Altersvorsorgedepot ab 2027: Förderung, Regeln und aktueller Stand

Das Alters­vorsorge­depot ist eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Alters­vor­sorge und der Nach­folger der Riester-Rente. Es ermöglicht ab 2027 kapital­markt­orientiertes Sparen u. a. mit Aktien-ETFs. Wer es ab­schließt, kann jährlich bis zu 540 € Grund­zulage vom Staat er­halten.

Zuständige Redakteurin für den Bereich Geldanlage
Stand: 26.10.2026
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Alters­vorsorge­depot ist eine zertifizierte Form der privaten Alters­vor­sorge, die ab 1. Januar 2027 gilt und staatlich gefördert wird. Ein Ab­schluss direkt zu Jahres­beginn ist nicht not­wendig.
  • Mit Aktien-ETFs sind hohe Durch­schnitts­renditen möglich; eine gesetzliche Beitrags­garantie ist nicht mehr vor­geschrieben.
  • Die Zulagen betragen bis zu 540 € pro Jahr sowie ggf. 300 € pro Kind. Die Ein­zahlungen sind steuer­lich absetz­bar.
  • Die Aus­zahlungs­phase beginnt i. d. R. zwischen dem 65. und 70. Lebens­jahr.
  • Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen. Ein frei­williger Wechsel zum neuen Alters­vorsorge­depot ist möglich.

Was ist das Alters­vorsorge­depot?

Das Alters­vorsorge­depot (AVD) ist eine ab 2027 verfüg­bare, staatlich geförderte Form der privaten Alters­vorsorge. Gemäß Alters­vorsorge­reform­gesetz ermöglicht es das Investieren für den Ruhe­stand mit Fonds und ETFs, ohne dass die Anbieter ver­pflichtend eine Kapital­garantie gewähren. Dadurch bestehen deutlich höhere Rendite­chancen, aber auch Verlust­risiken. Mehr zur privaten Alters­vorsorge mit ETFs lesen Sie in unserem Ratgeber ETF-Alters­vorsorge.

Das Alters­vorsorge­depot ist weder ein gewöhnliches, privates Wert­papier­depot mit einem frei verfüg­baren ETF-Spar­plan, noch ein Bestand­teil der gesetzlichen Rente. Vielmehr handelt es sich beim Alters­vorsorge­depot 2027 um einen zertifizierten Vertrag zur geförderten privaten Vor­sorge. Um in den Genuss der staat­lichen Zulagen zu kommen, müssen bestimmte Regeln ein­gehalten werden. Das Kapital im Alters­vorsorge­depot ist während der Ein­zahlungs­phase nicht frei verfügbar. Die Ausz­ahlung beginnt regulär frühestens, wenn Sie 65, und spätestens, wenn Sie 70 Jahre alt sind.

Mit dem Alters­vorsorge­depot 2027 wird die bisherige Riester-Förderung, auch Riester-Rente genannt, reformiert und weiter­entwickelt. Die gesetzlichen Grund­lagen stehen fest. Was z. T. noch offen ist, sind die konkreten Angebote, Kosten und Anlage­optionen der Anbieter.

Wie wird das Alters­vorsorge­depot gefördert?

Die Förderung besteht aus einer Grund­zulage, einer möglichen Kinder­zulage und einem einmaligen Bonus für junge Sparer. Voraus­setzung für die Zulagen ist ein Eigen­beitrag von mindestens 120 Euro im Beitrags­jahr. Sie können die Ein­zahlungen inkl. Zulagen außerdem von der Steuer ab­setzen. Im Folgenden erklären wir, wie hoch die einzelnen Zulagen im Detail aus­fallen.

Grund­zulage

Der Staat zahlt Ihnen 50 Cent für jeden Euro der ersten 360 €, die Sie einzahlen. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 € erhalten Sie 25 Cent je Euro. So sind bis zu 540 € Grund­zulage pro Jahr möglich.

Kinder­zulage

Für jedes Kind, für das Kinder­geld gezahlt wird, kann ein Eltern­teil Kinder­zulage für das Alters­vorsorge­depot erhalten. Die Förderung beträgt 1 € je einge­zahltem Euro, höchstens jedoch 300 € pro Kind und Jahr.

Berufs­einsteiger­bonus

Berufs­einsteiger, Auszubildende, Studierende und andere Förder­berechtigte, die früh mit dem Sparen beginnen und zu Beginn des Beitrags­jahres unter 25 Jahre alt sind, erhalten einmalig 200 € zusätzlich zur Grund­zulage.

Sehen Sie in einem Über­blick beispiel­haft, welche staat­lichen Zulagen Ihnen abhängig von Ihren eigenen Ein­zahlungen jährlich zustehen.

