Geldanlage

Einlagensicherung: So sicher ist Ihre Geldanlage bei einer Bankenpleite

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Ihr Erspartes im Falle einer Bankenpleite. Viele Kreditinstitute sichern das Vermögen von Sparern darüber hinaus durch freiwillige Einlagensicherungssysteme ab. Wir zeigen Ihnen, wie sicher Ihre Spareinlagen tatsächlich sind.

Heike Kevenhörster
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Geldanlage und DSL & Handy
Einlagensicherung: Schutz vor einer Bankenpleite

Welchen Schutz bietet die gesetzliche Einlagensicherung?

Rund 2 Billionen Euro liegen in Deutschland auf Sparkonten von Banken und Sparkassen, so eine Statistik der Deutschen Bundesbank. Kommt es zu einer Bankenpleite, greift die gesetzliche Einlagensicherung. Sie soll Kunden die Rückerstattung ihrer Einlagen bis zu einer Grenze von aktuell 100.000 € garantieren.

Diese Sicherheit gilt für alle Einlagen innerhalb der Europäischen Union. Sollte es zu einem Zahlungsausfall der Bank kommen, ist Ihr Geld bis zu dieser Höhe pro Geldinstitut sicher. Das heißt, aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung haben Sie gegenüber dem Institut einen rechtlichen Anspruch auf maximal 100.000 € Ihrer Geldanlage inklusive Zinsen. Bei Gemeinschaftskonten, beispielsweise bei Konten von Ehepaaren, erhöht sich die Sicherung auf 200.000 €. Wie die Einlagensicherung im Detail funktioniert, erklärt die unten stehende Grafik.

Infografik zur Einlagensicherung

Was passiert bei einer Bankenpleite?

Ist ein Kreditinstitut nicht mehr in der Lage, die von den Kunden eingezahlten Einlagen zurückzuzahlen, verhängt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot (Moratorium). Der Bank ist es ab diesem Zeitpunkt untersagt, Zahlungen vor- oder Geld entgegenzunehmen, das nicht zur Tilgung der Schulden verwendet wird.

Im nächsten Schritt informiert die BaFin die betroffenen Kunden, die ab diesem Zeitpunkt ein Jahr Zeit haben, schriftlich bei der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen.

Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert jedem privaten Anleger und kleinerem Unternehmen, dass das Geld innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls erstattet wird.

Aktuelles Beispiel: Insolvenz der Greensill Bank 2021 in Bremen

Anfang 2021 sorgte die Pleite der traditionsreichen Bremer Greensill Bank für Aufsehen. Wegen akuter Zahlungsprobleme des australischen Mutterkonzerns geriet die Bank in eine finanzielle Schieflage. Die Bankenaufsicht des Bundes (Bafin) schloss zuerst die Bank für den Kundenverkehr und stellte kurz darauf einen Insolvenzantrag.

Sofort im Anschluss begann der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mit seiner Arbeit und nahm mit den Sparern, die Konten bei der Greensill Bank hatten, Kontakt auf. Innerhalb weniger Wochen zahlte die Einlagensicherung fast 3 Milliarden Euro an über 2.500 Sparer aus.

Das politische und juristische Nachspiel wird noch einige Jahre dauern. Zum einen besteht der Verdacht, dass Wirtschaftsprüfer die Bank nicht ausreichend kontrolliert und Probleme zu spät bemerkt haben. Zum anderen versucht die Einlagensicherung deutscher Banken einen möglichst hohen Betrag vom Insolvenzverwalter und von Versicherungen, die die Greensill Bank gegen Ausfälle versichert haben, zurück zu erhalten.

Eine Chronologie: So verlief die Pleite der Greensill Bank

  • Anfang 2021 entstanden nach Medienberichten Zweifel an der Finanzkraft des Mutterkonzerns Greensill Capital, der die Bank in Bremen finanziert.
  • In der Folge setzten einige internationale Großbanken ihre Geschäfte in Milliardenhöhe mit Greensill Capital aus und schlossen mehrere Fonds, in die viele deutsche Anleger investiert hatten.
  • Am 3. März 2021 erließ die Bafin wegen drohender Überschuldung der Bank ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot und untersagte jeden weiteren Kundenverkehr.
  • Nur 12 Tage später stellte die Bafin einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bremen.
  • Schon einen Tag später, am 16. März, hat die Bafin den Entschädigungsfall für die Greensill Bank festgestellt, da das Institut wegen finanzieller Schwierigkeiten nicht in der Lage war, die bei ihm unterhaltenen Einlagen zurück zu zahlen.
  • Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken begann umgehend damit, die betroffenen privaten Einleger zu informieren und die Formalitäten zur Zahlung der Entschädigungen zu klären.
  • Am 6. April 2021 teilte der Bundesverband deutscher Banken mit, dass ein Großteil der Privatkunden bereits entschädigt wurden. Dazu wurden knapp 3 Milliarden Euro an über 20.500 Sparer ausgezahlt.

