Immobilienfinanzierung

KfW 261 und 262: Der Wohn­gebäude-Kredit für energie­effizientes Sanieren

Die KfW-Programme 261 und 262 sind Teil der Bundes­för­de­rung für effi­ziente Ge­bäude (BEG). Mit dieser För­de­rung werden seit 2021 ener­gie­effi­zientes Sa­nieren und Bauen unter­stützt. Das Programm 262 wurde im Juli 2022 gestoppt, der Neubau 2023 herausgenommen und in ein eigenes Programm überführt.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung
Stand: 02.10.2023
Neues Förderprogramm für Familien

Seit dem 1. Juni 2023 gibt es ein neues KfW-Förder­programm mit dem Titel "Wohneigentum für Familien (WEF)", es gilt als Nachfolger des Bau­kin­der­geldes. Damit werden Familien mit geringen bis mittleren Einkommen beim Kauf von selbstgenutztem Wohnraum unterstützt. Die KfW vergibt zinsgünstige Kredite bis zu maximal 240.000 € je Antrag­steller. Berechtigt sind Familien mit einem Einkommen von bis zu 60.000 € im Jahr. Je mehr Kinder zum Haushalt gehören, desto höher steigt die Einkommensgrenze. Die Förderung gilt bei Neubauten oder Erstkauf, die mindestens den Standard Effizienzhaus 40 erfüllen.

KfW-Programm 262 kann nicht mehr beantragt werden

Am 28. Juli 2022 wurde das Prog­ramm 262 der KfW im Rahmen der BEG-Reform gestrichen. Damit entfallen die Fördermaßnahmen für energetische Einzelmaßnahmen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

KfW Programm 261/262: Mit zinsgünstigen Krediten energieeffizient sanieren und bauen

Die Wohnkredite 261 und 262 konnten seit dem 1. Juli 2021 im Rah­men der neu ge­schaf­fenen Bun­des­förde­rung für effi­ziente Ge­bäude (BEG) be­an­tragt werden. Diese KfW-Pro­gram­me för­derten im Auf­trag des Bun­des­minis­teri­ums für Wirt­schaft und Ener­gie (BMWi) Maß­nahmen von Bau­herren und Immo­bilien­be­sit­zern, die dem ener­gie­effi­zienten Sa­nieren oder Bauen einer Immo­bilie dienen, mit zins­güns­tigen Kre­diten und Til­gungs­zu­schüssen. Im Juli 2022 wurde das Programm 262 gestoppt. Im März 2023 ging das neue KfW-Programm 297/298 an den Start. Zeitgleich fiel die Förderung von Neubauten aus dem Programm 261 heraus und wurde in das neue Programm überführt.

Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Über­blick über die Leis­tungen der KfW-Pro­gram­me 261 und 262.

Art und Höhe der Förderung in den KfW-Programmen 261 und 262

Art der Förderung Höhe der Förderung

Kredit für Sanierung und Kauf eines frisch sanierten Gebäudes

KfW 261

bis zu 150.000 €

Kredit bei Einzelmaßnahmen (bis Juli 2022!)

KfW 262

bis zu 150.000 €
effektiver Jahreszins ab 0,16 %
Tilgungszuschuss bei Bestandsanierungen bis zu 25 %
tilgungsfreie Jahre bis zu 5 Jahre

zusätzliche Förderung für Baubegleitung

Kredit bis zu 10.000 €

Tilgungszuschuss bis zu 5.000 €

Die KfW-Programme 261 und 262 ersetzen die vor­herigen Pro­gram­me 151, 152 und 153, die seit Juli 2021 nicht mehr be­an­tragt werden können.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

„Wir wollen die Anreize für Investitionen in Ener­gie­effi­zienz und Er­neuer­bare Ener­gien spür­bar ver­stär­ken und die Sanie­rungs­rate im Gebäude­bereich steigern.“

Welche Maßnahmen werden mit dem KfW-Programm 261 gefördert?

