Grundschuld löschen: Anleitung, Kosten und Infos zur Löschungsbewilligung

Sie haben Ihr Darlehen vollständig zurückgezahlt und damit alle Schulden auf die Immobilie getilgt? Glückwunsch! Doch die Grundschuld wird dann nicht automatisch gelöscht und verschwindet aus dem Grundbuch. Zuerst müssen Sie eine Löschungsbewilligung beantragen – wie das geht, lesen Sie hier.

Zuständige Redakteurin für den Bereich Immobilien
Stand: 14.08.2025
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Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können eine bestehende Grundschuld löschen lassen, wenn Sie die letzte Rate eines Darlehens gezahlt haben.
  • Für die Löschung benötigen Sie eine Löschungsbewilligung. Das ist die Zustimmung des Kreditgebers, der damit die komplette Rückzahlung der Schuld bestätigt.
  • Zur Löschung einer Grundschuld müssen Sie einen Notar beauftragen, der die notwendigen Unterlagen beim Grundbuchamt einreicht.
  • Die Grundschuldlöschung kostet etwa 0,2–0,4 % der als Grundschuld eingetragenen Summe.

Was ist eine Grundschuld?

Eine Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht an einer Immobilie. Sie sichert in der Regel eine Immobilienfinanzierung ab und gibt der Bank das Recht, das Grundstück zu verwerten, wenn der Kredit nicht zurückgezahlt wird.

Wann kann ich eine Grundschuld löschen lassen?

Sie können eine Grundschuld löschen lassen, wenn Sie Ihre letzte Kreditrate getilgt haben oder auch wenn Sie Ihr Darlehen umschulden. Voraussetzung dafür ist eine Löschungsbewilligung, die Ihnen unter den genannten Voraussetzungen gesetzlich zusteht. Sollten Sie sie nicht unaufgefordert zugeschickt bekommen, können Sie sie bei Ihrem Kreditgeber beantragen.

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Die Löschungsbewilligung ist die Zustimmung eines Kreditgebers, dass sein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht gelöscht wird. Sie muss immer als Schriftstück in notarieller Form vorliegen. Auf diesem ist die Zustimmung des Gläubigers zur Löschung festgehalten. Ohne diese Zustimmung kann kein Sicherungsrecht, also keine Grundschuld oder auch Hypothek, gelöscht werden.

Durch die Löschung des Sicherungsrechts im Grundbuch erlischt auch die Sicherheit für den Gläubiger. Dies muss der Gläubiger erst dann zulassen, wenn der dem Grundpfandrecht zugrunde liegende Kredit zurückgezahlt worden ist.

Löschungsbewilligung von privat

Auch von privat kann eine Löschungsbewilligung unterzeichnet werden, wenn der Kreditgeber eine Privatperson war. Diese Unterschrift ist aber – wie auch der Antrag auf Löschung einer Grundschuld – notariell zu beglaubigen.

Gibt es ein Muster für eine Löschungsbewilligung?

Ist der Gläubiger die kreditgebende Bank, bekommen Sie in der Regel einen Vordruck für die Löschungsbewilligung. Privatgläubiger sollten bei der von ihnen ausgestellten und unterschriebenen Löschungsbewilligung schon vor dem Gang zum Notar darauf überprüfen, ob alle wichtigen Bestandteile enthalten sind. Unter der Überschrift „Löschungsbewilligung“ muss stehen, um welches Grundsicherungsrecht es sich genau handelt. Notwendig sind zudem folgende Angaben:

  • Grundbuchblatt
  • Nummer des Grundbucheintrags
  • Flurstück
  • Höhe der Grundschuld
  • Zustimmung des Eigentümers der Grundschuld über die Löschung

Die Unterschrift mit Ort und Datum muss von einem Notar beglaubigt werden.

Wie beantrage ich die Löschung einer Grundschuld im Grundbuch?

Für die Löschung einer Grundschud sind nur wenige Schritte notwendig.

Grundschuld löschen - Schritt 1: Stellen Sie zunächst den Antrag auf eine Löschungsbewilligung bei Ihrem Kreditgeber. Das können Sie zum Beispiel dann tun, wenn Sie den Kredit vollständig getilgt haben und die Grundschuld sich in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt hat.

Grundschuld löschen - Schritt 2: Die Löschungsbewilligung können Sie dann zusammen mit Ihrem Antrag auf Löschung der Grundschuld über einen Notar beim Grundbuchamt einreichen.

Grundschuld löschen - Schritt 3: Dort prüfen die Beamten, ob die formellen Voraussetzungen der Löschung vorhanden sind und tragen bei positivem Beschluss einen Löschungsvermerk im Grundbuch ein.

