Bankvollmacht: Kontovollmacht auch über den Tod hinaus erstellen

Es gibt Situationen, in denen man seine Bank­ge­schäfte nicht mehr selber erle­di­gen kann oder möch­te. Mit einer Bank­voll­macht oder Konto­voll­macht kann eine Ver­trauens­per­son sich um diese Geldan­ge­legen­hei­ten küm­mern. Hier erfah­ren Sie, wie das funk­tion­iert und wo­rauf Sie ach­ten soll­ten.

Heike Kevenhörster
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Geldanlage und DSL & Handy
Stand: 08.06.2023

Was ist eine Bankvollmacht?

Eine Bank­voll­macht ist ein Schrift­stück, mit dem der Konto­in­ha­ber einer Per­son seines Ver­trau­ens den Zu­griff auf seine Bank­ge­schäf­te er­laubt. Dies kann ein Ehe- oder Lebens­part­ner, ein voll­jähri­ges Kind oder ein enger Freund sein. Was die­ser Be­voll­mäch­tig­te tun darf, hängt von der genau­en Art der Voll­macht ab, die der Konto­in­ha­ber als Voll­macht­ge­ber ge­währt. Bevor die Voll­macht wirk­sam wird, muss in der Re­gel ein Legi­tima­tions­pro­zess durch­lau­fen wer­den, bei dem die Iden­ti­tät über­prüft wird.

Der Konto­in­ha­ber kann die Voll­macht jeder­zeit ohne An­ga­be von Grün­den wider­ru­fen. Dies sollte er der Bank dann um­ge­hend mit­tei­len.

Welche Arten von Bankvollmachten gibt es?

Es gibt Konto­voll­mach­ten, die nur zu Leb­zei­ten gel­ten. Diese nennt man prä­mor­tale Bank­voll­mach­ten. Das Gegen­stück ist eine Voll­macht, die erst im Todes­fall des Voll­macht­gebers wirk­sam wird. Diese nennt man post­mor­tale Bank­voll­macht. Ein dritter Fall ist die Bank­voll­macht über den Tod hinaus. Diese trans­mor­tale Bank­voll­macht gilt so­wohl vor wie auch nach dem Tod des Konto­in­ha­bers.

Wann gilt welche Kontovollmacht?

 

vor dem Tod

nach dem Tod

prämortale Bankvollmacht

 

transmortale Bankvollmacht

postmortale Bankvollmacht

 

Was ist der Unter­schied zwischen Bank­voll­macht und Konto­voll­macht?

Der Unterschied besteht streng genom­men darin, dass sich eine Konto­voll­macht auf ein einzelnes Konto be­zieht und eine Bank­voll­macht alle Bank­ge­schäf­te bei einem Geld­insti­tut um­fasst. In der Praxis werden diese beiden Begrif­fe aber oft syno­nym ver­wen­det.

Wenn Sie eine Bank­voll­macht erteilen, können Sie die De­tails selber be­stimmen. Eine Voll­macht kann sich auf ein Giro­kon­to eben­so bezie­hen wie auf ein Anlage­kon­to. Häufig bein­hal­tet eine Konto- oder Bankvoll­macht auch eine Depot­voll­macht, mit der Wert­papier­ge­schäfte getä­tigt werden kön­nen. Auch kann eine Voll­macht für einen Bau­spar­ver­trag aus­gestellt wer­den.

Was ist der Unterschied zwischen Bank­voll­macht und Vor­sorge­voll­macht?

Eine Vorsorge­voll­macht ist weiter ge­fasst als eine Bank­voll­macht. Eine Vor­sorge­voll­macht bein­hal­tet meist zusätz­liche organisa­tori­sche, behörd­liche und medi­zi­ni­sche Vor­gän­ge. Der Bevoll­mäch­tig­te darf den Voll­macht­ge­ber beispiels­weise vor Gericht ver­tre­ten und er darf für ihn Ver­trä­ge ab­schlie­ßen. Eine finan­ziel­le Ver­tre­tung ist in der Re­gel in die Vor­sor­ge­voll­macht ein­ge­schlos­sen. Trotz­dem kommt es in der Praxis oft zu Proble­men, da viele Ban­ken und Spar­kas­sen sich quer­stel­len und die Vor­sorge­voll­macht nicht ohne Weite­res akzep­tie­ren. Diese Geld­insti­tute haben Angst, haft­bar ge­macht zu wer­den, wenn sie Ver­mö­gen auf­grund einer fehler­haf­ten Voll­macht heraus­ge­ben. Wir empfeh­len Ihnen, wenn Sie eine Vor­sorge­voll­macht er­tei­len, von vorn­he­rein zusätz­lich eine geson­der­te Konto­voll­macht nach den Wün­schen Ihrer Bank aus­zu­stel­len. Wenden Sie sich dazu recht­zei­tig an Ihre Bank.

