Das Wichtigste in Kürze
- Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die das Sparen mit einem Bausparvertrag unterstützt.
- Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Einkommen und von der Beitragshöhe.
- Es werden pro Jahr maximal 700 € bei Alleinstehenden und 1.400 € bei Paaren zugezahlt.
- Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 € für Alleinstehende und bei 70.000 € für Paare. Sind Kinder vorhanden, erhöhen sich die Einkommensgrenzen.
- Die Wohnungsbauprämie muss nicht zurückgezahlt werden, wenn sie für Immobilienkauf, -bau oder eine Modernisierung eingesetzt wird.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die Sparer mit bis zu 10 % Zuschuss auf ihre jährlichen Einzahlungen in einen Bausparvertrag unterstützt. Die genaue Höhe ist abhängig von Einkommen und Beitragshöhe. Sie beträgt maximal 70 € pro Jahr für Singles und 140 € pro Jahr für Paare.
Die Förderung ist zweckgebunden und darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke – also etwa Hausbau, -kauf oder Modernisierung – eingesetzt werden. Anspruch auf die Prämie haben Personen ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie 2025?
Die konkrete Höhe der Wohnungsbauprämie ist individuell verschieden und hängt von der Beitragshöhe ab, mit der der Bausparvertrag bespart wird. Der Zuschuss beträgt maximal 10 % der gesparten Beträge, ist aber bei 70 € pro Jahr für Alleinstehende und bei jährlich 140 € für Paare gedeckelt.
Folgende Tabelle zeigt die maximale Höhe der Zuschüsse in Abhängigkeit vom eingezahlten Sparbetrag.
Höhe der Wohnungsbauprämie
Sparbetrag pro Jahr | maximale Prämie bei Singles | maximale Prämie bei Paaren |
---|---|---|
100 € | 10 € | 10 € |
200 € | 20 € | 20 € |
400 € | 40 € | 40 € |
600 € | 60 e | 60 € |
800 € | 70 € | 80 € |
1.000 € | 70 € | 100 € |
1.200 € | 70 € | 120 € |
1.400 € | 70 € | 140 € |
Welche Voraussetzungen muss ich für die Wohnungsbauprämie erfüllen?
Wer die Wohnungsbauprämie erhalten will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mit Bausparvertrag sparen oder Genossenschaftsanteile erwerben
- Mindestalter von 16 Jahren
- Mindesteinzahlung von 50 € pro Jahr
- bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten
Die Voraussetzungen im Detail
Die entscheidende Voraussetzung ist das Abschließen eines Bausparvertrages. Auch wer Anteile an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft erwirbt oder Sparverträge für den Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums angelegt hat, ist prämienberechtigt. Ebenso kann Nutznießer sein, wer darauf spart, ein sogenanntes „eigentumsähnliches Dauerwohnrecht“ zu erwerben. Es erlaubt, ein Haus oder eine Wohnung dauerhaft und mietfrei zu bewohnen, ohne selbst der Eigentümer mit den damit einhergehenden Pflichten zu sein.
Eine weitere Voraussetzung ist das Mindestalter von 16 Jahren. Wer jünger ist, kann noch keinen Bausparvertrag abschließen und dementsprechend auch keine Wohnungsbauprämie als Zuschuss erhalten.
Außerdem müssen pro Jahr mindestens 50 € in den Sparvertrag eingezahlt werden. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Familienstand und dem zu versteuernden Einkommen. Das ist der Betrag Ihrer Einkünfte, der nach Abzug aller Kosten und Freibeträge besteuert wird.
Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie
Familienstand | Einkommensgrenze |
---|---|
Alleinstehend | 35.000 € |
Paare (verheiratet und eheähnliche Verbindungen) | 70.000 € |
Quelle: Wohnungsbau-Prämiengesetz, Stand: 22.08.2025
Gehören zum Haushalt Kinder, verschieben sich die Einkommensgrenzen, die für den Bezug der Wohnungsbauprämie gelten, nach oben. Da die Berechnung dieser Grenzen stark von den jeweiligen Konstellationen innerhalb der Familie abhängen, empfehlen wir eine individuelle Beratung bei der Bausparkasse, bei der Sie Ihren Bausparvertrag abgeschlossen haben.
