Immobilienfinanzierung

Effizienzhaus 55: So förderte die KfW energetisches Bauen und Sanieren

Wer beim Hausbau und Sanieren auf energieeffiziente Standards achtet, der konnte bis Januar 2022 mit einem Effizienzhaus 55 die KfW 55-Förderung erhalten. Warum diese Förderung eingestellt wurde, wie sie aussah und welche Anforderungen erfüllt werden mussten, das erfahren Sie hier.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung
Stand: 07.08.2023

Was bedeutet KfW 55?

Der Begriff KfW 55 steht für einen bestimmten Wert der Energieeffizienz bei Gebäuden. Die KfW Bankengruppe vergibt Zuschüsse zum Bau und zur Sanierung von Gebäuden, die bestimmten Standards der Energieeffizienz entsprechen. Einer dieser Standards war der KfW 55-Standard. Er beschreibt ein Gebäude, das nur 55 % so viel Energie benötigt wie ein vergleichbarer Neubau, der den maximal zulässigen Wert nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) erreicht. Zur Verdeutlichung: Ein Neubau, der 100 % der laut EnEV zulässigen Energiemenge verbraucht, wird Effizienzhaus 100 genannt. Um die ehemalige KfW 55-Anforderungen zu erfüllen, mussten also 45 % weniger Energie verbraucht werden als beim Effizienzhaus 100.

Wie sah die KfW 55-Förderung bis Januar 2022 aus?

Die KfW Bankengruppe bot mehrere Programme an, mit denen energetische Baumaßnahmen für ein KfW 55-Haus gefördert werden. Sie konnten zwischen einem direkten Zuschuss und einem zinsgünstigen Kredit wählen. Ein KfW-Kredit wird nicht direkt von der KfW vergeben, sondern Sie müssen ihn zusammen mit der Baufinanzierung bei einer Bank Ihrer Wahl beantragen. Dabei wird unterschieden, ob es sich um einen Neubau oder die Sanierung bereits bestehender Gebäude handelt.

Warum wurde die KfW 55-Förderung beendet?

2021 beschloss die Bundesregierung die Förderung nach dem Effizienz-Standard 55 Ende Januar 2022 auslaufen zu lassen, da diese Effizienz-Klasse so häufig erreicht wird, dass sie den normalen Standard für Neubauten darstellt. Damit gilt ein Effizienzhaus 55 nicht mehr als förderungsfähig. Außerdem sei ein zu großer Anteil der Fördermittel in Neubauten geflossen, so die Begründung. Im Jahr 2021 vergab die KfW ca. 15 Milliarden Euro staatlich geförderte Kredite für Neubauten, die dem Energie-Standard 55 entsprechen.

Um das übergeordnete Ziel zu erreichen, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten, werden in Zukunft energetische Sanierungen von Bestandsbauten stärker gefördert. Voraussichtlich wird dabei der Effizienz-Standard 40 im Mittelpunkt stehen.

Ehemalige KfW-Kredite für den Neubau-Standard Effizienzhaus 55
Förderobjekt Darlehensform Höchstbetrag Effektiver Jahreszins Laufzeit
  • Hauskauf (Kaufpreis + Nebenkosten)
  • Hausbau (Baukosten + Baunebenkosten)
Annuitäten­darlehen und end­fälliges Darlehen

150.000 €pro Wohneinheit

ab 0,57 %

(Oktober 2021)

4 bis 30 Jahre
Diese Laufzeiten waren beim Kredit möglich
Laufzeit tilgungsfreier Zeitraum Zinsbindung
4 bis 10 Jahre 1 – 2 Jahre 10 Jahre
11 bis 20 Jahre 1 – 3 Jahre 10 Jahre
21 bis 30 Jahre 1 – 5 Jahre 10 Jahre
4 bis 10 Jahre vollständige Tilgung zum Laufzeitende 10 Jahre

Zusätzlich konnte ein Tilgungszuschuss bis zu 37.500 € gewährt werden. Das bedeutet, Sie als Kreditnehmer mussten diese Summe nicht zurückzahlen.

Sie konnten wählen: Zuschuss statt Kredit

Wollten Sie auf einen Förderkredit verzichten, konnten Sie sich für einen Zuschuss (KfW-Programm 461) entscheiden, der Ihnen direkt am Ende des Bauvorhabens ausgezahlt wurde. Der Zuschuss konnte bis zu 37.500 € betragen, die Sie nicht zurückzahlen mussten.