So wirken Eigenbeitrag und staatliche Zulagen pro Jahr zusammen

jährliche Zu­lagenEigen­beitrag 120 €Eigen­beitrag 360 €Eigen­beitrag 1.800 €
Grund­zulage60 €180 €540 €
Kinder­zulage 1ggf. 120 €ggf. 300 €ggf. 300 €
Kinder­zulage 2ggf. 120 €ggf. 300 €ggf. 300 €
Kinder­zulage 3ggf. 120 €ggf. 300 €ggf. 300 €
Gesamt­zulagen bei 0– 3 Kindern60–420 €*180–1.080 €*540–1.440 €*

*Die Kinder­zulage ist nicht auf 3 Kinder begrenzt. Haben Sie mehr Kinder, können Sie für jedes Kind bis zu 300 € pro Jahr er­halten. Zusätzlich kann der einmalige Bonus für junge Sparer von 200 € hinzu­kommen – unab­hängig davon, ob Sie Kinder haben.

Um die maximale Kinder­zulage zu erhalten, müssen Sie jährlich mindestens 360 € einzahlen. Für die maximale Grund­zulage ist ein Eigen­beitrag von 1.800 € pro Jahr nötig. Insgesamt dürfen Sie bis zu 6.840 € jährlich einzahlen. Die staatliche Förderung erhöht sich dadurch jedoch nicht.

Wie sieht die steuerliche Förderung aus?

In der Steuer­erklärung können Sie Ihre Beiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulagen im Rahmen des neuen Alters­vorsorge­depots als Sonder­ausgaben geltend machen. Das Finanz­amt prüft in einer Günstiger­prüfung, ob sich daraus für Sie ein größerer Steuer­vorteil ergibt als durch die Zulagen. Ist das der Fall, erhalten Sie die Differenz als Steuer­entlastung erstattet, wobei die Zulagen im Alters­vorsorge­vertrag bleiben.

Die Erträge im Alters­vorsorge­depot werden während der gesamten Anspar­phase nicht besteuert. Es fällt keine Vorab­pauschale an. Auch bei Um­schichtungen wird keine Abgeltungs­steuer abgezogen.

In der Auszahl­phase werden Leistungen, die auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den daraus erzielten Erträgen beruhen, grund­sätzlich voll­ständig versteuert. Relevant ist Ihr dann geltender Steuer­satz. Falls Sie während der Anspar­phase mehr als die geförderten 1.800 € pro Jahr einge­zahlt haben, richtet sich die Besteuerung für Aus­zahlungen aus diesen Beiträgen nach der Art der Leistung und kann daher anders aus­fallen.

Wer kann das Alters­vorsorge­depot abschließen und Förderung erhalten?

Für Zulagen und steuerliche Förderung müssen Sie zum förder­berechtigten Personen­kreis gehören und einen Vertrag über ein zerti­fiziertes Alters­vorsorge­depot ab­schließen. Unmittel­bar förder­berechtigt sind:

  • Arbeit­nehmer sowie Aus­zubildende, die in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert sind
  • Beamte, Richter und Berufs­soldaten
  • Selbst­ständige mit Ein­künften aus Gewerbe­betrieb oder bestimmten frei­beruflichen Tätig­keiten, die eine Steuer­erklärung abgeben und jünger als 67 Jahre sind
  • Pflicht­mitglieder berufs­ständischer Versorgungs­werke, die dort Beiträge zahlen und jünger als 67 Jahre sind

Weitere Gruppen können ebenfalls förder­berechtigt sein, etwa Menschen während der Kinder­erziehungs­zeit, nicht erwerbs­mäßig Pflegende oder Personen, die bestimmte Lohn­ersatz­leistungen beziehen.

Sind Sie mit einer unmittelbar förder­berechtigten Person verheiratet oder befinden Sie sich in einer eingetragenen Lebens­partner­schaft mit einer solchen Person, können Sie mittel­bar zulage­berechtigt sein. Dafür benötigen Sie einen eigenen Vertrag und müssen mindestens 120 Euro im Jahr selbst einzahlen. Ihre Grund­zulage ist dann auf 175 Euro pro Jahr begrenzt. Mittel­bar Berechtigte haben keinen eigenen Sonder­ausgaben­abzug. Ob Sie im Einzel­fall förder­berechtigt sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Muss man das Alters­vorsorge­depot direkt Anfang 2027 abschließen?

Nein. Für Ihren Anspruch auf die Zulage zählt grund­sätzlich, wie viel Sie im Beitrags­jahr einzahlen – nicht, in welchem Monat Sie den Vertrag eröffnen. Um die maximale Grund­zulage zu erhalten, müssen Sie im Jahr insgesamt 1.800 Euro einzahlen. Die Beiträge müssen nicht auf zwölf Monats­raten verteilt sein.

Auch bei einem späteren Vertrags­abschluss können Sie also die volle Jahres­zulage erhalten. Voraus­setzung ist, dass Ihr Vertrag förder­fähig ist und die Beiträge recht­zeitig beim Anbieter ein­gehen. Erkundigen Sie sich deshalb nach dessen Fristen: Bei einem Abschluss kurz vor Jahres­ende besteht das Risiko, dass Vertrag oder Ein­zahlung nicht recht­zeitig bearbeitet werden. Zudem entgeht Ihnen eventuell Rendite: Bei einem späteren Start bleibt Ihr Geld kürzer angelegt.

