Versicherung

Was sind Elementarschäden und wann greift welche Versicherung?

Elementarschäden durch Überschwemmung oder Starkregen nehmen seit Jahren zu. Meteorologen führen das auf den Klimawandel zurück. Wir zeigen Ihnen, was Elementarschäden sind, wo sie am häufigsten vorkommen und wann welche Versicherung die entstandenen Kosten übernimmt.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind allgemein Schäden, die durch das Wirken von Naturgewalten entstehen. Naturgewalten sind Überschwemmung, Hochwasser, Starkregen, Hagel, Sturm, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbrüche.

Bei uns sind Elementarschäden durch Sturm oder Hagel am häufigsten. Seit einigen Jahren nehmen aber vor allem Überschwemmung und Starkregen erheblich zu. Wetterexperten führen diese Entwicklung auf den Klimawandel zurück und gehen davon aus, dass sich die Tendenz noch verschärft. Demnach müssen die Deutschen sich in den kommenden Jahrzehnten auf immer häufiger und heftiger auftretende Wetterextreme einstellen.

Elementarschäden durch Naturgewalten: Was richten sie an?

Elementarschäden beschädigen Ihr Gebäude oder Ihr Inventar bis zur vollständigen Zerstörung.

  • Ein Hagelschauer macht Dachziegel, Fenster oder den Verputz am Gebäude kaputt.
  • Ein Sturm deckt das Hausdach ab, lässt Regen eindringen und schon sind die Wohnräume mit betroffen.
  • Das typische Schadensbild bei Überschwemmung ist der vollgelaufene Keller. Wenn Gewässer über die Ufer treten oder Starkregen das Grundstück flutet, dauert es oft nur Minuten bis zur Katastrophe. Häufig kommt es dabei zum Rückstau in den Ableitungsrohren, die das Wasser durch die Toilette und das Waschbecken ins Gebäude drücken.
  • Tagelanger Regen kann Erdbewegungen auslösen, die ans Haus prallen oder das Haus unter sich absacken lassen. Bei der sogenannten Erdsenkung bilden sich unterirdisch Löcher im Erdreich, die ganze Autos und Häuser verschlucken können.
  • Elementarschäden im Winter entstehen häufig, wenn das Gewicht der Schneedecke das Dach eindrückt. In bergigen Regionen sind Elementarschäden durch Lawinenabgänge nicht selten.

Was waren die schwersten Elementarschäden der vergangenen Jahre?

Elementarschäden kosten fast immer vier- bis fünfstellige Beträge. Den Rekord hält die durch Starkregen ausgelöste Überschwemmungs-Katastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit geschätzten Schäden bis zu 5 Milliarden Euro. 

Gewaltig waren auch die Auswirkungen der Flutkatastrophen der Jahre 2002 und 2013: Sie verursachten Sachschäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro (2002) und 1,65 Milliarden Euro (2013).

Der Orkan „Kyrill“ richtete 2007 mit 2 Milliarden Euro eine der höchsten Schadens­summen der jüngeren Versicherungs­geschichte an. Mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 225 Stunden­kilometern riss er ganze Häuser um, entwurzelte Bäume und zerschmetterte Autos.

Wann greift die Elementarversicherung?

Eine Elementarversicherung kommt für die Kosten auf, die Ihnen infolge von Naturgefahren entstehen. Dabei umfasst sie die Risiken, die noch nicht von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Die Elementarversicherung ist ein Zusatzbaustein dieser Versicherungen.

Von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erfasst sind Sturmschäden, Hagelschäden oder Schäden durch Blitzeinschlag. Die Elementarversicherung deckt als freiwilliger Zusatzbaustein die sogenannten erweiterten Elementarschäden ab.

Welche Versicherung möchten Sie vergleichen?

Welche Risiken deckt eine Elementarversicherung ab?

Die Elementarversicherung zahlt für Elementarschäden, die durch folgende Risiken entstehen:

  • Hochwasser
  • Überschwemmung
  • Starkregen (mehr als 15 Liter Wasser pro Quadratmeter in einer Stunde)
  • Rückstau
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Welche Risiken deckt eine Elementarversicherung nicht ab?

