Maklerprovision: Käufer und Verkäufer teilen sich die Maklerkosten

Ein neues Gesetz sorgt für Entlastung beim Immobilienkauf. Damit ist sichergestellt, dass Käufer einer Immobilie nur noch höchstens die Hälfte der Maklerprovision zahlen müssen. Zuvor waren es oft die gesamten Maklerkosten. Das spart einige tausend Euro. Alles Infos zur Maklercourtage lesen Sie hier.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für den Bereich Immobilien
Stand: 11.08.2025
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Maklerprovision ist das erfolgs­abhängige Honorar für einen Immobilien­makler, wenn durch seine Vermittlung ein Kauf- oder Mietver­trag zustande kommt.
  • Die Höhe variiert je nach Bundes­land, liegt aber meist zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kauf­preises.
  • Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Teilung der Makler­kosten, wonach Käufer und Verkäufer in der Regel jeweils 50 % der verein­barten Provision zahlen.
  • Da die Höhe der Makler­provision nicht gesetz­lich geregelt ist, kann sie vom Auftrag­geber verhandelt werden.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Hauskauf?

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Teilung der Maklerkosten: Käufer und Verkäufer zahlen jeweils 50 % der vereinbarten Provision bei Wohnungen und Einfamilienhäusern. Bis dahin ist häufig der Käufer auf den Kosten für den Makler sitzen geblieben.

Mit dem neuen „Gesetz über die Verteilung von Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ soll erreicht werden, dass der Käufer einer Immobilie nicht einseitig mit der Provision belastet wird, wie es in vielen Bundesländern üblich war. Außerdem sollen die Kaufnebenkosten gesenkt werden. Immerhin können schnell Maklerkosten in Höhe von 20.000 € oder 30.000 € entstehen. Im Folgenden beschreiben wir einige wichtige Details des Gesetzes.

Einzelheiten des Gesetzes zur Maklerprovision

Für die Aufteilung der Maklerkosten zwischen Käufer und Ver­käufer spielen folgende Aspekte eine Rolle:

  • Der Immobilienkäufer muss seinen Anteil erst be­zahlen, wenn er einen Nach­weis erhalten hat, dass der Ver­käufer seinen Anteil an den Makler gezahlt hat. Dieser Nachweis kann vom Ver­käufer (Überweisungsbeleg) oder vom Makler (Konto­auszug) ausgestellt sein.
  • Der Käufer muss das Haus oder die Eigentums­wohnung für die eigene Nutzung kaufen. Es muss das als Privat­person tun und darf nicht als Unter­nehmer auftreten, der z. B. eine größere Menge an Mietwoh­nungen besitzt. Als private Nutzung zählt auch eine Wohnung, die zur Alters­vorsorge oder als Geld­anlage vermietet wird.
  • Von dieser neuen Regelung profitieren nur Käufer einer Eigen­tums­wohnung oder eines Ein­familien­hauses. Sie gilt nicht für den Erwerb eines unbebauten Grund­stückes, einer Gewerbe­immobilie oder eines vermieteten Mehr­familien­hauses.
  • Wird der Makler von Verkäufer und Käufer beauftragt, dann müssen sich beide zur Zahlung der Provision in gleicher Höhe bereit erklären. 
  • Maklerverträge über den Verkauf von Wohnungen und Ein­familien­häusern müssen schrift­lich fest­gelegt werden. So sollen Streitig­keiten, ob über­haupt ein Makler­vertrag zustande gekommen ist, umgangen werden.

Ein Ziel des Gesetzes ist, dass der Ver­käufer bei Erteilung des Makler­auftrags über die Höhe der Makler­provision verhandelt. Dazu hatte er bisher keinen Grund. Das könnte zu einer Reduzierung der Makler­provision führen, da der Ver­käufer nun selbst einen Anteil der Makler­provision tragen muss.

Wie hoch ist die Maklerprovision 2025?

Die Maklerprovision beim Immobilien­kauf beträgt im Jahr 2025 in Deutschland durch­schnitt­lich zwischen 5,95 % und 7,14 % des Kauf­preises. Die genaue Höhe hängt vom Bundes­land, der Immobilie und der Verein­barung mit dem Makler ab. Das macht z. B. bei einem Kauf­preis von 300.000 € und einer Provision von 7,14 % einen Betrag in Höhe von 21.420 €.

In der Praxis werden diese Kosten meist zur Hälfte zwischen Käufer und Ver­käufer aufge­teilt. So zahlen beide Parteien beispiel­sweise jeweils 3,57 %, wenn die Gesamt­provision 7,14 % beträgt.

