Der Energieausweis: Energieverbrauch in Effizienzklassen dargestellt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Energie­aus­weis beschreibt den ener­geti­schen Zu­stand eines Gebäudes.
  • Die Ausstellung eines Energie­ausweises ist für Eigen­tümer in bestimmten Situationen Pflicht, z. B. beim Ver­kauf einer Immobilie oder beim Neubau.
  • Wer bereits länger in seinem Haus wohnt und dort auch bleiben möchte, benötigt keinen Energieausweis.
  • Mit dem neuen Gebäude­modernisierungs­gesetz treten zum 1. Januar 2027 Ände­rungen beim Energie­ausweis in Kraft.

Was ist ein Energieausweis?

Zuständige Redakteurin für den Bereich Immobilien
Stand: 03.08.2026

In einem Gebäude­energie­aus­weis ist der ener­geti­sche Zu­stand eines Hau­ses fest­ge­hal­ten. Er ist eine Art Steck­brief zum Energie­ver­brauch eines Gebäu­des. Es wird auf vier bis fünf Sei­ten beur­teilt, wie viel Ener­gie zum Hei­zen und zur Warm­wasser­zu­berei­tung benö­tigt wird. Ein Energie­aus­weis ent­hält:

  • allge­meine Anga­ben zum Gebäu­de
  • eine Registrier­num­mer vom Deut­schen Insti­tut für Bau­tech­nik
  • Informa­tio­nen zum Hei­zungs­sys­tem
  • Anga­ben zur Nut­zung erneuer­ba­rer Ener­gien
  • Energie­kenn­wer­te des Hau­ses
  • Empfeh­lun­gen zu kosten­günsti­gen Moder­ni­sie­run­gen

Der Energie­aus­weis muss laut Gebäude­modernisierungsge­setz (GMG) beim Ver­kauf oder bei der Vermie­tung eines Hau­ses oder einer Woh­nung vor­ge­zeigt wer­den. So können interessier­te Käu­fer oder Mie­ter erken­nen, ob sie viel oder wenig Ener­gie zum Hei­zen benöti­gen.

Was sagt ein Energieausweis aus?

Die wichtigs­te Anga­be in einem Energie­aus­weis ist der Energie­be­darf des Gebäu­des, also wie viel Ener­gie pro Quadrat­me­ter in einem Jahr zum Hei­zen und zur Warm­wasser­er­zeu­gung benö­tigt wird. Um ver­schie­de­ne Gebäu­de ver­glei­chen zu kön­nen, ent­hält der Energie­aus­weis eine Bewer­tung in Energie­effi­zienz­klas­sen. Diese Ein­tei­lung reicht von der bes­ten Stufe A+ bis zu H, der schlechtes­ten Klasse mit dem höchs­ten Energie­ver­brauch. Im Aus­weis sind diese Energie­klas­sen auf einer Farb­skala von grün nach rot dar­ge­stellt.

Was ändert sich durch das Gebäude­modernisierungs­gesetz?

Mit dem Gebäude­modernisierungs­gesetz (GMG) wurden im Juli 2026 auch die Rege­lungen zum Ener­gie­ausweis über­ar­beitet. Der Energie­verbrauch von Ge­bäuden wird jetzt europa­weit einheit­licher bewertet und Käu­fern sowie Mietern werden aussage­kräftigere Informationen bereit­gestellt. Gleich­zeitig wurden die Vor­gaben an den Inhalt des Energie­ausweises erweitert.

Für Eigentümer bedeutet das vor allem: Der Energie­ausweis bleibt auch in Zukunft bei Ver­kauf oder Vermietung einer Immobilie Pflicht. Er enthält jetzt jedoch zusätz­liche Informationen zur energe­tischen Qualität des Ge­bäudes und kann nach umfang­reichen Moderni­sierungen häufi­ger aktualisiert werden müssen.

