Kredit

Verbraucherkredite bieten günstige Zinsen und Verbraucherschutz

Beim Verbraucherkredit schützen besondere gesetzliche Regelungen den Verbraucher. So haben Kreditnehmer beispielsweise ein Widerrufsrecht und die Rechte der Bank sind eingeschränkt, etwa bei Verzugszinsen und Kündigungs­möglichkeiten. Bei uns erfahren Sie alles Wichtige.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 05.06.2024

Was ist ein Verbraucherdarlehen?

Typische Verbraucherkredite sind Ratenkredite, die Konsumgüter finanzieren oder einen finanziellen Engpass überbrücken und dabei hohe Dispozinsen vermeiden. Auch Baudarlehen und Darlehen für Existenzgründungen (bis höchstens 50.000 €) fallen unter die Definition Verbraucherkredit. Keine Verbraucherkredite sind Privatkredite, Arbeitgeberkredite, Pfandkredite, Kredite unter 200 € und Förderkredite (zum Beispiel Darlehen aus der KfW-Förderung). Man nennt den Verbraucherkredit auch Konsumentenkredit oder Verbraucherdarlehen.

Regelte bis 2012 noch das sogenannte Verbraucherkreditgesetz die Verbraucher­rechte gegenüber einem Kreditgeber, sind die meisten Vorschriften heute im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Seit dem 10. Juni 2011 gilt zudem die Verbraucherkreditrichtlinie der EU, die Banken zu mehr Transparenz und kürzeren Kündigungsfristen bei Ratenkrediten verpflichtet.

Wo finde ich günstige Verbraucherkredite?

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Angabe des Effektivzinssatzes

Verbraucher sollen verschiedene Kreditangebote auf einen Blick vergleichen können. Deshalb schreibt die Verbraucherkreditrichtlinie vor, dass die Gesamtkosten eines Verbraucherkredits sichtbar sein müssen. Dazu muss der effektive Jahreszins angegeben werden, der alle obligatorischen Gebühren und weitere Kosten enthalten muss. Es reicht nicht, wenn nur die Sollzinsen bekanntgegeben werden.

Achtung

Nicht in den Effektivzinssatz einberechnen müssen die Kreditgeber beim Verbraucherkredit die Kosten einer Restschuldversicherung. Ebenso fehlen in der Berechnung meist Bereitstellungszinsen, falls Sie das Geld erst später abrufen wollen.

Verbraucherschützende Regelungen beim Verbraucherkredit

Um Sie als Verbraucher zu schützen, gelten bei Verbraucherdarlehen einige besondere Regelungen:

Sie haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen

Wirksam wird ein Verbraucherkreditvertrag erst mit der handschriftlichen Unterschrift des Kunden. Danach hat der Verbraucher sogar ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, wie sonst nur bei Verträgen, die an der Haustür oder die über besondere Kommuni­kations­mittel, also online oder am Telefon, geschlossen worden sind. Das Widerrufsrecht gilt auch für Null-Prozent-Finanzierungen.

Über das Widerrufsrecht des Verbraucherkredits muss der Verbraucher schriftlich belehrt werden. Geschieht das nicht oder ist die Belehrung fehlerhaft, gibt es gar keine Frist. Der Kreditnehmer kann auch später noch widerrufen. Beispielweise dann, wenn er den Kredit vor Ablauf zurückgezahlt hat und die Bank deshalb eine Vorfälligkeits­entschädigung einbehält. Diese können Sie zurückverlangen, wenn Sie den Ver­braucher­kreditvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen können.

Vorsicht vor einer Nichtabnahmeentschädigung bei einer Baufinanzierung!

Unterschreiben Sie den Kredit­vertrag lieber erst wenige Tage vor dem Notar­termin. Dann können Sie, wenn der Grund­erwerb platzt, vom Kredit­vertrag ohne Kosten inner­halb der 14-tägigen Widerrufs­frist zurück­treten. Auch wenn Immo­bilien­käufer oft aufpassen müssen, dass ihnen nicht ein anderer Interessent das Traum­haus vor der Nase wegschnappt, sollten sie nicht zu viel riskieren. Je höher die nicht abge­nommene Darlehens­summe, desto höher die Entschä­digung für die Bank. Kredit­experten der Verbraucher­zentrale Bayern erleben regelmäßig, dass ahnungslose Haus­käufer nach dem Platzen eines Immobilien­kaufs auf hohen Kosten sitzen bleiben.

Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung sind oft gedeckelt

Prüfen Sie bei vorzeitiger Rückzahlung Ihres Verbraucherkredits, ob Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Im Vertrag über den Verbraucherkredit vereinbaren Sie mit der Bank oder dem sonstigen Kreditgeber eine Laufzeit. Können Sie den Kredit vor Fälligkeit zurückzahlen, verlangt die Bank eine Entschädigung. Diese kann erschreckend hoch auffallen. Wie hoch, ist abhängig von der Art des Kredits.

  • Deckelung bei Ratenkrediten: Bei Ratenkreditverträgen darf eine Vorfällig­keits­entschädigung nur verlangt werden, wenn der Vertrag nach dem 11.06.2010 geschlossen wurde. Aber auch dann ist diese in der Höhe streng begrenzt. Der kündigende Darlehensnehmer muss höchstens 1 % der zum Kündigungszeitpunkt verbliebenen Kreditsumme bezahlen. Bei Verträgen, die sowieso nur noch weniger als 1 Jahr Laufzeit gehabt hätten, ist die Entschädigung für die Bank auf 0,5 % gedeckelt.
  • Achtung: Bei Baufinanzierungskrediten ist die Vorfälligkeitsentschädigung in der Höhe nicht begrenzt! Insofern müssen Verbraucher sich vor der Kündigung über die Höhe der auf sie zukommenden Entschädigungsforderung informieren. Auch die Nichtabnahmeentschädigung ist bei Immobilienkrediten in der Höhe nicht gedeckelt.
Schon gewusst?

Banken müssen es nicht akzeptieren, wenn Bauherren ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen wollen, und können darauf bestehen, dass der Kredit weiterläuft. Eine Kündigung durch die Verbraucher können sie nur dann nicht ablehnen, wenn der Kredit vor mehr als 10 Jahren völlig ausgezahlt wurde oder wenn die Kreditnehmer das Haus verkaufen müssen.

Sie werden über den Ablauf der Zinsbindung informiert

Bei einem Baukredit über 10 oder 15 Jahre läuft die Sollzinsbindung oft aus, bevor die vollständige Schuld getilgt ist. Entweder Sie tilgen nach Ablauf der Zinsbindung das gesamte Darlehen. Oder Sie vereinbaren eine Anschlussfinanzierung – entweder bei derselben Bank oder bei einem neuen Anbieter. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, mindestens 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindung die Darlehensnehmer darüber zu informieren, zu welchen Konditionen und zu welchen Zinsen er zu einer Anschlussfinanzierung bereit ist.

Der Zweidrittelzins soll Lockzinsen enttarnen

Der Zweidrittelzins (2/3-Zins) ist der Wert, den die Bank neben den Topzinsen, mit denen sie wirbt, ebenfalls nennen muss. Damit wird bei bonitätsabhängigen Zinsen angegeben, welchen Zins mindestens zwei von drei Bankkunden höchstens zahlen.

Zinswucher ist generell verboten

Kreditunternehmen verfahren unterschiedlich bei der Auswahl Ihrer Kunden: Manche vergeben Kredite mit festen Zinssätzen – und wenn ein Verbraucher als weniger oder nicht kreditwürdig eingestuft wird, bekommt er schlicht keinen Kredit. Andere Kreditunternehmen vergeben auch an Risikokunden Verbraucherdarlehen – und sichern sich mit hohen Zinsen gegen das Ausfallrisiko ab.

Nur dürfen die Banken bei den bonitätsabhängigen Zinsen nicht die Grenzen des Wuchers (§ 138 BGB) überschreiten. Verboten ist es, die Unerfahrenheit eines Kunden oder dessen finanzielle Zwangslage auszunutzen. Ist das geschehen, ist der Vertrag nichtig – und der Verbraucher muss die Zinsen nicht bezahlen und nur das Darlehen zurückerstatten. Im Bürgerlichen Gesetz steht allerdings keine fixe Obergrenze, ab wann ein Zinssatz als sittenwidrig einzustufen ist.