Ein Abschluss im Januar ist für die volle Grund­zulage also grund­sätzlich nicht nötig. Jedoch sollten Sie die Ent­scheidung nicht zu lange aufschieben, damit Sie nicht gegen Ende des Jahres zeitlich in Bedrängnis geraten. Prüfen Sie in Ruhe, ob sich ein Angebot für Sie lohnt. Dies hängt neben den Zulagen und Förderungen auch von Kosten, Anlage­auswahl, Laufzeit, Steuer­situation und Risiko ab. Informieren Sie sich daher früh­zeitig.

Welche Anlagen sind im Alters­vorsorge­depot erlaubt und welche nicht?

Das Gesetz legt fest, welche Anlagen für ein Alters­vorsorge­depot grund­sätzlich zulässig sind. Dazu gehört z. B. eine breite Auswahl an ETFs und aktiven Fonds. Nicht erlaubt sind dagegen Einzel­aktien sowie einzelne Unter­nehmens­anleihen. Auch Hoch­risiko­anlagen wie Krypto­währungen sind ausge­schlossen. Mögliche Anlagen im Alters­vorsorge­depot sind:

ETFs

Erlaubt sind börsen­gehandelte Index­fonds, die in Deutsch­land zugelassen sind, z. B. Aktien-ETFs auf den MSCI World oder MSCI All-Country World Index, solange diese maximal in die Risiko­klasse 5 eingestuft sind. Dies kann auch nach­haltige ETFs auf breite Indizes sowie Anleihe-ETFs umfassen.

Investmentfonds

Auch klassische, für Privat­anleger in der EU regulierte Publikums­fonds, die auch aktiv gemanagt werden können, sind im Alters­vorsorge­depot möglich, z. B. Aktien­fonds, Renten­fonds oder Misch­fonds. Sie dürfen höchstens in Risiko­stufe 5 einge­ordnet sein.

Anleihen

Bestimmte, in Euro ausgegebene Staats- und Kommunal­anleihen von euro­päischen öffentlichen Emittenten dürfen ebenfalls ins Alters­vorsorge­depot, bspw. Bundes­anleihen, deutsche Länder­anleihen, französische Staats­anleihen oder Anleihen der EU oder der Europäischen Investitions­bank.

Sonstige Anlagen

Ebenfalls zugelassen sind bestimmte regulierte alternative Invest­ment­fonds, die für Klein­anleger offen­stehen, sowie Anteile an offenen euro­päischen lang­fristigen Invest­ment­fonds, den sogenannten ELTIFs. Sie dürfen höchstens in die Risiko­klasse 5 einge­stuft sein.

Was bedeutet die Risikoklasse eines ETFs?

Die gesetz­liche Risiko­klasse können Sie dem Basis­informations­blatt eines Fonds ent­nehmen. Jeder Fonds wird dort auf einer Skala von 1 bis 7 einge­stuft, wobei 1 für ein niedrigeres, 7 für ein höheres Risiko steht.

Dieser Wert ist der so genannte Summary Risk Indicator (SRI). Die Ein­ordnung basiert zum einen auf der historischen Schwankungs­breite des Wertes über einen Zeit­raum von meist fünf Jahren. Zum anderen wird betrachtet, wie wahr­scheinlich es ist, dass der Heraus­geber des Produkts zahlungs­unfähig wird.

Welche der vom Gesetz­geber grund­sätzlich erlaubten Anlagen Sie tat­sächlich für Ihr Alters­vorsorge­depot aus­wählen können, hängt vom konkreten Angebot des Anbieters ab. Nicht jede Bank und Spar­kasse oder jeder Depot­anbieter wird alle grund­sätzlich erlaubten Produkte anbieten. Falls Sie schon genau wissen, in welche Anlage Sie investieren wollen, können Sie die ver­schiedenen Anbieter danach filtern, ob sie dies ermöglichen.

Achtung: Positive Wertentwicklung ist nicht garantiert

Beim neuen Alters­vorsorge­depot gibt es keinen garantierten Gewinn und auch keine Beitrags­garantie. Ihr Anbieter muss nicht mehr, wie bei der früheren Riester-Rente, sicher­stellen, dass zum Beginn der Auszahlungs­phase noch der Wert aller einge­zahlten Beiträge vorhanden ist.

Der Weg­fall dieser Garantie eröffnet höhere Rendite­chancen, bedeutet aber auch, dass Ihr Gut­haben im Wert schwanken und bei fallenden Kursen sinken kann. Wie stark Ihr Depot schwankt, hängt von den gewählten Anlagen und ihrer Gewichtung ab. Die Risiko­klasse hilft bei der Ein­ordnung einzelner Fonds, sagt aber nicht voraus, wie sich Ihr Depot ent­wickelt.

Welche Fonds und ETFs sind im Alters­vorsorge­depot nicht erlaubt?

