Das Wichtigste in Kürze
- Das Altersvorsorgedepot ist eine zertifizierte Form der privaten Altersvorsorge, die ab 1. Januar 2027 gilt und staatlich gefördert wird. Ein Abschluss direkt zu Jahresbeginn ist nicht notwendig.
- Mit Aktien-ETFs sind hohe Durchschnittsrenditen möglich; eine gesetzliche Beitragsgarantie ist nicht mehr vorgeschrieben.
- Die Zulagen betragen bis zu 540 € pro Jahr sowie ggf. 300 € pro Kind. Die Einzahlungen sind steuerlich absetzbar.
- Die Auszahlungsphase beginnt i. d. R. zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr.
- Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen. Ein freiwilliger Wechsel zum neuen Altersvorsorgedepot ist möglich.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist eine ab 2027 verfügbare, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Gemäß Altersvorsorgereformgesetz ermöglicht es das Investieren für den Ruhestand mit Fonds und ETFs, ohne dass die Anbieter verpflichtend eine Kapitalgarantie gewähren. Dadurch bestehen deutlich höhere Renditechancen, aber auch Verlustrisiken. Mehr zur privaten Altersvorsorge mit ETFs lesen Sie in unserem Ratgeber ETF-Altersvorsorge.
Das Altersvorsorgedepot ist weder ein gewöhnliches, privates Wertpapierdepot mit einem frei verfügbaren ETF-Sparplan, noch ein Bestandteil der gesetzlichen Rente. Vielmehr handelt es sich beim Altersvorsorgedepot 2027 um einen zertifizierten Vertrag zur geförderten privaten Vorsorge. Um in den Genuss der staatlichen Zulagen zu kommen, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Das Kapital im Altersvorsorgedepot ist während der Einzahlungsphase nicht frei verfügbar. Die Auszahlung beginnt regulär frühestens, wenn Sie 65, und spätestens, wenn Sie 70 Jahre alt sind.
Mit dem Altersvorsorgedepot 2027 wird die bisherige Riester-Förderung, auch Riester-Rente genannt, reformiert und weiterentwickelt. Die gesetzlichen Grundlagen stehen fest. Was z. T. noch offen ist, sind die konkreten Angebote, Kosten und Anlageoptionen der Anbieter.
Wie wird das Altersvorsorgedepot gefördert?
Die Förderung besteht aus einer Grundzulage, einer möglichen Kinderzulage und einem einmaligen Bonus für junge Sparer. Voraussetzung für die Zulagen ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro im Beitragsjahr. Sie können die Einzahlungen inkl. Zulagen außerdem von der Steuer absetzen. Im Folgenden erklären wir, wie hoch die einzelnen Zulagen im Detail ausfallen.
Der Staat zahlt Ihnen 50 Cent für jeden Euro der ersten 360 €, die Sie einzahlen. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 € erhalten Sie 25 Cent je Euro. So sind bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr möglich.
Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, kann ein Elternteil Kinderzulage für das Altersvorsorgedepot erhalten. Die Förderung beträgt 1 € je eingezahltem Euro, höchstens jedoch 300 € pro Kind und Jahr.
Berufseinsteiger, Auszubildende, Studierende und andere Förderberechtigte, die früh mit dem Sparen beginnen und zu Beginn des Beitragsjahres unter 25 Jahre alt sind, erhalten einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage.
Sehen Sie in einem Überblick beispielhaft, welche staatlichen Zulagen Ihnen abhängig von Ihren eigenen Einzahlungen jährlich zustehen.
So wirken Eigenbeitrag und staatliche Zulagen pro Jahr zusammen
| jährliche Zulagen | Eigenbeitrag 120 € | Eigenbeitrag 360 € | Eigenbeitrag 1.800 € |
|---|---|---|---|
| Grundzulage | 60 € | 180 € | 540 € |
| Kinderzulage 1 | ggf. 120 € | ggf. 300 € | ggf. 300 € |
| Kinderzulage 2 | ggf. 120 € | ggf. 300 € | ggf. 300 € |
| Kinderzulage 3 | ggf. 120 € | ggf. 300 € | ggf. 300 € |
| Gesamtzulagen bei 0– 3 Kindern | 60–420 €* | 180–1.080 €* | 540–1.440 €* |
*Die Kinderzulage ist nicht auf 3 Kinder begrenzt. Haben Sie mehr Kinder, können Sie für jedes Kind bis zu 300 € pro Jahr erhalten. Zusätzlich kann der einmalige Bonus für junge Sparer von 200 € hinzukommen – unabhängig davon, ob Sie Kinder haben.
