Wofür braucht man eine SCHUFA-Selbstauskunft?
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Strom & Gas
Mit der SCHUFA-Selbstauskunft erfahren Sie, wie Geschäftspartner aus verschiedenen Branchen Ihre Kreditwürdigkeit einschätzen. Vor allem aber können Sie überprüfen, ob die Daten, die die SCHUFA über Sie angelegt hat, stimmen. Denn tatsächlich kommt es gar nicht so selten vor, dass die SCHUFA falsche oder veraltete Bonitätsdaten vorliegen hat. Mit der kostenlosen Eigenauskunft können Sie das überprüfen und falsche Daten löschen oder berichtigen lassen.
Dazu informieren Sie die SCHUFA unter Berufung auf den § 33ff. des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Ergibt die Überprüfung, dass die Informationen nachweislich falsch sind, werden diese korrigiert. Die betroffenen Daten werden bis zur Klärung gesperrt.
Welche Informationen enthält die kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft im Einzelnen?
Mit einer SCHUFA-Selbstauskunft können Sie kostenlos eine Einschätzung darüber gewinnen, wie kreditwürdig Sie für Geschäftspartner aus verschiedenen Branchen sind. Holen diese eine Bonitätsauskunft bei der SCHUFA über Sie ein, stützt sich das Ergebnis auf diese Daten:
- Datenkopie aller persönlich gesammelten Daten sowie Daten aus Geschäftsvorgängen
- Nennung der Quellen, aus denen diese Daten stammen
- Auflistung Dritter, an die die SCHUFA die Daten weitergeleitet hat
- Auskunft über Ihren aktuellen SCHUFA-Score, jeweils ausgewiesen für einzelne Branchen wie Telekommunikationsunternehmen, Versandhandel oder Banken
Wie lese ich die SCHUFA-Auskunft richtig?
Ihre SCHUFA-Selbstauskunft gliedert sich in drei Teile. Das bedeuten die Angaben in Ihrer Datenkopie:
Teil 1 - persönliche Daten: In diesem Teil finden Sie Ihre Kundenummer (SCHUFA-Datensatznummer) sowie Name, Geburtsdatum und die aktuelle und alle gespeicherten Meldeadressen.
Teil 2 - Kredithistorie mit Basisscore: Dieser Teil listet in Textform alle Dritten auf, die bei der SCHUFA eine Bonitätsauskunft über Sie angefragt haben, ebenso Grund und Datum der Anfrage. Am Ende finden Sie den Basisscore: Er gibt die Wahrscheinlichkeit an, mit der Sie in den Augen der SCHUFA eingegangene Zahlungsverpflichtungen erfüllen werden.
Teil 3 - Tabellenteil mit einzelnen Score-Werten: Hier finden Sie zwei Tabellen. Die erste zeigt die Score-Werte aller Unternehmen, die in den vergangenen 12 Monaten Informationen über Sie an die SCHUFA übermittelt haben. Eine zweite Tabelle gibt detailliert Auskunft über die einzelnen Score-Werte, die Sie in verschiedenen Branchen und Geschäftsfeldern erzielen. Das Spektrum reicht von Banken über Telekommunikationsunternehmen bis hin zu Versandhändlern. Denn verschiedene Branchen legen unterschiedliche Kriterien an mögliche Vertragspartner an: Ein Handyvertrag zahlt sich in der Regel ja auch leichter als vierstellige Raten für ein Baudarlehen.
Welche Alternativen zur kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft gibt es?
Neben der kostenlosen SCHUFA-Selbstauskunft (Datenkopie) bietet die SCHUFA die kostenpflichtige SCHUFA-Bonitätsauskunft an. Diese kostenpflichtige Variante wird oft von potentiellen Arbeitgebern und Vermietern im Vorwege gefordert und kann bei der Wohnungssuche helfen.
SCHUFA-BonitätsCheck für den Vermieter
SCHUFA-BonitätsCheck für 29,95 € einmalig. Speziell konzipiert zur Vorlage bei Vermietern als Nachweis über die eigene Zahlungsfähigkeit. Sie brauchen nur wenige Angaben zu machen und können das Dokument auch von unterwegs innerhalb weniger Minuten abrufen.
