Versicherung

Private Unfallversicherung: Sinnvoll oder nicht?

Braucht man eine Unfallversicherung? Wir erklären Ihnen, wie Sie zu einer Entscheidung kommen und worauf Sie bei Leistungen und Vertragsbedingungen achten müssen. Lassen Sie sich aktuelle Angebote zum Vergleichen anzeigen. Plus alle wichtigen Infos zu Invalidität und Gliedertaxe.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung

Braucht man eine private Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung ist so definiert, dass sie zahlt, wenn nach einem Unfall dauerhafte Schäden bleiben. Das Robert-Koch-Institut schätzt die Zahl der Unfälle in Deutschland auf rund 10 Millionen pro Jahr. In weniger als 2 % aller Fälle ist ein Unfall ausschlaggebend für eine Schwerbehinderung. Berufsunfähigkeit ist in 90 % der Fälle durch eine Krankheit und nicht durch einen Unfall begründet. Wie wichtig eine Unfallversicherung ist, kommt deshalb auf die genauen Umstände an.

Überlegen Sie sich zunächst, wie hoch Sie Ihr Unfallrisiko einschätzen und welche finanziellen Folgen dauerhafte gesundheitliche Schäden für Sie haben. Würden Sie nach einem Unfall beispielsweise Ihr Haus oder Ihre Wohnung umbauen müssen? Eine Unfallversicherung kann für Menschen mit einem erhöhten Unfallrisiko sinnvoll sein. Allerdings verlangen viele Versicherungen in solch einem Fall Aufschläge.

  • Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung?

    Arbeitnehmer sind über den Arbeitgeber für Arbeitsunfälle und für Wegeunfälle versichert. Hier springt die jeweilige Berufsgenossenschaft mit ihrer Unfallversicherung ein. Arbeitnehmer sind darüber hinaus automatisch für Berufskrankheiten versichert. In allen diesen Fällen handelt es sich um gesetzliche Unfallversicherungen. Keinen Versicherungsschutz haben Arbeitnehmer hingegen im Haushalt, wenn sie privat im Straßenverkehr unterwegs sind oder in ihrer Freizeit. Unfälle, die hier passieren, deckt nur eine private Unfallversicherung ab.

  • Ist eine Unfallversicherung für mein Kind sinnvoll?

    Kinder und Jugendliche sind über die Kita, Schule und Universität sowohl für Unfälle in der jeweiligen Einrichtung und für Wegeunfälle versichert. In diesen Fällen handelt es sich um die gesetzliche Unfallversicherung.

    Im privaten Bereich, also im Haushalt, bei privatem Aufenthalt im Straßenverkehr und in der Freizeit kommt nur eine private Unfallversicherung für Schäden auf. Bei Kindern und Jugendlichen kommt es statistisch gesehen sehr selten vor, dass ein Unfall dauerhafte Schäden verursacht. Eltern sollten deshalb genau abwägen, ob sich der Abschluss einer Police lohnt.

    Manche Versicherungen bieten Unfallversicherungen für die gesamte Familie an. Rechnen Sie genau aus, ob sich der Tarif lohnt, oder ob es günstiger ist, für jedes Familienmitglied eine eigene Police abzuschließen. Je nach Anbieter kann es große Unterschiede geben.

  • Lohnt sich eine Unfallversicherung für Rentner?

    Aufgrund ihres Alters können Unfälle bei Rentnern eher zu bleibenden Schäden führen. Während ein Knochenbruch bei einem Kind schnell verheilt, kann er einen Rentner dauerhaft beeinträchtigen. Das wissen natürlich auch die Versicherungen. Dementsprechend sind Policen für Rentner oft sehr teuer.

    Wenn Rentner Vorerkrankungen haben – z.B. Arthrose oder Gicht – schließen einige Versicherungen dauerhafte Schäden, die damit in Zusammenhang stehen, manchmal sogar aus oder sie zahlen in solch einem Fall eine geringere Summe. Wer beispielsweise aufgrund von Gicht bereits eine schwer bewegliche Hand hat, erhält für den Fall, dass diese Hand komplett unbeweglich werden sollte, nur einen Teil der Versicherungssumme.

Wann zahlt die Unfallversicherung?

Grundsätzlich kann man sagen: Eine Unfallversicherung zahlt, wenn ein Unfallopfer dauerhaft beeinträchtigt bleibt – zum Beispiel wenn ein Teil des Augenlichts verloren geht oder jemand dauerhaft im Rollstuhl sitzen muss. Allerdings sind die Vertragsbedingungen privater Unfallversicherungen sehr komplex. Wann sie tatsächlich greift, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Manche Versicherungen machen es ihren Kunden nicht leicht, nach einem Unfall an ihr Geld zu kommen. Deshalb sollten Sie vor Abschluss der Police die Bedingungen einer Unfallversicherung unbedingt genau mit denen anderer Anbieter vergleichen.