Um die maximale Kinderzulage zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens 360 € einzahlen. Für die maximale Grundzulage ist ein Eigenbeitrag von 1.800 € pro Jahr nötig. Insgesamt dürfen Sie bis zu 6.840 € jährlich einzahlen. Die staatliche Förderung erhöht sich dadurch jedoch nicht.
Wie sieht die steuerliche Förderung aus?
In der Steuererklärung können Sie Ihre Beiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulagen im Rahmen des neuen Altersvorsorgedepots als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft in einer Günstigerprüfung, ob sich daraus für Sie ein größerer Steuervorteil ergibt als durch die Zulagen. Ist das der Fall, erhalten Sie die Differenz als Steuerentlastung erstattet, wobei die Zulagen im Altersvorsorgevertrag bleiben.
Die Erträge im Altersvorsorgedepot werden während der gesamten Ansparphase nicht besteuert. Es fällt keine Vorabpauschale an. Auch bei Umschichtungen wird keine Abgeltungssteuer abgezogen.
In der Auszahlphase werden Leistungen, die auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den daraus erzielten Erträgen beruhen, grundsätzlich vollständig versteuert. Relevant ist Ihr dann geltender Steuersatz. Falls Sie während der Ansparphase mehr als die geförderten 1.800 € pro Jahr eingezahlt haben, richtet sich die Besteuerung für Auszahlungen aus diesen Beiträgen nach der Art der Leistung und kann daher anders ausfallen.
Wer kann das Altersvorsorgedepot abschließen und Förderung erhalten?
Für Zulagen und steuerliche Förderung müssen Sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören und einen Vertrag über ein zertifiziertes Altersvorsorgedepot abschließen. Unmittelbar förderberechtigt sind:
- Arbeitnehmer sowie Auszubildende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Beamte, Richter und Berufssoldaten
- Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder bestimmten freiberuflichen Tätigkeiten, die eine Steuererklärung abgeben und jünger als 67 Jahre sind
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, die dort Beiträge zahlen und jünger als 67 Jahre sind
Weitere Gruppen können ebenfalls förderberechtigt sein, etwa Menschen während der Kindererziehungszeit, nicht erwerbsmäßig Pflegende oder Personen, die bestimmte Lohnersatzleistungen beziehen.
Sind Sie mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet oder befinden Sie sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit einer solchen Person, können Sie mittelbar zulageberechtigt sein. Dafür benötigen Sie einen eigenen Vertrag und müssen mindestens 120 Euro im Jahr selbst einzahlen. Ihre Grundzulage ist dann auf 175 Euro pro Jahr begrenzt. Mittelbar Berechtigte haben keinen eigenen Sonderausgabenabzug. Ob Sie im Einzelfall förderberechtigt sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Muss man das Altersvorsorgedepot direkt Anfang 2027 abschließen?
Nein. Für Ihren Anspruch auf die Zulage zählt grundsätzlich, wie viel Sie im Beitragsjahr einzahlen – nicht, in welchem Monat Sie den Vertrag eröffnen. Um die maximale Grundzulage zu erhalten, müssen Sie im Jahr insgesamt 1.800 Euro einzahlen. Die Beiträge müssen nicht auf zwölf Monatsraten verteilt sein.
Auch bei einem späteren Vertragsabschluss können Sie also die volle Jahreszulage erhalten. Voraussetzung ist, dass Ihr Vertrag förderfähig ist und die Beiträge rechtzeitig beim Anbieter eingehen. Erkundigen Sie sich deshalb nach dessen Fristen: Bei einem Abschluss kurz vor Jahresende besteht das Risiko, dass Vertrag oder Einzahlung nicht rechtzeitig bearbeitet werden. Zudem entgeht Ihnen eventuell Rendite: Bei einem späteren Start bleibt Ihr Geld kürzer angelegt.
Ein Abschluss im Januar ist für die volle Grundzulage also grundsätzlich nicht nötig. Jedoch sollten Sie die Entscheidung nicht zu lange aufschieben, damit Sie nicht gegen Ende des Jahres zeitlich in Bedrängnis geraten. Prüfen Sie in Ruhe, ob sich ein Angebot für Sie lohnt. Dies hängt neben den Zulagen und Förderungen auch von Kosten, Anlageauswahl, Laufzeit, Steuersituation und Risiko ab. Informieren Sie sich daher frühzeitig.
Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot erlaubt und welche nicht?
