Neues Förderprogramm für Familien
Seit dem 1. Juni 2023 gibt es ein neues KfW-Förderprogramm mit dem Titel "Wohneigentum für Familien (WEF)", es gilt als Nachfolger des Baukindergeldes. Damit werden Familien mit geringen bis mittleren Einkommen beim Kauf von selbstgenutztem Wohnraum unterstützt. Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite bis zu maximal 240.000 € je Antragsteller. Berechtigt sind Familien mit einem Einkommen von bis zu 60.000 € im Jahr. Je mehr Kinder zum Haushalt gehören, desto höher steigt die Einkommensgrenze. Die Förderung gilt bei Neubauten oder Erstkauf, die mindestens den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen.
KfW-Programm 262 kann nicht mehr beantragt werden
Am 28. Juli 2022 wurde das Programm 262 der KfW im Rahmen der BEG-Reform gestrichen. Damit entfallen die Fördermaßnahmen für energetische Einzelmaßnahmen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
KfW Programm 261/262: Mit zinsgünstigen Krediten energieeffizient sanieren und bauen
Die Wohnkredite 261 und 262 konnten seit dem 1. Juli 2021 im Rahmen der neu geschaffenen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden. Diese KfW-Programme förderten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) Maßnahmen von Bauherren und Immobilienbesitzern, die dem energieeffizienten Sanieren oder Bauen einer Immobilie dienen, mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen. Im Juli 2022 wurde das Programm 262 gestoppt. Im März 2023 ging das neue KfW-Programm 297/298 an den Start. Zeitgleich fiel die Förderung von Neubauten aus dem Programm 261 heraus und wurde in das neue Programm überführt.
Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Leistungen der KfW-Programme 261 und 262.
Art und Höhe der Förderung in den KfW-Programmen 261 und 262
Art der Förderung | Höhe der Förderung |
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Kredit für Sanierung und Kauf eines frisch sanierten Gebäudes KfW 261 | bis zu 150.000 € |
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Kredit bei Einzelmaßnahmen (bis Juli 2022!) KfW 262 | bis zu 150.000 € |
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effektiver Jahreszins | ab 0,16 % |
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Tilgungszuschuss bei Bestandsanierungen | bis zu 25 % |
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tilgungsfreie Jahre | bis zu 5 Jahre |
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zusätzliche Förderung für Baubegleitung | Kredit bis zu 10.000 € Tilgungszuschuss bis zu 5.000 € |
Die KfW-Programme 261 und 262 ersetzen die vorherigen Programme 151, 152 und 153, die seit Juli 2021 nicht mehr beantragt werden können.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
„Wir wollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärken und die Sanierungsrate im Gebäudebereich steigern.“
Welche Maßnahmen werden mit dem KfW-Programm 261 gefördert?
Das Programm KfW 261 fördert verschiedene bauliche Vorhaben bei Wohngebäuden:
- Komplettsanierung eines bestehenden Gebäudes zu einem Effizienzhaus (Inklusive Baunebenkosten)
- Kauf eines bereits bestehenden Effizienzhauses oder einer entsprechenden Wohnung (ohne Grundstückspreis)
- Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Voraussetzung für eine staatliche Förderung durch die KfW ist in allen Fällen das Mitwirken eines Energieeffizienz-Experten, der gemeinsam mit Ihnen das energetische Gesamtkonzept für die Baumaßnahmen entwickelt und für die Fachplanung zuständig ist. Außerdem bestätigt er nach Abschluss der Arbeiten die Einhaltung der vorgesehenen Energieziele und die Höhe der im Förderantrag angegebenen Kosten.
Wie hoch ist die Förderung beim KfW-Wohngebäude-Programm 261?
Die Höhe des Förderkredites beim Wohngebäude-Programm „Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren“ hängt von zwei Faktoren ab. Zum einen von den entstehenden Kosten und zum anderen von der Effizienzklasse des Gebäudes, also vom energetischen Standard, der erreicht wird. Dabei gilt die Regel: Je besser die Energieeffizienz, desto höher die Förderung.
