Wohnungsbauprämie 2025: Höhe, Voraussetzungen, Einkommensgrenzen

Mit der Wohnungsbau­prämie fördert der Staat lang­fristig pri­vate Investi­tionen in die eigene Immo­bilie. Auch wenn Ihr Vor­haben erst in vie­len Jahren umge­setzt wird. Egal, ob Sie kaufen oder bauen wollen. Um die Bauspar­prämie zu er­halten, müssen Sie aller­dings einiges beachten. Wir zeigen, wie es geht!

Zuständige Redakteurin für den Bereich Immobilien
Stand: 22.08.2025
Icon Stoppuhr

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wohnungsbauprämie ist eine staat­liche Förderung, die das Sparen mit einem Bauspar­vertrag unterstützt.
  • Die Höhe der För­derung ist abhän­gig vom Ein­kommen und von der Bei­tragshöhe.
  • Es werden pro Jahr maximal 700 € bei Allein­stehenden und 1.400 € bei Paaren zu­gezahlt.
  • Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 € für Allein­stehende und bei 70.000 € für Paare. Sind Kin­der vor­handen, erhöhen sich die Ein­kommens­grenzen.
  • Die Wohnungsbauprämie muss nicht zurück­gezahlt werden, wenn sie für Immobilien­kauf, -bau oder eine Moderni­sierung einge­setzt wird.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbau­prämie ist eine staat­liche För­derung in Deutsch­land, die Sparer mit bis zu 10 % Zu­schuss auf ihre jähr­lichen Einzah­lungen in einen Bau­spar­vertrag unter­stützt. Die genaue Höhe ist abhängig von Ein­kommen und Beitrags­höhe. Sie beträgt maximal 70 € pro Jahr für Singles und 140 € pro Jahr für Paare.

Die Förderung ist zweck­gebunden und darf nur für wohn­wirtschaft­liche Zwecke – also etwa Hausbau, -kauf oder Moderni­sierung – einge­setzt werden. Anspruch auf die Prämie haben Per­sonen ab 16 Jahren mit Wohn­sitz in Deutsch­land, deren zu versteu­erndes Ein­kommen bestimmte Gren­zen nicht über­schreitet.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie 2025?

Die konkrete Höhe der Wohnungsbau­prämie ist individuell ver­schieden und hängt von der Beitrags­höhe ab, mit der der Bau­sparver­trag bespart wird. Der Zuschuss beträgt maximal 10 % der gesparten Beträge, ist aber bei 70 € pro Jahr für Allein­stehende und bei jähr­lich 140 € für Paare gedeckelt.

Folgende Tabelle zeigt die maximale Höhe der Zu­schüsse in Abhängig­keit vom einge­zahlten Spar­betrag.

Höhe der Wohnungsbauprämie

Sparbetrag pro Jahr maximale Prämie bei Singles maximale Prämie bei Paaren
100 € 10 € 10 €
200 € 20 € 20 €
400 € 40 € 40 €
600 € 60 e 60 €
800 € 70 € 80 €
1.000 € 70 € 100 €
1.200 € 70 € 120 €
1.400 € 70 € 140 €

Welche Voraussetzungen muss ich für die Wohnungsbauprämie erfüllen?

Wer die Wohnungsbauprämie erhalten will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mit Bausparvertrag sparen oder Genossenschaftsanteile erwerben
  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Mindesteinzahlung von 50 € pro Jahr
  • bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten

Die Voraussetzungen im Detail

Die entscheidende Voraussetzung ist das Abschließen eines Bausparvertrages. Auch wer Anteile an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft erwirbt oder Sparverträge für den Bau oder Erwerb selbst genutzten Wohneigentums angelegt hat, ist prämienberechtigt. Ebenso kann Nutznießer sein, wer darauf spart, ein sogenanntes „eigentumsähnliches Dauerwohnrecht“ zu erwerben. Es erlaubt, ein Haus oder eine Wohnung dauerhaft und mietfrei zu bewohnen, ohne selbst der Eigentümer mit den damit einhergehenden Pflichten zu sein.

Eine weitere Voraussetzung ist das Mindestalter von 16 Jahren. Wer jünger ist, kann noch keinen Bausparvertrag abschließen und dementsprechend auch keine Wohnungsbauprämie als Zuschuss erhalten.