Das Gesetz legt fest, welche Anlagen für ein Altersvorsorgedepot grundsätzlich zulässig sind. Dazu gehört z. B. eine breite Auswahl an ETFs und aktiven Fonds. Nicht erlaubt sind dagegen Einzelaktien sowie einzelne Unternehmensanleihen. Auch Hochrisikoanlagen wie Kryptowährungen sind ausgeschlossen. Mögliche Anlagen im Altersvorsorgedepot sind:
Erlaubt sind börsengehandelte Indexfonds, die in Deutschland zugelassen sind, z. B. Aktien-ETFs auf den MSCI World oder MSCI All-Country World Index, solange diese maximal in die Risikoklasse 5 eingestuft sind. Dies kann auch nachhaltige ETFs auf breite Indizes sowie Anleihe-ETFs umfassen.
Auch klassische, für Privatanleger in der EU regulierte Publikumsfonds, die auch aktiv gemanagt werden können, sind im Altersvorsorgedepot möglich, z. B. Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds. Sie dürfen höchstens in Risikostufe 5 eingeordnet sein.
Bestimmte, in Euro ausgegebene Staats- und Kommunalanleihen von europäischen öffentlichen Emittenten dürfen ebenfalls ins Altersvorsorgedepot, bspw. Bundesanleihen, deutsche Länderanleihen, französische Staatsanleihen oder Anleihen der EU oder der Europäischen Investitionsbank.
Ebenfalls zugelassen sind bestimmte regulierte alternative Investmentfonds, die für Kleinanleger offenstehen, sowie Anteile an offenen europäischen langfristigen Investmentfonds, den sogenannten ELTIFs. Sie dürfen höchstens in die Risikoklasse 5 eingestuft sein.
Die gesetzliche Risikoklasse können Sie dem Basisinformationsblatt eines Fonds entnehmen. Jeder Fonds wird dort auf einer Skala von 1 bis 7 eingestuft, wobei 1 für ein niedrigeres, 7 für ein höheres Risiko steht.
Dieser Wert ist der so genannte Summary Risk Indicator (SRI). Die Einordnung basiert zum einen auf der historischen Schwankungsbreite des Wertes über einen Zeitraum von meist fünf Jahren. Zum anderen wird betrachtet, wie wahrscheinlich es ist, dass der Herausgeber des Produkts zahlungsunfähig wird.
Welche der vom Gesetzgeber grundsätzlich erlaubten Anlagen Sie tatsächlich für Ihr Altersvorsorgedepot auswählen können, hängt vom konkreten Angebot des Anbieters ab. Nicht jede Bank und Sparkasse oder jeder Depotanbieter wird alle grundsätzlich erlaubten Produkte anbieten. Falls Sie schon genau wissen, in welche Anlage Sie investieren wollen, können Sie die verschiedenen Anbieter danach filtern, ob sie dies ermöglichen.
Beim neuen Altersvorsorgedepot gibt es keinen garantierten Gewinn und auch keine Beitragsgarantie. Ihr Anbieter muss nicht mehr, wie bei der früheren Riester-Rente, sicherstellen, dass zum Beginn der Auszahlungsphase noch der Wert aller eingezahlten Beiträge vorhanden ist.
Der Wegfall dieser Garantie eröffnet höhere Renditechancen, bedeutet aber auch, dass Ihr Guthaben im Wert schwanken und bei fallenden Kursen sinken kann. Wie stark Ihr Depot schwankt, hängt von den gewählten Anlagen und ihrer Gewichtung ab. Die Risikoklasse hilft bei der Einordnung einzelner Fonds, sagt aber nicht voraus, wie sich Ihr Depot entwickelt.
Welche Fonds und ETFs sind im Altersvorsorgedepot nicht erlaubt?
Im Altersvorsorgedepot sind Fonds, darunter auch ETFs und aktive Fonds, der Risikoklassen 6 und 7 ausgeschlossen. Welcher Risikoklasse ein konkretes Produkt zugeordnet wird, steht in seinem Basisinformationsblatt. Bestimmte Arten von ETFs und aktive Fonds erreichen aufgrund ihrer Konstruktion oder hoher Kursschwankungen besonders häufig eine zu hohe Risikoklasse. Welche dazu gehören, veranschaulicht die folgende Tabelle.
