Gemeinschaftskonto Vergleich: kostenloses Partnerkonto finden!

Schnell und umfassend Top-Konditionen vergleichen

  • das beste Partnerkonto für Ihre Zwecke finden
  • 100 % kostenlos und unverbindlich Gemeinschaftskonten vergleichen
  • individuelle Vergleichsmöglichkeiten

Wie nutze ich den Gemeinschaftskonto Vergleich?

Zuständige Redakteurin für den Bereich Geldanlage
Stand: 16.10.2025

Nur wenige Schritte sind nötig, um mit unserem Gemeinschafts­konto Vergleich ein gemein­sames Konto mit Top-Konditionen zu finden.

  1. Geben Sie den voraussicht­lichen monat­lichen Zahlungs­eingang auf das Partner­konto an.
  2. Füllen Sie aus, wie hoch der durch­schnitt­liche Konto­stand in etwa sein wird.
  3. Klicken Sie auf „Filter anwenden“, um den Gemeinschafts­konto Vergleich zu starten.

Nun sehen Sie die infrage kommenden Partner­konten aus unserem Vergleich, wobei das günstigste Konto ganz oben steht. Die Liste der Konten ist nach Kosten geordnet. Nach unten nehmen die Gebühren für die gemein­samen Konten zu.

Welche Filter bietet der Partnerkonto Vergleich?

Sie können den Gemeinschafts­konto Vergleich auf Ihr Nutzer­verhalten zuschneiden, indem Sie Filter­optionen anwenden. Dadurch beschränken Sie den Vergleich nach Wunsch auf Angebote mit folgenden Leistungen:

  • Wechselservice
  • kostenfreie Kreditkarte
  • kostenloses Gemeinschaftskonto

Haben Sie ein interessantes Angebot gefunden, können Sie über die Buttons „Konditionen“ und „Details“ alle Preise und Vertrags­konditionen noch einmal genau ansehen. Über den Button „Zum Anbieter“ gelangen Sie direkt zur jeweiligen Bank. Dort können Sie das Gemeinschafts­konto eröffnen.

Auf welche Leistungen kommt es beim Gemeinschaftskonto noch an?

Weitere Kriterien bei einem Giro­konto, das als Ge­mein­schafts­konto geführt wird, können für Sie je nach indi­vidu­eller Nut­zung interessant sein. Unter den Buttons „Konditionen“ und „Details“ sehen Sie u. a., ob die Bank fol­gende Leis­tungen anbietet:

  • Guthabenzinsen
  • günstige Dispozinsen
  • kostenlose Kreditkarten­nutzung im In- und Ausland
  • kostenlose Bargeld­abhebungen
  • große Anzahl eigener Geld­auto­maten bzw. kosten­lose Nut­zung von Auto­maten im Bankverbund 
  • Online-Banking
  • Filialen
  • weitergehende Einlagen­sicherung
  • digitaler Konto­wechsel­service 
  • Verzicht auf Sondergebühren

Nachdem Sie verglichen und Ihre Wahl getroffen haben, eröffnen Sie das gemeinsame Konto über den Button „Zum Anbieter“ direkt bei der betreffenden Bank.

Was ist ein Gemeinschafts­konto?

Ein Gemeinschaftskonto, oft auch Part­ner­konto genannt, läuft auf den Namen von min­des­tens zwei Personen. Die Konto­in­haber haben dann gleich­be­rech­tigt Zugriff auf das Konto. Ein gemeinsames Konto wird oft von Ehepaaren, unverheirateten Paaren, Wohngemein­schaften oder Geschäfts­partnern genutzt.

Der Konto­typ variiert: Es kann sich um ein Girokonto, ein Geschäfts­konto, ein Tages- oder Festgeld­konto oder ein Depot handeln. Das typische Gemein­schafts­konto ist ein ge­mein­sam ge­führ­tes pri­vates Giro­konto.

Wie funktioniert ein Gemeinschaftskonto?

Ein Gemeinschaftskonto wird von zwei oder mehr Menschen genutzt. Alle Kontoinhaber haben Zugriff auf das gemeinsame Konto, um Geld einzuzahlen und abzuheben sowie Über­weisungen zu tätigen etc. Dabei bekommt jeder eine eigene Karte und hat Zugang zum Online-Banking.

Im Detail hängt die Funktions­weise eines Partner­kontos davon ab, in welcher Form das ge­mein­same Konto geführt wird. Es gibt zwei ver­schie­dene Arten von Gemein­schafts­konto:

  1. Oder-Konto
  2. Und-Konto

Im Folgenden erklären wir den Unterschied.

