KfW-Förderung für Neubauten startet wieder
Seit dem 20.04.2022 können bei der KfW zwar theoretisch wieder Anträge auf Förderung für Neubauten nach dem KfW-Effizienzstandard EH40 gestellt werden. Allerdings war das bereitgestellte Budget in Höhe von 1 Milliarde Euro binnen Stunden ausgeschöpft. Die Neuauflage der Förderung von grünem Bauen ist also aktuell praktisch wieder ausgesetzt.
Eigentlich soll die Förderung am 31.12.2022 enden. Zuvor war die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW am 24. Januar mit sofortiger Wirkung komplett gestoppt worden. Die Ursache war eine enorme Antragsflut, die zu einer Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel geführt hat.
Wie die zukünftige Förderung von energieeffizienten Neubauten aussehen wird, ist noch nicht geklärt. Die Ausrichtung der Förderprogramme soll ab 2023 neu gestaltet werden, damit die Gelder in Zukunft dort eingesetzt werden, wo CO2-Einsparungen am höchsten sind.
KfW-Zuschuss 461: Was ist das?
KfW Wohngebäude Zuschuss 461: so lautet der komplette Name des Zuschuss-Programms zur Förderung des Neubaus und der Sanierung alter Gebäude zu energieeffizienten Immobilien. Bauherren und Immobilienbesitzer erhalten einen Zuschuss von bis zu 75.000 €. Damit fördert der Staat Investitionen in Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor.
Was wird mit dem KfW-Zuschuss 461 gefördert?
Der Wohngebäude-Zuschuss im KfW-Programm 461 unterstützt Immobilienbesitzer und - käufer, die ein Haus oder eine Wohnung komplett energieeffizient sanieren, bauen oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen. Der Zuschuss wird dem Antragsteller direkt ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Übersicht über die Leistungen im KfW-Programm 461
Leistung | Höhe des Zuschusses |
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Sanierungszuschuss | maximal 75.000 € je Wohneinheit |
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Bauzuschuss | maximal 37.500 € je Wohneinheit |
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Das KfW-Programm Wohngebäude-Zuschuss 461 ersetzt im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das bis Ende Juni 2021 gültige Programm KfW 430, das nicht mehr beantragt werden kann. Im Folgenden beschreiben wir detailliert die einzelnen Zuschüsse und die jeweiligen Voraussetzungen.
Wie hoch ist der KfW-Zuschuss 461?
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den tatsächlich anfallenden Kosten und vom Grad der Energieeffizienz, der beim Neubau oder bei der Sanierung erreicht wird. Die Tabelle fasst die Zuschüsse des KfW-Programmes 461 für energieeffiziente Maßnahmen bei Neubauten und komplett sanierten Altbauten zusammen.
So hoch ist der KfW-Zuschuss 461 bei Neu- und Altbauten
Maßnahme | Zuschussanteil an Kosten | Höhe Zuschuss |
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Neubau oder Kauf Effizienzhaus 40 PLUS | höchstens 25 % | bis zu 37.500 € |
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komplette Sanierung eines Altbaus zum Effizienzhaus Effizienzklasse 40 PLUS bis Denkmal | höchstens 50 % | bis zu 75.000 € |
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Der maximale Zuschuss ist für jede einzelne Wohneinheit möglich. Als Wohneinheit gilt ein Bereich mit eigenem Zugang, Küche, Badezimmer und Toilette, der zum dauerhaften Wohnen geeignet ist.
Im Folgenden stellen wir die mögliche Höhe der Zuschüsse des KfW-Programms 461 für Neubauten und für sanierte Altbauten ausführlich dar.
Zuschüsse nach KfW 461 bei Neubauten
Wenn Sie ein energieeffizientes Haus neu bauen oder einen Neubau kaufen, dann können Sie von der KfW einen Direktzuschuss bis zu 37.500 € je Wohneinheit erhalten. Das entspricht einem Zuschuss von 25 % der maximal förderfähigen Kosten, die bei 150.000 € liegen. Die staatliche KfW-Förderung 461 nimmt Ihnen damit ein Viertel der entstehenden Kosten ab, wenn Sie die beste Effizienzklasse 40 PLUS erreichen.
Entspricht das Gebäude einem geringeren Energiestandard, reduziert sich die Förderung.
Was bedeutet 40 PLUS?
Ein Effizienzhaus 40 PLUS benötigt nur 40 % der Energie, die ein vergleichbares Gebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz verbraucht. Zusätzlich enthält das Haus eine eigene Stromerzeugung, meistens mit einer Photovoltaik-Anlage.
KfW-Programm 461: Zuschüsse für die komplette Sanierung eines Altbaus
Entschließen Sie sich einen Altbau energieeffizient zu sanieren, können Sie mit dem KfW-Zuschuss 461 bis zu 75.000 € je Wohneinheit vom Staat dazu bekommen. Damit erhalten Sie 50 % der förderfähigen Kosten. Allerdings nur, wenn das Gebäude nach den Sanierungsarbeiten dem höchsten Energiestandard 40 entspricht und zusätzlich eine besonders effektive Heizungsanlage enthält.
Wird die energetische Sanierung mit einem geringeren Energiestandard abgeschlossen, z. B. als Effizienzhaus 85, dann sinkt der Zuschuss auf 30 % der Kosten und beträgt maximal 36.000 €. So wird der Zuschuss dem erreichten energetischen Zustand des Gebäudes angepasst. Dabei gilt: Je besser die Energieeffizienz, desto höher der Zuschuss.
