Das macht die SCHUFA: Daten sammeln, verarbeiten und weitergeben

Sie eröffnen ein Girokonto, leasen ein Auto oder schließen einen Handyvertrag ab? Dann spielt die SCHUFA eine wichtige Rolle. Denn die SCHUFA hat Daten von rund 68 Millionen Deutschen gespeichert und verkauft diese an Banken und Händler. Wir beantworten die häufigsten Fragen dazu.

Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Versicherung
Stand: 17.03.2026

Was bedeutet SCHUFA?

Das Wort SCHUFA steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Und was ist die SCHUFA? Sie gibt laut eigener Definition Auskunft über kreditrelevante Informationen von Privatkunden. So können Banken, Unternehmen oder Vermieter die Kreditwürdigkeit von Kunden einschätzen.

Wenn Sie z. B. einen Kredit aufnehmen möchten, will die Bank wissen, wie es mit Ihrer Kreditwürdigkeit (Bonität) aussieht. Dazu erkundigt sie sich bei einer Auskunftei nach Ihrer bisherigen Zuverlässigkeit bei anderen Zahlungsvorgängen. Das ist in den meisten Fällen die SCHUFA. Im Gegenzug stellt die Bank der SCHUFA die Informationen zu Ihrer Kreditanfrage zur Verfügung. Im Vertrag, den Sie bei der Bank oder bei einem Händler unterschreiben, befindet sich eine Klausel, mit der Sie den Austausch Ihrer Daten erlauben.

Die Anfrage bei der SCHUFA ist Teil der sogenannten Bonitätsprüfung. Ohne diese Prüfung erhalten Privatpersonen bei keiner deutschen Bank einen Kredit, denn die Banken sind per Gesetz zu einer Bonitätsprüfung verpflichtet.

Die SCHUFA ist ein privates Unternehmen

Die SCHUFA wurde bereits 1927 gegründet. Anteilseigner der heutigen Hol­ding AG mit Sitz in Wies­baden sind Banken, Spar­kassen, Ver­sand­handels- und Tele­kommu­nika­tions­unter­nehmen. Als Daten­sammel­stelle erhält die SCHUFA von rund 9.500 Unter­nehmen In­for­ma­tio­nen über Ihre Kunden. Sie hat der­zeit 813 Millionen Daten zur Ver­fü­gung. Fast jeder Er­wach­sene ist bei der SCHUFA registriert.

Was steht alles in der SCHUFA?

Der SCHUFA liegen neben Ihren persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum Informationen vor über Ihre

  • bestehenden Girokonten
  • Kreditkarten
  • Mobilfunkverträge
  • Leasingverträge
  • laufenden oder bereits zurückgezahlten Kredite
  • Bürgschaften
  • Zahlungsstörungen oder -ausfälle
  • Vollstreckungsmaßnahmen wie eine Verbraucherinsolvenz
Icon Schild
Gesetz gibt den Rahmen vor

Die SCHUFA sowie deren Vertragspartner unterliegen dem Bundes­daten­schutz­ge­setz BDSG. Mit den zu­stän­digen Daten­schutz­auf­sichts­be­hörden hat die SCHUFA ihre Ar­beits­weise ab­ge­stimmt und fest­gelegt, welche Daten sie speichert. So wird sicher­ge­stellt, dass die In­te­res­sen der Bürger bzw. Ver­brau­cher gewahrt werden.

Was ist ein SCHUFA-Eintrag?

Unter einem positiven SCHUFA-Eintrag versteht man Daten zu Ihrem vertrags­gemäßen Verhalten bei der pünktlichen Rückzahlung von Krediten oder der Nutzung eines Girokontos. Diese Angaben wirken sich positiv auf Ihre Bewertung aus. Fast 90 % aller Einträge bei der SCHUFA sind positiv. Erst wenn Sie sich nicht an die geschlossenen Verträge mit Banken oder Händlern halten, werden auch negative Einträge vorgenommen. Dazu gehören

  • nicht bezahlte Rechnungen, die schon zwei Mal schriftlich angemahnt wurden
  • ein wegen ausbleibender Ratenzahlungen von der Bank gekündigter Kredit
  • zu viele Kredite
  • ein eingeleitetes Inkassoverfahren
  • der Eintrag ins öffentliche Schuldnerregister
  • die Anmeldung Ihrer Privatinsolvenz
  • ein gegen Sie erlassener Haftbefehl

Wann werden SCHUFA-Einträge wieder gelöscht?

