- Seit Juli 2026 regelt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die verpflichtende Heizungsprüfung und -optimierung nach § 60b.
- Die Pflicht betrifft wassergeführte Heizungsanlagen – ausgenommen Wärmepumpen – in Gebäuden mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten.
- Anlagen, die vor Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis zum 30. September 2027 geprüft werden. Bei neueren Anlagen endet die Frist ein Jahr nach dem 15. Betriebsjahr.
- Fachpersonal hält das Ergebnis und den Optimierungsbedarf schriftlich fest. Erforderliche Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.
Was ist der Heizungscheck?
Bei einem Heizungscheck untersucht Fachpersonal, wie energieeffizient eine Heizungsanlage arbeitet und an welchen Stellen sich ihr Betrieb verbessern lässt. Geprüft werden beispielsweise die Einstellungen der Heizung, die Heizungspumpe, mögliche Wärmeverluste und die Dämmung der Leitungen. Festgestellte Optimierungsmaßnahmen können den Energieverbrauch und damit die Heizkosten senken.
Der Begriff „Heizungscheck“ wird häufig allgemein verwendet. Rechtlich ist jedoch zwischen dem früheren Effizienzcheck für Gasheizungen und der heute geltenden Heizungsprüfung nach § 60b Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zu unterscheiden.
Welche Regelungen galten bis September 2024 für Gasheizungen?
Vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024 schrieb die Verordnung EnSimiMaV einen einmaligen Heizungscheck für Gebäude mit Gasheizung vor. Eigentümer mussten die Anlage durch Fachpersonal prüfen und festgestellte Optimierungsmaßnahmen durchführen lassen. Für die meisten Gebäude endete die Frist am 15. September 2024; bei größeren Wohn- und Nichtwohngebäuden galt teilweise bereits der 30. September 2023.
Von der Pflicht ausgenommen waren unter anderem Anlagen, bei denen bereits eine vergleichbare Prüfung oder ein hydraulischer Abgleich vorgenommen worden war. Öl- und andere nicht mit Gas betriebene Heizungen fielen nicht unter diese befristete Regelung.
Die EnSimiMaV ist inzwischen außer Kraft. Für bestimmte ältere Heizungsanlagen gilt heute stattdessen die Heizungsprüfung und -optimierung nach § 60b GModG.
GModG-Regelungen lösen den früheren Heizungscheck ab
Der verpflichtende Heizungscheck für Gasheizungen nach der Verordnung EnSimiMaV ist am 30. September 2024 ausgelaufen. An seine Stelle trat die gesetzliche Heizungsprüfung und -optimierung nach § 60b des damaligen Gebäudeenergiegesetzes. Seit der Gesetzesänderung im Juli 2026 wird diese Vorschrift im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) fortgeführt.
Das Ziel bleibt unverändert: Ältere Heizungsanlagen sollen überprüft und so eingestellt werden, dass sie möglichst effizient und energiesparend arbeiten. Dazu werden unter anderem die Heizkurve, die Vorlauftemperatur, die Heizungspumpe und die Dämmung von Leitungen kontrolliert. Zeigt die Prüfung Optimierungsbedarf, müssen die erforderlichen Maßnahmen grundsätzlich innerhalb eines Jahres umgesetzt und dokumentiert werden.
Die gesetzliche Heizungsprüfung gilt nicht für jedes Gebäude und jede Heizungsart. Ob Sie betroffen sind und welche Frist für Ihre Anlage gilt, hängt insbesondere von der Anzahl der Nutzungseinheiten, der Heiztechnik und dem Einbaudatum ab.
Für wen gibt es eine Pflicht zur Heizungsprüfung?
Anders als bei der Verordnung zum Heizungscheck, die nur für Gasheizungen galt, sind laut GModG auch Eigentümer von wassergeführten Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens sechs Einheiten zum Effizienzcheck verpflichtet. Wärmepumpen werden separat geprüft. Hier gelten eigene Regelungen aus dem GebäudeModernisierungsgesetz zur Heizungsprüfung und -optimierung.
Eine Ausnahme gibt es dagegen für Heizungsanlagen mit standardisierten Gebäudeautomationen: Da hier die Heizungsprüfung bereits regelmäßig stattfindet, ist keine eigenständige Überprüfung nötig.
Welche Fristen gelten für die Heizungsprüfung?
