Versicherung

Zahnzusatzversicherung: sinnvoll oder überflüssig?

Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor den hohen Kosten bei Zahnersatz und Zahnbehandlungen. Für wen sie sinnvoll ist, wer darauf verzichten kann und worauf Sie beim Abschluss der Zahnversicherung achten sollten, zeigen wir Ihnen hier.

Warum sich eine private Zahnzusatzversicherung lohnt!

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung
Stand: 18.03.2024

Bei den meisten Patienten wird der Gang zum Zahnarzt ab Mitte 40 teuer, ab da benötigt fast jeder irgendwann kostspieligen Zahnersatz. Laut Stiftung Warentest geben private Haushalte zwischen 6 und 7 Milliarden Euro für zahnärztliche Leistungen aus. Die Krankenkassen zahlen nur einen Bruchteil der Behandlungskosten. Wenn der Patient nicht privat vorgesorgt hat und über eine Zahnversicherung verfügt, bleibt er auf einem Großteil der Kosten sitzen. Deshalb gehört die private Zahnzusatzversicherung zu den sinnvollen privaten Krankenzusatzversicherungen.

Wer zahlt was: Krankenkasse, Zahnzusatzversicherung und Eigenanteil

Wie hoch sind die Kosten, die bei Zahnbehandlungen auf Sie zukommen? Wie viel müssen Sie davon selbst zahlen? Was übernimmt die Krankenkasse? Und was die Zahnzusatzversicherung? Im Folgenden lesen Sie, wie sich die Kosten zwischen Krankenkasse und privater Zahnversicherung aufteilen und mit welchem Eigenanteil Sie rechnen müssen.

Gesetzliche Krankenkasse zahlt nur für die Regelversorgung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Mit Regelversorgung ist laut Sozialgesetzbuch eine Zahnbehandlung gemeint, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Haben Sie zum Beispiel ein Loch im Backenzahn, übernimmt die Kasse die Kosten für eine Amalgamfüllung. Wünschen Sie aber eine höherwertige und langlebige Kunststofffüllung, müssen Sie die Zusatzkosten selbst tragen.

Ihr Eigenanteil bei komplexeren Zahnbehandlungen

Bei aufwendigeren Behandlungen mit Zahnersatz wird die Kostenaufteilung zwischen Krankenkasse, Zusatzversicherung und Eigenanteil komplizierter. Grob zusammengefasst, zahlt die Kasse bei Zahnersatz die Hälfte der Regelversorgung. Den Rest müssen Sie selbst übernehmen.

Wenn Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für eine Behandlung außerhalb der Regelversorgung entscheiden, zum Beispiel für ein zahnschonendes und langlebiges Implantat statt einer Brücke, wird es richtig teuer. Dann liegt Ihr Eigenanteil bei der Hälfte der Regelversorgung plus der Material- und Behandlungskosten für die bessere Behandlung. An diesem Punkt setzt die private Zahnzusatzversicherung an, die je nach Tarif, Ihren Anteil der Regelversorgung oder die Gesamtkosten zu einem festgelegten Prozentsatz trägt.

Stiftung Warentest hat 2023 für vier exemplarische Zahnbehandlungen ein Rechenbeispiel erstellt, das die Kostenverteilung zwischen Krankenkasse, Zusatzversicherung und Eigenanteil des Patienten gut veranschaulicht.

Leistungsbeispiele: Kostenübernahme bei Zahnbehandlungen

  Gesamtkosten Das zahlt die Kasse* Ihr Eigenanteil Ihr Eigenanteil mit Zusatz­versicherung
Einfache Krone Unterkiefer, Zahn 5, Vollguss­krone aus edelmetall­freier Legierung 340 € 255 € 85 € 0 bis 85 €
Krone plus wie oben, aber voll­ver­blendete Metall-Keramik-Krone 680 € 255 € 425 € 0 bis 43 €
Inlay dreiflächiges Keramik-Inlay 699 € 50 € 649 € 0 bis 649 €
Zahnersatz auf Implantat Implantat mit voll­ständig ver­blen­deter Metall-Keramik-Krone 4.310 € 589 € 3.721 € 0 bis 166 €

*Annahme: Maximaler Kassenzuschuss von 65 % der Regelversorgung

Die Tabelle zeigt, wie hoch Ihr Eigenanteil bei komplexeren Zahnbehandlungen ist. Bei einem Zahnersatz, der auf ein Implantat aufgebracht wird, müssten Sie ganze 3.721 € aus eigener Tasche zahlen. Je nachdem welche Zahnversicherung Sie haben, verringert sich Ihr Eigenanteil auf bis zu 0 €. Eine große Spanne, die verdeutlicht, dass Zahnzusatzversicherung nicht gleich Zahnzusatzversicherung ist.