Kredithöhe und Tilgungszuschuss nach KfW 261
Maßnahme | Kredithöhe | Tilgungszuschuss |
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KfW 261 Neubau Effizienzhaus 40 PLUS | maximal 120.000 € | bis 5 %, maximal 6.000 € |
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KfW 261 Kauf Effizienzhaus 40 PLUS | maximal 120.000 € | bis 5 %, maximal 6.000 € Bonus für besondere Nachhaltigkeit + 2,5 % |
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KfW 261 komplette Sanierung Effizienzhaus Denkmal bis 40 PLUS | maximal 150.000 € | bis 25 %, maximal 37.500 € Bonus für erneuerbare Energien + 5 % |
Im Folgenden beschreiben wir ausführlich die mögliche Höhe der Kredite und Tilgungszuschüsse für die jeweiligen baulichen Maßnahmen.
Fördergelder für komplette Sanierungen (KfW 261)
Für die Komplettsanierung eines bestehenden Gebäudes zu einem Effizienzhaus gilt der gleiche Grundsatz wie bei Neubauten: Je besser die Effizienzstufe der Immobilie nach der Sanierung ausfällt, desto höher ist der Kredit und der Tilgungszuschuss im Rahmen der KfW-Förderung. Der höchste Kreditbetrag liegt bei 150.000 €. Dazu kann ein Tilgungszuschuss von bis zu 37.500 € genutzt werden.
Bei der Sanierung eines alten Gebäudes bestehen mehr Effizienzklassen (vom Effizienzhaus 40 PLUS über das Effizienzhaus 70 und 85 bis zum Denkmal) als bei Neubauten, deshalb existieren deutlich mehr Förderstufen.
Seit Januar 2023 sind auch Eigenleistungen und dabei entstehende Matrialkosten förderfähig. Voraussetzung ist die Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten oder Fachbetriebes, dass die Eigenleistungen fachgerecht ausgeführt und Materialkosten korrekt abgerechnet wurden.
Bis März 2023: Fördergelder für energieeffiziente Neubauten (KfW 261)
Als Förderung für den Bau oder Kauf eines Effizienzhauses erhielten Sie einen Kreditbetrag bis zu 120.000 € zu den günstigen Konditionen der KfW. Den besten Energiestandard erreichte das Effizienzhaus KfW 40 PLUS. In dieser Klasse ist der Wärmeenergieverbrauch um 60 % geringer als bei einem vergleichbaren Neubau.
Zusätzlich zum Kredit konnten Sie einen Tilgungszuschuss von bis zu 6.000 € erhalten, mit dem der Kreditbetrag nach Abschluss des Vorhabens reduziert wurde. Seit dem 1. März 2023 können Sie Fördergelder für den Neubau eines Effizienzhauses über das Programm 297 beantragen.
Bis Juli 2022: Förderung einzelner Maßnahmen am Haus (KfW 262)
Bis zum Juli 2022 wurden mit dem Programm 262 auch Einzelmaßnahmen zur Sanierung eines Gebäudes mit Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert. Dabei konnte es sich um den Einbau neuer, gut isolierender Fenster, um eine Wärmepumpe oder um eine bessere Wärmedämmung des Daches handeln. Diese Einzelmaßnahmen wurden von der KfW im Rahmen des Programmes 262 unterstützt.
- mit einem Kredit bis zu 60.000 € pro Kalenderjahr
- und einem Tilgungszuschuss zwischen 20 und 40 % des Kreditbetrages
Mit der Reform der Bundesförderung effizienter Gebäude im Juli 2022 wurde das Programm 262 gestoppt. Jetzt können nur noch Investitionszuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Wie sind die Konditionen beim KfW Kredit 261?
Die Höhe der Zinsen hängt von der gewünschten Laufzeit des Kredites und von der Form der Finanzierung ab. Möglich ist die Auswahl zwischen
- einem Annuitätendarlehen und
- einem endfälligen Darlehen.
Entscheiden Sie sich für ein Annuitätendarlehen, das Sie in regelmäßigen Raten zurückzahlen schwanken die Zinsen zwischen 0,47 und 1,86 % Effektivzins, wie folgende Tabelle zeigt.