Außerdem müssen pro Jahr mindestens 50 € in den Sparvertrag eingezahlt werden. Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Familienstand und dem zu versteuernden Einkommen. Das ist der Betrag Ihrer Einkünfte, der nach Abzug aller Kosten und Freibeträge besteuert wird.

Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie

Familienstand Einkommensgrenze
Alleinstehend 35.000 €
Paare (verheiratet und eheähnliche Verbindungen) 70.000 €

Quelle: Wohnungsbau-Prämiengesetz, Stand: 22.08.2025

Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen

Gehören zum Haushalt Kinder, verschieben sich die Einkommens­grenzen, die für den Bezug der Wohnungs­bauprämie gelten, nach oben. Da die Berechnung dieser Gren­zen stark von den jeweiligen Konstellationen inner­halb der Familie abhängen, empfehlen wir eine individuelle Beratung bei der Bauspar­kasse, bei der Sie Ihren Bauspar­vertrag abgeschlossen haben.

Zusammenfassung: Eckdaten zur Bausparprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Unterstützung beim Bausparen. Hier haben wir für Sie die Eckdaten zur Prämie zusammengefasst.

Das ist die Wohnungsbauprämie

Kriterium Details 2025
Förderung 10 % Zuschuss auf Einzahlungen
Voraussetzungen

Mindestalter 16 Jahre

Mindesteinzahlung 50 €

wohnwirtschaftliche Verwendung

maximale geförderte Summe pro Jahr

700 € bei Singles

1.400 € bei Paaren

maximaler Zuschuss pro Jahr

70 € bei Singles

140 € bei Paaren

Mindestlaufzeit 7 Jahre
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen)

35.000 € bei Singles

70.000 € bei Paaren

Die Wohnungsbauprämie als Zinsanschub nutzen

Mit Blick auf die aktuell niedrigen Zinsen, die Banken auf konventionelle Anlagen wie Sparbriefe zahlen, ist es durchaus lohnenswert, in den Bau, Kauf oder die Modernisierung der eigenen vier Wände zu investieren – auch wenn das Eigenheim zur Zeit eigentlich noch kein aktuelles Thema auf Ihrer Lebensagenda ist. Nutzen Sie die staatlichen Zuschüsse für spätere Vorhaben. Immerhin wird bereits eine jährliche Einzahlung von 50 € gefördert.

Muss ich die Wohnungsbauprämie zurückzahlen?

Die Wohnungsbauförderung ist als Subvention des Staates ein Geschenk insbesondere an einkommensschwache Haushalte und muss nicht zurückgezahlt werden. Aber nur, wenn das angesparte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird. Wer sich nicht daran hält, muss die Wohnungsbauprämie in vollem Umfang zurückzahlen. Es gibt allerdings Ausnahmen:

  • Bausparer, die bei Abschluss ihres Vertrages jünger als 25 sind, dürfen nach sieben Jahren frei über das Gesamtguthaben verfügen, sprich: Das Geld darf, muss aber nicht für den Wohnungsbau verwendet werden. Diese Ausnahmeregelung darf jeder Sparer allerdings nur ein einziges Mal in Anspruch nehmen.
  • Wer einen Bausparvertrag mit seinem Ehepartner bespart und das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet, muss die Prämie ebenfalls nicht zurückzahlen, wenn einer der beiden Vertragspartner gestorben oder erwerbsunfähig geworden ist.
  • Dasselbe gilt, wenn der Bausparer beim vorzeitigen Abruf des Guthabens seit mehr als zwölf Monaten dauerhaft arbeitslos ist.

Fazit: Je früher Sie damit beginnen, in einen Bausparvertrag einzuzahlen oder andere wohnwirtschaftliche Investitionen zu tätigen, desto lukrativer ist diese Art der Vermögensbildung.