Klar ist hingegen: Die Versicherung zahlt nicht, wenn das Unfallopfer wieder gesund wird.

Wie ist ein Unfall definiert?

Als Unfälle erkennen die Versicherungen nur Fälle an, in denen die versicherte Person „durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Merken können Sie sich hierfür das Akronym PAUKE:

  • Plötzlich (P): Stürze, Explosionen oder Tierbisse gehören zu den plötzlichen Ereignissen und zählen damit als Unfall. Wer sich hingegen im Gebirge Erfrierungen zuzieht, erleidet kein plötzliches Ereignis und damit auch keinen Unfall.
  • Von außen (A): Knicken Sie beim Laufen um oder stolpern Sie, ist das kein Unfall, weil das Ereignis nicht von außen kam. Stolpern Sie hingegen über eine ungerade Bordsteinkante, zählt das als Unfall.
  • Unfreiwillig (U): Der Schaden muss gegen den Willen des Versicherten eintreten. Wenn jemand versucht, sich das Leben zu nehmen, ist das kein Unfall.
  • Auf den Körper (K): Das Ereignis (E) muss direkt auf den Körper einwirken, nicht auf die Psyche. Wer beispielsweise wegen eines traumatischen Ereignisses einen Herzinfarkt erleidet, erhält für die Behinderungen, die er wiederum durch den Herzinfarkt erleidet, kein Geld von der Unfallversicherung.

Welche Unfallursachen sind ausgeschlossen?

Folgende Unfallursachen sind bei vielen Versicherungen ausgeschlossen:

  • Bewusstseinsstörungen: Wer Alkohol getrunken oder Medikamente genommen hat bzw. als Folge von Ohnmacht, Herzinfarkt, epileptischem Anfall, Übermüdung, Sekundenschlaf oder eines Schlaganfalls einen Unfall erleidet, erhält bei vielen Versicherungen kein Geld. In guten Policen sind Unfälle unter Medikamenten- oder Alkoholeinfluss zumindest teilweise versichert.
  • Infektionen oder Vergiftungen: Gute Tarife schließen Borreliose und FSME (kann nach einem Zeckenbiss entstehen) ein.

Grundsätzlich ausgeschlossen sind:

  • Schäden durch Atomenergie und Strahlung allgemein
  • Unfälle mit Luftfahrzeugen
  • die Teilnahme an Rennveranstaltungen
  • Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
  • die Folgen einer Heilbehandlung

Viele Versicherungen übernehmen auch keine Haftung für Unfälle, die auf Risikosportarten zurückgehen. Darunter fallen Paragliding, Freeclimbing, Kampfsport und zum Teil auch Reitsport.

Wie finde ich die beste Unfallversicherung?

Wenn Sie sich für den Abschluss einer Police entschieden haben, wollen Sie für sich natürlich die beste Unfallversicherung finden. Sie muss unbedingt zu Ihrer Lebenssituation passen. Die Versicherer unterteilen ihre Kunden in der Regel in zwei Gruppen:

  • Gefahrengruppe A: Hierunter fallen Personen mit einem geringen Unfallrisiko. Das sind Menschen, die einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit nachgehen.
  • Gefahrengruppe B: Hierunter fallen Personen, die körperlich oder handwerklich arbeiten. Sie müssen meist höhere Tarife zahlen.

Jede Versicherung zählt andere Berufe zur Gefahrengruppe B. Nur weil Sie bei einer Versicherung in diese Gruppe fallen, muss das bei einer anderen nicht zwingend der Fall sein. Es lohnt sich deshalb, Tarife zu vergleichen. Angehörige von Heilberufen bekommen oft Sondertarife mit speziellen Gliedertaxen und Berufssportler erhalten in der Regel gar keine Unfallversicherung oder nur zu sehr teuren Konditionen.

Unfallversicherung Vergleich

Mit unserem Vergleichsrechner können Sie verschiedene Unfallversicherungen einem Test unterziehen und herausfinden, welche zu Ihnen passt. Im Folgenden beschreiben wir ausführlich, welche Angaben dafür notwendig sind.

Die Berechnung der Angebote erfolgt über unseren Partner optimal-absichern.de | Alle Angaben ohne Gewähr | © 2024 optimal-absichern.de

So bedienen Sie unseren Unfallversicherung Vergleich

Geben Sie zunächst an, wer versichert sein soll. Dann tragen Sie ein, wie hoch die Versicherung bei Invalidität und Todesfall ausfallen soll. Außerdem können Sie weitere Tarifoptionen wie z. B. die Zahlung eines Kranken­haustage­geldes auswählen. 

