Stromzähler ablesen: So geht’s richtig bei analogen und digitalen Zählern

Alle Jahre wieder kommt die Stromrechnung ins Haus geflattert. Damit der Anbieter Ihren Verbrauch korrekt erfassen kann, müssen Sie Ihren Stromzähler ablesen. Wir verraten Ihnen, wie Sie den Zählerstand richtig ablesen und worauf Sie bei analogen und digitalen Zählern achten müssen.

Zuständige Redakteurin für den Bereich Strom & Gas
Stand: 06.05.2024
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Wo ist der Stromzähler?

Um den Stromzähler auszulesen, muss man erst einmal wissen, wo sich der Zähler befindet. Bei den meisten Gebäu­den ist der Strom­zähler im Keller. Gerade bei Mehr­familien­häusern gibt es oft einen gesonderten Haus­anschluss­raum, in dem sich die Zähler der einzelnen Woh­nungen befinden.

Alternativ kann der Strom­zähler aber auch im Haus­flur oder direkt in der Wohnung einge­baut sein. Meist ist er dann in der Nähe des Sicherungs­kastens oder in einem Abstell­raum instal­liert. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie vor der Stromzähler-Ablesung am besten Ihren Ver­mieter. Haus­eigen­tümer können die Lage des Strom­zählers im Gebäude­grundriss oder in den Bau­plänen heraus­finden.

Wie lese ich den Stromzähler richtig ab?

Grundsätzlich ist es nicht schwer, selbst den Strom­zähler abzu­lesen. Sie benö­tigen dafür immer zwei Daten:

  • die Zählernummer: Über sie wird der Zähler und damit der ver­brauchte Strom ein­deutig Ihrem Haus­halt zuge­ordnet.
  • den Zählerstand: Dieser zeigt den gesamten Strom­ver­brauch an. Der aktu­elle Ver­brauch berech­net sich aus der Diffe­renz zwischen dem gegen­wärtigen Zähler­stand und dem Stand auf der letzten Strom­rechnung.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie einen ana­logen oder einen digi­talen Strom­zähler haben: Zum Ablesen des Strom­zählers müssen Sie immer beide Daten notieren.

Als erstes sollten Sie die Zähler­nummer prüfen und diese mit den Angaben auf der letzten Rech­nung oder – falls vor­handen – der Ablese­karte ab­gleichen. Dort ist sie in der Regel für eine mög­lichst un­kompli­zierte Stromzähler-Ablesung bereits vorge­merkt. Falls Sie den falschen Strom­zähler ablesen, könnten eine fehler­hafte Ab­rechnung und möglicher­weise eine hohe Nach­zahlung die Folgen sein.

Wichtig ist, dass Sie den Zähler­stand nur bis zur Komma­stelle ablesen. Die Daten links des Kommas zeigen nämlich den tat­sächlich ver­brauchten Strom in ganzen Kilo­watt­stunden (kWh) an – und nur diese sind für die Abrechnung relevant.

Der rechte Bereich nach dem Komma zeigt den momen­tanen Ver­brauch an und kann bei der Stromzähler-Ablesung igno­riert werden. Bei älteren Zäh­lern ist dieser zur leichteren Unter­scheidung oft rot eingefärbt.

Wo finde ich den Zählerstand und die Zählernummer für Strom?

Um den Stromverbrauch eindeutig Ihnen bzw. Ihrem Haus­halt zuordnen zu können, ist jeder Strom­zähler mit einer Zähler­nummer ausge­stattet. Diese ist auch beim Versorger hinter­legt und findet sich bei­spiels­weise auf Ihrer Strom­rechnung.

Auch am Zähler selbst finden Sie die Zähler­nummer für Strom schnell. Sie besteht in der Regel aus 8 bis 14 Ziffern und befindet sich meist im oberen oder im unteren Bereich des Gerätes in der Nähe eines Barcodes.

Der Zählerstand wird bei einem ana­logen Zähler auf einem Zähl­werk angezeigt. Bei digi­talen Strom­zählern erfolgt die An­zeige auf einem Dis­play. Wie das Ganze bei den ver­schie­denen Zähler­arten aussieht, zeigen wir Ihnen inklu­sive Beispiel­bildern in den nächsten Abschnitten:

  • Analoger Zähler mit einem Zählerstand
  • Analoger Zähler mit zwei Zählerständen
  • Digitaler Zähler

Welche Arten von Stromzählern gibt es?