Fonds- und ETF-Arten, die häufig als zu risikoreich gelten
| Produkt-Typ | Funktionsweise | Grund für möglichen Ausschluss |
|---|---|---|
| gehebelte ETFs | vervielfachen die tägliche Bewegung eines Indexes bspw. um Faktor 2 oder 3 | Hebelwirkung und starke Kursschwankungen führen häufig zu einer hohen Risikoklasse. |
| Short-ETFs | bilden die tägliche Entwicklung eines klassischen Index umgekehrt ab und gewinnen bei fallenden Kursen | Die inverse Konstruktion und mögliche hohe Kursschwankungen können zu einer zu hohen Risikoklasse führen. |
| enge Branchen- u. Themen-Fonds | investieren konzentriert in einen bestimmten Sektor oder ein eng begrenztes Anlagethema | Die geringe Streuung erhöht das Konzentrationsrisiko. Solche ETFs können deshalb eine zu hohe Risikoklasse erreichen. |
| spezialisiert Länder- und Regionen-Fonds | investieren in einzelne, teilweise politisch oder wirtschaftlich instabile Märkte | Markt-, Währungs- und politische Risiken können starke Wertschwankungen und eine entsprechend hohe Risikoklasse verursachen. |
Die genannten Fonds-Arten sind oft eher für kurzfristiges Trading oder als spekulative Beimischung gedacht und nicht für den langfristigen Vermögensaufbau konzipiert. Wir raten davon ab, diese Fonds-Typen in Ihr Altersvorsorgedepot aufzunehmen, selbst wenn ein solcher ETF oder aktiver Fonds bei Ihrem AVD-Anbieter zur Auswahl stehen sollte.
Was ist das Standarddepot?
Das Standarddepot ist eine vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots. Beim Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgedepots können Sie zwischen einem Standarddepot und einem Selbstentscheider-Depot wählen. Wenn Sie sich für ein Standarddepot entscheiden, müssen Sie nicht selbst einzelne Fonds aussuchen, denn darum kümmert sich der Anbieter. Er stellt zwei Fonds bereit: einen eher sicherheitsorientierten Fonds der Risikoklasse 1 oder 2 und einen chancenorientierteren Fonds der Risikoklasse 3–5.
Sie dürfen selbst festlegen, wie Ihre Beiträge auf die beiden Fonds verteilt werden. Wenn Sie keine Auswahl treffen, gilt die vom Anbieter vorgesehene Aufteilung. In den Jahren vor der Auszahlungsphase wird das Guthaben schrittweise stärker in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet. Sie können mit dem Anbieter auch eine abweichende Aufteilung vereinbaren.
Was kostet das Standarddepot?
Die Effektivkosten des Standarddepots dürfen laut Gesetz höchstens 1 % betragen. Diese Gebühren geben an, wie stark die Kosten die durchschnittliche jährliche Rendite Ihres Vertrags mindern. Beträgt die Wertentwicklung Ihres Depots beispielsweise in einem Jahr 6 %, drücken jährliche Effektivkosten von 1 % diese Rendite auf 5 %.
Unser Tipp: Vergleichen Sie vor einem Vertragsabschluss die Effektivkosten der Standarddepots unterschiedlicher Anbieter. Bereits jetzt gibt es angekündigte Angebote, z. B. der Sparkassen über ihr zentrales Wertpapierhaus Deka, mit Effektivkosten von lediglich 0,1 % pro Jahr (Stand: 22.10.2026).
Neobroker unterbieten dies noch: Trade Republic lockt mit einer völlig kostenlosen Option und Smartbroker+ mit mehreren kostenfreien Jahren (Stand: 22.10.2026). Je geringer die Effektivkosten sind, desto schneller kann sich das Kapital in Ihrem Altersvorsorgedepot unter sonst gleichen Bedingungen vermehren.
Kommt ein staatliches Standarddepot?
Das Gesetz zum Altersvorsorgedepot ermöglicht ein Standarddepot, das von einem öffentlichen Träger angeboten wird. Jedoch muss die Bundesregierung die konkrete Umsetzung noch durch eine Rechtsverordnung regeln (Stand: 12. Oktober 2026). Wer das öffentliche Angebot betreiben wird und wann es startet, steht daher noch nicht fest. Ein Start zum 1. Januar 2027 ist nicht gesichert. Das öffentliche Standarddepot wäre ein zusätzliches Angebot neben den Standarddepots privater Anbieter.
Für wen ist das Standarddepot zu empfehlen?
