Versicherung

Unfallversicherung für Kinder: Ist sie sinnvoll?

Eine private Unfallversicherung für Kinder springt bei bleibenden Schäden ein, die durch Unfälle in der Freizeit, im Straßenverkehr oder im Haushalt entstehen. Eltern sollten sich allerdings gut informieren und von teuren Zusatzleistungen Abstand nehmen.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung
Stand: 03.04.2024

Ist eine Unfallversicherung für Kinder sinnvoll?

Ob eine Unfallversicherung für ihr Kind notwendig ist, müssen Eltern individuell entscheiden. Wichtig zu wissen ist dabei Folgendes: Während die gesetzliche Unfall­versicherung Kindern Versicherungs­schutz auf dem Weg zur Kita und zurück nach Hause bietet und sie darüber hinaus in der Kita schützt, deckt eine private Unfall­versicherung für Kinder Schäden von Unfällen ab, die in der Freizeit und im Haushalt passieren.

Manchmal können die gesundheitlichen Folgen eines solchen Unfalls das gesamte Leben beein­trächtigen und Eltern müssen beispiels­weise das Haus oder die Wohnung barriere­frei umbauen oder mehr Zeit aufwenden, um sich um ihr Kind zu kümmern. Eine Unfall­versicherung für Kinder kann unter diesen Gesichts­punkten sinnvoll sein und viele Eltern beantworten die Frage „Braucht man eine Unfall­versicherung für Kinder?“ deshalb mit ja.

Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zur Unfall­versicherung.

Bis zu welchem Alter kann ich eine Kinder-Unfallversicherung abschließen?

Die meisten Versicherungen nehmen Kinder ab der Geburt und bis zu einem Alter von 15 oder 16 Jahren in eine Unfallversicherung für Kinder auf. Mit dem 18. Geburtstag endet die Versicherung und geht in eine Unfallversicherung für Erwachsene über.

Welche Leistungen bietet die private Unfallversicherung für Kinder?

Was die Unfallversicherung bei Kindern zahlt, hängt maßgeblich vom individuellen Tarif des jeweiligen Versicherers ab. Grundsätzlich lassen sich die Leistungen der Unfallversicherung aber in folgende Bereiche unterteilen:

  • Kostenübernahme für sogenanntes Rooming-In: Im Fall eines Krankenhausaufenthalt Ihres Kindes können Sie sich mit aufnehmen lassen und mit dem Kind im selben Zimmer übernachten.
  • Kostenübernahme für nötige Umbauten im Haus oder der Wohnung, falls das Kind in seiner Mobilität eingeschränkt bleibt.
  • Bergungskosten: z.B. für Such-, Bergungs- und Rettungsarbeiten.
  • Kostenübernahme für die Betreuung durch einen Reha-Manager und medizinisch-therapeutische Hilfsmittel.
  • Kostenübernahme für kosmetische Operationen inkl. Zahnersatz, falls das äußere Erscheinungsbild wieder hergestellt werden muss
  • Invaliditätsleistung: Falls das Kind durch den Unfall bleibende körperliche Schäden davonträgt, zahlt die Versicherung einmalig eine bestimmte Summe. Die hängt vom Grad der Invalidität, der Höhe der Versicherungssumme und davon ab, ob Sie mit der Versicherung eine Progression vereinbart haben.

Die Versicherungen ordnen dem Verlust bestimmter Sinnesorgane oder Körperteile feste Prozentsätze zu. Die Einmalzahlung ist also eine Summe, die sich anhand des Invaliditätsgrades bemisst. Ein Beispiel: Sollten Sie eine Versicherungssumme von 100.000 € vereinbart haben und Ihr Kind erleidet einen Invaliditätsgrad von 40 %, erhalten Sie 40.000 €. Wenn Sie eine Progression vereinbaren, dann erhöht sich die Summe bei Teil- oder Vollinvalidität.

