Wie nutze ich den Gemeinschaftskonto Vergleich?
Nur wenige Schritte sind nötig, um mit unserem Gemeinschaftskonto Vergleich ein gemeinsames Konto mit Top-Konditionen zu finden.
- Geben Sie den voraussichtlichen monatlichen Zahlungseingang auf das Partnerkonto an.
- Füllen Sie aus, wie hoch der durchschnittliche Kontostand in etwa sein wird.
- Klicken Sie auf „Filter anwenden“, um den Gemeinschaftskonto Vergleich zu starten.
Nun sehen Sie die infrage kommenden Partnerkonten aus unserem Vergleich, wobei das günstigste Konto ganz oben steht. Die Liste der Konten ist nach Kosten geordnet. Nach unten nehmen die Gebühren für die gemeinsamen Konten zu.
Welche Filter bietet der Partnerkonto Vergleich?
Sie können den Gemeinschaftskonto Vergleich auf Ihr Nutzerverhalten zuschneiden, indem Sie Filteroptionen anwenden. Dadurch beschränken Sie den Vergleich nach Wunsch auf Angebote mit folgenden Leistungen:
- Wechselservice
- kostenfreie Kreditkarte
- kostenloses Gemeinschaftskonto
Haben Sie ein interessantes Angebot gefunden, können Sie über die Buttons „Konditionen“ und „Details“ alle Preise und Vertragskonditionen noch einmal genau ansehen. Über den Button „Zum Anbieter“ gelangen Sie direkt zur jeweiligen Bank. Dort können Sie das Gemeinschaftskonto eröffnen.
Auf welche Leistungen kommt es beim Gemeinschaftskonto noch an?
Weitere Kriterien bei einem Girokonto, das als Gemeinschaftskonto geführt wird, können für Sie je nach individueller Nutzung interessant sein. Unter den Buttons „Konditionen“ und „Details“ sehen Sie u. a., ob die Bank folgende Leistungen anbietet:
- Guthabenzinsen
- günstige Dispozinsen
- kostenlose Kreditkartennutzung im In- und Ausland
- kostenlose Bargeldabhebungen
- große Anzahl eigener Geldautomaten bzw. kostenlose Nutzung von Automaten im Bankverbund
- Online-Banking
- Filialen
- weitergehende Einlagensicherung
- digitaler Kontowechselservice
- Verzicht auf Sondergebühren
Nachdem Sie verglichen und Ihre Wahl getroffen haben, eröffnen Sie das gemeinsame Konto über den Button „Zum Anbieter“ direkt bei der betreffenden Bank.
Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto, oft auch Partnerkonto genannt, läuft auf den Namen von mindestens zwei Personen. Die Kontoinhaber haben dann gleichberechtigt Zugriff auf das Konto. Ein gemeinsames Konto wird oft von Ehepaaren, unverheirateten Paaren, Wohngemeinschaften oder Geschäftspartnern genutzt.
Der Kontotyp variiert: Es kann sich um ein Girokonto, ein Geschäftskonto, ein Tages- oder Festgeldkonto oder ein Depot handeln. Das typische Gemeinschaftskonto ist ein gemeinsam geführtes privates Girokonto.
Wie funktioniert ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto wird von zwei oder mehr Menschen genutzt. Alle Kontoinhaber haben Zugriff auf das gemeinsame Konto, um Geld einzuzahlen und abzuheben sowie Überweisungen zu tätigen etc. Dabei bekommt jeder eine eigene Karte und hat Zugang zum Online-Banking.
Im Detail hängt die Funktionsweise eines Partnerkontos davon ab, in welcher Form das gemeinsame Konto geführt wird. Es gibt zwei verschiedene Arten von Gemeinschaftskonto:
- Oder-Konto
- Und-Konto
Im Folgenden erklären wir den Unterschied.
Oder-Konto vs. Und-Konto: Was ist der Unterschied?
