Immobilienfinanzierung

KfW 297 und 298: Staatliche Förderung für klimafreundlichen Neubau

Die Kreditan­stalt für Wieder­auf­bau (KfW) bie­tet mit zins­günsti­gen Kre­di­ten ein Pro­gramm für alle, die eine neue Immo­bilie kau­fen oder klimafreundlich bauen wol­len. Nach einer Pause, in der das Programm wegen fehlender Haus­halts­mittel ausge­setzt war, können seit dem 20. Februar 2024 wieder Anträge gestellt werden.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung
Stand: 18.04.2024
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Programm für klimafreundlichen Neubau wieder gestartet

Das Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten KFN kann seit dem 20. Februar 2024 wieder beantragt werden. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagte dazu: "Bei KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen liegen." Zuvor war das Programm seit dem 14. Dezember 2023 wegen fehlender Haushaltsmittel gestoppt.

Was fördert das Programm KfW 297 bzw. KfW 298?

Die Bundesregierung för­dert mit dem Pro­gramm KfW 297 bzw. KfW 298 beson­ders klima­freund­liche Neu­bau­ten mit bis zu 150.000 € Dar­lehens­sum­me. Es gilt sowohl für Bau­her­ren in der Planungs­phase als auch für Käu­fer, die den Erst­kauf eines Effizienz­hau­ses pla­nen (ein Kauf maximal 1 Jahr nach Fertig­stel­lung). Geför­dert wer­den

  • der Bau und Kauf, inklu­si­ve Neben­kos­ten wie Archi­tek­ten­leis­tun­gen und Gut­ach­ten
  • Planung und Bau­beglei­tung durch Exper­ten für Energie­effi­zienz und Bera­ter für Nach­haltig­keit (die Förderung der Energieberatung ist zurzeit wegen Spar­maßnahmen im Bundeshaushalt ausgesetzt)
  • die Nach­haltig­keits­zerti­fizie­rung.

Das Pro­gramm KfW 297 för­dert klima­freund­liche Neu­bau­ten für die Selbst­nut­zung, das Pro­gramm 298 rich­tet sich an Inves­to­ren, die den Neu­bau vermie­ten wer­den.

Was bedeutet Klimafreundlicher Neubau?

Als klima­freund­licher Neu­bau gilt, wenn das Wohn­gebäu­de die Effizienz­haus­stufe 40 er­reicht und es in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 emit­tiert, wie es das „Quali­täts­sie­gel Nach­halti­ges Gebäu­de Plus“ vor­sieht. Außer­dem muss die Hei­zung mit Erneuer­baren Ener­gien betrie­ben wer­den, das Gebäu­de darf also nicht mit Öl und Gas, aber auch nicht mit Bio­masse be­heizt wer­den.

Hö­her fällt die Förde­rung aus, wenn das Gebäu­de zu­dem alle Anforde­run­gen des „Qualitäts­sie­gels Nach­halti­ges Gebäu­de Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Quali­täts­sie­gels Nach­haltiges Gebäu­de Pre­mium (QNG-PREMIUM)“ er­füllt, bestä­tigt durch ein Nach­haltig­keits­zerti­fi­kat.

Was bedeutet Effizienzhaus?

Ein Effizienz­haus 40 darf höchstens 40 % der Ener­gie eines beste­hen­den, ver­gleich­ba­ren Gebäu­des benö­ti­gen. Ein Effi­zienz­haus 55 – ein Haus, das höchs­tens 55 % ver­braucht – gilt seit 2023 als Mindest­stand­ard für Neu­bau­ten.

Was ist das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)?

Das „Qualitätssiegel Nachhal­tiges Gebäu­de“ (QNG) ist ein staat­liches Siegel für Gebäu­de, die öko­logi­sche, sozio­kulturel­le und öko­nomi­sche Anforde­run­gen erfül­len. Es soll ein ein­heit­li­ches Ver­ständ­nis von Nachhal­tig­keit sowie eine rechts­siche­re Grund­lage für die Ver­gabe von Förder­mit­teln wie dem Pro­gramm KfW 297 schaf­fen. Die Krite­rien und Bedin­gun­gen (zu Barriere­frei­heit, nach­halti­ger Material­ge­win­nung u. a.) legt das Bundes­ministe­rium für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen fest.

Ver­ge­ben wird das QNG durch un­ab­hän­gige Stel­len in den Anforde­rungs­niveaus „PLUS“ und „PREMIUM“.

Wie hoch ist die Förderung über KfW 297/298?