KfW 55-Förderung bei energetischer Sanierung

Zur Finanzierung der energetischen Sanierung von bereits bestehenden Wohngebäuden standen Ihnen für den Effizienz-Standard 55 die Förderprogramme 261/262 und 461 zur Verfügung.

KfW-Kredite für energetischen Sanierungen
Förderobjekt Darlehensform Höchstbetrag Effektiver Jahreszins Laufzeit
  • Komplettsanierung eines Gebäudes (261)
  • energetische Ein­zel­maß­nahmen (262)
Annuitäten­darlehen und end­fälliges Darlehen
  • 150.000 € bei Komplett­sanierung
  • 60.000 € bei Einzel­maßnahmen

0,57 %

(Oktober 2021)

4 bis 30 Jahre
Diese Laufzeiten konnten Sie wählen
Laufzeit tilgungsfreier Zeitraum Zinsbindung
4 bis 10 Jahre 1 – 2 Jahre 10 Jahre
11 bis 20 Jahre 1 – 3 Jahre 10 Jahre
21 bis 30 Jahre 1 – 5 Jahre 10 Jahre
4 bis 10 Jahre vollständige Tilgung zum Laufzeitende 10 Jahre

Zwei Voraussetzungen bei einem KfW 55-Haus mussten für einen Kredit der KfW nach den Förderprogrammen 261 und 262 erfüllt sein:

  • Der Bauantrag für das Gebäude musste vor dem 1. Februar 2002 gestellt sein.
  • Es musste ein Energieberater zu den Baumaßnahmen hinzugezogen werden.

Außerdem gab es die Möglichkeit von der KfW einen Tilgungszuschuss für ein Effizienzhaus 55 bis zu 67.500 € zu erhalten, der die Kreditsumme reduzierte und Sie so schneller schuldenfrei waren.

Wahlweise konnten Sie sich auch bei Sanierungen für einen Zuschuss aus dem KfW-Programm 461 entscheiden. In diesem Fall wurde Ihnen ein direkter Zuschuss bis zu 75.000 € je Wohneinheit nach Abschluss der Baumaßnahmen ausgezahlt.

Welche Anforderungen mussten erfüllt sein, um den KfW 55-Standard zu erreichen?

Voraussetzungen für das Erreichen der energetischen Ziele waren eine hohe Luftdichtheit des Gebäudes, Wärmerückgewinnung oder eine energetisch günstige Heizungsanlage. Es gab viele verschiedene bauliche Maßnahmen, die dazu führten, dass der KfW 55 Standard erreicht wurde. So zum Beispiel der Einbau einer Pelletheizung.

Ähnliche Anforderungen gelten auch für die KfW-Förderung nach anderen Effizienz-Standards wie z. B. für ein Effizienzhaus 40. Aus der Tabelle wird deutlich, dass eine Kombination unterschiedlicher Maßnahmen besonders effektiv für weniger Energieverbrauch und damit für geringere Heizkosten sorgt:

Durch diese Maßnahmen erhöhen Sie die Energieeffizienz
Maßnahme Wirkung
Erneuerung der bestehenden Heizung Moderne Öl- oder Gas­brenn­wert­kessel redu­zieren die Menge der ver­brauch­ten Ener­gie er­heb­lich. Hier sind Ein­spa­rungen bei den Heiz­kosten um 10 bis 20 % möglich.
Austausch der Fenster Je nach Gebäude be­wir­ken zweifach- oder auch drei­fach­ver­glaste Fens­ter bei KfW 55 eine ge­ringere Wärme­ab­gabe nach außen. Die Heiz­kosten können da­durch um 10 bis 20 % ge­senkt werden.
Dämmung der Fassade Über die Fassade geht viel Wärme ver­loren. Mit einer gut ge­dämmten Fassade sinkt der Wär­me­verlust er­heb­lich. Bis zu 20 % der Heiz­kosten können da­durch ge­spart werden.
Dämmung des Daches Mit einer sinn­vollen Kombi­nation aus Maß­nahmen zur Dämmung des Daches von innen und außen sowie der Aus­wahl be­son­ders geeig­neter Materi­alien können Sie die Ener­gie­kosten um 15 bis 20 % reduzieren.
Einbau und Nutzung einer Wärmepumpe Eine Wärme­pumpe nutzt für das Hei­zen die ge­spei­cherte Ener­gie der Um­welt, z. B. aus der Erde oder aus dem Wasser. Da­durch wird die vor­han­dene Hei­zung ent­las­tet oder ersetzt.
Einbau einer Solarthermieanlage Mit einer Solar­thermie­anlage können Sie Sonnen­ener­gie teil­weise zum Hei­zen und auch zur Warm­wasser­auf­bereitung nutzen. Das Sys­tem be­steht aus Sonnen­kollek­toren, einer Wärme­pumpe und einem Solar­speicher. Es führt zu Energie­ein­sparungen von bis zu 25 %.
Nutzung einer Pelletheizung Bei einer Pellet­heizung werden Säge­mehl, Holz­späne und Rest­holz zum Heizen genutzt. Mit diesem Heizungs­system ver­brauchen Sie zu 100 % nach­wach­sende Rohstoffe.
Einbau einer zentralen Lüftungsanlage Eine zentrale Lüftungs­anlage sorgt auch in stark iso­lierten Ge­bäuden für eine aus­reichende Luftzufuhr.