Im Alters­vorsorge­depot sind Fonds, darunter auch ETFs und aktive Fonds, der Risiko­klassen 6 und 7 ausge­schlossen. Welcher Risiko­klasse ein konkretes Produkt zugeordnet wird, steht in seinem Basis­informations­blatt. Bestimmte Arten von ETFs und aktive Fonds erreichen auf­grund ihrer Konstruktion oder hoher Kurs­schwankungen besonders häufig eine zu hohe Risiko­klasse. Welche dazu gehören, veran­schaulicht die folgende Tabelle.

Fonds- und ETF-Arten, die häufig als zu risikoreich gelten

Produkt-TypFunktions­weiseGrund für möglichen Aus­schluss
gehebelte ETFsverviel­fachen die tägliche Bewegung eines Indexes bspw. um Faktor 2 oder 3Hebel­wirkung und starke Kurs­schwankungen führen häufig zu einer hohen Risiko­klasse.
Short-ETFsbilden die tägliche Entwicklung eines klassischen Index umgekehrt ab und gewinnen bei fallenden KursenDie inverse Konstruktion und mögliche hohe Kurs­schwankungen können zu einer zu hohen Risiko­klasse führen.
enge Branchen- u. Themen-Fondsinvestieren konzentriert in einen bestimmten Sektor oder ein eng begrenztes Anlage­themaDie geringe Streuung erhöht das Konzentrations­risiko. Solche ETFs können deshalb eine zu hohe Risiko­klasse er­reichen.
spezialisiert Länder- und Regionen-Fondsinvestieren in einzelne, teil­weise politisch oder wirt­schaftlich instabile MärkteMarkt-, Währungs- und politische Risiken können starke Wert­schwankungen und eine entsprechend hohe Risiko­klasse verur­sachen.

Die genannten Fonds-Arten sind oft eher für kurz­fristiges Trading oder als spekulative Bei­mischung gedacht und nicht für den lang­fristigen Vermögens­aufbau konzipiert. Wir raten davon ab, diese Fonds-Typen in Ihr Alters­vorsorge­depot aufzu­nehmen, selbst wenn ein solcher ETF oder aktiver Fonds bei Ihrem AVD-Anbieter zur Auswahl stehen sollte.

Was ist das Standard­depot?

Das Standard­depot ist eine verein­fachte Form des Alters­vorsorge­depots. Beim Ab­schluss eines zerti­fizierten Alters­vorsorge­depots können Sie zwischen einem Standard­depot und einem Selbst­entscheider-Depot wählen. Wenn Sie sich für ein Standard­depot ent­scheiden, müssen Sie nicht selbst einzelne Fonds aus­suchen, denn darum kümmert sich der Anbieter. Er stellt zwei Fonds bereit: einen eher sicher­heits­orientierten Fonds der Risiko­klasse 1 oder 2 und einen chancen­orientierteren Fonds der Risiko­klasse 3–5.

Sie dürfen selbst festlegen, wie Ihre Beiträge auf die beiden Fonds verteilt werden. Wenn Sie keine Auswahl treffen, gilt die vom Anbieter vorge­sehene Auf­teilung. In den Jahren vor der Aus­zahlungs­phase wird das Gut­haben schritt­weise stärker in den risiko­ärmeren Fonds umge­schichtet. Sie können mit dem Anbieter auch eine abweichende Auf­teilung ver­einbaren.

Was kostet das Standard­depot?

Die Effektiv­kosten des Standard­depots dürfen laut Gesetz höchstens 1 % betragen. Diese Gebühren geben an, wie stark die Kosten die durch­schnittliche jährliche Rendite Ihres Vertrags mindern. Beträgt die Wert­entwicklung Ihres Depots beispiels­weise in einem Jahr 6 %, drücken jährliche Effektiv­kosten von 1 % diese Rendite auf 5 %.

Unser Tipp: Vergleichen Sie vor einem Vertrags­abschluss die Effektiv­kosten der Standard­depots unter­schiedlicher Anbieter. Bereits jetzt gibt es angekündigte Angebote, z. B. der Spar­kassen über ihr zentrales Wert­papier­haus Deka, mit Effektiv­kosten von lediglich 0,1 % pro Jahr (Stand: 22.10.2026).

Neo­broker unterbieten dies noch: Trade Republic lockt mit einer völlig kosten­losen Option und Smart­broker+ mit mehreren kosten­freien Jahren (Stand: 22.10.2026). Je geringer die Effektiv­kosten sind, desto schneller kann sich das Kapital in Ihrem Alters­vorsorge­depot unter sonst gleichen Bedingungen ver­mehren.

Kommt ein staatliches Standard­depot?

Das Gesetz zum Alters­vorsorge­depot ermöglicht ein Standard­depot, das von einem öffentlichen Träger ange­boten wird. Jedoch muss die Bundes­regierung die konkrete Um­setzung noch durch eine Rechts­verordnung regeln (Stand: 12. Oktober 2026). Wer das öffentliche Angebot betreiben wird und wann es startet, steht daher noch nicht fest. Ein Start zum 1. Januar 2027 ist nicht gesichert. Das öffentliche Standard­depot wäre ein zusätzliches Angebot neben den Standard­depots privater Anbieter.