Höhe der Maklerprovision: So viel zahlen Verkäufer und Käufer je nach Bundesland

Die Prozentsätze, nach denen sich die Maklerprovision berechnet, variieren von Bundesland zu Bundesland teilweise stark. Nach dem neuen „Gesetz über die Verteilung von Maklerkosten“ teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren je zur Hälfte.

Höhe der Maklerprovision je Bundesland nach dem neuen Gesetz

Maklerprovisioninkl. 19 % MwSt.

Anteil Verkäufer Anteil Käufer
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Brandenburg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bremen 5,95 % 2,97 % 2,97 %
Hamburg 6,25 % 3,13 % 3,13 %
Hessen 5,95–7,14 % 2,98–3,57 % 2,98–3,57 & %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 2,97 % 2,97 %
Niedersachsen

4,76 –7,14 %

2,38–3,57 % 2,38–3,57 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 % 3,57 %

Quelle: Vergleich.de. Stand: August 2025

Wer also eine Immobilie für 400.000 € erwirbt, muss beispielsweise in Bayern in der Regel 14.280 € Maklerprovision zahlen, in Hessen 11.900 €.

Wer zahlt die Maklerprovision bei Mietverträgen?

Bei Mietverträgen gilt in Deutschland das Besteller­prinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt auch die Makler­provision. Das ist in der Regel der Ver­mieter. Wird der Makler aller­dings direkt vom Wohnungs­suchenden – also dem Mieter – beauftragt und führt dieser Auftrag zum Abschluss eines Miet­ver­trags, muss der Mieter die Pro­vision bezahlen. Die Pro­vision beträgt dabei maximal zwei Netto­kalt­mieten zuzüglich Mehr­wert­steuer.

Wie unterscheiden sich Maklerprovision, Maklergebühr und Maklercourtage?

Vermittelt ein Makler erfolgreich einen Kauf- oder Mietvertrag, muss er nach § 652 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dafür entlohnt werden. In Bezug auf die Entlohnung eines Maklers werden verschiedene Begriffe verwandt, die jedoch nicht alle ein- und dieselbe Bedeutung haben. Hier ein kurzer Überblick:

  • Maklergebühr: Ein fester Betrag, der für eine Dienstleistung oder für die Benutzung einer Sache zu zahlen ist.
  • Maklercourtage: Sowohl die Vermittlungsgebühr eines Maklers als auch die bei einem Börsengeschäft werden als „Courtage“ bezeichnet.
  • Maklerprovision: Ein variables und erfolgsabhängiges Entgelt, das für eine Dienstleistung anfällt.

„Maklerprovision und Maklercourtage sind in der Sache dasselbe: eine erfolgsabhängige Vergütung des Maklers“, sagt Christian Osthus, Leiter der Rechtsabteilung des Immobilienverbands Deutschland (IVD). "Maklergebühr“ dagegen meint eigentlich einen festen Betrag und unterscheidet sich damit von dem Provisionsgedanken. Trotzdem verwenden viele Makler diesen Begriff synonym zur Provision, um zu betonen, dass ihre Arbeit bei erfolgreicher Vermittlung eine Dienstleistung ist, die bezahlt werden muss. Fragen Sie im Zweifel lieber noch einmal nach, wie Ihr Makler seine Leistung abrechnet.  

Die Innenprovision zahlt der Verkäufer, die Außenprovision der Käufer

Bei der Maklerprovision gibt es zudem noch die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenprovision. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2014 müssen Immobilienverkäufer die Summe, die für Käufer und Verkäufer anfällt, offenlegen, wenn der Käufer die Immobilie als Kapitalanlage statt als Wohnraum nutzen will. Der Einfachheit halber weisen die meisten Makler seitdem automatisch beide Provisionsarten aus.

Hierbei gilt Folgendes:

  • Innenprovision: Die Provision, die mit dem Verkäufer vertraglich vereinbart wurde, sie wird also vom Verkäufer bezahlt.
  • Außenprovision: Die Provision, die mit dem Käufer vereinbart wurde, sie wird also vom Käufer bezahlt. Sie musste auch vor dem Gerichtsentscheid auf Immobilienangeboten ausgewiesen werden. Nun erhält der Käufer allerdings auch Einblick in den Provisionsanteil, den der Verkäufer zahlen muss.