Es gibt verschiedene Fristen, nach denen Einträge gelöscht werden müssen. Sofort zum Vertragsende müssen Daten zu Handyverträgen, Girokonten und Kreditkarten entfernt werden. Bestimmte Vorgänge werden erst nach 3 Jahren gelöscht. Dazu gehören zum Beispiel:

  • überfällige Forderungen wegen Zahlungsverzug
  • Eintrag in Schuldnerverzeichnisse der Vollstreckungsgerichte
  • Informationen über den Missbrauch eines Kontos oder einer Kreditkarte

In Ausnahmefällen kann eine frühere Löschung beantragt werden. Dann kommt es zu einer individuellen Prüfung, ob die Speicherung der Daten noch notwendig ist.

Was bedeutet der SCHUFA-Score?

Der SCHUFA-Score bestimmt, wie kreditwürdig Sie sind. Das ist ein Punktesystem, das die SCHUFA entwickelt hat. Dieser Wert wird auf Grundlage von zwölf Kriterien ermittelt, die seit März 2026 öffentlich bekannt und somit nachvollziehbar sind. Es handelt sich dabei um ein Punktsystem von 100–999, das die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls beziffert: Je dichter die berechnete Zahl an die 999 kommt, desto besser ist das Ergebnis.

Folgende Tabelle zeigt die Einteilung des SCHUFA-Scores und das entsprechende Risiko eines Zahlungsausfalles. Daraus geht hervor, dass bereits bei einem Wert unter 709 Punkten eine leicht erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit vorliegt.

Einteilung der Risikobewertung in fünf Score-Klassen

Punktewert Score-Klasse Anteil der Personen Risikobewertung
776999 hervorragend 62 % geringes Risiko für Zahlungsausfälle
709­775 gut 20 % durchschnittliches Risiko für Zahlungsausfälle
642708 akzeptabel 8 % leicht erhöhtes Risiko für Zahlungsausfälle
100641 ausreichend 2 % erhöhtes bis deutlich erhöhtes Risiko für Zahlungsausfälle
kein Score ungenügend 8 % vorhandene Zahlungsausfälle

Quelle: SCHUFA.de, Stand: 17.03.2026

Die SCHUFA hat im März 2026 den alten SCHUFA-Score durch einen neuen ersetzt. Es gibt seitdem kein System mehr, das Prozentzahlen bis 100 % ermittelt, sondern eine Skala von 100 bis 999 Punkten.

Das Prinzip dahinter ist einfach und soll für mehr Transparenz sorgen. Der neue SCHUFA-Score wird aus zwölf Kriterien berechnet. Jedes Kriterium hat eine Höchstzahl an Punkten. Es gibt mehr Punkte, wenn z. B.:

  • keine Zahlungsstörungen vorliegen
  • Bankverträge und Kreditkarten sehr lange genutzt werden
  • in der Vergangenheit ein Kredit abgezahlt wurde
  • ein laufender Immobilienkredit vorhanden ist

Die genannten Kriterien zeigen, dass die betreffende Person schon seit langer Zeit zuverlässig finanziellen Verpflichtungen nachkommt. Je höher die gesamte Punktzahl in der Addition der Kriterien ausfällt, desto höher schätzt die SCHUFA Ihre Bonität ein. Mehr Informationen finden Sie in unseren Artikeln zum SCHUFA-Score und wie Sie Ihren SCHUFA-Score verbessern.

Kritik am neuen Score-System

Verbraucherzentralen begrüßen zwar weniger Kriterien und mehr Benennung der Faktoren, bemängeln aber, dass entscheidende Details zur Berechnung und zur Wirkung einzelner Merkmale fehlen. Außerdem wird befürchtet, dass bestimmte Verhaltensweisen, wie z. B. mehrere neue Kredite in kurzer Zeit oder viele Anfragen, überproportional stark negativ wirken, ohne dass das für Betroffene vorhersehbar oder leicht korrigierbar.

Wie erfahre ich, was die SCHUFA über mich speichert?

Seit März 2026 können Sie über die Website der SCHUFA jederzeit und kostenlos Ihren Score abfragen. Dazu müssen Sie einen persönlichen Account anlegen. Das gleiche ist auch über die SCHUFA-App möglich.

