Immobilienfinanzierung

KfW 270: Förderkredite für erneuerbare Energien

Die KfW unter­stützt mit dem Pro­gramm 270 die Anschaf­fung von Solar-, Biogas- und anderen An­lagen zur Strom- und Wärme­erzeu­gung, die mit erneuer­baren Energien betrie­ben werden. Wir zeigen, wie hoch die Kredite aus­fallen, welche Zinsen fäl­lig wer­den und wie Sie die Förde­rung erhal­ten.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung
Stand: 04.01.2024

KfW 270: Förderung für erneuerbare Energien

Mit dem Programm KfW 270 „Erneuerbare Ener­gien – Standard“ unter­stützt die KfW, die Förder­bank des Bundes und der Länder, den Ausbau der erneuer­baren Energien in Deutsch­land. Die Bank ver­gibt zins­günstige Kredite bis zu 50 Milli­onen Euro für

  • Anlagen, die Strom und Wärme erzeugen,
  • den Ausbau der Netze und
  • Speicher­technologie.

Es richtet sich an Privat­personen und an Unter­nehmen.

Was wird mit dem KfW-Programm 270 gefördert?

Die KfW fördert mit dem Programm 270 den Aus­bau erneuer­barer Ener­gien. Dabei geht es im Wesent­lichen um fol­gende Be­reiche:

  • Zu den förder­fähigen Einzel­maß­nahmen gehören Photo­vol­taik-Anla­gen auf Dächern (PV-Anlagen), Frei­flächen und an Fassa­den ebenso wie Wasser- und Wind­kraft­an­lagen bis zu einer Größe von 20 MW.
  • Das Programm 270 unter­stützt auch Kraft-Wärme-Kopplungs­an­lagen und An­lagen, die Bio­gas nut­zen.
  • Gefördert werden ebenfalls Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kälte­speicher, wenn sie mit erneuer­ba­ren Energie­quel­len betrie­ben wer­den.
  • Bei der KfW-Förderung 270 sind auch Batterie­speicher ent­hal­ten.
  • Geför­dert werden der Kauf und der Auf­bau neuer sowie die Er­weite­rung beste­hen­der Anla­gen.
  • In die Förde­rung einge­schlos­sen sind die Kos­ten für Pla­nung, Projek­tie­rung und Installa­tion.

Was wird mit KfW 270 nicht gefördert?

Nicht gefördert werden An­lagen, die länger als 12 Monate in Betrieb sind, Treu­hand­konstruk­tionen und In-Sich-Geschäf­te, also der Kauf eigener Unter­nehmens­an­teile. Aus­ge­nom­men sind auch Nach­finan­zierun­gen bereits begon­nener beziehungs­weise ab­ge­schloss­ener Vor­haben und Umschul­dun­gen.

KfW-Förderung für Wärmepumpen

Die KfW weist darauf hin, dass Privat­per­so­nen für den Kauf von Wärme­pum­pen und Anla­gen der Solar­ther­mie einen Förder­kre­dit nach dem KfW-Pro­gramm 261 bean­tra­gen kön­nen.

Wie hoch ist die Förderung für erneuerbare Energien nach KfW 270?

Der Förderkredit beträgt maximal 50 Millionen Euro. Für Privat­per­sonen, die z. B. eine Solar-An­lage für die eigene Immo­bilie anschaf­fen und Strom zum Eigen­be­darf erzeu­gen wol­len, kommen erfahrungs­gemäß Beträge von bis zu 20.000 oder 30.000 € infra­ge. Geför­derte Perso­nen und Unterneh­men erhal­ten bis zu 100 % der Investi­tions­kos­ten.

Wie hoch sind die Zinsen beim KfW-Programm 270 „Erneuerbare Energien“?

