Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit – sofort abschließen?
Eine Rechtsschutzversicherung schützt im Falle eines Gerichtsverfahrens vor hohen Kosten. Doch je nachdem, welche Bereiche Sie absichern wollen, gelten Wartezeiten, bis die Versicherung greift. Hier finden Sie alle Infos zum Thema Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit.
Gibt es eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?
Die gute Nachricht zuerst: Ja, grundsätzlich ist Rechtsschutz ohne Wartezeit möglich, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, gilt in der Regel eine Wartezeit zwischen Vertragsabschluss und Einsetzen des Versicherungsschutzes, die sogenannte Karenzzeit. Damit schützen sich die Versicherer vor sogenannten Zweckabschlüssen, bei denen die Gerichtsverhandlung bereits ansteht und der Versicherungsnehmer versucht, zuvor noch schnell die Kosten zu übertragen.
Je nachdem, welche Art der Rechtsschutzversicherung Sie abschließen, gelten unterschiedlich lange Wartezeiten. Bei einigen Bereichen ist die Rechtsschutzversicherung sofort gültig, also schon direkt bei Vertragsabschluss.
Da es keine gesetzliche Regelung für die Wartezeiten gibt, lohnt es sich auch hier, die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Unser Rechtsschutz Vergleich liefert Ihnen mit einem Klick auf Sie zugeschnittene Angebote inklusive der verknüpften Wartezeit zur Rechtsschutzversicherung.
Beiden Versicherungen liegt der sogenannte Opferschutz zugrunde. Dieser geht von der Annahme aus, dass jede Person unverschuldet in einen Unfall oder Streit verwickelt werden kann, deshalb Hilfe von einem Anwalt benötigt und dann auch unverzüglich bekommen soll.
Wie lange ist die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung?
Im Regelfall betragen die Wartezeiten beim Rechtsschutz 3 Monate. Je nach Anbieter, Tarif und zu versicherndem Bereich können diese jedoch auch höher oder niedriger liegen.
Privatrechtsschutz ohne Wartezeit ist nicht üblich. Normalerweise betragen die Karenzzeiten hier 3 Monate. Für die Absicherung von Unterhaltszahlungen gilt eine erhöhte Wartezeit von 12 Monaten.
Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit beziehungsweise Berufsrechtsschutz ohne Wartezeit gibt es grundsätzlich nicht. Hier beträgt die Wartezeit immer 3 Monate. Beachten Sie auch, dass Sie im Falle eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht die Kosten in der ersten Instanz immer selbst tragen müssen, egal ob Sie gewinnen oder nicht. Hier rentiert es sich also doppelt, vorsorglich eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abzuschließen.
Mietrechtsschutz ohne Wartezeit und Vermieterrechtsschutz ohne Wartezeit gibt es in der Regel nicht. Normalerweise betragen hier die Wartezeiten beim Rechtsschutz 3 Monate.
Streitigkeiten in Familiensachen wie etwa Scheidungen oder Erbangelegenheiten sind oft komplex und langwierig. Daher gilt hier oft eine besonders hohe Wartezeit von 3 Jahren. Scheidungen sind in vielen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen.
In der folgenden Übersicht haben wir die üblichen Karenzzeiten für die verschiedenen Bausteine der Rechtsschutzversicherung zusammengetragen. Sie sehen auf einen Blick, für welchen Rechtsschutz die Wartezeit wie lange gilt.
Übersicht zu Wartezeiten beim Rechtsschutz
Rechtsschutz
Wartezeit
Verkehrsrechtsschutz
ohne Wartezeit
Strafrechtsschutz
ohne Wartezeit
Disziplinarrechtsschutz
ohne Wartezeit
Standesrechtsschutz
ohne Wartezeit
Privatrechtsschutz
3 Monate
Rechtsschutz bei Unterhaltszahlungen
12 Monate
Berufsrechtsschutz
3 Monate
Arbeitsrechtsschutz
3 Monate
Disziplinarrechtsschutz
ohne Wartezeit
Standesrechtsschutz
ohne Wartezeit
Mietrechtsschutz
3 Monate
Vermietrechtsschutz
3 Monate
Erbrechtsschutz
36 Monate
Eherechtsschutz
36 Monate
Wie kann ich eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abschließen?
