Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine Zahlung, die Betreiber einer Anlage zur Stromerzeugung erhalten, die den Strom in das öffentliche Netz einspeisen und so anderen Stromverbrauchern zur Verfügung stellen. Im privaten Bereich handelt es sich dabei hauptsächlich um Photovoltaik- und im geringen Maß um Kleinwindkraft-Anlagen. Die Einspeisevergütung ist eine Fördermaßnahme, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dazu beitragen soll, den Anteil umweltfreundlicher Energiequellen an der Stromerzeugung zu erhöhen. Deshalb wird sie auch EEG-Vergütung genannt.
Die Höhe der Einspeisevergütung wird von der Bundesnetzagentur festgelegt und ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören u. a.
- die Energiequelle: Für Strom, der von Photovoltaik- oder Windkraft-Anlagen erzeugt wird, gelten jeweils unterschiedliche Vergütungen.
- die Art der Anlage: Je nach Größe und Leistung fällt z. B. die Einspeisevergütung bei Photovoltaik unterschiedlich aus.
- der Zeitpunkt der ersten Aktivierung der Anlage: Je eher die Anlage in Betrieb geht, desto höher ist die Einspeisevergütung.
Die Einspeisevergütung gibt es sowohl für eine Volleinspeisung des zuhause erzeugten Stromes als auch für eine Teileinspeisung, also wenn nur ein Anteil des privaten Stromes eingespeist wird. Sie wird 20 Jahre lang zu den einmal festgelegten Konditionen gezahlt.
Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung zahlt der jeweilige Netzbetreiber an den Haushalt, der Strom ins Netz einspeist. Das kann z. B. Vattenfall, EnBW oder E.ON sein, je nachdem wo Sie Ihren Wohnort haben. Der Netzbetreiber verkauft den privat erzeugten Strom nach der Einspeisung wiederum an der Strombörse.
Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung 2023?
Die Antwort auf die Frage, wie viel Cent Einspeisevergütung Sie pro kWh erhalten, hängt von der Leistungsfähigkeit Ihrer Anlage zur Stromerzeugung ab. Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch die Einspeisevergütung 2023 bei Inbetriebnahme einer PV-Anlage im Jahr 2023 ist, geordnet anhand der Leistungsfähigkeit. Für die Bezeichnung der Leistung wird die Maßeinheit Kilowattpeak (kWp) genutzt.
Einspeisevergütung 2023: Tabelle für Photovoltaik-Anlagen
Leistung der PV-Anlage | fester Vergütungssatz bei Teileinspeisung | bei Volleinspeisung |
0–10 kWp | 8,2 ct/kWh | 13,0 ct/kWh |
10–40 kWp | 7,1 ct/kWh | 10,9 ct/kWh |
40–100 kWp | 5,8 ct/kWh | 10,9 ct/kWh |
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft, Stand: März 2023
Für größere Anlagen und Freiflächenanlagen gelten andere Vergütungen, aber die allermeisten privaten PV-Anlagen sind auf dem Dach installiert und besitzen eine Leistung bis zu 20 kWp. Deshalb beschränkt sich die Tabelle auf die genannten Werte. Möglich ist auch eine eigenständige Direktvermarktung des selbst erzeugten Stromes. In diesem Fall gelten ebenfalls andere Werte. Diese Möglichkeit wird von privaten Haushalten wegen des hohen Aufwandes aber kaum genutzt.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2023 für Windkraft?
Die Einspeisevergütung für kleine private Windkraftanlagen auf dem Dach liegt nach Angaben der Bundesnetzagentur 2023 bei 5,97 ct/kWh. Sie verringert sich 2024 auf 5,88 ct/kWh. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich an denen der großen Windparks. Für private Haushalte rentiert sich die Einspeisevergütung für kleine Windkraftanlagen in der Regel nicht, weil die Investitionskosten pro erzeugter kWh sehr viel höher sind als bei großen industriellen Anlagen.
Für kleine Windräder müsste nach einer Studie des Bundesverbandes WindEnergie die Einspeisevergütung bei mindestens 25 ct/kWh liegen, um rentabel zu sein. Windkraft ist deshalb besser zum Eigenverbrauch als zur Netzeinspeisung geeignet.
Wird die Einspeisevergütung 2023 erhöht?
Nein, sie bleibt nach den neuen Bestimmungen des EEG 2023 das ganze Jahr über konstant. Diese Regelung gilt bis Januar 2024.
Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?
Die erste noch sehr geringe Einspeisevergütung wurde 1991 mit dem Strom-Einspeisegesetz eingeführt. Im Jahr 2000 ersetzte das Erneuerbare-Energien-Gesetz seinen Vorgänger, verbunden mit einem starken Anstieg der Vergütung. Die Entwicklung der Einspeisevergütung bis 2022 sah seitdem so aus, dass sie sich von anfangs knapp 60 ct/kWh auf ca. 8 ct/kWh bei einer Überschusseinspeisung verringert hat.
Diese Degression war von Anfang an Teil des EEG, allerdings wurde die Degressionsrate immer wieder einmal verändert. Einige Jahre verringerte sich die Einspeisevergütung für Solarstrom quartalsvweise, dann monatlich. So wollte die Politik zu hohe und auch zu niedrige Fördersätze je nach dem Ausbauvolumen verhindern. Mit der EEG-Novelle 2023 wurde die Degression bis Januar 2024 ausgesetzt.
Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Voraussetzung ist die Anmeldung beim regionalen Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Außerdem ist ein spezieller Zwei-Wege-Stromzähler notwendig, der sowohl den produzierten als auch den eingespeisten Strom misst. Der Netzbetreiber stellt diesen Zähler in den meisten Fällen zur Verfügung.
Die Einspeisevergütung wird in der Regel monatlich vom Netzbetreiber an den Betreiber der privaten Anlage ausgezahlt. Und wie erfolgt die Abrechnung der Einspeisevergütung? Für die Abrechnung gibt es zwei Möglichkeiten.
- Variante 1: Zählerablesung und Abrechnung einmal im Jahr mit einer monatlichen Abschlagszahlung
- Variante 2: monatliche Zählerablesung und Abrechnung mit monatlicher Auszahlung des konkreten Betrages des Vormonats
Wer kann die Einspeisevergütung erhalten? Jeder, der Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz einspeist, kann die Einspeisevergütung erhalten.
Was passiert, wenn die Einspeisevergütungen auslaufen?
Als Betreiber einer privaten Anlage, mit der Sie selbsterzeugten Strom in das Netz einspeisen, haben Sie mehrere Möglichkeiten nach Ablauf der 20-Jahre-Frist zu verfahren.
- Sie beenden die Einspeisung und nutzen den Strom nur noch für den Eigenverbrauch.
- Sie speisen den Strom weiterhin in das Netz ein und erhalten die reduzierte Vergütung, die zwischen 2 und 5 ct/kWh liegt. Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Vertragspartner, also dem Netzbetreiber, in Verbindung und klären Sie die aktuellen Konditionen.
- Sie verkaufen Ihren Strom direkt an einen Energieversorger Ihrer Wahl. Das ist mit sehr viel Aufwand verbunden und rechnet sich für private Haushalte meistens nicht.
- Sie stellen Ihren Strom einem Dienstleister zur Verfügung, der ihn dann weiterverkauft. Auch diese Variante ist aufwändig und in der Regel wenig lukrativ.
In den meisten Fällen sind für private Haushalte mit einer kleinen PV-Anlage die beiden ersten Möglichkeiten am einfachsten umzusetzen.
Gibt es eine Vergütung für meinen Eigenverbrauch?
Nein, die gibt es seit 2012 nicht mehr. Von 2009 an wurde 3 Jahre lang auch eine EEG-Vergütung für den eigenen Stromverbrauch gezahlt. Auf diesem Weg sollte die Nutzung von Photovoltaikanlagen besonders gefördert werden. Inzwischen arbeiten die meisten Anlagen so rentabel, dass diese zusätzliche Förderung vom Gesetzgeber abgeschafft wurde.
Muss ich für die Einspeisevergütung Steuern zahlen?
Grundsätzlich ja, denn für das Finanzamt sind Sie in diesem Fall ein Unternehmer, der einen Gewinn erwirtschaftet. Es gelten allerdings Ausnahmen, insbesondere für private Anlagen. So werden kleinere Anlagen bis zu einer Leistung von 10 kWp auf Antrag nicht als Geschäftsbetrieb angesehen und es muss keine Steuer gezahlt werden. Das bedeutet, Sie bekommen die Einspeisevergütung 2023 steuerfrei. Auch für Anlagen über 10 kWp wird in der Regel vom Finanzamt auf Steuerfreiheit entschieden, Sie müssen den entsprechenden Antrag jedoch begründen.
Mit dem EEG 2023 gelten darüber hinaus neue Regelungen und Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer zur Einspeisevergütung, teilweise sogar rückwirkend für die Zeit vor 2023. Wir empfehlen, dass Sie sich vor der Anmeldung beim Netzbetreiber einmal von Ihrem Steuerberater beraten und die Details erklären lassen.
Fazit: Für wen lohnt sich die Photovoltaik-Einspeisung?
Die Bedeutung der Einspeisevergütung als zusätzliche Einnahmequelle ist geringer geworden. Das hat hauptsächlich drei Ursachen:
- Die Einspeisevergütung hat sich verringert.
- Die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen ist günstiger geworden.
- Im Zuge der Energiekrise sind die Strompreise stark gestiegen.
Aus diesen Gründen ist es nach Berechnungen des Fraunhofer-Instituts in der Regel günstiger, den selbst produzierten Strom für den Eigenverbrauch zu nutzen. So kostet 1 kWh Solarstrom vom eigenen Dach ca. 10 ct, dagegen zahlen Sie für 1 kWh Strom bei Stromlieferanten 35 ct und mehr.
Allerdings kann es sein, dass Sie mehr Strom produzieren, als Sie nutzen oder speichern können. In diesem Fall ist eine Überschusseinspeisung wirtschaftlich sinnvoll. Stiftung Warentest bietet online einen Rechner zur Einspeisevergütung 2023. Dort können Sie ermitteln, ob und in welcher Form sich die Photovoltaik-Einspeisung für Ihren Haushalt lohnt.