Einige Schadensrisiken schließt die Elementarversicherung aus, selbst wenn es sich auf den Blick zunächst um Elementarschäden handeln würde. Wir zeigen Ihnen, welche Risiken nicht versichert sind:

  • Streitfall Grundwasser: Überschwemmungen durch oberirdisch ansteigendes Grundwasser sind abgesichert. Läuft der Keller dagegen voll, weil der Grundwasserspiegel von unten steigt, zahlt die Versicherung nicht. Hier kommt es oft zu zähen Beweisführungen.
  • Menschliches Versagen: Erdrutsche oder Erdbeben sind abgesichert, solange sie nicht menschengemacht sind. Treten sie infolge von Bergbau- oder Erdarbeiten auf, zahlt die Elementarversicherung nicht. Hierbei handelt es sich um typische Haftpflichtschäden.
  • Schneedruck: Schäden durch Schneedruck oder Lawinen deckt die Elementarversicherung ab. Schäden durch Schnee, der von Bäumen rutscht, nicht.
  • Schäden an Ferien- oder Gartenhäuschen: Nicht mitversichert sind in der Regel Ferienhäuser, Gartenhäuser oder freistehende Garagen.

Für wen ist die Elementarversicherung sinnvoll?

Der Schutz vor Elementarschäden ist freiwillig, auch wenn Verbraucherschützer für Immobilienbesitzer schon lang eine Pflichtversicherung fordern. Ob für Sie persönlich – ob als Hausbesitzer oder Mieter – eine Elementarversicherung sinnvoll ist, ist daher eine Frage der Abwägung.

Das Risiko, Opfer einer Überschwemmung oder eines Erdbebens zu werden, erscheint nicht sehr hoch. Aber tritt der Ernstfall ein, sind die finanziellen Folgen von Elementarschäden fast immer immens. Auch wer bei den großen Überschwemmungen 2002 und 2013 sein Haus verloren hat, wurde von der Versicherung nur entschädigt, wenn er als Zusatzbaustein eine Elementarversicherung abgeschlossen hatte.

Wir erklären Ihnen, was Sie wissen müssen, damit Sie eine kompetente Entscheidung für oder gegen den Abschluss einer Elementarversicherung treffen können.

Wie hoch ist mein Risiko für einen Elementarschaden?

Eine Elementarversicherung ist immer sinnvoll, wenn Sie in einem Risikogebiet für Naturgefahren leben. Und zwar sowohl als Immobilienbesitzer als auch als Mieter, denn im Schadensfall zahlt Ihre Hausratversicherung Ihr zerstörtes Hab und Gut nur, wenn Sie eine Elementarversicherung als Zusatz abgeschlossen haben!

Das Hochwasser- oder Erdbebenrisiko schätzen die Landesregierungen für die jeweiligen Bundesländer. Die Versicherer haben ihr eigenes Informationssystem, das so genannte „Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen“, kurz ZÜRS Geo.

Das ZÜRS-System teilt das Bundesgebiet auf der Basis gesammelter Schadensdaten in vier Gefährdungsklassen (GK) ein:

  • GK 4: statistisch ein Mal in 10 Jahren ein Hochwasser
  • GK 3: statistisch ein Mal in 10 bis 50 Jahren ein Hochwasser
  • GK 2: statistisch ein Mal in 50 bis 200 Jahren ein Hochwasser
  • GK 1: statistisch seltener als ein Mal alle 200 Jahre ein Hochwasser

ZÜRS Geo: So ermitteln Sie Ihre Risikozone

Leben Sie in einer Zone der Gefährdungsklasse 1 bedeutet das, dass es an Ihrem Wohnort selten bis nie zu einer Überschwemmung kommt. Leben Sie in der Gefährdungsklasse 4 ist Ihre Adresse alle zehn Jahre oder noch häufiger von Überschwemmungen betroffen. Ihr persönliches Risiko können Sie adressgenau auf der interaktiven Website des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) „Kompass Naturgefahren“ ermitteln. Derzeit funktioniert das Portal allerdings noch nicht für alle Bundesländer.

