Strom & Gas

So funktioniert die Grundversorgung mit Strom und Gas

Die Grund­ver­sor­gung sichert allen Haus­hal­ten in Deutsch­land die un­unter­bro­che­ne Lie­fe­rung mit Ener­gie. Lange Zeit galt sie als sehr teuer, aber das hat sich geän­dert. Wa­rum das so ist und wie Sie zum Grund­ver­sor­ger an Ihrem Wohn­ort wech­seln kön­nen, le­sen Sie hier.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Strom & Gas
Stand: 21.10.2023

Was ist die Grundversorgung?

Jeder priva­te Haus­halt hat das Recht, auto­ma­tisch und ohne Unter­bre­chung mit Ener­gie ver­sorgt zu wer­den, mit der not­wen­di­gen Grund­ver­sor­gung. In jedem Netz­ge­biet exis­tiert dazu ein Stan­dard­tarif. Zu die­sem Grund­ver­sor­gungs­ta­rif wird jeder Haus­halt auto­ma­tisch mit Ener­gie ver­sorgt, falls der Kun­de ohne Ver­trag bei einem Anbie­ter ist und sich nicht für einen ande­ren Tarif ent­schei­det. Diese Ab­siche­rung für priva­te Haus­hal­te ist im Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz ge­re­gelt und gilt so­wohl für die Grund­ver­sor­gung mit Strom als auch für die Grund­ver­sor­gung mit Gas.

Wer ist mein Grundversorger?

Der Grund­ver­sor­ger ist immer das Unter­neh­men, das in Ihrem Netz­ge­biet die meis­ten Haus­halts­kun­den mit Strom bzw. Gas belie­fert. Das sind häu­fig die je­wei­li­gen Stadt­wer­ke. Da in Deutsch­land über 800 Netz­ge­bie­te exis­tie­ren, gibt es auch viele hun­dert Grund­ver­sor­ger. Fol­gen­de Tabel­le zeigt bei­spiel­haft die Grund­ver­sor­ger eini­ger Städ­te.

Städte und die Grundversorger für Strom und Gas

Stadt

Grundversorger

Berlin

Vattenfall

Hamburg

Vattenfall

Duisburg

Stadtwerke Duisburg

Köln

RheinEnergie

München

Stadtwerke München

Stuttgart

EnBW Energie

Der ört­liche Netz­be­trei­ber ermit­telt alle 3 Jahre den Grund­ver­sor­ger und gibt ihn auf seiner Web­site be­kannt. Für die Grund­ver­sor­gung mit Strom kann ein an­deres Unter­neh­men zu­stän­dig sein als bei der Gas-Grund­ver­sor­gung.

Ist der Grundversorger günstiger?

Das hängt davon ab, wo Sie woh­nen. Es gibt Re­gio­nen, in denen ist der Grund­ver­sor­gungs­ta­rif der güns­tigs­te. Woan­ders sieht das ganz an­ders aus, dort ist die Grund­ver­sor­gung teu­rer als alter­na­tive Tari­fe. Die Frage, was ak­tu­ell güns­ti­ger ist, die Grund­ver­sor­gung oder ein ande­rer Ta­rif, lässt sich nicht pau­schal beant­wor­ten. 

Noch bis zum Früh­jahr 2022 galt die Grund­ver­sor­gung als deutlich teuer, weil viele kon­kurrieren­de An­bie­ter billi­ges Gas oder billi­gen Strom ein­kau­fen konn­ten und so beson­ders günsti­ge Tari­fe ange­bo­ten ha­ben. Das war mit der Energie­krise und den stark gestie­ge­nen Ener­gie­prei­sen nicht mehr mög­lich. Da viele Grundversorger lang­fris­tige Liefer­ver­trä­ge mit fest­ste­hen­den Prei­sen abgeschlossen hatten, konnten sie die Grundversorgung seit der 2. Jahreshälfte 2022 relativ günstig anbieten. Doch seit Anfang 2023 hat sich die Situation geändert. Mit den wieder gesunkenen Einkaufs­preisen wurden auch die Tarife der alternativen Anbieter gesenkt, sodass die Grund­versorgung an vielen Orten erneut die teurere Variante darstellt.

Grundversorgung ohne Preisgarantie

Beden­ken Sie, dass es in der Grund­ver­sor­gung keine Preis­garan­tien gibt. Die Preise kön­nen jeder­zeit vom Grund­ver­sor­ger erhöht wer­den. Kunden müs­sen 6 Wo­chen zuvor infor­miert wer­den. Voraus­sicht­lich wer­den viele Grund­ver­sor­ger ihren aktu­ell noch sehr güns­tigen Grund­ver­sor­gungs­tarif in den kommen­den Mona­ten er­hö­hen.

