Kredit

Kredit steuerlich absetzen

Unter bestimm­ten Umstän­den kön­nen Sie die Zin­sen eines Kre­dits steuer­lich abset­zen. Er­fah­ren Sie hier, für welche Kre­dite das gilt und was genau sich ab­setzen lässt.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 03.04.2024

Kann man Kredite von der Steuer absetzen?

Ja, unter bestimm­ten Um­stän­den kön­nen Sie Kre­dite steuer­lich ab­set­zen. So dür­fen Sie einen Kre­dit in Ihrer Steuer­er­klärung immer dann gel­tend machen, wenn Sie einen Zusammen­hang mit er­ziel­ten Ein­künf­ten nach­weisen kön­nen. Also etwa dann, wenn Sie als Selbst­stän­diger oder Unter­neh­mer Be­träge in Wirt­schafts­güter inves­tie­ren, die Sie brau­chen, um Ihre Arbeits­leis­tun­gen zu er­brin­gen oder um Ein­nah­men zu erzie­len.

Absetz­bar sind aber nur die Kredit­zin­sen, die Sie an die Bank zah­len. Die Kredit­til­gung steuer­lich abset­zen kön­nen Sie nicht. Der Til­gungs­an­teil Ihrer monat­lichen Rate stellt für Ihren Kre­dit näm­lich keine Investi­tion dar und kann daher auch nicht ver­steu­ert wer­den. Es sind also nur die Kredit­zin­sen steuer­lich absetz­bar.

Muss man Kredite bei der Steuererklärung angeben?

Kann man einen Kredit steuer­lich abset­zen? Ja. Aber muss man es auch? Nein, ver­pflich­tet sind Sie als Kredit­nehmer nicht, Ihre Kre­dite bei der Steuer­er­klärung anzu­geben. Der Grund ist, dass Ihre auf­genom­menen Kre­dite sich nicht auf Ihr zu ver­steuern­des Ein­kom­men aus­wir­ken.

Welche Kredite sind steuerlich absetzbar?

Im Fol­gen­den geben wir Ihnen einen Über­blick darü­ber, welche Art von Kre­diten Sie unter wel­chen Um­stän­den steuer­lich abset­zen können.

Autokredite steuerlich absetzen

Wenn Sie das Auto rein für Ihre beruf­liche Selbst­ständig­keit nut­zen – zum Bei­spiel, weil Sie im Außen­dienst tä­tig sind – und Sie das Auto über einen Kredit finan­zieren, dann dürfen Sie die an­fallen­den Zin­sen für den Kre­dit steuer­lich gel­tend machen. Sie kön­nen den Auto­kredit dann also steuer­lich ab­setzen. Kompli­zier­ter wird es, wenn Sie das Auto auch pri­vat nutzen: In diesem Fall müssen Sie ein Fahrten­buch füh­ren und dür­fen nur den An­teil geschäft­licher Fahr­ten steuer­lich ab­setzen.

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Ratenkredite von der Steuer absetzen

Einen Ver­braucher­kredit, den Sie für pri­vate Zwecke auf­neh­men – etwa für eine neue Wasch­ma­schine – können Sie nicht von der Steuer ab­setzen. Anders ver­hält es sich, wenn Sie bei­spiels­weise einen neuen Compu­ter für die Ar­beit an­schaf­fen: In diesem Fall können Sie die anfallen­den Zin­sen für Ihren Kredit steuer­lich ab­setzen. Auch andere beruf­lich not­wen­dige Inves­titi­onen – etwa in einen Schreib­tisch, in ein Büro oder in einen beruf­lich be­ding­ten Um­zug, können Sie dem Finanz­amt mit­teilen, sofern Sie dafür einen Raten­kredit auf­genom­men haben. Auch hier ist das Dar­lehen steuer­lich absetz­bar.

Ähnlich ver­hält es sich, wenn Sie Repa­ratu­ren an einer vermie­te­ten Immo­bilie vor­neh­men las­sen und diese über einen Moder­ni­sierungs­kre­dit finan­zieren. Auch in diesem Fall sind die Kredit­zin­sen steuer­lich ab­setz­bar, weil die Repa­ratu­ren dem Wert­er­halt der Immo­bilie dienen und somit Ihre zukünf­tigen Miet­ein­nahmen sichern.

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Immobilienkredit steuerlich absetzen

Kann man den Kredit für den Haus­kauf steuer­lich ab­setzen? Ja, wenn Sie ein Haus oder eine Woh­nung vermie­ten und für den Er­werb der Immo­bilie einen Kredit aufge­nom­men haben, können Sie die jähr­liche Summe der Zin­sen für den Kre­dit in der Steuer­er­klä­rung voll­ständig als Werbungs­kos­ten an­füh­ren. Sie können einen Immo­bilien­kre­dit also steuer­lich ab­setzen, wenn Sie die Immo­bilie als Kapital­an­lage nutzen.