Für eine bessere Entscheidung erklären wir einige versicherungsspezifische Begriffe:

  • Grundinvalidität

    Grundinvalidität meint die Versicherungssumme. Sie sollte beim 2- bis 3-fachen Ihres Bruttojahreseinkommens liegen. Verdienen Sie 50.000 € im Jahr, sollte die Grundinvalidität also bei 100.000 bis 150.000 € liegen.

  • Progression

    Die meisten Unfallversicherungen werden mit einer Progression abgeschlossen. Sie sorgt dafür, dass stark beeinträchtigte Unfallopfer verhältnismäßig mehr Geld bekommen als solche, deren Unfall weniger schwere Folgen hatte. Die Summe, die die Unfallversicherung auszahlt, steigt zunächst linear mit dem Grad der Invalidität. Ab einer bestimmten Grenze (z.B. 25 %) legt sie dann aber überproportional zu und erreicht in der Endstufe ein Vielfaches der Grundinvalidität. Sie liegt dann beispielsweise bei 350 % der Versicherungssumme. Wichtig ist: Die Grenze, ab der die Leistung überproportional steigt, legen die Versicherer selbst fest. Genaues Hinschauen vor Abschluss des Vertrages ist also wichtig.

  • Todesfall

    Hier geben Sie die Summe ein, die Ihre Angehörigen in einem Todesfall erhalten sollen.

  • Übergangsleistung

    Unter Übergangsleistung versteht man eine Summe, die Versicherungen zahlen, wenn 6 Monate nach einem Unfall die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit um mindestens 50 % eingeschränkt ist. Wir halten es nicht für sinnvoll, diese Leistung zu versichern, da dies meist unverhältnismäßig teuer ist.

  • Krankentagegeld und Genesungsgeld

    Wenn Sie nach einem Unfall im Krankenhaus liegen, erhalten Sie ein vereinbartes Krankentagegeld und ein sogenanntes Genesungsgeld. Letzteres wird ab dem 10. Tag nur noch abgestuft gezahlt.

  • Unfall-Krankentagegeld

    Entscheiden Sie nun, ob Sie ein Unfall-Krankentagegeld erhalten möchten. Entscheiden Sie sich dafür, erhalten Sie diese Summe nach einem Unfall unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus liegen oder ob Sie zuhause krankgeschrieben sind.

  • Unfall-Rente

    Vereinbaren Sie eine Unfall-Rente, so wird diese nach einem Unfall ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % gezahlt. Unserer Meinung nach ist diese Leistung allerdings zu teuer. Ein Tipp: Versichern Sie lieber eine höhere Grundinvalidität, denn hier erhalten Sie oft schon ab 1 % Invalidität mehr Leistung.

  • Assistance-Leistungen

    Mit den sogenannten Assistance-Leistungen können Sie folgende Dinge mitversichern: Wohnungsreinigung, Fahrten zu Ärzten oder Behörden, Mahlzeitenbringdienst, Vermittlung einer Tierbetreuung, Tag- und Nachtwache für 48 Stunden, 24-Stunden-Pflegenotruf. Das kann insbesondere für ältere Menschen sinnvoll sein.

  • Knochenbruch

    Unter Knochenbruch können Sie angeben, ob Sie bestimmte Knochenbrüche mit einer Einmalzahlung mitversichern möchten. Diese Leistung bieten allerdings nur wenige Anbieter an. Was eine Unfallversicherung bei Knochenbruch zahlt, ist unterschiedlich. In der Regel liegen die Summen im niedrigen vierstelligen Bereich. Viele Menschen fragen sich, ob eine Unfallversicherung auch bei einem Bänderriss zahlt. Da dadurch in der Regel keine dauerhafte Invalidität entsteht, ist das jedoch meist nicht der Fall.

Was kostet eine private Unfallversicherung?

Wie hoch die Kosten für eine Unfallversicherung sind, ist ganz unterschiedlich: Die Unfallversicherung für ein Kind ist günstig und beginnt ab ca. 36 € pro Jahr. Gute Tarife für Erwachsene in Berufen aus niedrigen Gefahrengruppen gibt es ab 69 € im Jahr.

Gefährliche Hobbys wie Motorradfahren, Skifahren oder Bergsteigen kosten meist einen Aufschlag. Ein Tipp: Wenn Sie regelmäßig in den Bergen wandern, sollten Sie eine Versicherung abschließen, die im Notfall Bergungskosten übernimmt.