Maklerprovision verhandeln: Nutzen Sie Ihren Spielraum

Da die Maklercourtage beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es Schwankungen, wie hoch die Gebühr letztlich ausfällt. Das bedeutet jedoch auch einen gewissen Spielraum für Verhandlungen. So können Sie versuchen, den üblichen Provisionssatz etwas zu drücken. Besonders bei schwer vermittelbaren Objekten im ländlichen Raum lohnt es sich immer, beim Makler in punkto Provisionshöhe nachzuhaken. In gefragten Regionen aber müssen Sie damit rechnen, die kompletten Maklergebühren beim Hauskauf zu übernehmen.

Wie kommt ein Maklervertrag zustande?

In diesem Punkt unterscheiden sich die Regelungen des alten und des neuen Gesetzestextes.

Mit der Gesetzesänderung zum Jahresende 2020 wurde die Text-, bzw. Schriftform des Vertrages vorgeschrieben. Es kann sich dabei um einen extra aufgesetzten Vertrag, aber auch um den E-Mail-Verkehr zwischen Makler und Kunden handeln.

Vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung galt: Sie schlossen auch dann einen Vertrag, wenn Sie als Verkäufer oder Käufer einem Immobilienmakler zu einem von ihm erstellten Angebot, dessen Vermittlung als provisionsabhängig gekennzeichnet ist, eine Anfrage stellen – egal ob persönlich, telefonisch, per Mail oder durch ein Kontaktformular auf einer Website. Seit 2014 ist der Makler allerdings auch gesetzlich dazu verpflichtet, dem Kunden eine Widerrufsbelehrung zuzusenden, die darüber aufklärt, dass der Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist, meist sind es 14 Tage, widerrufen werden kann.

Maklerkosten sind nur ein Teil der Kaufnebenkosten

Die Maklerprovision ist bei einem Hauskauf nur ein Teil der Kaufnebenkosten. Dazu gehören außerdem Gebühren für den Notar (ca. 1 % des Kaufpreises), für die Eintragung ins Grundbuch (ca. 0,5 % des Kaufpreises) und die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland ca. 3,5 bis 6,5 % des Kaufpreises).

Wer also beispielsweise in Rheinland-Pfalz eine Immobilie für 100.000 € erwirbt, muss ca. 1.000 € an Notargebühr, ca. 500 € für die Eintragung ins Grundbuchamt sowie 5.000 € an Grunderwerbsteuer (in Rheinland-Pfalz beträgt der derzeitige Satz 5 %) bezahlen.

Mit der 50-prozentigen Beteiligung an den Maklerkosten in Höhe von 3,57 % betragen die Kaufnebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Rheinland-Pfalz für 100.000 € folglich 10.250 €, also mehr als 10 % der Kaufsumme. Die Kaufnebenkosten sollten Sie auf jeden Fall bei Ihrer Baufinanzierung berücksichtigen. Viele Banken erwarten, dass Sie die Nebenkosten mit Ihrem Eigenkapital decken können.

Checkliste Maklergebühren: Worauf muss ich bei der Maklerprovision achten?

Haben Sie beim Immobilienkauf in punkto Maklerprovision an alles gedacht? Nutzen Sie unsere Checkliste.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihre Wunschimmobilie nur von einem Makler angeboten wird oder der Verkäufer und Sie nicht unterschiedliche Makler beauftragt haben, um eine doppelte Maklergebühr zu vermeiden.
  • Die Kaufnebenkosten, zu denen die Maklerprovision gehört, sollten Sie vorab im Budget fest mit einplanen, da sie bis zu 20 % der Erwerbskosten der Immobilie ausmachen können.
  • Wenn Sie ein Haus kaufen oder eine Eigentumswohnung kaufen, unterliegt die Höhe der Maklercourtage keiner gesetzlichen Regelung. Somit sollten Sie versuchen, darüber zu verhandeln. Achten Sie auch auf Abweichungen von den marktüblichen Provisionen wie einer Fest- oder Zusatzprovision.
  • Kommt durch die Vermittlung des Maklers ein Kauf- beziehungsweise Mietvertrag zustande, so ist die vereinbarte Provision in der Regel innerhalb von 2–3 Wochen fällig. Ein anderslautendes Zahlungsziel kann vorab vereinbart werden und sollte schriftlich fixiert werden.
  • Die Maklerprovision ist in der Regel auch dann fällig, wenn Käufer und Verkäufer den Kaufvertrag wieder einvernehmlich auflösen, wenn dieser vorab durch die Vermittlung des Maklers wirksam zustande gekommen ist.
  • Die Maklerprovision kann nicht umgangen werden, indem ein direkter Kontakt mit dem Eigentümer der Immobilie aufgenommen wird oder durch Abschließen des Kaufvertrags durch einen Lebenspartner.
  • Bei Mietverträgen darf der Makler keine Provision berechnen, wenn ein wirtschaftlicher Interessenskonflikt besteht (etwa weil er selbst Eigentümer ist) oder wenn der gemietete Wohnraum preisgebunden oder öffentlich gefördert ist.
  • Bei Neubauprojekten weist der Bauträger die Vermittlung der Immobilie nicht als Außenprovision in Form einer Maklergebühr aus, sondern sie wird in der Regel als Innenprovision in die Verkaufssumme eingepreist. Sie zahlen also dennoch Provision.
  • Nur wer ein Haus verkauft, kann die Maklerprovision von der Steuer absetzen, wenn ein sogenannter „steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn“ entstanden ist. Das ist der Fall, wenn die veräußerte Immobilie beispielsweise vermietet war oder zum Betriebsvermögen zählte und innerhalb von 10 Jahren verkauft wurde.