Beim Ablesen vom Strom können Sie eigent­lich nichts falsch machen. Aller­dings gibt es ver­schie­dene Zähler­modelle, die teils ihre Eigen­arten haben. Doch keine Sorge: In den fol­genden Ab­schnitten erklären wir Ihnen ganz genau, wie Sie den Strom­zähler richtig ablesen – und zwar sowohl bei ana­logen als auch bei digi­talen Zählern.

Eins noch vorweg: Unabhängig von der Art des Zählers werden beim Stromzähler-Ablesen kWh abge­lesen. So lässt sich der Strom­zähler auch leicht vom Gas- oder Wasser­zähler unter­scheiden. Bei diesen beiden Zähler­arten wird der Ver­brauch statt­dessen in Kubik­metern (m3) gemessen.

Analogen Drehstromzähler ablesen

Der klassische, analoge Stromzähler wird auch Dreh­strom­zähler oder Ferraris-Zähler genannt. Diese Art von Strom­zähler dürfte den meisten bekannt sein, denn auch heute noch ist sie eine der meist­genutzten Varianten.

Unterschieden wird dabei noch mal zwischen Ein­tarif­zählern und Zwei­tarif­zählern:

  • Eintarifzähler: zeigt nur einen Zähler­stand an
  • Zweitarifzähler: zeigt zwei Zähler­stände an

Die folgende Grafik zeigt einen klassischen Ein­tarif­zähler mit einem Zählerstand.

Infografik: Aufbau analoger Stromzähler

Eintarifzähler ablesen
Bei einem Eintarifzähler haben Sie immer nur ein Zählwerk für Heiz- und Allgemein­strom. So zahlen Sie sowohl tags­über als auch nachts den gleichen Preis pro Kilo­watt­stunde.

Sobald Strom verbraucht wird, verändert sich die Anzeige auf dem Roll­zähl­werk. Dies ist der Zähler­stand, der durch ein Komma und eine farbig hinter­legte Nach­komma­stelle gekenn­zeichnet ist.

Hat der Ferraris-Zähler nur einen Zählerstand, ist es besonders einfach, den Strom­zähler abzulesen. Dabei müssen Sie nur die Zahl vor dem Komma beachten. Sie gibt den Strom­ver­brauch in vollen Kilo­watt­stunden an – und nur diese zieht der Strom­anbieter für die Ab­rech­nung heran.

Doppeltarifzähler ablesen
Neben dem Eintarifzähler gibt es ana­loge Dreh­strom­zähler mit zwei Zähler­ständen: die soge­nannten Doppel­tarif­zähler, manch­mal auch Zwei­tarif­zähler genannt. Vom Prin­zip her funk­tio­nieren sie genauso wie die Ein­tarif­zähler. Aller­dings messen sie den Strom­ver­brauch auf zwei Zähl­werken, um diesen zu ver­schie­denen Zeiten zu erfassen.

Unterschieden wird dabei zwischen dem Hoch­tarif (HT) und dem Nieder­tarif (NT). In diesem Fall ist der Strom­tarif nachts (NT) güns­tiger als tags­über (HT). Meist werden diese Arten von Strom­zählern einge­setzt, wenn Sie eine Nacht­speicher­heizung oder eine Wärme­pumpe haben. Die Umschal­tung zwischen Hoch- und Nieder­tarif wird vom Netz­be­treiber fest­gelegt und erfolgt auto­matisch.

Infografik: Aufbau Doppeltarifzähler

Um den Zählerstand abzulesen, gehen Sie genauso vor wie bei einem Ein­tarif­zähler. Notieren Sie beim Ablesen des Strom­zählers einfach beide Zähler­stände vor dem Komma auf der Ablese­karte oder einem Notiz­zettel. So können Sie Ihrem Strom­an­bieter den Zähler­stand anschließend leicht über­mitteln.

Wichtig dabei: Auch wenn der Zähler mehrere Zähler­stände anzeigt, gibt es beim Doppel­tarif­zähler nur eine Zähler­nummer.

