Was ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Die 2021 eingeführte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) strukturiert die KfW-Förderung für Sanierungsmaßnahmen in Deutschland neu. Sie ersetzt die bisherigen Programme zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Gebäudebereich und verteilt diese neu auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es werden zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse und direkte Investitionszuschüsse vergeben. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist in drei Teilprogramme gegliedert:
- Wohngebäude, Neubauten und Komplettsanierungen (BEG WG)
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Nicht-Wohngebäude (BEG NWG)
Änderungen durch die BEG-Reform 2022 und 2023
Um die Förderung von klimafreundlichen Sanierungen und Neubauten zu verbessern, wurde die BEG nach und nach reformiert. Zuletzt startete am 1. März 2023 das neue Programm 297/298 "Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude", das den Neubau und den Erstkauf energieeffizienter Gebäude und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen Krediten unterstützt.
Zuvor traten zwei weitere Reformstufen in Kraft. Änderungen bei Einzelmaßnahmen begannen am 15. August 2022. Seit dem 28. Juli 2022 gelten Neuerungen bei den Förderungen für Komplettsanierungen. Diese Anpassungen der Bundesförderung betrafen u. a. folgende Punkte:
- Bei Sanierung entfiel die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).
- Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA blieb bestehen.
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen entfiel.
- Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.
- Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.
Was ändert sich mit der BEG-Förderung für effiziente Gebäude?
Mit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Förderung 2021 wurden neue Förderprogramme aufgelegt, die verschiedene Bau- oder Sanierungsmaßnahmen zusammenfassen und in einigen Fällen erhöhte Fördersätze aufweisen.
Ein wichtiger Unterschied zur alten Förderung ist die Wahlmöglichkeit zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss und einem Investitionszuschuss. Wenn Sie keinen Kredit für Ihren Hauskauf, Hausbau oder eine Sanierung benötigen, können Sie einen direkten Zuschuss beantragen, der Ihnen als Bauherr oder Eigentümer ausgezahlt wird. Mit den Änderungen der BEG-Reform im Juli 2022 ist diese Wahlmöglichkeit bei der Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen abgeschafft worden, hierbei ist nur noch ein Zuschuss möglich.
Kompetente Beratung ist notwendig
Für die Beantragung der Förderung eines Vorhabens ist jetzt in fast allen Fällen ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, der die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen im Rahmen der BEG EM und WG bestätigt. Dadurch soll die Expertise der Energieberater vor Ort stärker zur Geltung kommen. Um die dafür entstehenden Kosten zu mindern, gibt es eine Förderung für Fachplanung und Baubegleitung, die bis zu 5.000 € umfasst und in den Teilprogrammen direkt mit beantragt werden kann.
Neu ist die Erhöhung der Förderung von Einzelmaßnahmen bei einer noch umfassenderen Energieberatung: Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Damit werden besonders energie- und kosteneffiziente Sanierungen besser honoriert.
Welche neuen Programme bietet die Förderung der Energieeffizienz?
Die BEG-Förderung umfasst sowohl den Bau und die Sanierung von Wohngebäuden als auch von Nicht-Wohngebäuden, also z. B. von Arztpraxen oder Bürogebäuden. Wir beschränken uns in der Darstellung auf die neuen BEG-Programme, die für Wohngebäude gelten und damit für Privatpersonen infrage kommen. Die Förderung umfasst dabei drei Bereiche:
- Kredit plus Tilgungszuschuss für umfassende Sanierung von Wohngebäuden und Kauf sanierter Gebäude
- Kredit für kompletten Neubau und Erstkauf von Wohngebäuden
- Investitionszuschuss für einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Wohngebäuden
- teilweise Wahl zwischen Investitionszuschuss und Kredit
Förderbereich Wohngebäude – Haus und Wohnung energieeffizient sanieren
Wenn Sie ein Wohngebäude teilweise oder komplett energieeffizient sanieren, oder ein saniertes Gebäude kaufen, dann können Sie eine Förderung aus dem Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ beantragen.
