Strom & Gas

So funktioniert die Grundversorgung mit Strom und Gas

Die Grund­ver­sor­gung sichert allen Haus­hal­ten in Deutsch­land die un­unter­bro­che­ne Lie­fe­rung mit Ener­gie. Lange Zeit galt sie als sehr teuer, aber das hat sich geän­dert. Wa­rum das so ist und wie Sie zum Grund­ver­sor­ger an Ihrem Wohn­ort wech­seln kön­nen, le­sen Sie hier.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Strom & Gas

Was ist die Grundversorgung?

Jeder priva­te Haus­halt hat das Recht, auto­ma­tisch und ohne Unter­bre­chung mit Ener­gie ver­sorgt zu wer­den, mit der not­wen­di­gen Grund­ver­sor­gung. In jedem Netz­ge­biet exis­tiert dazu ein Stan­dard­tarif. Zu die­sem Grund­ver­sor­gungs­ta­rif wird jeder Haus­halt auto­ma­tisch mit Ener­gie ver­sorgt, falls der Kun­de ohne Ver­trag bei einem Anbie­ter ist und sich nicht für einen ande­ren Tarif ent­schei­det. Diese Ab­siche­rung für priva­te Haus­hal­te ist im Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz ge­re­gelt und gilt so­wohl für die Grund­ver­sor­gung mit Strom als auch für die Grund­ver­sor­gung mit Gas.

Wer ist mein Grundversorger?

Der Grund­ver­sor­ger ist immer das Unter­neh­men, das in Ihrem Netz­ge­biet die meis­ten Haus­halts­kun­den mit Strom bzw. Gas belie­fert. Das sind häu­fig die je­wei­li­gen Stadt­wer­ke. Da in Deutsch­land über 800 Netz­ge­bie­te exis­tie­ren, gibt es auch viele hun­dert Grund­ver­sor­ger. Fol­gen­de Tabel­le zeigt bei­spiel­haft die Grund­ver­sor­ger eini­ger Städ­te.

Städte und die Grundversorger für Strom und Gas

Stadt

Grundversorger

Berlin

Vattenfall

Hamburg

Vattenfall

Duisburg

Stadtwerke Duisburg

Köln

RheinEnergie

München

Stadtwerke München

Stuttgart

EnBW Energie

Der ört­liche Netz­be­trei­ber ermit­telt alle 3 Jahre den Grund­ver­sor­ger und gibt ihn auf seiner Web­site be­kannt. Für die Grund­ver­sor­gung mit Strom kann ein an­deres Unter­neh­men zu­stän­dig sein als bei der Gas-Grund­ver­sor­gung.

Ist der Grundversorger günstiger?

Das hängt davon ab, wo Sie woh­nen. Es gibt Re­gio­nen, in denen ist der Grund­ver­sor­gungs­ta­rif der güns­tigs­te. Woan­ders sieht das ganz an­ders aus, dort ist die Grund­ver­sor­gung teu­rer als alter­na­tive Tari­fe. Die Frage, was ak­tu­ell güns­ti­ger ist, die Grund­ver­sor­gung oder ein ande­rer Ta­rif, lässt sich aus einem ande­ren Grund nicht pau­schal beant­wor­ten. Fast täg­lich än­dern sich die Tari­fe der Strom- und Gas­an­bie­ter. So kann es passie­ren, dass in der einen Woche die Grund­ver­sor­gung eher teu­er und in der nächs­ten Woche der güns­tigs­te Tarif in dem be­tref­fen­den Netz­ge­biet ist.

Und warum ist der Grund­ver­sor­ger teil­weise güns­ti­ger? Das liegt an der Ein­kaufs­poli­tik der Grund­ver­sor­ger. Oft be­ste­hen lang­fris­tige Liefer­ver­trä­ge mit fest­ste­hen­den Prei­sen. Beim Ver­trags­ab­schluss z. B. im Jahr 2021 waren die Strom- und Gas­preise nied­ri­ger als heut­zu­tage. Der Grund­ver­sor­ger hat da­durch ge­rin­ge­re Kos­ten und gibt mit dem Grund­ver­sor­gungs­tarif die nied­ri­gen Ein­kaufs­prei­se an die Kun­den wei­ter. Das war nicht immer so. Noch bis zum Früh­jahr 2022 galt die Grund­ver­sor­gung als teuer, weil viele kon­kurrieren­de An­bie­ter billi­ges Gas oder billi­gen Strom ein­kau­fen konn­ten und so beson­ders günsti­ge Tari­fe ange­bo­ten ha­ben. Das ist mit der Energie­krise und den stark gestie­ge­nen Ener­gie­prei­sen nicht mehr mög­lich.