Digitalen Stromzähler ablesen

Spätestens ab 2025 werden analoge Strom­zähler gegen digi­tale Geräte mit Display ausge­tauscht. Das sieht das Gesetz zur Digi­tali­sierung der Energie­wende vor. Bereits jetzt sind in zahl­reichen Haus­halten ent­sprechende Zähler installiert.

Wollen Sie Ihren digitalen Stromzähler ablesen, gehen Sie genauso vor wie bei einem ana­logen Gerät. Über­prüfen Sie zunächst die Zähler­nummer, die sich direkt auf dem Zähler in der Nähe eines Bar­codes befindet. Der Zähler­stand wird auf einem Display digi­tal ange­zeigt und wechselt zwischen ver­schie­denen Werten. Diese haben jeweils eine eigene Identi­fika­tions­ziffer, die OBIS-Kennzahl:

  • 1.8.0: Zähler­stand in der Ein­tarif­messung
  • 1.8.1: Zähler­stand bei Zweitarifmessung im Hochtarif
  • 1.8.2: Zähler­stand bei Zwei­tarif­messung im Nieder­tarif
  • 2.8.0: Zähler­stand bei der Energie­ein­speisung z. B. durch Photo­voltaik-Anlagen

Haben Sie einen regulären Strom­tarif gebucht, ist also der Wert mit der OBIS-Kenn­zahl 1.8.0 der rich­tige Zähler­stand. Diese Infor­mation finden Sie auch auf der Ablese­karte oder im Kunden­portal Ihres Strom­an­bieters. Um den Strom­zähler abzu­lesen, notieren Sie auch hier einfach den Ver­brauchs­wert vor dem Komma und über­mitteln dann die Daten inklu­sive des Ab­lese­datums an den Strom­anbieter.

Infografik: Aufbau digitaler Stromzähler

Smart Meter ablesen

Die gute Nachricht vorweg: Es ist nicht nötig, ein Smart Meter selbst abzu­lesen und den Zähler­stand an den Strom­anbieter zu über­mitteln. Die Verbrauchs­daten werden bei intelli­genten Mess­systemen regel­mäßig auto­matisch an den Ver­sorger übermittelt.

Natürlich können Sie aber auch bei einem Smart Meter Ihren Strom­ver­brauch über­prüfen und bei Bedarf den Strom­anbieter wechseln. Unser Strom­ver­gleich hilft Ihnen dabei, einen güns­tigen Strom­tarif zu finden:

Digitale Stromzähler finden sich bereits in immer mehr Gebäuden. Aller­dings muss man zwischen digi­talen und intelli­genten Zählern unter­scheiden. Diese beiden Arten von Strom­zählern lassen sich durch die Inte­gration eines Kommu­nika­tions­moduls von­einander abgrenzen.

Erst wenn dieses soge­nannte Gateway ange­bunden wird, spricht man von einem intelli­genten Mess­system bzw. Smart Meter. Das Kommu­nika­tions­tool macht das intelli­gente Mess­system internet­fähig. So kann der Strom­ver­brauch auto­matisch an den Strom­ver­sorger über­mittelt werden.

Stromzähler bei Photovoltaik-Eigenverbrauch ablesen

Haben Sie eine eigene Photovoltaik-Anlage – zum Beispiel eine klassische PV-Anlage auf dem Dach oder eine Stecker­solar­anlage am Balkon –, wird der Strom­ver­brauch mit einem Zwei­richtungs­zähler erfasst. Darüber wird sowohl der Strom, den Sie mit Ihrer PV-Anlage ins öffent­liche Netz ein­speisen, als auch Ihre regu­läre Strom­ent­nahme gemessen. Der Zwei­richtungs­zähler vereint also den Einspeise- und den Bezugs­zähler in einem Gerät.

Beim Ablesen vom Zwei­richtungs­zähler kommt es darauf an, welche Art von Zähler bei Ihnen instal­liert ist. Es gibt näm­lich sowohl Geräte, die wie ein Doppel­tarif­zähler zwei Zähler­stände an­zeigen, als auch elek­trische Zähler, bei denen mehrere Werte hinter­einander dar­gestellt werden.

