Geldanlage

Vermögenswirksame Leistungen: So helfen Ihnen Arbeitgeber und Staat beim Sparen

Ver­mögens­wirk­same Leis­tun­gen (VL) sind Spar­zu­lagen, die vom Staat und vom Arbeit­geber geför­dert wer­den. Nutzen Sie beim VL-Sparen das zusätz­liche Geld, um Ihr Vermö­gen aufzu­bauen. Ver­gleich.de zeigt Ihnen, wie Sie beim Bau­spa­ren von den Vor­tei­len des VL-Sparens profi­tie­ren.

Heike Kevenhörster
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Geldanlage und DSL & Handy
Stand: 15.04.2024

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögens­wirk­same Leis­tun­gen sind frei­willige Geld­leis­tun­gen, die Ihr Arbeit­geber für Sie auf einem Konto anlegt. Bar aus­zahlen kann er sie Ihnen nicht. Wenn Sie nicht wissen, ob Ihnen vermögens­wirk­same Leis­tun­gen zuste­hen, lesen Sie das am besten in Ihrem Arbeits- oder Tarif­ver­trag nach. Falls Sie dort keine Infor­matio­nen fin­den, fragen Sie in der Personal­ab­teilung nach. Arbeits­rechtlich sind VL Teil des Lohns.

Was zählt zu vermögenswirksamen Leistungen?

Monat­lich können Sie zwi­schen 6,65 € und 40 € als vermögens­wirk­same Leis­tun­gen von Ihrem Arbeit­geber bekom­men. Unter bestimm­ten Um­stän­den erhal­ten Sie dazu noch Unter­stützung vom Staat: in Form einer Arbeit­nehmer­spar­zulage oder einer Wohnungs­bau­prämie.

Wann bekomme ich eine Arbeitnehmersparzulage?

Wenn Sie bestimm­te Ein­kommens­gren­zen nicht über­schrei­ten, gewährt Ihnen der Staat einen Zu­schuss in Form der Arbeit­nehmer­spar­zu­lage im Rahmen der vermögens­wirk­samen Leis­tungen. Die Gren­zen liegen seit 2024 bei 40.000 € bei Allein­stehen­den und 80.000 € bei einer Zusammen­veran­lagung von Ehe­gatten bzw. Lebens­part­nern. Bei Fonds­spar­plänen beträgt die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage 20 % der maxi­malen Spar­rate von 400 € pro Person oder 800 € für Verheiratete. Der Staat schenkt Ihnen somit 80 € (160 €) pro Jahr.

Die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage bei Bau­spar­ver­trägen liegt bei 9 %, bezo­gen auf die maxi­male Spar­rate von 470 € für Singles und 940 € für Verheiratete. Ein staat­licher Zu­schuss von maximal jährlich 43 € pro Person (86 € für Paare)  ist somit mög­lich. Obwohl die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage nicht vom Staat, son­dern vom Arbeit­ge­ber ge­zahlt wird, zählt sie zur staat­lichen För­de­rung.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Ein An­spruch auf die Wohnungs­bau­prämie be­steht mit Voll­en­dung des 16. Lebens­jahrs und der Ein­hal­tung der fest­ge­setz­ten Ein­kommens­grenze. Die Ein­kommens­grenze der Wohnungs­bau­prämie be­trägt bei Allein­stehen­den 35.000 € und bei Ehe­paaren 70.000 €. Zudem müssen Sie monat­lich mindes­tens 50 € in die VL einzah­len. Staat­lich gefördert werden bei Allein­stehen­den 10 % der Aufwendungen von bis zu 700 € bei Singles und bei Ehe­paaren von höchs­tens 1.400 € pro Jahr. Der jähr­liche Zu­schuss im Rahmen der Wohnungs­bau­prämie beläuft sich dann auf 70 € beziehungs­weise auf 140 €.

Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?

