DSL & Handy

Kostenlose Rufnummernmitnahme: Die wichtigsten Fragen zur Portierung

Sie suchen einen neuen Handy­ver­trag mit besseren Kondi­tionen? Vielleicht stellen auch Sie sich die Frage: Wie kann ich meine alte Handy­nummer be­hal­ten? Keine Sorge: Die Ruf­nummern­mit­nahme ist un­kompli­ziert und meist mit einem Häk­chen im An­trags­formu­lar erle­digt. Wir zeigen, worauf es dabei ankommt.

Heike Kevenhörster
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Geldanlage und DSL & Handy
Stand: 04.09.2023

Kann ich beim Anbieterwechsel meine alte Rufnummer mitnehmen?

Ja, das geht. Sie können Ihre alte Handy­nummer be­hal­ten und zum neuen Ver­trag mit­nehmen. Dazu bean­tragen Sie die Ruf­nummern­mit­nahme beim neuen An­bieter und beauf­tragen diesen damit. Sie be­hal­ten dann die komplette Nummer inklu­sive der Vorwahl. Ein anderer Begriff für diesen Vor­gang ist Por­tie­rung. Das gleiche gilt auch für Fest­netz­nummern inner­halb der­sel­ben Vorwahl-Region.

Wie hoch sind die Kosten für eine Rufnummern­mitnahme?

Die Rufnummernmitnahme ist für Kunden kostenlos. Diese verbraucher­freund­liche Rege­lung trat im Dezember 2021 mit einer Novelle des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes in Kraft. Das Gesetz gilt für alle Festnetz- und Mobilfunk­nummern sowie für neue wie für alte, bereits ab­ge­schlossene Ver­träge. Also auch für Bestands­kunden.

Bundesnetzagentur, Website

„Seit dem 1. Dezember 2021 dürfen den Kunden keine Entgelte für eine Rufnummernmitnahme berechnet werden.“

Vor wenigen Jahren durften die Anbie­ter des alten Handy­ver­trages noch eine hohe Bear­bei­tungs­ge­bühr ver­langen, die teil­weise 50 € und mehr be­trug. Seit April 2020 galt eine Rege­lung der Bundes­netz­agen­tur, die Ver­brau­cher schützen sollte und nach der diese Gebühr nicht höher als 6,82 € sein durfte. Mit dem neuen Gesetz wurde diese Rege­lung am 1. Dezember 2021 außer Kraft gesetzt. Seitdem ist eine Ruf­nummern­por­tierung kostenlos.

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Wie geht das mit der Rufnummernmitnahme?

Wenn Sie Ihre Rufnummer vom alten An­bie­ter zum neuen Ver­trag mit­nehmen wollen, sind nur zwei Schritte notwendig.

Schritt 1: Neuen Anbieter beauftragen

Sie beauftragen die Portierung bei Ihrem neuen Ver­trags­part­ner. Dieser kümmert sich um die tech­nische Ab­wick­lung des Vor­gangs. Dazu geben Sie in den meis­ten Fällen im Rahmen der An­trag­stellung zum neuen Vertrag in einem geson­derten Formular Ihre Zu­stimmung. Oft genügt es ein Häk­chen zu setzen bei Formu­lierungen wie „Ich möchte meine aktu­elle Ruf­nummer zu dem neuen Pro­vider mitnehmen.“

Bei einigen Anbietern ist das anders orga­nisiert. Sie erhalten erst eine neue Ruf­nummer zuge­teilt, können dann an­schließend im Online-Service Ihres neuen Ver­trags­partners nach­träg­lich die Ruf­nummern­mit­nahme beantragen.

Schritt 2: Alten Anbieter informieren

Außerdem müssen Sie beim alten An­bie­ter Ihren be­stehen­den Handy­ver­trag kün­di­gen. Für die Kün­di­gung gel­ten die ver­ein­barten Kü­ndi­gungs­fristen, die in vielen Fäl­len 3 Monate betragen. Gleich­zei­tig mit der Kün­di­gung teilen Sie mit, dass Sie Ihre Ruf­nummer behal­ten und mit­nehmen wollen.

Wir empfehlen im Kündi­gungs­schrei­ben einen Satz wie z. B. „Außer­dem bean­trage ich zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit die Mit­nahme meiner bis­heri­gen Ruf­nummer zum neuen An­bieter XY. Bitte senden Sie mir eine schrift­liche Be­stäti­gung der Portierung.“

In vielen Fällen kündigen Sie Ihren alten Ver­trag nicht schrift­lich per Post, sondern nutzen dafür Ihren Kunden­zugang zum Online-Portal. Dort kün­digen Sie online Ihren Ver­trag und set­zen bei der Frage, ob Sie Ihre Ruf­nummer mit­nehmen wollen, ein Häkchen.

Wie kann ich meine Rufnummer bei einem Prepaid-Vertrag mitnehmen?