Selbst wenn Sie in der Gefährdungsklasse 1 leben, bedeutet das aber nicht, dass Sie kein Risiko haben! Dann liegen Sie vielleicht lediglich nicht nahe an einem Bach- oder Flusslauf. Immer wieder sind Gebiete von Elementarschäden jedoch erstmals betroffen, die vorher nicht als Risikozonen galten. Starkregen zum Beispiel geht überall nieder. Die daraus resultierenden Schadenssummen haben sich zwischen 2015 und 2016 verzehnfacht. Beim Versicherer „Huk-Coburg“ ereignen sich sogar ganze 80 % der Elementarschäden in Zonen der Gefährdungsklasse 1.

Wie wird sich das Risiko von Elementarschäden in Zukunft entwickeln?

Elementarschäden durch extreme Wetterereignisse nehmen seit Jahren zu und werden Meteorologen zufolge weiter steigen. Schuld daran ist der Klimawandel, der seine Folgen immer spürbarer in Form von Hitzewellen, Starkregen und Stürmen zeigt.

Nicht nur die Zahl der Elementarschäden nimmt dabei zu, sondern auch das Ausmaß der Zerstörung, das sie anrichten. So zählte die Versicherungswirtschaft im Jahr 2008 40.000 Elementarschäden, die jeweils mit einer durchschnittlichen Schadenssumme von 2.340 € zu Buche schlugen. Im Katastrophenjahr 2013 waren es dagegen 110.000 Elementarschäden mit Schadenshöhen von jeweils 7.212 €.

Normalerweise gleichen Jahre mit hohen Schäden dann Jahre mit wenig Schäden aus. Laut GDV fällt jedoch auf, dass sich der Wechsel zwischen schadenarmen und schadenreichen Jahren stetig verkürzt.

Wo in Deutschland haben die meisten Menschen eine Elementarversicherung abgeschlossen?

Gegen Elementarschäden am Wohngebäude sind derzeit 47 % der deutschen Hausbesitzer abgesichert. 2016 waren es noch 37 %, vor der Jahrhundertflut 2002 erst 19 %.

Dennoch sind noch lange nicht alle Gebäude mit relevantem Risiko für Naturgefahren ausreichend versichert. Vor allem regional zeigen sich starke Unterschiede. So ist der Norden der Republik besonders unterversichert, Bremen etwa mit einem Anteil von lediglich 17 %. In Baden-Württemberg dagegen, wo umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen an qualitativ hochwertigen Gebäuden auch zu umfangreichen Schutzmaßnahmen führten, herrscht nahezu Vollversicherung. Das hat jedoch auch historische Gründe. Bis zum Jahr 1993 bestand hier eine Versicherungspflicht.

Unser Rat: In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen eine Elementarversicherung!

Eine Elementarversicherung halten wir in folgenden Fällen für sinnvoll:

  • Wenn Sie Immobilienbesitzer sind, sollten Sie in jedem Fall eine Elementarversicherung zur Wohngebäudeversicherung abschließen. Egal ob Sie in einer Risikozone für Naturgefahren leben oder nicht. Denn nur dann sind Sie ausreichend vor Elementarschäden geschützt, die infolge von zonenübergreifenden Naturgefahren wie Starkregen entstehen.
  • Wenn Sie Mieter sind, sollten Sie eine Elementarversicherung zur Hausratversicherung abschließen, wenn Sie in einem Risikogebiet wohnen. Denn im Schadensfall kommt die Elementarversicherung der Hausverwaltung nur für Schäden am Mietshaus auf, aber nicht für Ihr zerstörtes Inventar. Wenn Sie Mieter sind und nicht in einer Risikozone leben, empfehlen wir den Abschluss des Zusatzschutzes immer dann, wenn Sie den Verlust Ihres Hausrates finanziell nicht verkraften würden.

Elementarschäden abrechnen: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Elementarschäden müssen vom Versicherer innerhalb eines Monats nach Schadensanzeige bezahlt werden. Diese Frist gilt für unstrittige Fälle. Unstrittig ist ein Fall theoretisch, wenn die Meldung des Wetterdienstes über das Naturereignis vorliegt.