Wollen Sie eine Rechtsschutzversicherung, die sofort greift, haben Sie jenseits von Verkehrs- und Strafrechtsschutz noch weitere, jedoch eingeschränkte, Möglichkeiten. Diese betreffen bestehende Versicherungen, die Sie ändern oder erweitern können, ohne eine erneute Wartezeit einhalten zu müssen.
Anbieterwechsel
Beim Wechsel von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung zu einem anderen Anbieter ist es immer möglich, den Versicherungsschutz sofort zu erhalten, sofern Sie einen nahtlosen Übergang organisieren. Beim Ausfüllen des Formulars in unserem Rechtsschutzversicherung Vergleich werden Sie gefragt, ob Sie einen Vorvertrag haben – damit ist ein Vertrag mit dem Anbieter gemeint, von dem Sie wechseln wollen.
Vorsorgerechtsschutz
Erweitern Sie eine bestehende Versicherungspolice um zusätzliche Elemente, kann auf diese Bausteine eine Wartezeit gelten. Eine Ausnahme ist der sogenannte Vorsorge-Rechtsschutz. Dieser greift, wenn Sie Ihrer Versicherung rechtzeitig Änderungen in Ihren Lebensumständen melden – etwa einen Umzug oder den Kauf eines Autos.
Sofortschutz-Tarife
Einige Anbieter haben mittlerweile sogenannte Sofortschutz-Tarife im Angebot. Dabei entfällt die reguläre Karenzzeit, doch bezahlen Sie das mit höheren Beiträgen und längeren Laufzeiten. Steht kein Rechtsstreit an, rentiert es sich immer eine reguläre Versicherungspolice mit Wartezeit zu nehmen – sie ist günstiger und hat meistens eine kürzere Vertragslaufzeit.
Kann ich eine Rechtsschutzversicherung rückwirkend abschließen?
In der Regel nicht. Lediglich wenige Anbieter bieten rückwirkende Versicherungspolicen an. Sie bezahlen dann beispielsweise für 3 Monate vor Vertragsbeginn den Versicherungsbeitrag und ein in diesem Zeitraum eingetretener Schadensfall ist dann abgedeckt. Hier leistet die Versicherung also auch, wenn der Anlass des Rechtsstreits vor Vertragsbeginn stattgefunden hat.
Diese rückwirkenden Versicherungen sind jedoch sehr teuer, haben eine sehr lange Mindestvertragslaufzeit und sind an einzelne Formen von Rechtsschutz gebunden, beispielsweise den Mietrechtsschutz. Eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung ist also nur im Notfall eine Option.
Was passiert bei einem Versicherungsfall während der Wartezeit?
Grundsätzlich gilt, dass die Rechtsschutzversicherung nicht rückwirkend greift. Das bedeutet, dass der Anlass zu einem Rechtsstreit, der während der Wartezeit entsteht, nicht abgedeckt ist, weil der Versicherungsschutz noch nicht wirksam ist. Das gilt auch, wenn die tatsächliche Gerichtsverhandlung erst nach der abgelaufenen Wartezeit stattfindet, denn der Anlass entstand ja vorher.
Vergleich.de Tipp
Haben Sie eine bestehende Vorversicherung, gewähren einige Anbieter bei einem Wechsel einen Rabatt. Das gilt vor allem, wenn Sie bisher keinen Versicherungsfall gemeldet haben. Für den Versicherer ist dann gut einschätzbar, dass Sie nicht direkt einen Schadensfall produzieren werden. Eine Win-Win-Situation also, bei der sowohl Sie als auch Ihr Versicherer profitieren.
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