Kostenübernahme bei gut geführtem Bonusheft

Voraussetzung für die maximale Kostenübernahme der Krankenkasse ist ein gut gepflegtes Bonusheft. Nur wer die jährliche Kontrolle vom Zahnarzt über einen Zeitraum von 10 Jahren lückenlos nachweisen kann, erhält den Maximalzuschuss von 75 % der Krankenkasse. Wer 5 Jahre lang einmal im Jahr zur Vorsorge beim Zahnarzt war, kann mit 70 % Kostenzuschuss rechnen. Ohne Nachweis über den Zahnarztbesuch sinkt die Beteiligung der Krankenkasse auf 60 %.

Dieser Prozentsatz gilt nur für die einfache, zweckmäßige Regelversorgung. Entscheiden Sie sich aber zum Beispiel für einen hochwertigeren Zahnersatz wie zum Beispiel eine bessere Krone (Tabelle/Zeile 2) bleibt der Kassenanteil bei 255 €, da die Regelversorgung nur eine einfache Krone (Tabelle/Zeile 1) vorsieht.

Es ist ein Irrglaube, dass ein gut geführtes Bonusheft allein vor hohen Zahnarztrechnungen schützt. Erst zusammen mit der passenden Zahnzusatzversicherung kann der Eigenanteil bei größeren Zahnbehandlungen tatsächlich deutlich reduziert werden.

Übernimmt die private Zahnzusatzversicherung alle Kosten?

Nur im Ausnahmefall deckt die Zahnversicherung tatsächlich 100 % der Behandlungskosten. In der Regel müssen Sie mit einer privaten Zahnzusatzversicherung einen Teil, wenn auch einen viel geringeren, aus eigener Tasche zahlen. 

Wie funktioniert die Abrechnung mit der Zahnzusatzversicherung?

Werden größere Behandlungen notwendig, erstellt Ihnen der Zahnarzt vor Beginn einen sogenannten Heil- und Kostenplan. Das ist eine Art Kostenvoranschlag, der zeigt, wie teuer die Behandlung wird. Diese Aufstellung reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse und in Kopie bei der Zahnzusatzversicherung ein. Einige Zahnarztpraxen übernehmen den Versand als Serviceleistung für Sie.

Wenn die Behandlung abgeschlossen ist, erhalten Sie vom Zahnarzt eine Rechnung, bei der der Kassenanteil bereits abgezogen ist. Bei einem regulären Zahlungsziel von 30 Tagen können Sie die Rechnung bei der Zusatzversicherung einreichen und haben gute Chancen, das Geld von der Zahnzusatzversicherung zu erhalten, bevor Sie es an den Zahnarzt weiterüberweisen.

Die Leistungen der privaten Zahnzusatzversicherung

Der Leistungskatalog von privaten Zahnzusatzversicherungen variiert stark. Jede Versicherung rückt ihre Leistungen natürlich ins beste Licht und will Sie von sich überzeugen. Doch woher wissen Sie, welche Leistungen wirklich wichtig sind? Auf welche Kriterien es ankommt und wie hoch die prozentuale Kostenübernahme durch die Zahnversicherung sein sollte?

Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Leistungsbereiche der privaten Zahnzusatzversicherung vor. Anhand derer können Sie sich orientieren und verschiedene Tarife miteinander vergleichen.

  • Zahnersatz: Die Kostenübernahme der Zahnzusatzversicherung im Bereich Zahnersatz ist besonders wichtig, da hier die höchsten Kosten entstehen können. Sehr gute Anbieter übernehmen für Kronen, Brücken, Inlays und Implantate bis zu 95 %, mindestens 80 % sollten übernommen werden. Achten Sie darauf, dass es keine Mengenbeschränkung für Implantate oder Inlays gibt.
  • Zahnbehandlung und Zahnerhalt: Bei Behandlung zum Zahnerhalt, z. B. Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Parodontalbehandlungen, sind die Leistungen der Krankenkassen besser als im Bereich des Zahnersatzes. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Kasse, welche Kosten übernommen werden. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt anfallende Extrakosten für Wurzelkanalbehandlungen und zahnfarbene Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich.
  • Zahnreinigung: Auch die Prophylaxe sollte von einer guten Zahnzusatzversicherung übernommen oder bezuschusst werden. Die Anbieter unterscheiden sich darin, ob ein bestimmter Betrag in einem definierten Zeitraum gezahlt wird; d.h. ob pro Behandlung ein Prozentsatz der Kosten übernommen wird oder eine vorher festgelegte Anzahl von Behandlungen übernommen wird.

