KfW 300: So fördert der Staat Wohn­eigentum für Familien

Das eigent­liche Bau­kinder­geld als staat­liche För­de­rung konn­te bis Ende 2022 bean­tragt wer­den. Mit seinem Nachfolger können Familien zins­verbillig­te Kre­dite bei der KfW erhal­ten. Alle Infos zur neuen staat­lichen För­de­rung KfW 300 beim Haus­kauf mit Kin­dern!

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung
Stand: 18.04.2024

Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist das neue Baukindergeld

Familien, die ein Haus bauen oder ein neues Haus kau­fen möch­ten, kön­nen seit 1. Juni 2023 wie­der eine KfW-Förde­rung bekom­men. An­ders als beim al­ten Baukinder­geld bie­tet das Nach­fol­ger-Pro­gramm KfW 300 aller­dings kei­nen direk­ten Zu­schuss mehr. Statt­des­sen erhal­ten Fami­lien unter dem Namen „Wohn­eigen­tum für Fami­lien“ einen zins­günsti­gen Kre­dit als Bau­stein für ihre Bau­finan­zie­rung. Derzeit liegen die Zinsen zwischen 0,01 und 2,94 %.

Der Staat möch­te mit dieser neuen Eigen­heim­zu­lage vor allem Fami­lien mit niedri­gem und mittle­rem Ein­kom­men auf dem Weg ins Eigen­heim unter­stüt­zen. Neu ist, dass der Fokus gleich­zeitig auch auf Klima­schutz-Vor­gaben liegt. Während beim alten Bau­kinder­geld der Kauf jeder Immo­bilie geför­dert wur­de, gibt es das Kinder­bau­geld 2024 nur noch für klima­freund­liche Neu­bau­ten, die min­des­tens dem Effizienz­haus-Stan­dard 40 ent­spre­chen.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für Familien 2024?

Beim neuen Pro­gramm „Wohn­eigen­tum für Fami­lien“ han­delt es sich um einen Förder­kre­dit mit einer Zinsbindung, die zunächst auf 10 Jahre begrenzt war. Seit dem 1. März 2024 ist maximal eine Zinsbindung über 20 Jahre möglich. Als Antrag­stel­ler bekom­men Sie je nach Voraus­set­zun­gen ein bestimm­tes Kredit­volu­men, dessen Zins­satz deut­lich unter den übli­chen Markt­zin­sen liegen soll. Damit las­sen sich Zins­kos­ten ein­spa­ren, die in ihrer Höhe dem al­ten Baugeld für Familien ent­spre­chen kön­nen. Beim alten Bau­kinder­geld gab es Zu­schüs­se von 12.000 € pro Kind.

Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen: Annuitätendarlehen und endfälliges Darlehen. 

Konditionen KfW 300: Annuitätendarlehen

Laufzeit Zinsbindung tilgungsfreie Anlaufzeit Sollzinsbindung p.a. Effektiver Jahreszins
4 –10 Jahre 10 Jahre 1–2 Jahre 0,01 % 0,01 %
11–25 Jahre 10 Jahre 1–3 Jahre 0,52 %  0,52 %
11–25 Jahre 20 Jahre 1–3 Jahre 2,39 % 2,42 %
26–35 Jahre 10 Jahre 1–5 Jahre 0,75 % 0,75 %
26–35 Jahre 20 Jahre 1–5 Jahre 2,95 % 2,99 %

Konditionen KfW 300: endfälliges Darlehen

Laufzeit & Zinsbindung Sollzinsbindung p.a. effektiver Jahreszins
4–10 Jahre 0,88 % 0,88 %

Quelle: KfW.de, Stand: 18.04.2024

An Anschlussfinanzierung des Förderkredits denken

Förder­ange­bote der KfW gel­ten nur für die erste Zins­bin­dung. Seit dem 1. März 2024 wurde die maximale Zinsbindungsfrist im Programm "Wohneigentum für Familien" von 10 auf 20 Jahre erhöht. Wählen Sie die Lauf­zeit Ihres Kre­dits län­ger als diesen Zeitraum, weil Sie ihn nicht inner­halb dieser Zeit komplett zu­rück­zah­len können, macht Ihnen die KfW kurz vor Ende der Zins­bin­dung ein Ange­bot für eine An­schluss­finan­zierung. Aller­dings wird der neue Zins­satz markt­üblich sein, weil es keine Ver­billi­gung aus Mitteln des Bun­des mehr gibt. Sie kön­nen dann alter­na­tiv auch zu einer ande­ren Bank um­schul­den.

Tipp: Förderkredit als Eigenkapital angeben

Die Kredit­sum­me, die Sie von der KfW als Wohn­eigen­tums­förde­rung be­kom­men, kön­nen Sie als Eigen­kapi­tal für den übri­gen Bau­kre­dit ange­ben. Da­durch bekom­men Sie besse­re Kondi­tio­nen von der kredit­geben­den Bank und spa­ren Zins­kos­ten!

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Welche Kreditsumme bekomme ich höchstens im KfW-Programm 300?