Grundversorgung ohne Preisgarantie

Beden­ken Sie, dass es in der Grund­ver­sor­gung keine Preis­garan­tien gibt. Die Preise kön­nen jeder­zeit vom Grund­ver­sor­ger erhöht wer­den. Kunden müs­sen 6 Wo­chen zuvor infor­miert wer­den. Voraus­sicht­lich wer­den viele Grund­ver­sor­ger ihren aktu­ell noch sehr güns­tigen Grund­ver­sor­gungs­tarif in den kommen­den Mona­ten er­hö­hen.

Wie teuer ist die Grundversorgung mit Strom und Gas?

Das lässt sich nicht für alle Regio­nen pau­schal beant­wor­ten. Es beste­hen je nach Wohn­ort große Preis­unter­schie­de, je nach­dem, ob für die Grund­ver­sor­gung z. B. ein großer Kon­zern wie E.ON, EnBW, Vattenfall oder ein anderer Anbie­ter wie ein Stadt­werk zu­stän­dig ist.

Die Ver­braucher­zen­trale Nordrhein-Westfalen hat die Preise der Grund­ver­sor­gung zum Stich­tag 1. Oktober 2022 unter­sucht. Bei Strom liegt danach die Preis­spanne in NRW zwischen 27,14 und 79,48 Cent/kWh. Das macht bei Haus­halten, die 3.000 kWh ver­brau­chen, Diffe­ren­zen von ca. 1.500 € pro Jahr aus. Die Ver­braucher­zentra­le hat für Nord­rhein-West­falen einen durch­schnitt­lichen Strom­preis in der Grund­ver­sor­gung von 42,45 Cent/kWh aus­ge­rech­net. Fol­gen­de Tabelle zeigt die Prei­se der Grund­ver­sor­gung mit Strom für eini­ge deut­sche Städte im Ver­gleich (Stand: 1. Oktober 2022).

Preise der Grundversorgung Strom

Stadt

Grundversorgungstarif

Berlin

33,12 Cent/kWh

Hamburg

33,29 Cent/kWh

Dortmund

39,83 Cent/kWh

Dresden

37,03 Cent/kWh

München

29,39 Cent/kWh

Bei der Grund­ver­sor­gung mit Gas kommt es zu noch grö­ße­ren Unter­schie­den bei den Prei­sen je nach Wohn­ort.

Tarifsplitting verboten

Seit dem 1. Oktober 2022 dürfen Grund­ver­sor­ger keine unter­schied­lichen Grund­ver­sor­gungs­tari­fe für Neu- und Be­stands­kun­den mehr an­bie­ten. Bis dahin muss­ten viele neue Kunden in der Grund­ver­sor­gung sehr teure Tarife bezah­len, wäh­rend Bestands­kun­den güns­tige Tari­fe behiel­ten. Durch die neue Rege­lung wer­den viele bisher günsti­ge Tarife ange­ho­ben.

Experten-Interview: Grundversorgung wird teurer

Oliver Dannenberg
© Wechselpilot

Steigende Preise bei Strom und Gas be­las­ten Haus­halte immer mehr. Nur wer genau hin­schaut, findet in seiner Region ver­gleichs­weise güns­tige Ange­bote. Warum die Grund­ver­sor­gung dabei eine immer größe­re Rolle spielt, haben wir mit Oliver Dannen­berg be­spro­chen. Er ist Ge­schäfts­führer bei Wech­sel­pilot, einem auto­mati­sier­ten Wechsel­service.

Herr Dannenberg, die Strom- und Gas­prei­se stei­gen seit Mo­na­ten. Mitt­ler­weile ist die Grund­ver­sor­gung mit güns­ti­gen Ta­ri­fen attrak­tiv, die sonst immer sehr teuer war. Wie kommt das?