Grundsätzlich An­spruch auf vermögens­wirk­same Leis­tun­gen haben Arbeit­nehmer, Beam­te, Rich­ter, Solda­ten und Aus­zu­bil­dende. Teil­zeit­kräfte erhal­ten die VL an­teilig aus­be­zahlt. Wer einen neuen Job be­ginnt, erhält die vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen nach der Probe­zeit. Der An­spruch orien­tiert sich zudem am jähr­lich zu ver­steuern­den Ein­kom­men. Die Ein­kommens­gren­zen bei Fonds­spar­plänen und beim Bausparen liegen bei Allein­stehen­den bei 20.000 € und bei Ehe­paaren bei 40.000 €.

Einkommen richtig ansetzen

Ob Sie An­spruch auf die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage des Staates haben, hängt nicht vom Brutto­lohn, son­dern vom zu ver­steuern­den Ein­kommen (§§13, 14 des 5. VermBG) ab. Durch Frei­be­träge, Wer­bungs­kos­ten oder Sonder­aus­gaben können Sie das zu ver­steuern­de Ein­kom­men redu­zieren.

Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?

Verträge für vermögens­wirk­same Leis­tun­gen lau­fen in der Regel 7 Jahre: 6 davon zah­len Sie ein, dann ruht der Ver­trag 1 Jahr lang. Zum 1. Januar des darauf­folgen­den Jah­res kön­nen Sie sich Ihr Gut­ha­ben ent­we­der aus­zah­len las­sen oder in Ihre Alters­vor­sor­ge inves­tieren. Wenn Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen pro Monat die vollen 40 € zahlt oder Sie den Be­trag bis zu die­ser Summe auf­stocken, kommen in den 7 Jahren rund 2.880 € zu­züg­lich Zin­sen oder Zu­la­gen zusam­men.

Welche Möglichkeiten gibt es für vermögenswirksame Leistungen?

Wenn Ihr Arbeit­geber Ihnen vermögens­wirk­same Leis­tun­gen an­bie­tet, dür­fen Sie selbst ent­schei­den, wofür Sie das Geld ver­wen­den möch­ten. Vier Optio­nen ste­hen zur Wahl:

  • die Til­gung lau­fen­der Immo­bilien­kredite,
  • Bau­spar­ver­träge,
  • Fonds­spar­pläne und
  • Bank­spar­pläne.

Wel­che Art des Spa­rens mit vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen zu Ihnen passt, hängt davon ab, was Sie vor­ha­ben: Pla­nen Sie viel­leicht, eine Immo­bilie zu kaufen? Oder brau­chen Sie das Geld eher für die Alters­vor­sor­ge? Möch­ten Sie Ihr Eigen­heim moder­ni­sie­ren? Welche Spar­form sich für Sie eig­net, könnte auch von Ihrem Al­ter ab­hän­gen – oder davon, wie viel Risiko Sie ein­ge­hen möch­ten. Im Fol­gen­den können Sie sich einen Über­blick verschaf­fen und die rich­tige Spar­ver­sion für sich finden.

VL für die Tilgung laufender Immobilienkredite nutzen

Wenn Sie schon eine Immo­bilie ge­kauft haben, können Sie vermögens­wirk­same Leis­tun­gen für die Til­gung eines lau­fen­den Immobilien­kre­dits nut­zen. Sie dür­fen die Be­träge direkt auf Ihr Darlehens­konto über­wei­sen las­sen – die meis­ten Banken akzep­tieren vermögens­wirk­same Leis­tun­gen als Til­gungs­mittel. Da die Zin­sen, die Sie für Ihr Dar­le­hen zah­len, in der Regel höher sind als die Ren­di­ten bei einem ande­ren VL-Ver­trag, ist die Til­gung laufen­der Immobilien­kre­dite eine gute Alter­na­tive zu ver­zins­ten Anlagen­varian­ten.