Die Zinsen des Förder­kre­dites 270 der KfW für erneuer­bare Energien lie­gen im Be­reich von 5,21–12,02 % effek­tiver Jahres­zins (Stand: Januar 2024). Sie sind so unter­schied­lich, da sie stark von den individuel­len Voraus­set­zun­gen des Antrag­stel­lers abhän­gen. Dazu gehören:

  • die Region der Antrag­stel­lung, Wohn­ort oder Unter­nehmens­sitz
  • die individuel­le Boni­tät von Privat­per­sonen und die wirt­schaft­lichen Verhält­nis­se von Unter­neh­men
  • die Art der vorhan­de­nen Sicher­hei­ten

Außer­dem spielen bei der Berech­nung der Zins­höhe die Lauf­zeit des Kre­dites und die Dauer der Zins­bin­dung eine Rolle.

Wie kann ich meine Zinsen des Programms KfW 270 ermitteln?

Die selbststän­dige Ermitt­lung der Kondi­tio­nen und der finan­ziel­len Belas­tung ist ein komplex­er Vor­gang. Wir haben daher die einzel­nen Schritte für Sie zusammen­ge­stellt:

  1. Die KfW teilt die Kunden­boni­tät in Preis­klas­sen ein, die die Haus­bank ermit­telt. Der Rechner hierzu wird von der KfW zur Verfü­gung ge­stellt. Sie wer­den in eine der bes­ten Klas­sen A oder B einge­teilt, wenn Sie über ein soli­des Einkom­men verfü­gen, eine posi­tive SCHUFA-Aus­kunft und bereits eine höhere Summe Ihrer Baufinan­zie­rung ge­tilgt haben. Denn dann stehen freie Grund­schuld­tei­le zur Ver­fü­gung oder aber Sie sind Eigen­tü­mer und können Ihr Eigen­heim als neue Sicher­heit anbie­ten.
  2. Nun wählen Sie die passende Lauf­zeit und Zins­bin­dung gemäß der Konditions­tabelle der KfW aus.
  1. Sie haben ihre Kondition gewählt, nun können Sie sich bei der KfW ihren Tilgungsplan erstellen.

Wichtig zu wissen:

  • Die Raten der KfW wer­den viertel­jähr­lich fäl­lig.
  • Der Tilgungs­anteil der Rate ist konstant, daher ist die Gesamt­rate viertel­jährlich unter­schied­lich.

Folgendes Beispiel zeigt den Tilgungsplan für einen Kredit über 14.000 €. Der Kredit­nehmer wird in die Bonitäts­klas­se B einge­teilt und entschei­det sich für eine 10-jährige Lauf­zeit mit 2 tilgungs­freien Jah­ren und 10 Jahren Zins­bindung (Kenn­zahlen 10/2/10), also dem Nominal­zins­satz von 5,04 %.