Für wen ist das Standarddepot zu empfehlen?

Das Konzept des Standard­depots richtet sich an Anleger, die privat für Ihr Alter vorsorgen und dafür staat­liche Förderungen erhalten wollen, aber wenig Lust haben, sich näher mit konkreten Anlage­ent­scheidungen aus­einander­zusetzen. Wenn Sie von den Renditen des Kapital­markts profitieren möchten, ohne sich selbst um die laufende Port­folio-Pflege zu kümmern, könnte das Alters­vorsorge­depot als Standard­depot das richtige Produkt für Sie sein.

Was ist das Selbst­ent­scheider-Depot?

Die zerti­fizierte Alters­vorsorge­depot-Alternative zum Standard­depot ist ein freies Alters­vorsorge­depot, das oft als Selbst­entscheider-Depot bezeichnet wird. Während das Standard­depot eine vor­konfigurierte Komplett­lösung ist, haben Sie beim Selbst­entscheider-Depot eine deutlich größere Kontrolle über Ihre Anlagen. Folgende Unter­schiede bestehen zum Standard­depot:

  • Sie suchen sich Ihre Anlage­produkte selbst aus dem Angebot Ihres Anbieters aus. Im Rahmen der für das Alters­vorsorge­depot zuge­lassenen Produkte haben Sie die dort freie Wahl. Sie sind auch nicht an die Zwei-Fonds-Vorgabe ge­bunden.

  • Sie ent­scheiden selbst, wie viel Risiko Sie eingehen wollen, solange die gewählten Produkte die gesetz­liche Ober­grenze von Risiko­klasse 5 nicht über­schreiten.

  • Es gibt kein ver­pflichtendes Lebens­zyklus-Modell, das mit der kürzer werdenden Zeit zum Ruhe­stand Ihre Anlagen von risiko­reicher in risiko­ärmer um­schichtet. Wenn Sie kurz vor der Rente weiter­hin zu 100 % in Aktien-ETFs investiert bleiben möchten, können Sie das tun. Das Ablauf­management steuern Sie selbst.

  • Für das Selbst­entscheider-Depot greift die gesetz­liche Ober­grenze von 1 % Effektiv­kosten, die beim Standard­depot gilt, nicht. Sie steuern die Kosten selbst, einer­seits, indem Sie sich für einen AVD-Anbieter und dessen Gebühren­ordnung ent­scheiden, anderer­seits durch die einzelnen Produkte, die Sie wählen, und deren Gesamt­kosten­quote TER.

Sowohl bei den Depot­kosten als auch bei den Produkt­kosten wird es voraus­sichtlich teure und günstige Angebote geben. Einige Neobroker wie Trade Republic, Smartbroker+ und Scalable Capital werben aktuell bereits mit Selbst­entscheider-Depots, deren Kosten rechnerisch 0 % betragen oder nur so hoch aus­fallen wie die TER der von Ihnen gewählten ETFs (Stand: 22.10.2026).

Für wen kommt das Selbstentscheider-Depot infrage?

Das Selbst­entscheider-Depot richtet sich an Menschen, die gerne die maxi­male Kontrolle über ihr Geld haben. Wenn Sie Spaß an der Beschäftigung mit Ihren Anlagen haben und Risiko, Kosten sowie eine mögliche Um­schichtung vor dem Ruhe­stand selbst steuern wollen, könnte diese Variante zu Ihnen passen. Dafür tragen Sie aller­dings mehr Verant­wortung für Ihre Anlage­ent­scheidungen und kommen nicht umhin, selbst zu handeln.

Standarddepot oder Selbstentscheider-Depot: Welches Modell passt zu Ihnen?

Sie interessieren sich für das neue Alters­vorsorge­depot, haben sich aber noch nicht ent­schieden, ob Sie das Standard­depot oder lieber ein Selbst­entscheider-Depot eröffnen wollen? Im Folgenden stellen wir Ihnen die Unter­schiede vor, damit Sie die richtige Ent­scheidung für Ihre Alters­vorsorge treffen können.

Zur Erinnerung: Die gesetz­lichen Regeln für Zulagen und steuer­liche Förderung sind bei beiden Varianten gleich. Ob und in welcher Höhe Sie Zulagen erhalten, hängt von Ihren persönlichen Voraus­setzungen und Bei­trägen ab. Die Modell­wahl legt zum einen fest, wie viel Verant­wortung Sie bei der Verwaltung Ihres Geldes über­nehmen möchten. Zum anderen beeinflusst sie die Produkt­auswahl, Um­schichtung und Kosten. Die nach­stehende Tabelle zeigt Ihnen die Unter­schiede im Über­blick.