Oder-Konto vs. Und-Konto: Was ist der Unterschied?

Bei einem Oder-Konto verfügen die Inhaber unab­hän­gig von­ein­ander über das Bank­konto. Sie können ohne Zu­stim­mung des anderen mit der Gemein­schafts­konto-Karte und über das Online-Banking Zah­lun­gen ausführen sowie jeder­zeit Ein­sicht in die Konto­aus­züge nehmen. Jeder kann z. B. Über­wei­sungen tätigen, Dauer­auf­träge und Last­schrif­ten ein­rich­ten oder Geld abheben. Viele finden diese Oder-Form des Gemein­schafts­kontos sinn­voll, weil es im All­tag prak­tisch ist. Die Vor­aus­set­zung ist jedoch, dass die Konto­in­haber ein­ander ver­trauen.

Bei einem Und-Konto ist Miss­brauch viel schwerer möglich. Dafür ge­stal­tet sich die Nut­zung in der Praxis kompli­zier­ter. Bei einem Und-Konto ist für jede Trans­ak­tion die Ein­willi­gung aller Konto­in­haber nötig. An­sons­ten ist bei­spiels­weise keine Aus­zah­lung oder Über­wei­sung möglich.

In der Regel wird ein gemein­sames Konto eines Ehe­paares oder eines nicht ver­hei­ra­teten Paares als Oder-Konto geführt. Beide über­weisen dann z. B. auf ihr Gemein­schafts­konto monat­lich einen be­stimm­ten Betrag. Dort ab­ge­bucht werden dann ge­mein­schaft­liche Aus­gaben wie Miete, Strom, Heizung, Ver­siche­rungen oder Lebens­mittel­käufe. Einige Paare ent­schei­den sich sogar dafür, ihre Einzel­kontos auf­zu­geben und aus­schließlich das ge­mein­same Konto zu führen. Dann gehen auf das Ge­mein­schafts­konto alle Ein­künfte ein sowie sämt­liche Aus­gaben ab.

Auf einem gemeinschaftlichem Tagesgeldkonto sparen

Sie können ein Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto führen und dort als Paar, Verein oder Freunde zusammen Geld zurücklegen und dafür gute Zinsen erhalten. Dies bieten z. B. ING (früher ING Diba), Renault Bank direkt, Santander und Consorsbank an. Die attraktivsten Tagesgeldzinsen und eine Übersicht der tagesaktuellen Angebote finden Sie in unserem Tagesgeld Vergleich.

Tagesgeld Vergleich

Gemeinschaftskonto Vergleich: Wie teuer ist ein Geschäftskonto als Gemeinschaftskonto?

Ein gewerbliches Gemein­schafts­konto ist in der Regel teurer als ein pri­vates Konto und kostet oft über 100 € im Jahr. Die meisten Banken erheben höhere monat­liche Ge­büh­ren für Geschäftskonten, meis­tens kommen noch wei­tere Kos­ten hinzu. Einige Banken bieten gar kein Ge­schäfts­konto an.

Geschäftskonten können auch App-basiert sein. Solche Apps werden oft von Fintechs be­trie­ben. An­bie­ter heißen z. B. Qonto, Finom, Bunq oder Fyrst. Einige sind keine Banken, sondern reine Zah­lungs­dienst­leister. Prüfen Sie, ob diese güns­tige Kon­di­tionen für Sie offe­rieren. Auch wenn es keine Gemein­schafts­konten geben sollte, können zu diesen Konten oft weitere Zu­griffs­berech­tigte wie Ad­minis­tra­toren hin­zu­ge­fügt werden.

Um Näheres zu erfahren, nutzen Sie unseren Geschäftskonto Vergleich.

Wie eröffne ich ein gemeinsames Konto?

Ein Girokonto als gemein­sames Konto, auch ein kosten­loses Gemein­schafts­konto, können Sie in weni­gen Schritten eröffnen:

  1. Entscheiden Sie sich mit Hilfe unseres Gemein­schafts­konto Vergleichs oder des Girokonto Vergleich für das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse.
  2. Füllen Sie die Antrags­strecke auf der Seite der Bank aus oder gehen Sie in eine Filiale. Ent­schei­den Sie sich für ein Und- oder ein Oder-Konto. Der An­trag muss von allen Konto­in­ha­bern unter­schrie­ben werden.
  3. Identifizieren Sie sich mit Ihrem Aus­weis vor Ort, online per Video-Ident oder schrift­lich mit dem Post-Ident-Verfahren.