Veränderungen beim neuen Energieausweis

Bisheriger EnergieausweisNeu durch das Gebäudemodernisierungsgesetz
Energieausweise informieren hauptsächlich über den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes.Der Energieausweis wurde um weitere Informationen ergänzt, beispielsweise zur CO₂-Bilanz, zu möglichen Sanierungsmaßnahmen und zur Eignung des Gebäudes für erneuerbare Energien.
Die Effizienzklassen orientieren sich an den bisherigen nationalen Vorgaben.Die Bewertung wird langfristig an die neue europaweit einheitliche Effizienzskala angepasst. Dadurch lassen sich Gebäude innerhalb der EU besser vergleichen. Für Wohngebäude bleibt aber vorerst die bekannte Effizienzskala A+ bis H bestehen. Eine Umstellung auf A bis G wurde verschoben.
Ein neuer Energieausweis wird vor allem nach Ablauf der Gültigkeit oder bei bestimmten Neubauten erstellt.Nach umfangreichen energetischen Modernisierungen kann ein neuer Energieausweis erforderlich werden, damit die verbesserte Energieeffizienz dokumentiert wird.
Die Vorlagepflicht gilt insbesondere bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung.Die Informationspflichten wurden erweitert. Je nach Anwendungsfall müssen Eigentümer künftig zusätzliche Angaben bereitstellen.
Verbrauchs- und Bedarfsausweise unterscheiden sich bereits heute in ihrer Berechnungsgrundlage.Auch die Anforderungen an Verbrauchsausweise wurden angepasst und stärker vereinheitlicht.

Quelle: Vergleich.de

Übergangsregelung

Die neuen Vorschriften zum Energieausweis gelten für neu ausgestellte Energieausweise ab 1. Januar 2027. Bereits ausgestellte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf ihrer regulären Laufzeit. Eigentümer müssen ihren bestehenden Energieausweis daher nicht allein wegen des Gebäudemodernisierungsgesetzes austauschen.

Was bedeuten die Änderungen für Eigentümer?

Bereits ausgestellte Energieausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültig­keit – meist 10 Jahre – gültig. Ein Aus­tausch ist allein wegen des Ge­bäude­moderni­sierungs­gesetzes nicht erforder­lich. Erst wenn ein neuer Ener­gieaus­weis benötigt wird, gelten die dann aktuellen gesetz­lichen Anfor­derungen.

Neu ist jedoch, dass der Energieausweis mehr Infor­mationen liefert und die energe­tische Qualität eines Gebäudes umfas­sender bewertet.

Vor allem nach einer energetischen Sanierung lohnt es sich, den Energie­ausweis aktualisieren zu lassen. Eine bessere Energie­effizienz kann den Immo­bilien­wert steigern und Kauf- oder Mietinteressenten die Vorteile der Modernisierung transparent aufzeigen.

Gut zu wissen: Die grund­legenden Unter­schiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchs­ausweis bleiben bestehen. Auch mit dem neuen Gesetz ent­scheidet die Art des Gebäudes darüber, welcher Energie­ausweis zulässig oder vorge­schrieben ist. Das Gebäude­modernisierungs­gesetz erweitert in erster Linie die Inhalte und Infor­mations­pflichten, ersetzt das bestehende System jedoch nicht.

Der neue Ausweis

Das Gebäudemodernisierungsgesetz macht den Energieausweis nicht überflüssig – im Gegenteil. Er bleibt ein zentrales Dokument beim Verkauf und der Vermietung von Immobilien. Künftig enthält er jedoch mehr Informationen zur Energieeffizienz und soll Gebäude europaweit besser vergleichbar machen.

Welche Arten von Energieausweis gibt es?

Beim Energie­aus­weis wird zwi­schen zwei verschie­de­nen Ar­ten unter­schie­den. Zum einen gibt es den bedarfs­orien­tier­ten und zum ande­ren den ver­brauchs­orien­tier­ten Energie­aus­weis.