Standarddepot und Selbstentscheider-Depot im Vergleich

MerkmalStandard­depotSelbst­entscheider-Depot
Ziel­gruppeAnleger, die sich möglichst wenig um ihr AVD kümmern wollenAnleger, die ihr Port­folio selbst bauen wollen
Produkt­auswahlvorge­geben: 1 Fonds der Risiko­klasse 1 oder 2 + 1 Fonds der Risiko­klasse 3–5frei wähl­bar aus den gesetz­lich zuge­lassenen Anlagen, die Ihr Anbieter anbietet
Um­schichtung vor der Rentestandard­mäßig automatisch durch den Anbieter, aber abweichende Auf­teilung ver­einbarnur, wenn Sie selbst aktiv werden
KostenEffektiv­kosten gesetz­lich auf maximal 1 % p.a. begrenzt (deutlich günstigere Angebote erhält­lich)keine gesetz­liche Grenze, bei Neo­brokern sehr günstig erhält­lich, aber auch deutlich höhere Kosten möglich

Unser Tipp: Egal, für welche Variante des Alters­vorsorge­depots Sie sich ent­scheiden: Achten Sie auf möglichst geringe Kosten! Sowohl für das Standard­depot als auch für das Selbst­entscheider-Depot gibt es seriöse Angebote, die deutlich unterhalb von 1 % Effektiv­kosten liegen. Es besteht ein starker Konkurrenz­kampf zwischen den Anbietern, von dem Sie profitieren können.

Modell­rechnung: Wie Kosten das Alters­vorsorge­vermögen be­ein­flussen

Welche Kosten anfallen, hängt vom konkreten Angebot für Ihr Alters­vorsorge­depot ab. Schon kleine Kosten­unter­schiede können sich über viele Jahre bis zu Ihrer Rente deutlich auf das Gut­haben aus­wirken. Ein Unter­schied von wenigen Zehntel­prozent­punkten bei den Kosten kann am Ende zehn­tausende Euro mehr oder weniger bei der End­summe bedeuten. Das zeigt die folgende vereinfachte Modell­rechnung.

Nehmen wir an, Sie besparen Ihr Alters­vorsorge­depot über 45 Jahre. Sie zahlen jedes Jahr zu Jahres­beginn 1.800 € ein und erhalten 540 € Zulage. Nehmen wir weiter an, dass Ihre jähr­liche Brutto­rendite durch­gehend bei 6 % liegt. Die Effektiv­kosten ziehen wir verein­fachend davon ab. Die Erträge bleiben angelegt.

In der Tabelle stellen wir zwei Alters­vorsorge­depots gegen­über, die sich um 0,4 Prozent­punkte in den Effektiv­kosten unter­scheiden. Beim günstigeren Vertrag haben Sie am Ende über 50.000 € mehr.

Rechenbeispiel: Altersvorsorgedepot mit unterschiedlich hohen Effektivkosten

Effektiv­kostenRendite nach KostenGut­haben nach 45 Jahren
0,6 % pro Jahr5,4 % pro Jahr441.283 €
0,2 % pro Jahr5,8 % pro Jahr496.986 €

Quelle: eigene Berechnung 

Bei unserem Rechen­beispiel handelt es sich um eine Modell­rechnung mit konstanter Rendite. Steuern und Inflation sind nicht berück­sichtigt.

Wie funktioniert die Aus­zahlung im Alter?

Die Aus­zahlungs­phase beginnt grund­sätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebens­jahr. Ein früherer Beginn ist möglich, wenn Sie bereits vorher eine Alters­rente aus der gesetz­lichen Renten­versicherung oder der Alters­sicherung der Land­wirte beziehen oder eine Ver­sorgung nach beamten- oder soldaten­versorgungs­rechtlichen Vor­schriften erhalten. Der ver­einbarte Zeit­punkt steht in Ihrem Vertrag.

Ausnahme: Förderung selbst genutzten Wohneigentums

Unter bestimmten Voraus­setzungen können Sie bereits während der Anspar­phase gefördertes Gut­haben für selbst genutztes Wohn­eigentum verwenden. Diese Möglich­keit muss Ihr Anbieter jedoch in Ihrem Vertrag vor­sehen.

Zu Beginn der Aus­zahlungs­phase können Sie zwischen einer lebens­langen Rente und einem befristeten Aus­zahlungs­plan wählen. Je nach Vertrag können Sie sich außer­dem bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals ein­malig auszahlen lassen.

Option 1: lebenslange Rente

Bei einer lebens­langen Rente erhalten Sie monat­liche Zahlungen bis zu Ihrem Lebens­ende. Das schützt Sie davor, dass Ihre Alters­vorsorge zu Leb­zeiten aufge­braucht ist. Dafür ist das Kapital weniger flexibel verfügbar.