Wann brauche ich eine Bankvollmacht?

Wenn Sie von einem Konto, das Sie nicht er­öff­net haben, Geld ab­he­ben oder ande­re Bank­ge­schäf­te täti­gen wol­len, benö­ti­gen Sie dazu eine Bank­voll­macht. Der Konto­in­ha­ber kann Ihnen diese Konto­voll­macht er­tei­len. Damit er­mäch­tigt er Sie, Trans­aktio­nen vor­zu­neh­men. Je nach Aus­ge­stal­tung der Voll­macht um­fasst die Er­laub­nis, dass Sie Geld ab­he­ben, Konto­aus­zü­ge drucken, Ab­buchun­gen und Über­wei­sun­gen täti­gen, Dauer­auf­trä­ge ein­rich­ten und den Kredit­rah­men aus­nut­zen dür­fen. Auch der Han­del mit Wert­papie­ren kann im Rah­men einer Depot­voll­macht in der Bank­voll­macht ent­hal­ten sein.

Sie benö­ti­gen zu Leb­zei­ten des Konto­in­habers dazu eine prämor­tale Voll­macht. Auch nach des­sen Tod benö­ti­gen Sie eine Bank­voll­macht, um vor Abschluss der Nach­lass­rege­lung auf die Konten zugrei­fen zu dür­fen. Dies gilt auch, wenn Sie Erbe sind. Eine solche Voll­macht kann eine Voll­macht über den Tod hinaus oder eine Voll­macht nach dem Todes­fall sein.

Benötigen auch Eheleute eine Vollmacht?

Ja, auch ver­heira­te­te Paare dür­fen im Not­fall nicht ein­fach die Bank­ge­schäf­te des Part­ners er­le­di­gen. Wenn dieser z. B. nach einem Unfall dazu selbst nicht in der Lage ist oder ver­stirbt, hat der Gatte nicht auto­ma­tisch das Recht, Geld von dessen Konto abzu­heben, Über­wei­sun­gen vorzu­neh­men oder Ähn­li­ches. Dafür benöti­gen auch Ehe­leu­te eine Bank­voll­macht oder Konto­voll­macht.

Eine Aus­nah­me ist ein Gemein­schafts­kon­to, das als soge­nann­tes Oder-Kon­to ge­führt wird. Hat ein Paar ein sol­ches Konto gemein­sam eröff­net, haben beide Par­tei­en unab­hän­gig von­einan­der das Recht, mit diesem Kon­to Bank­ge­schäfte zu täti­gen. Der Ein­zel­ne braucht dazu nicht die Ein­willi­gung des ande­ren Konto­in­ha­bers. Dies gilt all­ge­mein und eben auch bei einem Un­fall oder einer ande­ren Verhin­de­rung des Part­ners. Nach dem Tod eines Part­ners ist der noch leben­de Konto­in­ha­ber auto­ma­tisch allein ver­fü­gungs­be­rech­tigt. Für ein Oder-Konto muss man nicht ver­hei­ra­tet sein. Auch unver­heira­te­te Paare, Freun­de oder Wohn­gemein­schaf­ten kön­nen eins eröf­fnen. Gene­rell kön­nen Sie nicht nur Giro­kon­ten, son­dern auch Tages­geld­kon­ten als Gemein­schafts­kon­to füh­ren.

Wozu berechtigt eine Bankvollmacht?