Muster Bedarfsausweis
Quelle: immoticket24.de

Der Bedarfs­aus­weis
Die Werte zum Energie­ver­brauch wer­den auf Grund­lage fest­ste­hen­der Rahmen­da­ten er­rech­net. Dazu gehö­ren das Bau­jahr, der Gebäu­de­typ, die Wohn­flä­che, tech­ni­sche Daten der Hei­zung und die Witte­rung in der Re­gion. Ein Bedarfs­aus­weis ist bei nicht moder­ni­sier­ten Wohn­ge­bäu­den mit bis zu vier Wohn­ein­hei­ten und einem Bau­an­trag vor dem 1. Novem­ber 1977 gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.

Muster Verbrauchsausweis
Quelle: immoticket24.de

Der Verbrauchsausweis
Zur Bewer­tung der Energie­effizienz­klas­se eines Gebäu­des wird der reale Ver­brauch heran­ge­zo­gen. Das ge­schieht anhand des gemes­senen Energie­ver­brauchs der letzten 3 Jahre, der mit­hil­fe der Heiz­kos­ten- und Ver­brauchs­ab­rech­nun­gen er­mit­telt wird. Ein Ver­brauchs­aus­weis kann für moderni­sier­te oder nach 1. Novem­ber 1977 gebaute Häu­ser mit mehr als vier Wohn­ein­hei­ten aus­ge­stellt wer­den.

Ist für ein Haus ein Energieausweis Pflicht?

Sie sind nicht verpflich­tet einen Energie­aus­weis aus­stel­len zu las­sen, wenn Sie Ihre eigene Immo­bilie selbst bewoh­nen oder be­reits län­ger vermie­ten und das auch so blei­ben soll. Wann brauche ich also einen Energie­aus­weis? Ein Energie­aus­weis wird erst bei einem Haus­ver­kauf oder einer Vermie­tung zur Pflicht. Mit dem Energie­aus­weis und der Bewer­tung in Energie­effizienz­klas­sen er­hält der poten­ziel­le Käu­fer oder Mie­ter einen Hin­weis auf den energe­ti­schen Zu­stand des Gebäu­des.

Das bedeutet für Sie als möglichen Käufer einer Immobilie, dass Sie zum Kauf­preis eventuell anfallende Kosten für eine Verbesserung der Energie­effizienz einkal­ku­lieren können. Diese Kosten müssen in Ihrer Kalku­lation berück­sichtigt werden. Mit dem folgenden Rech­ner finden Sie die passende Finan­zierung für Ihr Vor­haben.

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Auch für Neu­bau­ten muss ein Energie­aus­weis aus­ge­stellt wer­den. Das Ge­setz ent­hält aber auch Aus­nah­men, wie z. B. bei Gebäu­den mit sehr gerin­ger Nutz­fläche oder Bau­denk­mä­lern.

Welchen Energie­aus­weis Sie beim Verkauf oder Vermie­ten benöti­gen, hängt vom Alter und Sanierungs­zu­stand des Gebäu­des ab.

Der Bedarfs­aus­weis ist grund­sätz­lich bei jedem Gebäude zu­lässig. Nur für ein altes Haus, das vor 1977 ge­baut wurde und un­sa­niert ist, ist der bedarfs­orientier­te Energie­aus­weis ver­pflich­tend.

Der Verbrauchs­aus­weis kann wahl­weise bei sanier­ten Häu­sern und Gebäu­den, die nach 1977 errich­tet wur­den, er­stellt wer­den.

Ist ein Energie­aus­weis vorhan­den, müssen die Rahmen­da­ten in Immo­bilien­an­zei­gen ge­nannt wer­den. Dazu gehören:

  • ob Bedarfs­ausweis oder Verbrauchs­ausweis vor­handen
  • das Baujahr des Gebäudes
  • die Art der Heizung
  • die Energie­effizienz­klasse

Brauche ich einen Energieausweis bei Denkmalschutz?

