Immobilienfinanzierung

Grundbuchauszug anfordern: Die 8 wichtigsten Fragen und Antworten

Sie wollen einen Grundbuchauszug beantragen, fragen sich aber wo das geht, wie Sie das machen und wie teuer das ist? Wir haben für Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, wenn Sie einen Grundbuchauszug anfordern wollen. Dazu einen Musterbrief und viele weitere Informationen.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung
Stand: 10.04.2024

Frage 1: Wofür braucht man einen Grundbuchauszug?

Mit einem Grundbuchauszug können Sie Ihre vorhandenen Rechte an einer Immobilie nachweisen. Er ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Dort werden für jedes Grundstück die Eigentümer und bestehenden Rechte wie Wegerechte oder mögliche Belastungen festgehalten. Dazu gehört auch die Grundschuld. Sie dient der Absicherung Ihrer Baufinanzierung gegenüber der Bank. Deshalb wollen Banken vor der Vergabe des Baudarlehens einen Grundbuchauszug von Ihnen haben. Auch wenn Sie eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie einen Grundbuchauszug. Damit können Sie belegen, dass Sie auch wirklich der Eigentümer sind. Ohne Grundbuchauszug geht bei Immobilienkauf und -verkauf also gar nichts. 

Frage 2: Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Für die Grundbücher zuständig sind die Grundbuchämter der Gemeinden. Sie stellen sicher, dass alle Angaben in den Grundbüchern sachlich und rechtlich richtig sind und bewahren diese auf. Die Grundbuchämter werden von den jeweiligen Amtsgerichten geführt. Sie erfahren die Anschrift des für Sie zuständigen Amtsgerichts über das Justizportal des Bundes und der Länder.

Frage 3: Wie kann ich einen Grundbuchauszug beantragen?

Sie können einen Grundbuchauszug schriftlich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht anfordern. Dazu genügt ein formloses Schreiben, das Sie als Brief oder als Fax absenden. Zur Beantragung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Daten zum Antragsteller (Name, Anschrift, Telefon)
  • Daten zur Immobilie (Adresse, Grundbuchblatt-Nummer, Nummer der Gemarkung und des Flurstücks). Auskünfte dazu erteilt Ihnen das zuständige Vermessungsamt
  • Angabe, ob eine beglaubigte oder nicht beglaubigte Abschrift notwendig ist
  • Begründung für die Antragstellung (Käufer, Eigentümer, Notar, Gläubiger)
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Musterbrief: Antrag auf Grundbuchauszug

Um es für Sie noch einfacher zu machen, haben wir für Sie einen Muster­brief für die Be­an­tra­gung eines Grund­buch­aus­zugs vorbereitet. Diesen kön­nen Sie kos­ten­los he­run­ter­laden und als An­schrei­ben nutzen.

Frage 4: Was kostet ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist nicht teuer. Sie zahlen 10 € für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug und 20 € für einen beglaubigten (Stand 2024). Es handelt sich dabei um gesetzlich vorgegebene Gebühren, die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt sind. Die Entscheidung, ob Sie einen beglaubigten oder einfachen Grundbuchauszug benötigen, liegt bei demjenigen, der ihn einsehen will. Falls Sie also nur für Ihre eigenen Unterlagen einen Grundbuchauszug benötigen, genügt ein einfacher. Banken wollen dagegen in den meisten Fällen einen beglaubigten Grundbuchauszug haben.

Frage 5: Kann ich einen Grundbuchauszug auch online beantragen?

Ja, Sie können Ihren Grundbuchauszug auch online anfordern. Dazu können Sie das Angebot verschiedener Dienstleister nutzen. Sie müssen dafür auf der Website des Dienstleisters in einem Online-Formular persönliche Angaben inkl. Bankverbindung machen. Außerdem müssen Sie erklären, warum Sie ein Interesse an einem Grundbuchauszug haben. Zusätzlich sind genaue Angaben zum betreffenden Grundstück notwendig. Wenn Sie dem Dienstleister per Klick den Auftrag erteilen, bekommen Sie nach circa ein bis zwei Wochen den beantragten Grundbuchauszug per Post zugeschickt. Das geht also schneller als wenn Sie den Grundbuchauszug über den Postweg beantragen. Das Verfahren hat allerdings einen Nachteil: Dieser Service ist drei bis viermal so teuer wie das selbstständige Anfordern eines Grundbuchauszuges. Sie müssen mit Kosten von 35 € bis 50 € rechnen. Folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung für einen Grundbuchauszug im Vergleich der Onlinebestellung zum selbstständigen Anfordern.

