KfW-Förderung für Neubauten startet wieder
Seit dem 20.04.2022 können bei der KfW zwar theoretisch wieder Anträge auf Förderung für Neubauten nach dem KfW-Effizienzstandard EH40 gestellt werden. Allerdings war das bereitgestellte Budget in Höhe von 1 Milliarde Euro binnen Stunden ausgeschöpft. Die Neuauflage der Förderung von grünem Bauen ist also aktuell praktisch wieder ausgesetzt.
Eigentlich soll die Förderung am 31.12.2022 enden. Zuvor war die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW am 24. Januar mit sofortiger Wirkung komplett gestoppt worden. Die Ursache war eine enorme Antragsflut, die zu einer Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel geführt hat.
Wie die zukünftige Förderung von energieeffizienten Neubauten aussehen wird, ist noch nicht geklärt. Die Ausrichtung der Förderprogramme soll ab 2023 neu gestaltet werden, damit die Gelder in Zukunft dort eingesetzt werden, wo CO2-Einsparungen am höchsten sind.
Was ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) strukturiert die KfW-Förderung für Sanierungsmaßnahmen in Deutschland neu. Sie ersetzt die bisherigen Programme zur Förderung von Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz im Gebäudebereich und verteilt diese neu auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es werden zinsgünstige Kredite, Tilgungszuschüsse und direkte Investitionszuschüsse vergeben. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist in drei Teilprogramme gegliedert:
- Wohngebäude, Neubauten und Komplettsanierungen (BEG WG)
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Nicht-Wohngebäude (BEG NWG)
Seit wann gilt die neue BEG-Förderung?
Für die Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist ein Zeitrahmen von 2 Jahren vorgesehen, der in drei Schritten abläuft.
- Der erste Schritt wurde zum Jahresanfang 2021 getan. Seitdem müssen Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen, die die Gebäudehülle und die Anlagentechnik betreffen, bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
- Mit dem 1. Juli 2021 startete die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen sowie eine Kredit- oder Zuschussförderung für Vollsanierungen und energieeffiziente Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG und BEG NWG) innerhalb des neuen Systems bei der KfW. Dafür liefen einige alte Fördermaßnahmen, wie z. B. das KfW-Programm 151 und das KfW-Programm 153 aus.
- Am 1. Januar 2023 geht die Zuschussförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude komplett von der KfW an das BAFA über. Damit teilen sich beide Institutionen die Aufgaben: Während die KfW Ansprechpartner für BEG-Kredite ist, wird das BAFA für BEG-Zuschüsse zuständig sein.
Was ändert sich mit der BEG-Förderung für effiziente Gebäude?
Mit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Förderung 2021 wurden neue Förderprogramme aufgelegt, die verschiedene Bau- oder Sanierungsmaßnahmen zusammenfassen und in einigen Fällen erhöhte Fördersätze aufweisen.
Ein wichtiger Unterschied zur alten Förderung ist die Wahlmöglichkeit zwischen einem Kredit mit Tilgungszuschuss und einem Investitionszuschuss. Wenn Sie keinen Kredit für Ihren Hauskauf, Hausbau oder eine Sanierung benötigen, können Sie einen direkten Zuschuss beantragen, der Ihnen als Bauherr oder Eigentümer ausgezahlt wird.
Kompetente Beratung ist notwendig
Für die Beantragung der Förderung eines Vorhabens ist jetzt in fast allen Fällen ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, der die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen im Rahmen der BEG EM und WG bestätigt. Dadurch soll die Expertise der Energieberater vor Ort stärker zur Geltung kommen. Um die dafür entstehenden Kosten zu mindern, gibt es eine Förderung für Fachplanung und Baubegleitung, die bis zu 5.000 € umfasst und in den Teilprogrammen direkt mit beantragt werden kann.
Neu ist die Erhöhung der Förderung von Einzelmaßnahmen bei einer noch umfassenderen Energieberatung: Wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Damit werden besonders energie- und kosteneffiziente Sanierungen besser honoriert.
Welche neuen Programme bietet die Förderung der Energieeffizienz?
Die BEG-Förderung umfasst sowohl den Bau und die Sanierung von Wohngebäuden als auch von Nicht-Wohngebäuden, also z. B. von Arztpraxen oder Bürogebäuden. Wir beschränken uns in der Darstellung auf die neuen BEG-Programme, die für Wohngebäude gelten und damit für Privatpersonen infrage kommen. Die Förderung umfasst dabei drei Bereiche:
- Kredit plus Tilgungszuschuss für kompletten Neubau und umfassende Sanierung von Wohngebäuden
- Kredit plus Tilgungszuschuss für einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz in Wohngebäuden
- Investitionszuschuss statt Kredit
Förderbereich Wohngebäude – Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
Wenn Sie ein Wohngebäude teilweise oder komplett energieeffizient sanieren, neu bauen oder ein energieeffizientes Haus kaufen, dann können Sie eine Förderung aus dem Programm „Wohngebäude – Kredit 261 und 262“ beantragen.