Option 2: Auszahlungsplan

Ein Aus­zahlungs­plan sieht regel­mäßige Zahlungen vor und muss mindestens bis zu Ihrem 85. Geburtstag laufen. Sie können auch eine längere Lauf­zeit wählen. Die monat­liche Aus­zahlung wird zu Beginn und danach wieder­kehrend, spätestens alle drei Jahre, anhand des ver­bleibenden Kapitals neu fest­gelegt. Nach dem Ende des Plans erhalten Sie daraus keine weiteren regel­mäßigen Zahlungen.

Aus­zahlungen, die auf geförderten Bei­trägen, Zulagen und den daraus erzielten Erträgen beruhen, werden grund­sätzlich nachge­lagert be­steuert. Kosten und genaue Konditionen hängen vom Anbieter und Vertrag ab.

Was bedeutet die Reform für bestehende Riester-Verträge?

Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abge­schlossen wurden, bleiben bestehen. Ihre Vertrags­bedingungen und die bisherige Förderung ändern sich nicht automatisch. Wenn Sie möchten, können Sie den Vertrag wie bisher weiterführen.

Sie haben aber ebenfalls die Option, frei­willig in die neue Förderung zu wechseln. Das ist auch im bestehenden Vertrag möglich, ohne die übrigen Vertrags­bedingungen zu ändern. Oder Sie über­tragen Ihr bestehendes Riester-Gut­haben in einen neuen Vertrag. Bei einem zulässigen Wechsel müssen Sie die bisher erhaltene Förderung grund­sätzlich nicht zurück­zahlen. Es können jedoch Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebs­kosten anfallen.

Wichtig: Schließen Sie ab dem 1. Januar 2027 einen neuen Alters­vorsorge­vertrag ab, gilt die neue Förderung grund­sätzlich für Ihre Alters­vorsorge­verträge insgesamt. Der Bestands­schutz für die bisherige Förderung des alten Riester-Vertrags endet dann. Das bedeutet nicht, dass Ihr alter Vertrag auto­matisch gekündigt oder auf neue Vertrags­bedingungen umge­stellt wird.

Experten-Tipp

Als Riester-Sparer jetzt nicht vorschnell wechseln

Heike Kevenhörster

Heike Kevenhörster
Vergleich.de Expertin für Geldanlagen

Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, empfehle ich Ihnen, Ihren individuellen Alt­vertrag genau mit den neuen Angeboten zu ver­gleichen. Besonders Gering­verdiener, Familien mit mehreren Kindern, Sparer mit günstigen oder garantierten Riester-Verträgen sowie Menschen kurz vor der Aus­zahlungs­phase sollten nicht vor­schnell wechseln.

Ob ein Umstieg für Sie sinn­voll ist, hängt unter anderem von Ihrer bisherigen Förderung und der Höhe der für die Zulagen not­wendigen Eigen­ein­zahlungen ab.

Bei einem älteren Riester-Vertrag kann die erforderliche Mindest­ein­zahlung niedrig sein, während Sie die volle Zulage erhalten. Im neuen Alters­vorsorge­depot sind mindestens 120 Euro Eigen­beitrag pro Jahr nötig.

Ob sich ein Umstieg für Sie lohnt, hängt auch von den Garantien, dem vorhandenen Gut­haben, den Wechsel­kosten, der Rest­lauf­zeit und den Konditionen des neuen Angebots ab. Kündigen oder wechseln Sie daher nicht allein wegen möglicher höherer Rendite­chancen.

Welche Fragen zum Alters­vorsorge­depot sind bis zum Markt­start noch offen?

Der gesetz­liche Rahmen steht fest: Das Alters­vorsorge­reform­gesetz ist beschlossen und verkündet. Neue zerti­fizierte Alters­vorsorge­produkte laufen ab dem 1. Januar 2027. Noch offen ist dagegen z. T., wie schnell einzelne Anbieter ihre zerti­fizierten Verträge auf den Markt bringen und welche konkreten Angebote Sie dort jeweils wählen können. Vor dem Markt­start klärt sich noch:

  • Welche Anbieter bieten 2027 tat­sächlich Verträge an und wann sind diese verfüg­bar?
  • Welche Fonds und ETFs nehmen die einzelnen Anbieter in ihr Angebot auf?
  • Wie hoch sind die Depot-, Fonds-, Wechsel- und Aus­zahlungs­kosten?
  • Wie einfach lassen sich die Produkte abschließen und verwalten?
  • Welche An­nahme- und Zahlungs­fristen gelten, besonders bei einem Abschluss zum Jahres­ende?
  • Wann startet ein öffentlich getragenes Standard­depot? Dafür sind weitere Regelungen nötig, ein Start zum 1. Januar 2027 ist nicht gesichert.
  • Welche Kosten und Bedingungen gelten für die verschiedenen Aus­zahlungs­angebote?

Offen sind damit vor allem die konkreten Angebote und ihre Konditionen – nicht die gesetz­lichen Grund­lagen, der berechtigte Personen­kreis, die Förderungen und Zulagen, der Bestands­schutz bestehender Riester-Verträge oder die vorgesehenen Aus­zahlungs­modelle.

Was sind die Unter­schiede zwischen dem neuen Alters­vorsorge­depot und einem privaten Wert­papier­depot?