Unsere aktuell günstigsten Angebote für Baufinanzierung
Darlehensbetrag: 300.000 €,  Immobilienwert: 480.000 €, Zinsbindung: 10 Jahre,  Tilgung: 2 %, PLZ: 34295
eff. Jahreszins monatl. Rate  
3,30 % 1.325,00 € repr. Beispiel
Die der Berechnung zugrunde liegenden Konditionen spiegeln den tagesaktuellen Top-Zins mit 10 Jahren Sollzinsbindung wider und wurden anhand folgender Annahmen ermittelt:
Während der Sollzinsbindung:

Effektiver Jahreszins p.a.:3,30 %

Fester Sollzins p.a.:3,23 %

Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %

Beleihungsauslauf:63,00 %

Immobilienwert:480.000,00 €

Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €

Zinskosten:88.029,46 €

Monatliche Rate:1.325,00 €

Restschuld:229.029,46 €

Bei gleichbleibenden Zinsen:

Gesamtlaufzeit:29 Jahre und 7 Monate

Anzahl der Raten:355

Gesamtbetrag:470.206,38 €

Die Immobilie wird gekauft, eigengenutzt und dient mit einer erstrangigen Grundschuld als Sicherheit für die Finanzierung. Die Darlehnsnehmer sind unbefristet Angestellte mit einwandfreien Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheiten (z.B. Notarkosten für die Grundschuldbestellung, Kosten für das Grundbuchamt) sowie für eine Gebäudeversicherung an.
3,52 % 1.380,00 € repr. Beispiel
Die der Berechnung zugrunde liegenden Konditionen spiegeln den tagesaktuellen Top-Zins mit 10 Jahren Sollzinsbindung wider und wurden anhand folgender Annahmen ermittelt:
Während der Sollzinsbindung:

Effektiver Jahreszins p.a.:3,52 %

Fester Sollzins p.a.:3,45 %

Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %

Beleihungsauslauf:63,00 %

Immobilienwert:480.000,00 €

Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €

Zinskosten:93.808,67 €

Monatliche Rate:1.380,00 €

Restschuld:228.208,67 €

Bei gleichbleibenden Zinsen:

Gesamtlaufzeit:28 Jahre und 11 Monate

Anzahl der Raten:347

Gesamtbetrag:478.320,71 €

Die Immobilie wird gekauft, eigengenutzt und dient mit einer erstrangigen Grundschuld als Sicherheit für die Finanzierung. Die Darlehnsnehmer sind unbefristet Angestellte mit einwandfreien Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheiten (z.B. Notarkosten für die Grundschuldbestellung, Kosten für das Grundbuchamt) sowie für eine Gebäudeversicherung an.
3,95 % 1.487,50 € repr. Beispiel
Die der Berechnung zugrunde liegenden Konditionen spiegeln den tagesaktuellen Top-Zins mit 10 Jahren Sollzinsbindung wider und wurden anhand folgender Annahmen ermittelt:
Während der Sollzinsbindung:

Effektiver Jahreszins p.a.:3,95 %

Fester Sollzins p.a.:3,85 %

Anfängliche Tilgung p.a.:2,00 %

Beleihungsauslauf:63,00 %

Immobilienwert:480.000,00 €

Nettodarlehnsbetrag:300.000,00 €

Zinskosten:105.068,94 €

Monatliche Rate:1.487,50 €

Restschuld:226.568,94 €

Bei gleichbleibenden Zinsen:

Gesamtlaufzeit:27 Jahre und 8 Monate

Anzahl der Raten:332

Gesamtbetrag:493.491,04 €

Die Immobilie wird gekauft, eigengenutzt und dient mit einer erstrangigen Grundschuld als Sicherheit für die Finanzierung. Die Darlehnsnehmer sind unbefristet Angestellte mit einwandfreien Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheiten (z.B. Notarkosten für die Grundschuldbestellung, Kosten für das Grundbuchamt) sowie für eine Gebäudeversicherung an.

Wie kann ich die Wohnungsbauprämie beantragen?

In der Regel schickt die Bausparkasse, bei der Ihr Vertrag läuft, Ende Januar oder Anfang Februar den Vordruck für den Antrag auf Wohnbauprämie für das vorherige Jahr zu. Ansonsten müssen Sparer den Antrag direkt bei ihrer Bausparkasse abholen oder einfordern. Der ausgefüllte Antrag wird dann an die zuständige staatliche Stelle weitergeleitet. Um ihn korrekt auszufüllen, sollten sie jedes Jahr erneut auf folgendes achten:

  • Name, Adresse und Steuernummer (sofern vorhanden) sind in der Regel bereits automatisch eingetragen. Falls sich an diesen Daten etwas geändert hat, müssen Sie diese auf dem Antrag korrigieren.
  • Falls sich das zu versteuernde Bruttojahreseinkommen verändert hat, muss auch dieses Detail geändert werden, da Ihr Anrecht auf die Wohnbauprämie daran gekoppelt ist.
  • Haben Sie geheiratet, muss auch das auf dem Antrag vermerkt werden, denn dieser Umstand verändert Ihre gemeinsame Einkommensgrenze als Ehepaar.
  • Auch will Ihre Bausparkasse wissen, ob Sie die Wohnbauprämie bereits bei einem anderen Institut beantragt haben – denn die staatliche Förderung erhält jeder natürlich nur einmal.
  • Datum und Unterschrift dürfen Sie auf keinen Fall vergessen, denn ohne sie ist der Antrag ungültig.