Für ältere Menschen kann eine Versicherung teuer werden, weil Unfälle bei Ihnen schneller zu dauerhafter Invalidität führen können.

Was sind die Leistungen der Unfallversicherung?

Die Leistungen der Unfallversicherungen unterteilen sich in die Gliedertaxe und die Unfallrente.

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe legt fest, welchen Invaliditätsgrad in Prozent ein Tarif vorsieht, wenn ein Körperteil nicht mehr funktioniert oder wenn Sie diesen sogar ganz verlieren.

Dazu ein Beispiel: Eine Versicherung setzt für einen verlorenen Finger einen Invaliditätsgrad von 20 % an. Verliert das Unfallopfer die ganze Hand, erhöht die Versicherung den Invaliditätsgrad auf 55 %, beim ganzen Arm auf 70 %. Außerdem unterscheidet die Versicherung nach Grad der Funktionsfähigkeit: ist ein Arm noch zu 55 % funktionsfähig, halbiert sich der Invaliditätsgrad und liegt dann bei 35 %.

Achtung

Jede Versicherung kann die Gliedertaxe selbst festlegen. Das heißt, dass unterschiedliche Versicherungen für einen verlorenen Finger auch unterschiedliche Summen zahlen können.

Je nach Beruf ist es sinnvoll, sich die Details anzuschauen: Als selbstständiger Geigenbauer brauchen Sie zwingend beide Augen, Hände und Arme und sollten eine Versicherung abschließen, die diese Körperteile im Schadensfall prozentual hoch bemisst. Bei der Gliedertaxe erhalten Sie eine einmalige Zahlung.

Wann bekomme ich eine Unfallrente?

Gegen einen Tarif-Aufschlag können Sie bei vielen Unfallversicherungen eine Unfallrente vereinbaren. Diese springt allerdings in der Regel erst ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 % ein. In der Regel lohnt sich der Abschluss dieser Zusatzleistung nicht. Auch als Kompensation von Verdienstausfällen rechnet sie sich nicht. Besser geeignet sind für solch einen Fall eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn diese Versicherungen springen auch bei Invalidität ein, die nicht durch einen Unfall, sondern beispielsweise durch Krankheit verursacht wird.

Welche Versicherungen sind Alternativen zu einer Unfallversicherung?

Es kann sinnvoll sein, die in der Unfallversicherung enthaltene Risiken über andere Versicherungen abzudecken. Das ist oft günstiger und umfassender:

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Unfallversicherung reicht beispielsweise nicht zwingend für den Fall aus, dass man seine Arbeitskraft verliert. Dafür ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Wahl. Sie springt nicht nur bei einem Unfall ein, sondern auch, wenn man auf Grund einer Krankheit nicht mehr arbeiten kann.

Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung zahlt auch bei Verdienstausfall durch eine Krankheit und nicht nur bei Verdienstausfall durch einen Unfall.

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung eignet sich, um die Versorgung des Partners oder der Kinder nach dem eigenen Tod zu versichern.

Woran erkenne ich eine gute Unfallversicherung?

Grundsätzlich gilt: Im Notfall helfen Ihnen nur hohe Summen. Bei Vollinvalidität sollte eine Unfallversicherung deshalb mindestens 500.000 € zahlen. Bei einer Invalidität von 50 % mindestens 100.000 €. Viele Versicherungen bieten bei Vollinvalidität allerdings nur Versicherungssummen zwischen 30.000 und 50.000 €.

Achten Sie deshalb darauf, dass Gliedertaxe und Versicherungssumme möglichst hoch sind. Außerdem sollte die Progression möglichst steil verlaufen. Häufig steigt die Auszahlungssumme in mehreren Stufen.

Ein Beispiel: Bis zu einem Invaliditätsgrad von 25 % verläuft die Auszahlung linear. Bei einer Invalidität von 25 % und 100.000 € Versicherungssumme zahlt der Versicherer also 25.000 €. Übersteigt die Invalidität 25 %, zahlt der Versicherer höhere Leistungen, z.B. das Fünffache: Ein Kunde mit 35 % Invalidität bekommt so für die ersten 25 % insgesamt 25.000 €. Für die darüberhinausgehenden 10 % bekommt er statt 10.000 € das Fünffache, also 50.000 €. Insgesamt erhält er also 75.000 €.

Gut zu merken:

Je steiler die Progressionskurve bei einem niedrigen Invaliditätsgrad in die Höhe klettert, umso höher fallen die Zahlungen aus und umso besseren Versicherungsschutz erhalten Versicherte.