Was leisten günstige Zahnzusatzversicherungen?

Die Tarifspanne bei privaten Zahnversicherungen ist sehr groß, Sie werden Policen für unter 10 € Monatsbeitrag finden und solche für über 50 €. Aber worin unterscheiden sich günstige und teure Zahnzusatzversicherungen? Ganz grob gesagt, in der Höhe der prozentualen Erstattung.

Günstige Tarife beteiligen sich oft nur an den Kosten der Regelversorgung. Das heißt, sie sichern damit die verbleibenden 35–50 % ab, die die Kasse nicht übernimmt. Komforttarife, die deutlich höhere Beiträge verlangen, leisten bei Zahnbehandlungen, die über die Regelbehandlung hinausgehen, bei Zahnersatz und auch in Bereichen der Prophylaxe.

Wir raten von extrem günstigen Basistarifen ab. Mit einer solchen Police würden Sie trotz Zusatzversicherung nicht die bestmögliche Behandlung für Ihre Zähne erhalten, da nur die Regelversorgung abgesichert ist. Wenn Sie pro Monat 10–20 € mehr in Ihre Gesundheit investieren können, erhalten Sie eine vollwertige Zahnzusatzversicherung, die Ihnen einen viel besseren Schutz bietet. 

Beiträge der Zahnzusatzversicherung: Wer später abschließt, zahlt mehr

Nicht nur das unterschiedliche Leistungsspektrum der Zahnzusatzversicherungen spielt eine große Rolle bei der Beitragsberechnung und der Kostenübernahme. Auch das Alter des Versicherten sowie sein Zahnstatus beim Abschluss der Versicherung haben Einfluss auf die Beiträge und Leistungen der Zahnzusatzversicherung. Umso jünger ein Versicherungsnehmer beim Abschluss der Zahnzusatzversicherung ist, desto günstiger sind die Beiträge. Das liegt daran, dass im Alter teurere Zahnbehandlungen notwendig werden und die Versicherungen dieses Risiko auf die Versicherten umlagern. 

Als Faustregel gilt: Schließen Sie eine private Zahnzusatzversicherung am besten vor dem 40. Lebensjahr ab – später werden die Beiträge teuer.

Beispielrechnung: Was kostet eine Zahnversicherung mit steigendem Alter?

Alter Monatlicher Beitrag*
43 Jahre 42 €
53 Jahre 57 €
63 Jahre 66 €

* Am Beispiel der Zahnzusatzversicherung Allianz Mein Zahnschutz 100 (Testsieger Stiftung Warentest 1/2023)

Zahnzusatzversicherung mit oder ohne Altersrückstellung wählen?

Zahnzusatzversicherungen gibt es mit oder ohne sogenannter Altersrückstellung. Bei Policen mit Altersrückstellung, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert werden, bauen Sie über die gesamte Laufzeit Altersrückstellungen auf. Das bedeutet, dass diese Tarife in jungen Vertragsjahren zwar etwas teurer sind, Sie im Alter aber von Beitragsstabilität profieren. Nachteil: Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung kündigen, geht Ihnen der Sparanteil der Police verloren.

Anders verhält es sich bei Policen ohne Altersrückstellung. Hier wird kein Puffer fürs Alter aufgebaut und die Police wird nach Art der Schadenversicherung berechnet. Das heißt, die Versicherung wird im Laufe der Zeit immer teurer, weil auch der zu erwartende Schadensfall im Alter wahrscheinlicher wird. Versicherte profitieren zwar bei Vertragsabschluss von geringen Beiträgen, müssen aber damit rechnen, dass sie im Alter wesentlich mehr für ihre private Zahnzusatzversicherung zahlen müssen. Ein Risiko, denn gerade im Alter sinkt das Einkommen. Die Versicherten können sich dann, wenn sie den Versicherungsschutz am dringendsten benötigen, die Beiträge nicht mehr leisten.

