Kostenfalle Konto­führungs­gebühren: So bekommen Sie unzulässige Konto­gebühren zurück

Gebühren­erhöhungen ohne aktive Zustim­mung des Kunden sind ungül­tig! Wir erklären das Urteil aus dem Jahr 2021 und bieten einen Muster­brief für die Rückfor­derung zu viel gezahl­ter Gebühren. Außerdem zeigen wir, welche Posten beim Giro­konto kosten­frei sind und für welche Sie zahlen müssen.

Girokonto Vergleich
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Brisantes Urteil: Viele Kontogebühren sind ungültig!

Der Bundes­gerichtshof hat im April 2021 die Rechte vieler Bank­kunden gestärkt. In einem grund­legenden Urteil (AZ. XI ZR 26/20) wurde Banken und Spar­kassen untersagt, Konto­führungs­gebühren ohne ausdrück­liche Zustim­mung des Kunden zu erheben. Bisher haben Banken ledig­lich per Post über Erhö­hungen informiert. Wer nicht reagiert hat, erklärte sich still­schweigend einver­standen. Nur über einen Ein­spruch hätte der Konto­inhaber gegen die Preis­erhöhung vorgehen können. Dieses Vor­gehen ist jetzt nicht mehr zulässig, es sei eine „unan­gemessene Benach­teili­gung“ des Kunden, so das Gericht.

Das Urteil hat große Auswir­kungen:

  • Ab sofort müssen Banken recht­zeitig über eine Gebühren­erhöhung infor­mieren und dazu eine schrift­liche Zustim­mung des Kunden einfor­dern.
  • In dem konkre­ten Urteil ging es um ein Giro­konto der Post­bank, es kann aber auf alle Geld­institute ange­wendet werden.
  • Da die Erhö­hungen der vergan­genen Jahre ungül­tig sind, können Kunden zu viel gezahl­te Beträ­ge zurückfordern.
Urteil des BGH

Schweigen ist keine Zustimmung zu einer Gebühren­erhöhung!

Kann man ungültige Kontogebühren zurückbekommen?

Ja, da die entsprechenden Klauseln in den Geschäfts­bedin­gungen nach dem BGH-Urteil rückwir­kend unwirk­sam sind, haben Kunden jahre­lang zu viel Konto­führungs­gebühren gezahlt. Dieses zu Unrecht ver­langte Geld können sich Bank­kunden zurück­holen. Dabei können Beträ­ge von mehre­ren hundert Euro zusammen­kommen. Aller­dings müssen Sie dazu selbst aktiv werden und sich an Ihre Bank oder Spar­kasse wenden. Die Banken werden abwarten und hoffen, dass sich möglichst wenige Kunden mit einer Rück­forderung bei ihnen melden. Nach der Meinung vieler Experten gilt allerdings eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, so dass Sie Ihre Forderungen bis zum 31.12.2021 anmelden mussten. Die Gültigkeit dieser Frist ist noch nicht abschließend geklärt.

Übrigens: Das Urteil betrifft nicht nur Konto­führungs­gebühren von Giro­konten, sondern es lässt sich auch auf Wert­papier­depots und Spar­pläne anwenden.

Wie kann ich ungültige Kontoführungsgebühren zurückfordern?

Sie müssen Ihre Bank anschreiben und die zu viel gezahlten Gebühren ein­for­dern. Am einfach­sten ist es, wenn Sie unse­ren inter­aktiven Muster­brief dazu nutzen, der Ihnen hier zum Download zur Verfü­gung steht.

Musterbrief als PDF

Neben Ihrer An­schrift und die der Bank ist nur die Angabe Ihrer IBAN und das Setzen einer Frist von 3 Wochen für die Rück­for­derung not­wendig.

Verbraucher­schützer empfeh­len, Ihre An­sprüche rück­wirkend für die letzten 10 Jahre anzu­melden. Es wird dann in den meis­ten Fällen zu einer Einzel­fall­prüfung kommen. Viele Banken reagieren sehr zögerlich auf die Schreiben Ihrer Kunden. Andere drohten Kunden, die Gebühren zurückgefordert hatten, mit Kündigung. Sollte die Bank Ihre Forder­ung ableh­nen, können Sie sich an die Ombuds­leute der Bank wenden oder einen An­walt einschalten.

