Das Förderprogramm für klimafreundliche Neubauten KFN kann seit dem 20. Februar 2024 wieder beantragt werden. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagte dazu: "Bei KFN wird der Endkundenzinssatz für Wohngebäude mit Start 20.02.2024 deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen liegen." Zuvor war das Programm seit dem 14. Dezember 2023 wegen fehlender Haushaltsmittel gestoppt.
- Was fördert das Programm KfW 297 bzw. KfW 298?
- Wie hoch ist die Förderung über KfW 297/298?
- Konditionen beim Programm KfW 297/298
- Wer kann die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau bekommen?
- Lohnt sich das KfW-Programm 297?
- Wie kann ich KfW 297 beantragen?
- Welche Förderung lässt sich mit KfW 297 kombinieren?
Was fördert das Programm KfW 297 bzw. KfW 298?
Die Bundesregierung fördert mit dem Programm KfW 297 bzw. KfW 298 besonders klimafreundliche Neubauten mit bis zu 150.000 € Darlehenssumme. Es gilt sowohl für Bauherren in der Planungsphase als auch für Käufer, die den Erstkauf eines Effizienzhauses planen (ein Kauf maximal 1 Jahr nach Fertigstellung). Gefördert werden
- der Bau und Kauf, inklusive Nebenkosten wie Architektenleistungen und Gutachten
- Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit (die Förderung der Energieberatung ist zurzeit wegen Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt ausgesetzt)
- die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Das Programm KfW 297 fördert klimafreundliche Neubauten für die Selbstnutzung, das Programm 298 richtet sich an Investoren, die den Neubau vermieten werden.
Was bedeutet Klimafreundlicher Neubau?
Als klimafreundlicher Neubau gilt, wenn das Wohngebäude die Effizienzhausstufe 40 erreicht und es in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 emittiert, wie es das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ vorsieht. Außerdem muss die Heizung mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, das Gebäude darf also nicht mit Öl und Gas, aber auch nicht mit Biomasse beheizt werden.
Höher fällt die Förderung aus, wenn das Gebäude zudem alle Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat.
Ein Effizienzhaus 40 darf höchstens 40 % der Energie eines bestehenden, vergleichbaren Gebäudes benötigen. Ein Effizienzhaus 55 – ein Haus, das höchstens 55 % verbraucht – gilt seit 2023 als Mindeststandard für Neubauten.
Was ist das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG)?
Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) ist ein staatliches Siegel für Gebäude, die ökologische, soziokulturelle und ökonomische Anforderungen erfüllen. Es soll ein einheitliches Verständnis von Nachhaltigkeit sowie eine rechtssichere Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln wie dem Programm KfW 297 schaffen. Die Kriterien und Bedingungen (zu Barrierefreiheit, nachhaltiger Materialgewinnung u. a.) legt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fest.
Vergeben wird das QNG durch unabhängige Stellen in den Anforderungsniveaus „PLUS“ und „PREMIUM“.
Wie hoch ist die Förderung über KfW 297/298?
Die Neubauförderung der Bundesregierung besteht aus einem günstigen Kredit in einer maximalen Höhe von 100.000 € (Klimafreundlicher Neubau) bzw. 150.000 € (Klimafreundlicher Neubau mit QNG). Er soll grundsätzlich günstiger sein als eine marktübliche Baufinanzierung. Momentan liegen die aktuellen Bauzinsen zwischen 3–3,5 %, einen Förderkredit bekamen Sie zur Wiederaufnahme des Programms im Februar 2024 schon für einen Zinssatz ab 1,15 %.
Das lohnt sich: Bei einer Kreditsumme in Höhe von 100.000 € macht dieser Unterschied eine Zinsersparnis von mehr als 10.000 € in 10 Jahren!
Wählen können Sie zwischen
- verschiedenen Laufzeiten zwischen 4–35 Jahren (über welchen Zeitraum möchten Sie den Kredit zurückzahlen?)
- tilgungsfreien Anlaufzeiten zwischen 1–5 Jahren (möchten Sie eine finanzielle Entlastung in der Anfangszeit, währenddessen Sie nur die Zinsen zahlen, aber noch keine Tilgung?)
- der Kreditart: Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie den Kredit in gleichbleibenden monatlichen Raten über einen vorher festgelegten Zeitraum zurück, beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der Laufzeit nur die Zinsen und den Kreditbetrag am Ende in einer Summe.
Den Förderkredit von bis zu 150.000 € bekommen Sie je Wohneinheit. Für ein Zweifamilienhaus macht das also bis zu 300.000 €. Auch eine Einliegerwohnung kann unter Umständen als zusätzliche Wohneinheit zählen. Sprechen Sie dazu am besten mit Ihrem Experten für Energieeffizienz.