Darüber hinaus haben Sie das Recht, eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anzufordern. Mit dieser Auskunft erhalten Sie eine Übersicht über alle Daten, die von Ihnen bei der SCHUFA gespeichert sind. Außerdem wird Ihnen angezeigt, aus welchen Quellen diese stammen und an wen die Daten weitergeleitet wurden. Das Bestellformular für die kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft ist auf der Internetseite der SCHUFA leider schwer zu finden, was viele Verbraucherschützer kritisieren. Der Trick ist, nicht nach der kostenpflichtigen „SCHUFA-Selbstauskunft“, sondern nach „Datenkopie“ zu suchen.

Kostenpflichtige Angebote zur Bonitätsauskunft der SCHUFA

Neben der kostenlosen Datenkopie finden Sie auf der Website meineSCHUFA.de weitere Produkte, die kostenpflichtig sind. Dazu gehört

  • die SCHUFA-BonitätsAuskunft und der SCHUFA-BonitätsCheck für 29,95 € einmalig: Diese Auskünfte können Sie für den Vermieter oder einen Geschäftspartner verwenden. Sie erhalten ein Zertifikat, das Ihre finanzielle Zuverlässigkeit bestätigt. Dazu gibt es Erläuterungen und weitere Orientierungswerte.
  • meineSCHUFA kompakt für 4,95 € im Monat: Sie können telefonisch oder online Informationen zu Ihren Daten abfragen. Außerdem werden Sie über Änderungen informiert.
  • meineSCHUFA plus für 6,95 € im Monat: Zusätzlich zur Abfrage Ihrer Daten per Telefon oder online erhalten Sie Hilfe bei Identitätsdiebstahl und Missbrauch Ihrer Daten im Internet.
  • meineSCHUFA premium für 9,95 € monatlich: Bei diesem Paket können Sie sämtliche Leistungen zusätzlich für eine zweite Person beantragen und Sie werden bei Anfragen im ServiceCenter der SCHUFA bevorzugt behandelt.

zur SCHUFA-Auskunft*

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Auskunft über Unternehmen

Wenn Sie als Privatperson wissen möchten, ob ein Unternehmen vertrauenswürdig ist, können Sie die SCHUFA-Unter­nehmens­aus­kunft* anfordern. Diese kostet 28,50 € und bietet Informationen zu Baufirmen, Architekten oder Handwerkern. So haben Sie vor Vertragsabschluss einen Überblick über das Unternehmen, das Sie beauftragen wollen, und vermeiden böse Überraschungen.

Darlehen trotz schlechter Bonität: Kredit ohne SCHUFA

Wenn eine Bank einen Kreditantrag ablehnt, hängt dies in der Regel mit einem negativen SCHUFA-Eintrag zusammen. Die Möglichkeit eines Kredits ohne SCHUFA ist zwar gegeben, aufgrund überhöhter Zinsen und Bearbeitungsgebühren ist dieser aber zumeist teuer und nicht selten auch unseriös.

Wir raten Ihnen von einem Kredit ohne SCHUFA ab, da das Risiko in eine Kostenfalle zu geraten zu groß ist. Besteht dennoch der Bedarf, ziehen Sie Alternativen zum Kredit ohne SCHUFA in Betracht: Prüfen Sie zum Beispiel, ob das Umschulden eines bisherigen Kredits möglich ist.

Die SCHUFA und der Datenschutz

Die SCHUFA sowie deren Vertragspartner unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG. Mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden hat die SCHUFA ihre Arbeitsweise abgestimmt; so wird sichergestellt, dass die Interessen der Bürger bzw. Verbraucher gewahrt werden.

Wenn Sie einen Ratenkredit aufnehmen, Waren per Kredit, beispielsweise mit einer Null-Prozent-Finanzierung kaufen oder einen Handyvertrag abschließen, werden Sie gebeten, die SCHUFA-Klausel zu unterschreiben. Gleichzeitig werden Sie darüber informiert, welche Daten zu welchem Zweck von der SCHUFA gespeichert werden. Zudem weist man Sie in der Regel darauf hin, dass gegebenenfalls Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung und Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtlichen Bekanntmachungen gespeichert werden. Zur Speicherung solcher Informationen ist eine besondere Einwilligung nach dem BDSG nicht erforderlich.

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