Wichtig zu wissen ist, dass Versicherungen Invalidität nur anerkennen, wenn ein Schaden dauerhaft – in der Regel länger als 3 Jahre – anhält. Außerdem muss er spätestens 15 Monate nach dem Unfall, durch den er verursacht wurde, von einem Arzt bestätigt werden.

Unfallversicherung für Kinder im Vergleich

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Die Berechnung der Angebote erfolgt über unseren Partner optimal-absichern.de | Alle Angaben ohne Gewähr | © 2024 optimal-absichern.de

Wie finde ich die passende Unfallversicherung?

Dafür geben Sie zunächst an, wie viele Kinder Sie versichern möchten. Haben Sie mehrere Kinder, können Sie sich auch gleich für alle zusammen ein Angebot erstellen lassen. Anschließend geben Sie Ihre Postleitzahl und den gewünschten Versicherungs­beginn ein. Dann sind Angaben zum Kind notwendig: Alter und Geschlecht. Bei den Fragen zum Beruf geben Sie bitte "nein" und "Kind" an. Nun können Sie weitere Tarifoptionen wie z. B. eine bestimmte Grundsumme bei Invalidität auswählen.

Für eine bessere Entscheidung erklären wir einige versicherungsspezifische Begriffe:

  • Grundinvalidität

    Als Grundinvalidität raten Experten Erwachsenen dazu, mindestens das zwei- bis dreifache Ihres Jahres­brutto­einkommens anzugeben. Für Kinder empfehlen Experten eine Unfall­versicherung mit einer Invaliditäts­summe von mindestens 150.000 €. Grund dafür ist, dass die Invalidität in den meisten Fällen unter 20 % liegt – dement­sprechend zahlt die Versicherung in diesen Fällen auch max. 20 % der Versicherungs­summe aus und ist diese zu niedrig gewählt, fällt auch die Zahlung ent­sprechend mager aus.

  • Progression

    Wenn Sie sich für eine Unfall­versicherung mit Progression entscheiden, bedeutet dies, dass Sie im Fall einer Teil- oder Voll­invalidität Ihres Kindes einen Betrag erhalten, der über der gesamten Versicherungs­summe liegen kann. Experten empfehlen eine Progression von 225 % oder sogar 350 %. Unter „Voll­invalidität“ geben Sie die Summe ein, die Sie bei einer Invalidität von 100 % maximal erhalten möchten.

  • Übergangsleistung

    Eine sogenannte „Übergangsleistung“ ist meistens weniger sinnvoll. Entscheiden Sie sich dafür, diese Leistung mitzuversichern, so erhalten Sie nach 6 Monaten die gewählte Summe unter der Bedingung, dass die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit Ihres Kindes mindestens 50 % beeinträchtigt ist. In der Regel ist es teuer, diese Leistung mitzuversichern.

  • Krankenhaus- und Genesungsgeld

    Das sogenannte „Krankenhaus- und Genesungsgeld“ zahlt die Versicherung für den Fall, dass Ihr Kind nach einem Unfall im Krankenhaus liegt. Hier können Sie auswählen, für wie viele Tage Sie Krankenhausgeld für Ihr Kind beziehen möchten. Zusätzlich erhält ihr Kind Genesungsgeld, das allerdings ab dem 10. Tag nur noch abgestuft gezahlt wird.

  • Unfall-Krankentagegeld

    Entscheiden Sie sich für ein Unfall-Krankentagegeld, so wird Ihrem Kind diese Summe nach einem Unfall täglich ausgezahlt – unabhängig davon, ob es im Krankenhaus liegt oder nicht. Sie können das Unfall-Krankentagegeld für Ihr Kind frühestens ab dem 8. Tag nach einem Unfall erhalten.