Girokonto ohne Kontoführungsgebühren

Nach Angaben des Statistik Portals Statista ärgern sich 38 % der Deutschen über Kontoführungsgebühren. Die monatliche Grundgebühr kann im Jahr bis zu 100 € und mehr ausmachen. Wer einen Girokontowechsel nicht scheut, kann diese Kosten aber vermeiden, wie die Stiftung Warentest bei der Untersuchung von 128 Banken im Herbst 2020 herausgefunden hat. Dabei wurden 203 Konten mit ihren Kontogebühren unter die Lupe genommen. Bei den Vergleichen tauchten auch einige kuriose Kontoführungsgebühren auf.

  • Bei der Comdirekt Bank werden 4,90 € Gebühr bei einer „beleghaften Überweisung“ kassiert. Dieser Betrag wird fällig, wenn Sie zum Beispiel als Parksünder ein Knöllchen direkt mit dem Überweisungsformular der Polizei bezahlen wollen. Nehmen Sie die Überweisung dagegen über Ihr Online-Banking vor, fallen keine Kontogebühren an. 
  • Die Sparda-Banken West und Ostbayern nehmen für eine Girocard eine Gebühr von 12 €. Bei anderen Banken ist sie meist kostenlos.

Diese Gebühren sind alle zulässig. Und sie machen deutlich, dass es sich für Sie durchaus lohnen kann, die anfallenden Kontoführungsgebühren zu vergleichen. Nur 14 Girokonten sind zurzeit bundesweit bei reiner Onlinenutzung kostenlos.

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Häufige Kontoführungsgebühren

Die Gebühren für Ihr Girokonto können zu wahren Kostenfallen werden. Es ist nicht einfach einen Überblick über die unterschiedlichen Kosten, die bei der Kontonutzung entstehen, zu behalten. Wir zeigen Ihnen die häufigsten Kontoführungsgebühren. 

Kostenfalle 1: Versteckte Kontogebühren im Kleingedruckten

Im Kleingedruckten finden sich häufig die jährlich anfallenden Kontogebühren, z.B. die Höhe der Dispozinsen sowie die Kosten für einen Überziehungskredit. Weitere Kosten sind meist erst in einem Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt, das Sie bei Ihrer Bank erfragen oder downloaden müssen. Hier erfahren Sie beispielsweise, ob eine Kontoführungsgebühr für eine Überweisung oder eine Barauszahlung anfällt.

Kostenfalle 2: Dispozinsen und Überziehungskredit

Dispozinsen zahlt der Bankkunde, wenn er sein Girokonto überzogen hat. Im Durchschnitt liegen die Dispozinsen zwischen 7–11 %. Wird der bei Kontoeröffnung vereinbarte Rahmen des Dispokredits überschritten, fallen zusätzliche Kosten für den sogenannten Überziehungskredit an. Diese liegen in der Regel noch einige Prozentpunkte höher als die Dispozinsen. Ein Mindestbetrag als Pauschale ab dem ersten überzogenen Cent ist aber nicht zulässig (BGH, Az. XI ZR 9/15, XI ZR 387/15).

Kostenfalle 3: Gebühren für Bareinzahlung oder Auszahlung

Bareinzahlungen sowie Auszahlungen auf das eigene Konto dürfen mit einer Kontogebühr versehen werden (§1, Absatz 2, Zahlungsdienste­aufsichtsgesetz – ZAG). Je nach Höhe des ein- oder auszuzahlenden Betrages können die Gebühren mehrere Euro betragen. Bei Konten mit einer Grundgebühr müssen jedoch mindestens 5 Buchungsvorgänge im Monat kostenlos angeboten werden.

Kostenfalle 4: Kontogebühren für Kontoauszüge

Eine Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Kontoinhaber einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren. Daher ist eine kostenfreie Ausgabe der Kontoauszüge über das Internet, einen Auszugsdrucker oder durch Zusendung zu ermöglichen. Nur bei der ausdrücklich vom Kunden gewünschten Zusendung per Briefpost sind Kontoführungsgebühren erlaubt, da diese eine Sonderleistung für die Bank darstellen. Zudem darf die Bank für die nachträgliche Ausstellung eines Kontoauszugs eine dem Aufwand entsprechende Gebühr verlangen (BGH-Urteil, Dezember 2013, Az. XI ZR 66/13).