Unser Tipp: Nur bei Kündigungsabsicht einen Tarif ohne Altersrückstellung wählen. Wenn Sie sich langfristig an einen Versicherer binden wollen und die Zahnzusatzversicherung vor dem 40. Lebensjahr abschließen, empfehlen wir Ihnen einen Tarif mit Altersrückstellung. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung lohnt sich nur, wenn Sie schon beim Abschluss der Versicherung wissen, dass Sie über kurz oder lang kündigen werden.

Zahnversicherung: Gesundheitsprüfung entscheidet über Höhe des Versicherungsbeitrags

Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Der Versicherer will von Ihnen wissen, ob vom Zahnarzt eine Behandlung angeraten wurde, es laufende Therapien gibt, Sie unter akuten Beschwerden leiden, ob Zähne fehlen oder Sie bereits Zahnersatz haben. Anhand Ihrer Antworten kalkuliert die Zahnzusatzversicherung Ihr persönliches Risiko für Zahnersatz und Zahnbehandlungen und ermittelt so die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags.

Für bereits begonnene Behandlungen zahlt die Zahnversicherung nicht

Die Kosten für begonnene oder anstehende Behandlungen werden in den meisten Fällen von vornhinein von der Versicherung ausgeschlossen. Als begonnen gilt eine Behandlung bereits, sobald ein Zahnarzt das Problem diagnostiziert hat – selbst dann, wenn noch kein Heil- und Kostenplan erstellt wurde. Es reicht sogar schon eine Notiz in Ihrer Patientenakte aus, um den Versicherungsschutz für diese „geplante“ Behandlung auszuschließen. Bei Unsicherheiten zu Ihrem Zahnstatus oder geplanten Behandlungen sollten Sie auf jeden Fall Ihren Zahnarzt kontaktieren.

Was tun bei Ablehnung wegen schlechter Zahngesundheit?

Wenn Ihre Zähne in sehr schlechtem Zustand sind oder mehrere Zähne fehlen, kann es sogar passieren, dass Sie überhaupt keinen Versicherungsschutz erhalten. Versuchen Sie es in diesem Fall bei einer anderen Versicherung. Da die Fragen der Gesundheitsprüfung von Anbieter zu Anbieter variieren, haben Sie noch Chancen auf Versicherungsschutz.

Viele Zahnzusatzversicherungen zahlen erst nach Ablauf einer Wartezeit

Unabhängig von der Gesundheitsprüfung leisten die meisten Zahnversicherungen erst nach einer 3-monatigen Wartezeit. Für Zahnersatz wird in der Regel sogar erst nach 8 Monaten gezahlt. Häufig gibt es in den ersten drei bis fünf Vertragsjahren zusätzliche Preisstaffeln, die die Leistung der Zahnzusatzversicherung begrenzen. Der volle Leistungsumfang tritt bei vielen Tarifen erst nach mehreren Jahren ein.

Achtung: Gesundheitsfragen immer wahrheitsgemäß beantworten

Bei den Gesundheitsfragen mogeln, ist übrigens keine gute Idee: Tritt der Schadenfall ein, wird der Versicherer Ihre Angaben genau prüfen. Bei Betrug kann er von seiner Leistung zurücktreten, die Police kündigen und im schlimmsten Fall bereits gezahlte Gelder zurückfordern.

Ab wann ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Ab wann ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

