Zuständig für die Wohnraumförderung im Freistaat Bayern ist die Bayerische Landesbodenkreditanstalt, kurz die Bayern Labo. Gefördert werden mit speziellen Programmen unter anderem Wohneigentum, Mietwohnungen und Modernisierungen. Die wichtigsten Programme der Wohnungsbauförderung in Bayern sind:
- Bayerisches Wohnungsbauprogramm
- Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm
Wer wird gefördert?
Ziel der Wohnraumförderung Bayern ist es, mithilfe von Darlehen und Zuschüssen auch weniger wohlhabenden Menschen angemessenen und hochwertigen Eigentums- und Mietwohnraum zur Verfügung zu stellen.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der bayerischen Wohnraumförderung werden der Bau oder der Erst- und Zweiterwerb von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen gefördert. Für Haushalte mit Kindern wird zusätzlich zum Darlehen ein Zuschuss gewährt.
Wie wird gefördert?
Dies geschieht durch Darlehen, Zuschüsse und Zinsverbilligungs-Programme. Das können Darlehen bis zu 150.000 €, bis maximal 40 % der förderfähigen Kosten, sein. Bei den Zuschüssen handelt es sich um 2.500 € pro Kind.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Fördermittel für die Modernisierung und Baudarlehen für Mietwohnungen können bei der jeweiligen Bezirksregierung, bei der Landeshauptstadt München oder in Nürnberg oder Augsburg beantragt werden. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bayern Labo.
Kommunale Förderprogramme
Zusätzlich zu der Wohnraumförderung des Landes gibt es noch Förderungen einzelner Städte, in Bayern beispielsweise in München.