Die Konditionen, die sich daraus ergeben, sehen Sie in der folgenden Tabelle im Überblick:
Konditionen beim Programm KfW 297/298
Sie können bei der KfW zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen.
1. Annuitätendarlehen
Beim Annuitätendarlehen zahlen Sie in den ersten Jahren (tilgungsfreie Anlaufzeit) nur Zinsen - danach gleich hohe monatliche Annuitätendarlehen.
Konditionen KfW 297 - klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (private Selbstnutzung)
Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | effektiver Jahreszins |
---|---|---|---|
4–10 Jahre | 10 Jahre | 1–2 Jahre | 2,23 % |
11–25 Jahre | 10 Jahre | 1–3 Jahre | 2,71 % |
26–35 Jahre | 10 Jahre | 1–5 Jahre | 2,80 % |
Konditionen KfW 298 - klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Anlaufzeit | effektiver Jahreszins |
---|---|---|---|
4–10 Jahre | 10 Jahre | 1–2 Jahre | 2,23 % |
11–25 Jahre | 10 Jahre | 1–3 Jahre | 2,71 % |
26–35 Jahre | 10 Jahre | 1–5 Jahre | 2,80 % |
2. Endfälliges Darlehen
Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Konditionen KfW 297 - klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (private Selbstnutzung)
Laufzeit und Zinsbindung | effektiver Jahreszins |
---|---|
4–10 Jahre | 2,84 % |
Konditionen KfW 298 - klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Laufzeit und Zinsbindung | effektiver Jahreszins |
---|---|
4–10 Jahre | 2,84 % |
Quelle: KfW, Stand: 11.11.2024
Bei der Auszahlung des Kredits können Sie wählen, ob Sie den Betrag in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage auszahlen lassen. Ab dem 13. Monat berechnet die KfW eine Bereitstellungsprovision. Eine Rückzahlung des noch ausstehenden Kreditbetrags während der Laufzeit ist jederzeit möglich, allerdings berechnet die KfW dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Wer kann die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau bekommen?
Grundsätzlich können alle von der Neubauförderung profitieren, die ein klimafreundliches Haus bauen möchten. Dazu gehören u. a. Privatpersonen, Unternehmen, Vermieter, Wohneigentumsgemeinschaften und Vereine.
Gehaltsobergrenzen oder sonstige Einschränkungen wie in anderen Förderprogrammen gibt es nicht.
Wofür ist die Förderung nicht möglich?
Nicht gedacht ist das Programm KfW 297 für die Umschuldung bestehender Kredite, als Nachfinanzierung bereits begonnener Projekte oder zum Grundstückskauf.
Lohnt sich das KfW-Programm 297?
Das kommt auf Ihre Pläne an. Wenn Sie mit Ihrem Bauvorhaben die Anforderungen erfüllen, können Sie mit KfW 297 und 298 einen sehr günstigen Baustein für Ihre Baufinanzierung bekommen und über 10 Jahre mehrere Zehntausend Euro sparen. Allerdings ist Bauen an sich bereits sehr teuer geworden. Möchten Sie anstatt des Standards Effizienzhaus 55 den Effizienzhausstandard 40 erfüllen, müssen Sie darüber hinaus mit Mehrkosten rechnen, z. B. durch eine noch aufwändigere Dämmung. 100.000 € bzw. 150.000 € machen da nur einen kleineren Teil der Gesamtkosten aus, der zusätzliche Nutzen ist unter Fachleuten umstritten. Entscheiden Sie sich für die QNG-Zertifizierung, könnte das den Wert Ihres Gebäudes auf lange Sicht erhöhen.
Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau?
Der größte Vorteil beim KfW-Programm 297 bzw. 298 sind die sehr niedrigen Zinsen für das Förderdarlehen. Mit der tilgungsfreien Anlaufzeit von bis zu 5 Jahren können Sie sich zudem finanziellen Spielraum verschaffen. Auch eine Baubegleitung und Fachplanung werden mitgefördert, von der Sie nachhaltig profitieren.
Zu den Nachteilen gehören die strengen Anforderungen an das Gebäude. In Zeiten von extrem hohen Baupreisen ist es für viele Bauherren finanziell nicht möglich, über den Effizienzhausstandard 55 hinauszugehen. Beim Darlehen sind zudem keine Teilrückzahlungen möglich, eine Sondertilgung ist nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Wie kann ich KfW 297 beantragen?