VL in einem Bausparvertrag anlegen

Wenn Sie vor­haben, in ab­seh­barer Zeit eine Immo­bilie zu kau­fen oder Reno­vierun­gen vor­zu­nehmen, ist ein Bau­spar­ver­trag als Anlage­form für vermögens­wirk­same Leis­tun­gen sinn­voll. Er ermög­licht es Ihnen, trotz even­tu­ell stei­gen­der Zin­sen ein Dar­lehen zu güns­tigen Kondi­tio­nen zu be­kom­men. Ein Bau­spar­ver­trag besteht in der Regel aus einem Spar­plan und einem Kre­dit zur Immo­bilien­finan­zierung. Sie können ihn aber auch nur zum VL-Sparen nutzen. Darüber hinaus erhal­ten Sie beim Bau­spar­ver­trag als Anlage­form für vermögens­wirk­same Leis­tun­gen eine staat­liche Förder­ung: Für Bau­spar­ver­träge gibt es näm­lich eine Wohnungs­bau­prämie – jeden­falls, wenn Sie inner­halb der ent­sprechen­den Einkommens­gren­ze lie­gen. Sofern Sie Anspruch auf die Wohnungs­bau­prämie ha­ben, lohnt sich der Bau­spar­ver­trag mehr als ein Bank­spar­plan als Anlage­form für vermögens­wirk­same Leis­tun­gen. Sie müs­sen aber auch eigenes Geld ein­zah­len, weil die vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen Ihres Arbeit­gebers schon durch die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage belegt sind.

Sonderkondition für U25

Wenn Sie zum Zeit­punkt des Vertrags­ab­schlusses jün­ger als 25 Jahre sind, erhal­ten Sie die Wohnungs­bau­prämie ein­malig auch dann für volle 7 Jahre, wenn Sie das Geld später nicht für Wohn­eigen­tum ver­wen­den.

VL für Fondssparen sparen

Wenn Sie auf höhe­re Rendi­ten speku­lie­ren, kön­nen Sie sich bei Ihren vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen auch für einen Fonds­spar­plan zum Anle­gen ent­schei­den. Sie soll­ten sich aber darüber im Kla­ren sein, dass Aktien­werte schwan­ken und des­halb nicht gesichert ist, wie hoch der Aus­zahlungs­be­trag am Ende Ihres VL-Ver­trags sein wird. Um eine Arbeit­nehmer­spar­zu­lage zu erhal­ten, können Sie bei dieser Anlage­form ein etwas höhe­res Ein­kom­men bezie­hen: Die Einkommens­grenze liegt bei 20.000 € für Allein­stehen­de und bei 40.000 € für Ehe­paare. Geför­dert werden 20 % des ein­ge­zahlten Be­trags, höchs­tens aller­dings 80 € jähr­lich. Für Ehe­leute gilt das Doppel­te.

Nach den 7 Jah­ren kön­nen Sie sich den Be­trag aus­zah­len lassen. Falls die Börsen­kur­se vor Vertrags­ende beträcht­lich gefal­len sind, ist es bei dieser Spar­varian­te aller­dings weit­aus rat­samer, den Spar­plan noch im Depot zu belas­sen, so­dass sich die Kur­se erho­len kön­nen. Dafür ha­ben Sie zwei Möglich­kei­ten: Ent­we­der schließen Sie nach der 6-jähri­gen An­spar­phase einen Anschluss­ver­trag ab, sodass Sie weiter­hin den Arbeit­nehmer­zu­schuss und die staat­liche För­de­rung erhalten. Oder Sie führen das Depot nach Ab­lauf der vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen in Eigen­regie weiter, bis Sie mit der Ren­dite zufrie­den sind.

Eingeschränkte Produktauswahl

Nicht alle in Deutsch­land erhält­lichen Aktien­fonds sind als An­lage für vermögens­wirk­same Leis­tun­gen zuge­las­sen. Empfeh­lens­wert sind beim VL-Sparen kosten­güns­tige Index­fonds (ETFs), die den breit gestreu­ten Aktien­index MSCI World ab­bil­den.