Wenn Sie aller­dings selbst einen Teil der Immo­bilie bewoh­nen, dürfen Sie nur den Anteil der vermie­te­ten Wohn­fläche ange­ben. Auch Kredit­zin­sen, die im Zuge von Moder­nisierungs­ar­bei­ten anfal­len, sind steuer­lich absetz­bar, sofern Sie den zu moderni­sieren­den Wohn­raum vermie­ten und nicht selbst nut­zen. Und kann man auch einen KfW-Kredit steuer­lich ab­setzen? Ja, unter der glei­chen Bedin­gung, dass die Immo­bilie nicht selbst be­wohnt wird.

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Wenn Sie Wohn­raum vermie­ten, aber auch sel­bst einen Teil der Immo­bilie nutzen, soll­ten Sie im Sinne der Trans­pa­renz fürs Finanz­amt zwei getrennte Kre­dite auf­neh­men: einen für die Eigen­nut­zung und einen für den vermie­te­ten Wohn­raum.

Studienkredite steuerlich absetzen

Auch bei Studien­kre­diten und Bil­dungs­dar­lehen kann die Frage „Sind Kredit­ra­ten steuer­lich absetz­bar?“ mit Ja beant­wor­tet wer­den. Beim KfW-Studien­kredit ist die Rück­zah­lung zum Bei­spiel so gere­gelt, dass sie Zinsen steuer­lich absetz­bar sind. Davon aus­genom­men ist aber die zins­freie Studien­hil­fe nach dem Bundes­aus­bildungs­förderungs­gesetz (BAföG). Master-BAföG kann dage­gen teil­weise in der Steuer­er­klärung gel­tend gemacht wer­den, weil es als Ein­kommen dekla­riert wird.

Welche Kredite kann ich nicht steuerlich absetzen?

Den Kredit steuer­lich abset­zen können Sie nicht, wenn es sich um einen Kredit für rein priva­te Zwecke han­delt. Das Finanz­amt begrün­det diese Regel damit, dass priva­te Aus­gaben nicht der Ein­nahmen­sicherung die­nen und auch keine not­wen­digen Investi­tio­nen in Ihre Aus- oder Weiter­bildung dar­stel­len.

Eine sehr sel­tene Aus­nahme stel­len Kre­dite dar, die für außer­ge­wöhnliche Belas­tun­gen vor­ge­sehen sind: Dies könnte zum Bei­spiel der Fall sein, wenn Sie im Zuge eines Un­falls dauer­haft im Roll­stuhl sitzen und deshalb Um­bau­maßnah­men an Ihrem Haus er­grei­fen müssen. Wenn Sie diese über einen Kredit finan­zieren, dürfen Sie die damit ein­her­gehen­den Kredit­zinsen aus­nahms­weise ab­setzen. Sie müssen aller­dings nach­weisen, dass der Kredit zu diesem Zeit­punkt zwin­gend not­wen­dig war.

Wie viel spare ich, wenn ich einen Kredit steuerlich absetze?

Wie viel Sie im Einzel­fall sparen können, wenn Sie einen Kredit steuer­lich ab­setzen, lässt sich am bes­ten an einem Rechen­bei­spiel auf­zei­gen: Eine Café­betrei­berin rich­tet ihren Laden neu ein und nimmt dafür einen Raten­kredit über 20.000 € auf. Von der Bank erhält sie das Ange­bot, den Kre­dit binnen 5 Jahren zu einem effekti­ven Jahres­zins von 6,45 % zurück­zu­be­zahlen. Das tut sie in gleich­blei­ben­den Monats­ra­ten zu je 389,14 €. Am Ende erhält die Bank 23.348,40 € von ihr. Die ange­falle­nen Kredit­zin­sen in Höhe von 3.348,40 € kann die Café­betrei­berin bei ihrer Steuer­er­klä­rung als Werbungs­kos­ten gel­tend machen.

Wo trage ich Kreditzinsen in die Steuererklärung ein?

Die Zinsen für einen Immo­bilien­kredit geben Sie in der Steuer­er­klärung als Werbungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus Vermie­tung und Ver­pach­tung an. Bei einem aus­schließ­lich beruf­lich genutz­ten Auto oder der Ein­rich­tung eines Arbeits­zim­mers setzen Sie die Zinsen als Betriebs­aus­gaben ab. Die Aus­gaben werden dann in der Gewinn- und Verlust­rech­nung auf der Aus­gaben­seite er­fasst.

Wichtig ist, dass Sie für jede Investi­tion einen Nach­weis in Form einer ordent­lichen Rech­nung an­fügen, aus der genau her­vor­geht, was im Detail an­ge­schafft wurde.

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