Die Neubau­förde­rung der Bundes­regie­rung be­steht aus einem günsti­gen Kre­dit in einer maxima­len Höhe von 100.000 € (Klima­freund­licher Neu­bau) bzw. 150.000 € (Klima­freund­licher Neu­bau mit QNG). Er soll grund­sätz­lich güns­ti­ger sein als eine markt­üb­liche Bau­finan­zie­rung. Momen­tan lie­gen die aktuel­len Bau­zin­sen zwi­schen 3–3,5 %, einen Förder­kre­dit bekamen Sie zur Wiederaufnahme des Programms im Februar 2024 schon für einen Zins­satz ab 1,15 %.

Das lohnt sich: Bei einer Kredit­sum­me in Höhe von 100.000 € macht dieser Unter­schied eine Zins­er­spar­nis von mehr als 10.000 € in 10 Jahren!

Wählen können Sie zwi­schen

  • ver­schie­de­nen Lauf­zei­ten zwischen 4–35 Jah­ren (über wel­chen Zeit­raum möch­ten Sie den Kre­dit zurück­zah­len?)
  • til­gungs­freien An­lauf­zeiten zwischen 1–5 Jahren (möchten Sie eine finan­ziel­le Ent­las­tung in der Anfangs­zeit, während­des­sen Sie nur die Zin­sen zah­len, aber noch keine Til­gung?)
  • der Kredit­art: Beim Annuitäten­dar­le­hen zahlen Sie den Kre­dit in gleich­blei­ben­den monat­lichen Ra­ten über einen vor­her fest­ge­leg­ten Zeit­raum zu­rück, beim end­fälli­gen Dar­le­hen zah­len Sie wäh­rend der Lauf­zeit nur die Zin­sen und den Kredit­be­trag am Ende in einer Sum­me.

Den Förder­kre­dit von bis zu 150.000 € bekom­men Sie je Wohn­ein­heit. Für ein Zwei­familien­haus macht das also bis zu 300.000 €. Auch eine Einlieger­woh­nung kann unter Um­stän­den als zusätz­liche Wohnein­heit zäh­len. Spre­chen Sie dazu am bes­ten mit Ihrem Exper­ten für Energie­effi­zienz.

Die Kondi­tio­nen, die sich dar­aus erge­ben, sehen Sie in der fol­gen­den Ta­bel­le im Über­blick:

Konditionen beim Programm KfW 297/298

Sie können bei der KfW zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen. 

1. Annuitätendarlehen

Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen - danach gleich hohe monatliche Annuitätendarlehen.

Konditionen KfW 297 - klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (private Selbstnutzung)

Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit effektiver Jahreszins
4–10 Jahre 10 Jahre 1–2 Jahre 2,59 %
11–25 Jahre 10 Jahre 1–3 Jahre 2,98 %
26–35 Jahre 10 Jahre 1–5 Jahre 3,05 %

Konditionen KfW 298 - klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Laufzeit Zinsbindung Tilgungsfreie Anlaufzeit effektiver Jahreszins
4–10 Jahre 10 Jahre 1–2 Jahre 2,59 %
11–25 Jahre 10 Jahre 1–3 Jahre 2,98 %
26–35 Jahre 10 Jahre 1–5 Jahre 3,05 %

 

2. Endfälliges Darlehen

Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.

Konditionen KfW 297 - klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (private Selbstnutzung)

Laufzeit und Zinsbindung effektiver Jahreszins
4–10 Jahre 3,08 %

Konditionen KfW 298 - klimafreundlicher Neubau Wohngebäude

Laufzeit und Zinsbindung effektiver Jahreszins
4–10 Jahre 3,08 %

Quelle: KfW, Stand: 18.04.2024

 

Bei der Aus­zah­lung des Kre­dits können Sie wäh­len, ob Sie den Be­trag in einer Sum­me oder in Teil­beträ­gen inner­halb von 12 Mona­ten nach der Zu­sage aus­zah­len las­sen. Ab dem 13. Monat berech­net die KfW eine Bereit­stellungs­provi­sion. Eine Rück­zah­lung des noch aus­stehen­den Kredit­be­trags wäh­rend der Lauf­zeit ist jeder­zeit mög­lich, aller­dings berech­net die KfW dafür eine Vorfällig­keits­ent­schädi­gung.

Wer kann die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau bekommen?

Grundsätzlich können alle von der Neubau­förde­rung profi­tie­ren, die ein klima­freund­liches Haus bau­en möch­ten. Dazu gehö­ren u. a. Privat­per­so­nen, Unter­neh­men, Ver­mie­ter, Wohn­eigen­tums­gemein­schaf­ten und Ver­eine.

