KfW-Förderung für Neubauten startet wieder
Seit dem 20.04.2022 können bei der KfW zwar theoretisch wieder Anträge auf Förderung für Neubauten nach dem KfW-Effizienzstandard EH40 gestellt werden. Allerdings war das bereitgestellte Budget in Höhe von 1 Milliarde Euro binnen Stunden ausgeschöpft. Die Neuauflage der Förderung von grünem Bauen ist also aktuell praktisch wieder ausgesetzt.
Eigentlich soll die Förderung am 31.12.2022 enden. Zuvor war die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW am 24. Januar mit sofortiger Wirkung komplett gestoppt worden. Die Ursache war eine enorme Antragsflut, die zu einer Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel geführt hat.
Wie die zukünftige Förderung von energieeffizienten Neubauten aussehen wird, ist noch nicht geklärt. Die Ausrichtung der Förderprogramme soll ab 2023 neu gestaltet werden, damit die Gelder in Zukunft dort eingesetzt werden, wo CO2-Einsparungen am höchsten sind.
KfW Programm 261/262: Mit zinsgünstigen Krediten energieeffizient sanieren und bauen
Die Wohnkredite 261 und 262 können seit dem 1. Juli 2021 im Rahmen der neu geschaffenen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Diese KfW-Programme fördern im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Maßnahmen von Bauherren und Immobilienbesitzern, die dem energieeffizienten Sanieren oder Bauen einer Immobilie dienen, mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen.
Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Leistungen der KfW-Programme 261 und 262.
Art und Höhe der Förderung im KfW-Programm 261/262
Art der Förderung | Höhe der Förderung |
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Kredit für Sanierung, Bau oder Kauf kompletter Gebäude KfW 261 | bis zu 150.000 € |
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Kredit bei Einzelmaßnahmen KfW 262 | bis zu 150.000 € |
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effektiver Jahreszins | ab 0,64 % |
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Tilgungszuschuss | bis zu 50 % |
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tilgungsfreie Jahre | bis zu 5 Jahre |
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zusätzliche Förderung für Baubegleitung | Kredit bis zu 10.000 € Tilgungszuschuss bis zu 5.000 € |
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Die KfW-Programme 261 und 262 ersetzen die vorherigen Programme 151, 152 und 153, die jetzt nicht mehr beantragt werden können.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
„Wir wollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärken und die Sanierungsrate im Gebäudebereich steigern.“
Welche Maßnahmen werden mit den KfW-Programmen 261 und 262 gefördert?
Die Programme KfW 261 und KfW 262 fördern verschiedene bauliche Vorhaben bei Wohngebäuden:
- Bau eines Effizienzhauses (inklusive Baunebenkosten, ohne Grundstückskosten)
- Kauf eines Effizienzhauses oder einer entsprechenden Wohnung (ohne Grundstückspreis)
- Komplettsanierung eines bestehenden Gebäudes zu einem Effizienzhaus (Inklusive Baunebenkosten)
- Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz bei bestehenden Immobilien (KfW 262)
- Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Voraussetzung für eine staatliche Förderung durch die KfW ist in allen Fällen das Mitwirken eines Energieeffizienz-Experten, der gemeinsam mit Ihnen das energetische Gesamtkonzept für die Baumaßnahmen entwickelt und für die Fachplanung zuständig ist. Außerdem bestätigt er nach Abschluss der Arbeiten die Einhaltung der vorgesehenen Energieziele und die Höhe der im Förderantrag angegebenen Kosten.
Wie hoch ist die Förderung beim KfW-Wohngebäude-Programm 261 und 262?
Die Höhe des Förderkredites beim Wohngebäude-Programm „Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren“ hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen von den entstehenden Kosten und zum anderen von der Effizienzklasse des Gebäudes, also vom energetischen Standard, der erreicht wird. Dabei gilt die Regel: Je besser die Energieeffizienz, desto höher die Förderung.
Kredithöhe und Tilgungszuschuss nach KfW 261 und 262
Maßnahme | Kredithöhe | Tilgungszuschuss |
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KfW 261 Neubau Effizienzhaus 40 PLUS | maximal 150.000 € | bis 25 %, maximal 37.500 € |
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KfW 261 Kauf Effizienzhaus 40 PLUS | maximal 150.000 € | bis 25 %, maximal 37.500 € Bonus für besondere Nachhaltigkeit + 2,5 % |
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KfW 261 komplette Sanierung Effizienzhaus Denkmal bis 40 PLUS | maximal 150.000 € | bis 45 %, maximal 67.500 € Bonus für erneuerbare Energien + 5 % |
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KfW 262 Einzelmaßnahmen für mehr Energieeffizienz | bis zu 60.000 € pro Jahr | bis 50 %, maximal 30.000 € Bonus für individuellen Sanierungsplan bei einzelnen und kompletten Sanierungen + 5 % |
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Im Folgenden beschreiben wir ausführlich die mögliche Höhe der Kredite und Tilgungszuschüsse für die jeweiligen baulichen Maßnahmen.
