Das Wichtigste in Kürze
- Das KfW-Wohneigentumsprogramm (KfW 124) fördert Privatpersonen beim Kauf und Neubau eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung.
- Als Unterstützung vergibt die Förderbank KfW ergänzende, zinsgünstige Kredite bis zu einer Höhe von 100.000 €.
- Die Förderung kommt nur für selbstgenutzten Wohnraum infrage.
- Der Förderkredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern bei dem jeweiligen Finanzierungspartner, also z. B. der finanzierenden Bank.
Was ist KfW 124?
KfW 124 ist ein Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es ermöglicht Ihnen ein Darlehen mit günstigen Zinsen, sofern Sie eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder bauen. In der Regel deckt das KfW-Darlehen zwar nicht den gesamten Preis der Immobilie, aber bis zu 100.000 € ab. Ihr Hauptdarlehen, das Sie bei einer anderen Bank abschließen, kann also KfW 124 sinnvoll ergänzen.
Für wen kommt das KfW-Wohneigentumsprogramm in Frage?
Das KfW-Darlehen ist an keinerlei persönliche Voraussetzungen geknüpft. Es muss nur für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden. Höchstgrenzen beim Einkommen gibt es nicht.
Was wird durch KfW 124 gefördert und was nicht?
Erfahren Sie hier auf einen Blick, welche Ausgaben für eine KfW-Förderung in Frage kommen – und in welchen Fällen das KfW Wohneigentumsprogramm leider nicht greift.
Bei einem Neubau:
- Kosten für das Baugrundstück, sofern Sie es maximal 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
- Baukosten wie Material- und Arbeitskosten
- Baunebenkosten für den Architekten, den Bauberater, die Notar-, die Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
- Kosten für Außenanlagen
Bei einem Kauf:
- Kaufpreis
- Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- Kaufnebenkosten wie die Notar- oder Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer
Nicht gefördert werden:
- Bau/ Kauf von Ferienhäusern und -wohnungen
- vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
- Eigenleistungen (nur durch Rechnung belegte Materialkosten)
- Umschuldung bestehender Darlehen
- Nach- oder Anschlussfinanzierungen für bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben
- Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, z.B. Wohnraumerweiterungen
Wie hoch sind die Zinsen beim KfW-Programm 124?
Das ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen
- die Laufzeit,
- die Dauer der Zinsbindung
- und die Dauer der tilgungsfreien Anlaufzeit.
Außerdem können Sie zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen wählen. Bei einem Annuitätendarlehen zahlen Sie während der tilgungsfreien Zeit nur die Zinsen und anschließend gleich hohe monatliche Raten. Beim endfälligen Darlehen zahlen Sie während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Folgende Tabellen zeigen die aktuellen Zinsen.
Zinssatz für Annuitätendarlehen im KfW-Wohneigentumsprogramm 124
Laufzeit | Zinsbindung | tilgungsfreie Anlaufzeit | effektiver Jahreszins |
---|---|---|---|
4–25 Jahre | 5 Jahre | 1–3 Jahre | 3,45 % |
4–25 Jahre | 10 Jahre | 1–3 Jahre | 3,80 % |
26–35 Jahre | 5 Jahre | 1–5 Jahre | 3,46 % |
26–35 Jahre | 10 Jahre | 1–5 Jahre | 3,83 % |
Zinssatz für endfälliges Darlehen beim KfW-Programm 124
Laufzeit und Zinsbindung | effektiver Jahreszins |
---|---|
4–10 Jahre | 3,85 % |
Quelle: KfW, Stand: 08.09.2025
KfW 124 bietet zwei verschiedene Kreditarten
Beim KfW-Wohneigentumsprogramm 124 können Sie sich zwischen zwei Kreditarten entscheiden: dem Annuitätendarlehen oder dem endfälligen Darlehen. Die meisten Kreditnehmer wählen das Annuitätendarlehen. Je nachdem, welche finanziellen Voraussetzungen Sie mitbringen, könnte sich aber auch ein endfälliges Darlehen anbieten. Lernen Sie hier die Unterschiede und KfW 124-Konditionen kennen:
Kreditart 1: Das Annuitätendarlehen
Beim Annuitätendarlehen legen Sie sich zu Beginn nicht nur auf eine bestimmte Zinsbindung, sondern auch auf eine bestimmte Laufzeit Ihres Kreditvertrages fest. Die Zinsbindung meint, dass Sie sich einen Sollzins sichern – entweder für 5 Jahre oder für 10 Jahre. Angenommen, Sie entscheiden sich für eine 5-jährige Zinsbindung, können Sie sich aber trotzdem für eine 10-jährige Laufzeit, also Vertragsbindung an die KfW entscheiden. In diesem Fall würde Ihnen die KfW nach 5 Jahren einen neuen Zins mitteilen, der sich an der vorherrschenden Marktlage orientiert. Ist der Zins inzwischen gesunken, sinkt auch Ihre Monatsrate für die zweiten 5 Jahre.
