Heizungscheck und Heizungsprüfung: Gilt die Pflicht noch?

Seit 2026 regelt das neue Gebäude­modernisie­rungs­gesetz (GModG) die ver­pflich­tende Prüfung und Opti­mierung älterer Heizungs­anlagen. Wir er­klären, für wen der Heizungs­check gilt, welche Fristen einzu­halten sind, was geprüft wird und mit welchen Kosten Eigen­tümer rechnen müssen.

Zuständige Redakteurin für die Bereiche Strom & Gas und DSL & Handy
Stand: 04.09.2026
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Das Wichtigste in Kürze
  • Seit Juli 2026 regelt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die verpflichtende Heizungsprüfung und -optimierung nach § 60b.
  • Die Pflicht betrifft wassergeführte Heizungsanlagen – ausgenommen Wärmepumpen – in Gebäuden mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten.
  • Anlagen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2027 geprüft werden. Bei neueren Anlagen endet die Frist ein Jahr nach dem 15. Betriebsjahr.
  • Fachpersonal hält das Ergebnis und den Optimierungsbedarf schriftlich fest. Erforderliche Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.

Was ist der Heizungscheck?

Bei einem Heizungscheck untersucht Fach­personal, wie energie­effizient eine Heizungs­anlage arbeitet und an welchen Stellen sich ihr Betrieb verbessern lässt. Geprüft werden beispiels­weise die Einstellungen der Heizung, die Heizungs­pumpe, mögliche Wärme­verluste und die Dämmung der Leitungen. Festge­stellte Opti­mierungs­maß­nahmen können den Energie­verbrauch und damit die Heiz­kosten senken.

Der Begriff „Heizungscheck“ wird häufig allgemein verwendet. Rechtlich ist jedoch zwischen dem früheren Effizienz­check für Gas­heizungen und der heute geltenden Heizungs­prüfung nach § 60b Gebäude­modernisierungs­gesetz (GModG) zu unterscheiden.

Welche Regelungen galten bis September 2024 für Gasheizungen?

Vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. Sep­tember 2024 schrieb die Verordnung EnSimiMaV einen ein­maligen Heizungs­check für Gebäude mit Gas­hei­zung vor. Eigen­tümer mussten die Anlage durch Fach­personal prüfen und fest­gestellte Optimierungs­maßnahmen durch­führen lassen. Für die meisten Gebäude endete die Frist am 15. September 2024; bei größeren Wohn- und Nicht­wohn­gebäuden galt teil­weise bereits der 30. September 2023.

Von der Pflicht ausgenommen waren unter anderem Anlagen, bei denen bereits eine vergleich­bare Prüfung oder ein hydrau­lischer Abgleich vorge­nommen worden war. Öl- und andere nicht mit Gas betriebene Heizungen fielen nicht unter diese befristete Regelung.

Die EnSimiMaV ist inzwischen außer Kraft. Für bestimmte ältere Heizungs­anlagen gilt heute statt­dessen die Heizungs­prüfung und -optimierung nach § 60b GModG.

GModG-Regelungen lösen den früheren Heizungscheck ab

Der verpflichtende Heizungs­check für Gas­heizungen nach der Verord­nung EnSimiMaV ist am 30. Septem­ber 2024 ausgelaufen. An seine Stelle trat die gesetz­liche Heizungs­prüfung und -optimierung nach § 60b des dama­ligen Gebäude­energie­gesetzes. Seit der Gesetzes­änderung im Juli 2026 wird diese Vorschrift im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) fort­geführt.

Das Ziel bleibt unver­ändert: Ältere Heizungs­anlagen sollen über­prüft und so eingestellt werden, dass sie möglichst effizient und energie­sparend arbeiten. Dazu werden unter anderem die Heizkurve, die Vorlauf­temperatur, die Heizungs­pumpe und die Dämmung von Leitungen kontrolliert. Zeigt die Prüfung Optimierungs­bedarf, müssen die erforder­lichen Maßnahmen grund­sätzlich innerhalb eines Jahres umgesetzt und dokumentiert werden.

Die gesetzliche Heizungsprüfung gilt nicht für jedes Gebäude und jede Heizungs­art. Ob Sie betroffen sind und welche Frist für Ihre Anlage gilt, hängt insbesondere von der Anzahl der Nutzungs­einheiten, der Heiztechnik und dem Einbau­datum ab.

Für wen gibt es eine Pflicht zur Heizungsprüfung?

Anders als bei der Verordnung zum Heizungs­check, die nur für Gas­hei­zungen galt, sind laut GModG auch Eigen­tümer von wassergeführten Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Einheiten zum Effizienz­check ver­pflichtet. Wärmepumpen werden separat geprüft. Hier gelten eigene Rege­lungen aus dem Gebäude­Modernisierungs­gesetz zur Heizungs­prüfung und -optimierung.

