Das Wichtigste in Kürze
- Auf einem Mietkautionskonto wird die Kaution für eine Wohnung angelegt. Die Summe dient dem Vermieter als Sichervheit und wird vom Mieter gezahlt.
- Anstelle eines klassischen Mietkautionssparbuchs können ein Treuhandkonto oder eine Kautionsbürgschaft Vorteile bieten.
- Bei einer Mietkautionsbürgschaft muss der Mieter die Kautionssumme nicht selbst aufbringen. Günstige Konditionen finden Sie in unserem Mietkautionskonto Vergleich.
- Ist der Vermieter mit einem Mietkautionsdepot einverstanden, bestehen für den Mieter höhere Renditechancen. Ein solches Depot bietet z. B. growney* an.
Was ist ein Mietkautionskonto?
Bei einem Kautionskonto handelt es sich um einen Überbegriff, der verschiedene Produkte von Banken umfassen kann. Allgemein gesprochen wird auf einem Mietkautionskonto die vereinbarte Kaution hinterlegt und für den Vermieter aufbewahrt. So können beide Seiten sicher sein, dass das Geld beim Auszug noch vorhanden ist. Nach dem Ende des Mietverhältnisses erhält der Mieter die Kaution inkl. Zinsen zurück, falls keine Ansprüche des Vermieters aus Schäden bestehen.
Der Begriff „verpfänden“ hat oft einen negativen Beigeschmack. Beim Mietkautionskonto bedeutet dieser Ausdruck nur, dass die Kaution für Ihren Vermieter reserviert wird. Nachdem Ihr Kautionskonto verpfändet wurde, können Sie nicht mehr auf das Geld zugreifen, sondern ausschließlich Ihr Vermieter. Die Banken informieren Sie jedoch, wenn auf Ihr Mietkautionskonto zugegriffen wird.
Darf mein Vermieter jederzeit auf die Kaution zugreifen?
Es ist zwar nicht gesetzlich geregelt, wann Ihr Vermieter auf die Kaution zugreifen kann. Gerichte haben aber mehrfach entschieden, dass eine Kaution während eines laufenden Mietverhältnisses auf dem Konto zu verbleiben hat. Hintergrund ist, dass nur so sichergestellt werden kann, dass Sie Ihre Kaution auch nach Ende des Mietverhältnisses zurückerhalten.
Sollten Sie eine Klausel in Ihrem Mietvertrag haben, die Ihrem Vermieter Zugriff auf die Kaution erlaubt, z. B. um Reparaturkosten zu decken, ist diese unter Umständen unwirksam. Ein Anwalt kann Sie hier beraten.
Der § 551 des BGB regelt die Mietkaution. Hier ist festgehalten, dass diese auch in drei monatlichen Zahlungen hinterlegt werden kann und erwirtschaftete Zinserträge dem Mieter zustehen und nicht dem Vermieter. Von diesen Regelungen darf nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden.
Wer eröffnet ein Mietkautionskonto?
Ein Mietkautionskonto eröffnen kann sowohl der Vermieter als auch der Mieter.
Rein rechtlich gesehen müssen Sie sich als Mieter nicht um das Kautionskonto kümmern. Verpflichtet ist nur der Vermieter, ein Kautionskonto anzulegen. Es kann aber Vorteile haben, wenn Sie sich selbst darum kümmern, etwa wenn Sie von möglichst hohen Zinsen profitieren möchten. So können Sie auch von Ihrem Sparerpauschbetrag Gebrauch machen und müssen unter Umständen keine Abgeltungssteuer ans Finanzamt abführen, z. B. wenn Sie einen Freistellungsauftrag einreichen.
Wer trägt die Kosten für das Kautionskonto bzw. gibt es ein Mietkautionskonto kostenlos?