Zusammenfassung: Eckdaten zur Bausparprämie
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Unterstützung beim Bausparen. Hier haben wir für Sie die Eckdaten zur Prämie zusammengefasst.
Das ist die Wohnungsbauprämie
Kriterium | Details 2025 |
---|---|
Förderung | 10 % Zuschuss auf Einzahlungen |
Voraussetzungen | Mindestalter 16 Jahre Mindesteinzahlung 50 € wohnwirtschaftliche Verwendung |
maximale geförderte Summe pro Jahr | 700 € bei Singles 1.400 € bei Paaren |
maximaler Zuschuss pro Jahr | 70 € bei Singles 140 € bei Paaren |
Mindestlaufzeit | 7 Jahre |
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) | 35.000 € bei Singles 70.000 € bei Paaren |
Mit Blick auf die aktuell niedrigen Zinsen, die Banken auf konventionelle Anlagen wie Sparbriefe zahlen, ist es durchaus lohnenswert, in den Bau, Kauf oder die Modernisierung der eigenen vier Wände zu investieren – auch wenn das Eigenheim zur Zeit eigentlich noch kein aktuelles Thema auf Ihrer Lebensagenda ist. Nutzen Sie die staatlichen Zuschüsse für spätere Vorhaben. Immerhin wird bereits eine jährliche Einzahlung von 50 € gefördert.
Muss ich die Wohnungsbauprämie zurückzahlen?
Die Wohnungsbauförderung ist als Subvention des Staates ein Geschenk insbesondere an einkommensschwache Haushalte und muss nicht zurückgezahlt werden. Aber nur, wenn das angesparte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird. Wer sich nicht daran hält, muss die Wohnungsbauprämie in vollem Umfang zurückzahlen. Es gibt allerdings Ausnahmen:
- Bausparer, die bei Abschluss ihres Vertrages jünger als 25 sind, dürfen nach sieben Jahren frei über das Gesamtguthaben verfügen, sprich: Das Geld darf, muss aber nicht für den Wohnungsbau verwendet werden. Diese Ausnahmeregelung darf jeder Sparer allerdings nur ein einziges Mal in Anspruch nehmen.
- Wer einen Bausparvertrag mit seinem Ehepartner bespart und das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet, muss die Prämie ebenfalls nicht zurückzahlen, wenn einer der beiden Vertragspartner gestorben oder erwerbsunfähig geworden ist.
- Dasselbe gilt, wenn der Bausparer beim vorzeitigen Abruf des Guthabens seit mehr als zwölf Monaten dauerhaft arbeitslos ist.
Fazit: Je früher Sie damit beginnen, in einen Bausparvertrag einzuzahlen oder andere wohnwirtschaftliche Investitionen zu tätigen, desto lukrativer ist diese Art der Vermögensbildung.
Effektiver Jahreszins p.a.:3,30 %
Fester Sollzins p.a.:3,23 %
Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %
Beleihungsauslauf:63,00 %
Immobilienwert:480.000,00 €
Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €
Zinskosten:88.029,46 €
Monatliche Rate:1.325,00 €
Restschuld:229.029,46 €
Gesamtlaufzeit:29 Jahre und 7 Monate
Anzahl der Raten:355
Gesamtbetrag:470.206,38 €
Effektiver Jahreszins p.a.:3,52 %
Fester Sollzins p.a.:3,45 %
Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %
Beleihungsauslauf:63,00 %
Immobilienwert:480.000,00 €
Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €
Zinskosten:93.808,67 €
Monatliche Rate:1.380,00 €
Restschuld:228.208,67 €
Gesamtlaufzeit:28 Jahre und 11 Monate
Anzahl der Raten:347
Gesamtbetrag:478.320,71 €
Effektiver Jahreszins p.a.:3,95 %
Fester Sollzins p.a.:3,85 %
Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %
Beleihungsauslauf:63,00 %
Immobilienwert:480.000,00 €
Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €
Zinskosten:105.068,94 €
Monatliche Rate:1.487,50 €
Restschuld:226.568,94 €
Gesamtlaufzeit:27 Jahre und 8 Monate
Anzahl der Raten:332
Gesamtbetrag:493.491,04 €
Wie kann ich die Wohnungsbauprämie beantragen?