Wie teuer ist die Grundversorgung mit Strom und Gas?

Das lässt sich nicht für alle Regio­nen pau­schal beant­wor­ten. Es beste­hen je nach Wohn­ort große Preis­unter­schie­de, je nach­dem, ob für die Grund­ver­sor­gung z. B. ein großer Kon­zern wie E.ON, EnBW, Vattenfall oder ein anderer Anbie­ter wie ein Stadt­werk zu­stän­dig ist.

Die Ver­braucher­zen­trale Nordrhein-Westfalen hat die Preise der Grund­ver­sor­gung zum Stich­tag 1. Oktober 2022 unter­sucht. Bei Strom liegt danach die Preis­spanne in NRW zwischen 27 und 80 Cent/kWh. Das macht bei Haus­halten, die 3.000 kWh ver­brau­chen, Diffe­ren­zen von ca. 1.500 € pro Jahr aus. Die Ver­braucher­zentra­le hat für Nord­rhein-West­falen einen durch­schnitt­lichen Strom­preis in der Grund­ver­sor­gung von 42,45 Cent/kWh aus­ge­rech­net.

Fol­gen­de Tabelle zeigt die Prei­se der Grund­ver­sor­gung mit Strom für eini­ge deut­sche Städte im Ver­gleich (Stand: Oktober 2023).

Preise der Grundversorgung Strom

Stadt

Grundversorgungstarif

Berlin

41,41 Cent/kWh

Hamburg

41,96 Cent/kWh

Dortmund

46,00 Cent/kWh

Dresden

38,75 Cent/kWh

München

51,90 Cent/kWh

Bei der Grund­ver­sor­gung mit Gas kommt es zu noch grö­ße­ren Unter­schie­den bei den Prei­sen je nach Wohn­ort.

Tarifsplitting verboten

Seit dem 1. Oktober 2022 dürfen Grund­ver­sor­ger keine unter­schied­lichen Grund­ver­sor­gungs­tari­fe für Neu- und Be­stands­kun­den mehr an­bie­ten. Bis dahin muss­ten viele neue Kunden in der Grund­ver­sor­gung sehr teure Tarife bezah­len, wäh­rend Bestands­kun­den güns­tige Tari­fe behiel­ten. Durch die neue Rege­lung wer­den viele bisher günsti­ge Tarife ange­ho­ben.

Experten-Interview: Wechseln lohnt sich wieder

© Wechselpilot

Viele Grund­ver­sor­ger sen­ken aktuell ihre Preise für Strom und Gas. Trotz­dem lie­gen in den meis­ten Regio­nen die Tari­fe der Grund­ver­sor­gung über denen ande­rer An­bie­ter. Umso mehr kön­nen Verbrau­cher vom Wech­sel in einen günsti­gen Tarif profi­tie­ren. Wir haben mit Patrick Zloczewski über die aktuel­len Entwick­lun­gen und seine Erwar­tun­gen für die Zu­kunft gespro­chen. Zloczewski ist Senior Sales Manager bei Wechsel­pilot, einem auto­mati­sier­ten Wechsel­service

Herr Zloczewski, die Entwick­lung in Sachen Strom und Gas war in den letzten 2 Jah­ren turbu­lent. Es gab riesige Preis­sprün­ge, insol­ven­te Anbie­ter, Hilfs­pake­te der Regie­rung und Ver­brau­cher, die in die Grund­ver­sor­gung muss­ten. Wie ist die aktuel­le Markt­situa­tion?

Patrick Zloczewski: Aktuell ent­spannt sich die Markt­situa­tion etwas. Die Energie­preise sind in den vergan­ge­nen Mona­ten gesun­ken, wo­durch Ver­sor­ger Neu­kunden­tari­fe unter der Preis­bremse anbie­ten konn­ten und kön­nen. Da­durch haben Ver­brau­cher wie­der mehr Aus­wahl an günsti­ge­ren Strom- und Gas­ver­trä­gen. Den­noch hal­len die Nach­wehen der Energie­kri­se auf dem gesam­ten Markt weiter­hin nach. Als zum Bei­spiel die Strom- und Gas­preis­brem­se ein­ge­führt wur­de, kamen eini­ge Ver­sor­ger ihren Fris­ten nicht nach oder über­rasch­ten ihre Kun­den mit un­vor­her­ge­se­he­nen Ab­schlags­ände­run­gen, die nicht zu ihrem Vor­teil waren. Inzwi­schen hat sich aber auch hier vie­les ge­klärt und ent­spannt.