Kontogebühren für besondere Dienstleistungen

Neben den regelmäßig anfallenden Kontogebühren gibt es weitere Kosten, die auf Sie zukommen können. Diese Kosten können anfallen, wenn Sie von Ihrer Bank besondere Leistungen fordern, wie etwa bei einem Nachforschungsauftrag oder bei selbst verschuldetem Verlust der Kreditkarte. Daneben haben Sie aber auch einen Anspruch auf kostenlose Leistungen wie einen Freistellungsauftrag. Wir zeigen Ihnen, was Ihnen Banken berechnen dürfen und was nicht.

  • Verlorene PIN

    Geht der Brief mit der PIN auf dem Postweg verloren, darf die Bank keine Kontogebühren für die erneute Zusendung verlangen. Hat der Kunde den Verlust verschuldet, darf sie hingegen ein Entgelt verlangen (LG Frankfurt/Main, Januar 2000, Az. 2/2 O 46/99).

  • Ersatz der Kreditkarte

    Nur wenn der Kunde den Verlust oder eine Beschädigung der Kreditkarte selbst verschuldet, ist eine Gebühr erlaubt. Auch bei Beschädigung der Karte durch einen schlecht gewarteten Geldautomaten muss der Kunde nicht zahlen (OLG Celle v. 04.05.2000 – Az.: 13 U 186/99).

  • Jahresgebühr bei Kreditkartenkündigung

    Bei einer vorzeitigen Kündigung der Kredit- oder Girokarte hat der Kunde einen Anspruch auf die anteilige Erstattung der meist im Voraus bezahlten Jahresgebühr (OLG Frankfurt, Dezember 2000, Az. 1 U 108/99).

  • Kontopfändung

    Banken dürfen für die Bearbeitung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen und deren monatliche Überwachung keine Kontogebühren verlangen. Sie sind gesetzlich zu diesen Aufgaben verpflichtet (BGH-Urteil, Mai 1999, Az. XI ZR 219/98).

  • Nachforschungsauftrag

    Kontogebühren für einen Nachforschungsauftrag sind unzulässig, wenn der Kunde beispielsweise den betreffenden Überweisungsauftrag korrekt ausgefüllt hat. In diesem Fall handelt die Bank im eigenen Interesse. Hat der Kunde allerdings die Überweisungsdaten fehlerhaft angegeben, kann die Bank eine Gebühr für ihre Bemühungen verlangen.

  • Nichtausführung bzw. Rückgabe von Lastschriften und Daueraufträgen

    Hierfür dürfen Banken keine Girokonto-Gebühren erheben. Die Bank handelt im Eigeninteresse und führt keine Dienstleistung für den Kunden aus. Für die Benachrichtigung des Kunden über eine berechtigte Ablehnung eines Zahlungsauftrags ist ein Entgelt zulässig (§ 675 o BGB). 

  • Konto- und Sparbuchauflösung

    Für die fristgemäße Auflösung von Girokonten und Sparkonten dürfen Banken keine Entgelte erheben. Lediglich wenn ein Bankkunde ein Sparkonto vor Ablauf der Kündigungsfrist auflösen möchte, muss er mit einer geringen Gebühr rechnen.

  • Nachlassbearbeitung

    Im Todesfall des Kontoinhabers sind Banken dazu verpflichtet dem Finanzamt den Kontostand mitzuteilen. Für diese Leistung dürfen keine Kontogebühren erhoben werden. Darunter fallen auch Kosten für das Umschreiben des Kontos auf die Erben (§ 307 BGB).

  • Freistellungsauftrag

    In puncto Freistellungsauftrag sind Banken gesetzlich zur Verwaltung und Änderung verpflichtet. Gebühren sind daher nicht erlaubt (BGH-Urteil, Juli 1997, Az. XI ZR 269/96/XI ZR 279/96).

  • Kontoauskünfte wegen Rückforderung unzulässiger Entgelte

    Der Kunde hat zum Nachweis seiner Rückforderung rechtswidrig erhobener Gebühren einen kostenlosen Auskunftsanspruch (OLG Schleswig, Februar 2000, Az. 5 U 116/98).

  • Reklamationen und Prüfung von Buchungen

    Für die Bearbeitung von Reklamationen dürfen Banken auch dann keine Entgelte verlangen, wenn sich die beanstandete Buchung als richtig erweist. Jeder Kunde hat das Recht die Buchungen überprüfen zu lassen (LG Köln, August 2000).