Nein, denn der Gesetz­geber hat Gebäu­de, die unter Denk­mal­schutz ste­hen, von der Pflicht bei Ver­kauf oder Vermie­tung einen Energie­aus­weis vor­zu­le­gen be­freit. Der Hinter­grund ist, dass bei vie­len Bau­denk­mä­lern die Mög­lich­kei­ten zur Nach­rüs­tung auf­grund der Auf­la­gen der Denkmal­schutz­behör­den sehr einge­schränkt sind. So kön­nen z. B. Dämm­ar­bei­ten an der Außen­fassa­de nicht vor­ge­nom­men wer­den, weil das ur­sprüng­liche Er­scheinungs­bild er­hal­ten blei­ben muss.

Nach dem Gebäude­modernisierungs­ge­setz gel­ten als Bau­denk­mal „alle nach Landes­recht ge­schützten Gebäu­de oder eine nach Landes­recht ge­schützte Gebäude­mehr­heit". Das bedeu­tet, dass auch Häu­ser, die zu einem geschütz­ten Ensemb­le gehö­ren, von der Ausweis­pflicht be­freit sind.

Ab welchem Baujahr braucht man einen Energieausweis?

Das Baujahr eines Gebäu­des spielt für die Ver­pflich­tung einen Energie­aus­weis aus­zu­stel­len keine Rol­le. Bei Neu­bau­ten von Wohn­ge­bäu­den wird in jedem Fall ein Energie­pass er­stellt. Für älte­re Gebäu­de gilt: Bei Ver­kauf oder Vermie­tung sowie bei einer um­fassen­den Sanie­rung zu einem KfW-Effizienz­haus ist ein Energie­aus­weis ange­sagt. Aus­nah­men gibt es nur bei denk­mal­geschütz­ten Gebäu­den.

Was kostet ein Energieausweis für ein Haus?

Die Kosten für einen Energie­aus­weis lie­gen unge­fähr im Be­reich von 50–500 €. Ein Bedarfs­aus­weis ist mit Kos­ten zwischen 200 und 500 € die teu­rere Varian­te, weil die Er­stel­lung aufwän­di­ger und häu­fig mit einem Besichti­gungs­ter­min vor Ort ver­bun­den ist. Ein Ver­brauchs­aus­weis ist mit 50–250 € günsti­ger, weil die not­wen­di­gen Unter­la­gen on­line ein­ge­reicht wer­den kön­nen und die Berech­nung der Kenn­zah­len un­kompli­zier­ter ist. Dafür sind die Er­geb­nis­se nicht so genau wie bei einem Bedarfs­aus­weis.

Verbraucherzentrale warnt vor Billigangeboten

Im Inter­net bieten Dienst­leis­ter die Berech­nung der Effizienz­klas­se inklu­si­ve Aus­stel­lung des Aus­wei­ses für deut­lich unter 50 € an. Hier­bei be­steht das Risi­ko, dass die Daten un­voll­stän­dig er­ho­ben wer­den und der Energie­aus­weis fal­sche An­ga­ben ent­hält. Vor­sicht ist auch bei Werbe­an­ru­fen per Tele­fon und unan­ge­kün­dig­ten Haus­be­suchen eines „Bera­ters“ gebo­ten, so die Ver­braucher­zentra­le NRW.

Wer darf einen Energieausweis erstellen?

Einen Energieausweis dürfen nur Personen mit einer speziellen Qualifikation sowie mit Berufspraxis ausstellen. Das können z. B. Architekten, Ingenieure, Energieberater, Schornsteinfeger oder andere Handwerker sein. Wichtig ist eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung, die die erforderlichen Kenntnisse vermittelt.

Es gibt allerdings kein amtliches Zertifikat, das die Qualifikation bestätigt. Deshalb müssen Sie sich als Kunde darauf verlassen, dass die Anforderungen erfüllt werden. Wenn Sie bei der Wahl eines Experten sicher gehen wollen, nutzen Sie die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes oder erkundigen sich bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger.

Wie kann ich einen Energieausweis beantragen?