Was bedeutet das für Gas- und Strom­kun­den? Lohnt sich die Suche nach einem güns­ti­gen Anbie­ter jetzt wieder mehr?

Patrick Zloczewski: Ja, wechseln lohnt sich jetzt wie­der mehr. Ins­beson­de­re für Ver­brau­cher, die noch beim Grund­ver­sor­ger ihre Ener­gie bezie­hen. Denn dort liegen die Energie­prei­se in den meis­ten Fäl­len über denen ande­rer Ta­rife am Markt. Wir ra­ten deshalb, sich umzu­schauen.

Die Grund­ver­sor­ger galten vor der Energie­krise als sehr teuer. Dann gab es eini­ge Mona­te, in denen die Grund­ver­sor­gungs­tarife an vielen Orten sogar günsti­ger waren als die Tarife ande­rer Anbie­ter. Aktuell sind einige Grund­ver­sorgungs­tari­fe teuer, andere haben Preis­sen­kun­gen an­ge­kündigt. Wie lässt sich dieses Hin und Her er­klä­ren?

Patrick Zloczewski: Grund­ver­sorger belie­fern im je­weili­gen Liefer­ge­biet die meis­ten Haus­halte. Sie fan­gen zu­dem diejeni­gen Haus­halte auf, bei denen zum Bei­spiel der Wechsel zum alterna­ti­ven Ver­sor­ger nicht funktio­niert hat oder die sich nicht aktiv um ihren Energie­ver­trag küm­mern. Entspre­chend kaufen Grund­ver­sor­ger Jahre im Vor­aus weit­aus mehr Ener­gie ein als frei­er Ver­sor­ger. Letztes Jahr konn­ten sie daher auf ihr Energie­kon­tin­gent zurück­grei­fen und ver­gleichs­weise günsti­ge­re Tarife an­bie­ten, obwohl überall die Preise weiter stie­gen. Doch auch dieses Kontin­gent war irgend­wann er­schöpft und Grund­ver­sorger haben Energie zum aktuel­len Kurs nach­ge­kauft. Zu­dem muss­ten Grund­ver­sor­ger in Zeiten des star­ken Neu­kun­den­ge­winns auch in der teuren Markt­phase Energie dazu­kaufen. Ent­sprech­end stie­gen dann wieder die Prei­se.

Welche Rolle spie­len eigent­lich die Gas- und die Strom­preis­brem­se, die seit Anfang 2023 den Preis für priva­te Haus­halte deckeln und bis April 2024 gel­ten sol­len? Welche Wir­kung haben sie?

Patrick Zloczewski: Die Strom- und Gaspreis­bremse sorgen dafür, dass Haus­halte, die der­zeit über 40 ct/kWh für Strom bzw. 12 ct/kWh für Gas zah­len, finan­ziell ent­las­tet wer­den. Das ist haupt­säch­lich für die­jeni­gen hilf­reich, die ihren Energie­ver­trag der­zeit nicht kündi­gen kön­nen. Da Versor­ger ver­mehrt Tari­fe unter­halb der Preis­brem­se an­bie­ten, sind Haus­halte nicht zwin­gend auf die Brem­se ange­wie­sen, um finan­ziell ent­las­tet zu wer­den. Sie kön­nen das wie­der selbst in die Hand neh­men – ein bestärken­des Gefühl nach der Krise. Ob die Preis­bremse je­doch tat­säch­lich bis April 2024 gilt oder doch nicht über den 31.12.2023 hinaus verlän­gert wird, ist nicht sicher.

Wie unterstützt Wechsel­pilot Ver­brau­cher beim Wechsel in einen günsti­gen Tarif?

Patrick Zloczewski: Wir prüfen und fil­tern Tarife am Markt für unsere Kun­den nach dem für sie bes­ten Tarif und wech­seln sie dorthin. Und das jedes Jahr aufs Neue. So sind unsere Kun­den stets im opti­ma­len Energie­ver­trag und sparen da­durch lang­fris­tig Strom- und Gas­kos­ten. An­ge­nom­men, Sie wech­seln zum ersten Mal mit uns. Dann geben Sie in unse­ren Ver­gleichs­rech­ner nur die Post­leit­zahl sowie den Ver­brauch ein. Optional können Sie auch An­ga­ben zum aktuel­len Ver­trag machen, ansons­ten zie­hen wir für den Ver­gleich zu­nächst den ört­lichen Grund­ver­sorgungs­tarif heran. Wir finden in weni­gen Sekun­den drei Tarife, die eine besse­re Alter­na­tive zum aktuel­len Ver­trag bzw. zum ört­lichen Grund­ver­sor­ger dar­stel­len. Haben Sie sich für einen Tarif ent­schie­den, stoßen wir den Wechsel­pro­zess an. Nach einem Jahr schla­gen wir erneut eine besse­re Tarif­alter­na­tive vor – jetzt ken­nen wir ja Ihre wichti­gen Anga­ben be­reits – und wech­seln Sie auto­ma­tisch in den günsti­ge­ren Tarif, sofern Sie keine Ein­wän­de ha­ben.