  • Guthabenübertragung nach Kontoauflösung

    Nach der Auflösung eines Girokontos ist die Bank dazu verpflichtet, das Restguthaben entgeltfrei auf das neue Konto des Kunden zu überweisen. Eine Barauszahlung ist in Zeiten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs nach Auffassung des Thüringer Oberlandesgerichts nicht zumutbar (Januar 2015, Az. 1 U 541/14).

Es gibt sie noch! Kostenlose Girokonten ohne Kontoführungsgebühren

Wer seine Kontogebühren möglichst gering halten will, der kann sein Konto ausschließlich online nutzen. Denn es gibt Banken, die für die reine Onlinenutzung keine Gebühren erheben. Stiftung Warentest hat im August 2021 14 kostenlose Konten gefunden, die bundesweit zugängig sind. Im Rahmen der kostenlosen Kontonutzung sind enthalten:

  • monatlicher Grundpreis
  • alle Buchungen
  • Kosten für Onlinebanking

Die einzige Bedingung ist der Eingang eines regelmäßigen Gehalts oder einer Rente.

Überregionale Banken mit kostenlosen Girokonten bei Onlinenutzung

Bank Konto
1822direkt 1822Mobile
C24 Bank Smartkonto
DKB Cash
Edekabank Edeka-Konto
KT Bank Girokonto
Raiffeisenbank im Hochtaumus OnlineOnly-Konto
PSD Nürnberg Giro Direkt
Santander Bestgiro
Sparda Hessen Giro
VR-Bank Niederbayern-Oberpfalz Mein Giro-Direkt
PSD Hessen-Thüringen GiroOnline
PSD München GiroDirekt
PSD Rhein-Ruhr GiroDirekt
Volksbank Brawo MeinKonto

Quelle: Stiftung Warentest, Stand: August 2021

Wann lohnt ein Kontowechsel?

Aus Sicht von Stiftung Warentest sollte niemand bei normaler Onlinenutzung mehr als 60 € im Jahr für sein Girokonto bezahlen. Wer mehr bezahlt, der sollte sich einen Wechsel überlegen und dabei auf mögliche Kostenfallen achten. In unserem Girokonto Vergleich finden Sie Banken, die ein kostenfreies Girokonto anbieten. Suchen Sie Ihr Girokonto aber nicht ausschließlich nach dem Preis aus. Wichtig sind auch persönliche Wünsche wie eine Filiale in der Nähe oder die Nutzung einer Kreditkarte im Ausland.

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Besondere Leistungen auch bei kostenlosen Konten gebührenpflichtig

Bei einigen der genannten Banken können allerdings Kosten für bestimmte Leistungen entstehen, die über die reine Onlinenutzung hinausgehen. Zum Beispiel beim Einreichen eines Dauerauftrages in der Filiale am Schalter oder für die Erteilung eines telefonischen Zahlungsauftrages. Außerdem knüpfen einige Banken ein kostenloses Girokonto an Bedingungen wie zum Beispiel die Nutzung als Gehaltskonto oder eine vorgegebene Anzahl an Kontobewegungen.

Bei der Wahl Ihres Girokontos lohnt es sich, auf anfallende Kontogebühren für Leistungen zu achten, die nicht automatisch im Grundpreis enthalten sind. Gerade bei diesen Gebühren gibt es erhebliche Unterscheide zwischen den Anbietern, wie folgende Übersicht verdeutlicht. Hinzu kommt, dass immer mehr Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken sogar beim Geldabheben der eignen Kunden Gebühren am Geldautomat berechnen. 

Gebührenspanne für Leistungen, die nicht im Grundpreis enthalten sind

Leistung Gebührenspanne
Telefonischer Auftrag für Überweisung 0 € - 3,50 €
Beleghafte Überweisung (in Papierform mit Über­weisungs­formular) 0 € - 3,50 €
Girocard 0 € - 16 €
Kreditkarte 0 € - 64 €
Geldabheben am Geld­automaten anderer Banken bis 6 €
Vergleich.de Tipp

Kontoführungsgebühren können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Pauschal, ohne weitere Angaben, können 16 € angegeben werden. Bei Ehepartnern mit getrennten Konten 32 €. Höhere Beträge müssen beim Finanzamt durch Kontoabrechnungen oder Kontoauszüge belegt werden.

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