Checkliste: Das bietet eine gute Unfallversicherung

Wenn Sie bereits eine Unfallversicherung haben, können Sie mit folgender Checkliste prüfen, ob es sich um eine gute Police handelt:

  • Rund-um-Schutz: weltweit, rund um die Uhr und alle Bereiche
  • Leistungen ab 1 % Invalidität
  • Tarife mit Progression
  • angemessene Leistungen: bei 25 % Invalidität mindestens 25.000 €, bei 50 % Invalidität mindestens 100.000 €, bei 100 % Invalidität mindestens 500.000 €
  • Vorerkrankungen werden erst ab einem höheren Invaliditätsgrad eingerechnet
  • verlängerte Fristen für Eintritt und Anerkennung der Invalidität
  • Übernahme von Kosten für Schönheitsoperationen
  • für Wanderer: Bergungskosten bei Unfällen im Gebirge sind mitversichert

Wie schnell zahlt eine Unfallversicherung?

Es kann Monate oder Jahre dauern, bis feststeht, ob Gesundheitsschäden nach einem Unfall dauerhaft sind. In schlechteren Tarifen müssen Unfallopfer in der Regel binnen 15 Monaten melden, ob ihr Arzt von bleibenden Schäden ausgeht. Bessere Tarife lassen ihren Kunden allerdings mehr Zeit. Wenn Sie die Todesfallleistung mitversichern, müssen Sie unbedingt Ihre Angehörigen darüber informieren. Denn viele Versicherungen haben kurze Meldefristen von 48 bis 72 Stunden.

Wie kann ich meine private Unfallversicherung kündigen?

Wenn Sie bereits eine Unfallversicherung haben, sollten Sie diese prüfen. Wenn Sie den Anbieter wechseln, können Sie unter Umständen Geld sparen oder im Schadensfall eine höhere Leistung erhalten. Möchten Sie Ihre private Unfallversicherung kündigen, tun Sie das am besten schriftlich, in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres.

Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie unter zwei Bedingungen:

  • Die Versicherung erhöht den Beitrag ohne den Versicherungsschutz zu verbessern. In diesem Fall haben Sie eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Wirksam wird die Kündigung in der Regel erst dann, wenn die Beitragserhöhung erfolgt.
  • Wenn Sie mit der Regulierung eines Schadens unzufrieden sind, können Sie ebenfalls kündigen. Dafür ist es egal, ob Sie eine Zahlung erhalten haben oder nicht. Kündigen können Sie auch, wenn Ihre Versicherung im Schadensfall eine Zahlung ablehnt. Nach der Schadenregulierung oder der Ablehnung bleibt 1 Monat Zeit um zu kündigen.

Ein wichtiger Hinweis: Auch die Versicherung darf Ihnen als Kunden nach der Regulierung eines Schadens außerordentlich kündigen.

Wichtige Fragen zur Unfallversicherung

  • Kann ich die Unfallversicherung von der Steuer absetzen?

    Die Kosten für Ihre Unfallversicherung können Sie in der Steuererklärung unter „Vorsorgeaufwendungen“ angeben. In Summe dürfen Ihre Vorsorgeaufwendungen 1.900 € (ledige Arbeitnehmer) bzw. 2.800 € (Selbstständige, Beamte, Pensionäre) nicht überschreiten.

  • Gibt es eine Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen?

    Ja, solche Versicherungen gibt es. Allerdings müssen Sie sich das Kleingedruckte genau durchlesen: Viele Anbieter zahlen bei einem Unfall, der in Zusammenhang mit einer Vorerkrankung steht, gar nicht oder nur eine gekürzte Summe. Lesen Sie deshalb genau nach, ob und inwiefern eine Vorerkrankung die Leistung im Schadensfall mindert.

  • Kann ich zwei Unfallversicherungen abschließen und erhalte ich im Schadensfall von beiden Geld?

    Grundsätzlich ist das möglich. Viele Versicherungen fragen allerdings vor der Aufnahme, ob Sie bereits eine Unfallversicherung haben und verweigern Ihnen den Versicherungsschutz, wenn Sie dies bejahen. Hat die Versicherung nicht danach gefragt, muss Sie Ihnen im Schadensfall allerdings auch Geld zahlen.

Vergleich.de Tipp

Manche Versicherungen bieten eine Beitragsrückgewähr an und erstatten Geld, wenn Kunden in der Laufzeit keinen Schaden erlitten haben. Passen Sie bei solchen Verträgen auf: Die Summe, die Sie erhalten, entspricht nie der Summe, die Sie eingezahlt haben. Erstattet wird Ihnen nur ein Beitrag, den Sie in der Ansparphase in einen Sparplan eingezahlt haben. Diese Policen sind deshalb meist teurer.