Bei einem Oder-Konto verfügen die Inhaber unabhängig voneinander über das Bankkonto. Sie können ohne Zustimmung des anderen mit der Gemeinschaftskonto-Karte und über das Online-Banking Zahlungen ausführen sowie jederzeit Einsicht in die Kontoauszüge nehmen. Jeder kann z. B. Überweisungen tätigen, Daueraufträge und Lastschriften einrichten oder Geld abheben. Viele finden diese Oder-Form des Gemeinschaftskontos sinnvoll, weil es im Alltag praktisch ist. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Kontoinhaber einander vertrauen.
Bei einem Und-Konto ist Missbrauch viel schwerer möglich. Dafür gestaltet sich die Nutzung in der Praxis komplizierter. Bei einem Und-Konto ist für jede Transaktion die Einwilligung aller Kontoinhaber nötig. Ansonsten ist beispielsweise keine Auszahlung oder Überweisung möglich.
In der Regel wird ein gemeinsames Konto eines Ehepaares oder eines nicht verheirateten Paares als Oder-Konto geführt. Beide überweisen dann z. B. auf ihr Gemeinschaftskonto monatlich einen bestimmten Betrag. Dort abgebucht werden dann gemeinschaftliche Ausgaben wie Miete, Strom, Heizung, Versicherungen oder Lebensmittelkäufe. Einige Paare entscheiden sich sogar dafür, ihre Einzelkontos aufzugeben und ausschließlich das gemeinsame Konto zu führen. Dann gehen auf das Gemeinschaftskonto alle Einkünfte ein sowie sämtliche Ausgaben ab.
Sie können ein Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto führen und dort als Paar, Verein oder Freunde zusammen Geld zurücklegen und dafür gute Zinsen erhalten. Dies bieten z. B. ING (früher ING Diba), Renault Bank direkt, Santander und Consorsbank an. Die attraktivsten Tagesgeldzinsen und eine Übersicht der tagesaktuellen Angebote finden Sie in unserem Tagesgeld Vergleich.
Tagesgeld Vergleich
Gemeinschaftskonto Vergleich: Wie teuer ist ein Geschäftskonto als Gemeinschaftskonto?
Ein gewerbliches Gemeinschaftskonto ist in der Regel teurer als ein privates Konto und kostet oft über 100 € im Jahr. Die meisten Banken erheben höhere monatliche Gebühren für Geschäftskonten, meistens kommen noch weitere Kosten hinzu. Einige Banken bieten gar kein Geschäftskonto an.
Geschäftskonten können auch App-basiert sein. Solche Apps werden oft von Fintechs betrieben. Anbieter heißen z. B. Qonto, Finom, Bunq oder Fyrst. Einige sind keine Banken, sondern reine Zahlungsdienstleister. Prüfen Sie, ob diese günstige Konditionen für Sie offerieren. Auch wenn es keine Gemeinschaftskonten geben sollte, können zu diesen Konten oft weitere Zugriffsberechtigte wie Administratoren hinzugefügt werden.
Um Näheres zu erfahren, nutzen Sie unseren Geschäftskonto Vergleich.
Wie eröffne ich ein gemeinsames Konto?
Ein Girokonto als gemeinsames Konto, auch ein kostenloses Gemeinschaftskonto, können Sie in wenigen Schritten eröffnen:
- Entscheiden Sie sich mit Hilfe unseres Gemeinschaftskonto Vergleichs oder des Girokonto Vergleich für das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse.
- Füllen Sie die Antragsstrecke auf der Seite der Bank aus oder gehen Sie in eine Filiale. Entscheiden Sie sich für ein Und- oder ein Oder-Konto. Der Antrag muss von allen Kontoinhabern unterschrieben werden.
- Identifizieren Sie sich mit Ihrem Ausweis vor Ort, online per Video-Ident oder schriftlich mit dem Post-Ident-Verfahren.
Die Bank händigt Ihnen daraufhin Unterlagen und Karten aus oder schickt Sie Ihnen zu. Sie können Ihr neues Gemeinschaftskonto dann direkt nutzen.