Im ersten Schritt suchen Sie sich einen Exper­ten in Ihrer Region, der berechtigt ist die Effi­zienz­klas­sen zu berech­nen und einen Energie­aus­weis aus­zu­stel­len. Dazu können Sie sich verschie­de­ne Ange­bo­te ein­ho­len. Las­sen Sie sich zur Sicher­heit eine schrift­liche Bestäti­gung darü­ber ge­ben, dass er als Exper­te berech­tigt ist, Energie­aus­weise auszu­stel­len. An­schlie­ßend wird er bei einem Besichti­gungs­ter­min die Daten wie den Gebäude­typ und die Maße fest­stel­len, die Ver­brauchs­wer­te ab­fra­gen und die Gebäude­sub­stanz analy­sie­ren.

Sie können einen Energie­aus­weis auch on­line erstel­len las­sen. Meis­tens ist das bei einem Ver­brauchs­aus­weis der Fall, weil als Grund­lage der Bewertung Heiz­kos­ten- und Ver­brauchs­ab­rech­nun­gen der letz­ten 3 Jahre heran­ge­zo­gen wer­den. Dann stel­len Sie die not­wen­di­gen Belege dem Aus­stel­ler als Nach­weis zur Ver­fü­gung. Das ist aber mit einem Risi­ko verbun­den: Falsch­an­ga­ben des Eigen­tü­mers, egal ob fahr­läs­sig oder vorsätz­lich, kön­nen ein Buß­geld von bis zu 15.000 € nach sich zie­hen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieaus­weis hat eine Gültig­keit von 10 Jahren ab Aus­stellungs­da­tum. Älte­re Aus­weise wer­den un­gül­tig und müs­sen er­neuert wer­den.

Was bedeuten die Energieeffizienzklassen?

Die Einteilung in eine der neun Energie­effizienz­klas­sen ist in den meisten Fäl­len die zentra­le Aus­sage eines Energie­aus­wei­ses. Mit dieser An­gabe kön­nen sowohl die Eigen­tü­mer als auch mög­liche Käu­fer oder Mie­ter einer Immo­bilie den zukünf­tigen Energie­be­darf ab­schät­zen, der für Heizen und Warm­wasser­zu­berei­tung benö­tigt wird.

Welche Energieeffizienzklassen gibt es in einem Energieausweis?

Der Energiepass für ein Haus ent­hält die Ein­tei­lung der Energie­effizienz­klas­sen von A+ bis H, wobei A+ die beste Varian­te und H die schlechtes­te dar­stellt. Fol­gen­de Tabel­le zeigt die Energie­effizienz­klassen A+ bis H mit dem dazu­gehö­ren­den Energie­be­darf in Kilo­watt­stun­den pro Quadrat­me­ter in einem Jahr.

EnergieklasseEnergiebedarfBedeutung
Energieeffizienzklasse A+unter 30 kWh/qm pro Jahrsehr hohe Energieeffizienz
Energieeffizienzklasse A30–50 kWh/qm pro Jahrhohe Energieeffizienz
Energieeffizienzklasse B51–75 kWh/qm pro Jahrgute Energieeffizienz
Energieeffizienzklasse C76–100 kWh/qm pro Jahrdurchschnittlich gute Energieeffizienz
Energieeffizienzklasse D101–130 kWh/qm pro Jahrmittlerer energetischer Standard
Energieeffizienzklasse E131–160 kWh/qm pro Jahrerhöhter Energiebedarf
Energieeffizienzklasse F161–200 kWh/qm pro Jahrhoher Energiebedarf
Energieeffizienzklasse G201–250 kWh/qm pro Jahrsehr hoher Energiebedarf
Energieeffizienzklasse Hüber 250 kWh/qm pro Jahrsehr schlechter energetischer Zustand

Quelle: Gebäude­modernisierungs­gesetz (GMG), Stand: August 2026

Die dargestellte Ab­stu­fung der Energie­effi­zienz­klas­sen wurde erst 2014 end­gül­tig gere­gelt, des­halb ent­hal­ten älte­re Energie­aus­weise andere Anga­ben, die nicht mit den heuti­gen ver­gleich­bar sind. Da die Gültig­keit eines Energie­aus­wei­ses auf 10 Jahre be­grenzt ist, geben alle gülti­gen Aus­weise ab 2024 die oben be­schrie­ben­en Energie­klas­sen an.