Diese können wie beim regu­lären digi­talen Zähler über die OBIS-Kennzahl unter­schieden werden. Der Wert mit der Kenn­zahl 1.8.0 zeigt den Strom­ver­brauch, jener mit der Identi­fizierungs­nummer 2.8.0 die Strom­ein­speisung. Auch hier gilt bei der Stromzähler-Ablesung: Notieren Sie alle Zähler­stände wie auf der Ab­lese­karte oder in der Ab­lese­benach­richti­gung angegeben.

Smart-Meter-Pflicht ab 2025

Bis 2030 sollen intelligente Mess­sys­teme flächen­deckend einge­führt werden. Bereits ab 2025 werden diese Smart Meter zur Pflicht, wenn der durch­schnitt­liche jähr­liche Ver­brauch 6.000 kWh über­schreitet. Genauso muss ein Smart Meter einge­baut werden, wenn Sie eine PV-Anlage mit einer Gesamt­leistung von über 7 kWp betreiben. Der Vor­teil: Sie müssen nicht mehr jähr­lich den Strom­zähler ablesen, da Smart Meter auto­matisch den Strom­ver­brauch an den Netz­betreiber melden.

Wie kann ich dem Stromanbieter den Zählerstand übermitteln?

Nachdem Sie den Stromzähler ausge­lesen haben, müssen Sie noch den Zähler­stand an den Strom­ver­sorger über­mitteln. Hier­für gibt es ver­schie­dene Möglich­keiten, die vom jewei­ligen Anbie­ter ab­hängen. Möglicher­weise haben Sie eine Ablese­karte per Post bekommen. Tragen Sie hier ein­fach alle nötigen Zähler­stände ein und senden Sie die Karte posta­lisch zurück.

Alternativ können Sie bei den meisten Strom­ver­sorgern auch per Telefon oder E-Mail den Zähler­stand über­mitteln. Ebenso bieten viele Netz­be­treiber ein eigenes Kunden­portal oder eine ent­sprechende App an. Dort können Sie als einge­loggter Kunde un­kompli­ziert die Daten eingeben.

Wann muss ich den Stromzähler ablesen?

Die Stromzähler-Ablesung wird in der Regel einmal im Jahr fällig. Sie er­folgt immer kurz vor der Jahres­ab­rechnung. Wäh­rend es früher üb­lich war, dass ein Außen­dienst­mit­ar­beiter Ihres Strom­anbieters zum Ab­lesen der Zähler­stände vorbei­kam, können Sie heute bequem selbst den Strom­zähler ablesen und die Daten an Ihren Ver­sorger über­mitteln. Meist haben Sie dafür 1–2 Wochen Zeit.

Die meisten Energie­ver­sorger bieten Ihnen die Mög­lich­keit, auch abseits der Jahres­rechnung den monat­lichen Ab­schlag anzu­passen. Meist wird dafür eben­falls der aktu­elle Zähler­stand abge­fragt. Nötig ist das bei­spiels­weise, wenn Sie wissen, dass der Strom­ver­brauch durch Ände­rungen am Hausvhalt steigen wird, z. B. beim Ein­zug wei­terer Per­sonen oder durch den Betrieb zusätz­licher elek­trischer Geräte, und Sie so Nach­zah­lungen vor­beugen wollen.

Genauso müssen Sie bei einem Umzug oder dem Einzug in ein neues Haus oder eine neue Wohnung den Zähler­stand ablesen. Diese Daten benö­tigen Sie, um für Ihr neues Zuhause den Strom anzu­melden. Auch wenn Sie den Strom­an­bieter wech­seln wollen, brauchen Sie die aktu­ellen Zähler­daten.

Was passiert, wenn ich den Stromzähler nicht ablese?

Vor der Stromzähler-Ablesung werden Sie von Ihrem Anbieter infor­miert. Dabei erhalten Sie ent­weder einen Termin zur Able­sung des Stroms durch einen Außen­dienst­mit­arbei­tenden oder eine Frist, bis wann Sie selbst den Zähler­stand über­mitteln sollen. Ver­passen Sie diese Frist, ist der Strom­an­bieter dazu be­rech­tigt, den Strom­ver­brauch zu schätzen. Hierzu werden die Ver­brauchs­daten aus den Vor­jahren heran­gezogen.