Während gesetzlich klar geregelt ist, dass dem Mieter sämtliche Zinsgewinne seiner Kaution zustehen, landen Fragen zur Kostenübernahme von Kontoführungsgebühren etc. immer wieder vor Gericht. In der Regel gehen die Entscheidungen aber zugunsten des Mieters aus. D. h. die Kosten für ein Mietkautionskonto muss der Vermieter tragen. Für den Mieter ist daher ein Mietkautionskonto kostenlos möglich.
Welche Arten von Mietkautionskonten gibt es?
Es existiert eine Vielzahl von Produkten. Unterschiede gibt es von Kreditinstitut zu Kreditinstitut. Wie Sie Ihre Mietkaution anlegen, müssen Sie grundsätzlich mit Ihrem Vermieter besprechen. Im Folgenden lesen Sie mehr zu Ihren Möglichkeiten.
Kaution als Barkaution bzw. auf einem Treuhandkonto
Eine Barkaution entrichten Sie direkt an den Vermieter. Der Name ist allerdings irreführend. Ihr Vermieter kann nicht verlangen, dass Sie die Kaution wirklich in bar entrichten. Eine Überweisung ist ausreichend. Ihr Vermieter ist dafür verantwortlich, Ihre Mietkaution insolvenzsicher und getrennt von dessen privatem Vermögen anzulegen, etwa auf einem Treuhandkonto. Sie können auch jederzeit einen Nachweis hierüber anfordern.
Beachten Sie an dieser Stelle außerdem, dass Ihr Vermieter dazu verpflichtet ist, Ihnen eine Abrechnung über die Zinserträge zu erstellen. Außerdem sollten Sie bei Beendigung des Mietverhältnisses darauf achten, dass Sie Ihre Kaution inklusive der Zinserträge ausbezahlt bekommen. Ihr Vermieter darf diese nicht einbehalten.
Mietkautionssparbuch als zinsloser Klassiker
Das Kautionssparbuch ist eine klassische Anlageoption für Mietkautionskonten. Bei Niedrigzinsen sind die Erträge, die über ein Kautionssparbuch erzielt werden können, leider nur sehr gering. Nicht immer erhalten Sie überhaupt Zinsen, was bei einem Sparbuch nicht unüblich ist. Auf der anderen Seite müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, dass Sie die hinterlegte Summe verlieren, wie dies bei Aktiengeschäften der Fall sein kann.
Eröffnen Sie als Mieter ein Mietkautionskonto, erhalten Sie zwei Pfändungsurkunden. Eine ist hierbei für Ihre Unterlagen bestimmt, die zweite geht an den Vermieter im Original. Zu beachten gilt es, dass bei Auflösung des Kautionskontos diese Urkunde wieder vorliegen muss.
Entscheiden Sie sich für ein Kautionssparbuch, sollten Sie die Gebühren im Auge behalten. Weil die Mietkautionskonto-Zinsen i. d. R. kaum eine Rolle spielen, passiert es leicht, dass die Gebühren höher als die Zinserträge ausfallen. Selten bis gar nicht mehr gibt es ein klassisches Mietkautionskonto kostenlos. Die meisten Anbieter verlangen eine einmalige Gebühr zwischen 15 und 90 € für die Eröffnung des Mietkautionskonto, z. B. viele Sparkassen.
Immer mehr Banken nehmen die klassischen Mietkautionskonten aus ihrem Angebot, darunter viele Privat- und Direktbanken. Beliebter werden dagegen Alternativen wie Mietkautionsbürgschaften.
Kautionsbürgschaft als Alternative, um kein Kapital zu binden
Eine Kautionsbürgschaft ist eine spezielle Form der Mietkaution. Der Mieter muss hier den Kautionsbetrag nicht aufbringen, sondern erhält eine Bürgschaftsurkunde des Anbieters. Die Kosten für die Bürgschaft belaufen sich auf ca. 4–6 % der Kautionssumme pro Jahr. Dieses Geld ist vom Mieter zu zahlen. Die Kautionsbürgschaft wird auch gern als Übergangslösung genutzt, bis Sie beispielsweise die Kaution Ihrer letzten Wohnung zurückerhalten.