Was erwar­ten Sie ins­ge­samt für die kommen­den Mona­te und für 2024: Wie wer­den sich die Prei­se für Strom und Gas ent­wickeln?

Patrick Zloczewski: Wir erwar­ten, dass sich die Markt­lage weiter ent­spannt. Versor­ger sind wett­bewerbs­fähi­ger, Ver­braucher wechsel­freu­diger – das merken wir seit An­fang des Jah­res. Die Energie­krise hat den Markt nicht mehr so sehr im Griff: Ver­brau­cher haben wieder die Wahl, kön­nen freier agieren. Das gibt Hoff­nung für 2023 und auch für 2024. Was die Preis­ent­wick­lung be­trifft: Die Krise hat einmal mehr ge­zeigt, wie ab­hängig wir von fossi­len Brenn­stof­fen und deren Im­port sind. Solan­ge das der Fall ist, kön­nen sich Prei­se für Strom und Gas kommen­des Jahr in die eine oder andere Rich­tung bewe­gen. Genau ist das nicht vor­her­zu­sagen. Auf­grund der aktuel­len Markt­lage gehen wir zumin­dest für die nächs­ten Mona­te von stabi­len Prei­sen aus.

Das Interview wurde im Mai 2023 geführt.

Wie finde ich heraus, wer mein Grundversorger für Strom und Gas ist?

Um heraus­zu­fin­den, wer in Ihrem Wohn­ge­biet der Grund­ver­sor­ger ist, haben Sie zwei Mög­lich­kei­ten.

  1. Schauen Sie auf Ihre letzte Strom- bzw. Gas­rech­nung. Dort wird Ihr zu­stän­diger Netz­be­trei­ber an­ge­ge­ben, das sind häu­fig die ört­lichen Stadt- oder Elektri­zi­täts­wer­ke. Auf der Web­site des Netz­be­trei­bers fin­den Sie An­ga­ben zum Grund­ver­sor­ger. Finden Sie die ent­sprechen­den An­ga­ben nicht, ru­fen Sie ein­fach bei Ihrem Energie­an­bie­ter an.
  2. Nutzen Sie unse­ren Strom- oder Gas­ver­gleich und geben Sie die Post­leit­zahl Ihres Wohn­or­tes ein. Wenn Sie keinen Tarif Ihres aktu­el­len An­bie­ters ein­tra­gen, wird in der Regel auto­ma­tisch der Grund­ver­sor­gungs­tarif mit Nen­nung des Grund­ver­sor­gers ange­zeigt.

Wie wechsle ich zum Grundversorger für Strom oder Gas?

Viele Ver­brau­cher fra­gen sich „Wie komme ich in die Grund­ver­sor­gung für Strom oder für Gas?“, weil in dem ent­sprechen­den Wohn­ge­biet die Grund­ver­sor­gung der güns­tigs­te Tarif ist. Der Wechsel­vor­gang ist ein­fach und mit unse­rem Strom­ver­gleich und Gas­ver­gleich in weni­gen Schrit­ten ab­ge­schlos­sen.

Am An­fang ste­hen immer das genaue Gegen­über­stel­len und Bewer­ten der aktu­el­len Ange­bo­te. Haben Sie sich für den Tarif der Grund­ver­sor­gung ent­schie­den, schließen Sie direkt aus dem Ver­gleich heraus, den wir in Ko­opera­tion mit Veri­vox anbie­ten, den Ver­trag beim Anbie­ter ab. Dazu tra­gen Sie alle not­wen­di­gen Infor­ma­tio­nen wie Ihre Adres­se und die Zähler­num­mer in dem Wechsel­for­mu­lar ein. Nach dem Ab­schicken des Formu­lars war­ten Sie auf die Bestä­ti­gung des Grund­ver­sor­gers. Fertig!

Wie kündige ich in die Grundversorgung mit Strom und Gas?

