Immobilienfinanzierung

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Alle Antworten zur neuen BEG-Förderung

Der Bau und die Sanierung von Gebäuden mit dem Ziel, weniger Energie zu ver­brau­chen, werden staat­lich geför­dert. Ein neues För­der­paket schafft finan­zielle An­reize, mehr in Energie­effi­zienz zu inves­tieren. Wir zeigen, was die neue För­derung für Immo­bilien­besitzer und Bau­herren bedeutet.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung

Was ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die 2021 eingeführte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) strukturiert die KfW-För­de­rung für Sa­nie­rungs­maß­nahmen in Deutsch­land neu. Sie er­setzt die bis­heri­gen Pro­gramme zur Förde­rung von Er­neuer­baren Ener­gien und Energie­effi­zienz im Ge­bäude­bereich und ver­teilt diese neu auf die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) und das Bundes­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA). Es werden zins­güns­tige Kre­dite, Til­gungs­zu­schüsse und di­rekte In­vesti­tions­zu­schüsse ver­geben. Die Bundes­förde­rung für effi­ziente Gebäude ist in drei Teil­pro­gramme gegliedert:

  • Wohngebäude, Neubauten und Komplettsanierungen (BEG WG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Nicht-Wohngebäude (BEG NWG)

Änderungen durch die BEG-Reform 2022 und 2023

Um die Förderung von klimafreundlichen Sanierungen und Neu­bauten zu verbessern, wurde die BEG nach und nach reformiert. Zuletzt startete am 1. März 2023 das neue Pro­gramm 297/298 "Klima­freundlicher Neubau - Wohngebäude", das den Neubau und den Erst­kauf energie­effizienter Gebäude und Eigentums­wohnungen mit zins­günstigen Krediten unterstützt.

Zuvor traten zwei weitere Reformstufen in Kraft. Änderungen bei Einzel­maßnahmen begannen am 15. August 2022. Seit dem 28. Juli 2022 gelten Neuerungen bei den Förderungen für Komplett­sanierungen. Diese Anpassungen der Bundes­förderung betrafen u. a. folgende Punkte:

  • Bei Sanierung entfiel die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 / Effizienz­gebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP-Bonus).
  • Die Kredit­förderung der Einzel­maßnahmen bei der KfW wurde eingestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maßnahmen beim BAFA blieb bestehen.
  • Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen entfiel.
  • Bei Sanierung, Neubau und Kauf wurden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst.
  • Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können nicht mehr beantragt werden.

Was ändert sich mit der BEG-Förderung für effiziente Gebäude?

Mit dem Inkrafttreten der neuen BEG-Förderung 2021 wurden neue Förder­pro­gramme auf­gelegt, die ver­schie­dene Bau- oder Sanierungs­maß­nahmen zu­sammen­fassen und in einigen Fällen erhöhte Förder­sätze aufweisen.

Ein wichtiger Unterschied zur alten Förderung ist die Wahl­möglich­keit zwischen einem Kredit mit Til­gungs­zu­schuss und einem In­vesti­tions­zu­schuss. Wenn Sie keinen Kredit für Ihren Haus­kauf, Haus­bau oder eine Sa­nie­rung benö­tigen, können Sie einen di­rekten Zu­schuss bean­tragen, der Ihnen als Bau­herr oder Eigen­tümer aus­ge­zahlt wird. Mit den Änderungen der BEG-Reform im Juli 2022 ist diese Wahlmöglichkeit bei der Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen abgeschafft worden, hierbei ist nur noch ein Zuschuss möglich.

Kompetente Beratung ist notwendig

Für die Beantragung der Förderung eines Vor­habens ist jetzt in fast allen Fäl­len ein Energie­effi­zienz-Experte ein­zu­binden, der die Ein­hal­tung der tech­nischen Mindest­an­forde­rungen im Rahmen der BEG EM und WG bestä­tigt. Dadurch soll die Ex­per­tise der Energie­berater vor Ort stär­ker zur Gel­tung kommen. Um die dafür ent­stehen­den Kos­ten zu min­dern, gibt es eine För­der­ung für Fach­planung und Bau­begle­itung, die bis zu 5.000 € um­fasst und in den Teil­pro­grammen direkt mit bean­tragt werden kann.