Wenn Sie eine Konto­voll­macht ertei­len, legen Sie die genaue Aus­ge­stal­tung Ihrer Voll­macht am besten zusam­men mit Ihrer Bank und Ihrer Ver­trauens­per­son fest. In der Re­gel bein­hal­tet eine Bank­voll­macht die Er­laub­nis, Fol­gen­des zu tun:

  • Geld vom Konto ab­heben
  • Über­wei­sun­gen täti­gen
  • Dauer­auf­trä­ge ein­rich­ten
  • den Kredit­rah­men aus­nut­zen
  • Konto­aus­züge und Post er­hal­ten
  • Wert­papie­re, z. B. Aktien und ETFs​​​​​​​, kaufen und ver­kau­fen

Nicht immer kann der Bevoll­mäch­tig­te für diese Trans­aktio­nen das Online-Ban­king nutzen. Bei einigen Ban­ken, z. B. N26, muss der Bevoll­mäch­tig­te seine Auf­trä­ge an die Bank in unter­schrie­be­ner Form ein­rei­chen. Dies geht auch per Mail oder Fax.

Wozu berechtigt eine Bankvollmacht nicht?

Mit einer Konto­voll­macht gehen keine Befug­nis­se ein­her, die das Füh­ren der tägli­chen Bank­ge­schäf­te über­stei­gen. Eine Bank­voll­macht hat Gren­zen. Der Bevoll­mäch­tig­te darf in der Regel nicht:

  • Unter­voll­mach­ten an Dritte erteilen
  • das Konto auf einen anderen Namen um­schrei­ben
  • neue Kon­ten eröffnen
  • neue Giro- oder Kredit­kar­ten bean­tra­gen
  • einen Kredit auf­neh­men oder einen beste­hen­den Kredit­ver­trag än­dern
  • den Disposi­tions­kre­dit er­wei­tern
  • ein Bank­schließ­fach ein­rich­ten
  • das Konto kündi­gen (Aus­nahme: je nach Art der Voll­macht evtl. beim Tod des Konto­in­habers)

Wann ist eine Bankvollmacht sinnvoll?

Die verschie­de­nen Arten von Bankvoll­mach­ten sind in unter­schied­lichen Situa­tio­nen und bei je­weils ande­ren Voraus­set­zun­gen sinn­voll. Im Fol­gen­den füh­ren wir die Vor­tei­le der einzel­nen Konto­voll­mach­ten aus.

Wann ist eine Bankvollmacht bis zum Todesfall sinnvoll?

Mit einer Bankvollmacht bis zum Todes­fall kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihre Bank­ge­schäf­te weiter­lau­fen, wenn Sie sich selber im All­tag nicht darum küm­mern möch­ten oder kön­nen. Dies kann prak­tisch sein, wenn Sie sich im Ur­laub befin­den, wenig Zeit haben oder krank sind. Eine solche prämor­tale Konto­voll­macht er­lischt auto­ma­tisch mit Ihrem Tod. Sie schlie­ßen da­durch aus, dass der Be­voll­mäch­tigte nach Ihrem Tod weiter Zu­griff auf Ihr Konto hat, bevor das Er­be ge­re­gelt ist. Dies kann Erb­streitig­kei­ten vor­beu­gen.

Eine Bank­voll­macht zu Leb­zei­ten kön­nen Sie nach Wunsch an die Bedin­gung knüp­fen, dass Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Geld­an­gelegen­hei­ten zu regeln. Dann er­hält Ihre Ver­trauens­per­son nur dann Zu­griff auf Ihr Konto, wenn Sie im hohen Al­ter oder aus Krank­heits­grün­den Ihre Finanz­ge­schäf­te nicht mehr selbst aus­füh­ren kön­nen. In diesem Fall soll­ten Sie unbe­dingt vor­ab mit Ihrer Bank bespre­chen, unter welchen Be­din­gun­gen die Voll­macht wirk­sam wird und welche Nach­weise der Bevoll­mäch­tigte dafür er­brin­gen muss. Möch­ten Sie in weite­ren Lebens­bereichen von Ihrer Vertrauens­per­son ver­tre­ten wer­den, könnte eine Vor­sorge­voll­macht das Richtige für Sie sein. Noch weiter reicht eine General­voll­macht.

Wann ist eine Vollmacht über den Tod hinaus sinnvoll?