  • Bis 25 Jahre: Auch wenn Versicherungen junge Menschen mit niedrigen Beiträgen locken, sollte die Zahnversicherung nicht zu früh abgeschlossen werden. Bei jungen, gesunden Zähnen wird ein Schadensfall erst später wahrscheinlich und Sie würden sehr lange Beiträge zahlen, ohne die Leistungen der Zahnzusatzversicherung in großem Umfang in Anspruch nehmen zu können.
  • Zwischen 26 und 40 Jahren: Jetzt ist der beste Zeitpunkt eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Die Beiträge stehen in einem guten Verhältnis mit der zu erwartenden Leistung. Der genaue Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist abhängig von der individuellen Gesundheit Ihrer Zähne. Warten Sie aber nicht zu lange mit dem Abschluss – ist der Schadenfall erst eingetreten, können Sie nicht mehr vom Schutz einer Zahnzusatzversicherung profitieren.
  • Nach dem 40. Geburtstag: Auch wenn die Beiträge mit steigendem Alter höher werden, gibt es noch immer viele, sehr gute private Zahnzusatzversicherungen. Vor allem, wenn Ihre Zähne noch weitgehend in Ordnung sind. Große Unterschiede zwischen den Zahnversicherungen bestehen jetzt im Bereich der Leistungs-Ausschlüsse. Beim Versicherungsvergleich sollten Sie diesen Punkt besonders beachten.
  • Für Senioren: Da es Anbieter gibt, die auf ein Höchstaufnahmealter verzichten, könnten Sie eine Zahnzusatzversicherung grundsätzlich sogar noch bis ins hohe Alter abschließen. Von speziellen Senioren-Tarifen sollten Sie die Finger lassen. Diese Tarife sind meist teuer und bieten nur eingeschränkte Leistungen. Schließen Sie lieber einen normalen Vertrag ab, der gute Leistungen im Bereich Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bietet. Auf Leistungen im Bereich Kieferorthopädie können Sie in der Regel verzichten. Achten Sie außerdem darauf, dass bereits fehlende Zähne oder Zahnersatz kein Ausschlusskriterium darstellen und bestehende Zahnprothesen mitversichert werden. Auf einen Tarif mit Altersrückstellung können Sie verzichten, da die Beiträge bei den meisten Versicherern ab dem 61. Lebensjahr nicht mehr ansteigen.
  • Bei Vorhersagbarkeit: Neben Ihrem Alter spielt auch die Vorhersagbarkeit von Zahnbehandlungen eine entscheidende Rolle bei der Wahl des passenden Zeitpunkts für eine Zahnversicherung. Fast alle älteren Füllungen, Brücken, Kronen oder wurzelbehandelten Zähne müssen irgendwann erneuert oder wieder behandelt werden. Fragen Sie sich also, wann eine erneute Zahnbehandlung wahrscheinlich wird. Wenn Sie aktuell keine Probleme mit der Füllung haben, wirkt sie sich nicht negativ auf Ihre Beitragsberechnungen aus. Wichtig ist es, eine Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abzuschließen, solange der behandelte Zahn noch als gesund gilt, also vor der erneuten Diagnosestellung des Zahnarztes.

Wann sich der Abschluss einer Zahnversicherung nicht lohnt

Privater Zahnzusatzschutz ist nicht ganz günstig. Monatliche Beitragskosten von bis zu 50 € sind üblich. Wenn Sie absehen können, dass Sie sich eine private Zusatzversicherung nicht dauerhaft leisten können, sollten Sie vom Abschluss einer Zahnzusatzversicherung absehen und die Beiträge lieber privat sparen, zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto. Geringverdiener haben bei hohen Zahnarztkosten die Möglichkeit, bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Extra-Zuschuss zu beantragen. Für einen Alleinstehenden, der monatlich unter 1.162 € verdient, würde sich dann beispielsweise der Festzuschuss der Krankenkasse verdoppeln.

Zahnzusatzversicherung Vergleich: Wie finde ich den besten Tarif?

Online-Vergleichsportale oder auch unabhängige Testinstitute wie Stiftung Warentest erstellen regelmäßig Rankings der besten Zahnzusatzversicherungen in Deutschland. Diese Ergebnisse geben eine sehr gute Orientierung. Sie sollten die Testsieger jedoch nicht einfach übernehmen, sondern auf Ihren persönlichen Versicherungsbedarf hin kritisch analysieren. Die Vergleiche gehen von einem durchschnittlichen Modellkunden aus, der gegebenenfalls wenig mit Ihnen gemeinsam hat.

Checkliste für den Vergleich von privaten Zahnzusatzversicherungen

Anhand der folgenden Fragen können Sie Ihren Wunschtarif prüfen und entscheiden, ob er Ihrem Versicherungsbedarf entspricht.

  • Warum ist der Tarif so günstig?

    Wenn es sich um einen Basistarif handelt, der nur die Regelversorgung absichert, sollten Sie Abstand nehmen. 

  • Worauf bezieht sich die prozentuale Erstattung der Zahnzusatzversicherung?

    Auf die Regelversorgung oder auf die Gesamtkosten der Behandlung? Wählen Sie einen Tarif, der sich mit hohem Prozentsatz an den Gesamtkosten beteiligt. Bei einer Beteiligung an der Regelversorgung ist der Versicherungsschutz gering.