Das Programm KfW 261 fördert verschiedene bau­liche Vor­haben bei Wohngebäuden:

  • Komplettsanierung eines bestehenden Ge­bäu­des zu einem Effi­zienz­haus (In­klu­sive Bau­neben­kosten)
  • Kauf eines bereits bestehenden Effizienzhauses oder einer ent­sprech­enden Woh­nung (ohne Grund­stücks­preis)
  • Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche

Voraussetzung für eine staatliche För­de­rung durch die KfW ist in allen Fällen das Mit­wirken eines Ener­gie­effi­zienz-Experten, der ge­mein­sam mit Ihnen das ener­getische Gesamt­konzept für die Bau­maß­nahmen ent­wickelt und für die Fach­planung zu­stän­dig ist. Außer­dem be­stä­tigt er nach Ab­schluss der Ar­beiten die Ein­hal­tung der vor­ge­sehenen Ener­gie­ziele und die Höhe der im Förder­antrag an­ge­gebenen Kosten.

Experten finden

Eine Auswahl an von der KfW an­er­kann­ten Ener­gie­effi­zienz-Experten fin­den Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

Wie hoch ist die Förderung beim KfW-Wohngebäude-Programm 261?

Die Höhe des Förderkredites beim Wohngebäude-Programm „Haus und Wohnung ener­gie­effi­zient bauen und sa­nie­ren“ hängt von zwei Fak­toren ab. Zum einen von den ent­stehen­den Kos­ten und zum an­deren von der Effi­zienz­klasse des Ge­bäu­des, also vom ener­ge­tischen Stan­dard, der er­reicht wird. Dabei gilt die Regel: Je besser die Ener­gie­effi­zienz, desto höher die Förderung.

Kredithöhe und Tilgungszuschuss nach KfW 261

Maßnahme Kredithöhe Tilgungszuschuss

KfW 261

Neubau Effizienzhaus

40 PLUS

maximal 120.000 € bis 5 %, maximal 6.000 €

KfW 261

Kauf Effizienzhaus

40 PLUS

maximal 120.000 €

bis 5 %, maximal 6.000 €

Bonus für besondere Nachhaltigkeit + 2,5 %

KfW 261

komplette Sanierung

Effizienz­haus Denkmal

bis 40 PLUS

maximal 150.000 €

bis 25 %, maximal 37.500 €

Bonus für erneuerbare Energien + 5 %

Im Folgenden beschreiben wir ausführlich die mögliche Höhe der Kredite und Til­gungs­zu­schüsse für die je­wei­ligen bau­lichen Maß­nahmen.

Fördergelder für komplette Sanierungen (KfW 261)

Für die Komplettsanierung eines be­ste­hen­den Ge­bäu­des zu einem Effi­zienz­haus gilt der gleiche Grund­satz wie bei Neu­bauten: Je besser die Effi­zienz­stufe der Immo­bilie nach der Sa­nie­rung aus­fällt, desto höher ist der Kre­dit und der Til­gungs­zu­schuss im Rah­men der KfW-För­derung. Der höchste Kre­dit­betrag liegt bei 150.000 €. Dazu kann ein Til­gungs­zu­schuss von bis zu 37.500 € ge­nutzt werden.

Bei der Sanierung eines alten Ge­bäu­des be­stehen mehr Effi­zienz­klassen (vom Effi­zienz­haus 40 PLUS über das Effi­zienz­haus 70 und 85 bis zum Denk­mal) als bei Neu­bauten, des­halb exis­tieren deut­lich mehr Förderstufen.

Seit Januar 2023 sind auch Eigenleistungen und dabei entstehende Matrialkosten förderfähig. Voraussetzung ist die Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten oder Fachbetriebes, dass die Eigenleistungen fachgerecht ausgeführt und Materialkosten korrekt abgerechnet wurden.