Im Prinzip funktioniert die Kautionsbürgschaft wie ein Darlehen über die Kautionssumme, der direkt an den Vermieter ausbezahlt wird. Der Vorteil dieser Methode liegt auf der Hand: Sie brauchen kein Kapital einzusetzen. Der Nachteil: Sie müssen monatlich oder jährlich Gebühren zahlen, ähnlich den Kreditzinsen. Auch ist eine solche Bürgschaft abhängig von Ihrer Bonität. Haben Sie z. B. negative SCHUFA-Einträge, kann die Bürgschaft abgelehnt werden.
Mietkautionskonto Vergleich
In unserem Vergleich finden Sie die besten Angebote für eine Kautionsbürgschaft. Tragen Sie einfach die Höhe der Mietkaution, die gewünschte Laufzeit und den Verwendungszweck ein. Sie können außerdem wählen, ob Sie einen Mieterschutz wünschen – dabei prüfen Experten z. B. bei Ihrem Auszug die Rechtmäßigkeit von Schadensansprüchen, die Ihr Vermieter stellt.
Mietkaution renditestark anlegen auf einem Mietkautionsdepot
Suchen Sie im Mietkautionskonto Vergleich eine Option mit möglichst hohen Zinsen, kann ein Mietkautionsdepot für Sie interessant sein. Hier wird Ihre Mietkaution in Wertpapiere wie Aktien, ETFs und Fonds investiert. Ein solches Depot mit den entsprechenden Rahmenbedingungen bietet z. B. Growney* an.
Aber was passiert, wenn die Aktienkurse zwischenzeitlich im Keller sind und nicht die gesamte Kautionssumme zur Verfügung steht? Für diesen Fall müssen Sie mit dem Vermieter eine Einigung treffen, bevor Sie ein Mietkautionsdepot anlegen. Wichtig ist, dass er im Zweifelsfall immer auf die vollständige Kaution zugreifen kann. Absichern können Sie das beispielsweise durch regelmäßige Einzahlungen auf das Kautionsdepot oder indem Sie von vornherein eine höhere Summe als die Mietkaution einzahlen.
Die Kosten variieren je nachdem, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden. Viele Anbieter erlassen Ihnen die Depotführungsgebühren, wenn Sie zusätzlich einen Sparplan ab 25 € monatlich anlegen. Sie sollten ca. 30 € für die Anlage des Depots bzw. die Verpfändung an den Vermieter einrechnen.
Depot Vergleich
Mietkaution auf einem Tagesgeldkonto anlegen
Tagesgeldkonten sind fast immer kostenlos. Hinzu kommt auf die eingezahlte Summe ein Zinssatz von aktuell bis zu ca. 3,00 %. Sie erhalten also i. d. R. eine Rendite auf Ihre Kaution, die die Inflation ausgleichen kann. Bei einigen Banken lässt sich ein Tagesgeldkonto als Mietkautionskonto einsetzen. Hierbei eröffnen Sie das Tagesgeldkonto und zahlen die vereinbarte Kaution ein. Anschließend wird das Konto verpfändet.
An dieser Stelle kann es jedoch zu Problemen kommen. Es gibt Banken, die das Verpfänden eines Tagesgeldkontos nicht zulassen. Ohne Verpfändung bietet ein Tagesgeldkonto weniger Sicherheit für die Mietkaution. Der Kontoinhaber, i. d. R. der Vermieter, kann jederzeit über das Geld verfügen, evtl. auch missbräuchlich, da die Kaution nicht von seinem übrigen Vermögen getrennt ist. Zudem ist das Geld auf dem Konto nicht vor dem Zugriff der Bank geschützt, falls der Vermieter in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Mieter und Vermieter, die in einem Vertrauensverhältnis stehen, nutzen manchmal trotzdem ein unverpfändetes Tagesgeldkonto als Mietkautionskonto. Ein Vorteil ist, dass dann das Mietkautionskonto kostenlos ist. Wir empfehlen dies jedoch ausdrücklich nicht.