  • Wird der gesetzliche Bonus (Bonusheft) berücksichtigt?

    Wenn ja, in welchem Maße? Es ist meistens besser, wenn Sie von Ihrer Zahnzusatzversicherung die beste Leistung auch ohne Nachweis des Bonus-Hefts erhalten.

  • Gibt es eine Höchsterstattungsgrenze in den ersten Vertragsjahren oder generell pro Jahr?

    Am besten sind Tarife ohne Summenbegrenzung in den ersten Vertragsjahren.

  • Was gilt als Zahnersatz und ist erstattungsfähig?

    Brücken, Kronen, Inlays, Implantate, Zahnersatz auf Implantaten? Hier gilt: Je mehr, desto besser.

  • Sind nur Zahnarztleistungen oder auch Material- und Laborkosten versichert?

    Material und Labor machen häufig 60 % der Rechnung aus. Besser ist es also, wenn diese Kosten ebenfalls zu einem hohen Prozentsatz von der Zahnzusatzversicherung getragen werden.

  • Gibt es Leistungsbeschränkungen bestimmter Behandlungen?

    In einigen Tarifen gibt es Leistungsbeschränkungen wie die maximale Erstattung pro Jahr bestimmter Behandlungen, andere werden wiederum ausgeschlossen oder auf ein Minimum begrenzt. Hier gilt deshalb: Je weniger Leistungen ausgeschlossen werden, umso besser.

  • Bietet die Police besondere Leistungen?

    Kieferorthopädische Behandlungen, Beißschienen, etc.? Klären Sie vor Abschluss genau, in welchem Umfang diese Extras bezuschusst werden und auch, ob Sie diese überhaupt benötigen. Ein Ausschluss von besonderen Leistungen kann den Vertrag günstiger machen.

  • Gilt der Versicherungsschutz sofort nach Abschluss oder gibt es eine Wartezeit?

    Je kürzer die Wartezeit, umso besser. 

Bei Unsicherheiten medizinischer Art empfiehlt sich immer ein Gespräch mit Ihrem Zahnarzt. Er kann Ihnen wertvolle Hinweise zu Ihrem Zahnstatus geben, so dass Sie Ihren Versicherungsschutz gezielt auf Schwachpunkte hin absichern können.

WaizmannTabelle: Über 200 Zahnzusatzversicherungen im Vergleich

Auf der Suche nach der passenden Zahnzusatzversicherung können Sie auch die sogenannte WaizmannTabelle hinzuziehen. Die Tabelle zeigt, wie die Zahnärzte die Leistungen der Zahnzusatzversicherungen in Hinblick auf ihre Zusammenarbeit beurteilen. Die Benutzung der Tabelle ist kostenlos, unverbindlich und für jedermann zugänglich.

Gut beraten durch den Spezialisten

Wenn Ihnen der Vergleich von privaten Zahnzusatzversicherungen zu kompliziert erscheint, können Sie sich an einen Experten wenden. Versicherungsmakler finden für Sie ein maßgeschneidertes Angebot, das Ihren persönlichen Bedarf passgenau abdeckt. Bevor Sie die Hilfe eines Experten in Anspruch nehmen, sollten Sie aber die Beratungskonditionen abklären. Ein professioneller Makler wird Sie immer kostenlos und unverbindlich beraten. Eine Provision fällt für den Versicherungsspezialisten erst an, wenn Sie mit dem Ergebnis seiner Arbeit zufrieden sind und es zum Versicherungsabschluss gekommen ist.

Die 5 wichtigsten Fragen zur privaten Zahnzusatzversicherung

  • Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn der Schaden schon eingetreten ist?

    Es gibt Zahnversicherungen, die keine Gesundheitsprüfung verlangen oder auch für laufende Behandlungen zahlen. Solche Policen sind kritisch zu sehen. Die Leistungen sind meist deutlich eingeschränkt (z. B. verdoppelt die Versicherung nur der Regelversorgung der Krankenkasse), die Beiträge sind teilweise sehr hoch oder die Laufzeiten sehr lang.

    In der Regel werden Sie von einer solchen Versicherung nicht profitieren. Besser ist es, eine „normale“ Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese zahlt dann zwar nicht für die aktuelle Behandlung, doch Sie sind für teure Behandlungen in der Zukunft gewappnet.