Oliver Dannenberg:  „Grundversorger kaufen Strom und Gas in der Regel an der Ener­gie­börse Jahre im Vor­aus und in größe­ren Men­gen ein – und nicht wie an­de­re Ver­sor­ger kurz­fris­tig. Ent­spre­chend kann die Grund­ver­sor­gung heute Ta­rife an­bie­ten, die sich auf die Ein­kaufs­preise vom letz­ten Jahr oder von den Jah­ren davor beziehen.“

Seit dem 1. Oktober 2022 müssen Grund­ver­sor­ger die glei­chen Ta­rife für Neu- wie für Be­stands­kun­den in der Grund­ver­sor­gung an­bie­ten. Damit ist es dem Grund­ver­sor­ger nicht mehr er­laubt, die Ta­rife zu splitten und von Neu­kun­den be­son­ders teure Grund­ver­sor­gungs­ta­rife zu ver­langen. Welche Fol­gen hat die neue Re­ge­lung für Ver­braucher? Stei­gen die Ta­rife der Alt­kun­den oder sin­ken die Tarife der Neu­kunden?

Oliver Dannenberg:  „Wir als Wechsel­pilot gehen davon aus, dass die Tarife der Alt­kun­den stei­gen werden. Die Ener­gie­ver­sorger werden in der Breite ge­zwun­gen sein, massive Preis­er­hö­hungen vor­zu­nehmen. Das wird eine große Be­las­tungs­probe für die pri­vaten Haus­halte werden.“

Die Grundversorgung hat den Nachteil, dass es keine lang­fris­tige Preis­garan­tie gibt. Was bedeutet das für die Kunden?

Oliver Dannenberg:  „Die Grundversorgung kann im Prin­zip jeder­zeit ihre Preise erhöhen. Der Vor­teil an der Grund­ver­sor­gung ist je­doch, dass eine Kün­di­gungs­frist von nur 2 Wochen besteht. Kunden können also schnell auf diese Preis­er­höhung rea­gieren und ander­wei­tig einen güns­ti­geren Neu­kunden­ver­trag abschließen.“

Viele Verbraucher erhalten Schrei­ben von ihrem Ener­gie­ver­sorger, in denen deut­liche Preis­stei­ge­rungen an­ge­kün­digt werden. In diesem Fall be­steht ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Wie gehe ich als Strom- und Gas­ver­braucher am besten vor, wenn ich in die Grund­ver­sorgung will, weil das der güns­tigste Tarif in meiner Region ist?

Oliver Dannenberg:  „Im ersten Schritt sollten Ver­brau­cher ihren be­ste­hen­den Tarif mit anderen mög­lichen Tarifen ver­gleichen. Da es weder Preis­garan­tie noch Mindest­ver­trags­lauf­zeiten in der Grund­ver­sor­gung gibt, reicht es nicht, nur auf den Preis zu schauen. Wer jetzt in die güns­tige Grund­ver­sor­gung wech­selt, müsste ge­ge­be­nen­falls in weni­gen Monaten wieder einen neuen Ver­trag suchen. Des­halb prü­fen wir für un­sere Kunden lau­fend Tarife am Markt, in­zwi­schen auch die der Grund­ver­sorgung.“

Wie geht es weiter, wenn ich mich für den Grund­ver­sor­gungs­tarif entscheide?

Oliver Dannenberg:  „Laut Ener­gie­wirt­schafts­gesetz reicht eine Kün­di­gung bzw. Son­der­kün­di­gung bei dem bis­he­ri­gen An­bie­ter aus. Nach unseren letz­ten Er­fah­rungen ver­suchen Grund­ver­sor­ger je­doch häu­fig, Kunden zu­nächst 3 Monate zu Kon­di­tionen der Er­satz­ver­sor­gung zu be­lie­fern. Leider bedarf es hier häu­fig einer schrift­li­chen Ar­gu­men­ta­tion gegen­über dem An­bie­ter, um zeit­nah aus dem Tarif heraus­zukommen.“

Laut Verbraucherzentralen ist es wahr­schein­lich, dass in den kommen­den Monaten die Tarife der Grund­ver­sor­gung wie alle ande­ren teurer werden. Für Ver­brau­cher folgt daraus, dass sie immer wieder die Tarife der An­bie­ter ver­glei­chen und bei Bedarf wech­seln müssen. Wie kann Wechsel­pilot dabei den Strom- oder Gas­kunden helfen?