Informieren Sie sich unbedingt vor Anlage dieser Kontoart bei Ihrer Bank, ob eine Verpfändung möglich ist.
Tagesgeld Vergleich
Mietkaution als Festgeld anlegen
Wenn Sie von vornherein beabsichtigen, länger in der Wohnung zu bleiben, kann auch ein Festgeldkonto für Ihre Mietkaution in Frage kommen. Hierbei wird das Geld über mehrere Jahre zu einem bestimmten Zinssatz angelegt. Der aktuelle ZInssatz liegt bei bis zu 2,53 % für 1 Jahr, das ist deutlich mehr als beim Mietkautionssparbuch.
Der Vorteil dieser Anlage ist, dass das Geld sicher angelegt ist und Sie es nicht verlieren können. Nachteilig wirkt sich jedoch die Laufzeit aus. Müssen Sie kurzfristig umziehen und möchten das Festgeldkonto kündigen, können Sie auf Schwierigkeiten stoßen und es könnten Vorfälligkeitsentschädigungen fällig werden. Auch müssen Sie sich jedes Mal um eine Verlängerung kümmern, wenn Ihre Laufzeit abläuft.
Festgeld Vergleich
Wer entscheidet, welche Art von Mietkautionskonto angelegt wird?
Die rechtliche Situation ist klar geregelt: Ein Mietkautionssparbuch bzw. ein Treuhandkonto bei Ihrem Vermieter müssen beide Seiten grundsätzlich akzeptieren. Alle anderen Arten der Mietkautionskonten benötigen die Zustimmung beider beteiligter Parteien. Am besten sprechen Sie vor Beginn des Mietverhältnisses darüber und nehmen Ihre Übereinkünfte in den Mietvertrag auf. Das ist vor allem wichtig, falls Sie beabsichtigen, das Geld z. B. auf ein Mietkautionsdepot einzuzahlen. Dafür benötigen Sie zwingend die Zustimmung Ihres Vermieters.
Kann ich ein Mietkautionskonto wechseln?
Prinzipiell ist auch ein Wechsel beim Mietkautionskonto möglich. Insbesondere bei der Kautionsbürgschaft kann das sinnvoll sein. Sollten Sie beispielsweise bei Einzug die Kaution nicht aufbringen können und eine Kautionsbürgschaft abschließen, können Sie später die Bürgschaft kündigen und das Geld auf ein Kautionskonto einzahlen. Dadurch sparen Sie sich nicht nur die Gebühren für die Bürgschaft, sondern erhalten u. U. auch eine Rendite auf Ihre Kaution.
Haben Sie keine entsprechende Klausel in Ihrem Mietvertrag, sprechen Sie in jeden Fall im Vorfeld mit Ihrem Vermieter. Jede Änderung im Bereich der Kaution erfordert die Zustimmung des Vermieters.
Sollten Sie Ihr Mietkautionskonto kündigen wollen, beachten Sie die Kündigungsfristen. Die Frist beträgt normalerweise 3 Monate. Wenn also abzusehen ist, dass Sie umziehen und das Konto nicht weiter benötigen, werfen Sie einen Blick in Ihre Unterlagen und kümmern Sie sich rechtzeitig darum.
Wie eröffne ich ein Mietkautionskonto?
Die benötigten Unterlagen, um ein Mietkautionskonto zu eröffnen, sind überschaubar:
- Personalausweis zur persönlichen Identifikation oder alternativ PostIdent bzw. Videoident im Internet. Sie können dort oft auch auch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzen.