Zusätzlich bietet Ihnen das KfW-Wohneigentumsprogramm 1–3 tilgungsfreie Anlaufjahre: In dieser Frist fällt Ihre Monatsrate niedriger aus, weil Sie zunächst einmal nur Zinsen begleichen, nicht aber die Restschuld tilgen. Gerade für die Anfangszeit kann dieses Angebot eine finanzielle Entlastung darstellen. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass die Rate nach 1–3 Jahren steigen wird.
Kreditart 2: Das endfällige Darlehen
Beim endfälligen Darlehen von KfW 124 tilgen Sie während der Kreditlaufzeit gar nichts, sondern zahlen das Darlehen am Ende in Gänze. Diese Variante könnte sich anbieten, wenn Sie schon länger in einen Bausparvertrag einzahlen und dieser genau dann fällig wird, wenn das endfällige Darlehen ausläuft. Die Zinsen sind beim endfälligen Darlehen allerdings höher als beim Annuitätendarlehen.
Wenn Sie noch ganz am Anfang Ihrer Planungen zur Immobilienfinanzierung stehen, hilft Ihnen unser Budgetrechner.
Was sind Vorteile und Nachteile des KfW 124-Programms?
Um sich einen Überblick zu verschaffen und abzuwägen, ob sich das KfW-Wohneigentumsprogramm für Sie eignet, können Sie sich hier noch einmal die Vor- und Nachteile von KfW 124 und die KfW 124-Bedingungen vor Augen führen.
KfW 124-Vorteile
- günstigere Zinsen als bei anderen Baudarlehen
- konstante Monatsraten bei fester Zinsbindung
- tilgungsfreie Anlaufjahre
- endfälliges Darlehen möglich
- kombinierbar mit anderen KfW-Programmen
KfW 124-Nachteile
- keine KfW 124-Sondertilgung während der Laufzeit
- nur zwei Zinsbindungen möglich: 5 oder 10 Jahre
- bereitstellungsfreie Zeit nur 12 Monate, danach werden Bereitstellungszinsen von 0,25 % der Restschuld pro Monat fällig
Als Selbstnutzung einer Wohneinheit gilt laut § 15 der Abgabenordnung auch die kostenlose Überlassung an Angehörige wie Lebenspartner, Blutsverwandte und Pflegekinder. Unter die Regelung fällt beispielsweise eine Wohnung am Studienort des Kindes, eine altersgerechte Wohnung für die Eltern oder der Ausbau des Dachgeschosses als neue Wohneinheit im Haus der Eltern.
Wie beantrage ich KfW 124?
Ihr KfW-Darlehen beantragen Sie nie direkt bei der KfW, sondern zum Beispiel bei der Bank oder dem Vermittler, über den Ihre Hauptfinanzierung läuft. Lesen Sie hier, in welchen Schritten der Antragsprozess abläuft.
Das Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm mit allen wichtigen Informationen finden Sie im Download-Center der KfW.
Schritt 1: Die Unterlagen zusammenstellen
Lassen Sie sich von Ihrem Bank- oder Finanzierungsberater dabei helfen, alle nötigen Unterlagen für die KfW zusammenzustellen. Sie können den Antrag dann gemeinsam einreichen.