Eine Konto­voll­macht über den Tod hinaus ist sinn­voll, wenn Sie nach Ihrem Tod büro­krati­sche und finan­ziel­le Proble­me für die Hinter­blie­be­nen ver­mei­den möch­ten. Ohne eine sol­che Voll­macht wer­den nach dem Tod des Konto­in­ha­bers seine Bank­kon­ten zunächst einge­fro­ren, bis das Erbe gere­gelt ist. Zwi­schen dem Todes­tag und der Aus­zah­lung des Erbes kann eine lange Zeit ver­ge­hen, in der auf die Ange­höri­gen z. T. erheb­liche Kos­ten zu­kom­men, u. a. für Toten­schein, Sterbe­ur­kun­de, Trauer­feier und Bestat­tung sowie Erb­schein. Die über den Tod hin­aus bevoll­mäch­tig­te Per­son kann offe­ne Rechnun­gen vom Konto des Voll­macht­ge­bers be­glei­chen. Häu­fig ent­schei­den sich ältere Men­schen für diese trans­mor­ta­le Voll­macht und wäh­len als Bevoll­mächtig­ten ein Familien­mit­glied.

Was ist eine Bankvollmacht über den Tod hinaus?

Eine Bank­voll­macht über den Tod hin­aus ver­setzt den Bevoll­mächtig­ten in die Lage, vor und auch nach dem Tod des Konto­inha­bers über das Geld zu ver­fü­gen und Bank­geschäf­te zu täti­gen. Damit werden prakti­sche Proble­me mit der Bank und un­er­wünschte Ver­zöge­run­gen nach dem Tod des Konto­in­ha­bers vermie­den. Das Geld auf dem Konto darf der Bevoll­mäch­tig­te aber nicht ein­fach behal­ten. Die­ses wird letzt­lich den Er­ben aus­ge­zahlt. Der Bevoll­mäch­tig­te muss selbst kein Erbe sein. Falls der Bevoll­mäch­tig­te auch Erbe ist, er­leich­tert die trans­mor­tale Voll­macht die Ab­wick­lung der Erb­schaft.

Wann ist eine Bankvollmacht nach dem Tod sinnvoll?

Eine post­mor­tale Voll­macht erlaubt es dem Bevoll­mäch­tig­ten erst nach dem Tod des Konto­in­ha­bers, auf dessen Konto zuzu­grei­fen. Eine Bank­voll­macht nach dem Todes­fall beschleu­nigt den Konto­zu­griff, weil dann nicht auf den Erb­schein gewar­tet wer­den muss, son­dern be­reits Bank­ge­schäf­te getä­tigt wer­den dür­fen. Häu­fig ist der Bevoll­mächtig­te auch Erbe, z. B. der Ehe­part­ner oder ein Kind. Diese Art der Voll­macht wird oft ge­wählt, wenn der Voll­macht­ge­ber seinen Er­ben Ver­zöge­run­gen, finan­ziel­le Schwierig­kei­ten und büro­krati­sche Hür­den er­spa­ren will. Er kann einem von ihnen oder ihnen gemein­sam eine post­mor­tale Voll­macht aus­stel­len.

Auch im Geschäfts­le­ben spielt die post­mor­tale Voll­macht eine große Rolle, um sicher­zu­stel­len, dass ein Unter­neh­men nach dem Tod des In­ha­bers oder Geschäfts­füh­rers reibungs­los fort­ge­führt werden kann. Der Voll­macht­ge­ber kann einer Per­son seiner Wahl die Kontrol­le seines Be­trie­bes über­ge­ben und so ver­mei­den, dass seine Firma über mehre­re Wochen oder Mona­te hand­lungs­un­fähig wird.

Wie schreibe ich eine Vollmacht für die Bank? Mit Muster!

Wenn Sie eine Bank­voll­macht er­tei­len wol­len, können Sie das grund­sätz­lich form­los tun, aber eine offi­ziel­le Vor­lage er­leich­tert vie­les. Sie schließt verges­sene oder fehlen­de Anga­ben und Un­klar­hei­ten aus. Mit einem Vor­druck vermei­den Sie daher am ehes­ten, dass Ihre Voll­macht unwirk­sam ist. Ein Bank­voll­macht-Mus­ter als Konto­voll­macht-PDF zum Herunter­la­den fin­den Sie hier.

Muster Bankvollmacht zum Download

Nutzen Sie das Formular Ihrer Bank

Banken haben in der Regel eigene Formu­lare. Wir empfeh­len Ihnen, diese zu verwen­den. Mit dem aus­gefüll­ten Formu­lar der konto­führen­den Bank gehen der Voll­macht­ge­ber und der Bevoll­mächtig­te dann am bes­ten gemein­sam zur Bank. Dort wer­den die Personal­aus­wei­se ge­prüft, bevor die Bank­voll­macht hinter­legt wird.

