Mit zinsgünstigen Krediten der KfW energieeffizient sanieren
Das KfW-Programm 151 „Energieeffizient Sanieren“ oder auch „Energetische Sanierung“ genannt, ist auf die Förderung von Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Austoßes und Energieverlustes bei bestehenden Wohngebäuden ausgerichtet. Dabei bezieht sich die Förderung entweder auf eine Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus beziehungsweise den Kauf von saniertem Wohnraum (KfW 151) oder auf energetische Einzelmaßnahmen (KfW 152). Die Programme können noch bis zum 30.06.2021 bei der KfW beantragt werden. Anschließend startet ein neues Programm der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Welche Maßnahmen mit dem KfW-Programm 151 und KfW 152 gefördert werden
Um von dem KfW-Programm 151 profitieren zu können, müssen im Rahmen der energetischen Komplettsanierung bestimmte technische Standards erfüllt werden. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen darf der maximale Energiebedarf des Gebäudes bei 55 bis 115 % des für einen Neubau zulässigen Höchstwertes liegen. Diese Höchstwerte beziehen sich auf die Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2009. Das Förderprogramm KfW 151 unterstützt die Sanierung zu den Effizienzhaus-Standards KfW 55, 70, 85, 100 und 115. Wenn Sie sanierten Wohnraum kaufen möchten, sollte der Effizienzhaus-Standard im Kaufvertrag vermerkt sein.
Aber auch Einzelmaßnahmen werden gefördert. Das Programm KfW 152 unterstützt Sanierungen wie
- Wärmedämmung von Wänden, Dächern oder Geschossflächen
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Fenster, Außentüren oder Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Zudem fördert die KfW mit diesem Programm die Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz. Nicht förderfähig sind hingegen Ferienhäuser und -wohnungen.
Konditionen des KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren“
Bei einem Kredit aus dem Programm „KfW Energieeffizient Sanieren“ handelt es sich um ein Annuitätendarlehen. Grundvoraussetzung für diese Förderung ist, dass der Bauantrag für das betreffende Gebäude vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden, pro Wohneinheit beim KfW 151 maximal 120.000 €, beim KfW 152 maximal 50.000 €.
Die Laufzeit kann zwischen 4 und 30 Jahren gewählt werden. Allerdings ist der Zinssatz nur für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit wird das Darlehen in monatlichen Raten abgezahlt.
Kann nach erfolgter Sanierung nachgewiesen werden, dass ein KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wurde, können Kreditnehmer zudem von einem Tilgungszuschuss profitieren. Dieser Tilgungszuschuss kann bis zu 40 % der Darlehenssumme liegen, also bis zu 48.000 €.
Investitionszuschuss und Ergänzungskredit für die energetische Sanierung
Voraussetzung für die KfW-Förderung ist ein Energieberater, der die Sanierungsmaßnahmen mit plant und die Einhaltung der technischen Standards offiziell bestätigt. Diese Baubegleitung während der Sanierung wird mit dem KfW-Zuschuss 431 mit bis zu 4.000 € pro Vorhaben unterstützt und steht jedem Bauherren zu, der eine Förderzusage erhalten hat. Von der KfW anerkannte Sachverständige sind unter www.energie-effizienz-experten.de aufgelistet.
Wer aus eigenen Mitteln Wohnraum nach KfW-Standards energetisch saniert, kann im Rahmen des Investitionszuschusses 430 bis zu 30.000 € pro Wohneinheit beantragen.
Seit dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen. Nah- und Fernwärme sowie die Optimierung der Heizungsanlage werden weiterhin von der KfW gefördert.