Neu ist die Er­höhung der För­derung von Ein­zel­maß­nahmen bei einer noch um­fassen­deren Energie­bera­tung: Wird ein indi­vidu­eller Sa­nierungs­fahr­plan (iSFP) er­stellt, ist ein zusätz­licher Förder­bonus von 5 % mög­lich. Damit werden beson­ders energie- und kosten­effiziente Sa­nie­rungen besser honoriert.

Welche neuen Programme bietet die Förderung der Energieeffizienz?

Die BEG-Förderung umfasst sowohl den Bau und die Sa­nie­rung von Wohn­ge­bäuden als auch von Nicht-Wohn­ge­bäuden, also z. B. von Arzt­praxen oder Büro­ge­bäuden. Wir be­schrän­ken uns in der Dar­stellung auf die neuen BEG-Pro­gramme, die für Wohn­ge­bäude gel­ten und damit für Privat­per­sonen in­frage kommen. Die För­de­rung um­fasst dabei drei Bereiche:

  • Kredit plus Tilgungszuschuss für um­fassende Sa­nie­rung von Wohngebäuden und Kauf sanierter Gebäude
  • Kredit für kom­pletten Ne­ubau und Erstkauf von Wohngebäuden
  • Investitionszuschuss für ein­zelne Maß­nahmen zur Er­höhung der Energie­effi­zienz in Wohngebäuden
  • teilweise Wahl zwischen Investitionszuschuss und Kredit

Förderbereich Wohngebäude – Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

Wenn Sie ein Wohngebäude teilweise oder komplett ener­gie­effi­zient sanieren, oder ein saniertes Gebäude kaufen, dann kön­nen Sie eine För­de­rung aus dem Pro­gramm „Wohn­gebäude – Kredit 261“ beantragen.

Das Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ enthält folgende Bestandteile:

  • Sie erhalten im Rahmen der BEG-Förderung seit 2021 einen För­der­kredit für energie­effi­ziente Sa­nierung oder Kauf eines sanierten Wohn­ge­bäudes oder einer Wohnung.
  • Der Kredit wird ab einem Effek­tiv­zins von 0,01 % vergeben.
  • Sie können maximal bis zu 150.000 € je Wohn­ein­heit erhalten.
  • Die Laufzeit beträgt zwischen 4 und 30 Jahren.
  • Eine tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jah­ren ist möglich.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit für einen Til­gungs­zu­schuss zwischen 5 % und 25 % der För­der­summe. Damit redu­ziert sich der zurück­zu­zahlende Be­trag und die Lauf­zeit des Kredites.

Im Rahmen des Programmes „Kredit 261“ können Sie zwi­schen zwei For­men der Finan­zierung wählen. Ent­weder ent­schei­den Sie sich für ein Annui­täten­dar­lehen mit gleich großen Monats­raten oder für ein end­fälli­ges Dar­lehen, bei dem Sie den kom­pletten Kredit­betrag am Ende der ver­ein­barten Lauf­zeit zurückzahlen.

Förderbereich Wohngebäude – Haus und Wohnung energieeffizient bauen

Möchten Sie ein energieeffizientes Gebäude bauen oder einen Neubau kaufen, steht Ihnen eine Förderung durch das Programm 297/298 zur Verfügung.

Das Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude 297/298“ enthält folgende Bestandteile:

  • seit dem 1. März 2023 einen För­der­kredit für energie­effi­zientes Bauen oder Erstkauf eines Wohn­ge­bäudes oder einer Wohnung
  • Kredit ab einem Effek­tiv­zins von 0,01 %
  • maximal bis zu 150.000 € je Wohn­ein­heit
  • Laufzeit zwischen 4 und 35 Jahren
  • tilgungsfreie Anlaufzeit von 1 bis 5 Jah­ren

Im Rahmen des Programmes „Kredit 297/298“ können Sie zwi­schen zwei For­men der Finan­zierung wählen. Ent­weder ent­schei­den Sie sich für ein Annui­täten­dar­lehen mit gleich großen Monats­raten oder für ein end­fälli­ges Dar­lehen, bei dem Sie den kom­pletten Kredit­betrag am Ende der ver­ein­barten Lauf­zeit zurückzahlen.

