Einspeisevergütung: Meldung der Photovoltaik-Anlage Pflicht
Eine der zentralen Säulen der Energiewende ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Aus diesem Grund wurde mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein Instrument konzipiert, das der Förderung von Ökostrom dient. Die im EEG festgelegte Einspeisevergütung erhalten Betreiber einer Photovoltaik-Anlage (auch PV-Anlage genannt), wenn sie Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz einspeisen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Betreiber eine neu in Betrieb genommene Anlage über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur melden.
Vergütung nur noch für Kleinanlagen bis 100 kWp
Ursprünglich wurde die Einspeisevergütung für alle Anlagen für 20 Jahre garantiert. Mit der EEG-Novelle 2014 galt dies nur noch für Kleinanlagen mit einer maximalen Leistung von 500 Kilowatt peak (kWp). Seit dem 1. Januar 2016 ist die Obergrenze auf 100 kWp gesunken. Seit dem 1. August 2014 sind außerdem alle Betreiber einer Neuanlage mit mehr als 500 kWp Leistung verpflichtet, den erzeugten Strom selbst (oder durch einen Direktvertrieb) zu vermarkten und zu verkaufen. Hierfür erhalten Betreiber als Ausgleich für die entfallene Einspeisevergütung eine Marktprämie.
Förderhöhe für Einspeisevergütung wird monatlich angepasst
Die Höhe der Einspeisevergütung 2022 ist abhängig vom Montageort, der Leistung sowie dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Darüber hinaus richtet sich die Förderhöhe danach, wie viele neue Anlagen in den Vormonaten in Deutschland insgesamt installiert wurden. Im EEG ist für Photovoltaik-Anlagen ein jährlicher Zubaukorridor von 2.400 bis 2.600 Megawatt vorgesehen. Der tatsächliche Zubau wird über einen sogenannten „atmenden Deckel“ gesteuert. Das bedeutet, dass die Fördersätze für weitere Anlagen sinken, sobald der Zubau oberhalb des Korridors liegt. Wird das Ausbauziel hingegen nicht erreicht, steigt die Einspeisevergütung.
Entwicklung der Einspeisevergütung im Jahr 2022
Wie sich die Vergütungssätze in den vergangenen Monaten entwickelt haben, können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Aktuell hat die Bundesnetzagentur die Höhe der Einspeisevergütung neu festgelegt. Die Tabelle zeigt die Entwicklung der Vergütung in Cent pro kWh für Dachanlagen, Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich sowie auf Freiflächen zum Zeitpunkt der jeweiligen Inbetriebnahme.
Vergütungssätze in Cent/kWh – feste Einspeisevergütung:
Inbetriebnahme | bis 10 kWp | bis 40 kWp | bis 100 kWp | Sonstige Anlagen bis 100 kWp |
ab 01.02.2021 | 8,04 | 7,81 | 6,13 | 5,53 |
ab 01.03.2021 | 7,92 | 7,70 | 6,04 | 5,44 |
ab 01.04.2021 | 7,81 | 7,59 | 5,95 | 5,36 |
ab 01.05.2021 | 7,69 | 7,47 | 5,86 | 5,28 |
ab 01.06.2021 | 7,58 | 7,36 | 5,77 | 5,20 |
ab 01.07.2021 | 7,47 | 7,25 | 5,68 | 5,12 |
ab 01.08.2021 | 7,36 | 7,15 | 5,60 | 5,05 |
ab 01.09.2021 | 7,25 | 7,04 | 5,51 | 4,97 |
ab 01.10.2021 | 7,14 | 6,94 | 5,43 | 4,89 |
ab 01.11.2021 | 7,03 | 6,83 | 5,35 | 4,82 |
ab 01.12.2021 | 6,93 | 6,73 | 5,27 | 4,75 |
ab 01.01.2022 | 6,83 | 6,53 | 5,19 | 4,67 |
Quelle: Bundesnetzagentur, Stand: Januar 2022
Sinkende Einspeisevergütung: Lohnt sich der Eigenverbrauch?
Angesichts der in den letzten Jahren sinkenden Einspeisevergütung und steigender Strompreise wird es zunehmend rentabler, den mit Photovoltaik erzeugten Strom nicht in das öffentliche Stromnetz einzuspeisen, sondern für den Eigenverbrauch zu nutzen. Zwar zahlt der Staat für Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 und nach dem 31. März 2012 in Betrieb genommen wurden, keine Einspeisevergütung mehr, trotzdem lohnt sich der Eigenverbrauch.
Staat schafft Anreize, mehr Strom selbst zu verbrauchen
Bei Anlagen, die seit April 2012 in Betrieb genommen wurden, greift zudem das Marktintegrationsmodell. Das bedeutet, dass bei Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 1.000 kWp nur für 90 % der erzeugten Strommenge die Einspeisevergütung gezahlt wird. Auf diese Weise soll der Eigenverbrauch nochmal stärker gefördert werden. Allerdings ist für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 10 kW, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb genommen wurden, für den Eigenverbrauch eine Beteiligung an der EEG-Umlage vorgesehen. Seit 2017 beträgt sie 40 % der EEG-Umlage.
KfW-Darlehen für Batteriespeicher beantragen
Wer den Eigenverbrauch erhöhen will, benötigt einen Solarstromspeicher, um eine Stromversorgung bis in die späten Abendstunden zu gewährleisten. Laut dem Fraunhofer-Institut lässt sich durch den Einsatz eines geeigneten Speichers der Anteil an selbst verbrauchten Strom auf bis zu 60 % erhöhen.
Allerdings sind die Anschaffungskosten für einen Speicher aktuell noch sehr hoch. Deshalb fördert der Staat Investitionen in Photovoltaik, Wasser, Wind und Biogas im KfW-Programm 270 mit Krediten bis zu 50 Millionen Euro. Darüber hinaus werden mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) viele weitere Maßnahmen, die zu mehr Energieeffizienz führen, unterstützt.