Höhe der Zuschüsse für Sanierungen bei KfW 461 nach Effizienzklasse des Gebäudes
Effizienzhaus | Zuschussanteil an Kosten | Höhe Zuschuss |
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Effizienzhaus 40 | 45 % von maximal 120.000 € | bis zu 54.000 € |
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Effizienzhaus 70 | 35 % von maximal 120.000 € | bis zu 42.000 € |
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Effizienzhaus 85 | 30 % von maximal 120.000 € | bis zu 36.000 € |
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Effizienzhaus 100 | 27,5 % von maximal 120.000 € | bis zu 33.000 € |
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Effizienzhaus Denkmal | 25 % von maximal 120.000 € | bis zu 30.000 € |
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Der Zuschuss erhöht sich, wenn Sie eine besonders effektive Heizungsanlage einbauen, die den Energiebedarf weiter senkt. Damit erreichen Sie die „Erneuerbare-Energien-Klasse“ (EE-Klasse). In diesem Fall
- steigt der Zuschuss um 5 % und
- die förderfähigen Kosten erhöhen sich auf 150.000 €.
Damit kann der Zuschuss z. B. beim Effizienzhaus 40 in der EE-Klasse bis zu 75.000 € betragen.
Extra-Zuschuss für Baubegleitung
Es ist für den Zuschuss notwendig, dass Sie für Ihr Bauvorhaben einen externen Sachverständigen hinzuziehen, der Sie über die Anforderungen an die Effizienzmaßnahmen informiert und bei den Berechnungen unterstützt. Der Energieeffizienz-Experte stellt außerdem die für die Antragstellung bei der KfW notwendige Bestätigung zum Erreichen der Energieziele aus.
Für diese fachliche Baubegleitung können Sie zusätzlich einen Zuschuss im Rahmen des KfW-Programmes 461 beantragen. Die Höhe des Zuschusses zur Baubegleitung beträgt
- für ein Ein-, Zweifamilien-, Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte bis zu 5.000 €
- für eine Eigentumswohnung bis zu 2.000 €
- für ein Mehrfamilienhaus bis zu 20.000 €
Extrazuschuss sichern
Sie können die Zuschüsse um weitere 5 % erhöhen, indem Sie zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Ihrem Energieberater erstellen. Sprechen Sie ihn darauf an.
Wie beantrage ich den KfW- Zuschuss 461?
Der Antrag bei der KfW muss im Zuschussportal vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn gelten:
- beim Hauskauf der Abschluss des Kaufvertrages
- bei einer Sanierung die Vertragsunterzeichnung mit Handwerkern, Bauträgern oder anderen Dienstleistern
Sie benötigen für Ihr Vorhaben die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten, der Sie während des gesamten Vorhabens begleitet und berät. Der Experte erstellt auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die Sie im Zuschussportal vorzeigen müssen. Nachdem Sie eine Antragsbestätigung erhalten haben, können Sie mit den Baumaßnahmen starten oder den Kauf ausführen. Nun haben Sie 2 Jahre Zeit, das Vorhaben durchzuführen und abzuschließen. Diese Frist kann auf maximal 4 Jahre erhöht werden.
Am Ende bestätigt Ihnen der Energieeffizienz-Experte das Erreichen der geplanten Energieziele. Diese Bestätigung reichen Sie bei der KfW ein, daraufhin wird Ihnen der Zuschuss überwiesen.
Förderung für Einzelmaßnahmen
Planen Sie keine Komplettsanierung, sondern die Durchführung einzelner Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, wie z. B. den Austausch Ihrer alten Ölheizung, dann können Sie einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Kredit als Alternative zum Zuschuss 461
Wenn Sie für Ihr Vorhaben keinen Zuschuss möchten, können Sie auch einen zinsgünstigen Kredit bei der KfW beantragen. Das kommt z. B. infrage, wenn Sie kein oder nur wenig Eigenkapital haben. In diesem Fall nutzen Sie die KfW-Programme 261 und 262. Beide Programme wurden am 1. Juli 2021 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude neu aufgelegt und ersetzen die zuvor gängigen Kredite KfW 151 und 152. Mit dem Wohngebäude-Kredit 261 und 262 erhalten Sie folgende Förderung:
- bei Neubauten und Komplettsanierungen zu einem Effizienzhaus einen Kredit bis zu 150.000 €
- bei Einzelmaßnahmen wie einer Heizungserneuerung einen Kredit bis zu 60.000 €
Die Kredite werden mit einem Effektivzins ab 0,57 % vergeben. Zusätzlich können Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 % beantragen, der den Betrag verringert, den Sie zurückzahlen müssen. Den Antrag für die Kreditvariante stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank.
Häufige Fragen zum KfW-Zuschuss 461
Wer kann den KfW-Zuschuss 461 beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen, die ein energieeffizientes Haus kaufen oder bauen wollen oder einen Altbau sanieren möchten. Den Zuschuss 461 können auch
- Wohneigentümergemeinschaften,
- Baugenossenschaften,
- gemeinnützige Organisationen
- und Unternehmen erhalten.
Das gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter der Immobilie, in der die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Wie lange dauert es, bis der KfW-Zuschuss ausgezahlt wird?
Der Zuschuss 461 wird nach der Beendigung der Baumaßnahmen ausgezahlt. Das bedeutet, Sie müssen mit der Finanzierung in Vorleistung gehen. Nachdem Sie die Antragsbestätigung von der KfW erhalten haben, können Sie die Aufträge für die Sanierung erteilen oder den Kaufvertrag unterschreiben. Dann haben Sie 2 Jahre Zeit, das Vorhaben durchzuführen. Der Bewilligungszeitraum kann auf 4 Jahre verlängert werden.
Muss man den KfW-Zuschuss zurückzahlen?
Nein, es handelt sich um einen staatlichen Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.