Die maximal geförderte Kredit­summe liegt zwi­schen 170.000–270.000 €. Sie rich­tet sich nach der An­zahl der Kin­der und ob der Neu­bau zusätz­lich eine Nach­haltig­keits­zerti­fizie­rung (Qualitäts­siegel Nachhal­tiges Gebäu­de" (QNG) vor­weist.

Übersicht Kredithöchstbeträge im KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“

 

Förderstufe „Klima­freund­liches Wohn­ge­bäu­de“ (Effizienz­haus­stand­ard 40)

Förder­stufe „Klima­freund­liches Wohn­gebäu­de mit QNG“

1 oder 2 Kinder

max. 170.000 €

max. 220.000 €

3 oder 4 Kinder

max. 200.000 €

max. 250.000 €

ab 5 Kindern

max. 220.000 €

max. 270.000 €

Da viele Wohnun­gen und so gut wie je­des Haus als Neu­bau deut­lich teu­rer als diese Sum­men sind, ist die Eigen­heim­zula­ge 2023 als ein Teil Ihrer Bau­finan­zie­rung ge­dacht. Sie kön­nen das KfW-Pro­gramm 300 (WEF) in einen Bau­kre­dit inte­grie­ren oder unter Um­stän­den mit anderen KfW-För­de­run­gen kombi­nie­ren.

Voraussetzungen: Wer bekommt das Baukindergeld 2024?

Grund­sätz­lich sind Fami­lien mit mindes­tens einem Kind unter 18 Jah­ren förder­berech­tigt, die ein klima­freund­liches Haus bauen oder einen Neu­bau kau­fen möch­ten und bestimm­te Ein­kommens­gren­zen nicht über­schrei­ten. Für die neue staat­liche Förde­rung beim Haus­kauf mit Kin­dern gibt es zu­dem einige Voraus­set­zun­gen zu beach­ten, die deut­lich über jene beim alten Bau­kinder­geld hinaus­ge­hen.

Was ist zu versteuerndes Einkommen?

Das zu versteu­ernde Einkommen meint das Brutto­ein­kommen abzüg­lich Werbungs­kosten, sonstigen Aufwen­dun­gen und Frei­be­trägen. Es ist daher deutlich niedriger als Ihr Brutto­ein­kommen! Sie finden den Wert in Ihrem (Einkommen-)Steuer­be­scheid.

Wohneigentum für Familien: Voraussetzungen für Antragsteller

Sie können einen Antrag auf Bau­kinder­geld 2024 stel­len, wenn

  • mindes­tens ein Kind unter 18 Jahren (Zeit­punkt der Antrag­stel­lung) in Ihrem Haus­halt lebt
  • Ihr zu versteuern­des Jahres­ein­kom­men nicht über 90.000 € liegt (für jedes weitere im Haus­halt leben­de minder­jähri­ge Kind er­höht sich die Gren­ze um 10.000 €)
  • Sie neu bauen oder einen Neu­bau inner­halb von 12 Mona­ten nach Fertig­stel­lung erst­malig kau­fen
  • Sie den geför­der­ten Neubau als Eigen­tü­mer selbst bewoh­nen wer­den (min. zu 50 %)
  • Sie bei Antrags­stel­lung noch keine Immo­bilie besit­zen
  • Sie nicht das alte Bau­kinder­geld in An­spruch genom­men ha­ben

Anforderungen an die Immobilie im KfW-Programm 300

An die Immobilien, für die eine Förde­rung in Fra­ge kommt, gel­ten ähnli­che An­sprü­che wie beim eben­falls neu­en Förder­pro­gramm „Klima­freund­licher Neu­bau“ (KfW 297/298):

  • Für die Förder­stu­fe „Klima­freund­liches Wohn­gebäu­de“ muss die Immo­bilie den KfW-Effizienz­haus-Stand­ard 40 errei­chen sowie bestimm­te Grenz­wer­te in Bezug auf Treib­haus­gas­emissio­nen wäh­rend des Gebäude­lebens­zyk­lus ein­hal­ten.
  • Für die Förder­stu­fe „Klima­freund­liches Wohn­ge­bäude – mit QNG“ müs­sen darü­ber hinaus auch alle An­forde­run­gen an das „Qualitäts­siegel Nach­hal­tiges Ge­bäu­de“ erfüllt sein und ein Nach­haltig­keits­zerti­fi­kat einer akkre­di­tier­ten Zer­ti­fi­zierungs­stel­le vor­lie­gen.

Wo beantrage ich die KfW-Förderung für Familien?

Anträge auf Förder­kredite kön­nen Sie nicht selbst bei der KfW stel­len, sondern las­sen die An­frage über eine Bank weiter­lei­ten. In der Regel han­delt es sich dabei um die Bank, die auch den Rest Ihrer Bau­finan­zie­rung über­nimmt.

Am besten küm­mern Sie sich bereits dann um das Thema Haus­finan­zie­rung, wenn bei Ihnen der Wunsch nach einem Eigen­heim auf­kommt. So kön­nen Sie in Ruhe nach einem passen­den Finan­zierungs­part­ner su­chen, früh­zei­tig alle erforder­lichen Unter­la­gen für das Kinder­bau­geld zusammen­stel­len und alle Fragen in einem Finan­zierungs­ge­spräch klä­ren.