Beide Depots ermöglichen Ihnen, Geld am Kapital­markt anzu­legen. Mit dem zerti­fizierten Alters­vorsorge­depot sind Sie jedoch an die Regeln aus dem Alters­vorsorge­reform­gesetz gebunden. Ein her­kömmliches privates Wert­papier­depot können Sie dagegen ganz nach Belieben nutzen. Die folgende Tabelle stellt die Unter­schiede der beiden Depot­arten heraus.

Altersvorsorgedepot und privates Depot im Vergleich

MerkmalAlters­vorsorge­depotprivates Wert­papier­depot
FörderungFür Förder­berechtigte gibt es staat­liche Zulagen und ggf. zusätz­liche Steuer­vorteile.keine staat­lichen Zulagen oder vergleich­bare Sonder­ausgaben­förderung
Einzahlungs­höheFür Grund- und Kinder­zulage müssen Sie mindestens 120 € Eigen­beitrag pro Jahr ein­zahlen, für die volle Grund­zulage 1.800 € pro Jahr. Insgesamt dürfen Sie bis zu 6.840 € jährlich einzahlen.Es gibt keine grund­sätzliche jähr­liche Mindest­anlage oder Beitrags­grenze. Sie können Ihren Spar­plan jeder­zeit anpassen oder beenden oder einmalig Geld anlegen – auch hohe Summen. Es gelten die Bedingungen Ihres Depot­anbieters.
Anlage­auswahlEs sind nur gesetz­lich zugelassene Anlagen erlaubt, das Angebot hängt vom Anbieter ab.Es besteht eine größere Auswahl auch riskanterer Anlagen, bspw. Einzel­aktien und Unternehmens­anleihen, Krypto­währungen und gehebelte ETFs.
SteuernErträge werden während der Anspar­phase nicht besteuert. Aus­zahlungen aus dem geförderten Vermögen werden später grund­sätzlich voll ver­steuert.Auf Kapital­erträge werden Abgeltungs­steuer plus Solidaritäts­beitrag + evtl. Kirchen­steuer fällig (insg. ca. 26,4–28 %). Der Sparer­pausch­betrag kann Erträge bis 1.000 € pro Jahr frei­stellen.
Zugriff auf das GeldAus­zahlungs­phase regulär ab 65, spätestens mit 70. Zu Beginn sind bis zu 30 % Einmal­zahlung möglich; der Rest fließt als lebens­lange Rente oder Aus­zahlungs­plan bis mindestens zum 85. Geburtstag. Früherer Zugriff, etwa fürs Eigen­heim, ist unter bestimmten Voraus­setzungen möglich.Sie können Wert­papiere grund­sätzlich jeder­zeit verkaufen und über den Erlös verfügen. Sie können Ihr Depot jeder­zeit schließen.
RisikoKeine verpflichtende Beitrags­garantie. Der Depot­wert kann schwanken und sinken.Der Wert Ihrer Anlagen kann schwanken und sinken.

Beim Alters­vorsorge­depot gelten Bedingungen für staat­liche Zulagen und das Kapital ist für die Alters­vorsorge zweck­gebunden. Das private Depot gewährt Ihnen mehr Freiheit beim Zugriff auf Ihr Geld und bei der Anlagen­auswahl.

Fazit: Treffen Sie keine überhastete Entscheidung

Das neue Alters­vorsorge­depot ist ab 2027 eine staat­lich geförderte Möglich­keit für Sie, privat für Ihren Ruhe­stand vorzu­sorgen. Setzen Sie sich jedoch nicht unnötig unter Zeit­druck, einen konkreten Vertrag abzu­schließen. Bevor Sie ein Alters­vorsorge­produkt aus­wählen, sollten Sie zunächst ermitteln, wie groß Ihre voraus­sichtliche Rentenlücke ist und welchen Betrag Sie lang­fristig für Ihre Alters­vorsorge zurück­legen können.

Informieren Sie sich dann über das neue Alters­vorsorge­depot mit seinen staatlichen Zulagen und Steuer­förderungen sowie über die weitere Möglich­keit, privat mit einem flexiblen ETF-Spar­plan für Ihren Ruhe­stand vorzu­sorgen. Wer bislang nach dem alten Riester-System vorsorgt, sollte seinen individuellen Vertrag mit dem neuen AVD sowie die alten und neuen Förderungen und ihre Bedingungen vergleichen. Haben Sie sich für das neue Alters­vorsorge­depot entschieden, sollten Sie prüfen, ob das Standard­depot oder das freie Alters­vorsorge­depot, oft auch Selbst­entscheider-Depot genannt, für Sie die bessere Wahl ist.

Erst wenn Sie sich darüber im Klaren sind, sollten Sie die konkreten Konditionen einzelner Anbieter vergleichen. Nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit: Sie müssen das Alters­vorsorge­depot nicht direkt im Januar 2027 ab­schließen. Auch später im Jahr können Sie noch die volle Förderung erhalten.

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