Versicherung

Kfz-Versicherung kündigen: Fristen kennen oder Sonderkündigungsrecht nutzen

Sind Sie unzufrieden mit Ihrer aktuellen Autoversicherung? Erfahren Sie hier, wann und wie Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen können. Wir geben Ihnen Tipps zur Abwicklung, nennen die wichtigsten Fristen und geben Ihnen ein Musterschreiben für Ihre Kündigung an die Hand.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung

Autoversicherung kündigen: So geht‘s

Wenn Sie zum Beispiel die Kfz-Versicherung wechseln und in diesem Zuge Ihrer bisherigen Versicherung kündigen möchten, sollten Sie sich vorab über die wichtigsten Fristen und Möglichkeiten zur Sonderkündigung Ihrer Autoversicherung informieren. Denn jederzeit kündigen können Sie leider nicht.

Wann kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Die meisten Versicherungspolicen lassen sich mit einer 1-monatigen Frist zum Jahresende kündigen, Stichtag ist also der 30. November. Es gibt allerdings auch Kfz-Versicherungen, deren Laufzeit z. B. zum 1. März beginnt. In diesem Fall müssten Sie dann spätestens zum 30. Januar kündigen. Wenn Sie sich fragen, bis wann Sie Ihre Autoversicherung kündigen können, schauen Sie am besten in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsvertrags nach der Kündigungsfrist Ihrer Kfz-Versicherung. Kündigen Sie Ihre Police nicht fristgemäß, verlängert sie sich um ein weiteres Jahr.

Empfehlenswert ist es, dass Sie sich zuerst einen neuen Versicherungsanbieter suchen, dort unterschreiben und dann Ihre alte Kfz-Versicherung kündigen. Auf diese Weise sind Sie lückenlos abgesichert, selbst wenn es beim neuen Anbieter Verzögerungen geben sollte. Sie gehen dann kein Risiko ein, Ihr Auto stehen lassen zu müssen. Denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist hierzulande verpflichtend und ohne gültige Police dürfen Sie nicht fahren. Also lieber nicht die Kfz-Versicherung kündigen und danach erst wechseln.

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Wann hat man ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung?

In einigen Fällen sind Sie nicht an die reguläre Kündigungsfrist gebunden, sondern können ein Sonderkündigungsrecht bei Ihrer Kfz-Versicherung nutzen, also außerordentlich kündigen. Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Sonderkündigung im Schadensfall

Wenn Sie einen Unfall (egal welcher Größenordnung) hatten und Ihrer Autoversicherung den Schaden melden, tritt für Sie ein 4-wöchiges Sonderkündigungsrecht in Kraft. Sie müssen dann nicht bis zum 30. November eines Jahres warten, sondern können mit einer Frist von 4 Wochen eine außerordentliche Kündigung bei Ihrer Kfz-Versicherung einreichen. Gleiches gilt für den Versicherer: Auch er kann die Autoversicherung kündigen nach einem Schadensfall, sodass Sie sich einen neuen Anbieter suchen müssen. Die Kfz-Versicherung hat gekündigt – das kommt also auch vor.

Sonderkündigung bei Beitragserhöhung

Ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich für Sie auch dann, wenn Ihr alter Versicherer eine Beitragserhöhung vornimmt. Abgesehen von einer generellen Erhöhung kann dies zum Beispiel deshalb geschehen, weil sich Ihre Regionalklasse ändert: Jedes Jahr wird nämlich neu bewertet, wie das allgemeine Fahrverhalten in Ihrer Gegend ist und wie es um den Zustand der Straßen und die Zahl der Zulassungen bestellt ist. Auch die Typklasse Ihres Autos kann sich ändern und zu einer Beitragserhöhung führen: Wenn Ihr Wagen in eine teurere Typklasse rutscht, tritt für Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht in Kraft.

Ihr Versicherer wird Sie in diesen Fällen schriftlich über die Beitragserhöhung informieren. Danach haben Sie 4 Wochen Zeit, um vom Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung Gebrauch zu machen. Sie können allerdings nur den Versicherungsteil kündigen, der teurer wird. Erhöht sich beispielsweise nur der Betrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung, bleibt Ihre Vollkasko oder Teilkasko von der Sonderkündigung unberührt. Nur falls sich Ihr alter Versicherer kulant zeigt, könnte er Ihnen die Kündigung des gesamten Vertrags gestatten.

Sonderkündigung bei Fahrzeug- oder Halterwechsel

Wenn Sie ein gebrauchtes Auto von privat kaufen, übernehmen Sie zunächst automatisch die Kfz-Versicherung des Vorbesitzers. Sie haben dann 4 Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht bei eben diesem Versicherer, falls Sie die bestehende Police nicht dauerhaft übernehmen wollen.

Sind Sie die Person, die ein Auto verkauft, übertragen Sie im Umkehrschluss Ihre Kfz-Versicherung auf den neuen Besitzer des Fahrzeugs, der wiederum 4 Wochen Zeit hat, die Police außerordentlich zu kündigen. Er übernimmt also im Zweifel das Kündigen der Kfz-Versicherung nach dem Verkauf.

Auch wenn Sie einen Fahrzeugwechsel vornehmen, also ihr altes Fahrzeug verkaufen und ein neues anschaffen, müssen Sie nicht bei Ihrer bestehenden Kfz-Versicherung bleiben. Bereits bezahlte Beträge können Sie beim Kündigen sogar anteilig zurückfordern.

Wann hat man kein Sonderkündigungsrecht?