Das Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ enthält folgende Bestandteile:
- Sie erhalten im Rahmen der BEG-Förderung seit 2021 einen Förderkredit für energieeffiziente Sanierung oder Kauf eines sanierten Wohngebäudes oder einer Wohnung.
- Der Kredit wird ab einem Effektivzins von 0,01 % vergeben.
- Sie können maximal bis zu 150.000 € je Wohneinheit erhalten.
- Die Laufzeit beträgt zwischen 4 und 30 Jahren.
- Eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren ist möglich.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit für einen Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 25 % der Fördersumme. Damit reduziert sich der zurückzuzahlende Betrag und die Laufzeit des Kredites.
Im Rahmen des Programmes „Kredit 261“ können Sie zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen. Entweder entscheiden Sie sich für ein Annuitätendarlehen mit gleich großen Monatsraten oder für ein endfälliges Darlehen, bei dem Sie den kompletten Kreditbetrag am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen.
Förderbereich Wohngebäude – Haus und Wohnung energieeffizient bauen
Möchten Sie ein energieeffizientes Gebäude bauen oder einen Neubau kaufen, steht Ihnen eine Förderung durch das Programm 297/298 zur Verfügung.
Das Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297/298“ enthält folgende Bestandteile:
- seit dem 1. März 2023 einen Förderkredit für energieeffizientes Bauen oder Erstkauf eines Wohngebäudes oder einer Wohnung
- Kredit ab einem Effektivzins von 0,01 %
- maximal bis zu 150.000 € je Wohneinheit
- Laufzeit zwischen 4 und 35 Jahren
- tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren
Im Rahmen des Programmes „Kredit 297/298“ können Sie zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen. Entweder entscheiden Sie sich für ein Annuitätendarlehen mit gleich großen Monatsraten oder für ein endfälliges Darlehen, bei dem Sie den kompletten Kreditbetrag am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen.
Sie konnten zwischen Kredit und Zuschuss wählen
Alternativ zu einem Kredit konnten Sie bis Juli 2022 den neu aufgelegten „Zuschuss Wohngebäude 461“ beantragen, den Sie nicht zurückzahlen mussten. Je nachdem, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelte, waren direkte Investitionszuschüsse bis zu 75.000 € möglich.
Im Zuge der BEG-Reform im Juli 2022 wurde das Programm 461 beendet.
Effizienzklassen einfach erklärt
Einen genauen Überblick über die Einordnung der Gebäude in Effizienzklassen und den entsprechenden energetischen Standards erhalten Sie in unserem Ratgeber „Effizienzhaus“.
Förderbereich einzelne Maßnahmen in Wohngebäuden
Bis zum 14. August 2022 wurden nicht nur komplette Sanierungen oder der Neubau eines Gebäudes gefördert, sondern auch einzelne Maßnahmen, die einer besseren energetischen Bilanz dienen, wie z. B. Photovoltaik oder Solarthermie. Der Kreditrahmen betrug dabei maximal 60.000 € je Wohneinheit. Zusätzlich war ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20 % bis 50 % möglich.
Seit dem 15. August 2022 werden diese Fördermaßnahmen nicht mehr durchgeführt, das entsprechende KfW-Programm 262 wurde beendet. Ersatzweise können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Investitionszuschuss bis zu 60.000 € beantragen.
Wie haben sich die bisherigen KfW-Programme verändert?
Einige häufig genutzte KfW-Programme können seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr beantragt werden, andere wurden im Juli 2022 gestoppt. Sie wurden aus der der KfW-Förderung gestrichen und teilweise durch neue Programme ersetzt. Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die ausgelaufenen Fördermaßnahmen der KfW und den entsprechenden neuen Programmen im Rahmen des BEG.
