Versicherung

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit – sofort abschließen?

Eine Rechtsschutzversicherung schützt im Falle eines Gerichtsverfahrens vor hohen Kosten. Doch je nachdem, welche Bereiche Sie absichern wollen, gelten Wartezeiten, bis die Versicherung greift. Hier finden Sie alle Infos zum Thema Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung

Gibt es eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?

Die gute Nachricht zuerst: Ja, grundsätzlich ist Rechtsschutz ohne Wartezeit möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Schließen Sie eine Rechts­schutz­versicherung ab, gilt in der Regel eine Wartezeit zwischen Vertragsabschluss und Einsetzen des Versicherungsschutzes, die sogenannte Karenzzeit. Damit schützen sich die Versicherer vor sogenannten Zweckabschlüssen, bei denen die Gerichts­verhandlung bereits ansteht und der Versicherungsnehmer versucht, zuvor noch schnell die Kosten zu übertragen.

Je nachdem, welche Art der Rechtsschutzversicherung Sie abschließen, gelten unterschiedlich lange Wartezeiten. Bei einigen Bereichen ist die Rechtsschutz­versicherung sofort gültig, also schon direkt bei Vertragsabschluss.

Da es keine gesetzliche Regelung für die Wartezeiten gibt, lohnt es sich auch hier, die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Unser Rechtsschutz Vergleich liefert Ihnen mit einem Klick auf Sie zugeschnittene Angebote inklusive der verknüpften Wartezeit zur Rechtsschutzversicherung.

zum Rechtsschutzversicherung Vergleich

Welche Rechtsschutzversicherung greift sofort?

Rechtsschutz ohne Wartezeit bekommen Sie bei:

  • Verkehrsrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz

Beiden Versicherungen liegt der sogenannte Opferschutz zugrunde. Dieser geht von der Annahme aus, dass jede Person unverschuldet in einen Unfall oder Streit verwickelt werden kann, deshalb Hilfe von einem Anwalt benötigt und dann auch unverzüglich bekommen soll.

Wie lange ist die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung?

Im Regelfall betragen die Wartezeiten beim Rechtsschutz 3 Monate. Je nach Anbieter, Tarif und zu versicherndem Bereich können diese jedoch auch höher oder niedriger liegen.

  • Privatrechtsschutz ohne Wartezeit ist nicht üblich. Normalerweise betragen die Karenzzeiten hier 3 Monate. Für die Absicherung von Unterhaltszahlungen gilt eine erhöhte Wartezeit von 12 Monaten.

  • Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit beziehungsweise Berufs­rechts­schutz ohne Warte­zeit gibt es grundsätzlich nicht. Hier beträgt die Wartezeit immer 3 Monate. Beachten Sie auch, dass Sie im Falle eines Rechts­streits vor dem Arbeits­gericht die Kosten in der ersten Instanz immer selbst tragen müssen, egal ob Sie gewinnen oder nicht. Hier rentiert es sich also doppelt, vorsorglich eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung abzuschließen.

  • Mietrechtsschutz ohne Wartezeit und Vermieterrechtsschutz ohne Wartezeit gibt es in der Regel nicht. Normalerweise betragen hier die Wartezeiten beim Rechtsschutz 3 Monate.

  • Streitigkeiten in Familiensachen wie etwa Scheidungen oder Erbangelegenheiten sind oft komplex und langwierig. Daher gilt hier oft eine besonders hohe Wartezeit von 3 Jahren. Scheidungen sind in vielen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen.

In der folgenden Übersicht haben wir die üblichen Karenzzeiten für die verschiedenen Bausteine der Rechtsschutzversicherung zusammengetragen. Sie sehen auf einen Blick, für welchen Rechtsschutz die Wartezeit wie lange gilt.