Wir haben bei über 20 Ban­ken nachge­fragt, welche An­forde­run­gen sie an eine Voll­macht stel­len. Viele Geld­häu­ser, z. B. die Volks­ban­ken und Raiff­eisen­ban­ken, verlan­gen, dass der Konto­in­ha­ber die Voll­macht im Bei­sein eines Mit­ar­bei­ters unter­schreibt. Un­klare Punk­te kön­nen dann mit dem Bank­mit­ar­bei­ter bespro­chen wer­den. In der Re­gel benö­tigt die Bank die Voll­macht im Ori­gi­nal.

Die DKB bietet im Online-Ban­king einen Self­ser­vice an, über den das For­mu­lar korrekt befüllt wird. Direkt­ban­ken neh­men eine Identitäts­fest­stel­lung auch on­line vor. Sind Sie be­reits Kunde der Bank, kann diese ent­fal­len. Bei der ING kön­nen Sie eine Voll­macht direkt im Online-Ban­king bean­tra­gen, auch Kun­den der Opel Bank fin­den das Formu­lar im priva­ten eBan­king-Be­reich. Die N26 stellt ihre Formu­lare eben­falls online zur Ver­fü­gung, akzep­tiert jedoch auch andere Schrei­ben, wenn die erforder­lichen Infor­ma­tio­nen erhal­ten sind. Die Deut­sche Bank und die Post­bank beto­nen, unab­hän­gig davon, in wel­cher Form ihnen Voll­mach­ten vor­ge­legt wer­den, jeweils im Einzel­fall zu prü­fen.

Probleme bei fremden Vordrucken

Die Stadt­spar­kasse Mün­chen weist da­rauf hin, dass Voll­mach­ten, die nicht auf ihren Vor­drucken vor einem Mit­ar­bei­ten­den unter­zeich­net wor­den sind, bei jeder Ver­fü­gung im Ori­gi­nal vor­ge­legt wer­den müs­sen. Das bedeu­tet, dass Bevoll­mäch­tig­te weder eine Giro­card noch das Online-Ban­king nut­zen kön­nen.

Wo finde ich Formulare für eine Bankvollmacht?

Bankvollmacht-Formulare oder Bankvollmacht-Vor­lagen gibt es bei einzel­nen Ban­ken in unter­schied­licher Form. In der Re­gel erhal­ten Sie ein Bank­voll­macht-Muster kosten­los. Die Konto­voll­macht-Vor­lagen schlie­ßen meist auch eine Bank­voll­macht über den Tod hinaus als Vor­druck ein.

Mehr Infor­ma­tio­nen zu Bank­voll­mach­ten bei verschie­de­nen Ban­ken fin­den Sie im Fol­gen­den. Zum Teil unter­schei­den sich die Geld­häu­ser erheb­lich darin, wel­che Bank­voll­macht-Vor­drucke sie an­bie­ten. Wir ha­ben Ihnen die Infor­ma­tions­sei­ten und Vor­la­gen hier zusam­men­ge­stellt. Wen­den Sie sich im Zwei­fel an den Kunden­ser­vice Ihrer Bank und fra­gen dort nach.

Wie halten es Neobanken mit Vollmachten?

Sogenannte Neobanken wie Tomorrow und Vivid Money, die selber keine Bank­lizenz ha­ben, ar­bei­ten mit Partner­ban­ken zusam­men, welche die Ban­king-Infra­struk­tur bereit­stel­len. Kun­den von Vivid Money müs­sen sich bezüg­lich einer Bank­voll­macht an den Kunden­ser­vice der Part­ner­bank Solaris wen­den. Bei Tomor­row können keine Voll­mach­ten hinter­legt wer­den

Wo finde ich ein Formular für eine Depotvollmacht?

Ein Muster für eine Depot­voll­macht bei jeder Bank und Spar­kas­se kön­nen Sie hier als PDF herunter­la­den. Es han­delt sich um ein Formu­lar des Bundes­minis­teriums der Jus­tiz.