SCHUFA-BonitätsCheck Vergleich Datenkopie und SCHUFA-BonitätsAuskunft
| Datenkopie (nach Art. 15 DS_GVO) | SCHUFA BonitätsAuskunft |
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Überblick über die zur Person gespeicherten Informationen | X | X |
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Berechnung des aktuellen Bonitätsscores | _ | X |
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Zertifikat über Ihre Bonität zur Weitergabe an Dritte | _ | X |
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direkt online erhalten | _ | X |
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Preis | 1x im Jahr kostenlos | 29,95 € |
Welche monatlichen Abo-Möglichkeiten bei der SCHUFA gibt es?
Neben der einmaligen Anforderung einer Datenkopie oder einer SCHUFA-BonitätsAuskunft bietet die SCHUFA auch monatliche Abos an, die einen direkten LogIn zu Ihren eigenen SCHUFA-Daten ermöglichen. Je nach Variante erhalten Sie einen sofortigen Überblick bei kreditrelevanten Änderungen ihrer Daten. In Fällen von Betrug oder Identitätsdiebstahl ist zudem eine sofortige Mitteilung von Datenänderungen ein wichtiger Schutz vor größerem Schaden.
meineSCHUFA kompakt
meineSCHUFA kompakt für 3,95 € im Monat (+ eine einmalige Gebühr für die Aktivierung des Online-Zugangs in Höhe von 9,95 €): Sie können telefonisch oder online Informationen zu Ihren Daten abfragen. Außerdem werden Sie über Änderungen informiert.
zu meineSCHUFA kompakt*
meineSCHUFA plus
meineSCHUFA plus für 4,95 € im Monat (+ eine einmalige Gebühr für die Aktivierung des Online-Zugangs in Höhe von 9,95 €): Zusätzlich zur Abfrage Ihrer Daten per Telefon oder online erhalten Sie Hilfe bei Identitätsdiebstahl und Missbrauch Ihrer Daten im Internet.
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meineSCHUFA premium
meineSCHUFA premium für 6,95 € monatlich (+ eine einmalige Gebühr für die Aktivierung des Online-Zugangs in Höhe von 9,95 €): Bei diesem Paket können Sie sämtliche Leistungen zusätzlich für eine zweite Person beantragen und Sie werden bei Anfragen im ServiceCenter der SCHUFA bevorzugt behandelt.
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meineSCHUFA Abos im Vergleich
| meineSCHUFA kompakt | meineSCHUFA plus | meineSCHUFA premium |
monatlicher Preis | 3,95 € | 4,95 € | 6,95 € |
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einmalige Gebühr | 9,95 € | 9,95 € | 9,95 € |
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mehrsprachige Beratung | X | X | X |
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Online-Zugriff auf die persönlichen SCHUFA-Daten | X | X | X |
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Identitätsschutz – intensives Monitoring im Internet, Deep Web und Darknet | – | X | X |
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Frühwarnsystem | – | X | X |
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Hilfe bei der Bereinigung der Spuren von Identitätsmissbrauch im Internet | – | X | X |
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SCHUFA-BonitätsAuskunft | ermäßigt auf 14,95 € | ermäßigt auf 14,95 € | 1x im Jahr kostenlos, danach ermäßigt auf 14,95 € |
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SCHUFA-UnternehmensAuskunft | ermäßigt auf 28,50 € | ermäßigt auf 28,50 € | 1x im Jahr kostenlos, danach ermäßigt auf 28,50 € |
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Partnerkarte | – | – | meineSCHUFA plus für eine zusätzliche Person 1 Jahr gratis |
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Wie funktioniert die neue Datenabfrage per App?
Seit dem 18. Juli 2023 bietet die SCHUFA einen neuen Service: Verbraucher können jederzeit und kostenlos ihren SCHUFA-Score einsehen. Die SCHUFA verfolgt damit das Ziel „die Transparenz zu erhöhen und den Menschen künftig mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben“, so die Vorstandsvorsitzende Tanja Birkholz.
Wer diesen Service nutzen will, muss sich bei der App der SCHUFA-Tochter Bonify registrieren. Nach und nach werden weitere Informationen per App zur Verfügung stehen. Zum einen eine Übersicht über die bei der Auskunftei gespeicherten Daten. Zum anderen ist ein Benachrichtigungsdienst vorgesehen, der Verbraucher immer dann informiert, wenn negative Einträge vorgenommen werden.
