Strom anmelden: Worauf muss ich beim Ein- oder Umzug achten?

Ganz gleich, ob Sie in Ihre erste eigene Wohnung ein- oder in ein neues Zuhause umziehen – Sie müssen in der Regel selbst den Strom anmelden. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten, welche Fristen gelten und warum sich ein Strom­tarif Vergleich nicht nur beim Umzug lohnt.

Stefanie Schäfers
Zuständige Redakteurin für den Bereich Strom & Gas
Stand: 19.04.2024

Wann muss ich Strom anmelden?

Wer in eine neue Wohnung oder ein neues Haus ein- oder umzieht, muss sich meist selbst um die Strom­an­meldung kümmern oder seinen bishe­rigen Strom­vertrag ummelden. Manchmal über­nimmt aber auch der Ver­mieter die Anmel­dung. Üblicher­weise erfolgt diese dann beim Grund­ver­sorger wie etwa den ört­lichen Stadt­werken. Genauso landen Sie erstmal beim Grund­ver­sorger, wenn Sie vor dem Ein­zug noch keinen eigenen Strom­vertrag ab­schließen und nach dem Einzug Strom in der Woh­nung nutzen. Aber Ach­tung: Die Grund­ver­sorgung ist meist ziem­lich teuer, sodass Sie sich so schnell wie mög­lich nach einem güns­tigen Strom­tarif umsehen sollten.

Wann muss ich Strom ummelden statt anmelden?

Ziehen Sie das erste Mal in eine Wohnung ein, müssen Sie den Strom anmelden und einen Strom­ver­trag abschließen. Wechseln Sie dagegen Ihren Wohn­ort und haben bereits einen laufen­den Vertrag mit einem Strom­anbieter, können Sie den Strom um­melden. In diesem Fall wird die Energie­liefe­rung auch in der neuen Wohnung über den bis­herigen Anbieter weitergeführt.

Muss ich meinen Stromvertrag bei Umzug mitnehmen?

Grundsätzlich besteht freie Anbieter­wahl für den Abschluss eines Strom­ver­trags. So können Sie den bestehen­den Strom­vertrag problem­los inner­halb der vertrag­lich festge­legten Kündi­gungs­frist beenden. Kündigen Sie recht­zeitig, sind Sie nicht ver­pflich­tet, den Vertrag zum neuen Wohn­ort mitzunehmen.

Haben Sie diese Frist verpasst, kommt es auf die Kondi­tionen Ihres Vertrags an. Viele Anbieter bieten ein Sonder­kündi­gungs­recht, wenn Sie den Strom­vertrag beim Umzug nicht mit­nehmen wollen oder können – etwa, weil der Ver­sorger nicht zur Wohnung liefert.

Es gibt aber auch Anbieter, die auf eine Fort­setzung des Vertrags bestehen. Dann müssen Sie zunächst den Strom ummelden und können an­schlie­ßend frist­gerecht zum nächst­mög­lichen Zeit­punkt kündigen.

Sonderkündigungsrecht prüfen

Schließt Ihr Stromanbieter eine Kündi­gung wegen Umzug aus und haben Sie die Kündi­gungs­frist verpasst, können Sie prüfen, ob Sie von Ihrem Sonder­kündi­gungs­recht Gebrauch machen können. Meist gilt dies, wenn der Anbie­ter nicht zum neuen Wohn­ort liefern kann. Aber auch wenn der Ver­sorger die Preise in der neuen Wohnung erhöht, können Sie außer­ordent­lich kündigen.

Wie melde ich den Strom an?

Die gute Nachricht: Bei den meisten Anbietern können Sie den Strom bequem online anmelden. Hierfür füllen Sie einfach das passende Anmelde­for­mular aus. Dieses fragt neben den persön­lichen Angaben wie Name, Anschrift und Geburts­datum auch Infor­mationen zum aktu­ellen Strom­verbrauch ab.

Hatten Sie bisher noch keinen eigenen Strom­vertrag und müssen den Strom neu anmelden, können Sie den voraus­sicht­lichen Strom­ver­brauch schätzen. Dabei helfen die fol­genden Werte als Orientierung:

Durchschnittlicher Stromverbrauch in Deutschland je Haushalt

Haushaltsgröße: Stromverbrauch Mehrfamilienhaus Stromverbrauch Einfamilienhaus
1-Personen-Haushalt 1.400 kWh/Jahr 2.400 kWh/Jahr
2-Personen-Haushalt 2.000 kWh/Jahr 3.000 kWh/Jahr
3-Personen-Haushalt 2.600 kWh/Jahr 3.600 kWh/Jahr
4-Personen-Haushalt 2.900 kWh/Jahr 4.000 kWh/Jahr
5-Personen-Haushalt 3.000 kWh/Jahr 5.000 kWh/Jahr

Quelle: Stromspiegel und Vergeich.de, Stand: Januar 2024

Doch nicht nur die Strom­anmeldung ist problem­los online möglich. Ebenso ist auch die Ummel­dung schnell mit einem Anruf beim Kunden­support oder über das Online-Portal des Anbie­ters getan. Halten Sie dabei eben­falls die strom­spezi­fischen Angaben sowie die neue Adresse und das Einzugs­datum parat.