Gehalts­ober­gren­zen oder sonsti­ge Ein­schrän­kun­gen wie in anderen Förder­pro­gram­men gibt es nicht.

Wofür ist die Förderung nicht möglich?

Nicht gedacht ist das Pro­gramm KfW 297 für die Um­schul­dung beste­hen­der Kre­di­te, als Nach­finan­zie­rung be­reits begon­nener Projek­te oder zum Grund­stücks­kauf.

Lohnt sich das KfW-Programm 297?

Das kommt auf Ihre Pläne an. Wenn Sie mit Ihrem Bau­vor­ha­ben die An­forde­run­gen erfül­len, können Sie mit KfW 297 und 298 einen sehr güns­ti­gen Bau­stein für Ihre Bau­finan­zierung bekom­men und über 10 Jahre mehre­re Zehn­tau­send Euro spa­ren. Aller­dings ist Bau­en an sich be­reits sehr teuer ge­wor­den. Möch­ten Sie an­statt des Stan­dards Effizienz­haus 55 den Effizienz­haus­standard 40 er­fül­len, müssen Sie darüber hinaus mit Mehr­kosten rech­nen, z. B. durch eine noch auf­wän­di­ge­re Dämmung. 100.000 € bzw. 150.000 € machen da nur einen kleine­ren Teil der Gesamt­kos­ten aus, der zusätzliche Nutzen ist unter Fachleuten umstritten. Entschei­den Sie sich für die QNG-Zerti­fi­zie­rung, könnte das den Wert Ihres Gebäu­des auf lange Sicht erhöhen.

Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau?

Der größte Vorteil beim KfW-Programm 297 bzw. 298 sind die sehr niedri­gen Zin­sen für das Förder­dar­lehen. Mit der tilgungs­freien Anlauf­zeit von bis zu 5 Jahren können Sie sich zudem finan­ziel­len Spiel­raum verschaf­fen. Auch eine Bau­beglei­tung und Fach­pla­nung wer­den mitge­för­dert, von der Sie nach­hal­tig profi­tie­ren.

Zu den Nach­tei­len gehö­ren die stren­gen An­forde­run­gen an das Gebäu­de. In Zeiten von extrem hohen Bau­prei­sen ist es für viele Bau­her­ren finan­ziell nicht mög­lich, über den Effizienz­haus­stan­dard 55 hinaus­zu­ge­hen. Beim Dar­lehen sind zu­dem keine Teil­rück­zah­lun­gen mög­lich, eine Sonder­til­gung ist nur gegen eine Vor­fällig­keits­entschä­di­gung mög­lich.

Wie kann ich KfW 297 beantragen?

Die Förde­rung können Sie nicht selbst bean­tra­gen, son­dern nur Ihre Bank bzw. Ihr Finan­zierungs­ver­mitt­ler. Um die KfW-Förde­rung Klima­freund­li­cher Neu­bau zu erhal­ten, gehen Sie in vier Schrit­ten vor:

1. Schritt: Beauftragen Sie Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

Nicht nur für die Pla­nung und Bau­be­glei­tung, son­dern auch für die Antrags­stel­lung brau­chen Sie quali­fi­zier­te Fach­leute. Auf je­den Fall brau­chen Sie einen Exper­ten bzw. eine Exper­tin für Energie­effi­zienz. Für die Förder­stufe „Klima­freund­liches Wohn­ge­bäude – mit QNG“ darü­ber hin­aus auch einen Bera­ter bzw. eine Bera­te­rin für Nach­haltig­keit.

Hier fin­den Sie Ansprech­part­ner in Ihrer Re­gion: https://www.energie-effizienz-experten.de/

Soll­ten Sie nicht bauen, son­dern ein Haus kau­fen, ent­fällt dieser Schritt. Achten Sie statt­des­sen darauf, dass im Kauf­ver­trag eine Schutz­klau­sel ent­hal­ten ist. So stel­len Sie sicher, dass der Ver­käu­fer dafür haftet, dass die Immo­bilie die Förder­be­din­gun­gen er­füllt.

Schritt 2: Baufinanzierung planen

Bevor Sie den ersten Auf­trag an ein Bau­unter­neh­men ver­ge­ben, sollte Ihre Bau­finan­zie­rung ste­hen. Um einen Über­blick über aktuel­le Kondi­tio­nen zu bekom­men, empfeh­len wir Ihnen unse­ren Bau­finan­zierung Ver­gleich. Geben Sie dort die benötig­te Kredit­sum­me ein und wäh­len Sie einen Kredit­ge­ber bzw. Finan­zierungs­vermitt­ler aus, dem Sie eine unver­bind­liche An­frage stel­len. Im Zuge des­sen können Sie bis zu drei weite­re Anbie­ter aus­wäh­len, um später mehre­re Ange­bo­te ver­glei­chen zu kön­nen.