Sie konnten zwischen Kredit und Zuschuss wählen

Alternativ zu einem Kredit konnten Sie bis Juli 2022 den neu auf­gelegten „Zu­schuss Wohn­ge­bäude 461“ bean­tragen, den Sie nicht zurück­zahlen mussten. Je nach­dem, ob es sich um einen Neu­bau oder eine Sa­nierung han­delte, waren direkte In­vesti­tions­zu­schüsse bis zu 75.000 € möglich.

Im Zuge der BEG-Reform im Juli 2022 wurde das Programm 461 beendet.

Effizienzklassen einfach erklärt

Einen genauen Überblick über die Ein­ord­nung der Ge­bäude in Effi­zienz­klassen und den ent­sprech­enden ener­getischen Stan­dards er­halt­en Sie in unserem Rat­geber „Effizienzhaus“.

Förderbereich einzelne Maßnahmen in Wohngebäuden

Bis zum 14. August 2022 wurden nicht nur komplette Sanierungen oder der Neu­bau eines Ge­bäu­des gefördert, sondern auch ein­zelne Maß­nahmen, die einer besseren ener­ge­tischen Bi­lanz die­nen, wie z. B. Photo­vol­taik oder Solar­thermie. Der Kredit­rahmen be­trug dabei maxi­mal 60.000 € je Wohn­ein­heit. Zu­sätz­lich war ein Til­gungs­zu­schuss in Höhe von 20 % bis 50 % möglich.

Seit dem 15. August 2022 werden diese Fördermaßnahmen nicht mehr durchgeführt, das entsprechende KfW-Programm 262 wurde beendet. Ersatzweise können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Investitionszuschuss bis zu 60.000 € beantragen.

Wie haben sich die bisherigen KfW-Programme verändert?

Einige häufig genutzte KfW-Programme können seit dem 1. Juli 2021 nicht mehr be­an­tragt werden, andere wurden im Juli 2022 gestoppt. Sie wurden aus der der KfW-Förderung ge­stri­chen und teilweise durch neue Pro­gramme er­setzt. Fol­gende Tabelle gibt Ihnen einen Über­blick über die aus­ge­lau­fenen Förder­maß­nahmen der KfW und den ent­spre­chenden neuen Pro­grammen im Rahmen des BEG.

Diese KfW-Programme wurden zwischen 2021 und 2023 ersetzt

ehemaliges KfW-Programm neues BEG-Programm

Programm Energieeffizient Sanieren

KfW 151, 152, 153

BEG- Programm Wohngebäude

Kredit 261, 262

Energieeffizient Sanieren

KfW 167

BEG-Programm Wohngebäude

Kredit 261, 262

Programm Energieeffizient Sanieren

Investitions­zuschuss 430

Programm Wohngebäude

Zuschuss 461

Energieeffizient Bauen und Sanieren

Zuschuss Baubegleitung 431

Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung

Kredit 261, 262 und Zuschuss 461

Energieeffizient Bauen und Sanieren

Zuschuss Brennstoffzelle 433

zum Jahresbeginn 2023 gestrichen

Wohngebäude Zuschuss

KfW 461

2022 gestrichen

Einige der bisherigen KfW-Programme bleiben erhalten. Dazu gehören

Wie hoch ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Das ist sehr unterschiedlich. Maximal kann für den Neu­bau eines energie­effi­zienten Gebäu­des ein Förder­kredit von bis zu 120.000 € auf­genommen werden. Bei einer kom­pletten Sa­nie­rung liegt der Höchst­be­trag für ein Dar­lehen bei 150.000 € je Wohn­ein­heit. Für ein­zelne ener­ge­tische Maß­nahmen werden seit den Änderungen durch die BEG-Reform im Juli 2022 keine Kredite mehr vergeben. Der höchst­mög­liche In­vesti­tions­zuschuss beträgt 75.000 €.

Die konkrete Höhe des Kredites oder des Zu­schusses hängt von folgenden Faktoren ab:

  • die Kosten der baulichen Maßnahme, die durch­geführt wird
  • die angestrebte Effizienzklasse des Gebäudes
  • das Programm, das die Förderung passend zur Maß­nahme abdeckt

Wo kann ich die BEG-Förderung beantragen?