Fördergelder für energieeffiziente Neubauten (KfW 261)
Als Förderung für den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses erhalten Sie einen Kreditbetrag bis zu 150.000 € zu den günstigen Konditionen der KfW. Den besten Energiestandard erreicht das Effizienzhaus KfW 40 PLUS. In dieser Klasse ist der Wärmeenergieverbrauch um 60 % geringer als bei einem vergleichbaren Neubau.
Zusätzlich zum Kredit können Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 € erhalten, mit dem der Kreditbetrag nach Abschluss des Vorhabens reduziert wird und Sie weniger zurückzahlen müssen. Auch die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach der Effizienzklasse des Gebäudes.
Fördergelder für komplette Sanierungen (KfW 261)
Für die Komplettsanierung eines bestehenden Gebäudes zu einem Effizienzhaus gilt der gleiche Grundsatz wie bei Neubauten: Je besser die Effizienzstufe der Immobilie nach der Sanierung ausfällt, desto höher ist der Kredit und der Tilgungszuschuss im Rahmen der KfW-Förderung. Der höchste Kreditbetrag liegt bei 150.000 €. Dazu kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 75.000 € genutzt werden.
Bei der Sanierung eines alten Gebäudes bestehen mehr Effizienzklassen (vom Effizienzhaus 40 PLUS über das Effizienzhaus 70, 85 und 100 bis zum Denkmal) als bei Neubauten, deshalb existieren deutlich mehr Förderstufen.
Förderung einzelner Maßnahmen am Haus (KfW 262)
Es muss nicht immer ein ganzes Haus sein, das auf Energieeffizienz ausgerichtet wird. In vielen Fällen werden von Hauseigentümern einzelne Maßnahmen durchgeführt, die zu weniger Energieverbrauch führen. Dabei kann es sich um den Einbau neuer, gut isolierender Fenster, um eine Wärmepumpe oder um eine bessere Wärmedämmung des Daches handeln. Diese Einzelmaßnahmen werden von der KfW im Rahmen des Programmes 262 unterstützt.
- mit einem Kredit bis zu 60.000 € pro Kalenderjahr
- und einem Tilgungszuschuss zwischen 20 und 50 % des Kreditbetrages
Besonders gefördert werden Maßnahmen, die eine effiziente Heizungstechnik zum Ziel haben. Darum erhalten Sie die höchsten Tilgungszuschüsse beim Austausch einer alten Ölheizung durch moderne, innovative Heizungstechniken wie z. B. eine Biomasse-Anlage. In diesem Fall werden Ihnen 50 % des Kredites erlassen.
Klimawandel mitgedacht
Als eine Folge des weltweiten Klimawandels werden in Deutschland vermehrt Hitze- und Dürreperioden erwartet. Um Ihr Haus auf die sich verändernden Gegebenheiten vorzubereiten, fördern die KfW-Programme 261 und 262 auch den Einbau und die Erneuerung von Sonnenschutzeinrichtungen wie z. B. Sonnenschutzrollos oder Markisen als Maßnahme für eine verbesserte Energieeffizienz.
Wie sind die Konditionen beim KfW Kredit 261/262?
Die Höhe der Zinsen hängt von der gewünschten Laufzeit des Kredites und von der Form der Finanzierung ab. Möglich ist die Auswahl zwischen
- einem Annuitätendarlehen und
- einem endfälligen Darlehen.
Entscheiden Sie sich für ein Annuitätendarlehen, das Sie in regelmäßigen Raten zurückzahlen schwanken die Zinsen zwischen 0,76 und 0,94 % Effektivzins, wie folgende Tabelle zeigt.
Zinsen und Laufzeiten beim KfW-Programm 261 und 262
effektiver Jahreszins | Laufzeit | tilgungsfreie Anlaufzeit |
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0,76 % | 4 – 10 Jahre | 1 – 2 Jahre |
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0,90 % | 11 – 20 Jahre | 1 – 3 Jahre |
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0,94 % | 21 – 30 Jahre | 1 – 5 Jahre |
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In allen Fällen besteht eine tilgungsfreie Anlaufzeit und eine 10-jährige Zinsbindung, während der der Zinssatz unverändert bleibt. Sie können auch die Form eines endfälligen Darlehens wählen, das Sie am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückzahlen. In diesem Fall steigen die Zinsen und der effektive Jahreszins beträgt 0,96 % bei einer Laufzeit zwischen 4 und 10 Jahren.