  • Kann ich die Kosten für eine Zahnzusatzversicherung durch Vorsorge refinanzieren?

    Ja, zu Teilen ist das möglich. Wer beispielsweise zweimal im Jahr zur professionellen Zahnreinigung geht, die 60 € kostet und zu 100 % von der Zahnzusatzversicherung erstattet wird, hat seinen monatlichen Beitrag bereits um 10 € refinanziert. Zusätzlich zum finanziellen Anreiz investieren Sie mit Vorsorgeterminen und Zahnreinigungen in Ihre Zahngesundheit und halten so das Schadensrisiko gering.

  • Ich möchte meine Zahnversicherung kündigen oder wechseln. Worauf muss ich achten?

    Sie können Ihre private Zahnzusatzversicherung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Zusätzliche Sonderkündigungsrechte bestehen bei außerplanmäßiger Beitragserhöhung.

    Eine Kündigung sollte aber gut überlegt sein. Wollen Sie später erneut eine Zahnzusatzversicherung abschließen, müssen Sie wieder eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen. Mit höherem Alter müssen Sie mit deutlich höheren Prämien und mehr Ausschlüssen rechnen. Außerdem gelten bei einem Neuabschluss wieder die Wartezeiten und Beitragseinschränkungen in den ersten Vertragsjahren.

    Besser als eine Kündigung ist deshalb häufig der Wechsel zu einem anderen Tarif innerhalb der gleichen Versicherung. So können Sie eine erneute Gesundheitsprüfung umgehen, die Wartezeiten gelten nur für die neuen Leistungen und der Basisschutz Ihres alten Tarifs bleibt bestehen.

  • Gibt es Zahnzusatzversicherungen speziell für Kinder?

    Für Kinder gibt es gesonderte Policen, die den Schwerpunkt auf kieferorthopädische Behandlungen legen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Kieferorthopädie nur, wenn eine ausgeprägte Fehlstellung der Zähne vorliegt. Der Zuschuss liegt dann im besten Fall bei 80 % der Regelversorgung.

    Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte bei schwerer Fehlstellung der Zähne mindestens 1.000 € für die kieferorthopädische Behandlung übernehmen. Bei leichter Fehlstellung sollte es im Idealfall überhaupt keine Leistungsbegrenzung geben. Außerdem sollte die Zusatzversicherung für Kinder in den Bereichen Zahnbehandlung und Zahnreinigung leisten. Wie bei den Zahnzusatzversicherungen für Erwachsene gilt: Eine gute Versicherung für Kieferorthopädie können Sie nur abschließen, solange noch keine Zahnfehlstellung diagnostiziert wurde.

  • Ist selber sparen eine Alternative zur Zahnzusatzversicherung?

    Nur im Ausnahmefall. In der Regel sind Sie mit einer privaten Zahnzusatzversicherung besser beraten als mit selber sparen. Das hat mehrere Gründe:

    1. Prophylaxe und Vorsorge: Zahnreinigungen und Vorsorgetermine würden sich beim selber sparen negativ auf Ihr Erspartes auswirken. Eine Zahnversicherung hingegen unterstützt die Vorsorge, indem die Kosten für Prophylaxe übernommen werden und Ihre Zahngesundheit dadurch langfristig unterstützt wird.
    2. Leistungsumfang: Während Sie beim selber sparen nach beispielsweise drei Jahren erst einen geringen Betrag beiseitegelegt hätten, würde eine Zahnzusatzversicherung bereits im vollen Umfang leisten und auch sehr teure Zahnbehandlungen tragen.
    3. Spardisziplin: Wer selber für Zahnbehandlungen spart, benötigt eine eiserne Spardisziplin. Die Verlockungen des Alltags sind allgegenwärtig und wird das Ersparte einmal ausgegeben – sei es, weil ein finanzieller Notfall eingetreten ist oder weil Sie sich etwas gönnen wollen – sind Ihre Bemühungen um den Zahnschutz wieder bei null.
Vergleich.de Tipp

Es gibt Zahnzusatzversicherungen, die in Kombination mit anderen privaten Zusatzversicherungen wie z. B. einer Brillenversicherung oder Heilpraktikerversicherungen angeboten werden. Von diesen Kombi-Paketen raten wir ab. Eigenständige Zahntarife sind in der Regel leistungsstärker und in der Vergleichbarkeit transparenter.

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