Doch Vorsicht: Meist setzen Energie­ver­sorger diese Schät­zungen viel zu hoch an. Dadurch drohen im schlimmsten Fall erheb­liche Nach­zah­lungen. Besser ist es daher, frist­gerecht den Strom­zähler abzu­lesen. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie nur das zahlen, was Sie auch tat­sächlich ver­braucht haben.

Muss ich den Stromableser reinlassen?

Kommt bei Ihnen ein Außen­dienst­mit­arbeiter, um den Strom­zähler abzu­lesen, sind Sie nicht grund­sätz­lich ver­pflich­tet, diesen herein­zu­lassen. Gleich­zeitig müssen Mieter jedoch eine jähr­liche Stromzähler-Ablesung ermöglichen.

Ist der Zähler in Ihrer Wohnung instal­liert, können Sie einen für Sie passenden Ab­lese­termin ver­ein­baren oder den Zähler­stand selbst über­mitteln. Befindet sich der Strom­zähler bei einem Mehr­familien­haus in einem Haus­anschluss­raum im Keller, kümmert sich oft der Haus­besitzer oder eine Haus­ver­waltung um den Zugang für den Strom­ableser. Alter­nativ können Sie einen Nach­barn bitten, den Ableser herein­zulassen.

Wichtig zu wissen: Ableser tragen immer einen Ausweis des Netz­betrei­bers bei sich. Lassen Sie sich diesen auf jeden Fall zeigen, um sicher zu gehen, dass es sich auch wirk­lich um einen Mit­arbei­tenden des Ener­gie­ver­sorgers handelt. Trick­betrüger geben sich näm­lich gern als Ableser aus, um Zugang zum Haus zu erlangen.

Mieter oder Vermieter: Wer muss den Zählerstand ablesen?

In aller Regel kümmern sich Mieter selbst um den Bezug von Strom für Ihr Zuhause. Daher sind sie auch ver­pflich­tet, sich um die Able­sung zu kümmern. In jedem Fall müssen Mieter Zugang zu den Mess­geräten haben, um Ihren Ver­brauch zu kontrol­lieren und den Zähler­stand abzu­lesen. Befindet sich der Zähler in einem abge­schlossenen Raum im Keller, zu dem nur der Haus­be­sitzer oder die Haus­ver­waltung den Schlüssel hat, muss der Ver­mieter einmal im Monat den Zugang zu diesem gewähren.

Werden die Verbrauchs­kosten über die Neben­kosten im Miet­vertrag abge­rechnet, kümmert sich üblicher­weise der Ver­mieter oder die Haus­ver­waltung um die Ab­lesung der Zähler. Mieter müssen dann den Zugang zur Wohnung und den Mess­geräten gewähren. Ent­sprechende Ablese­termine werden jedoch vorher ange­kündigt, sodass Sie Ihre Anwesen­heit sicher­stellen oder den Termin ggf. ver­schieben können. Sind Sie sich unsicher, wie die Stromzähler-Ablesung bei Ihnen abläuft, erkun­digen Sie am besten direkt bei Ihrem Vermieter.

Fazit: Warum sollte man regelmäßig den Stromzähler ablesen?

Ganz gleich, ob Sie aufgrund eines Ein- oder Umzugs oder im Rahmen der jähr­lichen Ver­brauchs­ermittlung Ihren Strom­zähler ablesen müssen: Es lohnt sich! Zum einen können Sie so den genauen Ver­brauch kontrol­lieren und darüber früh­zeitig Ände­rungen im Strom­ver­brauch fest­stellen. Auf Basis dieser Daten können Sie dann, wenn nötig, Ihren Strom­tarif bzw. den monat­lichen Abschlag anpassen.

Zum anderen zahlen Sie bei Ihrer Strom­rech­nung dann auch nur das, was Sie tat­säch­lich ver­braucht haben. Dadurch sparen Sie im Zweifels­fall Geld – etwa, wenn Sie weniger ver­braucht haben als durch den monat­lichen Abschlag vorge­sehen. Die Diffe­renz zwischen der Voraus­zah­lung und dem tat­säch­lichen Ver­brauch wird Ihnen in diesem Fall näm­lich erstattet oder mit dem neuen Ab­schlag verrechnet.

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