Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wird das neue Baukindergeld
Familien, die ein Haus bauen oder ein neues Haus kaufen möchten, können seit 1. Juni 2023 wieder eine KfW-Förderung bekommen. Anders als beim alten Baukindergeld bietet das Nachfolger-Programm KfW 300 allerdings keinen direkten Zuschuss mehr. Stattdessen erhalten Familien unter dem Namen „Wohneigentum für Familien“ einen zinsgünstigen Kredit als Baustein für ihre Baufinanzierung. Zum Start des Programms KfW 300 liegen die Zinsen zwischen 0,01 und 1,36 %.
Der Staat möchte mit dieser neuen Eigenheimzulage vor allem Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen auf dem Weg ins Eigenheim unterstützen. Neu ist, dass der Fokus gleichzeitig auch auf Klimaschutz-Vorgaben liegt. Während beim alten Baukindergeld der Kauf jeder Immobilie gefördert wurde, gibt es das Kinderbaugeld 2023 nur noch für klimafreundliche Neubauten, die mindestens dem Effizienzhaus-Standard 40 entsprechen.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für Familien 2023?
Die maximal geförderte Kreditsumme liegt zwischen 140.000–240.000 €. Sie richtet sich nach der Anzahl der Kinder und ob der Neubau zusätzlich eine Nachhaltigkeitszertifizierung (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG) vorweist.
Übersicht Kredithöchstbeträge im KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“
| Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ (Effizienzhausstandard 40) | Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“ |
1 oder 2 Kinder | max. 140.000 € | max. 190.000 € |
3 oder 4 Kinder | max. 165.000 € | max. 215.000 € |
ab 5 Kindern | max. 190.000 € | max. 240.000 € |
Da viele Wohnungen und so gut wie jedes Haus als Neubau deutlich teurer als diese Summen sind, ist die Eigenheimzulage 2023 als ein Teil Ihrer Baufinanzierung gedacht. Sie können das KfW-Programm 300 (WEF) in einen Baukredit integrieren oder unter Umständen mit anderen KfW-Förderungen kombinieren.
Konditionen des Förderprogramms KfW 300
Beim neuen Programm „Wohneigentum für Familien“ handelt es sich um einen Förderkredit mit einer Zinsbindung über 10 Jahre. Als Antragsteller bekommen Sie je nach Voraussetzungen ein bestimmtes Kreditvolumen, dessen Zinssatz deutlich unter den üblichen Marktzinsen liegen soll. Damit lassen sich Zinskosten einsparen, die in ihrer Höhe dem alten Baukindergeld entsprechen können. Beim alten Baukindergeld gab es Zuschüsse von 12.000 € pro Kind.
Sie können zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen, Annutätendarlehen und endfällige Darlehen.
Konditionen KfW 300 - Annuitätendarlehen
Laufzeit | Zinsbindung | tilgungsfreie Anlaufzeit | Sollzinsbindung p.a. | Effektiver Jahreszins |
4 –10 Jahre | 10 Jahre | 1–2 Jahre | 0,01 % | 0,01 % |
11–25 Jahre | 10 Jahre | 1–3 Jahre | 1,05 % | 1,06 % |
26–35 Jahre | 10 Jahre | 1–5 Jahre | 1,24 % | 1,25 % |
Konditionen KfW 300 - endfälliges Darlehen
Laufzeit & Zinsbindung | Sollzinsbindung p.a. | effektiver Jahreszins |
4–10 Jahre | 1,35 % | 1,36 % |
Quelle: KfW.de, Stand: 01.06.2023
Tipp: Förderkredit als Eigenkapital angeben
Die Kreditsumme, die Sie von der KfW als Wohneigentumsförderung bekommen, können Sie als Eigenkapital für den übrigen Baukredit angeben. Dadurch bekommen Sie bessere Konditionen von der kreditgebenden Bank und sparen Zinskosten!
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Voraussetzungen: Wer bekommt das Baukindergeld 2023?
Grundsätzlich sind Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren förderberechtigt, die ein klimafreundliches Haus bauen oder einen Neubau kaufen möchten und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Für die neue staatliche Förderung beim Hauskauf mit Kindern gibt es zudem einige Voraussetzungen zu beachten, die deutlich über jene beim alten Baukindergeld hinausgehen.
Wohneigentum für Familien: Voraussetzungen für Antragsteller
Sie können einen Antrag auf Baukindergeld 2023 stellen, wenn
- mindestens ein Kind unter 18 Jahren (Zeitpunkt der Antragstellung) in Ihrem Haushalt lebt
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über 60.000 € liegt (für jedes weitere im Haushalt lebende minderjährige Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 €)
- Sie neu bauen oder einen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Fertigstellung erstmalig kaufen
- Sie den geförderten Neubau als Eigentümer selbst bewohnen werden (min. zu 50 %)
- Sie bei Antragsstellung noch keine Immobilie besitzen
- Sie nicht das alte Baukindergeld in Anspruch genommen haben
Anforderungen an die Immobilie im KfW-Programm 300
An die Immobilien, für die eine Förderung in Frage kommt, gelten ähnliche Ansprüche wie beim ebenfalls neuen Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KfW 297/298):
- Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ muss die Immobilie den KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erreichen sowie bestimmte Grenzwerte in Bezug auf Treibhausgasemissionen während des Gebäudelebenszyklus einhalten.
- Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ müssen darüber hinaus auch alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ erfüllt sein und ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vorliegen.
Wo beantrage ich die KfW-Förderung für Familien?
Anträge auf Förderkredite können Sie nicht selbst bei der KfW stellen, sondern lassen die Anfrage über eine Bank weiterleiten. In der Regel handelt es sich dabei um die Bank, die auch den Rest Ihrer Baufinanzierung übernimmt.
Am besten kümmern Sie sich bereits dann um das Thema Hausfinanzierung, wenn bei Ihnen der Wunsch nach einem Eigenheim aufkommt. So können Sie in Ruhe nach einem passenden Finanzierungspartner suchen, frühzeitig alle erforderlichen Unterlagen für das Kinderbaugeld zusammenstellen und alle Fragen in einem Finanzierungsgespräch klären.
Wann muss ich das Baukindergeld 2023 beantragen?
Anders als beim alten Baukindergeld müssen Sie die neue Wohneigentumsförderung zu Beginn Ihres Vorhabens beantragen: beim Neubau also vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages und beim Kauf vor Abschluss des Kaufvertrags. Wenn Sie sich beraten lassen haben und dieses Gespräch dokumentiert ist, ist der späteste Termin der Beginn der Bauarbeiten.
Welche Nachweise brauche ich?
Wichtig ist, dass Sie Ihr Vorhaben von einem Experten für Energieeffizienz begleiten lassen. Für die zweite Förderstufe muss er oder sie zudem eine QNG-Zertifizierung ausstellen können. Zudem müssen Sie folgende Dokumente für das Baukindergeld 2023 vorlegen (einige zu Beginn, einige zu Abschluss des Projekts):
- Einkommenssteuerbescheide für das vor- und vorvorletzte Jahr
- Geburtsurkunden aller minderjährigen Kinder, die im Haushalt leben
- Meldebestätigung
- Grundbuchauszug (daraus muss hervorgehen, dass Sie und Ihre Familie zu mindestens 50 % Eigentümer der Wohneinheit sind)
Was war das Baukindergeld (KfW 424) ursprünglich?
Die Große Koalition hatte im Rahmen einer Wohnraumoffensive 2018 ein Baukindergeld eingeführt. Damit sollte es Familien erleichtert werden, ein eigenes Haus bauen oder kaufen zu können.
Die Voraussetzungen für das Baukindergeld wurden so gestaltet, dass besonders Familien mit einem mittleren Einkommen einen Anspruch auf diese staatliche Förderung zum Hausbau und Hauskauf hatten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen durfte nicht mehr als 75.000 € betragen. Zusätzlich zu diesem Grenzwert kam noch ein Freibetrag von 15.000 € für jedes Kind. Bei einer vierköpfigen Familie mit zwei Kindern erhöhte sich damit die Summe des zu versteuernden Jahreseinkommens auf 105.000 €. Die Grenzen lagen damit höher als beim neuen Baukindergeld.
Wie hoch war das Baukindergeld?
Es gab Baukindergeld in Höhe von 1.200 € für jedes Kind pro Jahr. Und das über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren. Bei einer vierköpfigen Familie konnte damit ein Betrag von 24.000 € zusammenkommen.
Zusätzlich zum Baukindergeld des Bundes bot Bayern eine weitere Förderung, das Bayerische Baukindergeld Plus. Neben den 1.200 € vom Bund erhöhte Bayern mit 300 € pro Kind und Jahr die Förderung zusätzlich. In 10 Jahren waren dann statt den 12.000 € insgesamt 15.000 € an Förderung möglich.
Baukindergeld ersetzte die alte Eigenheimzulage
Die Idee des Baukindergeldes ist nicht neu. Zwischen 1996 und 2005 gab es eine Eigenheimzulage mit einer Kinderzulage, die ebenfalls den Bau und Kauf von Wohneigentum fördern sollte. Die Eigenheimzulage wurde bis zu 8 Jahre lang gewährt und betrug zuletzt 800 € pro Kind. Zusätzlich gab es einen Zuschuss je nach Höhe der Anschaffungskosten. Berechtigt waren Familien mit einem Jahreseinkommen bis 200.000 € (bei zwei Kindern).
Seit 2006 wird die Eigenheimzulage nicht mehr gewährt, weil das Förderziel erreicht wurde. Nach Angaben der damaligen Bundesregierung war die Wohnungssituation zu diesem Zeitpunkt entspannt. Außerdem belastete die staatliche Bauförderung den Bundeshaushalt, die freiwerdenden Gelder sollten für andere Bereiche wie Bildung und Forschung investiert werden.