Die Förderung können Sie nicht selbst beantragen, sondern nur Ihre Bank bzw. Ihr Finanzierungsvermittler. Um die KfW-Förderung Klimafreundlicher Neubau zu erhalten, gehen Sie in vier Schritten vor:
1. Schritt: Beauftragen Sie Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Nicht nur für die Planung und Baubegleitung, sondern auch für die Antragsstellung brauchen Sie qualifizierte Fachleute. Auf jeden Fall brauchen Sie einen Experten bzw. eine Expertin für Energieeffizienz. Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ darüber hinaus auch einen Berater bzw. eine Beraterin für Nachhaltigkeit.
Hier finden Sie Ansprechpartner in Ihrer Region: https://www.energie-effizienz-experten.de/
Sollten Sie nicht bauen, sondern ein Haus kaufen, entfällt dieser Schritt. Achten Sie stattdessen darauf, dass im Kaufvertrag eine Schutzklausel enthalten ist. So stellen Sie sicher, dass der Verkäufer dafür haftet, dass die Immobilie die Förderbedingungen erfüllt.
Schritt 2: Baufinanzierung planen
Bevor Sie den ersten Auftrag an ein Bauunternehmen vergeben, sollte Ihre Baufinanzierung stehen. Um einen Überblick über aktuelle Konditionen zu bekommen, empfehlen wir Ihnen unseren Baufinanzierung Vergleich. Geben Sie dort die benötigte Kreditsumme ein und wählen Sie einen Kreditgeber bzw. Finanzierungsvermittler aus, dem Sie eine unverbindliche Anfrage stellen. Im Zuge dessen können Sie bis zu drei weitere Anbieter auswählen, um später mehrere Angebote vergleichen zu können.
Tipp: Wir empfehlen Ihnen, grundsätzlich bei mindestens einem Finanzierungsvermittler wie Dr. Klein, Interhyp oder Accedo anzufragen. Er hat Zugriff auf mehrere hundert, konkret auf Ihre Rahmenbedingungen zugeschnittene, Angebote und kann eine Finanzierung auch aus mehreren Bausteinen planen.
Baufinanzierung Vergleich
Haben Sie sich für einen Baufinanzierer entschieden, steht das Finanzierungsgespräch an. Hier geht es um Ihr Vorhaben und Ihre finanzielle Situation, also Einkünfte, Ausgaben und Eigenkapital, aber auch z. B. SCHUFA-Einträge. Zum Gespräch bringen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ Ihres Energieeffizienz-Experten mit. Ihr Finanzierungspartner kann damit den Förderkredit KfW 297/298 für Sie beantragen.
Sobald Ihr Finanzierungsgespräch bei Ihrem Kreditgeber inkl. des KfW-Formulars dokumentiert ist, dürfen Sie erste Aufträge herausgeben, um mit Ihrem Bau zu starten. Aber: Verbindlich einplanen können Sie die Fördermittel erst, wenn Sie die Zusage der KfW erhalten haben.
Haben Sie die Zusagen der KfW erhalten, lässt sich fix mit den Fördermitteln planen. Damit kennen Sie die Höhe des restlichen Finanzierungsbedarfs und können Ihre Baufinanzierung abschließen. Zudem können Sie Ihr Bauvorhaben ruhigen Gewissens starten bzw. die Immobilie kaufen.
Dieser Schritt betrifft erst die Zeit nach dem Bau: Ist Ihr Haus fertig, reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ ein, die Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Haben Sie ein Haus gekauft, erhalten Sie den Nachweis von Ihrem Bauträger bzw. Fertighaushersteller.
Welche Förderung lässt sich mit KfW 297 kombinieren?
Die KfW bietet verschiedene Förderprogramme rund um Immobilien an. Manche Förderungen lassen sich mit dem Programm 297 kombinieren, z. B. das Wohneigentumsprogramm 124 und das Erneuerbare Energien-Programm 270. Für ein Objekt können Sie also auch mehrere Anträge stellen. Voraussetzung: Die Gesamtfördersumme übersteigt nicht Ihren eigentlichen Bedarf und die Programme schließen sich nicht ausdrücklich gegenseitig aus. Entscheiden müssen Sie sich z. B. zwischen der Förderung Klimafreundlicher Neubau und dem neuen Programm Wohneigentum für Familien (WEF), welches das Baukindergeld ersetzen soll.
Gut kombinieren lässt sich KfW 297 auch mit regionalen Förderungen von Bundesländern, Regionen und Kommunen. In Baden-Württemberg bekommen Familien bis zu 240.000 € als zinsloses Darlehen, wenn ihre Immobilie Kriterien für Energieeffizienz erfüllt. Auch andere Bundesländer zahlen einen Familienbonus.