Für einen KfW-Kredit über eines der neuen Pro­gramme stellen Sie wie bis­her einen An­trag bei Ihrer Haus­bank, die als Ver­mitt­lerin zwi­schen Ihnen und der KfW auf­tritt. Möch­ten Sie zu­sätz­lich einen Til­gungs­zuschuss er­halten, nutzen Sie das KfW-Zuschuss­portal, auf dem Sie sich re­gis­trieren müssen. Interes­sieren Sie sich nicht für einen Kre­dit, son­dern möch­ten einen di­rek­ten In­vesti­tions­zuschuss, stehen Ihnen zwei An­lauf­stellen zur Verfügung.

  • Handelt es sich um eine kom­plette Ge­bäude­sa­nierung oder um einen Neu­bau, dann wer­den die Zu­schüsse über die KfW beantragt.
  • Der Antrag für einen In­vesti­tions­zuschuss zur För­de­rung ener­ge­tischer Einzel­maß­nahmen muss dagegen seit 2021 beim BAFA eingereicht werden.

Seit Januar 2023 werden alle In­vesti­tions­zu­schüsse für energie­effi­zientes Sa­nieren und Bauen nur noch vom BAFA ver­geben. Wer einen Kre­dit plus Til­gungs­zu­schuss auf­nehmen will, der bean­tragt diesen weiter­hin über seine Haus­bank bei der KfW.

Welches Ziel wird mit der neuen BEG-Förderung verfolgt?

Das neue Fördersystem wurde im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 ent­wickelt und ist mit dem Ziel ver­bunden, stär­kere An­reize für In­vesti­tionen in Nach­haltig­keit, Ener­gie­effi­zienz und erneuer­bare Ener­gien zu setzen. Auf diesem Weg soll durch eine Kom­bina­tion aus Energie­ein­sparung und Ein­satz erneuer­barer Ener­gien ein Bei­trag zum Er­reichen der Energie- und Klima­ziele im Ge­bäude­sektor ge­leis­tet wer­den. Um das zu schaffen, wurde die An­trag­stellung für die Förder­maß­nahmen verein­facht. Außer­dem gibt es teil­weise mehr Förder­geld bei höheren Effi­zienz­standards. Ins­gesamt soll damit die staat­liche Unter­stützung zur Bau­finan­zierung über­sicht­licher werden.

Seit wann gilt die neue BEG-Förderung?

Für die Umsetzung der Bundesförderung für effi­ziente Ge­bäude ist ein Zeit­rahmen von 2 Jahren vor­ge­sehen, der in drei Schritten abläuft.

  1. Der erste Schritt wurde zum Jahresanfang 2021 getan. Seit­dem müs­sen In­vesti­tions­zu­schüsse für Einzel­maß­nahmen, die die Ge­bäude­hülle und die An­lagen­technik be­treffen, bei dem Bundes­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA) bean­tragt werden.
  2. Mit dem 1. Juli 2021 startete die Kredit­förde­rung für Einzel­maß­nahmen sowie eine Kredit- oder Zu­schuss­förde­rung für Voll­sanie­rungen und ener­gie­effi­ziente Neu­bauten von Wohn- und Nicht­wohn­gebäuden (BEG WG und BEG NWG) inner­halb des neuen Sys­tems bei der KfW. Dafür liefen einige alte Förder­maß­nahmen, wie z. B. das KfW-Programm 151 und das KfW-Programm 153 aus.
  3. Am 1. Januar 2023 ging die Zu­schuss­förde­rung für Wohn- und Nicht­wohn­gebäude kom­plett von der KfW an das BAFA über. Damit tei­len sich beide Insti­tu­tionen die Auf­gaben: Wäh­rend die KfW An­sprech­partner für BEG-Kredite ist, ist das BAFA für BEG-Zuschüsse zu­ständig.
Vergleich.de Tipp

Achten Sie auf die neuen und kürzeren Fristen zur Antrag­stellung. Denn nach der seit 2021 gelten­den Bundes­förde­rung für effi­ziente Ge­bäude müssen Sie den Förderan­trag bereits vor dem Tag der Auf­trags­ertei­lung an das aus­führende Unter­nehmen ein­ge­reicht haben. Nach der bis­heri­gen Rege­lung musste die An­trag­stellung vor dem Bau­beginn er­folgen, also erst später als mit der neuen Regelung

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