­lich haben – unter­schreiten Sie die Grenzen, drohen höhere Verbrauchspreise.

Industriestrom ab 100.000 kWh

Von Industriestrom statt Ge­werbe­strom wird vor allem wegen des noch­mals höheren Ver­brauchs ge­sprochen. Sie bekommen den steuer­lich vergüns­tigten Industrie­strom als Unter­nehmen ab einem Ver­brauch von mehr als 100.000 kWh pro Jahr. Solch einen hohen Ver­brauch haben regel­mäßig nur produ­zierende Firmen. Indus­trie­strom ist der güns­tigste Strom, mit nied­ri­geren Prei­sen als Gewerbestrom.

Wie oft sollte man einen neuen Anbieter für Gewerbestrom suchen?

Im Idealfall prüfen und vergleichen Sie regel­mäßig immer wieder im Laufe des Jahres die Tarife für Gewerbe­strom. Auch wenn Sie aktuell nicht aus ihrem Ver­trag kommen, behalten Sie so den Über­blick. Spätes­tens 3 Monate vor Ende der Ver­trags­lauf­zeit sollten Sie sich um eine Alter­native kümmern. Falls ihr bis­heri­ger An­bieter zwischen­zeitlich den Preis erhöhen will, genießen Sie ein Sonder­kündi­gungs­recht – auch dies ist ein guter Zeit­punkt für den Wechsel.

Kann ich für mein Homeoffice Gewerbestrom beziehen?

Nur, wenn Sie selbstständig sind, z. B. wenn Sie als selbst­ständi­ger Gewerbe­treibender Ihr ex­ter­nes Büro auf­gegeben haben und nun von Zu­hause aus ar­beiten. Hier kann es sich lohnen zu prü­fen, ob Sie An­spruch auf Gewerbe­strom haben und zu welchen Kondi­tionen Sie ihn be­kommen können. Für An­ge­stellte gibt es diese Möglich­keit nicht, auch wenn Sie seit der Corona-Pandemie ihre Ar­beit zuhause statt im Büro erledigen.

Liefergarantie!

Beim Wechsel des Gewerbestrom Anbieters müssen Sie keine Sorge haben, dass auf einmal die Computer aus­gehen. Es gibt einen di­rekten Über­gang zum nächsten An­bieter, ohne dass zeit­weise der Strom ab­ge­schaltet wird. Bei Netz­pro­blemen bleibt der örtliche Ver­sorger – zum Beispiel die Stadt­werke – ihr Ansprechpartner.

Muss ich meinen alten Gewerbestrom kündigen?

Eine eigenständige Kündigung ist normalerweise nicht nötig. Sie können am Ende des Ver­gleichs mit dem Auf­trag für einen neuen An­bieter auch gleich die Kündi­gung des be­stehen­den Ver­trags in Auf­trag geben. Dies klappt vor allem dann reibungs­los, wenn Sie den Wech­sel recht­zeitig auf den Weg bringen. Strom selbst kündigen müssen Sie aller­dings grund­sätzlich bei einem Sonder­kündi­gungs­recht für Strom.

Welche Prämien gibt es bei Gewerbestrom?

Gewerbestrom mit Prämien gibt es nicht so häufig wie Strom­an­bieter mit Prämien beim Haus­halts­strom. Manch­mal gibt es An­ge­bote, die Sie aber genau durch­rechnen sollten – ins­be­sondere, wenn es sich um Sach­prämien handelt. Das können z. B. Smartphones oder Tablets sein.