Kein Sonderkündigungsrecht haben Sie dann, wenn Sie selbst für eine Beitragserhöhung Ihrer Kfz-Versicherung verantwortlich sind. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie an einen neuen Wohnort ziehen und die Regionalklasse dort höher ist. Beiträge könnten sich auch deswegen erhöhen, weil Sie mehr Kilometer in Anspruch nehmen wollen oder einen zusätzlichen Fahrer eintragen lassen. Auch dann hat die Beitragserhöhung Ihrer Kfz-Versicherung kein Sonderkündigungsrecht zur Folge. Gleiches gilt für den Fall, dass der Betrag durch eine Steigerung der staatlichen Versicherungssteuer steigt.

Was muss ich beachten, wenn ich meine Autoversicherung kündige?

Eine Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie grundsätzlich als Einschreiben mit Rückschein verschicken und nicht nur per Fax oder E-Mail, selbst wenn die Geschäftsbedingungen Ihrer Kfz-Versicherung eine Online-Kündigung zulassen würden. Dies gilt für eine reguläre Kündigung ebenso wie für eine außerordentliche Kündigung. Planen Sie für den Versand genug Zeit ein: Der Stichtag ist der Tag, an dem Ihre Kündigung beim Versicherer eingehen muss. Das Datum des Poststempels ist nicht ausschlaggebend. Machen Sie sich also frühzeitig eine Notiz, bis wann Sie Ihre Kfz-Versicherung kündigen sollten.

Folgende Angaben sollte Ihr Kündigungsschreiben enthalten:

  • Ihren Namen und Ihre Adresse
  • das Datum
  • die Adresse des Versicherers
  • Ihre Versicherungsnummer
  • Ihr Fahrzeugkennzeichen
  • Ihre Unterschrift

Falls Sie eine Sonderkündigung aussprechen, sollten Sie auch das im Kündigungsschreiben angeben und den Grund dafür benennen. Bitten Sie außerdem um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.

Kfz-Versicherung einfach kündigen per Vorlage

Sie benötigen für die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung ein Muster? Nutzen Sie einfach unsere Vorlage: 

Download: Muster Kfz-Kündigungsschreiben als PDF-Datei.

FAQ zum Kündigen der Kfz-Versicherung

Sind beim Thema Autoversicherung kündigen noch Fragen offengeblieben? Dann finden Sie die Antworten hier.

  • Wird die Kfz-Versicherung bei Abmeldung automatisch gekündigt?

    Wenn Sie Ihr altes Auto abgemeldet haben, informiert die Zulassungsstelle automatisch Ihre Versicherung darüber, sodass der Vertrag erlischt. Die Kfz-Versicherung brauchen Sie nach einer Abmeldung nicht zu kündigen. Praktisch ist außerdem, dass bei stillgelegten Wagen eine kostenlose Ruheversicherung in Kraft tritt, die je nach Versicherer einige Monate gilt.

  • Wie kann ich mein Vollkasko kündigen?

    Wenn sich die Prämie für Ihre Vollkasko-Versicherung erhöht, können Sie sie dank des Sonderkündigungsrechts aus dem laufenden Vertrag herauslösen. Fällt diese Kündigung nicht mit dem Ende eines Versicherungsjahres zusammen, bleibt die Haftpflicht-Versicherung aber bestehen. Sie können dann separat auch keine andere Vollkasko-Versicherung bei einem günstigeren Anbieter abschließen. Dafür müssen Sie warten, bis Sie die komplette Versicherung (also Vollkasko plus Kfz-Haftpflicht) wechseln können.

  • Muss ich die Kfz-Versicherung kündigen im Todesfall des Halters?

    Beim Tod des Versicherungsnehmers läuft die auf seinen Namen abgeschlossene Kfz-Police weiter. Als Erbe steigen Sie automatisch in die bestehende Kfz-Versicherung ein, nur Ihre personenbezogenen Daten wie Wohnort und Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse und Fahrerkreis werden dann neu festgelegt. Der laufende Versicherungsvertrag kann frühestens zum Vertragsende gekündigt werden. Es sei denn, Sie wollen das Fahrzeug sofort verkaufen: Dann brauchen Sie nicht aktiv zu werden und der neue Besitzer muss den Wagen schnellstmöglich auf sich ummelden. Halten Sie dies auch im Kaufvertrag fest. Im Voraus bezahlte Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge werden Ihnen dann erstattet.

  • Was passiert mit meinen Schadenfreiheitsklassen?

    Ihre erreichten Schadenfreiheitsklassen gehen beim Kündigen der Kfz-Versicherung nicht verloren. Der neue Versicherer stuft Sie dort wieder ein. Nur der Schadenfreiheitsrabatt kann variieren, denn er richtet sich nach der Rabatt-Tabelle des jeweiligen Versicherers.

  • Kann ich bei einem Umzug die Autoversicherung kündigen?

    Nein, ein Umzug bringt kein Sonderkündigungsrecht mit sich. Ihr laufender Vertrag wird allerdings angepasst, weil sich die Regionalklasse und somit auch die Beitragshöhe ändern könnte.

  • Kann ich die Kündigung rückgängig machen?

    Die gesetzliche Widerrufspflicht beträgt 14 Tage. In dieser Zeit können Sie die Vertragskündigung jederzeit rückgängig machen. Nach Ablauf dieser Frist liegt es im Ermessen des Kfz-Versicherers, ob er den Widerruf aus Kulanz akzeptiert.

Vergleich.de Tipp

Bewegen Sie Ihr Auto während der Corona-Zeit seltener? Dann melden Sie das Ihrem Kfz-Versicherer: Vielleicht ergeben sich durch weniger Kilometer auch geringere Beiträge. Auch die Schadenfreiheitsklasse könnte sich bessern.

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