Raten vierteljährlich Tilgungsrate Zinsrate Gesamtrate Restschuld

1

0,00

176,40

176,40

14.000,00

2

0,00

176,40

176,40

14.000,00

3

0,00

176,40

176,40

14.000,00

4

0,00

176,40

176,40

14.000,00

5

0,00

176,40

176,40

14.000,00

6

0,00

176,40

176,40

14.000,00

7

0,00

176,40

176,40

14.000,00

8

0,00

176,40

176,40

14.000,00

9

437,50

176,40

613,90

13.562,50

10

437,50

170,89

608,39

13.125,00

11

437,50

165,38

602,88

12.687,50

12

437,50

159,86

597,36

12.250,00

13

437,50

154,35

591,85

11.812,50

14

437,50

148,84

586,34

11.375,00

15

437,50

143,32

580,82

10.937,50

16

437,50

137,81

575,31

10.500,00

17

437,50

132,30

569,80

10.062,50

18

437,50

126,79

564,29

9.625,00

19

437,50

121,28

558,78

9.187,50

20

437,50

115,76

553,26

8.750,00

21

437,50

110,25

547,75

8.312,50

22

437,50

104,74

542,24

7.875,00

23

437,50

99,23

536,73

7.437,50

24

437,50

93,71

531,21

7.000,00

25

437,50

88,20

525,70

6.562,50

26

437,50

82,69

520,19

6.125,00

27

437,50

77,18

514,68

5.687,50

28

437,50

71,66

509,16

5.250,00

29

437,50

66,15

503,65

4.812,50

30

437,50

60,64

498,14

4.375,00

31

437,50

55,13

492,63

3.937,50

32

437,50

49,61

487,11

3.500,00

33

437,50

44,10

481,60

3.062,50

34

437,50

38,59

476,09

2.625,00

35

437,50

33,08

470,58

2.187,50

36

437,50

27,56

465,06

1.750,00

37

437,50

22,05

459,55

1.312,50

38

437,50

16,54

454,04

875,00

39

437,50

11,03

448,53

437,50

40

437,50

5,51

443,01

-0,00

Zinskosten gesamt 4.321,83
Beispielrechnung ansehen

Vergleichen lohnt sich!

In vielen Fällen rechnet sich ein Ver­gleich der Kredit­zin­sen, die Antrag­stel­ler für das KfW-Pro­gramm 270 zahlen, mit denen für einen klassi­schen Raten­kre­dit. Seit dem Jahres­be­ginn 2023 sind diese zwar wei­ter gestie­gen, können aber trotz­dem unter denen der KfW lie­gen.

Kreditzinsen berechen

Wie sind die Konditionen beim KfW-Programm 270?

Bei dem Förder­kredit der KfW han­delt es sich um ein Annuitäten­dar­le­hen, das Sie mit fest­ge­leg­ten Ra­ten in einem verein­bar­ten Zeit­raum zurück­zah­len, der maximal 30 Jahre be­trägt. Sie können eine tilgungs­freie Zeit bis zu 5 Jahre verein­ba­ren, in der Sie nur die Zin­sen zah­len. Die KfW bietet auf ihrer Web­site einen Rech­ner, mit dem Sie einen individuel­len Tilgungs­plan ermit­teln kön­nen.

Mög­lich ist außer­dem die Entschei­dung für eine Zins­bin­dung bis zu 20 Jahre. Die Mindest­lauf­zeit des Kre­di­tes liegt bei 2 Jah­ren, der längs­te Zeit­raum für die Rück­zah­lung be­trägt 30 Jah­re.

Folgende Tabel­le fasst die Kondi­tio­nen des KfW-Pro­gramms 270 zusam­men.

Konditionen des Förderkredites beim KfW-Programm 270

Rahmen­bedin­gun­gen

Zeit­raum

maxi­male Kredit­höhe

150 Millio­nen Euro

Zinsen

5,21–12,02 % Effektiv­zins

Lauf­zeit

bis zu 30 Jahre

tilgungs­freie Zeit

bis zu 5 Jahre

Zins­bin­dung

bis zu 20 Jahre

Beachten Sie unbe­dingt, dass zusätz­liche Bereit­stellungs­zin­sen in Höhe von 0,15 % pro Monat fällig wer­den, wenn Sie den Kredit inner­halb von 6 Monaten und 2 Bank­arbeits­ta­gen nach der Zu­sage nicht ab­ru­fen.

Wer wird mit KfW 270 gefördert?

Die Antrag­stellung für einen Förder­kre­dit im Rah­men des Pro­gramms KfW 270 ist für Privat­per­so­nen eben­so mög­lich wie für Unter­neh­men, Stif­tun­gen, Körper­schaf­ten, An­stal­ten des öffent­lichen Rechts und Frei­beruf­ler.

Wie beantrage ich die KfW 270-Förderung?

Wichtig ist, dass Sie den An­trag für das Pro­gramm 270 „Erneuer­bare Ener­gien - Stand­ard“ stel­len, bevor Sie mit Bau­ar­bei­ten bzw. mit der Installa­tion begin­nen oder bevor Sie einen Kauf­ver­trag unter­zeich­nen.

Die Antrag­stel­lung selbst er­folgt in drei Schrit­ten.