In seltenen Fällen kommt es bei Elementarschäden allerdings zum Streitfall mit dem Versicherer. Immer wieder gibt es unter ihnen schwarze Schafe, die versuchen, sich um zugesagte Leistungen zu drücken.

Wir haben für Sie einige wichtige Tipps, wie Sie sich für den Extremfall wappnen können. 

  • Wählen Sie Ihre Elementarversicherung mit Bedacht!

    Bevor Sie sich für eine Elementarversicherung entscheiden, vergleichen Sie nicht nur die Konditionen, sondern auch die Erfahrungen anderer Versicherungsnehmer: Wie reagierte der Versicherer im Schadensfall? Wichtig auch: Der Versicherer sollte Mitglied beim Versicherungsombudsmann e.V. sein. Darauf kommen wir noch einmal zurück.

  • Halten Sie sich an die Vertragsklauseln Ihrer Elementarversicherung!

    Die meisten Elementarversicherer nehmen Ihre Kunden mit Vorsorgemaßnahmen in die Pflicht, bei deren Nichteinhaltung sie weniger oder gar nichts zahlen. So müssen in überflutungsgefährdeten Regionen oft Rückstausicherungen angebracht werden. Im Keller lagernder Hausrat soll in bis zu 50 cm Höhe gelagert werden. Halten Sie sich an diese Klauseln, um im Zweifelsfall keinen Zahlungsausfall zu riskieren!

  • Melden Sie den Elementarschaden umgehend der Versicherung!

    Ist der Elementarschaden eingetreten, haben Sie die Pflicht zur Anzeige. Alarmieren Sie so schnell wie möglich Ihre Versicherung und fragen Sie, welche Maßnahmen Sie einleiten dürfen. Im Akutfall müssen Sie mithelfen den Schaden einzudämmen. Aber da Sie auch eine Pflicht zur Aufklärung des Schadens haben, dürfen Sie keine Beweismittel vernichten. Räumen Sie daher nur konkrete Gefahrenquellen auf, aber fotografieren oder filmen Sie davor alles.

  • Bei Zahlungsverweigerung: Wenden Sie sich mit Ihrem Elementarschadensfall an den Versicherungsombudsmann!

    Weigert sich die Versicherung nach Zusendung der Kostenvoranschläge zu zahlen, setzen Sie Ihr zunächst mit Verweis auf die Gesetzeslage die besagte 4-Wochen-Frist. Und bleiben Sie bei der gemeldeten Schadenssumme! Reagiert sie darauf immer noch nicht oder zahlt nicht vollumfänglich, können Sie eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann einlegen.

    Er schlichtet den Fall als neutrale Stelle für Verbraucher kostenlos. Elementarschäden bis zu einem Streitwert von 100.000 € können auf diese Weise außergerichtlich verhandelt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Versicherer Mitglied beim Versicherungsombudsmann e.V. ist.

Vergleich.de Tipp

Im Fall einer Naturkatastrophe hilft der Staat mit Soforthilfen. Anspruch darauf haben Sie aber nur, wenn Sie nachweislich privat vorgesorgt haben. Das heißt: Ohne eine Elementarschutzversicherung haben Sie im Fall einer Naturkatastrophe keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung!

Tipps zur Modernisierung

Durch ein Modernisierungsdarlehen kann ein in die Jahre gekommenes Haus schnell wieder im Wert steigern. Dabei können Sie bei einem nachhaltigen Umbau sogar von staatlichen Förderungen profitieren.

Modernisierung
Bleibt das Girokonto kostenlos?

Das kostenlose Girokonto könnte sich zum Auslaufmodell entwickeln. Immer mehr Banken planen, Gebühren zu erheben. Lesen Sie, worauf Sie beim Girokonto achten sollten, damit es nicht zur Kostenfalle wird.

kostenloses Girokonto
Wie soll ich weiterfinanzieren?

Die Zinsbindungsfrist Ihrer Baufinanzierung läuft bald aus? Oder Sie möchten sich den aktuellen Zinssatz für später sichern? Dann lesen Sie bei uns alles über Prolongation, Umschuldung oder Forward Darlehen!

Anschlussfinanzierung