VL in einen Banksparplan anlegen

Wenn Sie auf­grund eines hohen Ein­kom­mens keine staat­liche Förderun­gen für Ihre vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen erhal­ten, können Sie statt in Fonds­sparen auch in einen Bank­spar­plan inves­tieren. Gegen­über dem Fonds­par­plan ist das Schwan­kungs­risiko hier deut­lich gerin­ger, zudem ist ein Bank­spar­plan güns­ti­ger. Aktu­ell bie­ten aller­dings nur noch sehr wenige Ban­ken einen VL-Spar­plan an.

Ich möchte VL beantragen – wie gehe ich vor?

Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt vor­gehen, wenn Sie vermögens­wirk­same Leis­tun­gen bean­tra­gen wol­len.

Schritt 1: Finden Sie heraus, ob Ihr Arbeitgeber Sie unterstützt

Zunächst sollten Sie sich darüber infor­mieren, inwie­weit Ihr Arbeit­ge­ber Ihre Pläne zu vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen unter­stützt. Das kön­nen Sie ent­we­der mit Ihrem direk­ten Vor­ge­setz­ten oder auch mit der Personal­ab­teilung klä­ren. Ob und in wel­cher Höhe vermögens­wirk­same Leis­tun­gen in Ihrem Unter­neh­men ange­boten wer­den, lässt sich auch im Arbeits­ver­trag oder in der ent­sprechen­den Tarif­verein­barung nach­le­sen.

Schritt 2: Visualisieren Sie Ihre Ziele

Als Zweites sollten Sie sich fragen, für welches Anlage­modell Sie Ihre vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen nut­zen möch­ten. Welches Modell für Sie das rich­tige ist, hängt davon ab, welcher Typ Sie sind und welche Ziele Sie mit der Geld­an­lage ver­fol­gen: Wollen Sie sich ein finan­ziel­les Pols­ter für die Rente zule­gen? Oder geht es Ihnen eher darum, Rück­la­gen zu bil­den, um in abseh­barer Zeit eine Immo­bilie zu kau­fen? Viel­leicht möch­ten Sie Ihre bereits ge­kauf­te Immo­bilie auch reno­vie­ren oder schnel­ler ab­bezah­len. Je kla­rer Sie dies­be­züg­lich sehen, desto leich­ter fällt auch die Ent­schei­dung für die passen­de Anlage­option Ihrer vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen.

Schritt 3: Schließen Sie einen Vertrag ab

Wenn Sie sich ent­schie­den haben, schließen Sie mit einer Bank einen ent­sprechen­den Spar­ver­trag ab und bekom­men ein Formu­lar, das Sie Ihrem Arbeit­geber zukom­men las­sen. Dieser über­weist nun monat­lich die vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen direkt auf das Anlage­konto.

Schritt 4: Fangen Sie an zu sparen

Der Grundstein für die nächsten 7 Jahre ist somit gelegt. Ihr Monats­bei­trag wird auto­ma­tisch über­wiesen – und im Laufe der Zeit sammelt sich eine beträcht­liche Summe an.

Tipp zum Sparen mit VL

Wenn Sie unterhalb der Einkommens­grenze für die Arbeit­nehmer­spar­zu­lage lie­gen, ist es mög­lich, dass Sie den staat­lichen Zu­schuss sogar doppelt bezie­hen: wenn Sie Ihre vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen vom Arbeit­ge­ber in einem Bau­spar­ver­trag sparen und zusätz­lich vermögens­wirk­same Leis­tun­gen vom eige­nen Ge­halt in Aktien­fonds inves­tie­ren. Soll­te sich heraus­stel­len, dass Ihr Arbeit­ge­ber lei­der keine vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen be­zahlt, haben Sie trotz­dem die Möglich­keit, vom Staat eine Arbeit­nehmer­spar­zulage zu erhal­ten. Sie müs­sen Ihren Arbeit­geber dann nur beauf­tra­gen, dass die vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen direkt von Ihrem Ge­halt über­wiesen wer­den.