  1. Den KfW-Kredit für Photo­vol­taik und andere erneuer­bare Ener­gien, wie z. B. Wind­kraft, bean­tra­gen Sie nicht bei der KfW di­rekt. Sie rei­chen den An­trag bei einer Bank Ihrer Wahl ein, der „durch­lei­ten­den Bank“, die für Sie alle Unter­la­gen an die KfW weiter­lei­tet. Dort erhal­ten Sie auch alle Infor­ma­tio­nen zu not­wen­di­gen Formu­la­ren und zum weite­ren Ab­lauf. In vie­len Fäl­len wird das Ihre Haus­bank sein, bei der Sie be­reits eine Bau­finan­zie­rung oder andere Kre­di­te abge­schlos­sen haben.
  2. Sie war­ten die Kredit­zu­sage ab. Die KfW prüft Ihren An­trag und teilt der durch­lei­ten­den Bank die Ent­schei­dung mit.
  3. Nach der Zu­sage schlie­ßen Sie mit Ihrer Bank den Kredit­ver­trag ab und können nun Auf­trä­ge an Fir­men ertei­len, Kauf­ver­träge unter­schrei­ben und fälli­ge Rech­nun­gen vom Förder­kre­dit bezah­len.

Welche Bank bietet KfW 270 an?

Im Prin­zip steht Ihnen jede Geschäfts­bank als Finan­zierungs­part­ner zur Ver­fü­gung, die eine Koopera­tion mit der KfW einge­gan­gen ist. Das sind nahe­zu alle großen Ban­ken und Spar­kas­sen in Deutsch­land.

Zu den Erfah­run­gen von Haus­besit­zern bei der Antrag­stel­lung für KfW 270 ge­hört aber auch, dass viele Ban­ken die­sen Förder­kre­dit nicht vermit­teln. Da es sich aus Sicht der Ban­ken oft um gerin­ge Summen han­delt, lohnt sich in vielen Fällen der Auf­wand der Antrag­stel­lung und Weiter­lei­tung nicht. Ein großes Projekt, bei dem es um viele Millio­nen Euro geht, hat bes­sere Chancen, da es sich für die Bank ren­tiert. Oder die Ban­ken leiten den Förder­kre­dit nur für Be­stands­kun­den an die KfW weiter, weil es sich dann eher rech­net.

Das ist ein Nach­teil für Haus­besit­zer, die so nur eine gerin­ge Aus­wahl an Ban­ken ha­ben, um die För­de­rung durch KfW 270 zu bean­tra­gen. Die KfW selbst kann an diesem Zu­stand nichts än­dern, weil die Ban­ken in jeden Fall selbst ent­schei­den, ob Sie eine Weiter­lei­tung durch­füh­ren.

Hausbank als erster Ansprechpartner

Sprechen Sie als ers­tes mit Ihrer Haus­bank, wenn Sie Interes­se am KfW-Pro­gramm 270 haben. Dort sind Sie und Ihre finan­ziel­len Vor­aus­set­zun­gen be­reits be­kannt und der Auf­wand beim Zusammen­stel­len der Unter­la­gen ist da­durch gerin­ger. So er­höhen Sie die Chan­ce auf eine Weiter­lei­tung Ihres An­tra­ges.

Kann ich KfW 270 mit anderen Programmen kombinieren?

Ja, Sie können das Pro­gramm der KfW-Förde­rung 270 für Photo­vol­taik 2024 und in den Folge­jah­ren mit anderen öffent­lichen Förder­mit­teln des Bun­des oder auf Länder­ebe­ne kombi­nie­ren. Auch der Er­halt der Ein­speise­ver­gü­tung ist mög­lich. Diese Vergü­tung wird von den Netz­be­trei­bern ge­zahlt, wenn Sie pri­vat erzeug­ten Strom zur all­ge­mei­nen Nut­zung in das öffent­liche Netz ein­spei­sen.

So hoch ist die Einspeisevergütung

Die Ein­spei­se­ver­gü­tung er­hal­ten alle, die mit einer Photo­vol­taik-Anlage selbst pro­du­zier­ten Strom ins öffent­liche Netz ein­spei­sen. Seit 2023 gibt es neue Re­ge­lun­gen zur EEG-Vergütung.

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