Sonderfall Briefgrundschuld

Es gibt zwei Arten von Grund­schuld. Zum einen die Buch­grund­schuld, bei der die Grund­schuld nur in das Grund­buch eingetragen wird. Zum anderen die Brief­grund­schuld, bei der zusätzlich zur Eintragung ins Grund­buch ein sogenannter Grund­schuld­brief ausgestellt wird. Dieser Grund­schuld­brief ist eine amt­liche Urkunde und ein Wert­papier, das dokumentiert, dass das Grund­stück mit einer bestimmten Geld­summe belastet ist. Wer den Grund­schuld­brief besitzt, ist Gläubiger der Grundschuld.

Wenn Sie eine Briefgrundschuld löschen lassen wollen, muss der Notar zusätzlich zur Löschungsbewilligung auch den Grundschuldbrief beim Grundbuchamt einreichen. Achtung: Ist der Grundschuldbrief nicht mehr auffindbar, kann eine Löschung der Grundschuld ohne Brief nur nach einem Aufgebotsverfahren erfolgen. In diesem wird der Grundschuldbrief für unwirksam erklärt. Ein solches Verfahren ist allerdings kostenintensiv und kompliziert. Dies sollten Sie unbedingt bedenken, wenn Sie den Grundschuldbrief gemeinsam mit der Löschungsbewilligung von Ihrer Bank zugeschickt bekommen – und diese wichtigen Dokumente nicht einfach irgendwo ablegen.

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Schon gewusst?

Ein Aufgebotsverfahren dauert mindestens 9 Monate. Das Amtsgericht veröffentlich eine Bekanntmachung über den verlorenen Grundbuchbrief, diese hängt 6 Monate aus, hinzu kommt 1 Monat Rechtsmittelfrist und erst nach Ablauf dieser Wartezeit kann der Grundschuldbrief für ungültig erklärt werden.

Was kostet es, eine Grundschuld zu löschen?

Die Kosten für die Löschung hängen von der Höhe der Grundschuld ab und betragen etwa 0,2–0,4 % von deren Summe.  Sie müssen daher mit einigen hundert Euro für Notar- und Grundbuchkosten rechnen, wie folgende Tabelle zeigt.

Kosten und Gebühren einer Grundschuldlöschung im Überblick

Höhe der eingetragenen Grundschuld

Kosten für Notar und Grundbuchamt

100.000 €

200–400 €

150.000 €

300–600 €

200.000 €

400–800 €

250.000 € 500–1.000 €
300.000 € 600–1.200 €
350.000 € 700–1.400 €
400.000 € 800–1.600 €

Im Vergleich zu den Kosten einer Grundschuldbestellung ist die Grundschuldlöschung kostengünstig. Sie kostet nur rund ein Drittel der Grundschuldbestellung. Für die Ausstellung der Löschungsbewilligung darf der Gläubiger übrigens kein Geld verlangen.

Grundschuld löschen oder lieber stehenlassen?

Weil die Löschung der Grundschuld immer mit Kosten verbunden ist, gilt es zu überlegen, ob Sie die Grundschuld im Grundbuch einfach stehen lassen. Haben Sie den Kredit bereits abgezahlt, handelt es sich automatisch um eine Eigentümergrundschuld. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, können Sie die (kostenlose) Löschungsbewilligung bei der Bank beantragen und diese zu Hause aufbewahren, ohne den (kostenpflichtigen) Löschungsantrag beim Grundbuchamt zu stellen.

Bei geplantem Verkauf Grundschuld lieber löschen

Planen Sie, die Immobilie zu verkaufen, dann ist es einfacher, wenn das Grundbuch lastenfrei ist. Dann empfiehlt es sich, eine Grundschuld zu löschen. Sie können auch nur einen Teil der Grundschuld löschen lassen, wenn das Darlehen teilweise getilgt worden ist. Ob diese Möglichkeit der Teillöschung der Grundschuld besteht, hängt davon ab, inwieweit das Darlehen getilgt worden ist.

Für Nachfolgedarlehen kann eine Grundschuld wiederverwertet werden

Wer möglicherweise noch einmal ein Darlehen aufnehmen will, etwa einen Modernisierungskredit oder einen Autokredit, der kann eine Grundschuld auch nach der Tilgung des Ursprungsdarlehens einfach im Grundbuch stehenlassen. Sie ist dann eine Eigentümergrundschuld, die einem neuen Kreditgeber eine attraktive Sicherheit bietet. Dann ist kein neuer Grundbucheintrag nötig – jedenfalls dann nicht, wenn die Darlehenssumme die Grundschuld nicht übersteigt, und Sie sparen sich diese Kosten. Achtung: Handelt es sich um eine Briefgrundschuld, sollten Sie aber unbedingt darauf achten, dass der Brief sicher verwahrt ist und nicht in fremde Hände gerät.