Wann muss ich das Baukindergeld 2024 beantragen?

Anders als beim alten Bau­kinder­geld müs­sen Sie die neue Wohn­eigen­tums­förde­rung zu Beginn Ihres Vor­ha­bens bean­tra­gen: beim Neu­bau also vor Ab­schluss eines Liefe­rungs- oder Leis­tungs­ver­trages und beim Kauf vor Ab­schluss des Kauf­ver­trags. Wenn Sie sich bera­ten las­sen haben und dieses Ge­spräch dokumen­tiert ist, ist der spätes­te Ter­min der Beginn der Bau­ar­bei­ten.

Welche Nachweise brauche ich?

Wichtig ist, dass Sie Ihr Vor­ha­ben von einem Exper­ten für Energie­effi­zienz be­glei­ten las­sen. Für die zwei­te Förder­stu­fe muss er oder sie zu­dem eine QNG-Zerti­fi­zie­rung aus­stel­len kön­nen. Zu­dem müs­sen Sie fol­gen­de Doku­men­te für das Bau­kinder­geld 2024 vor­le­gen (einige zu Be­ginn, einige zu Ab­schluss des Pro­jekts):

  • Ein­kommens­steuer­be­schei­de für das vor- und vor­vor­let­zte Jahr
  • Geburts­ur­kun­den aller minder­jähri­gen Kin­der, die im Haus­halt leben
  • Melde­bestäti­gung
  • Grund­buch­aus­zug (da­raus muss hervor­ge­hen, dass Sie und Ihre Fami­lie zu mindes­tens 50 % Eigen­tü­mer der Wohn­ein­heit sind)

Welche Alternativen gibt es zum Baukindergeld?

Sollten Sie mit Ihrem Jahreseinkommen über den vorge­schrie­be­nen Grenzen liegen, gibt es alterna­tive KfW-Förde­rungen. Je nach Vor­haben könnten für Sie in Frage kommen:

Was war das Baukindergeld (KfW 424) ursprünglich?

Die Große Koali­tion hatte im Rah­men einer Wohn­raum­offen­sive 2018 ein Bau­kinder­geld ein­ge­führt. Damit sollte es Fami­lien er­leich­tert wer­den, ein eige­nes Haus bau­en oder kau­fen zu kön­nen.

Die Voraus­set­zun­gen für das Bau­kinder­geld wur­den so ge­stal­tet, dass beson­ders Fami­lien mit einem mitt­le­ren Ein­kom­men einen An­spruch auf diese staat­liche För­de­rung zum Haus­bau und Haus­kauf hat­ten. Das zu ver­steuern­de Jahres­ein­kom­men durf­te nicht mehr als 75.000 € betra­gen. Zusätz­lich zu diesem Grenz­wert kam noch ein Frei­be­trag von 15.000 € für jedes Kind. Bei einer vier­köpfi­gen Fami­lie mit zwei Kin­dern er­höhte sich damit die Summe des zu ver­steuern­den Jahres­ein­kom­mens auf 105.000 €.

Wie hoch war das Baukindergeld?

Es gab Bau­kinder­geld in Höhe von 1.200 € für jedes Kind pro Jahr. Und das über einen Zeit­raum von bis zu 10 Jahren. Bei einer vier­köpfi­gen Fami­lie konnte damit ein Be­trag von 24.000 € zusam­men­kom­men.

Zusätz­lich zum Bau­kinder­geld des Bun­des bot Bayern eine weitere Förde­rung, das Bayerische Bau­kinder­geld Plus. Neben den 1.200 € vom Bund er­höh­te Bay­ern mit 300 € pro Kind und Jahr die Förde­rung zusätz­lich. In 10 Jahren wa­ren dann statt den 12.000 € insge­samt 15.000 € an Förde­rung mög­lich.

Baukindergeld ersetzte die alte Eigenheimzulage

Die Idee des Bau­kinder­gel­des ist nicht neu. Zwi­schen 1996 und 2005 gab es eine Eigen­heim­zu­lage mit einer Kinder­zu­lage, die eben­falls den Bau und Kauf von Wohn­eigen­tum för­dern soll­te. Die Eigen­heim­zu­lage wurde bis zu 8 Jahre lang ge­währt und be­trug zu­letzt 800 € pro Kind. Zusätz­lich gab es einen Zu­schuss je nach Höhe der An­schaffungs­kos­ten. Berech­tigt wa­ren Fami­lien mit einem Jahres­ein­kom­men bis 200.000 € (bei zwei Kindern).

Seit 2006 wird die Eigen­heim­zu­lage nicht mehr ge­währt, weil das Förder­ziel er­reicht wur­de. Nach Anga­ben der dama­ligen Bundes­regie­rung war die Wohnungs­situa­tion zu die­sem Zeit­punkt ent­spannt. Außer­dem belas­te­te die staat­liche Bau­förde­rung den Bundes­haus­halt, die frei­wer­den­den Gel­der soll­ten für ande­re Be­reiche wie Bil­dung und For­schung inves­tiert wer­den.

Entwicklung der Bauzinsen

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