Es muss für jedes Bauprojekt der richtige Mix an energetischen Maßnahmen gefunden und umgesetzt werden. Denn jedes bestehende Gebäude hat sehr individuelle Gegebenheiten wie das Alter, das Baumaterial, den Zustand der Außenhülle und die Lage des Grundstücks. Auch Neubauten können sich in ihren Materialien extrem unterscheiden. Damit bestehen für jedes Gebäude auch sehr unterschiedliche Anforderungen an energetische Sanierungsmaßnahmen. 

Welche Voraussetzungen mussten noch erfüllt sein, um die Förderung zu erhalten?

Eine Voraussetzung für die Bewilligung eines KfW 55-Darlehens war die Beauftragung eines unabhängigen Energieeffizienz-Experten. Da der Bau eines Effizienzhauses ebenso kompliziert und aufwändig ist wie die energetische Sanierung eines Altbaus, war eine fundierte Fachplanung erforderlich.

Das Mitwirken eines Energie-Experten ist auch bei der Förderung anderer Energie-Standards durch die KfW eine zwingende Voraussetzung. Von der KfW anerkannte Berater finden Sie unter energie-effizienz-experten.de. Außerdem können Sie Zuschüsse für die Baubegleitung durch einen Experten beantragen.

Warum lohnte sich ein Effizienzhaus 55?

Meistens ging es darum, mit einem Effizienzhaus des Standards 55 Heizkosten zu sparen. Zusätzlich gibt es noch weitere Gründe, die grundsätzlich für ein energieeffizientes Bauen sprechen:

  • Es erhöht den Gebäudewert.
  • Es steigert den Wohnkomfort.
  • Es leistet einen Beitrag zum Klimaschutz.

Ein weiterer guter Grund für energieeffizientes Bauen ist die Förderung durch die KfW, die Sie für Ihre Baufinanzierung nutzen können. Durch Zuschüsse aus Bundesmitteln kann die KfW Bankengruppe relativ günstige Konditionen bieten.

Tipp

Vergleichen Sie die Kredite der KfW mit anderen Angeboten auf dem Markt. Eventuell finden Sie bessere oder ähnlich gute Konditionen. Achten Sie dabei aber nicht nur auf die anfallenden Zinsen. Bedenken Sie auch die Dauer der Zinsbindung und den Tilgungszuschuss, den die KfW bewährt. Dieser Zuschuss reduziert die Kreditsumme und die Laufzeit.

Welche Nachteile hat eine Energieeffizienzhaus 55?

Der größte Nachteil beim Effizienzhaus 55 ist die Anfälligkeit für Schimmelbildung. Energiesparhäuser besitzen eine hervorragende Dämmung. Das hat positive Effekte wie geringe Heizkosten und einen umweltschonenden Verbrauch von Ressourcen. Es gibt aber den Nachteil, dass leichter Schimmel entstehen kann, da sich Feuchtigkeit besser sammelt. Darum werden oft Lüftungsanlagen in Energiesparhäusern eingesetzt. Diese sorgen für eine beständige Frischluftzufuhr, filtern dabei Pollen heraus und erneuern die Raumluft. Eine reine Abluftanlage kosten für ein Einfamilienhaus (Neubau) bis zu 2.500 €. Eine Anlage, die für Zu- und Abluft mit Wärmerückgewinnung sorgt, kostet um 5.000 €. Der Einbau einer Lüftungsanlage in bereits bestehenden Gebäuden wird in den meisten Fällen teurer.

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