Diese KfW-Programme wurden zwischen 2021 und 2023 ersetzt
ehemaliges KfW-Programm | neues BEG-Programm |
---|
Programm Energieeffizient Sanieren KfW 151, 152, 153 | BEG- Programm Wohngebäude Kredit 261, 262 |
---|
Energieeffizient Sanieren KfW 167 | BEG-Programm Wohngebäude Kredit 261, 262 |
---|
Programm Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss 430 | Programm Wohngebäude Zuschuss 461 |
---|
Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Baubegleitung 431 | Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung Kredit 261, 262 und Zuschuss 461 |
---|
Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Brennstoffzelle 433 | zum Jahresbeginn 2023 gestrichen |
---|
Wohngebäude Zuschuss KfW 461 | 2022 gestrichen |
Einige der bisherigen KfW-Programme bleiben erhalten. Dazu gehören
Wie hoch ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Das ist sehr unterschiedlich. Maximal kann für den Neubau eines energieeffizienten Gebäudes ein Förderkredit von bis zu 120.000 € aufgenommen werden. Bei einer kompletten Sanierung liegt der Höchstbetrag für ein Darlehen bei 150.000 € je Wohneinheit. Für einzelne energetische Maßnahmen werden seit den Änderungen durch die BEG-Reform im Juli 2022 keine Kredite mehr vergeben. Der höchstmögliche Investitionszuschuss beträgt 75.000 €.
Die konkrete Höhe des Kredites oder des Zuschusses hängt von folgenden Faktoren ab:
- die Kosten der baulichen Maßnahme, die durchgeführt wird
- die angestrebte Effizienzklasse des Gebäudes
- das Programm, das die Förderung passend zur Maßnahme abdeckt
Wo kann ich die BEG-Förderung beantragen?
Für einen KfW-Kredit über eines der neuen Programme stellen Sie wie bisher einen Antrag bei Ihrer Hausbank, die als Vermittlerin zwischen Ihnen und der KfW auftritt. Möchten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss erhalten, nutzen Sie das KfW-Zuschussportal, auf dem Sie sich registrieren müssen. Interessieren Sie sich nicht für einen Kredit, sondern möchten einen direkten Investitionszuschuss, stehen Ihnen zwei Anlaufstellen zur Verfügung.
- Handelt es sich um eine komplette Gebäudesanierung oder um einen Neubau, dann werden die Zuschüsse über die KfW beantragt.
- Der Antrag für einen Investitionszuschuss zur Förderung energetischer Einzelmaßnahmen muss dagegen seit 2021 beim BAFA eingereicht werden.
Seit Januar 2023 werden alle Investitionszuschüsse für energieeffizientes Sanieren und Bauen nur noch vom BAFA vergeben. Wer einen Kredit plus Tilgungszuschuss aufnehmen will, der beantragt diesen weiterhin über seine Hausbank bei der KfW.
Welches Ziel wird mit der neuen BEG-Förderung verfolgt?
Das neue Fördersystem wurde im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt und ist mit dem Ziel verbunden, stärkere Anreize für Investitionen in Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Auf diesem Weg soll durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien ein Beitrag zum Erreichen der Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor geleistet werden. Um das zu schaffen, wurde die Antragstellung für die Fördermaßnahmen vereinfacht. Außerdem gibt es teilweise mehr Fördergeld bei höheren Effizienzstandards. Insgesamt soll damit die staatliche Unterstützung zur Baufinanzierung übersichtlicher werden.
Seit wann gilt die neue BEG-Förderung?
Für die Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein Zeitrahmen von 2 Jahren vorgesehen, der in drei Schritten abläuft.
- Der erste Schritt wurde zum Jahresanfang 2021 getan. Seitdem müssen Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen, die die Gebäudehülle und die Anlagentechnik betreffen, bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
- Mit dem 1. Juli 2021 startete die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und energieeffiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) innerhalb des neuen Systems bei der KfW. Dafür liefen einige alte Fördermaßnahmen, wie z. B. das KfW-Programm 151 und das KfW-Programm 153 aus.
- Am 1. Januar 2023 ging die Zuschussförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude komplett von der KfW an das BAFA über. Damit teilen sich beide Institutionen die Aufgaben: Während die KfW Ansprechpartner für BEG-Kredite ist, ist das BAFA für BEG-Zuschüsse zuständig.