Was ist eine Glasversicherung?
Eine Glasbruchversicherung übernimmt die Kosten, wenn Glas- oder Kunststoffscheiben im oder am Haus zerbrechen. Das gilt für die Verglasung am Gebäude – wie Fenster oder Türen – ebenso wie für im Mobiliar verbaute Glasfronten. Je nach Versicherungsanbieter kann man die Gebäude- und Mobiliarverglasung zusammen oder separat versichern.
Wer eine Glasversicherung abgeschlossen hat, kann im Schadensfall gelassen bleiben – für den Versicherer spielt es keine Rolle, aus welchem Grund das Glas zu Bruch gegangen ist. Auch grobe Fahrlässigkeit ist bei den meisten Anbietern versichert. Damit unterscheidet sich eine Glasbruchversicherung im Vergleich zu Produkten wie einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung, bei der grundsätzlich die Schadensursache geprüft wird. Vorsätzliche Handlungen sind natürlich ausgeschlossen.
Glasbruch über Hausratversicherung absichern
Wenn Sie sich gegen Glasbruch absichern möchten, geben Sie in unserem Hausratversicherung Vergleich einfach an, dass die Glasversicherung eingeschlossen werden soll.
Hausratversicherung Vergleich Schönheitsfehler deckt die Glasbruchversicherung nicht ab
Eine Glasbruchversicherung greift nur dann, wenn ein Objekt im wahrsten Sinne des Wortes „zerbricht“. Kratzer, Absplitterungen oder Schrammen fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Auch wenn Isolierverglasungen eintrüben, kommt die Versicherung nicht für den Schaden auf.
„Leichte Beschädigungen sind ausgeschlossen. Das würde den Schadensaufwand in die Höhe treiben und damit auch die Prämien“, sagt Bernd Vits, Schadensexperte bei der Ergo. „Das wäre nicht im Interesse der Verbraucher, schließlich ist die Glasversicherung relativ günstig.“
Checkliste: Mit diesen Voraussetzungen ist eine Glasversicherung sinnvoll
Grundsätzlich gibt es in jedem Haushalt hochwertige Glasobjekte. „Ein Glaskeramikkochfeld oder eine gläserne Duschkabine hat heute fast jeder“, sagt Bernd Vits. „Schon aus diesem Grund sollte man sich Gedanken machen, ob eine Glasversicherung in Frage kommt.“
Folgende Punkte geben Ihnen Orientierung bei der Frage, ob eine Glasbruchversicherung zusätzlich zu einer Hausrat- und Gebäudeversicherung für Sie sinnvoll ist – egal ob sie Eigentümer, Mieter oder Vermieter sind:
- Haben Sie einen Wintergarten? Insbesondere beheizte Wohnwintergärten sind in der Anschaffung sehr teuer. Sie sind das Paradebeispiel eines sinnvollen Versicherungsobjekts.
- Sind in der Wohnung oder im Haus große Fensterfronten oder Terrassentüren verbaut? Sturmschäden oder Glasbruch durch thermische Spannung können hier Kosten im vierstelligen Bereich verursachen.
- Leben Kinder im Haushalt? Wo es turbulenter zugeht, zerbricht öfter etwas, gerade wenn Sie viele Möbel aus Glas besitzen.
- Stehen größere Renovierungsarbeiten im Haus oder im Garten an? Auch bei handwerklichen Tätigkeiten können schnell Missgeschicke passieren.
- Haben Sie ein Gewächshaus? Hobbygärtner sollten eine Glasbruchversicherung ebenfalls in Betracht ziehen, um Gewächshäuser im Garten abzusichern.
Was zahlt die Glasversicherung?
Glas ist nicht gleich Glas - oft kommt es zu Missverständnissen, welche Gegenstände wirklich durch eine Glasversicherung abgedeckt sind. Die folgenden Szenarien zeigen Ihnen beispielhaft, welche Objekte in der Regel versichert sind – und welche nicht.
Folgende Schäden sind durch die Glasversicherung abgesichert:
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Sie sitzen in Ihrem Garten und ein plötzlicher starker Windstoß schlägt die Terrassentür zu. Die verbaute Glasscheibe zerspringt. Dieser Schaden an der Gebäudeverglasung ist von der Glasbruchversicherung abgedeckt. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Einfach- oder Mehrfachverglasungen handelt.
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Sie besitzen ein kleines Ladengeschäft in Hamburg. Randalierer zerstören nachts die Fensterscheiben, der Schaden kostet mehr als 2.000 €. In diesem Fall schützt eine Glasbruchversicherung.
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In der Küche muss ein neues Regal über dem Herd installiert werden. Dabei rutscht Ihnen der schwere Bohrer ab, kracht auf das Ceranfeld und zerstört die Kochfläche. Auch dieser Schadensfall wird bei einem umfassenden Schutz von einer Glasbruchversicherung abgedeckt – dies gilt übrigens auch für das Bullauge von Waschmaschinen oder das Sichtfenster des Backofens.