Welche Unterlagen brauche ich für die Stromanmeldung?

Wenn Sie für Ihr Zuhause den Strom anmelden, benö­tigen Sie in der Regel die folgen­den Unterlagen:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse, an die der Strom geliefert werden soll
  • Bankverbindung
  • aktueller Stromverbrauch in Kilo­watt­stunden (kWh) pro Jahr
  • Zählernummer
  • Zählerstand in der neuen Wohnung – beim Strom ummelden ggf. zusätz­lich auch den Zähler­stand in der alten Wohnung
  • Einzugsdatum bzw. Datum, ab wann der Strom geliefert werden soll

Die sogenannten strom­spezi­fischen Angaben wie Zähler­nummer und Zähler­stand finden Sie bei­spiels­weise in der letzten Jahres­abrech­nung. Alter­nativ können Sie beides auch direkt vom Strom­zähler ablesen. Dieser befindet sich meist im Keller, manch­mal aber auch direkt in der Wohnung oder im Treppen­haus. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie am besten beim Vermieter nach.

Wie lange dauert es, den Strom anzumelden?

In der Regel ist die Stromanmeldung in wenigen Minuten erledigt. Heut­zutage können Sie meist ganz einfach über das Online-Portal des Wunsch­anbie­ters den Strom online anmelden. Alter­nativ können Sie sich aber auch beim Kunden­service des Liefe­ranten melden, was beson­ders bei einer Ummel­dung aufgrund eines Umzugs den Auf­wand reduziert.

Doch so schnell das eigent­liche Strom melden auch erledigt ist: Planen Sie mindes­tens 2–3 Wochen Bear­beitungs­zeit ein, bis der Auftrag bear­beitet wurde. Bei einem Umzug lohnt es sich, spätes­tens 6 Wochen vor dem Einzugs­termin den Strom umzu­melden. So sind Sie auf der sicheren Seite und rutschen nicht unab­sicht­lich in den Tarif der Grund­ver­sorger, der meist deut­lich teurer ist.

Auch wenn Sie das erste Mal Strom anmelden, können Sie so dafür sorgen, von An­fang an von Ihrem Wunsch­an­bieter beliefert zu werden. Sobald Sie die Zähler­nummer vom Ver­mieter bekommen haben, können Sie den Strom­ver­trag ab­schließen – sogar mehrere Monate im Voraus.

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Tipp

Ver­gleichen Sie vor dem Abschluss unbe­dingt die Ange­bote für Ihre Region, um den güns­tigsten Anbieter zu finden. Unser Ver­gleich hilft Ihnen dabei.

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Stromanmeldung: Welche Fristen gibt es?

Eine vorgeschriebene Frist, bis wann Sie den Strom anmel­den müssen, gibt es nicht. Um nicht in der teuren Grund­ver­sor­gung zu landen, sollten Sie die Strom­anmel­dung aller­dings so früh wie möglich vor­nehmen. Sofern Sie die Zähler­nummer haben, können Sie die Anmel­dung jeder­zeit durch­führen – selbst wenn das Einzugs­datum noch einige Monate in der Zukunft liegt.

Ebenso können Sie nach dem Einzug auch rück­wirkend den Strom neu anmelden. Viele Anbie­ter zeigen sich kulant und locken Neu­kunden mit günstigen Preisen und zusätz­lichen Prämien. Üblicher­weise gilt für eine rück­wirkende Anmel­dung eine Frist von maximal 6 Wochen.

Fristen zum Strom anmelden bei Umzug

Auch wenn Sie umziehen, gibt es keine festen Fristen für die Stroman- oder -ummeldung. Aller­dings sollten Sie Ihren aktu­ellen Strom­anbie­ter recht­zeitig über den Umzug infor­mieren und gegebenen­falls den bishe­rigen Vertrag für Strom kündigen. Damit die Liefe­rung von Strom über Ihren Wunsch­an­bieter direkt zum Einzugs­termin beginnt, empfeh­len wir, schon 6 Wochen vor dem Einzug den Strom für die neue Wohnung anzumelden.

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Kündigungsfrist prüfen

Prüfen Sie bei einem Umzug immer die Kondi­tionen Ihres aktu­ellen Strom­tarifs. Gerade, wenn Sie den Vertrag nicht in die neue Wohnung mit­nehmen können oder wollen – etwa, weil der bisherige Anbieter nicht in die neue Wohn­gegend liefert – sollten Sie ihn recht­zeitig schrift­lich kündigen. Hierfür gilt meist eine Frist von 6 Wochen. Geben Sie dabei den Umzug als Kündigungs­grund an.