Bei einer Umschuldung reicht die Abtretung der Grundschuld

Möchten Sie nach Ab­lauf der Zins­bin­dung Ihr Dar­le­hen zu einer neuen Bank um­schul­den, können Sie die Kos­ten für die Löschung und Neu­ein­tra­gung even­tuell spa­ren. Der alte Gläu­biger kann auch an den neuen Kredit­ge­ber die Grundschuld abtreten – mehr dazu lesen Sie in unse­rem Ar­ti­kel zum Thema.

Übri­gens: Nach einer Lauf­zeit von 10 Jah­ren haben Sie bei jedem Bau­dar­le­hen ein Sonder­kündi­gungs­recht – auch wenn die Zins­bin­dung noch nicht ab­ge­lau­fen ist. Ste­hen die Bau­zin­sen nied­ri­ger als bei Ab­schluss des Dar­le­hens, lohnt sich die Um­schul­dung.

Tagesaktuelle Zinskondition:

(Darlehensbetrag: 200.000 €, Immobilienwert: 500.000 €, PLZ: 34295, Finanzierungszweck:
KAUF
, Tilgungssatz: 3,00 %)
Zinsbindung effektiver Jahreszins monatl. Rate Anfrage
5 Jahre 3,11 %
1.018,33 €
8 Jahre 3,34 %
1.056,67 €
10 Jahre 3,20 %
1.033,33 €
12 Jahre 3,47 %
1.078,33 €
15 Jahre 3,49 %
1.081,67 €
20 Jahre 3,74 %
1.123,33 €
Quelle: Vergleich.de - Stand 15.09.2025

Grundbucheintrag löschen bei Todesfall

Soll eine Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden, weil der Begünstigte, also der Gläubiger, gestorben ist, dann gehen dessen Rechte auf die Erben über. Das heißt, dass dann den Erben die restliche Tilgung der Schuld zusteht beziehungsweise diese – wenn die Schuld getilgt ist – die Löschungsbewilligung erteilen müssen.

Fazit: Ob eine Grundschuldlöschung notwendig ist, hängt vom Einzelfall ab

Eine Grundschuld kann gelöscht wer­den, wenn die letzte Rate eines Dar­lehens zurück­bezahlt wurde. Voraus­setzung für die Löschung ist eine Löschungs­bewil­ligung des Kredit­gebers, mit der die komplette Rück­zahlung bestä­tigt wird. Ein beauf­tragter Notar reicht alle erforder­lichen Unter­lagen beim Grund­buchamt ein. Über­legen Sie gut, ob es in Ihrem speziellen Fall not­wendig ist die Grund­schuld zu löschen. Da einige hundert Euro Kosten ent­stehen, kann es sinn­voller sein, die Grundschuld einfach stehen zu lassen.

Häufige Fragen zur Grundschuldlöschung

  • Die Löschung kann Tage, einige Wochen, aber auch Monate in An­spruch nehmen. Wie lange es dauert, die Grund­schuld zu löschen, hängt von der jewei­ligen Verwal­tung ab. Dies unter­scheidet sich je nach Bundes­land und Gericht.

    Die Löschungsbewilligung an sich ist schnell ausge­stellt. Vorher muss die Bank aller­dings prüfen, ob alle Ver­bind­lich­keiten beglichen worden sind. Die Löschungs­bewilligung geht über den Notar zum Grund­buchamt.

  • Nein, das geht nicht. Sie benötigen zwingend einen Notar, der Ihre Unter­lagen beglaubigt und den Antrag zur Löschung beim Grund­buch­amt einreicht. Einzige Aus­nahmen sind Fälle, wenn das Grund­buchamt von sich aus oder das Finanz­amt die Löschung einer Grund­schuld beantragen. In allen anderen Standard­fällen, insbesondere nach Rück­zahlung eines Dar­lehens, ist ein Notar vor­geschrieben.

  • Die Beantragung der Grundschuld­löschung erfordert eine notarielle Beglau­bigung und den Notar als Mittler für die Ein­reichung beim Grund­buchamt. Die technische Über­mittlung an das Grund­buchamt kann elektro­nisch erfolgen, aber ein komplett digi­taler, beglaubigungs­freier Antrag durch den Eigen­tümer allein ist nicht möglich.

  • Für die Löschung einer Grundschuld müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

    • Löschungsbewilligung des Gläubigers (z. B. der Bank), die bestätigt, dass die Grund­schuld gelöscht werden kann
    • Einverständniserklärung des Eigentümers zur Löschung der Grund­schuld
    • Bei Briefgrundschuld auch der Grundschuld­brief
    • Antrag mit Angaben zur Grund­schuld, wie z. B. Grund­buch­blatt, Grund­buchband, Flur und Flur­stück, Nummer der Grund­schuld, Höhe der Grund­schuld (in Zahlen und ausge­schrieben) sowie Name und Sitz des Gläubigers

    Der Löschungsantrag wird durch einen Notar aufgenommen und zusammen mit den beglaubigten Unterlagen beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht.

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