Wann bekommt man einen SCHUFA-Eintrag?

Einen SCHUFA-Eintrag bekommt man bei verschiedenen finanziellen Vorgängen, zum Beispiel beim Abschluss eines Handyvertrages, bei der Eröffnung eines Girokontos oder bei der Anmietung einer Wohnung. Das bedeutet, dass fast jeder von uns einen SCHUFA-Eintrag hat.
Das funktioniert folgendermaßen: Wollen Sie z. B. bei einem Online-Händler auf Raten bezahlen, erkundigt sich der Händler bei einer Auskunftei nach Daten zu Ihrer bisherigen Zuverlässigkeit bei Zahlungsvorgängen. Das ist meistens die SCHUFA. Dafür, dass er Einträge einsehen darf, gibt er im Gegenzug seine Informationen über den geplanten Ratenkauf an die SCHUFA weiter. Im Kaufvertrag, den Sie unterschreiben, befindet sich eine Klausel, mit der Sie diesen Austausch Ihrer Daten erlauben.
Ihre Daten werden bei der SCHUFA zu einem SCHUFA-Score zusammengetragen. Dieser Score wird in einer Zahl dargestellt - je dichter diese Zahl an die 100 kommt, desto besser ist das Ergebnis. Wie genau der SCHUFA-Score errechnet wird, ist nicht bekannt, das gilt als Geschäftsgeheimnis. Übrigens sind fast 90 % aller Einträge bei der SCHUFA positiv.
So lange Sie alle Rechnungen oder Kreditraten pünktlich bezahlen oder ein Girokonto nicht unerlaubt überziehen, haben Sie einen positiven SCHUFA-Eintrag. Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aber nicht nachkommen, sinkt Ihr Score und Sie werden negativ bewertet.
Wann bekommt man einen negativen SCHUFA-Eintrag?
Ursachen für einen negativen SCHUFA-Eintrag gibt es mehrere:
- nicht bezahlte Rechnungen, die schon zwei Mal schriftlich angemahnt wurden
- ein von der Bank gekündigter Kredit, weil Sie die Raten nicht bezahlt haben
- die Einleitung eines Inkassoverfahrens
- der Eintrag ins öffentliche Schuldnerregister
- die Anmeldung der Privatinsolvenz
- ein gegen Sie erlassener Haftbefehl
Mit jedem negativen Eintrag verschlechtert sich Ihr Score. Schon ab einer Bewertung von 90 % und abwärts besitzen Sie ein deutlich erhöhtes Risiko, dass es zu Problemen bei Ihren Zahlungen kommt.
Wie lange bleiben die Einträge bei der SCHUFA gespeichert?
Das ist unterschiedlich und hängt von der Art des Eintrages ab. Einige Einträge müssen nach 3 Jahren gelöscht werden, z. B. ein abgezahlter Kredit oder angemahnte Rechnungen. Seit März 2023 speichert die SCHUFA Informationen zu einem abgeschlossenen Insolvenzverfahren nur noch 6 Monate lang (zuvor waren es 3 Jahre). Zum Jahresauftakt 2025 gab es eine Änderung der Löschfristen bei einmaligen Zahlungsstörungen: Seitdem können Verbraucher ihren negativen SCHUFA-Eintrag bereits nach 18 Monaten loswerden, vorausgesetzt sie begleichen die bestehenden Forderungen innerhalb von 100 Tagen nachdem der Fall an die SCHUFA übermittelt wurde. Auslaufende Handyverträge und Kreditkarten müssen dagegen sofort aus dem Verzeichnis gelöscht werden.
Übrigens müssen auch falsche Angaben umgehend entfernt werden. Darum ist es sinnvoll, dass Sie Ihren eigenen SCHUFA-Eintrag in regelmäßigen Abständen einsehen. Das dürfen Sie kostenlos einmal im Jahr. Beantragen können Sie diese Selbstauskunft auf der Website der SCHUFA. Seit Juli 2023 können Sie außerdem über die App der SCHUFA-Tochter Bonify jederzeit und kostenlos Ihren Score abfragen. Sollten Ihnen bei der Durchsicht Ihrer Daten Fehler auffallen, ist die SCHUFA verpflichtet, diese sofort zu korrigieren.