Schritt 2: Alle Förderzusagen abwarten
Warten Sie mit dem Kauf einer Immobilie unbedingt, bis Sie eine schriftliche Finanzierungszusage erhalten haben: sowohl von Ihrer Bank für die Hauptfinanzierung, als auch von der KfW. Erst nach einem positiven Bescheid sollten Sie beim Notar einen Beurkundungstermin für den Kaufvertrag ausmachen.
Schritt 3: Die Summe abrufen
Sind die Förderzusagen eingetroffen, können Sie den Kaufvertrag unterschreiben und die vereinbarte Summe sofort abrufen. Bei Bestandsimmobilien wird alles auf einmal ausbezahlt. Bei einem Neubau können Sie je nach Baufortschritt auch Teilbeträge abrufen.
Fazit: zinsgünstige Kredite zur Förderung von Wohneigentum
Die KfW vergibt mit dem Programm 124 zinsgünstige und langfristige Kredite zur Finanzierung von Wohneigentum, das zur eigenen Nutzung bestimmt ist. Es dient nicht zur Vollfinanzierung der Immobilie, sondern stellt einen ergänzenden Kredit zum Hauptdarlehen dar, das bei einer anderen Bank abgeschlossen wird. Die maximale Kreditsumme beträgt 100.000 € pro Vorhaben.
Das Programm ist besonders interessant für Privatpersonen, die ihr eigenes Haus oder ihre eigene Wohnung erwerben oder neu bauen möchten. Auf der Website der KfW finden Sie weitere Informationen sowie Infoblätter, notwendige Formulare und die Möglichkeit zu einem Vorab-Check zum KfW-Programm KfW 124.
Häufige Fragen zum KfW-Wohneigentumsprogramm 124
Sind bei Ihnen noch Fragen zum KfW-Wohneigentumsprogramm offen geblieben? Dann finden Sie hier hilfreiche Antworten.
Grundsätzlich können Sie auch mehrere KfW-Förderungen mit Ihrem Hauptdarlehen kombinieren, um die insgesamt benötigte Summe bestmöglich abzudecken. Es sind allerdings nicht alle Programme frei miteinander kombinierbar, etwa KfW 124 und KfW 134. Mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm sind folgende Förderungen kompatibel:
- KfW 124 und 261 kombinieren: energieeffizient bauen oder sanieren (komplettes Gebäude)
- KfW 124 und 159 kombinieren: altersgerecht umbauen (beim Kauf einer Bestandsimmobilie)
Das Wohneigentum muss während der gesamten Förderphase von Ihnen selbst genutzt werden.
KfW 124 können Sie als klassisches Annuitätendarlehen oder als endfälliges Darlehen wählen. Beim Annuitätendarlehen bestimmen Sie eine Anfangstilgung und zahlen dann bis zum Ende der Zinsbindung immer gleich hohe Monatsraten. Das KfW 124 bietet Ihnen zudem die Option auf 1-3 tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen Sie nur die Zinsen auf das Darlehen zahlen. Beim endfälligen Darlehen gilt dieses Prinzip für die gesamte Laufzeit: Sie zahlen während der Vertragslaufzeit nur die Zinsen und tilgen das Darlehen am Ende auf einen Schlag.
Sondertilgungen sind beim Wohneigentumsprogramm übrigens nicht vorgesehen. Grundsätzlich ist während der Zinsbindungsfrist eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages nur gegen Zahlung einer KfW 124-Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen sind ausgeschlossen. Zum Ende der Zinsbindung können Sie den Kredit ohne Kosten teilweise oder komplett zurückzahlen.
Oft verweigern Banken, die das KfW-Darlehen für den Darlehensnehmer beantragt haben, den Widerruf mit der Begründung, dass nach § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB dem Darlehensnehmer kein Widerrufsrecht nach § 495 BGB zusteht, weil es sich um kein Verbraucherdarlehen handelt. Den konkreten Einzelfall, wie und wann der Vertrag geschlossen wurde, können Sie aber von einem Anwalt prüfen lassen.