Einordnung der Energieeffizienzklassen

Ein moderner Neubau wird mindes­tens mit der Energie­effi­zienz­klas­se A er­rich­tet, hat also höchs­tens einen Energie­ver­brauch von 50 kWh/qm pro Jahr. Der durch­schnitt­liche Wert aller Wohn­gebäu­de in Deutsch­land befin­det sich in der Energie­klas­se E.

Ist die Energieeffizienzklasse F gut oder schlecht?

Anhand der oben gezeig­ten Liste der Energie­effizienz­klas­sen wird deut­lich, dass eine Immo­bilie der Energie­klas­se F zu den Gebäu­den mit einem über­durch­schnitt­lich hohen Energie­ver­brauch ge­hört. In der Farb­skala des Energie­aus­weises an­hand des Ampel­sys­tems befin­det sich die Klasse F fast im roten Be­reich.

Für eine Verbesse­rung des Zustan­des sind z. B. die Nut­zung erneuer­barer Ener­gien für die Hei­zung, etwa eine Wärme­pumpe oder Photo­vol­taik, und Maß­nah­men zur verbesser­ten Wärme­däm­mung not­wen­dig.

Wie kann ich die Energiekosten anhand der Energieeffizienzklassen für mein Haus berechnen?

Es gibt eine Faust­formel, mit der sich die rea­len Kos­ten für Warm­was­ser und Hei­zung, die Ihr Haus jähr­lich verur­sacht, mit­hilfe der Energie­effizienz­klas­sen unge­fähr bestim­men las­sen. Sie nehmen die Wohn­fläche der Immo­bilie, multi­pli­zie­ren diese mal 1,2 und nehmen an­schlie­ßend diesen Wert mal dem Ver­brauchs­wert laut Ener­gie­aus­weis:

Icon Rechner
Formel: Energiekosten anhand der Energieeffizenzklassen

Energiekosten = Wohnfläche in qm × 1,2 × Energiewert der Effizienzklasse

Folgen­des Bei­spiel kann die Rech­nung verdeut­lichen:

  • Wohnfläche: 140 qm
  • Energieeffizienzklasse laut Energie­pass: C
  • Verbrauchswert: 76–100 kWh/qm pro Jahr
  • Rechen­formel: 140 x 1,2 x 90 = 15.120

Das Gebäude hat einen jähr­lichen Energie­be­darf von ca. 15.120 kWh. Die unge­fäh­ren Energie­kos­ten ermit­teln Sie jetzt mit den rea­len Prei­sen Ihres Energie­ver­sor­gers.

Fazit: Der Energieausweis schafft Transparenz

Der Energie­ausweis zeigt auf einen Blick, wie energie­effizient ein Gebäude ist und hilft Käufern, Mietern und Eigen­tümern, den künfti­gen Energie­bedarf besser einzu­schätzen. Gleich­zeitig liefert er Hin­weise auf mög­liche Modernisierungen und deren Einspar­potenzial.

Mit dem Gebäude­modernisierungs­gesetz gewinnt der Energie­ausweis zusätz­lich an Be­deutung. Zwar bleiben bestehende Ausweise bis zum Ende ihrer Gültig­keit gültig, neu ausge­stellte Energie­ausweise ent­halten künftig jedoch mehr Informationen zur energe­tischen Qualität eines Gebäudes. Wer seine Immobilie ver­kaufen, ver­mieten oder umfassend sanieren möchte, sollte sich deshalb früh­zeitig mit dem Energie­ausweis beschäftigen und ihn als Orientierung für die energetische Bewertung und mög­liche Modernisierungen nutzen.

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