Eine Aus­nahme gibt es dagegen für Heizungs­anlagen mit standardi­sierten Gebäude­auto­mationen: Da hier die Heizungs­prüfung bereits regel­mäßig statt­findet, ist keine eigen­ständige Über­prüfung nötig.

Welche Fristen gelten für die Heizungsprüfung?

Die Heizungsprüfung ist Pflicht für alle Heizungs­an­lagen, die mit Wasser als Wärme­träger betrieben werden. Je nach Alter der Heizung gelten jedoch unter­schied­liche Fristen für die Prüfung und Optimierung.

  • Einbau nach dem 30. September 2009: inner­halb von einem Jahr nach Ablauf von 15 Jahren ab Installation
  • Einbau vor dem 30. September 2009: bis zum 30. September 2027

Während beim zweiten Fall die Frist ein­deutig geregelt ist, richtet sie sich im ersten Fall nach dem Ein­bau­datum der Heiz­anlage. Grund­sätz­lich lässt sich die Frist folgen­der­maßen berechnen:

Datum des Einbaus + 15 Jahre + 1 Jahr = Fristende für die Heizungs­prüfung

Wurde die Heizung also bei­spiels­weise am 17. Juni 2014 einge­baut, muss die Heizungs­prüfung und -optimierung bis spätes­tens 17. Juni 2030 erfolgt sein. Achtung: Lag das Ein­bau­datum dagegen bereits zwischen Oktober und Dezember 2010, endet die Frist für die Über­prüfung schon 2026!

Welche Konsequenzen drohen, wenn ich die Heizungsprüfung nicht mache?

Was passiert, wenn ich den Effizienz­check nicht mache? Und wer kontrolliert, ob der Heizungs­check gemacht wurde? Beide Fragen wurden in der EnSimiMav-Ver­ordnung nicht ein­deutig geregelt.

Anders sieht es mit der Pflicht zur Heizungs­prüfung aus. Da diese im Gebäude­modernisierungs­gesetz fest­gelegt ist, gibt es auch ent­sprechende Regelungen, wenn der neue Heizungs­check nicht gemacht wurde. Konkret sieht das GEG ein Buß­geld von bis zu 5.000 € für die ver­säumte Heizungs­prüfung vor. Geahndet wird das Ganze laut § 108 GModG als Ordnungs­widrig­keit.

Wie laufen der Heizungscheck und die Heizungs­prüfung in der Praxis ab?

Mit dem Effizienzcheck sollen Heiz­anlagen opti­miert werden und dadurch lang­fristig möglichst effizient und energie­sparend arbeiten. Daher darf die Über­prüfung und Opti­mierung des Heiz­systems auch nur durch eine fach­kundige Person wie bspw.

  • Schornsteinfeger,
  • Heizungsbauer,
  • Elektrotechniker oder
  • Energieberater

durchgeführt werden. Laut GModG sollen die Heizungs­prüfung sowie daraus resul­tierende erfor­der­liche Maß­nahmen zur Opti­mierung mit ohnehin statt­finden Tätig­keiten, etwa bei Kehr- und Über­prüfungs­tätig­keiten, einer Feuer­stätten­schau oder der jähr­lichen Heizungs­wartung, zusammen durch­geführt werden. Ebenso können sie auch zusammen mit einem hydrau­lischen Ab­gleich der Hei­zung erfolgen.

Was ist ein hydraulischer Abgleich der Heizung?

Der hydraulische Abgleich der Heizung sorgt dafür, dass die Wasser­menge in den Heiz­körpern richtig verteilt ist. Er ist für Mehr­familien­häuser ab sechs Wohnungen sowie für gewerb­lich genutzte und öffent­liche Gebäude Pflicht – und zwar unab­hängig vom Effizienz­check der Heiz­anlage.

Was wird beim Effizienzcheck geprüft?

Wie beim Heizungscheck gehen die Fach­personen auch bei der Heizungs­prüfung nach einem vor­gege­benen Punkte­schema vor und arbeiten eine Check­liste ab. An­schließend wird das Ergebnis des Heizungs­checks in einem Formular fest­gehalten. So wird ein syste­matisches und ver­gleich­bares Ver­fahren sicher­gestellt.

Folgende Fragen werden bei der Unter­suchung u. a. beant­wortet:

  • Gibt es einen möglichen Ener­gie­ver­lust bei der Wärme­er­zeu­gung?
  • Bestehen Oberflächen- oder Ven­ti­la­tions­ver­luste?
  • Sind der Heiz­kessel und die Heiz­pumpe ange­messen di­men­sio­niert?
  • Funktionieren die Rege­lungs­ein­rich­tungen der Heiz­körper?
  • Wie effektiv ist die Dämmung der Rohr­lei­tungen?
  • Arbeiten die Heiz­körper tech­nisch ein­wand­frei?