Findet bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos eine SCHUFA-Prüfung statt?
Wenn das gemeinsame Konto einen Dispositionskredit vorsieht, wird bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos eine SCHUFA-Auskunft eingeholt. Bei einem Gemeinschaftskonto ohne Dispo, das nicht ins Minus rutschen kann, also einem Guthabenkonto, findet keine SCHUFA-Prüfung statt.
Muss ich für ein Gemeinschaftskonto Steuern zahlen?
Wenn Sie Zinsen auf ein gemeinsames Girokonto oder Tagesgeldkonto erhalten, fällt darauf die Abgeltungssteuer an. Sie beträgt 25 %. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Abgeltungssteuer, was insgesamt zu einer Besteuerung von 26,375 % führt. Für Kirchenmitglieder kommt noch Kirchensteuer in Höhe von je nach Bundesland 8 oder 9 % hinzu. In der Spitze kann die gesamte Steuer auf Ihre Zinsen knapp 28 % betragen.
Deutsche Banken behalten die Kapitalertragssteuer automatisch ein, es sei denn, ihnen liegt ein Freistellungsauftrag vor. Verheiratete Paare können zusammen einen Freistellungsauftrag in Höhe ihres Sparer-Pauschbetrages von insgesamt 2.000 € stellen. Wer ein Gemeinschaftskonto führt, ohne verheiratet zu sein, kann keinen Freistellungsauftrag einreichen, sich die Abgeltungssteuer bis zur Höhe seines Freibetrags jedoch über die Steuererklärung zurückholen.
Zinsen unter Berücksichtigung der Steuer für 100.000 € für 1 Jahr auf einem Gemeinschaftskonto von Eheleuten
Zinssatz | Zinsertrag vor Steuern | Freistellungsauftrag | Zinsertrag nach Steuern |
---|---|---|---|
0,5 % | 500 € | ohne | 368 € |
0,5 % | 500 € | 2.000 € | 500 € |
3,0 % | 3.000 € | ohne | 2.209 € |
3,0 % | 3.000 € | 2.000 € | 2.736 € |
Im obigen Beispiel sehen Sie den Zinsertrag, den ein Ehepaar unter Einberechnung der Abgeltungssteuer ohne Kirchensteuer erhält. Wie Sie sehen, lohnt sich ein Freistellungsauftrag. Achten Sie auch darauf, höhere Beträge von einem Girokonto auf ein gut verzinstes Tages- oder Festgeldkonto umzuschichten.
Festgeld Vergleich
Vorsicht, Schenkungssteuer!
Bei einem Gemeinschaftskonto des Typs Oder-Konto kann Schenkungssteuer anfallen, wenn es hohe Einzahlungen gibt, die über den regelmäßigen Lebensunterhalt hinausgehen. Dies ist z. B. bei Erbschaften oder Abfindungen möglich. Denn das Finanzamt geht davon aus, dass jedem der Kontoinhaber 50 % des Guthabens zustehen.
Durch eine schriftliche Vereinbarung, in der Sie die Mittelverwendung festhalten, können Sie nachweisen, dass der Verdacht einer Schenkung falsch ist. Zudem gibt es einen Freibetrag, bis zu dem keine Schenkungssteuer anfällt. Dieser beträgt bei Eheleuten 500.000 € und bei Unverheirateten 20.000 € in 10 Jahren. Schenkungssteuer können Sie auch vermeiden, wenn Sie getrennte Konten führen und jeweils dem Partner eine Kontovollmacht ausstellen.
Was sind bei einem Gemeinschaftskonto die Vor- und Nachteile?
Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die möglichen Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Bankkontos. Je nach Art des Gemeinschaftskontos (Und- oder Oder-Konto) und des persönlichen Verwendungszwecks können nur einige oder alle dieser Vorzüge und Mankos zum Tragen kommen.