Die Bank händigt Ihnen darauf­hin Unter­lagen und Kar­ten aus oder schickt Sie Ihnen zu. Sie können Ihr neues Gemein­schafts­konto dann direkt nutzen.

Findet bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos eine SCHUFA-Prüfung statt?

Wenn das gemeinsame Konto einen Dispo­si­tions­kredit vor­sieht, wird bei der Er­öff­nung eines Ge­mein­schafts­kontos eine SCHUFA-Auskunft eingeholt. Bei einem Gemein­schafts­konto ohne Dispo, das nicht ins Minus rutschen kann, also einem Gut­haben­konto, findet keine SCHUFA-Prüfung statt.

Muss ich für ein Gemeinschaftskonto Steuern zahlen?

Wenn Sie Zinsen auf ein gemein­sames Giro­konto oder Tages­geld­konto er­hal­ten, fällt da­rauf die Ab­gel­tungs­steuer an. Sie be­trägt 25 %. Dazu kommt der Soli­dari­täts­zuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Ab­gel­tungs­steuer, was ins­ge­samt zu einer Be­steue­rung von 26,375 % führt. Für Kirchen­mit­glieder kommt noch Kirchen­steuer in Höhe von je nach Bundes­land 8 oder 9 % hinzu. In der Spitze kann die ge­samte Steuer auf Ihre Zinsen knapp 28 % betragen.

Deutsche Banken behalten die Kapi­tal­er­trags­steuer auto­ma­tisch ein, es sei denn, ihnen liegt ein Frei­stel­lungs­auf­trag vor. Ver­hei­ra­tete Paare können zusammen einen Frei­stel­lungs­auf­trag in Höhe ihres Sparer-Pauschbetrages von ins­ge­samt 2.000 € stellen. Wer ein Ge­mein­schafts­konto führt, ohne ver­hei­ratet zu sein, kann keinen Frei­stel­lungs­auf­trag ein­rei­chen, sich die Ab­gel­tungs­steuer bis zur Höhe seines Frei­be­trags jedoch über die Steuer­er­klä­rung zurück­holen.

Zinsen unter Berücksichtigung der Steuer für 100.000 € für 1 Jahr auf einem Gemeinschaftskonto von Eheleuten

Zinssatz

Zinsertrag vor Steuern

Freistellungsauftrag

Zinsertrag nach Steuern

0,5 %

500 €

ohne

368 €

0,5 %

500 €

2.000 €

500 €

3,0 %

3.000 €

ohne

2.209 €

3,0 %

3.000 €

2.000 €

2.736 €

Im obigen Beispiel sehen Sie den Zins­er­trag, den ein Ehepaar unter Ein­be­rech­nung der Ab­gel­tungs­steuer ohne Kirchen­steuer erhält. Wie Sie sehen, lohnt sich ein Frei­stel­lungs­auf­trag. Achten Sie auch darauf, höhere Be­träge von einem Giro­konto auf ein gut ver­zins­tes Tages- oder Festgeld­konto umzuschichten.

Festgeld Vergleich

Vorsicht, Schenkungssteuer!

Bei einem Gemeinschafts­konto des Typs Oder-Konto kann Schen­kungs­steuer an­fal­len, wenn es hohe Ein­zah­lungen gibt, die über den regel­mäßi­gen Lebens­unter­halt hinaus­gehen. Dies ist z. B. bei Erb­schaften oder Ab­fin­dungen mög­lich. Denn das Finanz­amt geht davon aus, dass jedem der Konto­in­haber 50 % des Gut­habens zustehen.

Durch eine schriftliche Ver­ein­ba­rung, in der Sie die Mittel­ver­wen­dung fest­halten, können Sie nach­wei­sen, dass der Ver­dacht einer Schen­kung falsch ist. Zudem gibt es einen Frei­be­trag, bis zu dem keine Schen­kungs­steuer anfällt. Dieser beträgt bei Ehe­leuten 500.000 € und bei Un­ver­hei­ra­teten 20.000 € in 10 Jahren. Schen­kungs­steuer können Sie auch ver­meiden, wenn Sie ge­trennte Kon­ten führen und je­weils dem Part­ner eine Konto­voll­macht ausstellen.

Was sind bei einem Gemeinschaftskonto die Vor- und Nachteile?