Die Rufnummernmitnahme bei einem Prepaid-Vertrag läuft grund­sätz­lich so ab wie bei einem Handy mit Ver­trag. Es gibt aller­dings einen Unter­schied. Mit der Kündi­gung geben Sie eine Ver­zichts­er­klärung ab. Erst dann kann Ihre bis­herige Nummer frei­gegeben werden. Eine Ver­zichts­er­klärung ist eine spe­zielle Form der Kündi­gung. Sie ver­zich­ten auf die Prepaid-Leistungen und er­klären, dass Sie Ihre Ruf­nummer be­hal­ten und mit­nehmen wollen.

Prepaid Vergleich

So erreichen Sie Ihren Anbieter für Fragen zur Rufnummernmitnahme

Wenn Sie Fragen zum Ablauf der Ruf­nummern­mit­nahme an Ihren kon­kre­ten Anbieter haben, können Sie sich direkt an ihn wenden. Neben dem Zu­gang über das je­wei­lige Kunden­por­tal bieten die großen Mobil­funk­an­bieter Service- oder Kunden-Hotlines an, die Sie nutzen können.

Übersicht der Service-Hotlines für Fragen zur Rufnummernmitnahme

Anbieter

Service- / Kunden-Hotline

Aldi Talk

0177 / 177 1157

congstar

0221 / 79 700 700

klarmobil

040 / 348 585 300

Lidl Connect

069 / 010 6910

mobilcom debitel

040 / 555 541 441

O2

089 / 7879 79400

Telekom

0800 / 33 022 02

Vodafone

0800 / 4 44 064 5930

Der Anruf bei den genannten Nummern ist teilweise mit Kosten verbunden.

Was muss ich bei der Rufnummernmitnahme beachten?

Wir haben für Sie drei Tipps zusammen­ge­stellt, damit die Ruf­nummern­mit­nahme rei­bungs­los verläuft.

  1. Bei der Beauftragung zur Ruf­nummern­mit­nahme müssen alle An­gaben im For­mu­lar des neuen An­bie­ters genau mit denen im alten Ver­trag über­ein­stimmen: Name, Adresse, Geburts­datum sowie Kunden- und Telefon­nummer. Weichen die Daten von­ein­ander ab, kann es zu Ver­zöge­rungen kommen.
  2. Die Portierung der Rufnummer kann 1–2 Wochen dauern. Planen Sie also aus­reichend Vor­lauf­zeit ein und schließen Sie den neuen Ver­trag recht­zei­tig vor dem Aus­laufen des alten Ver­trages ab, idealer­weise schon 4–8 Wochen vorher. So bleibt den betei­ligten Unter­nehmen aus­reichend Zeit, die Ruf­nummern­mit­nahme zu organisieren.
  3. Bei Problemen mit der Ruf­nummern­mit­nahme wie z. B. einer Verzöge­rung bei der Portierung hilft die Bundes­netz­agen­tur. Als Regu­lierungs­behörde kümmert sie sich um den Netz­ausbau und Ver­braucher­schutz in den Bereichen Ener­gie, Tele­kommu­nika­tion, Post und Eisen­bahn. Unter bundesnetzagentur.de fin­den Sie ein Kon­takt­formu­lar, in dem Sie Ihre Pro­bleme bei der Ruf­nummern­mit­nahme schil­dern können.

Wie lange kann ich meine Rufnummer mitnehmen?

Eine Rufnummernmitnahme ist längstens 30 Tage nach dem Ver­trags­ende des alten Handy­ver­trages möglich. Im neuen Tele­kommu­nika­tions­gesetz heißt es in § 59, Ab­schnitt 6: „Anbieter öffentlich zu­gäng­licher nummern­ge­bundener inter­perso­neller Tele­kommu­nika­tions­dienste stellen sicher, dass End­nutzer, die einen Ver­trag kün­digen, die Ruf­nummern­mit­nahme … bis zu einem Monat nach Ver­trags­ende bean­tragen können.“

So lange muss der Alt­an­bieter die Nummer bereit­halten. Diese Frist hat sich mit der Novelle des TKG verkürzt, zuvor waren Zeit­räume bis zu 90 Tagen möglich.

Kann man die Rufnummer mitnehmen, wenn der alte Vertrag noch läuft?

Ja, das ist möglich. Sie können einen neuen Ver­trag bei einem ande­ren An­bieter ab­schließen und Ihre alte Ruf­nummer dort nutzen, auch wenn der alte Ver­trag noch läuft. Die Portierung wird in diesem Fall so bald wie möglich durch­ge­führt, nach­dem Sie sie bean­tragt haben. Aller­dings müssen Sie die Kosten für Ihren alten Ver­trag noch bis zum Ende der Ver­trags­lauf­zeit tragen. Das bedeu­tet, Sie zahlen für zwei Mobil­funk­ver­träge gleich­zeitig.

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