- Kopie des Mietvertrags oder, wenn noch nicht vorhanden, die Daten des Vermieters und Angaben zur Kaution
Im nächsten Schritt zahlen Sie die vereinbarte Kaution auf das Mietkautionskonto ein und die Bank verschickt die Unterlagen. Je nach Kreditinstitut werden die Unterlagen direkt an Ihren Vermieter gesendet oder Sie müssen sich selbst darum kümmern. Sobald die Pfändungsurkunde beim Vermieter eingegangen ist, gilt die Kaution als hinterlegt. Ab diesem Moment haben Sie keinen Zugriff mehr auf das hinterlegte Geld. Allein Ihr Vermieter kann darüber verfügen.
Wo kann ich ein Mietkautionskonto eröffnen?
Viele Banken haben entsprechende Produkte im Angebot, darunter in der Regel die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen. Eine gute Anlaufstelle ist Ihre Hausbank. Bietet Ihre Hausbank schlechte Konditionen, lohnt sich ein Blick auf die vielen Online- und Direktbanken. Einige haben entsprechende Produkte im Portfolio, die entweder direkt als Mietkautionskonto deklariert sind oder sich als solches verwenden lassen.
Vergleichen Sie in jedem Fall die Kosten und achten Sie auch auf einmalige Gebühren, die erhoben werden.
Fazit: Sprechen Sie Ihre Wunschlösung mit dem Vermieter ab!
Mit einem Mietkautionssparbuch oder einem Treuhandkonto sind Sie bei Ihrer Mietkaution rechtlich auf der sicheren Seite. Falls Sie eine Kautionsbürgschaft oder ein Mietkautionsdepot vorziehen, sollten Sie als Mieter frühzeitig auf Ihren Vermieter zugehen, um sein Okay einzuholen. Sprechen Sie darüber, wie ein Mietkautionskonto kostenlos für Sie als Mieter möglich ist. Es kann sich lohnen, gemeinsam Alternativen zum klassischen Mietkautionssparbuch in Betracht zu ziehen, um Kosten und Gebühren zu sparen und stattdessen mit der hinterlegten Kautionssumme Rendite zu erzielen.
FAQ zum Mietkautionskonto
Mietkautionskonten kann es auch ohne Gebühren geben, jedoch ist dies selten, da der Aufwand für die Banken hoch ist. Fragen Sie bei Ihrer Hausbank nach. Diese bieten vor allem Bestandskunden manchmal ein Mietkautionskonto kostenlos an. Auch Direktbanken können kostenfreie Mietkautionskonten oder geeignete Alternativen im Angebot haben, selbst wenn Sie noch kein Kunde sind.
In der Regel erhalten Sie Ihre Kaution innerhalb von 3–6 Monaten von Ihrem alten Vermieter zurück. In Einzelfällen kann es jedoch auch 12 Monate dauern. Sollten Sie nach 1 Jahr die Kaution noch nicht zurückerhalten haben, sollten Sie aktiv werden. Nach 3 Jahren sind Ihre Ansprüche verjährt und Ihr ehemaliger Vermieter ist nicht verpflichtet, Ihnen die Kaution überhaupt noch zurückzuzahlen.
Im Falle eines Vermieterwechsels geht die Kaution vom alten Vermieter auf den neuen über. Der neue Eigentümer ist hierbei verpflichtet, die Herausgabe zu fordern. Ein bestehendes Mietkautionskonto kann normalerweise weiterverwendet werden. Wichtig für Sie ist, dass der neue Vermieter in der Pflicht ist, Ihnen die Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen.
Die Höhe der Kaution wird durch den Vermieter bestimmt, jedoch gibt es auch hier gesetzliche Regelungen. Ihr Vermieter darf nicht mehr als drei Monatskaltmieten von Ihnen verlangen. Weniger bis hin zu gar keiner Kaution ist natürlich möglich. Meist wird jedoch der gesetzliche Rahmen ausgenutzt.
Nein. In Ihrem Mietvertrag wurde ein Kautionsbetrag vereinbart und dieser gilt. Eine Mieterhöhung seitens des Vermieters hat nicht automatisch eine Kautionserhöhung zur Folge. Sie sind also nicht verpflichtet, Ihr Mietkautionskonto aufzufüllen.