Die einzel­nen Anbie­ter von Wert­papier­depots hand­ha­ben das Thema Voll­mach­ten unter­schied­lich. Bro­ker mit Bank­li­zenz sind mit dem Thema in der Regel ver­traut und haben Formu­la­re vor­be­rei­tet. Doch On­line-Bro­ker sind häu­fig selbst keine Ban­ken. Sie ar­bei­ten mit Part­ner­ban­ken zusam­men, bei denen die Depots und Verrech­nungs­kon­ten der An­le­ger ge­führt wer­den.

Preiswerte Broker bieten oft keine Vollmacht an

Bei den Brokern Trade Republic und Finan­zen.net Zero kön­nen Sie keine Depot­voll­macht ein­rich­ten. Scalable Capital bietet ledig­lich eine Aus­kunfts­voll­macht an. Der Bevoll­mächtig­te er­hält damit schrift­lich oder tele­fo­nisch Aus­kunft über das Wert­papier­depot, be­kommt je­doch keinen Zu­gang zum Kunden­be­reich.

Für eine Auskunfts­voll­macht bei Scalable Capital müssen Sie sich per Mail an den Kunden­ser­vice wen­den. Nach erfolg­rei­cher Identifi­zie­rung fül­len Sie dieses Formu­lar aus und schicken es an die Baader Bank, die Depot­bank von Scalable Capital.

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Kann ich eine Vollmacht für einen Bausparvertrag erteilen?

Auch für einen Bau­spar­ver­trag können Sie Voll­mach­ten aus­stel­len. In der Regel wird hier zwi­schen Aus­kunfts­voll­macht und Ver­fügungs­voll­macht unter­schie­den. Eine Aus­kunfts­voll­macht berech­tigt den Bevoll­mäch­tig­ten nur dazu, über alles infor­miert zu wer­den, was mit dem Bau­spar­ver­trag zu tun hat.

Eine Verfü­gungs­voll­macht be­rech­tigt da­zu, Ge­schäf­te zu tä­ti­gen, die im un­mittel­ba­ren Zusam­men­hang mit dem Bau­spar­ver­trag ste­hen. Darun­ter fal­len die An­nahme der Zu­tei­lung sowie die Ver­zichts­er­klä­rung auf das Dar­le­hen. Der Bevoll­mächtig­te kann zudem Änderun­gen bean­tra­gen oder den Ver­trag kün­di­gen. Der Bevoll­mächti­ge kann auf expli­ziten Wunsch auch Zah­lun­gen aus dem Bau­spar­ver­trag ent­gegen­neh­men. Es gibt die Mög­lich­keit, dass die Voll­macht mit dem Tod des Voll­macht­ge­bers er­lischt. Es sind aber ebenso Voll­mach­ten über den Tod hin­aus üb­lich.

Von Steueridentifikationsnummer bis notarielle Beglaubigung

Erkundigen Sie Sich am besten direkt bei Ihrer Bau­spar­kas­se, welche Voraus­set­zun­gen sie an eine Voll­macht stellt. Bei der Landes­bau­spar­kasse (LBS) Süd­west kön­nen nur Voll­mach­ten hinter­legt wer­den, welche die Steuer­identi­fikations­num­mer des Bevoll­mächtig­ten bein­hal­ten. Und die Bauspar­kas­se Schwä­bisch Hall ak­zep­tiert aus­schließ­lich nota­riell be­glau­big­te Voll­mach­ten.

Wie sieht eine Bankvollmacht aus?

Eine Bankvollmacht kann ein aufgesetztes Schrift­stück oder ein aus­ge­füll­ter Vor­druck sein, auf Papier oder ein Online-For­mu­lar. Ban­ken und Spar­kas­sen bevor­zu­gen in der Re­gel ihr eige­nes Doku­ment. Meist ist es ein oder zwei Sei­ten lang. Auf der Bank­voll­macht steht genau, wer der Voll­macht­ge­ber und wer der Bevoll­mächtig­te ist und um wel­che Bank, wel­ches Konto oder welche Kon­ten es geht. Zudem muss klar­ge­macht wer­den, wann die Voll­macht gilt: be­reits zu Leb­zei­ten, über den Tod hin­aus oder erst im Todes­fall. Auf der Voll­macht ist dann fest­ge­hal­ten, was der Bevoll­mäch­tig­te tun darf. Sie können die Voll­macht in der Regel indi­vidu­ell an­pas­sen.

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