Achtung Zinswucher

Der Bundesgerichtshof sieht einen Wucher bei Zinsen, die doppelt so hoch sind als am Markt üblich (Grundlage für Marktüblichkeit ist die Statistik der Bundesbank). Ebenso wenig duldet Deutschlands oberstes Zivilgericht ein „auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung beim Ratenkreditvertrag bei einem absoluten Zinsunterschied von 12 Prozent­punkten zwischen Vertrags- und Marktzins“ (Aktenzeichen: BGH XI ZR 252/89).

Restschuldversicherung sind nicht immer sinnvoll

Achtung, hier lauern enorme Zusatzkosten! Zweck von Restschuld­versicherungen ist, dass sie einspringen, wenn der Kredit­nehmer eine Rate nicht begleichen kann. Ver­braucher sollten bei einem Raten­kredit überlegen, ob sie so eine Rest­schuld­ver­sicherung wirklich brauchen. Sehr viel wichtiger ist eine Absicherung dagegen bei der Immobilien­finanzierung. Bei einem Ausfall der Raten­zahlung droht ja, dass das Kredit­institut kündigt und der Kredit­nehmer die Immobilie verliert! Statt einer teuren Restschuld­versicherung können Kunden sich aber auch mit einer Berufs­unfähigkeits­versicherung und/oder einer Risiko­lebensver­sicherung oder durch einen Bürgen absichern.

Pflichtangaben in einem Verbraucherkreditvertrag

Was muss in einem Kreditvertrag stehen? Die Auflistung der Pflichtangaben mag trocken klingen, sie sind aber zu Ihrem Schutz da. Sie machen einen unter Umständen für Sie ungünstigen Verbraucherkreditvertrag angreifbar. Also prüfen Sie die Angaben penibel, Ihrem Geldbeutel zuliebe.

  • Schriftform: Verbraucherkreditverträge sind schriftlich abzuschließen, die Unterschriften beider Vertragsparteien können getrennt abgegeben werden. Der Kreditnehmer muss eine Kopie des Vertrags erhalten.
  • Vorschriften zum Kündigungsverfahren: Für den Verbraucher muss erkennbar sein, wo er die Bedingungen für eine Kündigung findet. Stehen diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), muss im Vertrag selbst darauf hingewiesen werden.
  • Enthalten sein muss eine umfassende, unmissverständliche und eindeutige Widerrufsbelehrung, in der der Beginn der 14-Tage-Frist genau bezeichnet ist.
  • Die wichtigsten Pflichtangaben sind: Name und Anschrift des Darlehensgebers, die Art des Darlehens, der effektive Jahreszins, der Nettodarlehensbetrag, der Sollzinssatz, die Vertragslaufzeit, bei Teilzahlungen der genaue jeweilige Betrag, die Anzahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen, alle sonstigen Kosten sowie die Bedingungen, unter denen die Kosten angepasst werden können sowie die zuständige Aufsichtsbehörde.

Wer bekommt einen Verbraucherkredit?

Wann habe ich Chancen, einen Verbraucherkredit zu bekommen? Ausschlaggebend ist vor allem die Bonität – also die finanzielle Zuverlässigkeit des Verbrauchers. Banken und Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, vor der Vergabe eines Verbraucherkredits die Kreditwürdigkeit von Kreditinteressenten zu prüfen. Dazu holen die Kreditinstitute bei Auskunfteien wie der SCHUFA eine Auskunft über das bisheriges Zahlungsverhalten ein, da sich so auf seine künftige Zahlungsmoral schließen lässt.

Es lohnt sich, regelmäßig eine SCHUFA-Selbstauskunft einzuholen und so den eigenen SCHUFA-Score zu überprüfen!

Ein Kredit ohne SCHUFA ist oft ein Privatkredit und kein Verbraucherkredit, es gibt nur wenige Ausnahmen.

Vergleich.de Tipp

Wenn Sie mit unserem Portal Verbraucherkredite vergleichen, ist das SCHUFA-neutral. Wenn Sie selbst bei Banken Kredite anfragen, stellen Sie eine SCHUFA-neutrale Konditionsanfrage/Kreditvoranfrage und nicht gleich eine Kreditanfrage! Bei einer Kreditanfrage geht man davon aus, dass Sie Geld brauchen. Damit verschlechtern Sie Ihre Bonität und bekommen einen Kredit dann zu einem schlechteren Zinssatz.

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