  • Unfall-Rente

    Eine sogenannte Unfall-Rente können Sie für den Fall, dass Ihr Kind zu mindestens 50 % invalide ist, erhalten. Diese Rente wird dann ein Leben lang ausgezahlt. Aus unserer Sicht ist es allerdings sehr teuer, diese Leistung mitzuversichern. Oft ist es sinnvoller, eine höhere Grundsumme zu versichern.

  • Assistance-Leistungen

    Mit den sogenannten Assistance-Leistungen können Sie eine Unfallversicherung für Ihr Kind mit verschiedenen Zusatzleistungen abschließen. Enthalten sind u.a. folgende Leistungen: Fahrdienst zu Ärzten und/oder Behörden, 24-Stunden Pflegenotruf, Tag- und Nachtwache für 48 Stunden, Vermittlung einer Tierbetreuung.

  • Knochenbrüche

    Knochenbrüche versichern nur wenige Anbieter. Ist es Ihnen wichtig, Knochenbrüche zu versichern, geben Sie hier „ja“ an. Experten raten bei einer Unfall­versicherung für Kinder dazu.

Wie viel kostet eine private Unfallversicherung für Kinder?

Die Kosten einer Unfallversicherung für einen Schüler oder generell für ein Kind sind je nach Anbieter sehr unterschiedlich. Los geht es im Schnitt schon bei knapp 30 €, die teuersten Tarife kosten etwa knapp über 100 €. Eltern müssen sehr genau darauf achten, welche Leistungen jeweils mitversichert sind.

Worauf sollte ich bei einer Unfallversicherung für mein Kind achten?

Viele Versicherungen erkennen einen Unfall nur dann als solchen an, wenn ein Ereignis von außen auf das Kind einwirkt. Experten empfehlen aber, dass eine Unfallversicherung für Kinder auch folgende Dinge abdecken sollte:

  • Schäden, die aus Verrenkungen, Verzerrungen und Brüchen resultieren aufgrund von erhöhter Kraftanstrengung
  • Allergische Reaktionen auf Insektenstiche
  • Verätzungen oder Vergiftungen
  • Schäden infolge einer Infektion, beispielsweise mit Mumps, Masern, Röteln oder Borreliose
  • Schäden infolge von Impfungen, Wundinfektionen oder Blutvergiftungen
  • Schäden, die aus Unfällen resultieren, die unter Medikamenteneinfluss passiert sind

FAQ zur Unfallversicherung für Kinder

Gilt der Unfallversicherungsschutz auch im Ausland?

Eine private Unfallversicherung gilt immer weltweit. Die Unfallversicherung für Ihr Kind gilt also auch im Ausland.

Sind Kinder in meiner eigenen Unfallversicherung mitversichert?

Sie können eine eigene Unfallversicherung für Ihr Baby oder Kind abschließen, es kann sich aber auch lohnen, Kinder in der eigenen Unfallversicherung mitversichern zu lassen. So eine Unfallversicherung für die Familie ist manchmal der günstigere Weg und kann sich besonders dann lohnen, wenn Sie mehrere Kinder haben. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, was es kostet, einen „Kinderbaustein“ dazu zu buchen.

Ist eine Kinder-Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sinnvoll?

Eine sogenannte Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr kombiniert eine Unfallversicherung mit einem Sparvertrag. Das bedeutet: Ein Teil der Beiträge, den Sie als Kunde einzahlen, wird vom Versicherer angelegt und später mit Zinsen ausgezahlt. Experten raten von diesen Verträgen ab und empfehlen auch für Kinder keine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Der Grund dafür ist, dass diese Verträge schlecht verzinst und wenig flexibel sind. Experten empfehlen außerdem immer, Sparen und Risikovorsorge voneinander zu trennen.

Vergleich.de Tipp

Erleidet Ihr Kind durch einen Unfall eine Behinderung, können Sie über die private Unfallversicherung für Kinder hinaus weitere finanzielle Unterstützung bekommen. Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten erhalten Sie beispielsweise bei der Caritas oder der Diakonie, sowie beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen.

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