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In Ihrem Haushalt leben nicht nur Kinder, sondern auch einige Eidechsen und Zierfische. Beim Spielen stolpern Ihre Söhne so unglücklich, dass sie sowohl das Terrarium also auch das Aquarium umreißen und zerstören. Bei vielen Policen sind auch diese Schadensfälle versichert.
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Sie rutschen in der Dusche aus und stoßen gegen die verbaute Duschkabine, die dabei zu Bruch geht. In diesem Fall sind Sie mit einer Glasbruchversicherung versichert.
Bei diesen Szenarien greift die Glasversicherung nicht:
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Es regnet, Ihre Kinder machen das Wohnzimmer kurzerhand zum Fußballfeld. Der Ball fliegt durch den Raum und stößt dabei Ihre Vase um, auch Ihre Brille geht zu Bruch. Schließlich reißt der Ball auch noch den Spiegel von der Wand. Da der Spiegel aus Glas besteht und zum Mobiliar gehört, ist er von der Glasversicherung geschützt. Dies gilt allerdings nicht für die Brille und die Vase, denn optische Gläser und Hohlgläser – dazu gehören auch Trinkgläser und Geschirr – sind nicht mitversichert.
Tipp: Wer zum Beispiel seine hochwertige Brille oder eine kostbare Vase versichern möchte, kann dafür eine Gegenstandsversicherung abschließen.
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Sie sind unterwegs und lassen in der Hektik Ihr Smartphone auf den Gehweg fallen - das Display zerspringt. Der Versicherungsschutz greift nicht, denn Smartphones und Tablets gehören nicht zu den versicherten Objekten einer Glasbruchversicherung. Auch hier wäre eine Gegenstandsversicherung der richtige Schutz.
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In Ihrer Wohnung werden die Abdichtungen Ihrer Fenster zunehmend porös und müssten ersetzt werden. Dieser Schaden ist nicht von der Glasversicherung gedeckt. Damit sie greift, müssen die Scheiben zu Bruch gehen.
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Bei einem heftigen Streit werfen Sie im Eifer des Gefechts den gläsernen Wohnzimmertisch um. Diesen Schaden erstattet die Versicherung nicht, denn eine vorsätzliche Zerstörung durch den Versicherungsnehmer ist die einzige Schadensursache, in dem die Glasbruchversicherung nicht greift.
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Bei einem Sturm fällt ein großer Ast in die Windschutzscheibe Ihres Autos und sie wird zerstört. Hier greift die Kfz-Versicherung, nicht die Glasbruchversicherung.
Hier sehen Sie alle Leistungen der Glasversicherung in der Übersicht:
Welche Schäden übernimmt die Glasversicherung?
Versichert
- Glas- und Kunststoffscheiben
- Glasplatten
- Vitrinen
- Spiegel
- Wintergärten
- Möbel aus Glas
- Fronten und Türen aus Glas
- Sichtfenster von Öfen und Elektrogeräten
Muss evtl. als Zusatzleistung versichert werden
- Ceranfeld
- Aquarien und Terrarien
- Sonnenkollektoren
Nicht versichert
- Elektronik wie Smartphones, Monitore oder Tablets
- Optische Gläser wie Brillen oder Ferngläser
- Hohlgläser wie Vasen, Gläser oder Geschirr
- Lampen und weitere Beleuchtung
Eine Glasbruchversicherung deckt nicht nur die reinen Materialkosten ab, sondern auch die Rechnungen der Handwerker für Reparatur und Montage. Gerade bei größeren Schäden kann dies eine Erleichterung sein: Fallen bei einem Sturm mehrere Äste in den Wintergarten, übernimmt die Glasbruchversicherung nämlich auch die Aufräumarbeiten, die Entsorgung der zerstörten Gegenstände sowie die Kosten für Notabdeckungen.
Wer zahlt: Glasversicherung, Hausrat- oder Gebäudeversicherung?
Viele Versicherungsnehmer nehmen irrtümlich an, dass ihre Möbel und Gegenstände grundsätzlich durch eine Hausratversicherung versichert sind. Doch eine Hausratversicherung schützt nur bei bestimmten Schadensursachen wie Brand oder Diebstahl. Selbstverschuldete Missgeschicke sind dagegen nicht versichert. Viele Anbieter einer Hausratversicherung schließen große Glasflächen oder besondere Einrichtungsgegenstände wie Aquarien zudem von vornherein aus dem Versicherungsschutz aus.