Das Konzept des Standarddepots richtet sich an Anleger, die privat für Ihr Alter vorsorgen und dafür staatliche Förderungen erhalten wollen, aber wenig Lust haben, sich näher mit konkreten Anlageentscheidungen auseinanderzusetzen. Wenn Sie von den Renditen des Kapitalmarkts profitieren möchten, ohne sich selbst um die laufende Portfolio-Pflege zu kümmern, könnte das Altersvorsorgedepot als Standarddepot das richtige Produkt für Sie sein.
Was ist das Selbstentscheider-Depot?
Die zertifizierte Altersvorsorgedepot-Alternative zum Standarddepot ist ein freies Altersvorsorgedepot, das oft als Selbstentscheider-Depot bezeichnet wird. Während das Standarddepot eine vorkonfigurierte Komplettlösung ist, haben Sie beim Selbstentscheider-Depot eine deutlich größere Kontrolle über Ihre Anlagen. Folgende Unterschiede bestehen zum Standarddepot:
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Sie suchen sich Ihre Anlageprodukte selbst aus dem Angebot Ihres Anbieters aus. Im Rahmen der für das Altersvorsorgedepot zugelassenen Produkte haben Sie die dort freie Wahl. Sie sind auch nicht an die Zwei-Fonds-Vorgabe gebunden.
-
Sie entscheiden selbst, wie viel Risiko Sie eingehen wollen, solange die gewählten Produkte die gesetzliche Obergrenze von Risikoklasse 5 nicht überschreiten.
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Es gibt kein verpflichtendes Lebenszyklus-Modell, das mit der kürzer werdenden Zeit zum Ruhestand Ihre Anlagen von risikoreicher in risikoärmer umschichtet. Wenn Sie kurz vor der Rente weiterhin zu 100 % in Aktien-ETFs investiert bleiben möchten, können Sie das tun. Das Ablaufmanagement steuern Sie selbst.
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Für das Selbstentscheider-Depot greift die gesetzliche Obergrenze von 1 % Effektivkosten, die beim Standarddepot gilt, nicht. Sie steuern die Kosten selbst, einerseits, indem Sie sich für einen AVD-Anbieter und dessen Gebührenordnung entscheiden, andererseits durch die einzelnen Produkte, die Sie wählen, und deren Gesamtkostenquote TER.
Sowohl bei den Depotkosten als auch bei den Produktkosten wird es voraussichtlich teure und günstige Angebote geben. Einige Neobroker wie Trade Republic, Smartbroker+ und Scalable Capital werben aktuell bereits mit Selbstentscheider-Depots, deren Kosten rechnerisch 0 % betragen oder nur so hoch ausfallen wie die TER der von Ihnen gewählten ETFs (Stand: 22.10.2026).
Für wen kommt das Selbstentscheider-Depot infrage?
Das Selbstentscheider-Depot richtet sich an Menschen, die gerne die maximale Kontrolle über ihr Geld haben. Wenn Sie Spaß an der Beschäftigung mit Ihren Anlagen haben und Risiko, Kosten sowie eine mögliche Umschichtung vor dem Ruhestand selbst steuern wollen, könnte diese Variante zu Ihnen passen. Dafür tragen Sie allerdings mehr Verantwortung für Ihre Anlageentscheidungen und kommen nicht umhin, selbst zu handeln.
Standarddepot oder Selbstentscheider-Depot: Welches Modell passt zu Ihnen?
Sie interessieren sich für das neue Altersvorsorgedepot, haben sich aber noch nicht entschieden, ob Sie das Standarddepot oder lieber ein Selbstentscheider-Depot eröffnen wollen? Im Folgenden stellen wir Ihnen die Unterschiede vor, damit Sie die richtige Entscheidung für Ihre Altersvorsorge treffen können.
Zur Erinnerung: Die gesetzlichen Regeln für Zulagen und steuerliche Förderung sind bei beiden Varianten gleich. Ob und in welcher Höhe Sie Zulagen erhalten, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen und Beiträgen ab. Die Modellwahl legt zum einen fest, wie viel Verantwortung Sie bei der Verwaltung Ihres Geldes übernehmen möchten. Zum anderen beeinflusst sie die Produktauswahl, Umschichtung und Kosten. Die nachstehende Tabelle zeigt Ihnen die Unterschiede im Überblick.