Bis März 2023: Fördergelder für energieeffiziente Neubauten (KfW 261)

Als Förderung für den Bau oder Kauf eines Effizienz­hauses er­hiel­ten Sie einen Kre­dit­be­trag bis zu 120.000 € zu den güns­tigen Kon­di­tio­nen der KfW. Den bes­ten Ener­gie­stan­dard er­reichte das Effi­zienz­haus KfW 40 PLUS. In die­ser Klasse ist der Wärme­ener­gie­ver­brauch um 60 % geringer als bei einem ver­gleich­baren Neubau.

Zusätzlich zum Kredit konnten Sie einen Til­gungs­zu­schuss von bis zu 6.000 € er­hal­ten, mit dem der Kre­dit­be­trag nach Ab­schluss des Vor­habens redu­ziert wurde. Seit dem 1. März 2023 können Sie Fördergelder für den Neubau eines Effizienzhauses über das Programm 297 beantragen.

Bis Juli 2022: Förderung einzelner Maßnahmen am Haus (KfW 262)

Bis zum Juli 2022 wurden mit dem Programm 262 auch Einzelmaßnahmen zur Sanierung eines Gebäudes mit Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert. Dabei konnte es sich um den Ein­bau neuer, gut iso­lie­ren­der Fens­ter, um eine Wärme­pumpe oder um eine bessere Wärme­dämmung des Daches handeln. Diese Einzel­maß­nahmen wurden von der KfW im Rahmen des Pro­gram­mes 262 unterstützt.

  • mit einem Kredit bis zu 60.000 € pro Kalenderjahr
  • und einem Tilgungszuschuss zwischen 20 und 40 % des Kreditbetrages

Mit der Reform der Bundesförderung effizienter Gebäude im Juli 2022 wurde das Programm 262 gestoppt. Jetzt können nur noch Investitionszuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

Wie sind die Konditionen beim KfW Kredit 261?

Die Höhe der Zinsen hängt von der gewünschten Lauf­zeit des Kre­dites und von der Form der Finan­zie­rung ab. Mög­lich ist die Aus­wahl zwischen

  • einem Annuitätendarlehen und
  • einem endfälligen Darlehen.

Entscheiden Sie sich für ein Annuitätendarlehen, das Sie in regel­mäßi­gen Raten zu­rück­zahlen schwan­ken die Zin­sen zwischen 0,47 und 1,86 % Effek­tiv­zins, wie fol­gende Ta­belle zeigt.

Zinsen und Laufzeiten beim KfW-Programm 261

effektiver Jahreszins Laufzeit tilgungsfreie Anlaufzeit
0,47 % 4–10 Jahre 1–2 Jahre
1,58 % 11–20 Jahre 1–3 Jahre
1,86 % 21–30 Jahre 1–5 Jahre

Stand: Oktober 2023

In allen Fällen besteht eine tilgungsfreie An­lauf­zeit und eine 10-jährige Zins­bin­dung, wäh­rend der der Zins­satz un­ver­än­dert bleibt. Sie können auch die Form eines end­fälli­gen Dar­lehens wählen, das Sie am Ende der Lauf­zeit in einem Be­trag zu­rück­zahlen. In diesem Fall stei­gen die Zin­sen und der effek­tive Jahres­zins be­trägt 1,98 % bei einer Lauf­zeit zwi­schen 4 und 10 Jahren.

Die Auszahlung ist sowohl in einer Gesamt­summe als auch in Teil­be­trägen mög­lich. Sonder­til­gungen eines Teils des Kre­dit­be­trages sind nicht vorgesehen.

Wer kann das KfW-Wohngebäude-Programm 261 beantragen?

Das KfW-Programm 261 steht sowohl Privat­per­sonen als auch Unter­nehmen und Or­gani­sa­tionen wie Ver­bän­den, Kir­chen und Woh­nungs­bau­ge­nossen­schaften zur Verfügung.