Wie werden VL besteuert?

Vermögens­wirk­same Leis­tun­gen vom Arbeit­geber unter­lie­gen der Steuer- und Sozial­abgaben­pflicht. Schließlich erhö­hen sie indi­rekt Ihr Brutto­ge­halt. Steuern und Ab­gaben bezah­len Sie über die Lohn­ab­rech­nung. Ihr Netto­ge­halt wird sich des­halb leicht ver­rin­gern. Auch die Kapital­er­träge, die Sie durch die An­lage vermögens­wirk­samer Leis­tun­gen erwirt­schaf­ten, sind steuer­pflich­tig – genau wie andere Geld­an­la­gen. Es ist des­halb rat­sam, für das Jahr, in dem der Ver­trag aus­läuft, einen Frei­stellungs­auf­trag bei der Bank einzu­rich­ten. Berück­sich­ti­gen Sie dabei, dass alle Frei­stellungs­auf­träge zusam­men genom­men die er­laubte Höchst­summe (1.000 € bzw. 2.000 € bei Zusammen­ver­an­lag­ten) nicht über­schrei­ten dür­fen.

FAQ zu Vermögenswirksamen Leistungen

Sie haben weitere Fragen zum Thema vermögens­wirk­same Leis­tun­gen? Dann finden Sie hier die Ant­wor­ten.

  • Wo bekomme ich einen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen?

    Vermögenswirksame Leis­tun­gen kön­nen Sie direkt bei Ihrer Bank oder beim gewähl­ten Geld­insti­tut bean­tra­gen. Ihr Arbeit­geber wird auto­matisch infor­miert. Ein­mischen darf er sich nicht. Die Ent­schei­dung des Insti­tuts und der Anlage­form liegt allein bei Ihnen.

  • Kann ich die VL auch aufstocken?

    Ja, wenn Ihr Arbeit­geber nicht den Höchst­satz von 40 € im Monat zahlt, lohnt es aus eige­nen Mitteln aufzu­stocken. Nur dann kön­nen Sie auch die volle staat­liche Förde­rung erhal­ten.

  • Was passiert mit VL bei Krankengeld?

    Wenn Sie längere Zeit krank sind, ruhen die vermö­gens­wirk­samen Leis­tun­gen. Sobald der Arbeit­geber keinen Lohn mehr zahlt, muss er näm­lich auch keine vermögens­wirk­samen Leis­tun­gen mehr ent­rich­ten.

  • Was passiert mit vermögenswirksamen Leistungen bei Kündigung?

    Wenn Sie nach Abschluss eines Spar­ver­trags für vermögens­wirk­same Leis­tun­gen arbeits­los gewor­den sind und auch län­ger als 1 Jahr arbeits­los blei­ben, dür­fen Sie Ihr Er­spar­tes aus­nahms­weise vor­zei­tig aus­zah­len las­sen – ein­schließlich aller Zu­la­gen. Diese Rege­lung greift auch, wenn Sie sich während der 7-jähri­gen Lauf­zeit selbst­stän­dig machen.

  • Kann ich VL in die betriebliche Altersvorsorge umwandeln?

    Ja, weil vermögens­wirk­same Leis­tun­gen offi­ziell zum Ge­halt gehö­ren, dür­fen Sie sie auch in eine betrieb­liche Alters­vor­sor­ge um­wan­deln – das be­sagt der Rechts­an­spruch auf Ent­gelt­um­wand­lung. Die Bei­trä­ge sind dann steuer- und sozial­ab­gaben­frei, jeden­falls bis zu den ent­sprechen­den Förder­gren­zen.

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