Vorteile eines Gemeinschaftskontos
- Beide Kontoinhaber können gleichberechtigt auf das Konto zugreifen.
- Die alltäglichen Finanzen einer Gemeinschaft werden vereinfacht.
- Gemeinsame Kosten können von einem einzigen Konto aus bezahlt werden.
- Ständiges Abrechnen mit dem Mitinhaber für gemeinschaftliche Kosten entfällt.
- Beide Kontoinhaber behalten die Übersicht über sämtliche Transaktionen
Nachteile eines Gemeinschaftskontos
- Alle Geldbewegungen, auch private, liegen vor dem Mitinhaber offen.
- Der Mitinhaber kann ohne Ihre Zustimmung das gemeinsame Konto leeren.
- Es besteht das Risiko, für Schulden des anderen Kontoinhabers zu haften.
- Bei Schulden des anderen Kontoinhabers gegenüber Dritten kann das gemeinsame Konto gepfändet werden.
- Bei hohen Einzahlungen, die den normalen Lebensunterhalt deutlich übersteigen, kann Schenkungssteuer anfallen.
Welche Alternative gibt es zu einem Partnerkonto?
Wenn Sie kein gemeinsames Konto eröffnen möchten, können Sie Ihr persönliches Konto behalten oder ein neues Girokonto eröffnen und einer Person Ihres Vertrauens darüber eine Vollmacht ausstellen. Erfahren Sie mehr darüber in unserem ausführlichen Ratgeber Bankvollmacht.
FAQ zum Thema Gemeinschaftskonto
Die folgenden Fragen treten beim Thema Gemeinschaftskonto häufig auf.
Im Regelfall hat ein Gemeinschaftskonto zwei Kontoinhaber. Einige Banken lassen noch weitere Mitinhaber zu, was z. B. für Geschwister, Freunde, Vereine oder das WG-Konto praktisch sein kann. Auch durch eine Bankvollmacht lässt sich der Personenkreis, der Zugriff auf ein Konto hat, erweitern.
Eine Auflösung eines Gemeinschaftskontos kann nur durch die Kontoinhaber gemeinschaftlich erfolgen. Dies kann z. B. bei einem gemeinsamen Termin bei der Bank geschehen. Alleine können Sie ein Gemeinschaftskonto nicht auflösen. Eine Kündigung müssen beide unterschreiben. Sie können das Gemeinschaftskonto auch per Post oder E-Mail kündigen.
Sollte einer der Kontoinhaber sterben, gehört nicht etwa dem überlebenden Kontoinhaber das Geld auf dem gemeinsamen Konto nun alleine. Stattdessen treten jetzt die Erben an die Stelle des verstorbenen Kontoinhabers. In der Regel steht den Erben nach dem Todesfall die Hälfte des Geldes zu, das sich auf dem Gemeinschaftskonto befindet. Ist das Konto im Minus, müssen diese gleichfalls für die Hälfte der Schulden aufkommen.
Ja, das ist bei vielen Banken möglich. Allerdings müssen die Kontoinhaber im selben Land steuerpflichtig sein.
Bei einem gemeinsamen Konto sind zwei oder mehr Personen Kontoinhaber. Das Gemeinschaftskonto läuft auf den Namen aller Inhaber.
Bei einer Trennung kündigen die beiden Kontoinhaber ihr Gemeinschaftskonto in der Regel zusammen und teilen das Geld oder die Schulden gerecht auf. In der Regel hat jede Partei Anspruch auf die Hälfte. Es sollte nicht vorkommen, dass der Ex-Partner sein Zugriffsrecht missbraucht, das gemeinsame Konto leerräumt und zusätzlich den Dispo voll ausschöpft. Dies passiert aber.
Grundsätzlich haften beide Kontoinvhaber gesamtschuldnerisch für das Gemeinschaftskonto. Dies bedeutet: Im schlimmsten Fall muss der Mitinhaber in einem solchen Fall für diesen Betrag aufkommen.