Standarddepot und Selbstentscheider-Depot im Vergleich
| Merkmal | Standarddepot | Selbstentscheider-Depot |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Anleger, die sich möglichst wenig um ihr AVD kümmern wollen | Anleger, die ihr Portfolio selbst bauen wollen |
| Produktauswahl | vorgegeben: 1 Fonds der Risikoklasse 1 oder 2 + 1 Fonds der Risikoklasse 3–5 | frei wählbar aus den gesetzlich zugelassenen Anlagen, die Ihr Anbieter anbietet |
| Umschichtung vor der Rente | standardmäßig automatisch durch den Anbieter, aber abweichende Aufteilung vereinbar | nur, wenn Sie selbst aktiv werden |
| Kosten | Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1 % p.a. begrenzt (deutlich günstigere Angebote erhältlich) | keine gesetzliche Grenze, bei Neobrokern sehr günstig erhältlich, aber auch deutlich höhere Kosten möglich |
Unser Tipp: Egal, für welche Variante des Altersvorsorgedepots Sie sich entscheiden: Achten Sie auf möglichst geringe Kosten! Sowohl für das Standarddepot als auch für das Selbstentscheider-Depot gibt es seriöse Angebote, die deutlich unterhalb von 1 % Effektivkosten liegen. Es besteht ein starker Konkurrenzkampf zwischen den Anbietern, von dem Sie profitieren können.
Modellrechnung: Wie Kosten das Altersvorsorgevermögen beeinflussen
Welche Kosten anfallen, hängt vom konkreten Angebot für Ihr Altersvorsorgedepot ab. Schon kleine Kostenunterschiede können sich über viele Jahre bis zu Ihrer Rente deutlich auf das Guthaben auswirken. Ein Unterschied von wenigen Zehntelprozentpunkten bei den Kosten kann am Ende zehntausende Euro mehr oder weniger bei der Endsumme bedeuten. Das zeigt die folgende vereinfachte Modellrechnung.
Nehmen wir an, Sie besparen Ihr Altersvorsorgedepot über 45 Jahre. Sie zahlen jedes Jahr zu Jahresbeginn 1.800 € ein und erhalten 540 € Zulage. Nehmen wir weiter an, dass Ihre jährliche Bruttorendite durchgehend bei 6 % liegt. Die Effektivkosten ziehen wir vereinfachend davon ab. Die Erträge bleiben angelegt.
In der Tabelle stellen wir zwei Altersvorsorgedepots gegenüber, die sich um 0,4 Prozentpunkte in den Effektivkosten unterscheiden. Beim günstigeren Vertrag haben Sie am Ende über 50.000 € mehr.
Rechenbeispiel: Altersvorsorgedepot mit unterschiedlich hohen Effektivkosten
| Effektivkosten | Rendite nach Kosten | Guthaben nach 45 Jahren |
|---|---|---|
| 0,6 % pro Jahr | 5,4 % pro Jahr | 441.283 € |
| 0,2 % pro Jahr | 5,8 % pro Jahr | 496.986 € |
Quelle: eigene Berechnung
Bei unserem Rechenbeispiel handelt es sich um eine Modellrechnung mit konstanter Rendite. Steuern und Inflation sind nicht berücksichtigt.
Wie funktioniert die Auszahlung im Alter?
Die Auszahlungsphase beginnt grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr. Ein früherer Beginn ist möglich, wenn Sie bereits vorher eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte beziehen oder eine Versorgung nach beamten- oder soldatenversorgungsrechtlichen Vorschriften erhalten. Der vereinbarte Zeitpunkt steht in Ihrem Vertrag.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bereits während der Ansparphase gefördertes Guthaben für selbst genutztes Wohneigentum verwenden. Diese Möglichkeit muss Ihr Anbieter jedoch in Ihrem Vertrag vorsehen.
Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie zwischen einer lebenslangen Rente und einem befristeten Auszahlungsplan wählen. Je nach Vertrag können Sie sich außerdem bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals einmalig auszahlen lassen.
Bei einer lebenslangen Rente erhalten Sie monatliche Zahlungen bis zu Ihrem Lebensende. Das schützt Sie davor, dass Ihre Altersvorsorge zu Lebzeiten aufgebraucht ist. Dafür ist das Kapital weniger flexibel verfügbar.
Ein Auszahlungsplan sieht regelmäßige Zahlungen vor und muss mindestens bis zu Ihrem 85. Geburtstag laufen. Sie können auch eine längere Laufzeit wählen. Die monatliche Auszahlung wird zu Beginn und danach wiederkehrend, spätestens alle drei Jahre, anhand des verbleibenden Kapitals neu festgelegt. Nach dem Ende des Plans erhalten Sie daraus keine weiteren regelmäßigen Zahlungen.
Auszahlungen, die auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den daraus erzielten Erträgen beruhen, werden grundsätzlich nachgelagert besteuert. Kosten und genaue Konditionen hängen vom Anbieter und Vertrag ab.
Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge?
Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, bleiben bestehen. Ihre Vertragsbedingungen und die bisherige Förderung ändern sich nicht automatisch. Wenn Sie möchten, können Sie den Vertrag wie bisher weiterführen.
Sie haben aber ebenfalls die Option, freiwillig in die neue Förderung zu wechseln. Das ist auch im bestehenden Vertrag möglich, ohne die übrigen Vertragsbedingungen zu ändern. Oder Sie übertragen Ihr bestehendes Riester-Guthaben in einen neuen Vertrag. Bei einem zulässigen Wechsel müssen Sie die bisher erhaltene Förderung grundsätzlich nicht zurückzahlen. Es können jedoch Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen.
Wichtig: Schließen Sie ab dem 1. Januar 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag ab, gilt die neue Förderung grundsätzlich für Ihre Altersvorsorgeverträge insgesamt. Der Bestandsschutz für die bisherige Förderung des alten Riester-Vertrags endet dann. Das bedeutet nicht, dass Ihr alter Vertrag automatisch gekündigt oder auf neue Vertragsbedingungen umgestellt wird.
Als Riester-Sparer jetzt nicht vorschnell wechseln
Heike Kevenhörster
Vergleich.de Expertin für Geldanlagen
Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, empfehle ich Ihnen, Ihren individuellen Altvertrag genau mit den neuen Angeboten zu vergleichen. Besonders Geringverdiener, Familien mit mehreren Kindern, Sparer mit günstigen oder garantierten Riester-Verträgen sowie Menschen kurz vor der Auszahlungsphase sollten nicht vorschnell wechseln.
Ob ein Umstieg für Sie sinnvoll ist, hängt unter anderem von Ihrer bisherigen Förderung und der Höhe der für die Zulagen notwendigen Eigeneinzahlungen ab.
Bei einem älteren Riester-Vertrag kann die erforderliche Mindesteinzahlung niedrig sein, während Sie die volle Zulage erhalten. Im neuen Altersvorsorgedepot sind mindestens 120 Euro Eigenbeitrag pro Jahr nötig.
Ob sich ein Umstieg für Sie lohnt, hängt auch von den Garantien, dem vorhandenen Guthaben, den Wechselkosten, der Restlaufzeit und den Konditionen des neuen Angebots ab. Kündigen oder wechseln Sie daher nicht allein wegen möglicher höherer Renditechancen.
Welche Fragen zum Altersvorsorgedepot sind bis zum Marktstart noch offen?
Der gesetzliche Rahmen steht fest: Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und verkündet. Neue zertifizierte Altersvorsorgeprodukte laufen ab dem 1. Januar 2027. Noch offen ist dagegen z. T., wie schnell einzelne Anbieter ihre zertifizierten Verträge auf den Markt bringen und welche konkreten Angebote Sie dort jeweils wählen können. Vor dem Marktstart klärt sich noch:
- Welche Anbieter bieten 2027 tatsächlich Verträge an und wann sind diese verfügbar?
- Welche Fonds und ETFs nehmen die einzelnen Anbieter in ihr Angebot auf?
- Wie hoch sind die Depot-, Fonds-, Wechsel- und Auszahlungskosten?
- Wie einfach lassen sich die Produkte abschließen und verwalten?
- Welche Annahme- und Zahlungsfristen gelten, besonders bei einem Abschluss zum Jahresende?
- Wann startet ein öffentlich getragenes Standarddepot? Dafür sind weitere Regelungen nötig, ein Start zum 1. Januar 2027 ist nicht gesichert.
- Welche Kosten und Bedingungen gelten für die verschiedenen Auszahlungsangebote?
Offen sind damit vor allem die konkreten Angebote und ihre Konditionen – nicht die gesetzlichen Grundlagen, der berechtigte Personenkreis, die Förderungen und Zulagen, der Bestandsschutz bestehender Riester-Verträge oder die vorgesehenen Auszahlungsmodelle.
Was sind die Unterschiede zwischen dem neuen Altersvorsorgedepot und einem privaten Wertpapierdepot?
Beide Depots ermöglichen Ihnen, Geld am Kapitalmarkt anzulegen. Mit dem zertifizierten Altersvorsorgedepot sind Sie jedoch an die Regeln aus dem Altersvorsorgereformgesetz gebunden. Ein herkömmliches privates Wertpapierdepot können Sie dagegen ganz nach Belieben nutzen. Die folgende Tabelle stellt die Unterschiede der beiden Depotarten heraus.
