Welche Unterlagen sind für einen Kredit nötig?

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Strom & Gas
Stand: 05.03.2024

Wenn Sie einen Kredit bean­tragen, müs­sen Sie einige Unter­la­gen zu Ihrer Per­son und Ihrer finan­ziel­len Situa­tion ein­rei­chen. An­hand dieser Unter­la­gen prüft der Kredit­ge­ber Ihre Iden­ti­tät, Ihre Ein­kommens­ver­hält­nis­se, mög­liche Kredit­sicher­hei­ten und even­tu­ell be­reits vor­han­dene Schul­den. Zu­sätz­lich er­kun­digt er sich bei der SCHUFA oder ei­ner ande­ren Aus­kunf­tei nach Ihrem bis­heri­gen Zahlungs­ver­hal­ten bei ande­ren Kredi­ten oder Raten­zah­lun­gen.

Fol­gen­de Check­lis­te gibt Ihnen einen Über­blick, welche Unter­la­gen für einen Kredit benö­tigt wer­den. Je nach­dem, welcher Per­sonen­grup­pe Sie ange­hö­ren und bei wel­cher Bank Sie einen Kredit­an­trag stel­len, kön­nen sich die ge­for­der­ten Unter­la­gen unter­schei­den.

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Checkliste: Diese Unterlagen müssen Sie für einen Kredit einreichen

zu Ihrer Person:

  • Perso­nal­aus­weis oder Reise­pass
  • evtl. Melde­nach­weis

zu Ihrer finan­ziellen Situa­tion:

  • Kopie des Arbeits­ver­tra­ges
  • bei einem Kredit für Rent­ner der aktu­elle Renten­be­scheid
  • bei einem Beam­ten­kre­dit der letz­te Ände­rungs­be­scheid
  • Gehalts- oder Lohn­ab­rech­nung der letzten 3 Mo­na­te
  • Nach­weis von Ein­nahmen aus Neben­jobs, Miet­ein­nah­men oder Ren­ten
  • Nach­weis des Vor­jahres­ein­kom­mens
  • evtl. Ein­kommens­steuer­er­klä­rung
  • evtl. Konto­aus­züge der letz­ten 3 Mo­na­te
  • unter­schrie­be­ne Selbst­aus­kunft mit An­ga­ben zur beruf­lichen Situa­tion, zum Ein­kom­men und zum Ver­mö­gen
  • Nachweis der Eigen­mit­tel als Sicher­hei­ten, zum Bei­spiel Konto­aus­züge

bei einem Kredit für Selbst­stän­dige:

  • Jahres­ab­schlüs­se oder Ein­nahmen-Über­schuss-Rech­nung der letz­ten 2–3 Jahre
  • aktu­elle betriebs­wirt­schaft­liche Aus­wer­tung
  • Ein­kommens­steuer­be­schei­de der letzten 2–3 Jahre
  • evtl. Um­satz­steuer­vor­an­mel­dun­gen

Welche Unterlagen benötige ich für eine Baufinanzierung?

Bei einer Immo­bilien­finan­zierung müs­sen Sie zusätz­lich zu den oben beschrie­be­nen Unter­la­gen, die Aus­kunft über Ihre finan­ziel­le Situa­tion ge­ben, aus­führ­liche Infor­ma­tio­nen zu der betref­fen­den Immo­bi­lie ein­rei­chen. Je nach­dem, ob Sie das Haus bau­en oder kau­fen, unter­schei­den sich die An­forde­run­gen.

Checkliste: Diese Unterlagen müssen Sie für eine Baufinanzierung einreichen

zum Objekt:

  • aktu­el­ler Grund­buch­aus­zug oder Kauf­ver­trag
  • aktu­elle Flur­kar­te
  • An­ga­ben zur Wohn- und Nutz­fläche: Grund­riss­zeich­nun­gen, Bau­plan
  • Lage-/ Kataster­plan
  • bei Neu­bau eine Bau­beschrei­bung und den Grund­stückskaufvertrag
  • Exposé - Fotos des Ob­jekts
  • evtl. Tei­lungs­er­klä­rung
  • bei Erb­bau­recht eine Kopie des Erb­bau­rechts­ver­trags

zur Finanzierung:

  • Kosten­vor­an­schlag
  • Bau­kosten­schät­zung
  • Er­schließungs­kos­ten
  • Auf­stel­lung über Eigen­leis­tung
  • Kopie der Wohn­gebäude­ver­siche­rung
  • Kopie der Roh­bau­ver­siche­rung

Bekomme ich einen Kredit ohne Unterlagen?

Einen klassi­schen Raten­kre­dit über mehre­re tau­send Euro wer­den Sie ohne das Ein­rei­chen von Unter­la­gen nicht bekom­men. Da Ban­ken ver­pflich­tet sind, die Kredit­würdig­keit ihres poten­ziel­len Kun­den zu prü­fen, wer­den sie im­mer Ihre finan­ziel­le Situa­tion mit­hil­fe von Nach­wei­sen wie Konto­aus­zü­gen oder Gehalts­ab­rech­nun­gen unter die Lupe neh­men.

Soll­ten Sie bestim­mte Unter­la­gen wie Gehalts­ab­rechnun­gen der letz­ten Mo­nate oder Ein­kommens­be­schei­de nicht ha­ben, weil Sie Berufs­an­fän­ger sind, be­steht trotz­dem die Chan­ce auf einen Kre­dit. Sie kön­nen es, soll­te regel­mäßi­ges Ein­kom­men vor­han­den sein, mit einem Klein­kredit zwischen z. B. 100 und 1.000 € ver­su­chen. Bei gerin­gen Sum­men schät­zen Ban­ken das Risi­ko auf einen Aus­fall gerin­ger ein. Oder Sie bean­tra­gen einen Privat­kre­dit auf speziel­len Online-Platt­for­men. Dort haben Sie sogar die Chance auf einen Kredit ohne SCHUFA oder trotz eines nega­ti­ven SCHUFA-Ein­tra­ges. Eine ande­re Mög­lich­keit ist ein Kre­dit mit Bür­gen.

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