Im Folgenden geben wir Ihnen eine Über­sicht über die mög­lichen Vor- und Nachteile eines gemein­samen Bank­kontos. Je nach Art des Gemein­schafts­kontos (Und- oder Oder-Konto) und des per­sön­lichen Ver­wen­dungs­zwecks können nur einige oder alle dieser Vor­züge und Mankos zum Tragen kommen.

Vorteile eines Gemeinschaftskontos

  • Beide Kontoinhaber können gleich­be­rech­tigt auf das Konto zugreifen.
  • Die alltäglichen Finanzen einer Ge­mein­schaft werden vereinfacht.
  • Gemeinsame Kosten können von einem ein­zigen Konto aus be­zahlt werden.
  • Ständiges Abrechnen mit dem Mit­in­haber für ge­mein­schaft­liche Kosten entfällt.
  • Beide Kontoinhaber behalten die Über­sicht über sämt­liche Transaktionen

Nachteile eines Gemeinschaftskontos

  • Alle Geldbewegungen, auch private, liegen vor dem Mitinhaber offen.
  • Der Mitinhaber kann ohne Ihre Zu­stim­mung das gemein­same Konto leeren.
  • Es besteht das Risiko, für Schulden des anderen Konto­in­habers zu haften.
  • Bei Schulden des anderen Konto­in­habers gegen­über Dritten kann das gemein­same Konto gepfändet werden.
  • Bei hohen Einzahlungen, die den normalen Lebens­unter­halt deut­lich über­stei­gen, kann Schen­kungs­steuer anfallen.

Welche Alternative gibt es zu einem Partnerkonto?

Wenn Sie kein gemeinsames Konto eröffnen möchten, können Sie Ihr per­sön­liches Konto be­hal­ten oder ein neues Giro­konto er­öff­nen und einer Person Ihres Ver­trauens darüber eine Voll­macht aus­stellen. Erfahren Sie mehr darüber in unserem aus­führ­lichen Rat­geber Bankvollmacht.

FAQ zum Thema Gemeinschaftskonto

Die folgenden Fragen treten beim Thema Gemein­schafts­konto häufig auf.

  • Im Regelfall hat ein Gemeinschaftskonto zwei Konto­in­haber. Einige Banken lassen noch weitere Mit­in­haber zu, was z. B. für Geschwister, Freunde, Vereine oder das WG-Konto prak­tisch sein kann. Auch durch eine Bank­voll­macht lässt sich der Per­sonen­kreis, der Zu­griff auf ein Konto hat, erweitern.

  • Eine Auflösung eines Gemeinschafts­kontos kann nur durch die Konto­in­haber gemein­schaft­lich erfolgen. Dies kann z. B. bei einem gemein­samen Termin bei der Bank geschehen. Alleine können Sie ein Gemein­schafts­konto nicht auflösen. Eine Kündi­gung müssen beide unter­schreiben. Sie können das Gemein­schafts­konto auch per Post oder E-Mail kündigen.

  • Sollte einer der Konto­in­haber sterben, gehört nicht etwa dem über­leben­den Konto­in­haber das Geld auf dem gemein­samen Konto nun alleine. Statt­dessen treten jetzt die Erben an die Stelle des ver­stor­benen Konto­in­habers. In der Regel steht den Erben nach dem Todes­fall die Hälfte des Geldes zu, das sich auf dem Gemein­schafts­konto befindet. Ist das Konto im Minus, müssen diese gleich­falls für die Hälfte der Schulden aufkommen.

  • Ja, das ist bei vielen Banken möglich. Aller­dings müssen die Konto­in­haber im selben Land steuer­pflichtig sein.

  • Bei einem gemeinsamen Konto sind zwei oder mehr Personen Konto­inhaber. Das Gemein­schafts­konto läuft auf den Namen aller Inhaber.

  • Bei einer Trennung kündigen die beiden Konto­in­haber ihr Gemein­schafts­konto in der Regel zusammen und teilen das Geld oder die Schul­den gerecht auf. In der Regel hat jede Partei An­spruch auf die Hälfte. Es sollte nicht vorkommen, dass der Ex-Partner sein Zu­griffs­recht miss­braucht, das ge­mein­same Konto leer­räumt und zu­sätz­lich den Dispo voll aus­schöpft. Dies passiert aber.

    Grundsätzlich haften beide Konto­invhaber ge­samt­schuld­ne­risch für das Gemein­schafts­konto. Dies be­deu­tet: Im schlimmsten Fall muss der Mit­in­haber in einem solchen Fall für diesen Betrag aufkommen.

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