Fazit: Die Bausparprämie erhöht Ihre Rendite beim Bausparen

Die Bausparprämie ist eine staat­liche Förderung für Bau­sparer, die jähr­lich als prozen­tualer Zuschuss auf die Einzah­lungen in einen Bauspar­vertrag gewährt wird. Sie beträgt aktuell 10 % der einge­zahlten Summe bis zu einer festge­legten Höchst­grenze. Voraussetzung ist, dass das zu versteu­ernde Ein­kommen bestimmte Grenzen nicht über­schreitet und das angesparte Geld für wohn­wirtschaft­liche Zwecke wie den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie verwendet wird.

Die Bausparprämie unter­stützt Sie beim Vermögens­aufbau. Durch den staat­lichen Zuschuss erhöht sich die Rendite des Bauspar­vertrags, was die Finanzierung von Wohn­eigentum erschwing­licher macht.

Häufige Fragen zur Wohnungsbauprämie

  • Nein, die Wohnungsbauprämie muss nicht ver­steuert werden. Sie wird als staat­liche För­derung gewährt und ist steuer­frei. Das bedeutet, sie zählt nicht als Ein­kommen und muss daher bei der Steuer­erklärung nicht ange­geben werden.

  • Ja. Wer vergisst, die Prämie für das vorherige Jahr zu beantragen, kann sie noch 2 Jahre rückwirkend bei seinem Anbieter beantragen.

  • Die Wohnungsbauprämie wird nicht direkt ausge­zahlt, sondern nach Bewilli­gung dem Bau­spar­gut­haben gutge­schrieben. Eine Aus­zahlung auf das Giro­konto findet nicht statt. Sie können auf die Wohnungs­bau­prämie zugrei­fen, wenn der Bauspar­vertrag zuteilungs­reif ist und das Geld für Kauf, Bau, Renovierung oder Moderni­sierung einer Immobilie ver­wendet wird. Bis dahin bleibt sie dem Ver­trag zugeordnet.

  • Wohnwirtschaftliche Verwendung be­deutet, dass Sie das ange­sparte Gut­haben ausschließ­lich für bestimmte Zwecke im Zusammen­hang mit dem Wohnungs­bau oder der Ver­besserung von Wohn­raum nutzen dürfen. Das sind der Bau oder der Kauf einer Immobilie sowie Moderni­sierung, Umbau oder Reno­vierung eines Gebäudes. Nicht förder­fähig sind normale Konsum­ausgaben wie Möbel, Haus­geräte oder Urlaube.

  • Das zu versteuernde Einkommen ist die maßgebliche Größe für die Einkommensgrenzen bei der Wohnungsbauprämie. Es bezeichnet den Betrag Ihrer jährlichen Einkünfte, der nach Abzug aller zulässigen Werbungskosten, Freibeträge und Sonderausgaben übrigbleibt und tatsächlich besteuert wird. Sie finden den exakten Betrag im Steuerbescheid.

Was kostet ein Haus?

Welche Kosten beim Hausbau tatsächlich anfallen, hängt von vielen Faktoren ab. Wir zeigen Ihnen an konkreten Beispielen, welche Kosten im Detail beim Bau einer Immobilie anfallen.

Hausbaukosten
Finanzspritze vom Staat

Der Staat fördert den Kauf, Bau und die Modernisierung von Wohneigentum. Dabei handelt es sich um günstige KfW-Darlehen bis 120.000 € sowie Tilgungszuschüsse. Wie Sie da rankommen, erfahren Sie bei uns.

KfW-Förderung
Das eigene Zuhause finanzieren

Mit einem Baudarlehen investieren Sie in die eigenen vier Wände. Doch worauf ist bei den verschiedenen Arten wie Bausparvertrag oder Familienhypothek zu achten? Bei uns erfahren Sie mehr.

Baudarlehen