Zinsen und Laufzeiten beim KfW-Programm 261
effektiver Jahreszins | Laufzeit | tilgungsfreie Anlaufzeit |
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0,47 % | 4–10 Jahre | 1–2 Jahre |
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1,58 % | 11–20 Jahre | 1–3 Jahre |
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1,86 % | 21–30 Jahre | 1–5 Jahre |
In allen Fällen besteht eine tilgungsfreie Anlaufzeit und eine 10-jährige Zinsbindung, während der der Zinssatz unverändert bleibt. Sie können auch die Form eines endfälligen Darlehens wählen, das Sie am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückzahlen. In diesem Fall steigen die Zinsen und der effektive Jahreszins beträgt 1,98 % bei einer Laufzeit zwischen 4 und 10 Jahren.
Die Auszahlung ist sowohl in einer Gesamtsumme als auch in Teilbeträgen möglich. Sondertilgungen eines Teils des Kreditbetrages sind nicht vorgesehen.
Wer kann das KfW-Wohngebäude-Programm 261 beantragen?
Das KfW-Programm 261 steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Organisationen wie Verbänden, Kirchen und Wohnungsbaugenossenschaften zur Verfügung.
Einen Förderantrag können Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, des Gebäudes oder des betroffenen Gebäudeteils stellen. Außerdem sind Contractoren antragsberechtigt. Das sind Unternehmen, die im Auftrag des Immobilienbesitzers z. B. eine neue Heizungsanlage planen und den Einbau durchführen. Diese Form der Zusammenarbeit ist im Energiesektor relativ häufig.
Der Antrag auf Fördermittel ist grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Damit ist bei Baumaßnahmen der Vertragsabschluss und beim Kauf eines Gebäudes die Unterzeichnung des Kaufvertrages gemeint.
Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung möglich
Die Förderung durch das KfW-Programm 261 ist nur möglich, wenn ein Energieeffizienz-Experte für die Fachplanung und Baubegleitung hinzugezogen wird. Für die dadurch entstehenden Kosten können Sie im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen „Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung“ beantragen.
Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Kredit mit einem Tilgungszuschuss. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Maßnahmen.
Höhe des Tilgungszuschusses für Baubegleitung und Fachplanung
Umfang der Maßnahmen | zusätzlicher Kredit | Tilgungszuschuss |
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Bau, Umbau oder Kauf eines kompletten Effizienzhauses | bis zu 10.000 € | maximal 5.000 € je Vorhaben |
Wie kann ich die KfW-Förderung 261 beantragen?
Sie beantragen die Förderkredite des KfW-Programms nicht direkt bei der KfW. Das macht für Sie in Absprache mit Ihnen eine durchleitende Bank. Dabei wird es sich in der Regel um Ihre Hausbank handeln, bei der Ihre Baufinanzierung läuft. Meist wird neben den Krediten aus den KfW-Fördermitteln ein weiterer Baukredit notwendig sein, es sei denn ausreichend Eigenkapital ist vorhanden.
So beantragen Sie Schritt für Schritt Ihren KfW-Antrag
Der gesamte Vorgang der Antragstellung lässt sich in vier Schritte gliedern:
- Sie suchen einen Energieeffizienz-Experten, der mit Ihnen alle Maßnahmen durchspricht und eine Bestätigung ausstellt, mit der Sie das Erreichen der energetischen Ziele belegen.
- Sie sprechen mit Ihrer Bank über die geplanten Maßnahmen und klären den gesamten Finanzierungsbedarf. Ihre Bank beantragt den KfW-Kredit für Sie.
- Sie beauftragen Handwerksunternehmen zur Durchführung der energetischen Sanierung, schließen Verträge mit Lieferanten oder unterschreiben den Immobilienkaufvertrag.
- Nach Beendigung der Arbeiten erhalten Sie vom Energie-Experten eine Bestätigung, dass die angestrebten Ziele erreicht wurden. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrer Bank ein, damit der Tilgungszuschuss der KfW gutgeschrieben werden kann.
Beachten Sie unbedingt die Fristen zur Antragstellung. Sie müssen den Förderantrag bei der KfW vor dem Tag der Auftragserteilung an das ausführende Unternehmen oder der Unterzeichnung eines Kaufvertrages eingereicht haben.