Einen Förderantrag können Eigentümer, Päch­ter oder Mie­ter des Grund­stücks, des Ge­bäu­des oder des be­trof­fenen Ge­bäude­teils stellen. Außer­dem sind Con­trac­toren an­trags­be­rechtigt. Das sind Unter­nehmen, die im Auf­trag des Immo­bilien­besit­zers z. B. eine neue Hei­zungs­an­lage pla­nen und den Ein­bau durch­führen. Diese Form der Zu­sammen­arbeit ist im Ener­gie­sektor rela­tiv häufig.

Der Antrag auf Fördermittel ist grund­sätz­lich vor Be­ginn des Vor­ha­bens zu stel­len. Damit ist bei Bau­maß­nahmen der Ver­trags­ab­schluss und beim Kauf eines Ge­bäu­des die Unter­zeich­nung des Kauf­ver­trages gemeint.

Zuschuss für Baubegleitung und Fach­planung möglich

Die Förderung durch das KfW-Programm 261 ist nur mög­lich, wenn ein Ener­gie­effi­zienz-Experte für die Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung hin­zu­ge­zogen wird. Für die dadurch ent­ste­hen­den Kos­ten können Sie im Rah­men der Bundes­förde­rung für effi­ziente Gebäude (BEG) einen „Zu­schuss für Bau­be­glei­tung und Fach­pla­nung“ beantragen.

Dabei handelt es sich um einen zu­sätz­lichen Kre­dit mit einem Til­gungs­zu­schuss. Die Höhe rich­tet sich nach dem Um­fang der Maßnahmen.

Höhe des Tilgungszuschusses für Baubegleitung und Fachplanung

Umfang der Maßnahmen zusätzlicher Kredit Tilgungszuschuss

Bau, Umbau oder Kauf eines

kompletten Effizienzhauses

bis zu 10.000 € maximal 5.000 € je Vorhaben

Wie kann ich die KfW-Förderung 261 beantragen?

Sie beantragen die Förderkredite des KfW-Programms nicht di­rekt bei der KfW. Das macht für Sie in Ab­spra­che mit Ihnen eine durch­lei­tende Bank. Dabei wird es sich in der Re­gel um Ihre Haus­bank han­deln, bei der Ihre Bau­finan­zierung läuft. Meist wird neben den Kre­diten aus den KfW-Förder­mitteln ein wei­terer Bau­kre­dit not­wen­dig sein, es sei denn aus­rei­chend Eigen­kapi­tal ist vorhanden.

So beantragen Sie Schritt für Schritt Ihren KfW-Antrag

Der gesamte Vorgang der Antragstellung lässt sich in vier Schritte gliedern:

  1. Sie suchen einen Energieeffizienz-Experten, der mit Ihnen alle Maß­nah­men durch­spricht und eine Be­stäti­gung aus­stellt, mit der Sie das Er­rei­chen der ener­ge­tischen Zie­le belegen.
  2. Sie sprechen mit Ihrer Bank über die ge­plan­ten Maß­nah­men und klä­ren den ge­sam­ten Finan­zierungs­bedarf. Ihre Bank be­an­tragt den KfW-Kredit für Sie.
  3. Sie beauftragen Handwerksunternehmen zur Durch­füh­rung der ener­ge­tischen Sa­nie­rung, schlie­ßen Ver­träge mit Lie­fe­ran­ten oder unter­schrei­ben den Immo­bilien­kauf­ver­trag.
  4. Nach Beendigung der Arbeiten erhalten Sie vom Energie-Experten eine Be­stäti­gung, dass die an­ge­stre­bten Ziele er­reicht wurden. Diese Be­stäti­gung rei­chen Sie bei Ihrer Bank ein, damit der Til­gungs­zu­schuss der KfW gut­ge­schrie­ben werden kann.

Beachten Sie unbedingt die Fristen zur An­trag­stellung. Sie müssen den Förder­an­trag bei der KfW vor dem Tag der Auf­trags­er­tei­lung an das aus­führende Unter­nehmen oder der Unter­zeich­nung eines Kauf­ver­trages ein­gereicht haben.

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