Altersvorsorgedepot und privates Depot im Vergleich
| Merkmal | Altersvorsorgedepot | privates Wertpapierdepot |
|---|---|---|
| Förderung | Für Förderberechtigte gibt es staatliche Zulagen und ggf. zusätzliche Steuervorteile. | keine staatlichen Zulagen oder vergleichbare Sonderausgabenförderung |
| Einzahlungshöhe | Für Grund- und Kinderzulage müssen Sie mindestens 120 € Eigenbeitrag pro Jahr einzahlen, für die volle Grundzulage 1.800 € pro Jahr. Insgesamt dürfen Sie bis zu 6.840 € jährlich einzahlen. | Es gibt keine grundsätzliche jährliche Mindestanlage oder Beitragsgrenze. Sie können Ihren Sparplan jederzeit anpassen oder beenden oder einmalig Geld anlegen – auch hohe Summen. Es gelten die Bedingungen Ihres Depotanbieters. |
| Anlageauswahl | Es sind nur gesetzlich zugelassene Anlagen erlaubt, das Angebot hängt vom Anbieter ab. | Es besteht eine größere Auswahl auch riskanterer Anlagen, bspw. Einzelaktien und Unternehmensanleihen, Kryptowährungen und gehebelte ETFs. |
| Steuern | Erträge werden während der Ansparphase nicht besteuert. Auszahlungen aus dem geförderten Vermögen werden später grundsätzlich voll versteuert. | Auf Kapitalerträge werden Abgeltungssteuer plus Solidaritätsbeitrag + evtl. Kirchensteuer fällig (insg. ca. 26,4–28 %). Der Sparerpauschbetrag kann Erträge bis 1.000 € pro Jahr freistellen. |
| Zugriff auf das Geld | Auszahlungsphase regulär ab 65, spätestens mit 70. Zu Beginn sind bis zu 30 % Einmalzahlung möglich; der Rest fließt als lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Geburtstag. Früherer Zugriff, etwa fürs Eigenheim, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. | Sie können Wertpapiere grundsätzlich jederzeit verkaufen und über den Erlös verfügen. Sie können Ihr Depot jederzeit schließen. |
| Risiko | Keine verpflichtende Beitragsgarantie. Der Depotwert kann schwanken und sinken. | Der Wert Ihrer Anlagen kann schwanken und sinken. |
Beim Altersvorsorgedepot gelten Bedingungen für staatliche Zulagen und das Kapital ist für die Altersvorsorge zweckgebunden. Das private Depot gewährt Ihnen mehr Freiheit beim Zugriff auf Ihr Geld und bei der Anlagenauswahl.
Fazit: Treffen Sie keine überhastete Entscheidung
Das neue Altersvorsorgedepot ist ab 2027 eine staatlich geförderte Möglichkeit für Sie, privat für Ihren Ruhestand vorzusorgen. Setzen Sie sich jedoch nicht unnötig unter Zeitdruck, einen konkreten Vertrag abzuschließen. Bevor Sie ein Altersvorsorgeprodukt auswählen, sollten Sie zunächst ermitteln, wie groß Ihre voraussichtliche Rentenlücke ist und welchen Betrag Sie langfristig für Ihre Altersvorsorge zurücklegen können.
Informieren Sie sich dann über das neue Altersvorsorgedepot mit seinen staatlichen Zulagen und Steuerförderungen sowie über die weitere Möglichkeit, privat mit einem flexiblen ETF-Sparplan für Ihren Ruhestand vorzusorgen. Wer bislang nach dem alten Riester-System vorsorgt, sollte seinen individuellen Vertrag mit dem neuen AVD sowie die alten und neuen Förderungen und ihre Bedingungen vergleichen. Haben Sie sich für das neue Altersvorsorgedepot entschieden, sollten Sie prüfen, ob das Standarddepot oder das freie Altersvorsorgedepot, oft auch Selbstentscheider-Depot genannt, für Sie die bessere Wahl ist.
Erst wenn Sie sich darüber im Klaren sind, sollten Sie die konkreten Konditionen einzelner Anbieter vergleichen. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit: Sie müssen das Altersvorsorgedepot nicht direkt im Januar 2027 abschließen. Auch später im Jahr können Sie noch die volle Förderung erhalten.
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- Altersvorsorgereformgesetz: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/156/VO.html
- Bundesfinanzministerium FAQ zur Altersvorsorge: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Bilder/Service/faq-private-altersvorsorge.html
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw13-de-altersvorsorge-1156798