Anhand des Ergebnisses können anschließend Opti­mierungen der Heizungs­anlage nötig werden. Sie haben die Pflicht, alle beim Hei­zungs­check fest­ge­stellten Maß­nah­men durch­füh­ren zu lassen. Gleiches gilt auch für die neue Heizungs­prüfung. In der folgenden Tabelle haben wir die ver­schie­denen mög­lichen Opti­mierungs­maß­nahmen aus dem Heizungs­check und der Heizungs­prüfung einander gegen­über­gestellt.

Maßnahmen zur Heizungsoptimierung im Überblick

MaßnahmePflicht beim Heizungscheck?Pflicht bei der Heizungsprüfung?

Absenkung der Vorlauftemperatur oder Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen

 

 

Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung o.Ä., insb. Sommerabschaltungen, Urlaubssenkungen, Anwesenheitssteuerungen

 

Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes

 

Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes

 

Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern

 

 

Überprüfung der ordnungsgemäßen Einstellung der Umwälzpumpe
Information des Eigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen
Information des Eigentümers oder Nutzers über Einsatz von erneuerbaren Energien

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz, Stand: September 2026

Wie teuer ist ein Heizungscheck?

Die Kosten für einen Hei­zungs­check, der von einem Fach­be­trieb durch­ge­führt wird, liegen in einem Be­reich von 100 bis knapp 200 €. Es gibt keine fest­ge­legte offi­zielle Ge­bühr, die für ganz Deutsch­land gilt. Die An­bie­ter ver­lan­gen je nach Region, Immobilie und Aufwand unter­schied­liche Summen. Sollten Mängel an der Hei­zung fest­ge­stellt werden, die zu einem nicht effi­zien­ten Be­trieb führen, kommen die Aus­gaben für mög­liche Opti­mie­rungs­maßnah­men hinzu.

Da bei der neuen Heizungs­prüfung der Effizienz­check mit anderen Arbeiten zusammen­gelegt werden soll, können die Kosten jedoch höher aus­fallen. Auch hier wirken sich die Immo­bilien­beschaffen­heit, der Aufwand, nötige Opti­mierungs­maß­nahmen sowie regionale Preis­unter­schiede bei Hand­werks­arbeiten auf die Kosten für die Über­prüfung aus.

Effizienzcheck kann langfristig die Heizkosten senken

Auch wenn die Kosten für den Effizienz­check bei nötigen Opti­mierungs­maß­nahmen mög­licher­weise zunächst hoch aus­fallen, spart Ihnen die Über­prüfung lang­fristig Geld. Nur wenn die Heizungs­anlage optimal einge­stellt ist, kann sie effi­zient arbeiten. Durch einzelne Maß­nahmen wie das Ab­senken der Vorlauf­tempe­ratur oder der Heiz­grad­tempe­ratur kann der Ver­brauch von Heiz­mate­rial wie Öl oder Gas redu­ziert werden. So sparen Sie lang­fris­tig bei den Heiz­kosten. Auch ein günstiger Gas­tarif trägt bspw. dazu bei, die Energie­kosten in Grenzen zu halten. Unser Gas­ver­gleich hilft Ihnen dabei, einen passen­den Tarif zu finden.

Wie oft muss der Heizungscheck gemacht werden?

Ab dem Oktober 2024 galt die Änderung des Gebäude­energie­gesetzes, die im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz beibehalten wurde. Danach ist der Heizungscheck ein­malig für alle Heizungs­arten durchzu­führen. Die Fristen hier­für sind ab­hängig vom Alter der Hei­zung. Weitere Infor­matio­nen dazu finden Sie im Abschnitt „Welche Fristen gelten für die Heizungs­prüfung?“.

Wer kontrolliert, ob ich den Heizungscheck gemacht habe?

Im Gebäude­modernisierungs­gesetz ist fest­gelegt, dass das Ver­säumen der Frist für die Über­prüfung als Ordnungs­widrig­keit geahndet wird. Zuständig ist hierfür die jewei­lige Landes­behörde. Dement­sprechend kann ein Buß­geld von bis zu 5.000 € verhängt werden. Die ordnungs­gemäße Heizungs­prüfung sowie ein Heizungs­tausch sollen jeweils durch den Schorn­stein­feger geprüft werden.

Fazit: Heizungsprüfung bleibt auch unter dem GModG Pflicht

Das Gebäudemodernisierungs­gesetz (GModG) führt die ver­pflichtende Heizungs­prüfung und -optimierung fort. Betroffen sind ältere wasser­geführte Heizungs­anlagen – ausgenommen Wärme­pumpen – in Gebäuden mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungs­einheiten. Welche Frist gilt, richtet sich nach dem Einbau­datum der Heizung.

Eigentümer sollten deshalb recht­zeitig prüfen, ob ihre Anlage unter § 60b GModG fällt. Werden Mängel oder ungünstige Ein­stel­lungen festge­stellt, müssen die not­wendigen Optimierungs­maßnahmen grund­sätzlich innerhalb eines Jahres umge­setzt werden. Dadurch kann die Heizung effizienter arbeiten, weniger Energie verbrauchen und lang­fristig Heiz­kosten senken.

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