Was passiert, wenn ich vergesse, den Strom anzumelden?

Im Umzugsstress vergisst man schnell, den Strom anzu­melden oder den bishe­rigen Versorger über den Wohn­ort­wechsel zu infor­mieren. Die gute Nach­richt ist aber, dass nie­mand in Deutschland plötz­lich ohne Strom dasteht.

Durch die sogenannte Ver­sorgungs­pflicht ist der örtliche Grund­ver­sorger dazu ver­pflichtet, Ihre Wohnung mit Strom zu belie­fern – auch dann, wenn Sie keinen Strom­vertrag abge­schlossen haben. Sobald Sie das erste Mal das Licht in der Wohnung ein­schalten oder ander­weitig Strom nutzen, kommt auto­matisch ein Vertrag mit dem Grund­versorger zustande.

Strom anmelden beim Grundversorger

Auch wenn der Vertrag mit dem Grund­ver­sorger durch das soge­nannte „konklu­dente“ Verhalten auto­matisch abge­schlossen wird, müssen Sie dort den Strom anmelden. Manchmal gibt der Vermieter vorab Ihre Rechnungs­daten an den Grund­ver­sorger. Verlassen sollten Sie sich darauf jedoch nicht und dies im Zweifels­fall mit dem Ver­mieter absprechen.

Gut zu wissen: Die Tarife der Grund­ver­sorger sind oft deut­lich teurer als ver­gleich­bare Angebote. Daher sollten Sie so schnell wie mög­lich den Strom­an­bieter wechseln. Bei der Grund­ver­sorgung gilt immer eine Kündi­gungs­frist von 2 Wochen.

Strom anmelden für die neue Wohnung über den Energielieferanten

Wollen Sie zum ersten Mal Strom anmelden, müssen Sie in jedem Fall selbst tätig werden. Bei einem Umzug mit Strom­anbieter­wechsel können Sie aber auch den neuen Anbieter damit beauf­tragen, den Strom umzu­melden. Und so gehen Sie dabei vor:

  1. Angebote vergleichen und für neuen Strom­lieferanten entscheiden
  2. Stromanmeldung beim neuen Anbieter durchführen
  3. angeben, dass der neue Lieferant die Abmel­dung beim alten Anbieter vornehmen soll

Mehr müssen Sie nicht tun. Bei diesem Weg findet die Kommuni­kation zur Abmel­dung der alten Adresse über den neuen Anbieter statt.

Wichtig: Notieren Sie sich immer die Zählerstände in der alten und in der neuen Wohnung – am besten sowohl am Ein- bzw. Auszugs­tag sowie an dem Tag, an dem die Strom­liefe­rung Ihres Anbieters beginnt. Mit­hilfe dieser Daten können Sie später die erste Abrech­nung überprüfen.

Strom für neues Haus anmelden

Sie haben ein neues Haus gebaut oder gekauft? Auch dann müssen Sie sich um die Strom­anmel­dung kümmern. War das Haus bereits vorher bewohnt, können Sie einfach dem gleichen Schema zum Strom anmelden folgen, wie oben beschrieben. Alter­nativ können Sie eventuell auch den Strom­vertrag vom Vorbe­sitzer übernehmen. Tauschen Sie sich hierfür am besten schon bei der Vertrags­unter­zeichnung aus, um keine Fristen zu verpassen.

Bei Neubauten sieht der Vorgang ein bisschen anders aus. Grund­sätzlich gilt: Sobald das neue Haus ans Strom­netz ange­schlossen wurde, kann Strom neu ange­meldet werden. Während der Bau­phase stellt üblicher­weise der Grund­versorger soge­nannten Bau­strom zur Ver­fügung. Für den späteren Anschluss wird zunächst der Netz­anschluss beantragt. Nach der Geneh­migung werden die Strom­kabel zum Haus­anschluss verlegt, der Strom­zähler einge­baut und das neue Haus ans Strom­netz angeschlossen.

Fazit: Darum lohnt es sich, den Stromanbieter zu wechseln

Ganz gleich, ob Sie das erste Mal Strom anmelden oder durch einen Umzug den Strom nur ummelden wollen: Das Ganze ist meist in wenigen Minuten erledigt. Daher gibt es auch keinen Grund, warum Sie den Wechsel des Strom­anbie­ters raus­zögern sollten, wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen.

Gerade, wenn Sie bisher über den Grund­ver­sorger den Strom bezogen haben, lohnt sich meist der Wechsel. Die Tarife der Stadt­werke sind in der Regel deut­lich teuer als die Ange­bote von loka­len oder über­regio­nalen Strom­an­bietern. Ver­gleichen lohnt sich hier, um das günstigste Ange­bot zu finden. So können Sie pro Jahr oft hunderte Euro sparen. Gleich­zeitig können Sie so auch bestimmen, welche Art von Strom Sie nutzen und bspw. schnell und einfach zu umwelt­freund­lichem Öko­strom wechseln.

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