Oliver Dannenberg:  „Wechselpilot prüft laufend alle Ener­gie­ta­rife am Markt. Ver­brau­cher können un­ver­bind­lich über unse­ren Rech­ner heraus­finden, welche Tarife sich aktu­ell für ihre Post­leit­zahl lohnen. Wir schla­gen immer drei Tarife vor: den Preis­sie­ger, die Öko­al­ter­na­tive und unsere Emp­feh­lung. Im Prinzip wie bei einem Ver­gleichs­portal, nur dass wir noch einen Schritt weiter gehen und Ver­brau­cher in ihren Wunsch­ta­rif wechseln. Somit sparen sie sich den Preis­ver­gleich sowie den Wechsel­pro­zess. Wir über­neh­men gegen eine Service­ge­bühr, die von der Höhe der Er­spar­nisse ab­hängt, die Kommu­ni­ka­tion mit den Ver­sor­gern und unsere Kun­den können alles in ihrem Kun­den­konto ein­sehen. Sobald der Ener­gie­ver­trag aus­läuft oder eine Preis­er­höhung ansteht, haben wir schon den nächsten güns­tigen Tarif für unsere Kun­den parat und wech­seln sie er­neut. So müssen sie sich nie wieder um ihren Strom- oder Gas­vertrag küm­mern und spa­ren trotz­dem langfristig.“

Wie finde ich heraus, wer mein Grundversorger für Strom und Gas ist?

Um heraus­zu­fin­den, wer in Ihrem Wohn­ge­biet der Grund­ver­sor­ger ist, haben Sie zwei Mög­lich­kei­ten.

  1. Schauen Sie auf Ihre letzte Strom- bzw. Gas­rech­nung. Dort wird Ihr zu­stän­diger Netz­be­trei­ber an­ge­ge­ben, das sind häu­fig die ört­lichen Stadt- oder Elektri­zi­täts­wer­ke. Auf der Web­site des Netz­be­trei­bers fin­den Sie An­ga­ben zum Grund­ver­sor­ger. Finden Sie die ent­sprechen­den An­ga­ben nicht, ru­fen Sie ein­fach bei Ihrem Energie­an­bie­ter an.
  2. Nutzen Sie unse­ren Strom- oder Gas­ver­gleich und geben Sie die Post­leit­zahl Ihres Wohn­or­tes ein. Wenn Sie keinen Tarif Ihres aktu­el­len An­bie­ters ein­tra­gen, wird in der Regel auto­ma­tisch der Grund­ver­sor­gungs­tarif mit Nen­nung des Grund­ver­sor­gers ange­zeigt.

Wie wechsle ich zum Grundversorger für Strom oder Gas?

Viele Ver­brau­cher fra­gen sich „Wie komme ich in die Grund­ver­sor­gung für Strom oder für Gas?“, weil in dem ent­sprechen­den Wohn­ge­biet die Grund­ver­sor­gung der güns­tigs­te Tarif ist. Der Wechsel­vor­gang ist ein­fach und mit unse­rem Strom­ver­gleich und Gas­ver­gleich in weni­gen Schrit­ten ab­ge­schlos­sen.

Am An­fang ste­hen immer das genaue Gegen­über­stel­len und Bewer­ten der aktu­el­len Ange­bo­te. Haben Sie sich für den Tarif der Grund­ver­sor­gung ent­schie­den, schließen Sie direkt aus dem Ver­gleich heraus, den wir in Ko­opera­tion mit Veri­vox anbie­ten, den Ver­trag beim Anbie­ter ab. Dazu tra­gen Sie alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen wie Ihre Adres­se und die Zähler­num­mer in dem Wechsel­for­mu­lar ein. Nach dem Ab­schicken des Formu­lars war­ten Sie auf die Bestä­ti­gung des Grund­ver­sor­gers. Fertig!

Wie kündige ich in die Grundversorgung mit Strom und Gas?

Sie kün­di­gen den Tarif der Grund­ver­sor­gung, um zu einem ande­ren An­bie­ter mit einem Sonder­ver­trag zu wech­seln, ganz ein­fach. Grund­sätz­lich beste­hen dazu zwei Mög­lich­kei­ten.