Das Programm „Wohngebäude – Kredit 261 und 262“ enthält folgende Bestandteile:
- Sie erhalten im Rahmen der BEG-Förderung seit 2021 einen Förderkredit für energieeffiziente Sanierung, Neubau oder Kauf eines Wohngebäudes oder einer Wohnung.
- Der Kredit wird ab einem Effektivzins von 0,64 % vergeben.
- Sie können maximal bis zu 150.000 € je Wohneinheit erhalten.
- Die Laufzeit beträgt zwischen 4 und 30 Jahren.
- Eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jahren ist möglich.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit für einen Tilgungszuschuss zwischen 15 % - 50 % der Fördersumme. Damit reduziert sich der zurückzuzahlende Betrag und die Laufzeit des Kredites.
Im Rahmen des Programmes „Kredit 261 und 262“ können Sie zwischen zwei Formen der Finanzierung wählen. Entweder entscheiden Sie sich für ein Annuitätendarlehen mit gleich großen Monatsraten oder für ein endfälliges Darlehen, bei dem Sie den kompletten Kreditbetrag am Ende der vereinbarten Laufzeit zurückzahlen.
Sie können zwischen Kredit und Zuschuss wählen
Alternativ zu einem Kredit können Sie den neu aufgelegten „Zuschuss Wohngebäude 461“ beantragen, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Je nachdem, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt, sind folgende direkte Investitionszuschüsse möglich:
- Sanierungszuschuss von 30.000 bis zu 75.000 € je Wohneinheit
- Bauzuschuss von 18.000 € bis zu 37.500 € je Wohneinheit
Die Höhe des Zuschusses hängt von der angestrebten Effizienzklasse des Gebäudes ab. Je energieeffizienter das Haus oder die Wohnung am Ende der Maßnahmen ist, desto höher wird der Zuschuss.
Eine zusätzliche Fördermöglichkeit besteht für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten von bis zu 5.000 € je Wohneinheit.
Effizienzklassen einfach erklärt
Einen genauen Überblick über die Einordnung der Gebäude in Effizienzklassen und den entsprechenden energetischen Standards erhalten Sie in unserem Ratgeber „Effizienzhaus“.
Förderbereich einzelne Maßnahmen in Wohngebäuden
Gefördert werden nicht nur komplette Sanierungen oder der Neubau eines Gebäudes. Auch einzelne Maßnahmen, die einer besseren energetischen Bilanz dienen, wie z. B. Photovoltaik oder Solarthermie, unterstützt der Staat mit einem Kredit und einem Tilgungszuschuss im Rahmen des Programms „Wohngebäude – Kredit 261 und 262“. Der Kreditrahmen beträgt dabei maximal 60.000 € je Wohneinheit. Zusätzlich ist ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20 % bis 50 % möglich.
Die folgende Liste beschreibt die förderungswürdigen Einzelmaßnahmen, für die in Kombination mit einem Kredit ein Tilgungszuschuss in Höhe von 20 % gewährt wird.
- Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Fenster und Außentüren einbauen oder erneuern
- sommerlicher Wärmeschutz einbauen oder erneuern
- Einbau von Lüftungsanlagen
- Einbau digitaler Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs
Einen besonderen Schwerpunkt der neuen Bau- und Sanierungsförderung bildet die Heizungstechnik. Aus diesem Grund werden in dem Bereich Heizung höhere Tilgungszuschüsse vergeben, wie die folgenden Beispiele für die BEG-Förderung 2021 verdeutlichen.
Beispiele für Tilgungszuschüsse bei energieeffizienten Maßnahmen zur Heizungstechnik
Maßnahme der BEG | Tilgungszuschuss ohne Austausch einer Ölheizung | Tilgungszuschuss mit Austausch einer Ölheizung |
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Gas-Hybridheizung | 30 % | 40 % |
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Solarthermie-Anlage | 30 % | 40 % |
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Wärmepumpe und innovative Heizungstechnik | 35 % | 45 % |
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Biomasse-Anlagen und Hybridheizungen | 40 % | 50 % |
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Das umweltpolitische Ziel lautet, die Nutzung von Ölheizungen zu reduzieren. Deshalb bekommen Sie einen höheren Tilgungszuschuss, wenn Sie die alte Ölheizung gegen eine neue und effiziente austauschen.
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten von bis zu 5.000 €.