Übersicht zu Wartezeiten beim Rechtsschutz

Rechtsschutz Wartezeit
Verkehrsrechtsschutz ohne Wartezeit
Strafrechtsschutz ohne Wartezeit
Disziplinarrechtsschutz ohne Wartezeit
Standesrechtsschutz ohne Wartezeit
Privatrechtsschutz 3 Monate
Rechtsschutz bei Unterhaltszahlungen 12 Monate
Berufsrechtsschutz 3 Monate
Arbeitsrechtsschutz 3 Monate
Disziplinarrechtsschutz ohne Wartezeit
Standesrechtsschutz ohne Wartezeit
Mietrechtsschutz 3 Monate
Vermietrechtsschutz 3 Monate
Erbrechtsschutz 36 Monate
Eherechtsschutz 36 Monate

Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abschließen?

Wollen Sie eine Rechts­schutz­versicherung, die sofort greift, haben Sie jenseits von Verkehrs- und Straf­rechts­schutz noch weitere, jedoch einge­schränkte, Möglich­keiten. Diese betreffen bestehende Versicher­ungen, die Sie ändern oder erweitern können, ohne eine erneute Warte­zeit einhalten zu müssen.

Anbieterwechsel

Beim Wechsel von einer bestehenden Rechtsschutz­versicherung zu einem anderen Anbieter ist es immer möglich, den Versicherungs­schutz sofort zu erhalten, sofern Sie einen nahtlosen Übergang organisieren. Beim Ausfüllen des Formulars in unserem Rechts­schutz­versicherung Vergleich werden Sie gefragt, ob Sie einen Vorvertrag haben – damit ist ein Vertrag mit dem Anbieter gemeint, von dem Sie wechseln wollen.

Vorsorgerechtsschutz

Erweitern Sie eine bestehende Versicherungs­police um zusätzliche Elemente, kann auf diese Bau­steine eine Wartezeit gelten. Eine Ausnahme ist der sogenannte Vorsorge-Rechts­schutz. Dieser greift, wenn Sie Ihrer Versicherung rechtzeitig Änderungen in Ihren Lebens­umständen melden – etwa einen Umzug oder den Kauf eines Autos.

Sofortschutz-Tarife

Einige Anbieter haben mittlerweile sogenannte Sofort­schutz-Tarife im Angebot. Dabei entfällt die reguläre Karenz­zeit, doch bezahlen Sie das mit höheren Beiträgen und längeren Lauf­zeiten. Steht kein Rechts­streit an, rentiert es sich immer eine reguläre Versicherungs­police mit Warte­zeit zu nehmen – sie ist günstiger und hat meistens eine kürzere Vertrags­laufzeit.

Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?

In der Regel nicht. Lediglich wenige Anbieter bieten rückwirkende Versicherungspolicen an. Sie bezahlen dann beispielsweise für 3 Monate vor Vertragsbeginn den Versicherungsbeitrag und ein in diesem Zeitraum eingetretener Schadensfall ist dann abgedeckt. Hier leistet die Versicherung also auch, wenn der Anlass des Rechtsstreits vor Vertragsbeginn stattgefunden hat.

Diese rückwirkenden Versicherungen sind jedoch sehr teuer, haben eine sehr lange Mindestvertragslaufzeit und sind an einzelne Formen von Rechtsschutz gebunden, beispielsweise den Mietrechtsschutz. Eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung ist also nur im Notfall eine Option.

Was passiert bei einem Versicherungsfall während der Wartezeit?

Grundsätzlich gilt, dass die Rechtsschutzversicherung nicht rückwirkend greift. Das bedeutet, dass der Anlass zu einem Rechtsstreit, der während der Wartezeit entsteht, nicht abgedeckt ist, weil der Versicherungsschutz noch nicht wirksam ist. Das gilt auch, wenn die tatsächliche Gerichtsverhandlung erst nach der abgelaufenen Wartezeit stattfindet, denn der Anlass entstand ja vorher.

Vergleich.de Tipp

Haben Sie eine bestehende Vorversicherung, gewähren einige Anbieter bei einem Wechsel einen Rabatt. Das gilt vor allem, wenn Sie bisher keinen Versicherungsfall gemeldet haben. Für den Versicherer ist dann gut einschätzbar, dass Sie nicht direkt einen Schadensfall produzieren werden. Eine Win-Win-Situation also, bei der sowohl Sie als auch Ihr Versicherer profitieren.

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