Was ist die Bayerische Eigenheimzulage?
Die Bayerische Eigenheimzulage lief als Programm zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2020. Wer in dieser Zeit im Freistaat eine selbstgenutzte Immobilie bauen oder erwerben wollte, wurde mit einem einmaligen Festbetrag von 10.000 € unterstützt.
Die Bayerische Eigenheimzulage stand allen zu, die ihren Wohnsitz in Bayern haben. In den Genuss der Förderung kamen Familien, Alleinstehende oder -erziehende ebenso wie kinderlose Paare.
Die Frist zur Beantragung der Bayerischen Eigenheimzulage ist am 31. Dezember 2020 abgelaufen. Noch können Sie aber das Baukindergeld beantragen. Mehr Infos dazu gibt es dazu auf unserer Ratgeberseite zum Baukindergeld.
Auch das Baukindergeld Plus ist ausgelaufen
Das Baukindergeld Plus legte der Freistaat zusätzlich für Familien drauf, die das staatliche Baukindergeld beziehen. Das Baukindergeld des Bundes beträgt 1.200 € jährlich pro Kind über die Dauer von 10 Jahren. Bayern zahlt zusätzlich das Baukindergeld Plus in jährlicher Höhe von 300 € pro Kind, ebenfalls über 10 Jahre.
Wie der Name schon sagt, richtete sich das Baukindergeld Plus dabei ausschließlich an Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Während das bundesweite Baukindergeld noch bis Ende 2023 beantragt werden kann, ist das Baukindergeld Plus inzwischen beendet.
So gab es das Bayerische Baukindergeld Plus
Familien erhielten zusätzlich zur Bayerischen Eigenheimzulage das bayerische Baukindergeld Plus.
Für das Baukindergeld Plus galten dieselben Bedingungen wie für das Baukindergeld des Bundes. Das eine bekamen Sie jedoch nicht ohne das andere: Voraussetzung für den Erhalt des bayerischen Bonus war der Nachweis, dass Sie das Baukindergeld des Bundes beziehen. Nur damit konnten Sie das Baukindergeld Plus beantragen.
Das Baukindergeld wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Der Antrag auf Baukindergeld Plus war bei der BayernLabo zu stellen, und zwar innerhalb von 3 Monaten nach der Auszahlungsbestätigung der KfW.
Bayerische Eigenheimzulage und Baukindergeld Plus: So hoch war die Förderung
Die Bayerische Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus fielen bei der Kalkulation der Baufinanzierung durchaus ins Gewicht. Als Beispiel zeigen wir Ihnen, wie zwei Familien mit je zwei Kindern in Bayern und im übrigen Bundesgebiet von der Wohnungsbauförderung profitierten:
Vergleich der Fördermittel in Bayern mit dem Rest Deutschlands
| Familie 1 Bayern | Familie 2 Bundesgebiet außer Bayern |
Baukindergeld aus Bundesmitteln | 24.000 € 2 x 1.200 € pro Kind auf 10 Jahre | 24.000 € 2 x 1.200 € pro Kind auf 10 Jahre |
Baukindergeld Plus in Bayern | 6.000 € 2 x 300 € pro Kind auf 10 Jahre | - |
Bayerische Eigenheimzulage | 10.000 € einmalig | - |
Förderung gesamt | 40.000 € | 24.000 € |
Die Tabelle zeigt, dass Familien ab zwei Kindern beim Erwerb oder Bau eines Eigenheimes in Bayern durch die Bayerische Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus mit fast doppelt so hohen Fördermitteln wie im Rest Deutschlands rechnen konnten.
Wichtige Fragen zur Bayerischen Eigenheimzulage und zum Bayerischen Baukindergeld Plus
Bis wann gibt es das Bayerische Baukindergeld Plus?
Das Baukindergeld Plus ist zum 31.12.2020 ausgelaufen, Anträge können nicht mehr gestellt werden. Das Baukindergeld des Bundes kann noch bis Ende 2023 beantragt werden.
Bekomme ich das Baukindergeld Plus und die Bayerische Eigenheimzulage rückwirkend?
Das Bayerische Baukindergeld Plus wurde für Bauvorhaben und Immobilienkäufe rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gezahlt. Die Bayerische Eigenheimzulage kann nicht rückwirkend beantragt werden. Bearbeitet wurden nur Anträge, die bis zum 31. Dezember 2020 eingegangen sind.