Sie kün­di­gen den Tarif der Grund­ver­sor­gung, um zu einem ande­ren An­bie­ter mit einem Sonder­ver­trag zu wech­seln, ganz ein­fach. Grund­sätz­lich beste­hen dazu zwei Mög­lich­kei­ten.

  • Zum einen schrei­ben Sie eine schrift­liche Kündi­gung und schicken diese zu Ihrem Grund­ver­sor­ger. Das kann per Brief, per Fax oder als E-Mail gesche­hen. Beden­ken Sie die Kündi­gungs­frist von 14 Tagen.
  • Zum anderen können Sie Ihren neuen Strom- oder Gas­liefe­ran­ten damit beauf­tra­gen. Er über­nimmt alle Forma­li­tä­ten in Ihrem Auf­trag.
Wechseln leicht gemacht

Wir haben für Sie aus­führ­liche Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­stellt, wie Sie Ihren Energie­an­bie­ter wech­seln. Dazu viele Tipps, wann sich der Wech­sel lohnt und wo­rauf es bei der Aus­wahl des neuen Anbie­ters an­kommt.

Häufige Fragen zur Grundversorgung und zum Grundversorger

  • Wann fällt man in die Grundversorgung?

    Sie kommen auto­matisch in die Grund­ver­sor­gung, wenn Sie Strom oder Gas in einer Woh­nung oder in einem Haus nut­zen und kein anderer Ver­trag zur Energie­liefe­rung exis­tiert. Das kann z. B. beim Ein­zug in eine neue Woh­nung der Fall sein. Die Nut­zung von Strom oder Gas ohne alter­na­ti­ven An­bie­ter gilt als still­schwei­gen­de Willens­er­klä­rung und Sie bekom­men die Grund­ver­sor­gung. Erst wenn Sie einen ande­ren Tarif bei einem Anbie­ter Ihrer Wahl ab­ge­schlos­sen haben, endet die Grund­ver­sor­gung. Und wann meldet sich der Grund­ver­sor­ger? Er wird sich schnellst­mög­lich mit Ihnen in Ver­bin­dung set­zen und die ver­trag­li­chen De­tails klä­ren. Bes­ser ist es je­doch, wenn Sie sich bei dem Grund­ver­sor­ger mel­den und die Ent­nah­me von Ener­gie be­stä­ti­gen.

  • Wie lange kann man in der Grundversorgung bleiben?

    Sie können so lange in dem Ta­rif der Grund­ver­sor­gung blei­ben, wie Sie wol­len. Es gibt keine Be­schrän­kun­gen oder Fris­ten. Es ist so­gar sinn­voll, in der Grund­ver­sor­gung zu blei­ben, wenn der Grund­versor­gungs­tarif güns­tiger ist als andere Ta­rife in dem betref­fen­den Netz­ge­biet.

  • Muss ich dem Grundversorger kündigen?

    Ja, wenn Sie in einen anderen Tarif wechseln wollen, müssen Sie dem Grundversorger kündigen. Es besteht eine 14-tägige Kündigungsfrist.

  • Was passiert, wenn ich Stromschulden beim Grundversorger habe?

    Im schlimms­ten Fall kann Ihnen der Strom ab­ge­stellt wer­den. Das darf der Grund­ver­sorger aber nur unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen tun. So muss der geschul­de­te Betrag mindestens 100 € betra­gen, er muss Ihnen zuvor eine Mah­nung zuge­stellt haben und die Strom­sperre muss 4 Wochen zuvor an­ge­kün­digt werden. Wenn Sie Schulden beim Grund­ver­sor­ger haben, soll­ten Sie sich umge­hend mit ihm in Ver­bin­dung setzen und eine Lösung wie z. B. Raten­zah­lun­gen be­spre­chen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Grundversorgung und Ersatzversorgung?

    Die Ersatz­ver­sor­gung tritt für bis zu 3 Mona­te in Kraft, wenn ein Haus­halt keinen Energie­liefe­ran­ten be­sitzt. Das kann z. B. bei einem ver­zöger­ten Anbieter­wech­sel oder bei der Insol­venz eines Lieferan­ten der Fall sein. Es gal­ten bei der Ersatz­ver­sor­gung bis zum 1. August 2022 die Tarife der Grund­ver­sor­gung. Seit­dem dür­fen die Grund­ver­sor­ger für Grund- und Ersatz­ver­sor­gung ge­trenn­te Preise fest­le­gen. Die Ersatz­ver­sor­gung kann jeder­zeit ge­kün­digt wer­den, wenn Sie zu einem ande­ren Anbie­ter wech­seln.

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