Tipp: Wir empfeh­len Ihnen, grund­sätz­lich bei mindes­tens einem Finan­zierungs­vermitt­ler wie Dr. Klein, Inter­hyp oder Accedo anzu­fra­gen. Er hat Zu­griff auf mehre­re hun­dert, kon­kret auf Ihre Rahmen­bedin­gun­gen zuge­schnit­tene, Ange­bo­te und kann eine Finan­zie­rung auch aus mehre­ren Bau­stei­nen pla­nen.

aktuelle Bauzinsen vergleichen

Baufinanzierung Vergleich

Haben Sie sich für einen Bau­finan­zie­rer entschie­den, steht das Finan­zierungs­ge­spräch an. Hier geht es um Ihr Vor­ha­ben und Ihre finan­zielle Situa­tion, also Ein­künf­te, Aus­ga­ben und Eigen­kapi­tal, aber auch z. B. SCHUFA-Einträge. Zum Gespräch bringen Sie die „Bestäti­gung zum An­trag“ Ihres Energie­effizienz-Exper­ten mit. Ihr Finan­zierungs­partner kann damit den Förder­kredit KfW 297/298 für Sie bean­tra­gen.

Wann darf ich mit dem Bau anfangen?

Sobald Ihr Finan­zierungs­ge­spräch bei Ihrem Kredit­ge­ber inkl. des KfW-Formu­lars dokumen­tiert ist, dür­fen Sie erste Auf­träge heraus­ge­ben, um mit Ihrem Bau zu star­ten. Aber: Verbind­lich ein­pla­nen kön­nen Sie die Förder­mit­tel erst, wenn Sie die Zu­sage der KfW er­hal­ten ha­ben.

Schritt 3: Zusage erhalten und starten

Haben Sie die Zusagen der KfW erhal­ten, lässt sich fix mit den Förder­mit­teln pla­nen. Damit ken­nen Sie die Höhe des rest­lichen Finan­zierungs­be­darfs und kön­nen Ihre Bau­finan­zierung ab­schlie­ßen. Zudem können Sie Ihr Bau­vor­ha­ben ruhi­gen Gewis­sens starten bzw. die Immo­bilie kau­fen.

Schritt 4: Bestätigung einreichen

Dieser Schritt be­trifft erst die Zeit nach dem Bau: Ist Ihr Haus fer­tig, reichen Sie bei Ihrem Finan­zierungs­part­ner die „Bestäti­gung nach Durch­füh­rung“ ein, die Ihr Exper­te für Energie­effi­zienz für Sie aus­stellt.

Haben Sie ein Haus ge­kauft, erhalten Sie den Nach­weis von Ihrem Bau­trä­ger bzw. Fertig­haus­her­stel­ler.

Welche Förderung lässt sich mit KfW 297 kombinieren?

Die KfW bietet verschie­dene Förder­pro­gram­me rund um Immo­bili­en an. Manche För­derun­gen las­sen sich mit dem Pro­gramm 297 kombi­nie­ren, z. B. das Wohn­eigen­tums­pro­gramm 124 und das Erneuer­bare Energien-Pro­gramm 270. Für ein Objekt kön­nen Sie also auch mehre­re An­trä­ge stel­len. Vor­aus­set­zung: Die Gesamt­förder­summe über­steigt nicht Ihren eigent­lichen Bedarf und die Pro­gram­me schlie­ßen sich nicht aus­drück­lich gegen­sei­tig aus. Ent­schei­den müs­sen Sie sich z. B. zwischen der Förde­rung Klima­freund­licher Neu­bau und dem neuen Pro­gramm Wohn­eigen­tum für Fami­lien (WEF), wel­ches das Bau­kinder­geld er­setzen soll.

Gut kombi­nieren lässt sich KfW 297 auch mit regio­nalen Förde­run­gen von Bundes­län­dern, Regio­nen und Kommu­nen. In Baden-Württem­berg bekom­men Fami­lien bis zu 240.000 € als zins­loses Dar­lehen, wenn ihre Immo­bilie Krite­rien für Energie­effi­zienz er­füllt. Auch andere Bundes­län­der zah­len einen Familien­bo­nus.

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