Die Heizungsprüfung ist Pflicht für alle Heizungsanlagen, die mit Wasser als Wärmeträger betrieben werden. Je nach Alter der Heizung gelten jedoch unterschiedliche Fristen für die Prüfung und Optimierung.
- Einbau nach dem 30. September 2009: innerhalb von einem Jahr nach Ablauf von 15 Jahren ab Installation
- Einbau vor dem 30. September 2009: bis zum 30. September 2027
Während beim zweiten Fall die Frist eindeutig geregelt ist, richtet sie sich im ersten Fall nach dem Einbaudatum der Heizanlage. Grundsätzlich lässt sich die Frist folgendermaßen berechnen:
Datum des Einbaus + 15 Jahre + 1 Jahr = Fristende für die Heizungsprüfung
Wurde die Heizung also beispielsweise am 17. Juni 2014 eingebaut, muss die Heizungsprüfung und -optimierung bis spätestens 17. Juni 2030 erfolgt sein. Achtung: Lag das Einbaudatum dagegen bereits zwischen Oktober und Dezember 2010, endet die Frist für die Überprüfung schon 2026!
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich die Heizungsprüfung nicht mache?
Was passiert, wenn ich den Effizienzcheck nicht mache? Und wer kontrolliert, ob der Heizungscheck gemacht wurde? Beide Fragen wurden in der EnSimiMav-Verordnung nicht eindeutig geregelt.
Anders sieht es mit der Pflicht zur Heizungsprüfung aus. Da diese im Gebäudemodernisierungsgesetz festgelegt ist, gibt es auch entsprechende Regelungen, wenn der neue Heizungscheck nicht gemacht wurde. Konkret sieht das GEG ein Bußgeld von bis zu 5.000 € für die versäumte Heizungsprüfung vor. Geahndet wird das Ganze laut § 108 GModG als Ordnungswidrigkeit.
Wie laufen der Heizungscheck und die Heizungsprüfung in der Praxis ab?
Mit dem Effizienzcheck sollen Heizanlagen optimiert werden und dadurch langfristig möglichst effizient und energiesparend arbeiten. Daher darf die Überprüfung und Optimierung des Heizsystems auch nur durch eine fachkundige Person wie bspw.
- Schornsteinfeger,
- Heizungsbauer,
- Elektrotechniker oder
- Energieberater
durchgeführt werden. Laut GModG sollen die Heizungsprüfung sowie daraus resultierende erforderliche Maßnahmen zur Optimierung mit ohnehin stattfinden Tätigkeiten, etwa bei Kehr- und Überprüfungstätigkeiten, einer Feuerstättenschau oder der jährlichen Heizungswartung, zusammen durchgeführt werden. Ebenso können sie auch zusammen mit einem hydraulischen Abgleich der Heizung erfolgen.
Der hydraulische Abgleich der Heizung sorgt dafür, dass die Wassermenge in den Heizkörpern richtig verteilt ist. Er ist für Mehrfamilienhäuser ab sechs Wohnungen sowie für gewerblich genutzte und öffentliche Gebäude Pflicht – und zwar unabhängig vom Effizienzcheck der Heizanlage.
Was wird beim Effizienzcheck geprüft?
Wie beim Heizungscheck gehen die Fachpersonen auch bei der Heizungsprüfung nach einem vorgegebenen Punkteschema vor und arbeiten eine Checkliste ab. Anschließend wird das Ergebnis des Heizungschecks in einem Formular festgehalten. So wird ein systematisches und vergleichbares Verfahren sichergestellt.
Folgende Fragen werden bei der Untersuchung u. a. beantwortet:
- Gibt es einen möglichen Energieverlust bei der Wärmeerzeugung?
- Bestehen Oberflächen- oder Ventilationsverluste?
- Sind der Heizkessel und die Heizpumpe angemessen dimensioniert?
- Funktionieren die Regelungseinrichtungen der Heizkörper?
- Wie effektiv ist die Dämmung der Rohrleitungen?
- Arbeiten die Heizkörper technisch einwandfrei?
Anhand des Ergebnisses können anschließend Optimierungen der Heizungsanlage nötig werden. Sie haben die Pflicht, alle beim Heizungscheck festgestellten Maßnahmen durchführen zu lassen. Gleiches gilt auch für die neue Heizungsprüfung. In der folgenden Tabelle haben wir die verschiedenen möglichen Optimierungsmaßnahmen aus dem Heizungscheck und der Heizungsprüfung einander gegenübergestellt.