Fazit: Die Maklerprovision zahlen Verkäufer und Käufer jeweils zur Hälfte

Eine Maklerprovision erhält der Immobilien­makler, wenn er einen Kauf- oder Miet­vertrag vermittelt hat. Die Höhe der Provision ist ab­hängig vom Kauf­preis der Immobilie und unter­scheidet sich von Bundes­land zu Bundes­land. Sie kann mehrere zehn­tausend Euro betragen. Käufer und Ver­käufer teilen sich die Kosten zu jeweils 50 %. Das sieht ein neues Gesetz vor, das im Dezember 2020 in Kraft trat.

Es besteht ein Verhandlungs­spiel­raum für den Auftrag­geber, da die konkrete Höhe der Provision nicht gesetz­lich geregelt ist. Erkundigen Sie sich also bei mehreren Maklern und versuchen Sie ein günstiges Angebot aus­zuwählen.

Häufige Fragen zur Maklerprovision

  • Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags, meistens innerhalb von 1–3 Wochen. Das ist in der Regel im Maklervertrag so festgelegt. Muss auch der Verkäufer einen Teil der Courtage zahlen, wird manchmal eine Sonderregelung vereinbart: Er muss erst zahlen, wenn der Käufer ihm den Kaufpreis gezahlt hat beziehungsweise dieser fällig ist.

  • Nur beim Verkauf steuerpflichtiger Immobilien kann die Provision abgesetzt werden. Das ist z. B. bei vermieteten Objekten oder bei Betriebsvermögen der Fall.

  • Ja. Da die Höhe nicht gesetzlich festgelegt ist, kann sie individuell mit dem Makler vereinbart werden.

  • Sehen Sie von Tricksereien lieber ab. Wer versucht, nach Abschluss eines Maklervertrages die Maklerprovision zu umgehen – zum Beispiel, indem er sich direkt an den Verkäufer wendet oder seinen Ehe- oder Lebenspartner als Käufer vorschickt, hat schlechte Karten. Die Dienstleistung, die das Abrechnen einer Provision rechtfertigt, hat der Makler an diesem Punkt bereits erbracht. Die Maklercourtage ist auf jeden Fall fällig.

  • „Makler, die nicht ausdrücklich beratend tätig sind, sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, etwaige Sachmängel an einer Immobilie, über die sie der Verkäufer nicht in Kenntnis gesetzt hat, selbst aufzudecken“, sagt der Immobilienexperte Osthus. Eine Ausnahme sei es, wenn es für den Makler offen ersichtlich ist, dass die Angaben des Verkäufers fehlerhaft sind.

    Konkret heißt das: Sie als Käufer können nicht davon ausgehen, dass ein Makler beispielsweise ein Gutachten zu einer Immobilie erstellen lässt. Entdeckt der Käufer nach dem Kauf einen Mangel, haftet dafür also in der Regel nicht der Makler, sondern der Verkäufer. Das kann zu einem zermürbenden Rechtsstreit führen. Osthus rät deshalb jedem Käufer dringend dazu, eine Immobilie, die er ernsthaft erwerben will, von einem Sachverständigen auf etwaige Mängel untersuchen zu lassen. „Im Vergleich zu den Gesamtkosten ist das meist ein vergleichsweise geringer finanzieller Aufwand, der viel Ärger ersparen kann.“

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