Außerdem ist geplant, dass Nutzer der Bonify-App freiwillig einen direkten Kontoblick auf ihr eigenes Konto erlauben können, um so ihren Score zu verbessern. Verbraucherschützer sehen das Vorhaben skeptisch. Sie befürchten eine intensive Durchleuchtung der Verbraucher, gerade wenn die SCHUFA direkten Zugriff auf die Girokonten der Kunden hat.
Wann habe ich eine gute Bonität bei der SCHUFA?
Der SCHUFA-Score besteht aus mehreren Einzelwerten. Der Wert, der Ihnen bei der Selbsteinschätzung hilft, ist der sogenannte Basisscore. Er beschreibt die prozentuale Wahrscheinlichkeit, mit der Sie aus Sicht der SCHUFA ein Geschäft oder einen Kredit vertragsgemäß begleichen können.
Der Basisscore wird jedes Quartal neu berechnet. Er liegt zwischen 0 und 100 – je höher desto besser! Als sehr gut gilt ein Basisscore über 97, denn er besagt, dass Sie mit 97-prozentiger Wahrscheinlichkeit zahlen werden. Ein zufriedenstellendes bis bereits erhöhtes Risiko vermittelt ein Basisscore zwischen 90 und 95. Mit einem Wert unter 50 gelten Sie als sehr kritisch. Es dürfte dann recht schwer werden, überhaupt einen Vertragsanbieter zu finden.
Je höher Ihr SCHUFA-Score ausfällt, desto besser ist Ihre Bonität und umgekehrt. Allerdings gibt es keinen einheitlichen Score-Wert, der für alle Vertragsarten gilt. Nicht nur jede Branche, sondern auch jedes Unternehmen definiert seine eigenen Kriterien, nach denen ein Vertrag zustande kommt. Je besser Ihr Score-Wert, desto günstiger sind in der Regel aber die Konditionen, etwa die Zinsen bei einem Ratenkredit.
Wie kann ich das Ergebnis meiner SCHUFA-Auskunft verbessern?
Es gibt einige Möglichkeiten den SCHUFA-Score gut zu halten oder zu optimieren. Vorrausetzung ist immer: Behalten Sie den Überblick über Ihre finanzielle Situation!
- Achten Sie darauf, dass Einkommen und Ausgaben immer in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
- Zahlen Sie Rechnungen rechtzeitig, kommen Sie anderen finanziellen Verpflichtungen immer zeitnah nach. So lassen sich Mahnungen und Inkasso-Briefe vermeiden – damit letztlich schlechte Daten bei der SCHUFA.
- Auch viele verschiedene Meldeadressen im Lauf der Jahre anzusammeln, wirkt sich negativ auf den SCHUFA-Score aus. Grund: Verdacht auf Verdunklungsgefahr! Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, melden Sie sich bei häufigen Umzügen daher nicht immer gleich neu an.
Mehr Tipps finden Sie in unserem Artikel SCHUFA-Score verbessern.
SCHUFA und Datenschutz: Wann werden die Daten meiner Selbstauskunft gelöscht?
Die SCHUFA darf Ihre in der Selbstauskunft aufgeführten Daten teilweise über mehrere Jahre speichern. Maßgeblich ist immer die „Erforderlichkeit“. Für die Prüfung dieser Erforderlichkeit gibt es Regelfristen. Die grundsätzliche Speicherdauer von personenbezogenen Daten beträgt demnach 3 Jahre, wie die SCHUFA schreibt. Abweichend davon gelten folgende Fristen für die Löschung von Daten:
- Girokonto: sofort nach Auflösung
- Kreditkarte: sofort nach Kündigung
- Handyvertrag: sofort nach Kündigung
- Bürgschaft: sofort nach Kündigung
- Eigenauskunft: nach 1 Jahr
- Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz: nach 6 Monaten (neue Regelung seit dem 28.03.2023)
- Ratenkredit: 3 Jahre nach Rückzahlung
- Mahnbescheid: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
- verspätete Ratenzahlung: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
- Vollstreckung: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
- eidesstattliche Versicherung: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen
- nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Girokonten: am Ende des 3. Jahres
- nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditkarten: am Ende des 3. Jahres
- nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Mobilfunkverträgen: am Ende des 3. Jahres
- nicht-vertragsgemäßes Verhalten bei Kreditverträgen: am Ende des 3. Jahres nach Tilgung aller Forderungen