Maßnahmen zur Heizungsoptimierung im Überblick
| Maßnahme | Pflicht beim Heizungscheck? | Pflicht bei der Heizungsprüfung? |
|---|---|---|
Absenkung der Vorlauftemperatur oder Optimierung der Heizkurve bei groben Fehleinstellungen
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Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung o.Ä., insb. Sommerabschaltungen, Urlaubssenkungen, Anwesenheitssteuerungen
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Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes
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Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes
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Absenkung der Heizgrenztemperatur, um die Heizperiode und -tage zu verringern
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| Überprüfung der ordnungsgemäßen Einstellung der Umwälzpumpe | ||
| Information des Eigentümers oder Nutzers über weitergehende Einsparmaßnahmen | ||
| Information des Eigentümers oder Nutzers über Einsatz von erneuerbaren Energien |
Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz, Stand: September 2026
Wie teuer ist ein Heizungscheck?
Die Kosten für einen Heizungscheck, der von einem Fachbetrieb durchgeführt wird, liegen in einem Bereich von 100 bis knapp 200 €. Es gibt keine festgelegte offizielle Gebühr, die für ganz Deutschland gilt. Die Anbieter verlangen je nach Region, Immobilie und Aufwand unterschiedliche Summen. Sollten Mängel an der Heizung festgestellt werden, die zu einem nicht effizienten Betrieb führen, kommen die Ausgaben für mögliche Optimierungsmaßnahmen hinzu.
Da bei der neuen Heizungsprüfung der Effizienzcheck mit anderen Arbeiten zusammengelegt werden soll, können die Kosten jedoch höher ausfallen. Auch hier wirken sich die Immobilienbeschaffenheit, der Aufwand, nötige Optimierungsmaßnahmen sowie regionale Preisunterschiede bei Handwerksarbeiten auf die Kosten für die Überprüfung aus.
Auch wenn die Kosten für den Effizienzcheck bei nötigen Optimierungsmaßnahmen möglicherweise zunächst hoch ausfallen, spart Ihnen die Überprüfung langfristig Geld. Nur wenn die Heizungsanlage optimal eingestellt ist, kann sie effizient arbeiten. Durch einzelne Maßnahmen wie das Absenken der Vorlauftemperatur oder der Heizgradtemperatur kann der Verbrauch von Heizmaterial wie Öl oder Gas reduziert werden. So sparen Sie langfristig bei den Heizkosten. Auch ein günstiger Gastarif trägt bspw. dazu bei, die Energiekosten in Grenzen zu halten. Unser Gasvergleich hilft Ihnen dabei, einen passenden Tarif zu finden.
Wie oft muss der Heizungscheck gemacht werden?
Ab dem Oktober 2024 galt die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, die im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz beibehalten wurde. Danach ist der Heizungscheck einmalig für alle Heizungsarten durchzuführen. Die Fristen hierfür sind abhängig vom Alter der Heizung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Welche Fristen gelten für die Heizungsprüfung?“.
Wer kontrolliert, ob ich den Heizungscheck gemacht habe?
Im Gebäudemodernisierungsgesetz ist festgelegt, dass das Versäumen der Frist für die Überprüfung als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Zuständig ist hierfür die jeweilige Landesbehörde. Dementsprechend kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 € verhängt werden. Die ordnungsgemäße Heizungsprüfung sowie ein Heizungstausch sollen jeweils durch den Schornsteinfeger geprüft werden.
Fazit: Heizungsprüfung bleibt auch unter dem GModG Pflicht
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) führt die verpflichtende Heizungsprüfung und -optimierung fort. Betroffen sind ältere wassergeführte Heizungsanlagen – ausgenommen Wärmepumpen – in Gebäuden mit mindestens sechs Wohn- oder Nutzungseinheiten. Welche Frist gilt, richtet sich nach dem Einbaudatum der Heizung.
Eigentümer sollten deshalb rechtzeitig prüfen, ob ihre Anlage unter § 60b GModG fällt. Werden Mängel oder ungünstige Einstellungen festgestellt, müssen die notwendigen Optimierungsmaßnahmen grundsätzlich innerhalb eines Jahres umgesetzt werden. Dadurch kann die Heizung effizienter arbeiten, weniger Energie verbrauchen und langfristig Heizkosten senken.