Ähnlich verhält es sich bei einer Gebäudeversicherung, die vor allem für Vermieter oder Hausbesitzer wichtig ist. Zwar sind Fensterscheiben und Glasfronten geschützt. Im Schadensfall müssen Sie aber nachweisen, aus welchem Grund die Objekte zerstört worden sind. Viele Anbieter zahlen nur aufgrund von Feuer oder Unwetter. Mobiliar fällt grundsätzlich nicht unter die Gebäudeversicherung.
Auch die Haftpflichtversicherung schützt nicht immer – denn diese greift nur bei Schäden, die Sie oder Angehörige, mit denen Sie zusammenleben, bei Dritten verursacht haben. Gehen Ihre eigenen Gegenstände zu Bruch, fällt das nicht unter die Haftpflichtversicherung.
Was kostet eine Glasversicherung?
Eine umfassende Glasversicherung erhalten Sie bereits für unter 50 € im Jahr. Welche Beiträge Sie konkret zahlen, hängt von der Art der Berechnung ab. Bei der Glasversicherung machen viele Versicherer die Wohnfläche zur Basis ihrer Beitragsberechnung und legen die Versicherungssumme pauschal fest.
Sie können die Deckungssumme aber auch individuell bestimmen. Wenn Sie beispielsweise nur Ihr Gewächshaus oder Ihren Wintergarten versichern möchten, dient in der Regel der Wert des Objekts als Grundlage für die Bemessung der Beiträge.
Außerdem hat die Kostenentwicklung von Verglasungsarbeiten einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsbeiträge. Die Preise werden regelmäßig an die Entwicklung am Markt angepasst. Im Vergleich zu anderen Versicherungsprodukten sind die Kosten einer Glasbruchversicherung jedoch überschaubar. Ein umfassender Schutz bewegt sich in der Regel im zweistelligen Bereich pro Jahr.
So finden Sie die richtige Glasversicherung
Eine allgemeine Glasversicherung, die für jeden passt, gibt es nicht. Vor Abschluss müssen Sie genau prüfen, was genau Sie versichern möchten und welche Leistungen die einzelnen Angebote umfassen. Oft wird bei Hausratversicherungen ein sogenannter „Glasbaustein“ mitangeboten. Meist bieten separate Glasversicherungen aber einen größeren Leistungsumfang und sind deswegen attraktiver. Bedenken Sie außerdem: Falls Ihnen die Versicherung nach einem größeren Schadensfall kündigen sollte, verlieren Sie bei einer separaten Glasversicherung nicht gleich auch Ihre Hausratversicherung.
Bevor Sie eine Glasversicherung abschließen, prüfen Sie die Policen Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung und sehen Sie nach, was genau dort versichert ist. So vermeiden Sie einen überflüssigen doppelten Versicherungsschutz. Gleichzeitig sollten Sie gegenrechnen, ob der Wert Ihres Glastisches, Wintergartens oder Spiegelschranks die Kosten für eine Glasversicherung – ob als Baustein oder separat – wirklich rechtfertigt. So erkennen Sie schnell Ihren persönlichen Versicherungsbedarf.
Faustformel zur Berechnung der Versicherungshöhe
Berechnen Sie den maximalen Schaden Ihres Eigentums und vergleichen Sie diesen mit den gesamten Versicherungskosten für einen Zeitraum von 5-7 Jahren. Übersteigen die Versicherungskosten den Schaden, können Sie Abstand von einer Glasversicherung nehmen.
Fazit: Dann lohnt sich eine Glasbruchversicherung
Entscheidend ist die individuelle Lebens- und Wohnsituation bei der Frage, ob Sie eine Glasversicherung brauchen. Wer viele Möbel aus Glas besitzt oder wessen Haus mit vielen Glasfronten verbaut ist, sollte über eine Glasversicherung nachdenken. Besitzern großer Wintergärten oder von Sonnenkollektoren ist sie auf jeden Fall zu empfehlen.
Weniger sinnvoll ist eine Glasversicherung dagegen für Bewohner eine Mietwohnung: Geht beispielsweise hier ein Fenster kaputt, sind Sie als Mieter in der Regel über die Versicherung ihres Vermieters geschützt. Sollte doch einmal der Glastisch zu Bruch gehen, lässt es sich in der Regel verkraften, diesen aus eigener Tasche zu ersetzen. Eine Glasversicherung wäre wohl in diesem Falle nicht zu rechtfertigen – außer, Sie besitzen teure Mobiliarverglasung oder Aquarien.
Beachten Sie: Schätzen Sie Ihren Versicherungsbedarf realistisch ein und gehen Sie mit Ihren Vorstellungen auf die Anbieter zu, um die Glasversicherungen zu vergleichen. Machen Sie klar, was genau Sie versichern wollen – und was nicht. Sind die möglichen Schadenskosten deutlich höher als die Versicherungsbeiträge, dann lohnt sich die Glasversicherung.