KfW 159: Programm „Altersgerecht Umbauen“

Profitieren Sie bei der altersgerechten Modernisierung Ihrer Immobilie vom KfW-Darlehen „Altersgerecht Umbauen“. Mit dem Programm KfW 159 vergibt die Förderbank Kredite für Umbaumaßnahmen, die Barrieren im Haus oder in der Wohnung reduzieren. Außerdem gibt es kostenlose Zuschüsse (KfW 455-B).

Zuständige Redakteurin für den Bereich Immobilien
Stand: 08.04.2026

KfW 159: Das wird gefördert

Für Menschen im Rentenalter sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden Treppen, höhere Türschwellen oder Duschkabinen zum Hindernis. Eigentümer, die ihre Immobilie altersgerecht umbauen lassen, profitieren von den Fördermöglichkeiten der KfW. Mit dem Programm 159 der KfW, „Altersgerecht Umbauen“, werden Maßnahmen gefördert, mit denen Barrieren reduziert werden und der Wohnkomfort erhöht wird. Das Programm KfW 159 umfasst folgende Einzelmaßnahmen, die miteinander kombinierbar sind: 

  • Umbaumaßnahmen auf Wegen zu Gebäuden und im Wohnumfeld, zum Beispiel Abstellplätze für Rollstuhl oder Kinderwagen
  • Maßnahmen am Wohnungszugang und Eingang, beispielsweise Überdachungen zum Wetterschutz und Einbruchschutz
  • barrierefreies Wohnen: Treppenüberwindung, zum Beispiel Einbau von Treppenliften
  • Raumumgestaltung, beispielsweise Verbreiterung von Türrahmen und Abbau von Schwellen in Innenräumen
  • Umbaumaßnahmen im Badbereich, wie der Einbau ebenerdiger Duschkabinen
  • Hilfssysteme und Bedienelemente am Haus, zum Beispiel Gegensprechanlagen oder Stütz- und Haltesysteme
  • Bau oder Umgestaltung von Gemeinschaftsräumen beim Mehrgenerationenwohnen
  • Umbaumaßnahmen in bestehenden Wohngebäuden, durch die der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird
  • die Beratung durch einen Sachverständigen
  • die Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen durch ein spezialisiertes Unternehmen,
  • die Vorbereitungsarbeiten sowie nachbereitende Maßnahmen oder
  • Arbeiten zur Wiederherstellung

Auch der Umbau von beheizten Nicht-Wohnflächen wie Gewerbegebäuden zu barrierearmen Wohnflächen ist förderbar. Weiterhin können Sie den KfW-Kredit nutzen, wenn Sie Wohnraum kaufen, der in den letzten 12 Monaten barrierarm modernisiert wurde. Diese Maßnahmen müssen dann aber im Kaufvertrag extra ausgewiesen sein.

Konditionen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“

Die Förderung erfolgt unabhängig vom Alter des Antragstellers. Bereits vor Beginn des Vorhabens beziehungsweise dem Erwerb einer barrierearm modernisierten Immobilie sollten Interessenten einen Beratungstermin mit einem Sachverständigen vereinbaren. 

Das KfW Programm 159 beinhaltet eine maximale Kreditsumme von 50.000 € pro Wohneinheit. Der aktuelle ZInssatz beträgt je nach Laufzeit und Dauer der Zinsbindung zwischen 2,78 und 3,75 % (Stand: 08.04.2026). Anders als bei anderen KfW-Darlehen wird beim KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag nach 12 Monaten eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % im Monat berechnet. Antragsteller können bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren unter folgenden Laufzeitvarianten wählen:

  • 1 bis 2 tilgungsfreie Jahre bei bis zu 10 Jahren Kreditlaufzeit
  • 1 bis 3 tilgungsfreie Jahre bei bis zu 20 Jahren Kreditlaufzeit  
  • 1 bis 5 tilgungsfreije Jahre bei bis zu 30 Jahren Kreditlaufzeit 
  • bei vollständiger Tilgung zum Laufzeitende bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit 

Zuschüsse ergänzen das Kredit-Programm 159

Seit dem 8. April 2026 können Sie über das KfW-Programm 455-B wieder kosten­lose Investi­tions­zu­schüsse bean­tragen, um Barrieren an Haus und Wohnung zu redu­zieren. Dabei sind Zu­schüsse bis zu einer Höhe von 50.000 € mög­lich, die nicht zurück­gezahlt werden müssen.

Zu den förderfähigen Maß­nahmen gehören beispiels­weise der Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitär­räumen, die Installation von Unter­stützungs- oder Assistenz­systemen und der Kauf einer neu umge­bauten Immobilie.

Den Zuschuss beantragen können:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal zwei Wohn­einheiten oder einer Wohnung
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung
  • Privatpersonen in einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft

Auch Mieter haben die Möglichkeit vom Zuschuss zu profitieren. Die KfW empfiehlt den Abschluss einer Modernisierungs­vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter.

Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Antrag nur stellen können, wenn Sie mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Abschluss von Lieferungs- oder Leistungs­ver­trägen.

Das Programm 455-B gibt es schon länger. Allerdings konnten monatelang keine Zuschüsse beantragt werden, weil die dazugehörenden Gelder verbraucht waren.

Die Grundlagen kennen

Auf der Website der KfW finden Sie weitere Informationen sowie Infoblätter, notwendige Formulare und die Möglichkeit zu einem Vorab-Check zu den Programmen KfW 159 und KfW 455-B.