Vergleich der Kosten: Grundbuchauszug selbstständig beim Amtsgericht oder online anfordern

Folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung für einen Grundbuchauszug im Vergleich der Onlinebestellung zum selbstständigen Anfordern.

Verfahren Kosten für einen unbeglau­bigten Grundbuchauszug Kosten für einen beglaubigten Grundbuchauszug
eigenes Anfordern per Brief oder Fax 10 € 20 €
Grundbuch online anfordern über einen Dienstleister 34,80 € 49,80 €

Frage 6: Kann ich einen Grundbuchauszug auch kostenlos bekommen?

Nein, das geht nicht. Die Gebühren für die Leistungen der zuständigen Amtsgerichte sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Es ist also egal, woher Sie den Grundbuchauszug bekommen, Sie müssen überall denselben Betrag zahlen.

Schon gewusst?

Es gibt die Möglichkeit einen schon vor­han­denen Grund­buch­aus­zug zu nut­zen. Bevor Sie als Käu­fer einer Immo­bilie einen neuen Grund­buch­aus­zug be­an­tragen, fragen Sie den Ver­käu­fer, ob er einen aktu­ellen Grund­buch­aus­zug besitzt. Wenn der nicht älter als 3 Monate ist, können Sie diesen auch ver­wen­den. So müssen Sie keinen eigenen Grund­buch­aus­zug an­for­dern und sparen sich die Ge­büh­ren. Oder Sie finden einen Makler, der die Kosten für den Grund­buch­aus­zug über­nimmt, um Sie als Kunden zu gewinnen.

Frage 7: Was ist ein elektronischer Grundbuchauszug?

Seit einigen Jahren sind die Grundbücher, die bei den Gerichten lagern, auch als elektronische Grundbücher vorhanden. Diese Datenbank uneingeschränkt nutzen, dürfen aber nur berechtigte Personengruppen wie Notare, Behörden und Gerichte. Einen eingeschränkten Zugang zum elektronischen Grundbuch erhalten außerdem Banken und Rechtsanwälte. Das bedeutet, sie müssen in jedem Einzelfall den Grund ihres Interesses nachweisen. Zum Beispiel eine Bank, die eine Zwangsversteigerung durchführen will.

Die Dateien sind in einer zentralen Stelle gespeichert. Sie enthalten genau die gleichen Angaben wie Grundbücher in Papierform. Die Grundbücher können dann online eingesehen und ausgedruckt werden. Dadurch können notwendige Beurkundungen bei einem Immobilienkauf schneller durchgeführt werden, weil das aufwändige Heraussuchen der Unterlagen und der Postversand wegfallen. Allerdings ist in diesem Fall eine einmalige Einrichtungsgebühr von 50 € fällig. Hinzu kommen Gebühren von 8 € je Grundbuchblatt.

Elektronisches Grundbuch nach Bundesländern

Im Folgenden zeigen wir Ihnen die für die Bundesländer zuständigen Behörden mit den entsprechenden Landesportalen:

Frage 8: Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

Für jedes Grundstück wird vom Grundbuchamt ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Die Grundbuchblätter eines Bezirkes werden in einem Band gesammelt. Sie sind einheitlich aufgebaut und enthalten 5 Abschnitte: die Aufschrift, das Bestandverzeichnis und die Abteilungen I bis III.

  1. Die Aufschrift ist ein Deckblatt zu den Unterlagen. Dort sind der Name des Amtsgerichtes, der Grundbuchbezirk und die laufende Nummer des Blattes vermerkt.
  2. Das Bestandsverzeichnis enthält Angaben zum Grundstück wie die Adresse, eine weitere Nummer zur eindeutigen Identifizierung und Angaben zu möglichen Teilungen des Grundstückes oder zu eventuell vorhandenen Kanalleitungsrechten.
  3. Abteilung I enthält die Eigentumsverhältnisse und den Namen des Eigentümers.
  4. Abteilung II beschreibt Beschränkungen wie Wegerechte des Nachbarn, Vorkaufsrechte oder Vermerke über Insolvenzen.
  5. Abteilung III stellt mögliche Grundpfandrechte dar, also die Rechte Dritter an dem Grundstück. Dazu gehören die Hypothek, die Rentenschuld und die Grundschuld. 
Vergleich.de Tipp

Der Grundbuchauszug sollte in der Regel nicht älter als 3 Monate sein. Achten Sie deshalb darauf, dass zwischen Beantragung des Grundbuchauszugs und der Beleihungsprüfung durch die Bank ein nicht zu großer Zeitraum liegt.

Entwicklung der Bauzinsen

Werden die Darlehenszinsen der Baufinanzierung steigen oder fallen? Unser Zinschart sowie die Experten-Prognosen helfen Ihnen dabei, die Zinsentwicklung besser einzuschätzen. 

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