Förderbereich Zuschuss statt Kredit mit Tilgungszuschuss
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude ordnet auch den Bereich der Zuschüsse neu. Bisher konnten Sie zusätzlich zu einem Kredit einen Tilgungszuschuss beantragen, der nicht ausgezahlt wurde, sondern die Kredithöhe reduziert hat. Auf diesem Weg hat sich der Zeitraum, den Sie zur Rückzahlung benötigt haben, verringert. Seit dem 1. Januar 2021 können Sie alternativ zu einem Kredit auch einen direkten Investitionszuschuss über das Programm 461 erhalten, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Dieser Zuschuss wird Ihnen ausgezahlt und ist gleich hoch wie der Tilgungszuschuss beim KfW-Kredit.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der erzielten Energieeffizienz am Gebäude. Er beträgt zwischen 25 % und 45 % der Investitionskosten, aber höchstens 75.000 € beim Erreichen der höchsten Effizienzklasse. Sie können darüber hinaus einen zusätzlichen Zuschuss zu den Kosten für einen Energieexperten beantragen.
Wie haben sich die bisherigen KfW-Programme verändert?
Einige häufig genutzte KfW-Programme können seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr beantragt werden. Sie wurden aus der der KfW-Förderung gestrichen und durch neue Programme ersetzt. Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die ausgelaufenen Fördermaßnahmen der KfW und den entsprechenden neuen Programmen im Rahmen des BEG.
Diese KfW-Programme wurden 2021 ersetzt
ehemaliges KfW-Programm | neues BEG-Programm |
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Programm Energieeffizient Sanieren KfW 151, 152, 153 | BEG- Programm Wohngebäude Kredit 261, 262 |
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Energieeffizient Sanieren KfW 167 | BEG-Programm Wohngebäude Kredit 261, 262 |
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Programm Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss 430 | Programm Wohngebäude Zuschuss 461 |
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Energieeffizient Bauen und Sanieren Zuschuss Baubegleitung 431 | Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung Kredit 261, 262 und Zuschuss 461 |
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Anträge, die bis zum 30. Juni 2021 im Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren bei der KfW gestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Der Wechsel einer KfW-Fördermaßnahme, die bereits begonnen hat, auf die Konditionen und Bedingungen der BEG ist ausgeschlossen.
Einige der bisherigen KfW-Programme bleiben erhalten. Dazu gehören
Wie hoch ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?
Das ist sehr unterschiedlich. Maximal kann für den Neubau eines energieeffizienten Gebäudes ein Förderkredit von bis zu 150.000 € aufgenommen werden. Bei einer kompletten Sanierung liegt der Höchstbetrag für ein Darlehen bei 75.000 € je Wohneinheit, bei einzelnen energetischen Maßnahmen sind 60.000 € das Maximum. Der höchstmögliche Investitionszuschuss beträgt 75.000 €.
Die konkrete Höhe des Kredites oder des Zuschusses hängt von folgenden Faktoren ab:
- die Kosten der baulichen Maßnahme, die durchgeführt wird
- die angestrebte Effizienzklasse des Gebäudes
- das Programm, das die Förderung passend zur Maßnahme abdeckt
Wo kann ich die BEG-Förderung beantragen?
Für einen KfW-Kredit über eines der neuen Programme stellen Sie wie bisher einen Antrag bei Ihrer Hausbank, die als Vermittlerin zwischen Ihnen und der KfW auftritt. Möchten Sie zusätzlich einen Tilgungszuschuss erhalten, nutzen Sie das KfW-Zuschussportal, auf dem Sie sich registrieren müssen. Interessieren Sie sich nicht für einen Kredit, sondern möchten einen direkten Investitionszuschuss, stehen Ihnen zwei Anlaufstellen zur Verfügung.
- Handelt es sich um eine komplette Gebäudesanierung oder um einen Neubau, dann werden die Zuschüsse über die KfW beantragt.
- Der Antrag für einen Investitionszuschuss zur Förderung energetischer Einzelmaßnahmen muss dagegen seit 2021 beim BAFA eingereicht werden.
Ab Januar 2023 werden alle Investitionszuschüsse für energieeffizientes Sanieren und Bauen nur noch vom BAFA vergeben. Wer einen Kredit plus Tilgungszuschuss aufnehmen will, der beantragt diesen weiterhin über seine Hausbank bei der KfW.
Welches Ziel wird mit der neuen BEG-Förderung verfolgt?
Das neue Fördersystem wurde im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt und ist mit dem Ziel verbunden, stärkere Anreize für Investitionen in Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Auf diesem Weg soll durch eine Kombination aus Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien ein Beitrag zum Erreichen der Energie- und Klimaziele im Gebäudesektor geleistet werden. Um das zu schaffen, wurde die Antragstellung für die Fördermaßnahmen vereinfacht. Außerdem gibt es teilweise mehr Fördergeld bei höheren Effizienzstandards. Insgesamt soll damit die staatliche Unterstützung zur Baufinanzierung übersichtlicher werden.