In der Regel schickt die Bausparkasse, bei der Ihr Vertrag läuft, Ende Januar oder Anfang Februar den Vordruck für den Antrag auf Wohnbauprämie für das vorherige Jahr zu. Ansonsten müssen Sparer den Antrag direkt bei ihrer Bausparkasse abholen oder einfordern. Der ausgefüllte Antrag wird dann an die zuständige staatliche Stelle weitergeleitet. Um ihn korrekt auszufüllen, sollten sie jedes Jahr erneut auf folgendes achten:
- Name, Adresse und Steuernummer (sofern vorhanden) sind in der Regel bereits automatisch eingetragen. Falls sich an diesen Daten etwas geändert hat, müssen Sie diese auf dem Antrag korrigieren.
- Falls sich das zu versteuernde Bruttojahreseinkommen verändert hat, muss auch dieses Detail geändert werden, da Ihr Anrecht auf die Wohnbauprämie daran gekoppelt ist.
- Haben Sie geheiratet, muss auch das auf dem Antrag vermerkt werden, denn dieser Umstand verändert Ihre gemeinsame Einkommensgrenze als Ehepaar.
- Auch will Ihre Bausparkasse wissen, ob Sie die Wohnbauprämie bereits bei einem anderen Institut beantragt haben – denn die staatliche Förderung erhält jeder natürlich nur einmal.
- Datum und Unterschrift dürfen Sie auf keinen Fall vergessen, denn ohne sie ist der Antrag ungültig.
Fazit: Die Bausparprämie erhöht Ihre Rendite beim Bausparen
Die Bausparprämie ist eine staatliche Förderung für Bausparer, die jährlich als prozentualer Zuschuss auf die Einzahlungen in einen Bausparvertrag gewährt wird. Sie beträgt aktuell 10 % der eingezahlten Summe bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet und das angesparte Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke wie den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie verwendet wird.
Die Bausparprämie unterstützt Sie beim Vermögensaufbau. Durch den staatlichen Zuschuss erhöht sich die Rendite des Bausparvertrags, was die Finanzierung von Wohneigentum erschwinglicher macht.
Häufige Fragen zur Wohnungsbauprämie
Nein, die Wohnungsbauprämie muss nicht versteuert werden. Sie wird als staatliche Förderung gewährt und ist steuerfrei. Das bedeutet, sie zählt nicht als Einkommen und muss daher bei der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Ja. Wer vergisst, die Prämie für das vorherige Jahr zu beantragen, kann sie noch 2 Jahre rückwirkend bei seinem Anbieter beantragen.
Die Wohnungsbauprämie wird nicht direkt ausgezahlt, sondern nach Bewilligung dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf das Girokonto findet nicht statt. Sie können auf die Wohnungsbauprämie zugreifen, wenn der Bausparvertrag zuteilungsreif ist und das Geld für Kauf, Bau, Renovierung oder Modernisierung einer Immobilie verwendet wird. Bis dahin bleibt sie dem Vertrag zugeordnet.
Wohnwirtschaftliche Verwendung bedeutet, dass Sie das angesparte Guthaben ausschließlich für bestimmte Zwecke im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau oder der Verbesserung von Wohnraum nutzen dürfen. Das sind der Bau oder der Kauf einer Immobilie sowie Modernisierung, Umbau oder Renovierung eines Gebäudes. Nicht förderfähig sind normale Konsumausgaben wie Möbel, Hausgeräte oder Urlaube.
Das zu versteuernde Einkommen ist die maßgebliche Größe für die Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie. Es bezeichnet den Betrag Ihrer jährlichen Einkünfte, der nach Abzug aller zulässigen Werbungskosten, Freibeträge und Sonderausgaben übrigbleibt und tatsächlich besteuert wird. Sie finden den exakten Betrag im Steuerbescheid.