  • Zum einen schrei­ben Sie eine schrift­liche Kündi­gung und schicken diese zu Ihrem Grund­ver­sor­ger. Das kann per Brief, per Fax oder als E-Mail gesche­hen. Beden­ken Sie die Kündi­gungs­frist von 14 Tagen.
  • Zum anderen können Sie Ihren neuen Strom- oder Gas­liefe­ran­ten damit beauf­tra­gen. Er über­nimmt alle Forma­li­tä­ten in Ihrem Auf­trag.
Wechseln leicht gemacht

Wir haben für Sie aus­führ­liche Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­stellt, wie Sie Ihren Energie­an­bie­ter wech­seln. Dazu viele Tipps, wann sich der Wech­sel lohnt und wo­rauf es bei der Aus­wahl des neuen Anbie­ters an­kommt.

Häufige Fragen zur Grundversorgung und zum Grundversorger

  • Wann fällt man in die Grundversorgung?

    Sie kommen auto­matisch in die Grund­ver­sor­gung, wenn Sie Strom oder Gas in einer Woh­nung oder in einem Haus nut­zen und kein anderer Ver­trag zur Energie­liefe­rung exis­tiert. Das kann z. B. beim Ein­zug in eine neue Woh­nung der Fall sein. Die Nut­zung von Strom oder Gas ohne alter­na­ti­ven An­bie­ter gilt als still­schwei­gen­de Willens­er­klä­rung und Sie bekom­men die Grund­ver­sor­gung. Erst wenn Sie einen ande­ren Tarif bei einem Anbie­ter Ihrer Wahl ab­ge­schlos­sen haben, endet die Grund­ver­sor­gung. Und wann meldet sich der Grund­ver­sor­ger? Er wird sich schnellst­mög­lich mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen und die ver­trag­li­chen De­tails klä­ren. Bes­ser ist es je­doch, wenn Sie sich bei dem Grund­ver­sor­ger mel­den und die Ent­nah­me von Ener­gie be­stä­ti­gen.

  • Wie lange kann man in der Grundversorgung bleiben?

    Sie können so lange in dem Ta­rif der Grund­ver­sor­gung blei­ben, wie Sie wol­len. Es gibt keine Be­schrän­kun­gen oder Fris­ten. Es ist so­gar sinn­voll, in der Grund­ver­sor­gung zu blei­ben, wenn der Grund­versor­gungs­tarif güns­tiger ist als andere Ta­rife in dem betref­fen­den Netz­ge­biet.

  • Muss ich dem Grundversorger kündigen?

    Ja, wenn Sie in einen anderen Tarif wechseln wollen, müssen Sie dem Grundversorger kündigen. Es besteht eine 14-tägige Kündigungsfrist.

  • Was passiert, wenn ich Stromschulden beim Grundversorger habe?

    Im schlimms­ten Fall kann Ihnen der Strom ab­ge­stellt wer­den. Das darf der Grund­ver­sorger aber nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen tun. So muss der geschul­de­te Betrag mindestens 100 € betra­gen, er muss Ihnen zuvor eine Mah­nung zuge­stellt haben und die Strom­sperre muss 4 Wochen zuvor an­ge­kün­digt werden. Wenn Sie Schulden beim Grund­ver­sor­ger haben, soll­ten Sie sich umge­hend mit ihm in Ver­bin­dung setzen und eine Lösung wie z. B. Raten­zah­lun­gen be­spre­chen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

    Die Ersatz­ver­sor­gung tritt für bis zu 3 Mona­te in Kraft, wenn ein Haus­halt keinen Energie­liefe­ran­ten be­sitzt. Das kann z. B. bei einem ver­zöger­ten Anbieter­wech­sel oder bei der Insol­venz eines Lieferan­ten der Fall sein. Es gal­ten bei der Ersatz­ver­sor­gung bis zum 1. August 2022 die Tarife der Grund­ver­sor­gung. Seit­dem dür­fen die Grund­ver­sor­ger für Grund- und Ersatz­ver­sor­gung ge­trenn­te Preise fest­le­gen. Die Ersatz­ver­sor­gung kann jeder­zeit ge­kün­digt wer­den, wenn Sie zu einem ande­ren Anbie­ter wech­seln.

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