Banken sind zur Sicherung ihrer Einlagen verpflichtet

Um Anleger im Falle einer Bankenpleite entschädigen zu können, sind alle Banken in Deutschland durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) dazu verpflichtet, sich einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzuschließen. Eine Ausnahme bilden Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken, die eigene, sogenannte institutssichernde Sicherungssysteme unterhalten.

Das EAEG beruht auf den Vorgaben der EU-Einlagensicherungsrichtlinie, nach der alle in der EU zugelassenen Banken per Gesetz Mitglied einer Entschädigungseinrichtung sein müssen. Das EAEG sichert damit die Guthaben privater Kunden auf inländischen Tagesgeld-, Festgeld- oder Girokonten sowie Sparbüchern, aber auch für ausländische Tagesgeld- und Festgeldanlagen. Kein Anspruch auf Entschädigung nach EAEG besteht für Wertpapiere wie Aktien und Investmentfonds, da diese Eigentum des Kunden sind und von der Bank nur verwahrt werden.

Woher stammt das Geld für die Entschädigungszahlungen?

Bei privaten Banken und Bausparkassen ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) für die gesetzliche Einlagensicherung zuständig. Die finanziellen Mittel für die Einlagensicherung stammen aus jährlichen Beiträgen, die die Banken an die Entschädigungseinrichtung entrichten müssen. Dieses sogenannte Sondervermögen des Bundes wird von der EdB verwaltet, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt.

Freiwillige Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung sichern mehr als 170 private Banken die Einlagen ihrer Kunden über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) ab. Der BdB ersetzt Sparguthaben, das den gesetzlichen Entschädigungsanspruch von 100.000 € überschreitet. Der Fonds finanziert sich durch jährliche Beiträge der einzelnen Mitglieder. Sollte das eingezahlte Geld im Falle einer Insolvenz nicht ausreichen, kann der BdB von den Mitgliedern eine Sonderumlage verlangen. Ob auch Ihre Bank Mitglied des BdB ist, können Sie auf der Internetseite des Bankenverbands überprüfen.

Freiwillige Einlagensicherung sinkt

Freiwillige Einlagensicherung sinkt

Seit dem 1. Januar 2015 sind Einlagen bis zu einer Höhe von 20 % des Eigenkapitals einer Bank gesichert, zuvor waren es 30 %. Bis 2025 soll die Grenze weiter schrittweise auf 8,75 % des Eigenkapitals gesenkt werden. Die Absenkung der Sicherungsgrenze wird durchgeführt, weil das Eigenkapital der privaten Banken – und damit auch die Höhe der Sicherung – in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stetig angewachsen ist. Auch bei den kleinen Banken sind die Einlagen von Anlegern mit mindestens 1 Millionen Euro pro Kunde gesichert, da das Mindesteigenkapital einer Bank 5 Millionen Euro betragen muss. Für Kleinanleger hat die Absenkung der Sicherungsgrenze deshalb keine Konsequenzen. Die Sicherungsgrenze Ihrer Bank können Sie per Formular beim Bankenverband abfragen.

Das ändert sich bei der Einlagensicherung

Um die Sicherheit für Sparer innerhalb der Europäischen Union weiter zu stärken, hat die EU die Einlagensicherungsrichtlinien nochmal überarbeitet. Ende 2014 hat die Bundesregierung das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/49/EU beschlossen. Im Juli 2015 sind die Richtlinien EU-weit in Kraft getreten.

Die neuen Richtlinien bringen einige wichtige Änderungen mit sich: So sind künftig besonders schutzwürdige Einlagen, wie Abfindungen oder Geld aus dem Verkauf einer privaten Immobilie, bis 500.000 € geschützt. Allerdings gilt dieser Schutz nur innerhalb der ersten sechs Monate nach Einzahlung auf das Konto einer Bank.

Die Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall liegt in Deutschland bei 7 Arbeitstagen. Des Weiteren müssen alle EU-Mitgliedsstaaten ihren eigenen nationalen Einlagensicherungsfonds bilden. Jedes Land muss den Sicherungstopf mit 0,8 % der gedeckten Einlagen befüllen. Damit werden EU-weit Rücklagen von ca. 60 Milliarden Euro für Krisenzeiten gebildet. Die Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken bleiben weiterhin bestehen, müssen sich aber als Einlagensicherungssystem von der BaFin anerkennen lassen.

Vergleich.de Tipp

Nach Angaben der Stiftung Warentest gelten aktuell ausländische Banken aus Frankreich, Großbritannien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich sowie Schweden für Beträge bis zu 100.000 € als sicher. Grundsätzlich gilt aber: Verteilen Sie Ihr Geld nach Möglichkeit auf mehrere Kreditinstitute, wenn Sie über mehr als 100.000 € verfügen. So ist Ihnen die Einlagensicherung garantiert.

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