Die Auszahlung ist sowohl in einer Gesamtsumme als auch in Teilbeträgen möglich. Sondertilgungen eines Teils des Kreditbetrages sind nicht vorgesehen.
Wer kann die KfW-Wohngebäude-Programme 261 und 262 beantragen?
Die KfW-Programme 261 und 262 stehen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Organisationen wie Verbänden, Kirchen und Wohnungsbaugenossenschaften zur Verfügung.
Einen Förderantrag können Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, des Gebäudes oder des betroffenen Gebäudeteils stellen. Außerdem sind Contractoren antragsberechtigt. Das sind Unternehmen, die im Auftrag des Immobilienbesitzers z. B. eine neue Heizungsanlage planen und den Einbau durchführen. Diese Form der Zusammenarbeit ist im Energiesektor relativ häufig.
Der Antrag auf Fördermittel ist grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Damit ist bei Baumaßnahmen der Vertragsabschluss und beim Kauf eines Gebäudes die Unterzeichnung des Kaufvertrages gemeint.
Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung möglich
Die Förderung durch die KfW-Programme 261 und 262 ist nur möglich, wenn ein Energieeffizienz-Experte für die Fachplanung und Baubegleitung hinzugezogen wird. Für die dadurch entstehenden Kosten können Sie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen „Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung“ beantragen.
Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Kredit mit einem Tilgungszuschuss. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Maßnahmen.
Höhe des Tilgungszuschusses für Baubegleitung und Fachplanung
Umfang der Maßnahmen | zusätzlicher Kredit | Tilgungszuschuss |
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Bau, Umbau oder Kauf eines kompletten Effizienzhauses | bis zu 10.000 € | maximal 5.000 € je Vorhaben |
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bei energetischen Einzelmaßnahmen | bis zu 5.000 € | maximal 2.500 € je Vorhaben |
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Sie können die Förderbeträge erhöhen, indem Sie zusätzlich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) mit Ihrem Energieberater erstellen.
Wie kann ich die KfW-Förderung 261 und 262 beantragen?
Sie beantragen die Förderkredite der KfW-Programme nicht direkt bei der KfW. Das macht für Sie in Absprache mit Ihnen eine durchleitende Bank. Dabei wird es sich in der Regel um Ihre Hausbank handeln, bei der Ihre Baufinanzierung läuft. Meist wird neben den Krediten aus den KfW-Fördermitteln ein weiterer Baukredit notwendig sein, es sei denn ausreichend Eigenkapital ist vorhanden.
So beantragen Sie Schritt für Schritt Ihren KfW-Antrag
Der gesamte Vorgang der Antragstellung lässt sich in vier Schritte gliedern:
- Sie suchen einen Energieeffizienz-Experten, der mit Ihnen alle Maßnahmen durchspricht und eine Bestätigung ausstellt, mit der Sie das Erreichen der energetischen Ziele belegen.
- Sie sprechen mit Ihrer Bank über die geplanten Maßnahmen und klären den gesamten Finanzierungsbedarf. Ihre Bank beantragt den KfW-Kredit für Sie.
- Sie beauftragen Handwerksunternehmen zur Durchführung der energetischen Sanierung, schließen Verträge mit Lieferanten oder unterschreiben den Immobilienkaufvertrag.
- Nach Beendigung der Arbeiten erhalten Sie vom Energie-Experten eine Bestätigung, dass die angestrebten Ziele erreicht wurden. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrer Bank ein, damit der Tilgungszuschuss der KfW gutgeschrieben werden kann.
Beachten Sie unbedingt die Fristen zur Antragstellung. Sie müssen den Förderantrag bei der KfW vor dem Tag der Auftragserteilung an das ausführende Unternehmen oder der Unterzeichnung eines Kaufvertrages eingereicht haben.
Sie können zwischen Kredit und Zuschuss wählen
Mit dem Inkrafttreten der Bundesförderung für energieeffiziente Wohngebäude im Jahr 2021 können Sie zwischen einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss und einem direkten Investitionszuschuss der KfW wählen. Dieser Investitionszuschuss wird Ihnen anstatt eines Kredites ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Dabei wird zwischen dem neuen KfW-Programm 461 und dem Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterschieden.
- Das Zuschussprogramm KfW 461 deckt die Komplettsanierung, den Neubau oder Kauf eines Effizienzhauses ab.
- Der Zuschuss der BAFA fördert einzelne energetische Maßnahmen wie z. B. den Austausch einer Ölheizung durch eine Gas-Hybridheizung.